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Die
Erfindung betrifft eine Präsentationsvorrichtung
zur Präsentation
von Warenmustern, wie beispielsweise Lackmustern, Stoffmustern,
Papier- und Tapetenmustern, Laminat- und Oberflächenmustern u. dgl.
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Bei
den häufig
sehr vielen zur Auswahl angebotenen Mustern sind diese in vorteilhafter
Weise in Präsentationsvorrichtungen
zu sammeln und dem Kunden vorzuführen,
um dem Kunden einen guten Überblick über die
zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten
zu bieten. Farbmuster beispielsweise werden entsprechend des Standes
der Technik häufig
in Farbtafeln angeboten, in denen die unterschiedlichen Farben oder
Lacke über- und nebeneinander
aufgeführt
sind.
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Das
Aussuchen einer interessierenden Farbe ist anhand dieser Farbtafeln
selbstverständlich möglich. Nachteilig
sind diese bekannten Farbtafeln jedoch dann, wenn zu einer bereits
existierenden Farbe eine weitere, dazu passende Farbe ausgesucht
werden soll. Wenn beispielsweise in einem Zimmer bereits Vorhänge existieren
und zu diesen Vorhängen
die passende Wandfarbe ausgesucht werden soll, bereitet dieser Vergleich
des bereits existierenden Vorhangstoffes mit den auf der Farbtafel
angeordneten Farben Probleme, denn der Vorhangstoff kann nur unzureichend
unmittelbar mit dem interessierenden Farbmuster auf der Farbtafel
verglichen werden.
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Aus
der
DE 299 11 784
U1 „Vorrichtung
zur Präsentation
und Bevorratung von schalenförmigen Elementen,
insbesondere Duschtassen" ist
es bekannt, ein Musterelement schwenkbar in einer Zugangsöffnung eines
Lagerraumes anzuordnen. Hierbei handelt es sich um eine Präsentationsvorrichtung,
die einen komplizierten und daher kostenintensiven Schwenkmechanismus
aufweist, der darüber hinaus
einen hohen Platzbedarf besitzt.
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Aus
der
DE 201 05 299
U1 Warenträger
für Toilettendeckel" ist ein turmartiger
Warenträger
bekannt, der auf der Vorderseite zwei winkelig angeordnete Displayflächen aufweist,
die schwenkbar sind und an ihrer Vorderseite zu präsentierende
Gegenstände
aufweisen können.
Wiederum handelt es sich um eine sehr großformatige Präsentationsvorrichtung
mit technisch aufwendigem und daher kostenintensiven Schwenkverbindungen
der eigentlichen Warenträger.
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Aus
der
DE 20 2005
008 407 U1 ist ein „Warenhalter" bekannt mit einem
Grundmodul und daran angeordneten Warenaufnahmeelementen, die schwenkbar
an das Grundmodul angeschlossen sind. Wiederum handelt es sich bei
diesem Warenhalter um eine kostenintensive Präsentationsmöglichkeit von Waren mit einem
erhöhten
Platzbedarf, was insbesondere dann nachteilig ist, wenn eine sehr große Anzahl
von Warenmustern, wie beispielsweise Farbmustern oder Stoffmustern
präsentiert
werden soll.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Präsentationsvorrichtung zu schaffen,
die es ermöglicht,
auf geringem Raum eine Vielzahl von Warenmustern platzsparend und
dennoch übersichtlich anzubieten
und die es zudem ermöglicht,
einen idealen Vergleich der dort präsentierten Warenmuster mit anderen,
nicht in der Präsentationsvorrichtung
vorhandenen Mustern vornehmen zu können.
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Diese
der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des
Anspruchs 1 möglicht.
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Mit
anderen Worten ausgedrückt
wird eine Präsentationsvorrichtung
vorgeschlagen, bei der auf mindestens einem Grundträger mindestens
ein Musterträger
beweglich angeordnet ist, wobei der Musterträger selbst mindestens ein Warenmuster
trägt, so
dass der Musterträger
an seinem freien Ende von dem Grundträger hochgeschwenkt werden kann
und zwischen Grundträger
und Musterträger
z. B. ein weiteres Warenmuster eingeschoben werden kann, so dass
dieses weitere Warenmuster unmittelbar mit dem Warenmuster auf dem
Musterträger
verglichen werden kann.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen erläutert.
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In
vorteilhafter Weise sind die Warenmuster derart auf dem Musterträger angeordnet,
dass sie über
das freie Ende des Warenträgers
hervorstehend ausgebildet sind, um einen unmittelbaren Vergleich des
auf dem Musterträger
angeordneten Warenmusters mit einem weiteren Warenmuster vornehmen
zu können,
z. B. um eine Materialprobe unter den Musterträger bzw. das Warenmuster halten
zu können.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung sind jeweils mehrere Musterträger untereinander
auf dem Grundträger
angeordnet, um eine Vielzahl von unterschiedlichen Mustern übersichtlich
in der Präsentationsvorrichtung
präsentieren
zu können,
wobei aus diesem Grunde vorteilhaft ist, wenn sich die Musterträger im wesent lichen über die
gesamte Breite des Grundträgers
erstreckend ausgebildet ist.
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Eine
einfache und kostengünstige
Ausführungsart
der vorgeschlagenen Präsentationsvorrichtung
ist dann gegeben, wenn der Musterträger über ein oder mehrere Scharniere
mit dem Grundträger verbunden
sind, wobei es sich bei diesen Scharnieren z. B. um Filmscharniere
handeln kann bzw. das Scharnier kann aus dem gleichen Material hergestellt sein
wie der Musterträger
selbst, z. B. Pappe oder Papier, so dass es sich bei dem Scharnier
lediglich um eine Biegestelle des Musterträgers handelt, dort wo dieser
mit dem Grundträger
befestigt ist.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung kann der Musterträger lösbar mit dem Grundträger verbunden sein,
um hierdurch eine Austauschbarkeit der Musterträger am Grundträger zu ermöglichen.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung werden zwei oder mehr Grundträger verwandt,
die über
ein Scharnier miteinander verbunden sind, um zu Transportzwecken
ein Zusammenlegen der Grundträger
aufeinander zu ermöglichen,
um einen Transport bei geringstmöglichem
Platzbedarf vornehmen zu können.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung ist der Grundträger zweilagig ausgebildet und
weist eine Ober- und Unterlage auf, wobei die Oberlage im wesentlichen
U-förmige
Einschnitte aufweist zugunsten der Ausbildung der Musterträger.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung ist die Präsentationsvorrichtung aus Papier
oder Pappe hergestellt, um eine möglichst kostengünstige Ausbildung
derselben zu ermöglichen;
selbstverständlich
kann die Vorrichtung auch aus anderen geeigneten Materialien bestehen,
z. B. aus Kunststoff.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend in den Zeichnungen dargestellt, wobei
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1 schaubildlich
eine aufgeklappte Präsentationsvorrichtung
zeigt,
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2 stellt
eine weitere Ansicht der Präsentationsvorrichtung
dar und
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3 stellt
eine Seitenansicht der zusammengeklappten Präsentationsvorrichtung dar.
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Bezugnehmend
auf 1 besteht eine Präsentationsvorrichtung 1 im
wesentlichen aus zwei Grundträgern 2a, 2b,
die miteinander über
ein Scharnier 3 verbunden sind. Das Scharnier 3 ist
hier lediglich eine Biegestelle des verwandten Papp-Materials und
kein gesondertes Bauteil, um die Herstellungskosten gering zu halten.
Auf den Grundträgern 2a und 2b sind
diverse Musterträger 4 angeordnet,
wobei in diesem Ausführungsbeispiel
jeweils sechs Musterträger
untereinander pro Grundträger 2a und 2b verwendet
werden, wobei selbstverständlich
die Zahl, die Größe und die
Ausbildung der Musterträger 4 je
nach zu präsentierendem
Muster variiert werden kann. Auch ist es möglich, lediglich einen Grundträger 2 zu
verwenden bzw. weitere Grundträger
miteinander zu kombinieren, so dass z. B. drei, vier oder noch mehr
Grundträger
miteinander verbunden sein können.
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Die
Musterträger 4 haben
eine Gesamtbreite, die im wesentlichen der Breite der Grundträger 2a und 2b entspricht.
Die Musterträger 4 sind über ein Scharnier 5 mit
dem Grundträger 2a und 2b verbunden,
so dass das freie Ende 6 der Musterträger 4 von dem Grundträger 2a, 2b abgehoben
werden kann.
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Das
Scharnier 5 der Musterträger 4 ist in diesem
Ausführungsbeispiel
nicht als gesondertes Bauteil ausgebildet, sondern besteht aus dem
gleichen Material wie der Musterträger 4 selbst, d. h.
in diesem Ausführungsbeispiel
aus Pappe, wobei der Musterträger 4 aus
einer im wesentlichen U-förmigen
Ausstanzung einer Oberlage 7 des Grundträgers 2a, 2b ausgebildet
ist, wobei der Grundträger 2a, 2b darüber hinaus
eine weitere Schicht, nämlich
die Unterlage 8 aufweist, wobei Oberlage 7 und
Unterlage 8 miteinander verbunden ausgebildet sind, z.
B. durch Verklebung.
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Auf
jedem Musterträger 4 sind
in diesem Ausführungsbeispiel
mehrere Muster 9a bis 9e angeordnet, die z. B.
unterschiedliche Farben, unterschiedliche Lacke, unterschiedliche
Stoffmuster, Papiermuster, Tapetenmuster u. dgl. aufweisen können. Die
Muster 9 sind mit dem Musterträger 4 in diesem Ausführungsbeispiel
durch Verklebung verbunden und können
selbstverständlich
auch auf andere Art und Weise mit den Musterträgern 4 fixiert sein.
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Das
untere Ende 10 der Muster 9 steht über das
freie Ende 6 der Musterträger 4 über, um
hierdurch einen idealen Vergleich eines weiteren Musters, z. B.
eines Stoffmusters 11 mit den Mustern 9 der Präsentationsvorrichtung 1 zu
ermöglichen.
Eine entsprechende Vergleichssituation ist im unteren Bereich des
Grundträgers 2b in 1 dargestellt,
wobei der Musterträger 4a an
seinem freien Ende 6 etwas angehoben wurde, um das Stoffmuster 11 zwischen der
Rückseite
des Musterträgers 4a und
dem Grundträger 2b platzieren
zu können.
Nun wird ein unmittelbares Nebeneinander der Muster 9 auf
den Musterträger 4a mit
dem Stoffmuster 11 ermöglicht,
so dass ein unmittelbarer Vergleich der zu überprüfenden Muster erleichtert wird.
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In
anderer Ausführungsform
kann das untere Ende 10 des Musters 9 als bündig mit
dem Musterträger 4 abschließen oder
das Muster 9 kann auch derart auf dem Musterträger 4 angeordnet
sein, so daß zwischen
dem unteren Ende 10 und dem Rand des Musterträgers 4 ein
Zwischenraum besteht.
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2 zeigt
eine weitere Ansicht der Präsentationsvorrichtung 1 mitsamt
des Grundträgers 2b sowie
dem abgewinkelt ausgebildeten Grundträger 2a, wobei auf
dem Grundträger 2a der oberste
Musterträger 4 an
seinem freien Ende 6 angehoben ausgebildet ist, um dieses
freie Ende 6 vom Grundträger 2a abzuheben mitsamt
des auf dem Musterträger 4 ausgebildeten
Musters 9.
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3 stellt
die zusammengeklappten Grundträger 2a und 2b dar,
die über
das Scharnier 3 miteinander verbunden sind und daher zum
einen platzsparend transportiert werden können und die darüber hinaus
ein Beschädigen
der von ihnen aufgenommenen Muster verhindern, da die Muster zur Innenseite
der Präsentationsvorrichtung 1 gerichtet sind.