DE29913287U1 - Fahrzeug mit einem Rahmen, der mindestens einen Längsträger aufweist - Google Patents
Fahrzeug mit einem Rahmen, der mindestens einen Längsträger aufweistInfo
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Description
Anmelder: Stefan Roos, Am Burgraben 38a, 85049 lngolstadt
Fahrzeug mit einem Rahmen,
der mindestens einen Längsträger aufweist
der mindestens einen Längsträger aufweist
Die Neuerung betrifft ein Fahrzeug, das einen Rahmen aufweist, der von mindestens einem Längsträger gebildet ist. Am Ende dieses Längsträgers ist ein Teleskopausleger schwenkbar gehalten, der von einer im wesentlichen horizontalen Transportlage in eine im wesentlichen vertikale Betriebslage bringbar ist.
Derartige Fahrzeuge sind in Form von Autokranen aus der Praxis hinlänglich bekannt. Diese weisen einen stabilen Rahmen auf, der von wenigstens zwei Längsträgern gebildet ist, die durch Querträger miteinander verbunden sind. Am hinteren Ende dieses Rahmens ist ein Teleskopausleger drehbar und schwenkbar abgestützt. In der Transportlage liegt der Teleskopausleger im wesentlichen horizontal auf dem Rahmen auf, so daß das Fahrzeug eine für die Fahrt auf der Straße ausreichend niedrige Bauhöhe aufweist. Außerdem ist der Teleskopausleger in der Transportlage
vollständig zusammengeschoben, damit sich die Fahrzeuglänge für den Transport in vertretbaren Grenzen hält. Beim Betrieb des Kranwagens wird der Teleskopausleger in eine annähernd vertikale Stellung verschwenkt und entsprechend der erforderlichen Hubhöhe der Last ausgefahren. Mit Hilfe dieses Kranwagens kann eine Last angehoben und abgesenkt werden. In jenen Fällen, in denen die Last in angehobener Lage seitenstabil gehalten werden muß, ist ein zweiter Kran erforderlich, wobei die Last zwischen den beiden Kränen gehalten ist.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug der Eingangs genannten Art zu schaffen, das ein sicheres, seitenstabiles Anheben und Absenken einer Last ermöglicht.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Das Fahrzeug gemäß Anspruch 1 weist einen Rahmen auf, der von einem Längsträger gebildet ist und dem Fahrzeug die erforderliche Stabilität verleiht. An den Enden dieses Längsträgers sind Teleskopausleger schwenkbar abgestützt, so daß die unteren Enden der Teleskopausleger einen Abstand voneinander aufweisen, der im wesentlichen der Fahrzeuglänge entspricht. Zwischen den freien Enden der Teleskopausleger kann die aufzunehmende Last einfach und sicher gehalten werden, wobei Pendelbewegungen der Last gegen die Teleskopausleger durch die stabile Aufhängung zuverlässig verhindert werden. Damit das Fahrzeug ungehindert öffentliche Straßen befahren kann, darf seine Ge-
samtlänge nicht zu groß bemessen sein, da andernfalls das Befahren enger Kurven unmöglich wird. Das Fahrzeug sollte daher beim Transport eine Gesamtlänge von ca. 13m bis 14m nicht überschreiten. Ein Spitzenabstand der Teleskopausleger zwischen 13m und 14m reicht jedoch in vielen Fällen nicht aus, um ein sicheres Halten der Last zu gewährleisten, insbesondere wenn diese mit relativ hoher Geschwindigkeit bewegt wird. In diesem Fall wird ein Spitzenabstand der Teleskopausleger von mindestens 21m benötigt. Diese scheinbar widersprüchlichen Anforderungen an das Fahrzeug werden neuerungsgemäß dadurch in Einklang gebracht, daß der gegenseitige Abstand der freien Enden der Teleskopausleger nur in der Betriebslage größer ist als die gesamte Fahrzeuglänge in der Transportlage. Damit kann das Fahrzeug während des Transports ausreichend kurz gehalten werden, während beim Betrieb des Fahrzeuges ein ausreichender Spitzenabstand der Teleskopausleger gewährleistet ist.
Eine einfache Realisierung des geforderten großen Spitzenabstandes der Teleskopausleger in Form eines längenverstellbaren Längsträgers des Fahrzeugs ergibt sich aus Anspruch 2. Durch diese Maßnahme wird überraschend einfach erreicht, daß der gegenseitige Abstand der Abstützungen der Teleskopausleger in der Betriebslage größer als in der Transportlage ist. Vorzugsweise nimmt der Längsträger in der Transportlage seine kürzeste und in der Betriebslage seine längste Stellung ein. Die Teleskopausleger können dabei eine günstige vertikale Stellung einnehmen.
Eine bevorzugte Weiterbildung des Längsträgers in Form eines Teleskops ergibt sich aus Anspruch 3. Der als Teleskop ausgebildete Längsträger ist einfach herzustellen und ist trotz Längenverschiebbarkeit ausreichend formsteif, um die Teleskopausleger sicher abstützen zu können. Vorzugsweise ist der Längsträger von zwei ineinander greifenden Formrohren mit rechteckigem Querschnittsprofil gebildet, zwischen denen Gleitlager zu Reibungsverminderung vorgesehen sind. Die Längenveränderung des Längsträgers könnte beispielsweise durch einen horizontal angreifenden Hydraulikzylinder erfolgen. Insbesondere, wenn das Fahrzeug als Anhänger ausgebildet ist, kann auch einfach das für den Transport des Fahrzeugs erforderliche Zugfahrzeug herangezogen werden. Dieses kann ohne weiteres die erforderlichen Schub- bzw. Zugkräfte auf den Längsträger ausüben, um ihn in seiner Länge zu verändern.
Alternativ oder zusätzlich zur Längenverstellbarkeit des Längsträgers des Fahrzeugs können die Teleskopausleger gemäß Anspruch 4 in der Betriebslage in einem zueinander spitzen, nach oben öffnenden Winkel aufgestellt werden. Hierdurch wird erreicht, daß die freien Enden der Teleskopausleger einen größeren Abstand voneinander aufweisen als die Länge des Längsträgers und damit des Fahrzeugs bei liegenden Teleskopauslegern. Je nach gefordertem Spitzenabstand der Teleskopausleger und der erlaubten Fahrzeuglänge kann der Winkel zwischen den Teleskopauslegern gewählt werden. Vorzugsweise beträgt der Winkel zwischen den Teleskopauslegern in der Betriebslage zwischen 10° und 20°, vorzugsweise um 18°. Bei zu großem Anstellwinkel werden die Teleskopausleger relativ stark auf Bie-
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gung belastet, so daß sie entsprechend überdimensioniert werden müßten. Bei zu kleinem Anstellwinkel ist dagegen der gewünschte Effekt der Spitzenabstandsvergrößerung zu gering, um sinnvoll nutzbar zu sein. Ist das Verhältnis zwischen dem gefordertem Spitzenabstand der Teleskopausleger in der Betriebslage und der Fahrzeuglänge in der Transportlage so groß, daß der Anstellwinkel zwischen den Teleskopauslegern etwa 20° überschreiten würde, so ist eine Kombination von schräg gestellten Teleskopauslegern und ausziehbarem Längsträger des Fahrzeugs vorzuziehen.
Die Teleskopausleger nehmen die Last zwischen sich auf, wobei die hierzu erforderlichen Seile in einem spitzen Winkel zur Vertikalen verlaufen. Die Last übt daher über die Seile auch horizontale Kraftkomponenten auf die Spitzen der Teleskopausleger aus, so daß diese durch die Last im Sinne einer Annäherung der Spitzen gespannt sind. Um die Teleskopausleger stabil in ihrer Lage zu halten, wird gemäß Anspruch 5 vorgeschlagen, an den Enden des Längsträgers Stützen zu halten, an denen Abspannungen für die Teleskopausleger festgelegt sind. Vorzugsweise verlaufen die Stützen sowohl in Verlängerung des Längsträgers als auch quer dazu, so daß die Teleskopausleger gegenüber allen horizontal wirkenden Kräften gesichert sind. Die vertikal wirkende Stützkraft, die die Last auf die Teleskopausleger ausübt, wird dagegen direkt von der Schubfestigkeit des Teleskopauslegers aufgenommen, die wesentlich höher als die Biegebelastbarkeit ist. Die Teleskopausleger können aufgrund der vorgesehenen Abstützungen entsprechend schwach dimensioniert sein, da sie im wesentlichen nur die auftretenden Schubkräfte stützen müs-
sen. Durch das Vorsehen der Stützen können die Fixpunkte der Abspannungen fest am Fahrzeug abgestützt werden, so daß Erdanker oder ähnliche Maßnahmen entfallen können. Dies ist insbesondere wichtig, wenn das Fahrzeug auf Plätzen betrieben werden soll, auf denen keinerlei Fixierpunkte für die Abspannungen zur Verfügung stehen. Außerdem ergibt sich durch diese Maßnahmen der Vorteil, daß die Festigkeit und Sicherheit der Teleskopausleger unabhängig vom Aufstellort und den örtlichen Gegebenheiten ist, so daß das Fahrzeug nicht nach jeder Aufstellung erneut auf seine Sicherheit geprüft werden muß. Vorzugsweise sind für jeden Teleskopausleger drei Stützen vorgesehen, die zueinander einen Winkel von jeweils 120° einschließen und symmetrisch um die Anlenkung des Teleskopauslegers verteilt sind. Dies gewährleistet eine sichere Verspannung des Teleskopauslegers gegenüber allen horizontal wirkenden Kräften, wobei nur drei Fixpunkte erforderlich sind. Die Stützen sind vom Längsträger abnehmbar bzw. an diesem verschwenkbar gehalten, so daß sie in der Transportlage weder in Fahrzeuglängs- noch in -querrichtung über das Fahrzeug überstehen. Die quer zum Fahrzeug gerichteten Stützen sind vorzugsweise mit Stützfüßen ausgerüstet, die das Fahrzeug in der Betriebslage auf dem Boden abstützen. Die Räder des Fahrzeuges können dabei gegebenenfalls vollständig entlastet sein. Dies gewährleistet einen sicheren Stand des Fahrzeugs in der Betriebslage. Zur Abstützung der Teleskopausleger gegenüber zueinander gerichteten horizontalen Kräften sind Stützen vorgesehen, die jeweils fluchtend zum Längsträger verlaufen, um einen entgegen der Kraftrichtung wirkenden Abstützpunkt zu realisieren.
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Insbesondere bei hohen Teleskopauslegern müssen die Stützen verhältnismäßig lang ausgebildet sein. Um diese Stützen trotzdem in der Transportlage platzsparend im Fahrzeug unterbringen zu können, sind diese gemäß Anspruch 6 teilbar bzw. klappbar. Die Stützen sind in diesem Fall von mehreren Segmenten gebildet, die vorzugsweise durch Scharniere miteinander verbunden sind. Für den Transport können die Stützen einfach zusammengeklappt werden.
Insbesondere zur Verwendung des Fahrzeugs auf Kirmesveranstaltungen ist es gemäß Anspruch 7 günstig, an den freien Enden der Teleskopausleger Seile abzustützen, die eine Last mit einer Person aufnehmen können. Hierzu ist an der Last wenigstens eine Haltevorrichtung für eine Person vorgesehen, die beispielsweise in Form eines Sitzes mit entsprechenden Sicherungen ausgebildet sein kann. Alternativ könnte die Person auch über entsprechende Gurte mit den Seilen verbunden sein. Die Person kann beispielsweise eine Pendelbewegung durchführen, wobei die Pendelachse die gedachte Verbindungslinie der Spitzen der Teleskopausleger ist.
Soll die Person nach oben beschleunigt werden, so ist es gemäß Anspruch 8 vorteilhaft, die Seile zum Halten der Last dehnungselastisch auszubilden. Beispielsweise könnten die Seile aus Gummi bestehen, so daß sie sehr stark vorgespannt werden können. Durch den ausreichend großen Abstand der Spitzen der Teleskopausleger ist eine Kollision der Person mit den Teleskopauslegern zuverlässig unterbunden. Im unteren Bereich der Teleskopausleger spielt
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deren Abstand nur noch eine untergeordnete Rolle, da die Person durch die beiden dehnungselastischen Seile korrekt zentriert wird.
Zur Erzielung hoher Beschleunigungen müssen die Seile entsprechend stark vorgespannt werden. Um die Last mit der Person trotzdem während des Spannvorgangs sicher auf dem Fahrzeug halten zu können, ist gemäß Anspruch 9 im mittleren Bereich des Längsträgers eine Arretiervorrichtung für die Last vorgesehen.
Die Arretiervorrichtung wird gemäß Anspruch 10 vorteilhaft von einem Elektromagneten gebildet, der mit einem ferromagnetischen oder permanentmagnetischen Teil der Last zusammenwirkt. Durch Unterbrechen der Stromversorgung des Elektromagneten wird die Last mit der darin gehaltenen Person von den dehnungselastischen Seilen nach oben beschleunigt, so daß die Person bis weit über die Spitzen der Teleskopausleger hinauf katapultiert wird.
Schließlich ist es gemäß Anspruch 11 günstig, das Fahrzeug als Sattelschleppanhänger auszubilden. Ein Sattelschleppanhänger kann durch ein an sich bekanntes Zugfahrzeug jederzeit leicht transportiert werden, wobei das Zugfahrzeug bei längerem Betrieb des Sattelschleppanhängers auch anderweitig verwendbar ist.
Das neuerungsgemäße Fahrzeug wird beispielhaft anhand der Zeichnung beschrieben, ohne den Schutzumfang zu beschränken.
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·
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Es zeigt:
Figur 1 eine Seitenansicht eines neuerungsgemäßen Fahrzeugs,
Figur 2 eine Frontansicht des Fahrzeugs gemäß Figur 1,
Figur 3 eine Ansicht des Fahrzeugs gemäß Figur 1 von oben,
Figur 4 eine Detaildarstellung der Stützen in Ansicht von oben,
Figur 5 eine Seitenansicht der vorderen Stütze,
Figur 6 eine Schnittdarstellung durch den Längsträger des Fahrzeugs entlang der Schnittlinie VI-VI gemäß Figur 3 und
Figur 7 eine Schnittdarstellung durch den Längsträger entlang der Schnittlinie VII-VII gemäß Figur 6.
Figur 1 zeigt eine Seitenansicht eines als Sattelschleppanhänger ausgebildetes Fahrzeugs 1, das einen von einem Längsträger 2 gebildeten Rahmen 3 aufweist. Am vorderen und hinteren Ende 4 des Längsträgers 2 sind Teleskopausleger 5 schwenkbar abgestützt. Die Teleskopausleger 5 bestehen aus drei Segmenten 6, die jeweils von einem Formrohr mit rechteckförmigem Querschnitt gebildet sind, wobei die einzelnen Segmente 6 ineinanderfügbar sind. Die Teleskopausleger 5 sind an Schwenklagern 7 schwenkbar gehalten. In der dargestellten Betriebslage sind die Segmente 6 der Teleskopausleger 5 vollständig ausgefahren und in eine annähernd vertikale Richtung geschwenkt. In einer nicht dargestellten Transportlage sind die Teleskopausleger vollständig zusammengeschoben und in eine horizontale Lage verschwenkt, so daß die Teleskopausleger 5
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im Bereich ihrer freien Enden 8 auf dem Rahmen 3 abgestützt sind. In dieser Transportlage ist das Fahrzeug 1 kompakt und folglich leicht bewegbar.
Zur Vereinfachung des Transportes des Fahrzeugs 1 ist es in Form eines Sattelschleppanhängers ausgebildet, so daß es einfach mit einem entsprechend ausgebildeten Zugfahrzeug gekuppelt werden kann. Das Fahrzeug 1 ist während des Transports einerseits auf dem nicht dargestellten Zugfahrzeug und andererseits auf Rädern 9 abgestützt.
Die freien Enden 8 der Teleskopausleger 5 halten jeweils ein Seil 10, das im Bereich zwischen dem Teleskopausleger 5 und einer Last 11 dehnungselastisch ausgebildet und aus einer Anzahl Gummifäden besteht. Ein Ende jedes Seils 10, wird von einer Winde 16 aufgewickelt und gespannt, die auf dem Rahmen 3 abgestützt ist. Am Ende der Seile 10 ist eine Last 11 gehalten, die zwei Haltevorrichtungen 12 für jeweils eine Person aufweist. Diese Haltevorrichtungen 12 werden von einem Sitz mit entsprechendem Sicherheitsgurt und einem Haltebügel gebildet. Um mit den Seilen 10 eine ausreichende Spannung zum Katapultieren der Last 11 erzeugen zu können, ist im mittleren Bereich des Längsträgers 2 eine Arretiervorrichtung 13 in Form eines Elektromagneten gehalten, die die Last trotz gespannter Seile 10 festhält. Durch Unterbrechen der Stromversorgung des Elektromagneten 13 gibt dieser die Last 11 frei, so daß diese samt den darin befindlichen Personen in die Höhe geschleudert wird, was in Figur 1 strichliert angedeutet ist.
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Da die Last 11 im Bereich der Höhe der freien Enden 8 der Teleskopausleger 5 keinerlei seitliche Führung hat, müssen die freien Enden 8 der Teleskopausleger 5 ausreichend weit beabstandet sein. In der Praxis hat sich ein Spitzenabstand D von ca. 22m als ausreichend herausgestellt. Damit das Fahrzeug 1 das öffentliche Straßennetz ungehindert befahren kann, darf es zur Erzielung einer ausreichenden Kurvengängigkeit nicht länger als ca. 14m, 20m inkl. Zugfahrzeug sein. Um trotzdem einen ausreichenden Spitzenabstand der Teleskopausleger 5 zu erzielen, sind diese in einem Winkel &agr; zwischen 10° und 20° zueinander eingestellt, wobei sich die Teleskopausleger 5 zu ihren freien Enden 8 hin voneinander entfernen.
Um unerwünschte Biegekräfte von den Teleskopauslegern 5 fernzuhalten, sind am Längsträger 2 Abspannungen 14 vorgesehen, die an mehreren Punkten des Teleskopauslegers 5 gehalten sind. Diese Abspannungen 14 sind an Fixpunkten F von Stützen 15 fixiert, die wiederum am Längsträger 2 abgestützt sind.
Figur 2 zeigt eine Ansicht des Fahrzeugs 1 gemäß Figur 1 von vorne. Aus dieser Darstellung sind insbesondere die seitlichen Stützen 17 erkennbar, die bis zum Boden reichende Stützfüße 18 aufweisen. Auf diesen Stützfüßen 18 ist das gesamte Fahrzeug 1 in der Betriebslage abgestützt. An den seitlichen Stützen 17 sind ebenfalls Fixpunkte F vorgesehen, an denen weitere Abspannungen 14 zur Stabilisierung der Teleskopausleger 5 festgelegt sind.
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Figur 3 zeigt eine Darstellung des Fahrzeugs 1 gemäß Figur 1 von oben, wobei insbesondere die Anordnung der Stützen 15, 17 zu erkennen ist. Die Stützen 15, 17 bilden zueinander jeweils einen Winkel von 120°, so daß deren Fixpunkte F an ihren äußeren Enden eine Verspannung der Teleskopausleger 5 in allen horizontalen Richtungen erlauben.
Auf dem Längsträger 2 ist eine mittige Plattform 19 verstellbar gehalten, die über eine Treppe 20 erreichbar ist. Über diese Plattform 19 kann die Last 11 von Personen erreicht werden, um sich mit ihr nach oben katapultieren zu lassen. Auf dem Längsträger 2 sind außerdem ein Hydraulikaggregat 21 und ein elektrischer Generator 22 vorgesehen, die die nötige Energie zum Betrieb des Fahrzeugs 1 bereitstellen.
Figur 4 zeigt eine Draufsicht auf die Stützen 15, 17, die im Bereich des Teleskopauslegers 5 am nicht dargestellten Längstäger 2 festgelegt sind. Die seitliche Stützen 17 weisen Stützfüße 18 auf, die mittels einer Schraubspindel oder hydraulisch bis zum Boden absenkbar sind, um das Fahrzeug 1 sicher auf dem Boden abzustützen. Die mit dem Längsträger 2 fluchtende Stütze 15 ist demgegenüber durch die Abspannung 14 ausschließlich auf Zug belastet und benötigt dementsprechend keinerlei Stützfüße 18.
Um die Breiten- und Längserstreckung des Fahrzeugs 1 in der Transportlage zu reduzieren, sind die Stützen 15, 17 in ortsfeste 23 und klappbare Segmente 24, 25 unterteilt. Diese Segmente 23, 24, 25 sind aneinander über Scharniere
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26 gehalten, so daß die klappbaren Segmente 24, 25 einfach in die Transport- bzw. Betriebslage geschwenkt werden können. Um in der Betriebslage einen festen Halt der klappbaren Segmente 24, 25 zu gewährleisten, sind die einzelnen Segmente 23, 24, 25 über Flansche 27 mit einer Anzahl durchgesteckter Schraubbolzen 28 fest miteinander verbunden. Nach dem Lösen der Schraubbolzen 28 können die seitlichen Stützen 17 parallel zum Längsträger 2 verschwenkt werden. Demgegenüber wird die mit dem Längsträger 2 fluchtende Stütze 15 derart verschwenkt, daß ihr Segment 24 um 90° nach oben und das Segment 25 um 90° nach unten verschwenkt ist. Damit verlängert die Stütze 15 in der Transportlage nicht mehr nennenswert das Fahrzeug 1. Um eine nicht zu große Breitenentwicklung des Fahrzeuges 1 in der Transportlage in Kauf nehmen zu müssen, ist das innere Segment 24 der Stütze 15 nur halb so lang wie das äußere Segment 25, so daß das äußere Segment 25 nahezu mittig und quer zur Längsrichtung des Fahrzeugs
1 zu liegen kommt.
Figur 5 zeigt eine Seitenansicht der mit dem Längsträger
2 fluchtenden Stütze 15 in der Betriebslage. Demnach besteht die Stütze 15 aus einem Unterzug 29 und einem Oberzug 30, die beide von Segmenten 23, 24, 25 gebildet sind. Sowohl der Unterzug 29 als auch der Oberzug 30 sind aus Formrohren mit etwa quadratischem Querschnitt gebildet. Der Unterzug 29 verläuft in etwa horizontal vom Längsträger 2 bis zum Fixpunkt F für die Abspannungen 14. Demgegenüber ist der Oberzug 30 an einem höher gelegenen Punkt des Längsträgers 2 festgelegt und verläuft im spitzen Winkel zur Horizontalen zum Fixpunkt F. Der Unterzug 29
'iii * i ·* **·»
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und der Oberzug 30 ergeben daher zusammen mit der Stirnseite des Längsträgers 2 ein rechtwinkeliges Dreieck, das eine stabile Festlegung des Fixpunktes F ergibt.
Figur 6 zeigt eine Schnittdarstellung durch den Längsträger 2 entlang der Schnittlinie VI-VI gemäß Figur 3. Der Längsträger 2 besteht aus zwei ineinander greifenden Formrohren 31, zwischen denen Gleitlager 32 vorgesehen sind. Diese Formrohre 31 sind gegeneinander axial verschiebbar und bilden daher ein Teleskop 33, was insbesondere aus der Schnittdarstellung gemäß Figur 7 zu ersehen ist. Durch diese teleskopartige Ausbildung des Längsträgers 2 ist das gesamte Fahrzeug 1 in seiner Länge verstellbar. In der Betriebslage ist das Teleskop 33 vollständig ausgefahren und durch einen quer durch den Längsträger 2 greifenden Bolzen verriegelt. In dieser Lage hat das Fahrzeug 1 eine vergrößerte Längserstreckung, um den gegenseitigen Abstand D der freien Enden 8 der Teleskopausleger 5 entsprechend zu vergrößern. Um das Fahrzeug 1 leichter transportieren zu können, wird das Teleskop 33 in der Transportstellung vollständig zusammengeschoben, so daß sich der Längsträger 2 entsprechend verkürzt.
Bezugszeichenliste
| 1 | Fahrzeug | 29 | Unterzug |
| CNl | Längsträger | 30 | Oberzug |
| 3 | Rahmen | 31 | Formrohr |
| 4 5 6 |
Ende des Längsträgers Teleskopausleger Segment |
32 33 D |
Gleitlager Teleskop Spitzenabstand der Teleskopausleger |
| 7 8 9 10 |
Schwenklager freies Ende Rad Seil |
F &agr; |
Fixpunkt der Ab spannung Anstellwinkel der Teleskopausleger |
| 11 | Last | ||
| 12 | Haltevorrichtung | ||
| 13 | Arretier vorrichtung |
||
| 14 | Abspannung | ||
| 15 | Stütze | ||
| 16 | Seilwinde | ||
| 17 | seitliche Stütze | ||
| 18 | Stützfuß | ||
| 19 | Plattform | ||
| 20 | Treppe | ||
| 21 | Hydraulikaggregat | ||
| 22 | Generator | ||
| 23 | festes Segment | ||
| 24,25 | klappbares Segment | ||
| 26 | Scharnier | ||
| 27 | Flansch | ||
| 28 | Schraubbolzen |
Claims (11)
1. Fahrzeug mit einem Rahmen (3), der mindestens einen Längsträger (2) aufweist, auf dessen Enden (4) Teleskopausleger (5) abgestützt sind, die zwischen einer im wesentlichen horizontalen Transportlage und einer im wesentlichen vertikalen Betriebslage schwenkbar sind und deren freie Enden (8) einen gegenseitigen Abstand (D) aufweisen, der in der Betriebslage größer ist als die Fahrzeuglänge in der Transportlage.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, bei dem der Längsträger (2) längenverstellbar ausgebildet ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 2, bei dem der Längsträger (2) als Teleskop (33) ausgebildet ist.
4. Fahrzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Teleskopausleger (5) in der Betriebslage zueinander einen spitzen, nach oben öffnenden Winkel (α) einschließen.
5. Fahrzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem an den Enden (4) des Längsträgers (2) Stützen (15, 17) abnehmbar und/oder verschwenkbar gehalten sind, an denen die Teleskopausleger (5) stabilisierende Abspannungen (14) festgelegt sind.
6. Fahrzeug nach Anspruch 5, bei dem die Stützen (15, 17) teilbar und/oder klappbar sind.
7. Fahrzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem an den freien Enden (8) der Teleskopausleger (5) Seile (10) abgestützt sind, die eine Last (11) halten, die mindestens eine Haltevorrichtung (12) für eine Person aufweist.
8. Fahrzeug nach Anspruch 7, bei dem die Seile (10) zumindest im Teilbereich dehnungselastisch sind.
9. Fahrzeug nach Anspruch 7 oder 8, bei dem am Längsträger (2) in seinem mittleren Bereich eine Arretiervorrichtung (13) zum lösbaren Halten der Last (11) vorgesehen ist.
10. Fahrzeug nach Anspruch 9, bei dem die Arretiervorrichtung (13) wenigstens einen Elektromagneten aufweist, der im stromdurchflossenen Zustand die mit wenigstens einem ferro- und/oder permanentmagnetischen Teil versehene Last (11) hält.
11. Fahrzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das Fahrzeug (1) als Sattelschleppanhänger ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29913287U DE29913287U1 (de) | 1999-07-29 | 1999-07-29 | Fahrzeug mit einem Rahmen, der mindestens einen Längsträger aufweist |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29913287U DE29913287U1 (de) | 1999-07-29 | 1999-07-29 | Fahrzeug mit einem Rahmen, der mindestens einen Längsträger aufweist |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29913287U1 true DE29913287U1 (de) | 1999-11-25 |
Family
ID=8076845
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29913287U Expired - Lifetime DE29913287U1 (de) | 1999-07-29 | 1999-07-29 | Fahrzeug mit einem Rahmen, der mindestens einen Längsträger aufweist |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29913287U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10056799A1 (de) * | 2000-11-14 | 2002-05-29 | Atecs Mannesmann Ag | Bodenabstützung für fahrbare Krane, Bagger und dergleichen |
Citations (10)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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