DE29916769U1 - Markierungshülse für elektrische Leitungen - Google Patents
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Description
IDE 3815 G
Idento Gesellschaft für industrielle Kennzeichnung mbH
Markierungshülse für elektrische Leitungen
Die Erfindung betrifft eine Markierungshülse für elektrische Leitungen mit einem Basisteil, das an seiner Außenseite einen Markierungsträger aufweist, wobei von der leitungsseitigen Innenseite des Basisteils zwei Klemmschenkel vorspringen, deren Schenkelenden in Richtung zum Basisteil zurückgebogen sind.
Derartige Markierungshülsen dienen dazu, elektrische Leitungen, insbesondere auch Leitungsadern, mit einer Markierung zu versehen. Die Markierung ist üblicherweise in Form eines eingeschobenen, bedruckten oder beschrifteten Markierungsschildes in dem an der Außenseite der Markierungshülse angeordneten Markierungsträger aufgenommen.
Bekannte Markierungshülsen der eingangs genannten Gattung können als offene Markierungshülsen (DE-GM 92 11 350, Fig. 1) oder als geschlossene Markierungshülsen (DE-GM 92 11 350, Fig. 3) ausgeführt sein. Bei beiden Ausführungsformen drücken die freien oder durch ein gemeinsames Klemmstück miteinander verbundenen Schenkelenden der Klemmschenkel die aufzunehmende elektrische Leitung gegen die Innenseite des Basisteils. Der Durchmesserbereich von Leitungen, die aufgenommen werden können, ist hierbei allein durch die Elastizität der Klemmschenkel bestimmt und daher begrenzt. Da die Innenseite
des Basisteils glatt ausgeführt ist und der Abstand zwischen den beiden seitlichen Klemmschenkeln nach dem größten Durchmesser der aufzunehmenden Leitung bestimmt werden muß, kann eine verhältnismäßig dünne elektrische Leitung entlang der Innenseite des Basisteils seitlich verschoben werden, wodurch die Ausrichtung der Markierungshülse auf der Leitung verändert und die Erkennbarkeit der Markierung unter Umständen verschlechtert wird.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Markierungshilfe der eingangs genannten Gattung so auszubilden, daß sie für einen weiten Durchmesserbereich von Leitungen eingesetzt werden kann und dabei aber auch bei verhältnismäßig dünnen Leitungen eine sichere Festlegung und Ausrichtung der Markierungshülse auf der Leitung gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß von der Innenseite des Basisteils zwei divergierende elastische Zentrierschenkel vorspringen.
Diese beiden Zentrierschenkel bewirken zum einen eine Zentrierung der aufgenommenen elektrischen Leitung, so daß eine unbeabsichtigte seitliche Verschiebung oder ein Verkanten der Markierungshülse auch dann ausgeschlossen ist, wenn eine verhältnismäßig dünne Leitung aufgenommen wird. Zum anderen sorgt die elastische Verformbarkeit der divergierenden Zentrierschenkel aber auch dafür, daß eine Anpassung an einen weiten Durchmesserbereich der elektrischen Leitungen ermöglicht wird. Bei verhältnismäßig dünnen elektrischen Leitungen wird durch die vorspringenden Zentrierschenkel der zur Verfügung stehende Raum reduziert. Wird eine dicke elektrische Leitung aufgenommen, so weichen die elastischen
Zentrierschenkel aus, um einen ausreichenden -Raum hierfür freizugeben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Zentrierschenkel und insbesondere die einander zugekehrten Seitenflächen der Zentrierschenkel einen Winkel von angenähert 90° zueinander bilden. Dadurch werden die Zentrierwirkung und die Anpassung an unterschiedliche Leitungsdurchmesser in optimaler Weise kombiniert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigt:
Fig. 1 eine Markierungshülse für elektrische Leitungen im unverformten Zustand in einem senkrechten Schnitt und
Fig. 2 die Markierungshülse nach Fig. 1 nach dem Aufschieben auf eine elektrische Leitung in der Ausführung als geschlossene Markierungshülse.
Die in der Zeichnung dargestellte Markierungshülse 1 dient zum Markieren einer elektrischen Leitung 2, beispielsweise auch einer einzelnen Leitungsader, und ist einstückig aus flexiblem Kunststoff geformt. Die Markierungshülse 1 weist ein Basisteil 3 auf, das auf seiner Außenseite (oben in Fig. 1) mit einem Markierungsträger 4 versehen ist.
Der Markierungsträger 4 weist zwei vom Basisteil 3 aufragende Seitenwände 5 auf, die an ihren freien Enden durch eine Fensterfläche 6 miteinander verbunden sind. Die aus
transparentem Kunststoff, beispielsweise PE bestehende Fensterfläche und die übrigen Teile der Markierungshülse 1, die vorzugsweise aus schwer entflammbarem, opakem Kunststoff bestehen, sind gemeinsam durch Coextrusion hergestellt.
Der Markierungsträger 4 nimmt in seinem unter der Fensterfläche 6 liegenden Raum ein in Fig. 2 mit strichpunktierten Linien nur angedeutetes bedrucktes oder beschriftetes Markierungsschild 7 auf, das durch schrägstehende vom Basisteil 3 aufragende Andrückzungen 8 gegen die Innenseite der Fensterfläche 6 gedrückt und gehalten wird.
Von der leitungsseitigen Innenseite 9 des Basisteils 3 springen zwei seitliche Klemmschenkel 10 entgegengesetzt zu den Seitenwänden 5 vor. Die Schenkelenden 11 der beiden Klemmschenkel 10 sind gegeneinander zum Basisteil 3 hin zurückgebogen und sind jeweils mit einer Klemmstückhälfte verbunden. Die beiden Klemmstückhälften 12 bilden gemeinsam ein zentrales Klemmstück 13, das in der in Fig. 2 dargestellten Weise zum Festklemmen der Markierungshilfe 1 an der elektrischen Leitung 2 dient.
Die beiden Klemmstückhälften 12 sind durch eine aufreißbare Brücke 14 miteinander verbunden, die aus einer dünnen Kunststoffhaut besteht, wie sie beim Extrodieren als sog. Schwimmhaut gebildet wird.
Jede der beiden Klemmstückhälften 12 weist eine dem Basisteil 3 zugekehrte, konkav gekrümmte Klemmfläche 15 auf. Wie man aus Fig. 1 erkennt, gehen die konkaven Krümmungen dieser Klemmflächen 15 der beiden Klemmstückhälften 12 angenähert gleichförmig ineinander über.
Von der Innenseite des Basisteils 3 springen .zwei divergierende elastische Zentrierschenkel 16 vor, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen Winkel von angenähert 90° zueinander bilden. Auch die einander zugekehrten Seitenflächen 17 der Zentrierschenkel 16 schließen einen Winkel von angenähert 90° ein. Die beiden einander zugekehrten Seitenflächen 17 der Zentrierschenkel 16 gehen von einer angenähert in der Ebene der Innenseite 9 des Basisteils 3 liegenden Stelle aus.
Wenn die beiden Klemmstückhälften 12 durch die Brücke 14 miteinander verbunden bleiben, kann die Markierungshülse 1 vom Ende der elektrischen Leitung 2 her auf diese aufgeschoben werden, wobei das aus den beiden Klemmstückhälften 12 bestehende zentrale Klemmstück 13 die Leitung 2 gegen die beiden elastischen Zentrierschenkel 16 drückt. Die Leitung 2 wird dadurch in ihrer dargestellten Mittellage zentriert.
Die elastische Verformbarkeit der Zentrierschenkel 16 erweitert zugleich den Einsatzbereich der Markierungshülse 1 für unterschiedlich dicke elektrische Leitungen 2 wesentlich, Während bei der Aufnahme verhältnismäßig dünner elektrischer Leitungen 2 die elastischen Zentrierschenkel 16 weitgehend unverformt bleiben und nur ihre Zentrierfunktion ausüben, verformen sich die Zentrierschenkel 16 bei der Aufnahme dickerer elektrischer Leitungen 2 und schaffen auch hierfür den notwendigen Platz innerhalb der Markierungshülse, so daß mit einer einzigen Ausführungsform von Markierungshülsen 1 sehr unterschiedlich dicke elektrische Leitungen 2 bzw. Leitungsadern markiert werden können. Wenn die Markierungshülse 1, die als geschlossene Markierungshülse gemäß Fig. 2 an der elektrischen Leitung 2 angebracht ist, nachträglich entfernt werden soll, kann sie von der Leitung 2 abgerissen
werden, wobei die Brücke 14 zwischen den beid-en Klemmstückhälften aufreißt. Danach bildet die Markierungshülse 1 eine offene Markierungshülse, die als solche seitlich auf eine elektrische Leitung 2 aufgeschoben werden kann.
Wird von vornherein die Verwendung als offene Markierungshülse gewünscht, beispielsweise weil ein Aufschieben vom Ende der Leitung 1 her nicht möglich ist, weil die Leitung bereits angeschlossen ist, so wird die Brücke 14 vor dem Anbringen der Markierungshülse 1 aufgerissen. Dies kann von Hand oder durch ein Werkstück geschehen. Es ist aber auch möglich, die zunächst noch geschlossene Markierungshülse in Querrichtung auf die Leitung 2 aufzuschieben. Die einander zugekehrten Seitenflächen 11a der beiden Schenkelhälften 11 konvergieren zu der Brücke 14 hin. Beim Aufschieben auf die Leitung 2 wird eine aufkeilende Kraft auf die beiden Schenkelenden 11 und damit auch auf die beiden Klemmstückhälften 12 ausgeübt, so daß die Brücke 14 aufreißt. Beim weiteren seitlichen Aufschieben der Markierungshülse 1 auf die Leitung 2 gelangt die Leitung 2 schließlich in den Klemmbereich zwischen den Zentrierschenkeln 16 einerseits und den konkav gekrümmten Klemmflächen 15 der beiden Klemmstückhälften 12.
Claims (4)
1. Markierungshülse für elektrische Leitungen mit einem Basisteil, das an seiner Außenseite einen Markierungsträger aufweist, wobei von der leitungsseitigen Innenseite des Basisteils zwei Klemmschenkel vorspringen, deren Schenkelenden in Richtung zum Basisteil zurückgebogen sind, dadurch gekennzeichnet, daß von der Innenseite (9) des Basisteils (3) zwei divergierende elastische Zentrierschenkel (16) vorspringen.
2. Markierungshülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierschenkel (16) einen Winkel von angenähert 90° zueinander bilden.
3. Markierungshilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugekehrten Seitenflächen (17) der Zentrierschenkel (16) einen Winkel von angenähert 90° einschließen.
4. Markierungshülse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugekehrten Seitenflächen (17) der Zentrierschenkel (16) von einer angenähert in der Ebene der Innenseite (9) des Basisteils (3) liegenden Stelle ausgehen.
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