Anmelder: SIEGENIA-FRANK KG, Eisenhüttenstraße 22,
57074 Siegen, DE
ANR.: 1 004 808
Verriegelungsbeschlag
Die Erfindung betrifft einen Verriegelungsbeschlag zwischen einem Flügel und einem festen Rahmen eines Fensters, einer Tür od. dgl. entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Verriegelungsbeschläge werden insbesondere in Fällen eingesetzt, in denen der betreffende Flügel gegen unbefugtes gewaltsames Öffnen gesichert sein soll. Wird im Falzspalt zwischen Flügel und festem Rahmen ein Einbruchswerkzeug in Form eines Hebels angesetzt und mit diesem der Flügel in Richtung seiner Hauptebene kraftbeaufschlagt, so stützen sich Flügel und Rahmen über die an Riegelvorsprung und Schließstück vorgesehenen Eingriffsflächen in Querrichtung der betreffenden Falzflächen aneinander ab. Diese Abstützung wirkt der beabsichtigten gewaltsamen Verlagerung des Flügels gegenüber dem festen Rahmen entgegen.
Bekanntermaßen werden zu dem genannten Zweck Verriegelungsbeschläge mit einem flügelseitigen Riegelvorsprung mit Pilzkopf sowie mit einem als Schließstück dienenden festrahmenseitigen Schließblech verwendet. Der Riegelvorsprung ist dabei über einen Schaft an einer im Flügelfalz untergebrachten und in dessen Längsrichtung verschiebbaren Riegelstange befestigt. Das
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Schließblech ist im Falz des festen Rahmens mit diesem verschraubt und weist einen schlitzartigen Einlauf für den Riegelvorsprung sowie an der dem Flügel abgewandten Seite eine Aufnahme für den Pilzkopf des Riegelvorsprungs auf. Der Riegelvorsprung läßt sich durch Betätigen der Riegelstange in den Einlauf des Schließblechs einführen und hintergreift dann in Eingriffsstellung den Randbereich des Schließblech-Einlaufs mit dem Pilzkopf. Die dem Flügel zugewandte Basisfläche des Pilzkopfes sowie die dieser gegenüberliegende Randfläche des Einlaufs an dem Schließblech bilden dann die bei Kraftbeaufschlagung des Flügels in Richtung der Flügel-Hauptebene wirksamen Eingriffsflächen des Verriegelungsbeschlages.
Aus der DE 197 36 934 A1 ist es darüber hinaus bekannt, daß der Riegelvorsprung und das Schließstück jeweils mehrere quer zu den Falzflächen gegeneinander versetzte Eingriffsflächen aufweisen, wodurch eine Vergrößerung derjenigen Fläche erreicht wird, über welche sich der Riegelvorsprung und das Schließstück bei Kraftbeaufschlagung des Flügels aneinander abstützen.
Nachteilig bei den erstgenannten Verriegelungsbeschlägen ist es, daß die quer verlaufenden Wirkflächen des Schließstücks und des Riegelvorsprungs im oberen sichtbaren Bereich aneinander vorbei schleifen und der Riegelvorsprung im Bereich seiner Verengung von dem unter Umständen in diesem Bereich scharfkantigen Schließstück zumindest oberflächlich beschädigt wird. Die Oberflächen der Beschlagteile werden zum Beispiel mit korrosionshemmenden galvanischen Überzügen versehen, die der Belastung nicht Stand halten.
Bei den letztgenannten Verriegelungsbeschlägen kann es hingegen neben der Beschädigung der Oberflächen zu einer Abnutzung der
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Eingriffsflächen kommen, die bedingt durch die Andruckkräfte des Flügels und des Rahmens unter Druck aneinander vorbeigeführt werden. Schmutz oder Ablagerungen an den Wirkflächen bewirken dabei eine Beschleunigung des Abriebs der Wirkflächen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Verriegelungsbeschlag bereitzustellen, der weitgehend frei bleibt von sichtbaren Dauergebrauchsspuren und die Wirksamkeit der Beschläge nicht beeinträchtigt.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Maßnahmen, durch die das Zusammentreffen der Wirkflächen nur an einem gewünschten, z.B. nicht unmittelbar einsehbaren Ort des Schließstücks, erfolgt. Es ist dabei auch möglich, bestimmte Verschleiß mindernde Werkstoffkombinationen in Wirkverbindung treten zulassen, die aufgrund ihrer Festigkeit nicht geeignet sind die üblicherweise hohen Kräfte bei einem Einbruchsversuch aufzunehmen.
Durch die Maßnahmen des Anspruchs 2 ergibt sich eine Anordnung, bei der die Anlagekante verborgen wird, da der hinterschnittene Bereich des Schließstücks nicht ohne weiteres einsehbar ist. Eine Beschädigung des Riegelvorsprungs wird durch die Maßnahmen des Anspruchs 3 vermieden.
Ein besonders wirkungsvoller Einsatz der Erfindung ergibt sich, wenn die Voraussetzungen nach Anspruch 4 oder 5 gegeben sind. Dann nämlich gelangen die Stanzkanten des Schließstücks und der Riegelvorsprung unmittelbar aneinander, wobei sich durch die beim Stanzen gebildeten rauhen Kanten an der Innenseite des Schlitzes unmittelbar eine Beschädigung der Oberfläche des Riegelvorsprungs
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ergibt. Durch die Anordnung nach Anspruch 5 kann hingegen eine sichere und belastbare Befestigung der Anlagekante sichergestellt werden.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich durch die Merkmale nach Anspruch 6. Dadurch wird neben der nahezu unsichtbaren Anordnung der Kontaktkante auch eine vorteilhafte und belastbare Befestigung der Kontaktkante geschaffen.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt quer zu einem Flügel und Rahmenholm mit darin
befindlichen Riegelvorsprung und Schließstück, 15
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung das Zusammenwirken des Riegelvorsprungs mit dem Schließstück und
Fig. 3 eine Ansicht von unten des Schließstückes in Eingriffsstellung mit dem Riegelstück.
Fig. 1 zeigt einen Verriegelungsbeschlag zwischen einem Flügel 1 und einem Rahmen 2. Der Flügel 1 und der Rahmen 2 liegen einander mit den Falzflächen 3, 4 gegenüber, wobei in der Falzfläche 3 des Flügels 1 eine Beschlagaufnahmenut 5 vorgesehen ist. In der Beschlagaufnahmenut 5 ist ein aus einer Stulpschiene 6 und einer Treibstange 7 bestehender Treibstangenbeschlag angeordnet. Die Treibstange 7 ist dabei gegenüber der ortsfest an einer Profilstufe 8 befestigten Stulpschiene 6 längsverschiebbar angebracht und kann in Richtung der Falzflächen 3,4- also senkrecht zur Zeichnungsebene bewegt werden. An der Treibstange 7 ist ein Riegelvorsprung 9
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vorgesehen, der in ein seitlich offenes Schießstück 10 in Eingriffsstellung bringbar ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Riegelvorsprung 9 als Pilzkopfzapfen ausgebildet, der an dem freien Ende eines verjüngten Zapfenabschnitts 11 mit einem dazu verbreiterten Pilzkopf 12 versehen ist. Das Schließstück 10 wiederum bildet eine annähernd in Richtung der Falzfläche 4 verlaufende Eingriffsfläche 13 auf der Unterseite eines im wesentlichen U- oder C-förmigen Profilstücks 14 aus. In dem U-Schenkel 15 des Profilstücks 14 ist ein schmaler Schlitz 16 vorgesehen, der zum Einführen des Riegelvorsprungs 9 seitlich offen ist und mit hier angedeuteten Einlaufschrägen 17 versehen ist.
Gelangt der Riegelvorsprung 9 mit seinem verjüngten Zapfenabschnitt 11 in den Schlitz 16, so hintergreift der verbreiterte Pilzkopf 12 die Eingriffsfläche 13 des Schließstücks 10, so daß eine Verlagerung des Flügels senkrecht zu den Falzflächen 3, 4 behindert wird.
Anhand der vergrößerten Darstellung nach Fig. 2 wird außerdem noch deutlich, daß der Riegelvorsprung 9 an seinem der Stulpschiene 6 zugewandten Ende mit einem Bund 18 versehen ist, mit dem dieser sich bei Belastung an der Stulpschiene 6 abstützen kann. Ferner ist aus der Fig. 2 erkennbar, daß das Schließstück 10 aus dem U- oder C-förmigen Profilstück 14 sowie einer darunter angebrachten Platte 19 besteht und daß an der in Öffnungsrichtung 20 liegenden Längsseite des Schließstücks 10 eine in dem durch den Schlitz 16 gebildeten Hinterschnitt 21 liegende Anlagekante 22 vorgesehen ist. Die Platte 19 dient dabei zur Anpassung des aus Blech hergestellten Profilstücks 14, dessen U-Schenkel 15 den Schlitz 16 aufweist. Der Schlitz 16 kann dabei beispielsweise durch Stanzen hergestellte werden, wobei die seitlichen Schenkel 23, 24 durch abgebogene Lappen des
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Blechzuschnittes gebildet werden. Die Herstellung des Profilstücks 14 aus einem Blechzuschnitt erlaubt dabei eine einfache und kostengünstige Herstellung, wobei dennoch eine hohe Festigkeit und Belastbarkeit der Verriegelung senkrecht und in Richtung der Falzflächen 3, 4 erzielt wird.
Wie aus der Fig. 2 darüber hinaus deutlich wird, ist die Anlagekante 22 im Bezug auf den Schlitz 16 und die Breite des Pilzkopfes 12 so bemessen, daß die quer zur Falzfläche 3, 4 verlaufenden Wirkflächen des Schließstücks 10 und des Riegelvorsprungs 9, hier der Zapfenabschnitt 11 von der Begrenzungskante 25 des Schlitzes 16, beabstandet bleibt. Dadurch kann ein Zusammenwirken der bedingt durch die Herstellung der rauhen Begrenzungskante 25 mit dem Zapfenabschnitt 11 und der daraus ggf. resultierenden Beschädigung der Oberfläche des Riegelvorsprungs 9 in diesem Abschnitt zuverlässig vermieden werden. Die Belastbarkeit des Verriegelungsbeschlages ansich wird dabei nicht herabgesetzt, da senkrecht zu den Falzflächen 3, 4 nach wie vor die metallischen Wirkstoffe des Riegelvorsprungs 9 und des Schließstücks 10 in Wirkverbindung treten können, andererseits aber die Abstimmung des Riegelvorsprungs 9 und der Anlagekante 22 so erfolgt, daß zwischen der Begrenzungskante 25 und dem Zapfenabschnitt 11 ein nur geringer Spalt entsteht.
Als besonders zweckmäßig hat es sich dabei erwiesen, daß die Anlagekante von einem in dem Hinterschnitt 21 des Schließstücks 10 angeordneten Gleitstück 26 gebildet wird. Das Gleitstück 26 kann dabei als Kunststoffleiste an dem Schenkel 24 befestigt werden und ggf. gleichzeitig einteilig mit der Platte 19 ausgebildet werden. Die Herstellung des Gleitstücks 26 aus einem Kunststoffwirkstoff gewährleistet dabei neben der kostengünstigen Herstellung auch eine günstige Beeinflussung der zwischen den Wirkstoffen herrschenden
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Reibungskoeffizienten, so daß auch ein Abrieb an dem Pilzkopf 12 vermieden wird.
Der Vollständigkeit halber soll dabei noch bemerkt werden, daß der Bund 18 in seinem Durchmesser etwa dem Pilzkopf 12 entspricht, wobei der Bund 18 dabei aber auch nur wenig kleiner bemessen ist als die Breite der Beschlagaufnahmenut 5. Durch den Bund 18 wird dabei ein Kippen des Riegelvorsprungs 9 verhindert, der bei einer Belastung an dem Pilzkopf 12 ansonsten um seinen Befestigungspunkt an der Treibstange 7 verschwenkt werden könnte, was bei einem Dauergebrauch zu einer Verformung der Treibstange und ggf. zu einer Schwergängigkeit des gesamten Verriegelungsbeschlages führt.
Zweckmäßigerweise ist der Wirkstoff des Gleitstücks 26 dabei mit Werkstoffzusätzen versehen, die eine besondere Gleitfähigkeit des Gleitstücks 26 in Verbindung mit der Metalloberfläche des Pilzkopfes bewirken. Dies kann beispielsweise in Form von Graphitfasem od. dgl. erfolgen, so daß an den Riegelvorsprüngen 9 keine zusätzlichen Schmierstoffe notwendig werden.
Es ist selbstverständlich auch möglich, daß das Gleitstück 26 im Bezug auf seine Längserstreckung einen unterschiedlichen Abstand der Anlagekante 22 zur Begrenzungskante 25 des Schließstücks 10 aufweist. Dadurch kann z.B. vorgesehen werden, daß der Riegelvorsprung 9 in der Verschiebeendstellung bedingt durch einen größeren Abstand der Anlagekante 22 zur Begrenzungskante 25 mit dem Zapfenabschnitt 11 vollständig an der Begrenzungskante 25 anliegt und daß die Anlagekante 22 - ausgehend von der Verschiebeendstellung des Riegelvorsprungs 9 - eine auf die Begrenzungskante 25 zulaufenden Abschnitt aufweist, so daß der Riegelvorsprung 9 ausschließlich nahe der Verschiebeendstellung mit
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der Begrenzungskante 25 in Kontakt tritt, auf seinem übrigen Verschiebeweg jedoch von der Begrenzungskante 25 beabstandet bleibt. Dadurch wird eine Relativbewegung der quer verlaufenden Wirkflächen aneinander weitgehend vermieden. Es ist dadurch aber auch möglich, den Flügelandruck an den Rahmen 2 in einem Bereich zu verstärken. Dazu muß selbstverständlich auch der Schlitz 16 eine entsprechende Form aufweisen.
Fig. 3 zeigt daher eine Ausgestaltung des Schließstücks 10, bei dem das Schließstück 10 in einer Ansicht von unten mit einem Riegelvorsprung 9 in zwei Schaltstellungen dargestellt ist. In einer ersten Schaltstellung trifft der Riegelvorsprung 9 mit dem Pilzkopf 12 auf eine Einlaufschräge 27 an dem Gleitstück 26, so daß der Zapfenabschnitt 11 von der Begrenzungskante 25 des Schlitzes 16 deutlich beabstandet bleibt. Dazu weist auch der Schlitz 16 entsprechende Einlaufschrägen 17 auf. Geht die Einlaufschräge 27 in die längs des Schließstücks 10 verlaufende Anlagekante 22 über, verringert sich der Abstand 28 der Anlagekante 22 von der Begrenzungskante 25 des Schlitzes 16, so daß der Zapfenabschnitt nur noch geringfügig von der Begrenzungskante 25 beabstandet ist. Dadurch wird eine deutliche Entlastung der Befestigung des Riegelvorsprungs 9 an der Treibstange erreicht, die ansonsten aufgrund des größeren Abstandes des Pilzkopfes 12 vom Befestigungspunkt an der Treibstange auf Biegung beansprucht wird.
Dies wird natürlich nur dann erreicht, wenn der Zapfenabschnitt 11 in der Verschiebeendstellung des Riegelvorsprungs 9 an der Anlagekante 22 anliegt.
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Bezugszeichenliste:
| 1 |
Flügel |
| 2 |
Rahmen |
| 3 |
Falzfläche |
| 4 |
Falzfläche |
| 5 |
Beschlagaufnahmenut |
| 6 |
Stulpschiene |
| 7 |
Treibstange |
| 8 |
Nutstufe |
| 9 |
Riegelvorsprung |
| 10 |
Schließstück |
| 11 |
Zapfenabschnitt |
|
12
|
Pilzkopf |
|
13
|
Eingriffsfläche |
| 14 |
Profi I stück |
| 15 |
U-Schenkel |
| 16 |
Schlitz |
| 17 |
Einlaufschrägen |
| 18 |
Bund |
| 19 |
Platte |
| 20 |
Öffnungsrichtung |
| 21 |
Hinterschnitt |
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| 22 |
Anlagekante |
| 23 |
seitlicher Schenkel |
| 24 |
seitlicher Schenkel |
| 25 |
Begrenzungskante |
| 26 |
Gleitstück |
| 27 |
Einlaufschräge |
| 28 |
Abstand |