DE29914446U1 - Reinigungskarte - Google Patents
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Description
HlEBSCH PEEGE''
PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
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Antrag auf Eintragung eines Gebrauchsmusters
(31) Prioritätsnummer / Priority Application Number:
(32) Prioritätstag I Priority Date:
(33) Prioritätsland I Priority Country:
Unser Zeichen: B310DE7
B/mü/ke
(54) Titel/Title:
Reinigungskarte
(71) Anmelder/in / Applicant:
Josef Bareis
Am Sonnenrain
78628 Rottweil-Neufra
Deutschland
(74) Vertreter I Agent:
78224 Singen
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung.
Parken im Hause (Einfahrt: Freiheitstraße)
BODENSEEPATENT®
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Reinigungskarte nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige, gattungsgemäße Reinigungskarten werden verwendet, um in regelmäßigen Zeitabständen einen Lesekopf, etwa einen Magnetkopf, eines Kartenlesegerätes von Verunreinigungen (z.B. von fetthaltigen Rückständen oder Schmutzpartikeln) zu reinigen und so das zuverlässige, dauerhafte Ablesen von auf einem Magnetstreifen als Datenträger oder einem Chip (z. B. Smartkarte) enthaltenen Informationen sicherzustellen.
Zu diesem Zweck ist es üblich, Reinigungskarten aus einem Verbundwerkstoff zu verwenden, die üblicherweise aus einem Hartkunststoff bestehen, auf welchem ein Kunststoffschwamm od.dgl. Vliesbelag aufgebracht ist. Typischerweise ist dieser Kunststoffschwamm mit einem alkoholhaltigen Reiniger getränkt, der zur Reinigung des Magnet- oder Chiplesekopfes dient und dort haftende Verschmutzungen ablösen soll. Eine solche, bekannte Reinigungskarte, die üblicherweise die Abmessungen einer für das Kartenlesegerät vorgesehenen Datenträgerkarte aufweist, wird im Gebrauch anstelle dieser Datenträgerkarte zum Reinigen des Magnetlesekopfes in das Kartenlesegerät eingeführt, wobei das Vlies in Kontakt mit dem Kopf tritt, etwaige Verschmutzungen löst und nach Abschluss dieses Reinigungsvorganges wieder heraustransportiert wird, um entnommen zu werden.
Derartige Reinigungskarten sind weit verbreitet, weisen jedoch im praktischen Gebrauch einige Nachteile auf.
So erweist sich oftmals ein herkömmliches Vlies als zur Reinigung ungeeignet, wenn ein Lesekopf stark verschmutzt ist (nicht nur durch fetthaltige Rückstände, beispielsweise auch durch atmosphärischen Schmutz, welcher sich an den
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Kontakten und auch zwischen diesen kapillar aufbauen kann). Genauer gesagt ist das bekannte Reinigungsvlies auf Reinigungskarten bei starken Verschmutzungen nicht in der Lage, für einen vollständigen Abtransport am Kopf haftender Schmutzpartikel zu sorgen. Vielmehr werden diese durch den Reinigungsvorgang oftmals nur bewegt (ohne vollständig entfernt und abgeführt zu werden), oder aber, mangels einer hinreichenden Reib- und Abrasionswirkung des Vliesmaterials, bleiben am Lesekopf haften.
Im Ergebnis sind dann insbesondere stark verschmutzte Leseköpfe durch gattungsbildende, bekannte Reinigungskarten nicht mehr ordnungsgemäß zu reinigen, so dass sich nicht nur der praktische Betrieb zugehöriger Karteniesevorrichtungen zunehmend unsicherer gestaltet, sondern auch die verwendeten Reinigungskarten die -- im praktischen Gebrauch letztendlich unvermeidlichen -- Verschmutzungsprobleme von Kartenieseköpfen eher verschärfen als lösen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine gattungsgemäße Reinigungskarte dahingehend zu verbessern, dass diese nicht nur verbesserte Reinigungseigenschaften, insbesondere auch bei starker Verschmutzung und stark haftenden Schmutzpartikeln, aufweist, sondern auch für einen besseren Abtransport der während eines Reinigungsvorganges gelösten Schmutzpartikel sorgt.
Die Aufgabe wird durch die Reinigungskarte mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
In erfindungsgemäß vorteilhafter Weise sorgt die Reinigungskarte gemäß Hauptanspruch, die unter der Kennzeichnung CC "No. 2" angeboten wird, dafür, dass durch die Profilierung der Beschichtung nicht nur verbesserte Abrasionseigenschaften von Verschmutzungen an Leseköpfen erreicht werden (ohne damit die Lebensdauer oder Funktionsfähigkeit des Lesekopfes selbst zu
beeinträchtigen), auch bieten die in der Profilierung erfindungsgemäß vorgesehenen Vertiefungen eine ideale Möglichkeit, auch gröbere Schmutzpartikel zuverlässig und vollständig aus dem sensiblen' Schreib-/Lesespalt vor dem Karteniesekopf eines Lesegerätes zu entfernen; entsprechendes gilt für Chipkartenlesekontakte od. dgl..
Als "Lesekopf" im Rahmen der vorliegenden Erfindung soll dabei jegliches Lese- bzw. Kontaktierelement für kartengestützte Datenträger verstanden werden, insbesondere auch Schleifkontakte od. dgl..
Als besonders vorteilhaft hat es sich zudem herausgestellt, wenn die erfindungsgemäß vorgesehenen Vertiefungen wabenförmig ausgebildet sind, wobei derartige, beispielsweise rautenförmige Waben besonders günstig durch ein auf der Flachseite des Trägerelements aufgebrachtes Gitternetz aus Beschichtungsmaterial (Vlies) begrenzt werden.
Die geometrischen Abmessungen erfindungsgemäßer Vertiefungen, insbesondere Waben, richten sich dabei nach dem konkret zu reinigenden Lesekopf, wobei die erfindungsgemäße Reinigungskarte sich, je nach Ausgestaltung der Vertiefungen, Materialwahl für die Beschichtung usw., für eine Vielzahl verschiedener Kartenlesegeräte, etwa für Geldkarten, Waschanlagenkarten, Verkehrsmittel-, Boardingkarten od.dgl. eignet.
Als herstellungstechnisch besonders bevorzugt hat es sich zudem erwiesen, die profilierte Beschichtung als aufgeklebte Beflockung aufzubringen, wobei das Trägerelement zu diesem Zweck, etwa mittels eines Siebdruckverfahrens, mit einem Beflockungsklebstoff (z.B. Dispersionskleber oder ein- oder mehrkomponentiger, lösungsmittelhaltiger Klebstoff) beaufschlagt wird und dann ein dem vorgesehenen Reinigungszweck entsprechendes Beflockungsmaterial z. B. Polyestercellulose ausgewählt wird.
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Entsprechend ist es von der vorliegenden Erfindung umfasst und von einem konkreten Einsatzzweck abhängig, ob das Trägerelement ein- oder beidseitig mit der Beschichtung, insbesondere Beflockung, versehen wird, und/oder ob die erfindungsgemäße Reinigungskarte zum trockenen Reinigen (d.h. ohne zusätzliches, flüssiges Reinigungsmittel) , oder mit einem die Beschichtung tränkenden Reinigungsmittel eingesetzt wird. Entsprechende Flockfasern, die damit realiserte Schichtdicke usw. werden, wie gesagt, entsprechend einsatzabhängig bestimmt.
Als besonders günstige Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat sich zudem die Maßnahme herausgestellt, die Länge der Reinigungskarte so auszubilden, dass diese selbst in vollständig eingeführtem Zustand in das Kartenlesegerät (und bei einem etwaigen Versagen des Transportmechanismus) manuell aus der Anordnung herausgezogen werden kann, so dass in einem solchen Versagensfall ein aufwendiger Ausbaubzw. Reparaturvorgang vermieden kann.
Gemäß einer weiteren, bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, das Trägerelement (ein- oder beidseitig) nicht vollflächig mit der erfindungsgemäßen Beschichtung zu versehen, sondern vielmehr einen Teilbereich, bevorzugt an einem einer Eintrittskante entgegengesetzten Ende der Karte, unbeschichtet zu lassen, so dass eine derartige freie Fläche nicht nur die Möglichkeit zum einfachen und sauberen manuellen Handhaben gibt (insbesondere bei mit der Reinigungsflüssigkeit getränktem Beschichtungsmaterial), sondern auch Platz für Aufdrucke, etwa in Form von erläuternden Hinweisen oder Werbevermerken, bietet.
Im Ergebnis wird durch die vorliegende Erfindung ein Reinigungskarten-System geschaffen, das vorteilhafte praktische Gebrauchseigenschaften mit verbesserter Reinigungswirkung und Flexibilität in der Anwendung kombiniert.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
Fig. 1: eine schematische Draufsicht auf eine Reinigungskarte gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2: eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie II-II in Fig. 1 und
Fig. 3: eine Draufsicht analog Fig. 1 einer Reinigungskarte gemäß einer zweiten Ausfuhrungsform.
Ein kartenförmiges Trägerelement 12, im dargestellten Ausführungsbeispiel der Fig. 1 aus Polyester einer Materialstärke von 0,27 mm, einer Länge 1 von ca. 85 mm bei einer Breite b von ca. 54 mm, ist beidseits mit einer zur Reinigung vorgesehenen, elastischen Beschichtung in Form einer Beflockung 14 vorgesehen, die, als netz- bzw. gitterförmiges Muster aufgebracht, rauten- bzw. wabenförmige Vertiefungen 16 zwischen den einzelnen, sich kreuzenden Gitterstreifen aus Beflockungsmaterial ausbildet.
Genauer gesagt besteht die Beschichtung 14 aus einem mittels Siebdruck aufgetragenen, in der gezeigten Weise gitterförmigen Klebstoffmuster, welches elektrostatisch aufgebrachte Flockfasern aus Polyester trägt, die beidseits des Trägerelements 12 mit einer Maximaldicke von ca. 0,5 mm aufgetragen sind. Die rauten- bzw. wabenförmigen Vertiefungen 16 ergeben sich dann durch die Zwischenräume zwischen den einzelnen Stegen aus Beflockungsmaterial und legen die Oberfläche des Trägerelementes 12 frei.
Wie in der Fig. 1 gezeigt ist, ist beidseits des Trägerelementes 12 ein Flächenbereich 18 unbeschichtet geblieben, um zum einen einem Benutzer eine Angriffsfläche für die Handhabung zu bieten, und zum anderen Platz für das Vorsehen von Aufdrucken (gezeigt ist ein Hinweispfeil 19 mit der Einführrichtung) zu bieten. Insbesondere im Fall einer Tränkung der Beschichtung 14 mit Reinigungsflüssigkeit od.dgl. kommt dadurch der Benutzer in keinen Kontakt mit der Flüssigkeit beim Handhaben der Karte.
In ansonsten bekannter Weise wird die in der Fig. 1 bzw. Fig. 2 gezeigte Reinigungskarte im praktischen Gebrauch anstelle einer vorgesehenen Datenträgerkarte in das Kartenlesegerät eingeführt, und durch den motorischen Ein- und Auszugvorgang findet das Reinigen der Leseköpfe mittels der Beflockung 14 statt. In erfindungsgemäß vorteilhafter Weise sorgen dabei die rautenförmigen Zwischenräume 16 dafür, dass gelöste Schmutzpartikel zuverlässig und vollständig aus dem Lesegerät heraustransportiert werden können, und darüber hinaus wirken die die Rauten 16 begrenzenden Stege aus Flockmaterial als Bürsten, die zusätzlich die
empfindlichen -- Lesekopfoberfächen zuverlässig und schonend reinigen. Dieser Vorgang gilt sowohl bei trockenen Reinigungsverfahren, als auch bei einer zusätzlichen Verwendung von Reinigungsflüssigkeit, mit welchem die Beschichtung 14 getränkt sein kann.
empfindlichen -- Lesekopfoberfächen zuverlässig und schonend reinigen. Dieser Vorgang gilt sowohl bei trockenen Reinigungsverfahren, als auch bei einer zusätzlichen Verwendung von Reinigungsflüssigkeit, mit welchem die Beschichtung 14 getränkt sein kann.
Die Ausführungsform 20 der Fig. 3 unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform zum einen dadurch, dass es sich bei dieser -- dickeren -- Reinigungskarte (0,6 mm starkes Polyester als Trägerelement 26) um eine Karte handelt, die hinsichtlich ihrer Längenausdehnung 1 nicht nur deutlich länger als die im entsprechenden Lesegerät verwendete, eigentliche Datenträgerkarte ist, auch ist diese Länge 1 (im vorliegenden Beispiel 190 mm) so bemessen, dass ein endseitiger Griffabschnitt 28 selbst bei vollständig eingeführter Reinigungskarte 20 stets aus dem Lesegerät (bzw. dessen Einführungsschlitz) herausragt und somit, selbst bei
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einem Versagen des motorischen Kartenausstoßes, problemlos manuell wieder herausgezogen werden kann.
Die hier vorgesehene Beschichtung 22 entspricht der im Zusammenhang mit der Fig. 1 beschriebenen Beschichtung 14 mit einem regelmäßigen Muster aus rautenförmigen Vertiefungen 24 zwischen einem Gittermuster aus aufgeklebtem Beflockungsmaterial, mit der Ausnahme, dass die Flockfläche 22 der Fig. 3 nur einseitig auf dem Trägerelement 26 aufgebracht ist.
Bei einer Kartenbreite b in Fig. 3 von ca. 54 mm ergibt sich für die in diesem zweiten Ausführungsbeispiel gezeigte Kartengeometrie ein Verhältnis von Länge 1 zu Breite b von mehr als 1 : 2 (hier sogar mehr als 1 : 3,5), wodurch die Möglichkeit des manuellen Zugreifens selbst auf die eingeführte Karte erreicht werden kann.
Die vorliegende Erfindung ist weder auf Kunststoff- bzw. Plastikmaterial für das Trägerelement beschränkt (hier können beliebige andere, auch umweltschonende und leicht zu entsorgende, Materialien verwendet werden, wie etwa Papier oder Karton, oder aber Verbundstoffe) , noch ist durch die vorliegende Erfindung ein bestimmter Flockwerkstoff (bzw. Material für Flockfasern) festgelegt. Auch hier können, je nach Einsatzzweck, Fasern aus Kunststoff, Textil, natürlichen Rohstoffen od.dgl. verwendet werden. Schließlich hängen die zu wählenden Abmessungen vom Einsatzzweck ab.
Claims (14)
1. Reinigungskarte (10; 20) zum Reinigen eines Lesekopfes eines Kartenlesegerätes für Datenträgerkarten mit einem in der Breite (b) an die Abmessungen der Datenträgerkarte angepassten, kartenförmigen Trägerelement (10; 26), das auf mindestens einer Flachseite eine zur Reinigung des Lesekopfes vorgesehene Beschichtung (14; 22) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung eine Profilierung mit einer Mehrzahl von in einem regelmäßigen Muster angeordneten Vertiefungen (16; 24) aufweist, die zum Aufnehmen und Halten von bei der Reinigung vom Lesekopf entfernten Partikeln od. dgl. Schmutzstoffen ausgebildet sind.
2. Karte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen wabenförmig, bevorzugt rautenförmig, ausgebildet und angeordnet sind.
3. Karte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen ein Kantenmaß im Bereich zwischen 0,5 und 3,0 mm aufweisen.
4. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen eine Tiefe im Bereich zwischen 0,2 und 1,5 mm, bezogen auf eine maximale Beschichtungsdicke, aufweisen.
5. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen die Oberfläche des Trägerelements (10; 26) freilegen.
6. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die profilierte Beschichtung durch Aufbringen und Verkleben einer Beflockung mit dem regelmäßigen Muster, insbesondere mittels Siebdruckverfahrens und/oder eines elektrostatischen Beflockungsverfahrens, erzeugt ist.
7. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung beidseitig auf dem Trägerelement (12; 26) aufgebracht ist.
8. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung so auf dem Trägerelement aufgebracht ist, dass eine zusammenhängende Teilfläche (18; 28) des Trägerelements (12; 26) unbeschichtet bleibt.
9. Karte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilfläche (18) mit einer bevorzugt Text- und/oder Bedienungssymbol (19) aufweisenden Bedruckung versehen ist.
10. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Material für das Trägerelement (12; 26) aus der Gruppe ausgewählt ist, die Polyester, Karton, kaschierten Karton und Papier aufweist.
11. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Material für die Beschichtung Beflockungsmaterial ist, das aus der Gruppe bestehend aus Viskose, Baumwolle, Polyamid, Polyester oder anderen Flockfasern ausgewählt ist.
12. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung zum Zusammenwirken mit einem flüssigen Reinigungsmittel ausgebildet ist.
13. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Länge (1) der Reinigungskarte (10; 20) so bemessen ist, dass die vollständig in das Kartenlesegerät eingeführte Reinigungskarte aus einem Einführungsschlitz des Kartenlesegerätes manuell handhabbar herausragt.
14. Karte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch eine Breite (b) von etwa 20 bis 60 mm sowie einer Länge (1) von mindestens 150 mm.
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