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DE29915344U1 - Dekorationssystem - Google Patents

Dekorationssystem

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Publication number
DE29915344U1
DE29915344U1 DE29915344U DE29915344U DE29915344U1 DE 29915344 U1 DE29915344 U1 DE 29915344U1 DE 29915344 U DE29915344 U DE 29915344U DE 29915344 U DE29915344 U DE 29915344U DE 29915344 U1 DE29915344 U1 DE 29915344U1
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DE
Germany
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decoration system
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DE29915344U
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Publication of DE29915344U1 publication Critical patent/DE29915344U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • A47F7/02Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for jewellery, dentures, watches, eye-glasses, lenses, or the like

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  • Adornments (AREA)

Description

Dekorationssystem
Die Erfindung betrifft ein Dekorationssystem, insbesondere zur Präsentation von Schmuckgegenständen aller Art in Schaufenstern, Verkaufsräumen und dergleichen, bestehend aus Trägerkörpern, auf deren Vorderseite die Schmuckgegenstände zumindest teilweise aufgebracht sind.
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Dekorationssysteme der gattungsgemäßen Art sind bekannt und werden vielfach in unterschiedlicher Ausgestaltung beispielsweise in Juweliergeschäften zur Dekoration der Schaufenster verwendet. Häufig wird die Dekoration von professionellen Dekorateuren entworfen, angefertigt und arrangiert, wobei der gesamten Dekoration meist ein einheitliches Grundkonzept zugrunde liegt, so daß die einzelnen Bestandteile aufeinander abgestimmt sind. Die bekannten Systeme bestehen dabei aus Trägerkörpern, die jeweils für die Präsentation einer Art von Schmuckgegenständen ausgestaltet sind. Dabei handelt es sich entweder um standardisierte Elemente, die beispielsweise für Ketten, Ringe, Uhren oder sonstige Schmuckstücke vorgesehen sind, oder um Sonderanfertigungen, die speziell für bestimmte Schmuckstücke erstellt werden müssen. Da die Trägerkörper für eine bestimmte Schaufensterdekoration oder ein Präsentationsregal im Verkaufsraum zur Erzielung eines einheitlichen Gesamteindruckes aufeinander abgestimmt werden, müssen diese dann bei einer erforderlicher Umdekoration zumeist vollständig ausgetauscht werden. Da Umdekorationen saisonbedingt und aus modischen Erwägungen häufiger erforderlich sind, ergeben sich für die Betreiber der Geschäfte in regelmäßigen Abständen hohe Kosten für die Erstellung neuer Dekorationen. Die auf den Einzelfall abgestellte, individuelle Erstellung von Dekorationssystemen hat darüber hinaus den Nachteil, daß diese nicht flexibel veränderbar sind und auch nicht vom Inhaber des jeweiligen Geschäftes mitgestaltet werden können. Schließlich werden bei einer Umdekoration die alten Trägerkörper weggeworfen, da sie auf eine spezielle Dekoration abgestimmt und daher nicht wiederverwendbar sind.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Dekorationssystem zu schaffen, daß auf einfache Art und Weise flexibel veränderbar ist und wiederverwendet werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Trägerkörper an ihrer Rückseite zumindest ein Befestigungsmittel aufweisen, in das weitere Bestandteile des Systems zumindest teilweise einschiebbar sind, wobei die Trägerkörper miteinander und mit den weiteren Bestandteilen frei kombinierbar und verbindbar sind. Es handelt sich hierbei also um eine Art Baukastensystem, in dem die einzelnen Bestandteile frei miteinander kombinierbar sind. Durch das Vorhandensein bestimmter Befestigungsmittel auf der Rückseite der Trägerkörper sind diese mit anderen Trägerkörpern oder weiteren Bestandteilen des Systems verbindbar, wobei die Verbindung ohne Werkzeuge durch einfaches Einschieben in die Befestigungsmittel hergestellt werden kann. Die einzelnen Trägerkörper und weiteren Bestandteile des Systems können also sehr einfach und in beliebiger Art miteinander kombiniert werden, so daß ein sehr flexibles System entsteht. Die Handhabung ist dabei sehr einfach, so daß es alleine von der Kreativität des Benutzers abhängt, das Dekorationssystem an die Erfordernisse anzupassen und einen veränderten Gesamteindruck zu erzielen. Bei einer Umdekoration, beispielsweise eines Schaufensters, müssen daher nicht mehr alle Trägerkörper durch neue ersetzt werden, sondern die vorhandenen Bestandteile des Dekorationssystems können einfach neu kombiniert und ggf. durch weitere Bestandteile ergänzt werden. Auf diese Weise ist eine ständige Anpassung bzw. Neudekoration bei der Präsentation von Schmuckstücken ohne großen finanziellen Aufwand möglich. Durch die Einfachheit des Systems kann dabei der jeweilige Betreiber des Geschäftes auch selbst die Gestaltung vornehmen und dabei seine eigenen Vorstellungen umsetzen. Bei dem erfindungsgemäßen Dekorationssystem handelt es sich also um eine einfache und flexible Möglichkeit der Präsentation von Schmuckgegenständen, die eine kostengünstige Alternative zur wiederholten Beschäftigung eines Dekorateurs darstellt.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist dabei vorgesehen, daß die Trägerkörper aus zwei die Vorder- und Rückseite bildenden, flachen Elementen bestehen, welche an zwei gegenüberliegenden Seiten zumindest teilweise miteinander verbunden sind und einen Zwischenraum einschließen, wobei der Zwischenraum über zwei auf der Rückseite befindliche Schlitze zu-
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gänglich und als Befestigungsmittel zum Einschieben der weiteren Bestandteile vorgesehen ist. So gestaltete Trägerkörper sind aufgrund ihrer flachen Form platzsparend und vielfältig einsetzbar. Darüber hinaus sind sie einfach und daher kostengünstig herzustellen, so daß sich der Benutzer eine große Anzahl verschiedener Trägerkörper zulegen kann, ohne größere Investitionen tätigen zu müssen.
Die Befestigungsmittel in Form von Schlitzen sind auf der Rückseite der Trägerkörper angeordnet, so daß sie von vorne, d.h. aus Sicht des Betrachters, nicht sichtbar sind und somit das Gesamtbild nicht stören. Weitere Bestandteile des Dekorationssystems, die beispielsweise ausschließlich der Verbindung einzelner Trägerkörper dienen, bleiben so für die Betrachter unsichtbar, so daß diese ohne Beeinträchtigung des optischen Gesamteindruckes verwendet werden können. Darüber hinaus sind die Schlitze bzw. der Zwischenraum leicht zugänglich, so daß die Handhabung dieser Trägerkörper sehr einfach ist.
In alternativer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß auf der Rückseite der Trägerkörper als Befestigungsmittel Schlitze, Schlaufen und/oder Bänder, insbesondere Gummibänder, vorgesehen sind. Die Trägerkörper können also beispielsweise auch aus einem einzelnen flachen Element bestehen, auf dessen Rückseite sich Befestigungsmittel befinden, wie beispielsweise einfache Schlitze oder aufgebrachte Schlaufen oder Bänder.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Vorderseite der Trägerkörper eine glatte, ebene oder leicht gewölbte Oberfläche und/oder Befestigungsvorrichtungen zur Befestigung der Schmuckgegenstände oder der weiteren Trägerkörper aufweist. Durch die Schaffung einer glatten und im wesentlichen ebenen Oberfläche auf der Vorderseite der Trägerkörper wird ein neutraler Hintergrund für die Präsentation der Schmuckgegenstände geschaffen, so daß insgesamt ein harmonischer Gesamteindruck für den Betrachter entsteht. Auf diese glatte Oberfläche können Schmuckgegenstände, die ein nadeiförmiges Element aufweisen, einfach aufgesteckt werden. Die Vorderseite der Trägerkörper kann aber auch besondere Befestigungsvorrichtungen aufweisen, an denen Schmuckgegenstände oder andere Trägerkörper befestigt werden können.
Besonders vorteilhaft sind hier beispielsweise auf der Oberfläche angeordnete Haken, an denen insbesondere Ringe oder Armreifen befestigt werden können. Darüber hinaus eignen sich die Haken in besonders vorteilhafter Weise dazu, weitere Trägerkörper aufzustecken, die beispielsweise eine andere Größe haben können und zur Befestigung anderer Arten von Schmuckgegenständen vorgesehen sind. Um einen sicheren Halt der Schmuckgegenstände bzw. Trägerkörper zu gewährleisten, sind die Haken dabei vorteilhafter Weise zumindest teilweise aus einem federelastischen Material hergestellt. Zur Präsentation von Ehe- oder Freundschaftsringen weist die Vorderseite der Trägerkörper in vorteilhafter Weise mindestens zwei an ihrer Schmalseite aneinanderliegende, entgegengesetzt angeordnete Haken auf. Zur gleichzeitigen Präsentation mehrerer Schmuckstücke können auch größere Trägerkörper vorgesehen sein, auf deren Vorderseite eine Vielzahl von Haken befestigt sind.
Zur Befestigung von Ohrringen oder dergleichen ist in vorteilhafter Weise vorgesehen, daß die Oberfläche Löcher zur Aufnahme von hierzu geeigneten Schmuckgegenständen aufweist.
Um die Flexibilität und Vielfalt des Dekorationssystems zu gewährleisten, ist ferner vorgesehen, daß die Trägerkörper in unterschiedlichen Größen vorgesehen sind und/oder daß die Trägerkörper eine runde, ovale, quadratische, rechteckige, mehreckige oder unregelmäßige Form aufweisen. Der Benutzer kann sich also eine Vielzahl unterschiedlicher Trägerkörper zulegen, so daß er über einen Baukasten verfügt, aus dem er die von ihm gewünschte Dekoration erstellen kann. Die Trägerkörper sind dabei in Bezug auf die verwendeten Materialien variabel und können aus einem Grundgerüst aus Holz, Pappe, Kunststoff oder Metall bestehen, auf das zumindest teilweise eine Oberfläche aus Leder, Kunstleder, Samt, Velour oder einem textlien Material aufgebracht ist.
Als weiterer Bestandteil des Systems sind Verbindungselemente vorgesehen, welche zumindest teilweise in die Befestigungsmittel der Trägerkörper einschiebbar sind. Diese Verbindungselemente können zur Kombination von mehreren Trägerkörpern oder weiteren Bestandteilen des Systems eingesetzt werden. Es sind dabei beispielsweise Verbindungselemente vorgesehen, die aus flachen, länglichen Leisten bestehen, welche ihrerseits in Nuten von Wandoder Bodenelementen oder weiteren Dekorationsbestandteilen, wie beispielsweise Sockel oder ähnliches, einsteckbar sind. So gestaltete Verbindungsele-
mente können unter Ausnutzung von vorhandenen baulichen Gegebenheiten oder Ausstattungsgegenständen in entsprechende Nuten oder Ausnehmungen eingesetzt und zur Präsentation der Schmuckgegenstände verwendet werden. Mehrere gleiche oder unterschiedliche Trägerkörper können dann auf die Leisten aufgesteckt werden, die ihrerseits bei vollständiger Bestückung nicht oder nur geringfügig sichtbar sind.
Es sind auch Verbindungselemente vorgesehen, die aus winklig gebogenen Blechen bestehen und/oder die hakenförmige Befestigungselemente zur Befestigung von Schmuckgegenständen oder Trägerelementen aufweisen. Diese Verbindungselemente können U-, V-, S-, Z- oder L-förmig gebogen sein oder zwei senkrecht zueinander angeordnete U-förmige Nuten aufweisen, wobei die Verbindungselemente zur Kombination und Verbindung von Trägerelementen und/oder weiteren Bestandteilen des Systems vorgesehen sind. Das erfindungsgemäße Dekorationssystem beinhaltet zweckmäßiger Weise unterschiedlich gestaltete Verbindungselemente, so daß eine flexible und vielfältige Kombination unterschiedlicher Bestandteile möglich ist. Zur Ermöglichung einer flexiblen und optisch ansprechenden Preisauszeichnung ist insbesondere vorgesehen, daß mehrere einzelne, zusammenfügbare Komponenten, die auf ihrer Vorderseite mit Zahlen oder Zeichen bedruckt, geprägt oder anderweitig versehen sind, in einer der U-förmigen Nuten angeordnet sind. Die Komponenten können dabei kleine, typenähnliche Bausteine sein, die auf ihrer Vorderseite jeweils eine Zahl bzw. ein Zeichen tragen. Durch Zusammenfügen der einzelnen Bausteine kann so ein Preisschild konstruiert werden, welches in einer der U-förmigen Nuten des Verbindungselementes eingesetzt werden kann. Das Verbindungselement kann dann an einem Trägerelement oder einem weiteren Bestandteil des Systems, beispielsweise einem weiteren Verbindungselement, angebracht werden, so daß eine direkte Zuordnung des dargestellten Preises zu dem präsentierten Schmuckgegenstand erfolgen kann. Auf diese Weise ist eine dezente und optisch sehr gefällige Preisauszeichnung möglich, die beispielsweise das unschöne Anhängen von Preisschildern aus Papier überflüssig macht.
Um ein Verbindungselement bereitzustellen, daß einerseits die Verbindung unterschiedlicher Bestandteile des Dekorationssystems ermöglicht und an dem andererseits selbst Schmuckgegenstände befestigt werden können, ist ein entsprechendes Element aus einem annähernd rechtwinklig geformten Fußteil
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und zumindest einem einstückig an dieses angeformten, hakenförmigen Befestigungselement vorgesehen, wobei das hakenförmige Befestigungselement zur Befestigung von Schmuckgegenständen oder Trägerelementen geeignet ist. Dabei kann das Fußteil über seine gesamte Länge verteilt auch mehrere, d.h. zumindest zwei, hakenförmige Befestigungselemente aufweisen. Ein solches Befestigungselement kann beispielsweise einerseits zur Präsentation mehrerer Ringe nebeneinander verwendet werden, als auch andererseits zur Verbindung unterschiedlicher Trägerelemente dienen.
Die Verbindungselemente des Dekorationssystems können aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen und an ihrer Oberfläche zumindest teilweise mit Leder, Kunststoff, Samt, Velour oder einem textlien Material überzogen sein, so daß vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sind.
Um die Gestaltungsvielfalt und Flexibilität des Dekorationssystems weiter zu erhöhen, ist in besonders vorteilhafter Weise vorgesehen, daß zusätzliche, in ihrer Form an spezielle Schmuckgegenstände angepaßte Bestandteile des Systems verwendet werden, welche zumindest ein Verbindungsmittel zur Kombination mit den anderen Bestandteilen aufweisen. Möglich sind beispielsweise zusätzliche Bestandteile in Form eines offenen oder geschlossenen Ringes zur Befestigung von Armbanduhren, Armreifen oder Ketten, welche einen flachen und zungenförmigen, angeformten Steg aufweisen, welcher aus der Grundfläche des Ringes herausragt. Mit Hilfe des angeformten Steges kann dieses spezielle Element beispielsweise an Trägerkörpern oder, analog zu den Verbindungselementen in Form von flachen Leisten, in Nuten von Wand- oder Bodenelementen befestigt werden. Die zusätzlichen Bestandteile, die ja an spezielle Schmuckgegenstände angepaßt sind, können aber auch als Bestandteil des gesamten Systems einzeln aufgestellt bzw. präsentiert werden. Es ist auch möglich, besondere zusätzliche Bestandteile bereitzustellen, die einerseits an spezielle Schmuckgegenstände angepaßt sind, die aber andererseits auch eine eigenständige, auffällige Form aufweisen. Solche zusätzlichen Bestandteile können eine sinnvolle Ergänzung des Dekorationssystems sein, so daß die Variabilität des Systems weiter verbessert werden kann.
Zur vorteilhaften und besonders unauffälligen Befestigung von Schmuckgegenständen an den Trägerkörpern sind in vorteilhafter Weise gebogene Nadeln vorgesehen, die beispielsweise das Festhalten von Ringen oder Ketten ermög-
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lichen. Diese Nadeln können aus einem gebogenen Draht mit zwei spitz zulaufenden, parallel angeordneten und in eine Richtung weisenden Enden bestehen, wobei der gebogene Mittelteil den spitzen Enden gegenüberliegend angeordnet und zumindest in einer Ebene winklig gebogen ist. Die beiden spitzen Enden dienen dabei zum Einstecken der Nadeln in die Oberfläche der Trägerkörper, während der gebogen Mittelteil, welcher aus der Oberfläche des Trägerkörpers hervorragt, zur Befestigung der Schmuckgegenstände dient. Dabei kann der Draht auf vielfältige Art und Weise gebogen sein, so daß eine Anpassung an unterschiedliche Schmuckgegenstände möglich ist. Vorteilhafter Weise beinhaltet das Dekorationssystem verschiedene, auf unterschiedliche Weise gebogene Nadeln, so daß dem Benutzer das Befestigen von Schmuckgegenständen jeglicher Art beispielsweise an Trägerkörpern mit glatter Oberfläche möglich ist.
Die Erfindung wird im weiteren anhand der Figuren näher erläutert.
Es zeigt
Figur 1 eine Vorderansicht eines Trägerkörpers mit Schmuckge
genstand,
Figur 2 die Rückseite des Trägerkörpers gemäß Figur 1,
Figur 3 die Vorderseite eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Trägerkörpers mit Schmuckgegenstand,
Figur 4 die Vorderansicht eines Verbindungselementes mit Trägerkörpern und Sockel,
Figur 5 die Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels ei
nes Verbindungselementes,
Figur 6 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungs
beispiels eines Verbindungselementes,
Figur 7 einen Längsschnitt durch einen Trägerkörper mit Verbindungselementen und Preisauszeichnung,
Figur 8 die Vorderansicht des Verbindungselementes gemäß Figur 5 mit Preisauszeichnung,
Figur 9 Seitenansichten dreier Ausführungsbeispiele von Verbindungselementen,
Figur 10 eine perspektivische Ansicht eines zusätzlichen Bestandteiles des Dekorationssystems und
Figur 11 perspektivische Ansichten zweier Ausführungsformen von
Nadeln.
Figur 1 zeigt die Vorderansicht eines Trägerkörpers 1, der auf seiner Vorderseite eine Befestigungsvorrichtung 2 für Schmuckgegenstände aufweist. Der Trägerkörper 1 besteht aus einem Grundgerüst aus beispielsweise Holz oder Pappe, das mit einer Oberfläche 3 aus einem optisch ansprechenden Material bespannt ist. Die Oberfläche 3 kann dabei beispielsweise aus Leder, Kunstleder, Samt, Velour oder einem textlien Material bestehen. Aus optischen Gründen sollte die Oberfläche glatt und gleichmäßig ausgebildet sein. Aus der Oberfläche 3 ragt mittig ein Haken 4 hervor, welcher aus einem federelastischen Material besteht und eng an der Oberfläche 3 anliegt. Dieser Haken 4 dient als Befestigungsvorrichtung 2 für Schmuckgegenstände, im dargestellten Ausführungsbeispiel einem Ring 5. Alternativ sind auf dem Haken 4 aber auch andere Schmuckgegenstände zu befestigen. In vorteilhafter Weise können darüber hinaus auf den Haken 4 auch weitere Trägerkörper aufgesteckt werden, so daß die Dekoration variabel und nach Belieben des Benutzers variiert werden kann.
Figur 2 zeigt die Rückseite des Trägerkörpers 1 aus Figur 1. Der Trägerkörper 1 besteht aus zwei flachen Elementen 6,7, von denen ein Element 6 die Vorderseite und das andere Element 7 die Rückseite des Trägerkörpers 1 bildet. Die beiden Elemente 6,7 sind an den Seiten 8,9 miteinander verbunden, beispielsweise verklebt, wobei sie an einer Seite auch einstückig ineinander übergehen können. Die beiden flachen Elemente 6,7 schließen einen Zwischenraum 10 ein, der über zwei Schlitze 11,12 zugänglich ist. In den Zwischenraum 10 bzw. die Schlitze 11,12 können weitere Bestandteile des Dekorationssystems, beispielsweise Verbindungselemente oder Befestigungsvorrichtungen anderer Trägerkörper, eingeschoben werden. Der Zwischenraum 10 dient also als Befe-
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stigungsmittel für die weiteren Bestandteile des Systems. In alternativer Ausführungsform kann der Trägerkörper 1 aber auch aus nur einem flachen Element bestehen, auf dessen Rückseite Schlaufen oder Bänder befestigt sind, die dann als Befestigungsmittel für die weiteren Bestandteile dienen können. Die Rückseite des Trägerkörpers 1 kann ferner mit dem selben Oberflächenmaterial bespannt sein, wie die Vorderseite.
Figur 3 zeigt ein weiteres Beispiel eines Trägerkörpers 13, der eine glatte Oberfläche 14 ohne Befestigungsvorrichtung aufweist. Der Trägerkörper 13 weist aber an seinem oberen Rand beidseits flache Ausnehmungen 15 auf, in die ein Schmuckgegenstand, beispielsweise eine Kette 16, eingelegt werden kann. Der Großteil der Kette 16 ist dabei auf der Vorderseite angeordnet, während der verbleibende Teil auf der Rückseite angeordnet ist und durch ein Befestigungsmittel gehalten wird. An dem auf der Rückseite befindlichen Teil der Kette 16 können dann beispielsweise Schilder oder Markierungen mit Informationen für den Verkäufer angebracht sein, ohne daß diese für einen Betrachter sichtbar sind. Die Rückseite des Trägerkörpers 13 kann genauso ausgestaltet sein, wie in Figur 2 dargestellt, so daß auch der Trägerkörper 13 mit weiteren Bestandteilen des Dekorationssystems kombinierbar bzw. verbindbar ist.
Figur 4 zeigt die Vorderansicht eines Verbindungselementes 20, auf das verschiedene Trägerkörper 21,22,23,24 aufgesteckt sind. Das Verbindungselement 20 ist eine flache, längliche Leiste, welche mit einer ihrer Schmalseiten in eine hier nicht sichtbare Längsnut des Sockels 25 eingesteckt ist. Das Verbindungselement 20 kann aber beispielsweise auch in bereits vorhandene Nuten oder Rillen eines Schaufensters oder ähnlichem befestigt sein. In alternativer Ausführungsform sind auch Verbindungselemente vorgesehen, die unterschiedlich ausgestaltete Fußteile aufweisen und so selbständig aufgestellt werden können. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel dient das Verbindungselement 20 also zur Kombination unterschiedlicher Trägerkörper 21,22,23,24 und damit zur Präsentation unterschiedlicher Schmuckgegenstände. Der Trägerkörper 21 weist eine glatte Oberfläche ohne jegliche Befestigungsvorrichtungen auf, wobei in die Oberfläche des Trägerkörpers 21 aber variabel Nadeln oder ähnliches eingesteckt werden können, um verschiedene Schmuckgegenstände zu befestigen. Der Trägerkörper 22 weist im oberen Drittel der Vorderseite zwei voneinander beabstandete, auf einer Linie angeordnete Löcher 26 auf, die beispielsweise zur Befestigung von Ohrringen dienen können. Der Trägerkörper
23 weist drei versetzt angeordnete Haken 27 auf, die analog zum Trägerkörper 1 aus Figur 1 zur Befestigung von Ringen dienen können. Der Trägerkörper 24 schließlich weist zwei an einer ihrer Schmalseiten aneinander liegende, in entgegengesetzte Richtung weisende Haken 28 auf, die beispielsweise zur Präsentation von Eheringen oder ähnlichen paarweise vorliegenden Schmuckgegenständen vorgesehen sind.
Figur 5 zeigt ein weiteres Verbindungselement 30, welches aus einem annähernd rechtwinklig geformten Fußteil 31 und einem einstückig an dieses Fußteil 31 angeformten Befestigungselement 32 besteht. Das Fußteil 31 ermöglicht ein sicheres und selbständiges Aufstellen des Verbindungselementes 30. Das Befestigungselement 32 ist mehr oder weniger hakenförmig ausgebildet und zur Befestigung von Schmuckgegenständen oder weiteren Bestandteilen des Systems vorgesehen. So können auf das Befestigungselement 32 beispielsweise auch Trägerkörper aufgesteckt werden, die ihrerseits Befestigungsvorrichtungen zur Befestigung von unterschiedlichen Schmuckgegenständen aufweisen.
Figur 6 zeigt die perspektivische Ansicht eines weiteren Verbindungselementes 33, welches ebenfalls ein winkliges Fußteil 34 aufweist. Das Verbindungselement 33 weist darüber hinaus zwei nebeneinander angeordnete Befestigungselemente 35 auf, die dem hakenförmigen Befestigungselement 32 aus Figur 5 entsprechen. Als Bestandteil des Dekorationssystems sind Verbindungselemente der dargestellten Art vorgesehen, die eine unterschiedliche Anzahl von Befestigungselementen aufweisen. Auf diese Weise kann die Variabilität des Systems weiter erhöht werden.
Figur 7 zeigt einen Längsschnitt durch einen Trägerkörper 36, an dem Komponenten 37 zur Preisauszeichnung angebracht sind. Der Trägerkörper 36 besteht aus einem vorderen Element 38 und einem hinteren Element 39, die in den gegenüberliegenden Seitenbereichen miteinander verbunden sind. Die Elemente 38,39 schließen einen Zwischenraum 40 ein, welcher über die Schlitze 41 zugänglich ist. Über die Schlitze 41 können beispielsweise Verbindungselemente in den Zwischenraum 40 eingeschoben werden, um so verschiedene Trägerkörper miteinander zu verbinden oder diese in die gewünschte Position zu bringen. Die Elemente 38,39 sind mit einer glatten Oberfläche 42 bespannt, um eine ansprechende Optik zu erzielen. Die Oberfläche 42, die beispielsweise aus Leder, Kunstleder oder einem textlien Material bestehen kann, bedeckt
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dabei die nach außen gerichteten Flächen der Elemente 38,39 vollständig und ist in den Randbereichen 43 an den innenliegenden Flächen der Elemente 38,39 mit diesen verklebt. Da die Oberfläche 42 nur im Randbereich 43 mit dem vorderen Element 38 verklebt ist, liegt die Oberfläche 42 am vorderen Element 38 nur lose an. Daher können Nadeln oder dergleichen sehr leicht in die Oberfläche 42 eingesteckt werden, um beispielsweise Schmuckgegenstände festzuhalten oder zu positionieren. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist eine gebogene Nadel 44 in die Oberfläche 42 eingesteckt, so daß das spitz zulaufende Ende 45 der Nadel 44 zwischen der Oberfläche 42 und dem vorderen Element 38 eingeklemmt ist. Die Nadel 44 besteht aus einem gebogenen Draht mit zwei parallel verlaufenden, spitzen Enden 45, welche über ein gebogenes Mittelteil
46 einstückig miteinander verbunden sind, wobei der Mittelteil 46 winklig bzw. hakenförmig gebogen ist. Anhand der vorliegenden Darstellung ist diese Ausgestaltung im einzelnen aber nicht erkennbar. Auf den gebogenen Mittelteil 46, der zusammen mit der Oberfläche 42 quasi eine Art Öse bildet, ist ein speziell ausgestaltetes Verbindungselement 47 aufgesteckt. Das Verbindungselement
47 besteht aus einem mehrfach winklig gebogenen Blech und weist insbesondere zwei U-förmige Nuten 48,49 auf. In einer Nut 49 ist dabei der gebogene Mittelteil 46 der Nadel 44 angeordnet, wodurch das Verbindungselement 47 auf dem Trägerkörper 36 befestigt ist. In die andere Nut 48 sind kleine, blockförmige Komponenten 37 eingefügt, die auf ihrer Vorderseite 50 mit einer hervorstehenden Markierung 51 versehen sind. Diese Markierung 51 besteht aus Zahlen und Zeichen, die eine Preisauszeichnung ermöglichen. Die Komponenten 37 können dabei jederzeit leicht abgeändert bzw. ausgetauscht werden, so daß eine variable Preisauszeichnung möglich ist. Mit Hilfe der gebogenen Nadel 44 kann das Verbindungselement 47 sehr flexibel über, unter oder neben einem ebenfalls auf dem Trägerkörper 36, hier aber nicht dargestellten, Schmuckgegenstand angebracht werden. Eine gefällige Preisauszeichnung kann aber auch ohne Anbringen des Verbindungselementes 47 auf einem Trägerkörper geschehen, beispielsweise durch Einfügen des Verbindungselementes 47 in ein Verbindungselement 30,33 gemäß der Figuren 5 und 6, wobei das Verbindungselement 47 in diesem Fall zwischen Fußteil 31,34 und Befestigungselement 32,35 eingeklemmt werden kann. Bei der Preisauszeichnung kann es sich um einzelne, zusammenfügbare Komponenten 37 handeln, die mit Zahlen oder Zeichen bedruckt sind. Die Zahlen können aber auch in die Komponenten 37 eingeprägt oder, wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel, in Form von Erhe-
bungen aufgebracht sein. Alternativ können aber auch Preisschilder jeglicher Art verwendet werden.
Figur 8 zeigt die Vorderansicht des Verbindungselementes 30 aus Figur 5 mit Preisauszeichnung. Die Preisauszeichnung erfolgt mit Hilfe des Verbindungselementes 47 aus Figur 7, in das die Komponenten 37 eingefügt sind. Das Verbindungselement 47 ist hier zwischen dem Fußteil 31 und dem Befestigungselement 32 eingeklemmt. Es wird auch deutlich, daß im vorliegenden Ausführungsbeispiel jede einzelne Komponente 37 mit einer Zahl oder einem Zeichen versehen ist, wobei die einzelnen Komponenten 37 beliebig zusammengefügt werden können. Auf diese Weise kann der auf dem Befestigungselement 32 angebrachte Schmuckgegenstand nach Belieben mit dem gewünschten Preis ausgezeichnet werden. Die Preisauszeichnung ist hierbei sehr unauffällig und nicht störend für den Gesamteindruck, was ein eindeutiger Vorteil gegenüber der Auszeichnung mit beispielsweise angehängten Preisschildern aus Papier darstellt.
Figur 9 zeigt Seitenansichten unterschiedlicher Ausführungsbeispiele von Verbindungselementen 52,53,54. Die Verbindungselemente 52,53,54 dienen der Verbindung bzw. Befestigung der unterschiedlichen Bestandteile des Dekorationssystems miteinander und sind in ihrer Form unterschiedlichen Anforderungen angepaßt. Es ist vorgesehen, das Dekorationssystem mit einer Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter Verbindungselemente auszustatten, um dem Benutzer unzählige Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten und die erforderliche Flexibilität des Systems sicherzustellen. Dabei handelt es sich um unkomplizierte Gegenstände, die einfach und kostengünstig herzustellen sind. Es kann sich beispielsweise um winklig gebogene Bleche oder Kunststoffteile handeln, die zusätzlich an ihrer Oberfläche beispielsweise mit Leder oder einem textlien Material überzogen sein können.
Figur 10 zeigt die perspektivische Ansicht eines zusätzlichen Bestandteiles 55 des Dekorationssystems, der speziell zur Präsentation von Armbanduhren oder Armreifen ausgestaltet ist. Dieser zusätzliche Bestandteil 55 des Systems besteht aus einem offenen, bandförmigen Ring 56, an den ein zungenförmiger Steg 57 einstückig angeformt ist. Auf dem offenen Ring 56 können beispielsweise Armbanduhren oder Armreifen befestigt werden. Der zusätzliche Bestandteil 55 kann entweder selbständig aufgestellt werden, wobei der Ring 56
durch den Steg 57 angehoben wird, so daß der aufgebrachte Schmuckgegenstand besser betrachtet werden kann. Alternativ kann der Ring 56 auch mit Hilfe des Steges 57 an anderen Bestandteilen des Dekorationssystems befestigt werden, so daß vielfältige Einsatzmöglichkeiten gegeben sind.
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Figur 11 zeigt perspektivische Ansichten von gebogenen Nadeln 58,59, die zum Festhalten von Schmuckgegenständen vorgesehen sind. Die Nadeln 58,59 bestehen jeweils aus einem gebogenen Draht mit zwei parallel verlaufenden, spitzen und in eine Richtung weisenden Enden 60. Die Nadeln 58,59 sind in ihrem Mittelteil 61 zur Befestigung verschiedener Schmuckgegenstände auf unterschiedliche Art und Weise winklig gebogen. Es ist auch hier vorgesehen, das Dekorationssystem mit einer Vielzahl unterschiedlich geformter Nadeln auszustatten, um die Flexibilität des Systems zu erhöhen.
Bezugszeichenliste
1 Trägerkörper
2 Befestigungsvorrichtung
3 Oberfläche
4 Haken
5 Ring
6 Element
7 Element
8 Seite
9 Seite
10 Zwischenraum
11 Schlitz
12 Schlitz
13 Trägerkörper
14 Oberfläche
15 Ausnehmung
16 Kette
20 Verbindungselement
21 Trägerkörper
22 Trägerkörper
23 Trägerkörper
24 Trägerkörper
25 Sockel
26 Löcher
27 Haken
28 Haken
30 Verbindungselement
31 Fußteil
32 Befestigungselement
33 Verbindungselement
34 Fußteil
35 Befestigungselement
36 Trägerkörper
37 Komponenten
38 Vorderes Element
39 Hinteres Element
40 Zwischenraum
41 Schlitze
42 Oberfläche
43 Randbereich
44 Nadel
45 Ende
46 Mittelteil
47 Verbindungselement
48 Nut
49 Nut
50 Vorderseite
51 Markierung
52 Verbindungselement
53 Verbindungselement
54 Verbindungselement
55 Zusätzlicher Bestandteil
56 Ring
57 Steg
58 Nadel
59 Nadel
60 Ende
61 Mittelteil

Claims (22)

1. Dekorationssystem, insbesondere zur Präsentation von Schmuckgegenständen aller Art in Schaufenstern, Verkaufsräumen und dergleichen, bestehend aus Trägerkörpern, auf deren Vorderseite die Schmuckgegenstände zumindest teilweise aufgebracht sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) auf ihrer Rückseite zumindest ein Befestigungsmittel aufweisen, in das weitere Bestandteile des Systems zumindest teilweise einschiebbar sind, wobei die Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) miteinander und mit den weiteren Bestandteilen frei kombinierbar und verbindbar sind.
2. Dekorationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) aus zwei die Vorder- und Rückseite bildenden, flachen Elementen (6, 7, 38, 39) bestehen, welche an zwei gegenüberliegenden Seiten (8, 9) zumindest teilweise miteinander verbunden sind und einen Zwischenraum (10, 40) einschließen, wobei der Zwischenraum (10, 40) über zwei auf der Rückseite befindliche Schlitze (11, 12, 41) zugänglich und als Befestigungsmittel zum Einschieben der weiteren Bestandteile vorgesehen ist.
3. Dekorationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite der Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) als Befestigungsmittel Schlitze, Schlaufen und/oder Bänder, insbesondere Gummibänder, vorgesehen sind.
4. Dekorationssystem nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite der Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) eine glatte, ebene oder leicht gewölbte Oberfläche (3, 14, 42) und/oder Befestigungsvorrichtungen (2) zur Befestigung der Schmuckgegenstände oder der weiteren Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) aufweist.
5. Dekorationssystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtungen (2) aus auf der Oberfläche (3, 14, 42) befestigten Haken bestehen.
6. Dekorationssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken (4, 27, 28) aus einem zumindest teilweise federelastischen Material bestehen.
7. Dekorationssystem nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite der Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) mindestens zwei an ihrer Schmalseite aneinanderliegende, entgegengesetzt angeordnete Haken (28) aufweist und/oder daß auf der Vorderseite eine Vielzahl von Haken (27) vorgesehen sind.
8. Dekorationssystem nach Anspruch 4, 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche Löcher (26) zur Aufnahme von hierzu geeigneten Schmuckgegenständen aufweist.
9. Dekorationssystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) in unterschiedlichen Größen vorgesehen sind und/oder daß die Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) eine runde, ovale, quadratische, rechteckige, mehreckige oder unregelmäßige Form aufweisen.
10. Dekorationssystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) zumindest teilweise eine Oberfläche (3, 14, 42) aus Leder, Kunstleder, Samt, Velour oder einem textilen Material aufweisen, welche auf ein Grundgerüst aus Holz, Pappe, Kunststoff oder Metall aufgebracht ist.
11. Dekorationssystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Verbindungselemente (20, 30, 33, 47, 52, 53, 54) vorgesehen sind, welche zumindest teilweise in die Befestigungsmittel der Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) einschiebbar sind.
12. Dekorationssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (20, 30, 33, 47, 52, 53, 54) aus flachen, länglichen Leisten bestehen, welche ihrerseits in Nuten von Wand- oder Bodenelementen oder weiteren Dekorationsbestandteilen, wie beispielsweise Sockel (25) oder Ähnliches, einsteckbar sind.
13. Dekorationssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (20, 30, 33, 47, 52, 53, 54) aus winklig gebogenen Blechen bestehen und/oder daß die Verbindungselemente (20, 30, 33, 47, 52, 53, 54) hakenförmige Befestigungselemente (32, 35) zur Befestigung von Schmuckgegenständen oder Trägerelementen (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) aufweisen.
14. Dekorationssystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (20, 30, 33, 47, 52, 53,54) U-, V-, S-, Z- oder L- förmig gebogen sind oder zwei senkrecht zueinander angeordnete, U- förmige Nuten (48, 49) aufweisen, wobei die Verbindungselemente zur Kombination und Verbindung von Trägerelementen (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) und/oder weiteren Bestandteilen des Systems vorgesehen sind.
15. Dekorationssystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere einzelne, zusammenfügbare Komponenten (37), die auf ihrer Vorderseite mit Zahlen oder Zeichen bedruckt, geprägt oder anderweitig versehen sind, in einer der U-förmigen Nuten (48) angeordnet sind.
16. Dekorationssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (20, 30, 33, 47, 52, 53, 54) aus einem annähernd rechtwinklig geformten Fußteil (31, 34) und zumindest einem einstückig an dieses angeformten, hakenförmigen Befestigungselement (32, 35) zur Befestigung von Schmuckgegenständen oder Trägerelementen (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) bestehen.
17. Dekorationssystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußteil (31, 34) über seine gesamte Länge verteilt zumindest zwei hakenförmige Befestigungselemente (35) aufweist.
18. Dekorationssystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (20, 30, 33, 47, 52, 53, 54) aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen und an ihrer Oberfläche zumindest teilweise mit Leder, Kunststoff, Samt, Velour oder einem textilen Material überzogen sind.
19. Dekorationssystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche, in ihrer Form an spezielle Schmuckgegenstände angepaßte Bestandteile (55) des Systems vorgesehen sind, welche zumindest ein Verbindungsmittel zur Kombination mit den anderen Bestandteilen aufi weisen.
20. Dekorationssystem nach Anspruch 19 dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche Bestandteile (55) in Form eines offenen oder geschlossenen Ringes (56) zur Befestigung von Armbanduhren, Armreifen oder Ketten vorgesehen sind, welche einen flachen und zungenförmigen, angeformten Steg (57) aufweisen, welcher aus der Grundfläche des Ringes (56) herausragt.
21. Dekorationssystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß gebogene Nadeln (44, 58, 59) zum Einstecken in die Trägerkörper (1, 13, 21, 22, 23, 24, 36) und Festhalten von Schmuckgegenständen, beispielsweise Ringen oder Ketten, vorgesehen sind.
22. Dekorationssystem nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadeln (44, 58, 59) aus einem gebogenen Draht mit zwei spitz zulaufenden, parallel angeordneten und in eine Richtung weisenden Enden (45, 60) bestehen, wobei der gebogene Mittelteil (46, 61) den spitzen Enden (45, 60) gegenüberliegend angeordnet und zumindest in einer Ebene winklig gebogen ist.
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