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DE29914300U1 - Sanitärgegenstand aus tiefgezogenem Kunststoff mit erhöhter Abriebfestigkeit der Benutzeroberfläche - Google Patents

Sanitärgegenstand aus tiefgezogenem Kunststoff mit erhöhter Abriebfestigkeit der Benutzeroberfläche

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Publication number
DE29914300U1
DE29914300U1 DE29914300U DE29914300U DE29914300U1 DE 29914300 U1 DE29914300 U1 DE 29914300U1 DE 29914300 U DE29914300 U DE 29914300U DE 29914300 U DE29914300 U DE 29914300U DE 29914300 U1 DE29914300 U1 DE 29914300U1
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DE
Germany
Prior art keywords
deep
sanitary article
coating
sanitary
hard material
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29914300U
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English (en)
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Hoesch Metall and Kunststoffwerk GmbH and Co
Original Assignee
Hoesch Metall and Kunststoffwerk GmbH and Co
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Publication date
Application filed by Hoesch Metall and Kunststoffwerk GmbH and Co filed Critical Hoesch Metall and Kunststoffwerk GmbH and Co
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Publication of DE29914300U1 publication Critical patent/DE29914300U1/de
Priority to DE10040013A priority patent/DE10040013A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K3/00Baths; Douches; Appurtenances therefor
    • A47K3/02Baths
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
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    • A47K1/04Basins; Jugs; Holding devices therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
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    • B29C2791/001Shaping in several steps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

Bezeichnung: Sanitärgegenstand aus tiefgezogenem Kunststoff mit erhöhter Abriebfestigkeit der Benutzeroberflache
Beschreibung
Sanitärgegenstände aus tiefgezogenem Kunststoff, insbesondere aus Sanitäracrylplatten tiefgezogene Sanitärgegenstände, wie Bedewannen, Duschwannen und Waschbecken, weisen eine hochglänzende Oberfläche auf, die aufgrund der geringen Härte des Sanitäracryls leicht verkratzt werden kann, so daß die Oberfläche nach längerem Gebrauch unansehnlich werden kann. Es ist zwar möglich, lokal begrenzte und/oder grobe Kratzer auszupolieren. Bei einer großflächigen Verkratzung, wie dies insbesondere bei Bade- oder Duschwannen nach längerem Gebrauch der Fall sein kann, bereitet jedoch das Polieren einer eingebauten Wanne einige Mühe.
Man ist daher bemüht, der Benutzeroberfläche durch zusätzli-0 ehe Maßnahmen bei der Herstellung eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb und Verkratzen zu geben.
Aus DE 197 22 559 ist es bekannt, bei der Herstellung von Sanitärgegenständen durch Tiefziehen von Acrylplatten die Acrylplatten unmittelbar vor dem Tiefziehvorgang mit einem lackartigenüberzug zu versehen, der dispergierte organische Teilchen im Nanometerbereich enthält. Nach der Verfestigung der Beschichtung wird die beschichtete Acrylplatte tiefgezogen. Der Nachteil dieser Verfahrensweise besteht darin, daß 0 zum einen durch den Tiefziehvorgang die sehr dünne Beschichtung in stark verformten Zonen "ausgereckt" wird und hier je nach Art der Beschichtung Risse oder Löcher entstehen oder aber die Beschichten so dünn wird, daß sie die gewünschte Erhöhung der Kratzfestigkeit nicht mehr bewirkt. Ein weiterer Nachteil des bekannten Verfahrens besteht darin, daß bei der Herstellung eines Sanitärgegenstandes aus einer derartigen, vor dem Tiefziehvorgang beschichteten Acrylplatte Verkratzun-
gen der Benutzeroberfläche, sich nicht immer vermeiden lassen. Diese können bei der Endkontrolle nicht mehr auspoliert werden. Eine nach dem bekannten Verfahren hergestellte Badewanne, Duschwanne oder auch ein Waschbecken, muß dann als Ausschuß verworfen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Sanitärgegenstand zu schaffen, bei dem die vorstehend beschriebenen Nachteile vermieden sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Sanitärgegenstand aus tiefgezogenem Kunststoff mit einer nach dem Tiefziehvorgang auf die Benutzeroberfläche aufgebrachten, gegen Kratzer widerstandsfähigen Beschichtung, die in gleichmäßiger Verteilung anorganische Hartstoffteilchen enthält, deren Größe im Nanometerbereich liegt.
Sanitärgegenstand im Sinne der Erfindung sind Badewannen, Duschwannen, Waschbecken, aber auch durch Tiefziehen aus 0 Kunststoff hergestellte Ablageschränke oder Türen für Ablageschränke, Ablagekonsolen oder dergl..
Kunststoff im Sinne der vorliegenden Erfindung ist ein tiefziehfähiger Kunststoff, insbesondere Sanitäracryl. 25
Die Herstellung eines derartigen Sanitärgegenstandes ist gegenüber dem vorbekannten dadurch vereinfacht, daß zunächst in herkömmlicher Weise die Form des Sanitärgegenstandes durch Tiefziehen aus einer entsprechenden Platine hergestellt wer-0 den kann. Da Sanitäracryl eine nicht ausreichende Eigenstabilität aufweist, wird in der Regel die der Benutzeroberfläche abgekehrte Seite des Sanitärgegenstandes noch mit einer Verstarkungsschicht versehen. Das bedeutet, daß die Rohform aus der Tiefziehvorrichtung herausgenommen und zu einer weiteren 5 Station transportiert werden muß, in der die Verstärkungsschicht durch Aufspritzen, Sprühen oder dergl. aufgebracht wird. Da die Verstarkungsschicht aushärten muß, ist es erfor-
derlich, beispielsweise bei einer aus glasfaserverstärkten Polyesterharz bestehenden Verstärkungsschicht den so verstärkten Rohling durch einen Aushärteofen zu führen. Anschließend dann die Endbearbeitung, wobei der Ränder besäumt und ggf. auch die erforderlichen Bohrungen für eine Überlaufarmatur und für die Ablaufarmatur eingebracht werden. Die Notwendigkeit, den Rohling mehrfach zu transportieren und zu handhaben, beinhaltet auch das Risiko, daß hierbei die hochglänzende Benutzeroberfläche durch Kratzer in ihrer Optik beeinträchtigt wird. Diese Beeinträchtigung ist auch dann schon gegeben, wenn nur Schleifspuren mit sehr geringer Kratztiefe entstehen, die jedoch anschließend auspoliert werden können.
Der erfindungsgemäße Sanitärgegenstand bietet nun den Vorteil, daß die gegen Kratzer widerstandsfähige Beschichtung erst ganz zum Schluß des Fertigungsablaufs aufgebracht wird, so daß auch noch das vorstehend beschriebene Nachpolieren von etwaigen Kratzern vorgenommen werden kann. Der besondere Vorteil besteht aber darin, daß die widerstandsfähige Beschich-0 tung auf die fertig geformte Benutzeroberfläche aufgebracht wird und somit die Benutzeroberfläche mit einer Beschichtung versehen ist, deren Dicke über die Benutzeroberfläche praktisch eine gleichmäßige Schichtdicke aufweist. Es ist aber auch möglich, besonders beanspruchte Flächenbereiche eines 5 Sanitärgegenstandes, z. B, den Rand- und/oder den Bodenbereich einer Badewanne mit einer größeren Schichtdicke zu versehen. Dies ist beispielsweise durch eine mehrschichtige Beschichtung der beanspruchten Bereiche möglich, da die Beschichtung vorzugsweise als lackartiger Überzug ausgebildet ist.
Zweckmäßig liegt die Größe der Hartstoffteilchen zwischen 10 und 110 Nanometer. Die Verteilungsdichte der Hartstoffteilchen je Flächeneinheit kann je nach Teilchengröße und je nach Beanspruchungsgradsowie je nach Dicke der Beschichtung bis zu 60% betragen.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Hartstoffteilchen eine Kristallstruktur aufweisen mit einer Molls'sehen Härte zwischen 7 und 9. Hierezu gehören beispielsweise Siliciumoxid (SiO2) oder Aluminiumoxid (Al2O3) oder auch andere anorganische Teilchen mit ähnlicher Härte.
Die Zeichnung zeigt schematisch in einem Querschnitt eine aus einer Acrylplatte tiefgezogene Wannenschale 1, die auf ihrer Außenseite mit einer Verstarkungsschicht 2, beispielsweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff, versehen ist. Die Benutzeroberfläche, d. h. die Wandungen des Trograumes 3 sowie die ebenfalls vom Benutzer berührten Randbereiche 4 sind mit einer Beschichtung 5 versehen, die in gleichmäßiger Verteilung anorganische Hartstoffteilchen, beispielsweise Siliciumdioxid enthält, wobei die Größe der Hartstoffteilchen im Nanometerbereich liegt. Die kritschen Übergangszonen 6 zwischen dem Randbereich 4 und den Wandungen des Trograumes 3 sind mit einer verstärkten Beschichtung 5.1 versehen, die beispielsweise durch eine zweite Beschichtung der erfindungsgemäßen Art be-0 wirkt wird. Auch der Bodenbereich 7 kann in gleicher Weise mit einer zusätzlichen Beschichtung 5.2 versehen sein.
Die Hartstoffteilchen werden zweckmäßigerweise in einem durch ein Lösungsmittel verflüssigten Binder dispergiert, so daß 5 nach dem Abdunsten des Lösungsmittels die Hartstoffteilchen in gleichmäßiger Verteilung in einer Bindermatrix gehalten werden. Der Binder und ggf. das Lösungsmittel müssen so geartet sein, daß sie eine festhaftende Bindung mit der Acryloberfläche eingehen, ohne jedoch den Glanz zu beeinträchti-0 gen. Zweckmäßig ist hierbei, wenn der mit Lösungsmittel versetzte Binder nach Art eines Lacks konzipiert ist, so daß nach dem Aufbringen der Beschichtung das Lösungsmittel ggf. unter Zufuhr von Wärme abdampfen kann. Je nach Art des Binders kann dieser auch so gestaltet sein, daß er in Verbindung 5 mit dem Abdampfen oder nach dem Abdampfen des Lösungsmittels ggf. unter Temperatureinwirkung oder durch Einiwkrung von UV-Strahlung polymerisiert und aushärtet. Je nach Art des ver-
wendeten Binders kann es hierbei auch zweckmäßig sein, wenn durch entsprechende Maßnahmen die Beschichtung nachgehärtet wird.

Claims (5)

1. Sanitärgegenstand aus tiefgezogenem Kunststoff, mit einer nach dem Tiefziehvorgang auf die Benutzeroberfläche aufgebrachten, gegen Kratzer widerstandsfähigen Beschichtung (5), die in gleichmäßiger Verteilung anorganische Hartstoffteilchen enthält, deren Größe im Nanometerbereich liegt.
2. Sanitärgegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung als lackartiger Überzug ausgebildet ist.
3. Sanitärgegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilchengröße zwischen 10 und 110 Nanometer liegt.
4. Sanitärgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verteilungsdichte der Hartstoffteilchen je Flächeneinheit bis zu 60% beträgt.
5. Sanitärgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hartstoffteilchen eine Kristallstruktur mit einer Mohs'schen Härte zwischen 7 und 9 aufweisen.
DE29914300U 1999-08-14 1999-08-14 Sanitärgegenstand aus tiefgezogenem Kunststoff mit erhöhter Abriebfestigkeit der Benutzeroberfläche Expired - Lifetime DE29914300U1 (de)

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DE10040013A DE10040013A1 (de) 1999-08-14 2000-08-11 Sanitärgegenstand aus tiefgezogenem Kunststoff mit erhöhter Abriebsfähigkeit der Benutzeroberfläche und Verfahren zu seiner Herstellung

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