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DE29910201U1 - Kragarmregalvorrichtung - Google Patents

Kragarmregalvorrichtung

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DE29910201U1
DE29910201U1 DE29910201U DE29910201U DE29910201U1 DE 29910201 U1 DE29910201 U1 DE 29910201U1 DE 29910201 U DE29910201 U DE 29910201U DE 29910201 U DE29910201 U DE 29910201U DE 29910201 U1 DE29910201 U1 DE 29910201U1
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DE
Germany
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cantilever
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connection
support
roof
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DE29910201U
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BRASS LADEN REGALBAU GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

Kragarmregalvorrichtung TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kragarmregalvorrichtung, insbesondere für schwere Lasten, mit mehreren biegesteif an ein Fundamt oder an einen Fundamenttrager jeweils angeschlossenen, in einer Ebene in einem vorgegebenen Raster angeordneten vertikalen Stützen und mehreren jeweils biegesteif an die Stützen angeschlossenen Kragprofilträgern, die die Regallast an die Stützen weitergeben.
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STAND DER TECHNIK
Derartige Kragarmregale sind bekannt. Sie werden im Bereich von Baumärkten insbesondere im Freien eingesetzt, um Produkte mit großen Gewicht einerseits platzsparend zu lagern und andererseits gleichzeitig zu präsentieren.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Der Erfindung liegt die Aufgabe beziehungsweise das technische Problem zu Grunde, eine Kragarmregalvorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die eine hohe Traglast aufweist, einfach montierbar ist, flexibel in ihrer Aufstellung und für den Einsatz im Freien geeignet ist.
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Die erfindungsgemäße Kragarmregalvorrichtung ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die erf indungsgemäße Kragarmregalvorrichtung zeichnet sich demgemäß dadurch aus, dass an den Stützen jeweils auf der Seite der Kragträger ein entlang der Stütze durchgehendes Anschlussprofil mit einem Lochmuster mit vorgegebenem Abstand der Ausnehmungen an die Stütze angeschlossen ist, an jeden Kragträger eine Anschlusseinheit angeschlossen ist, die ein Lochmuster mit zumindest zwei in dem Abstand oder einem Mehrfachen des Abstandes des Lochmusters der Ausnehmungen des Anschlussprofils angeordnete Ausnehmungen aufweist und die auf das Anschlussprofil aufschiebbar ist, so dass die zumindest zwei Ausnehmungen mit zwei Ausnehmungen des Lochmusters des Anschlussprofils zur Deckung bringbar ist, der Anschluss der auf das Anschlussprofil aufgesteckten Anschlusseinheit über eine Schraub- oder Bolzenverbindung erfolgt und am oberen Endbereich jeder Stütze ein eine Dachhaut tragender Dachkragträger lösbar biegesteif angeschlossen ist.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist das Anschlussprofil als Rechteck- oder Quadratrohrprofil, insbesondere gewalztes Profil ausgebildet.
Eine besonders einfache Anschlussmöglichkeit zeichnet sich dadurch aus, dass die Anschlusseinheit ein U-Profilquerschnitt aufweist, dessen lichter Flanschinnenabstand nur unwesentlich größer ist als der Abstand zweier gegenüberliegender Seitenwände des Anschlussprofils.
Besonders hohe Tragfähigkeiten bei relativ geringem Gewicht lassen sich dadurch umsetzen, dass die Stützen und/oder die Kragträger als I-Profile ausgebildet sind.
Eine dauerhaft zuverlässige Anbindung der Anschlussprofile an die Stützen wird dadurch gewährleistet, dass diese mittels durchgehender Längsschweißnahte an die Stützen
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angeschlossen sind, wobei sich eine bevorzugte Ausgestaltung dadurch auszeichnet, dass das Anschlussprofil außenseitig auf den Flansch einer Stütze mit I-Profil angeschweißt ist.
Zur Erhöhung der Stabilität ist es besonders vorteilhaft, in der Ebene der Stützen einen Aussteifungsverband anzuschließen.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, die in problemloser Art und Weise den Anschluss eines Daches gewährleistet, zeichnet sich dadurch aus, dass unterseitig an den Dachkragträgern zumindest eine erste Lasche angeschlossen ist, die an den Steg des I-Profils der Stütze angeschlossen ist, und unterseitig an den Dachkragträger eine zweite Lasche angeschlossen ist, die an den dem Anschlussprofil gegenüberliegenden Flansch des I-Profils der Stütze angeschlossen ist.
Besonders montagefreundlich ist eine Aus führungs form die sich dadurch auszeichnet, dass der Anschluss der ersten und zweiten Laschen an die Stütze geschraubt ausgebildet ist.
Eine hohe Montagefreundlichkeit und ein zuverlässiger Anschluss wird dadurch gewährleistet, dass die zweite Lasche aus zwei beabstandet en Laschen besteht, deren Abstand im Wesentlichen der Dicke des Steges der Stütze entspricht.
Um in einfacher Art und Weise eine Dachneigung umzusetzen zeichnet sich eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung dadurch aus, dass zwischen der Unterseite des Dachkragträgers und der Oberseite der Stütze im Bereich des Flansches an den das Anschlussprofil angeschlossen ist, ein Abstandselement angeordnet ist, so dass sich eine zur Spitze der Kragträger zunehmenden Neigung der Dachkragträger ergibt.
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Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die Anschlusseinheit mittels zumindest einer Justiereinheit in ihrer Anschlusslage zum Anschlussprofil justierbar ausgebildet ist, wobei die Ausnehmungen des Anschlussprofils und die Ausnehmungen der Anschlusseinheit gegenüber der Schraub- oder Bolzenverbindung ein Spiel aufweisen. Durch das Vorsehen einer Justiereinheit ist es möglich, die Neigung des Kragträgers während der Montage gegenüber der Horizontalen genau auszurichten.
Eine konstruktiv besonders einfache Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die Justiereinheit als Stellschraube ausgebildet ist. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, in dem dem Kragträger zugewandten Wandbereich der Anschlusseinheit ein Gewinde vorzusehen, in dem die Stellschraube kämmt. Dadurch ist eine besonders einfache Justierung des Kragträgers möglich.
Bevorzugt ist das Gewinde im oberen und/oder unteren Randbereich der Anschlusseinheit angeordnet.
Weitere Aus führungs formen und Vorteile der Erfindung ergeben sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkma-Ie sowie durch das nachstehend angegebene Ausführungsbeispiel. Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Beispiels näher beschrieben und er-35
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läutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
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Fig. 1 schematische Seitenansicht einer Kragarmregalvorrichtung mit Stützen und Kragträgern,
Fig. 2 schematische Perspektivdarstellung der Kragarmregalvorrichtung gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 schematische Teilperspektivdarstellung des Anschlusses eines Kragträgers an eine Stütze.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Eine Kragarmregalvorrichtung 10 weist vertikale Stützen auf, die in einer Ebene in einem vorgegebenen Raster L in Längsrichtung angeordnet sind. Die Stützen 12 sind als I-Profile ausgebildet. Im unteren Endbereich sind die Stützen 12 an einem ebenfalls I-förmigen Fundamentträger 48 biegesteif angeschlossen, der wiederum mit einem Fundament 50 verschraubt ist, derart, dass die auftretenden Auflagerkräfte und Momente im Fundament 50 aufgenommen werden können. An jede Stütze 12 sind in einem in Höhenrichtung vorgegeben Raster H Kragträger 14 biegesteif angeschlossen, die ebenfalls als I-Profile ausgebildet sind.
Die Stütze 12 weist einen Steg, einen den Kragträgern 14 zugewandten Flansch 22.2 und einen den Kragträgern 14 abgewandten Flansch 22.1 auf. Auf dem Flansch 22.2 der Stütze 12 ist außenseitig ein Anschlussprofil 16 aufgeschweißt, das als Quadratrohrprofil ausgebildet ist. Die Schweißnähte sind hierbei durchlaufend vorhanden. In beiden Seitenwandbereichen weist das Anschlussprofil 16 ein
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Lochmuster mit Ausnehmungen 20.1 auf, die in einem Abstand A vorhanden sind.
Die Kragträger 14 sind jeweils an einem Stirnendbereich stumpf an eine Anschlusseinheit 18 angeschweißt, die einen U-Profilquerschnitt aufweist. Der lichte Innenabstand der Flansche des U-Profilsquerschnitts ist hierbei geringfügig größer als der Außenabstand der Seitenwände mit den Ausnehmungen 20.1 des Anschlussprofils 16, so dass die Anschlusseinheit 18 problemlos auf das Anschlussprofil 16 aufgeschoben werden kann. Die Anschlusseinheit 18 besitzt in den Flanschen ebenfalls lochförmige Ausnehmungen 2 0.2, und zwar im Ausführungsbeispiel zwei Stück, die in dem Raster 2A vorhanden sind, entsprechend dem doppelten Abstand A der Ausnehmungen 20.1 an den Seitenwänden der Anschlussprofileinheit 16. Das Rastermaß A beträgt im dargestellten Ausführungsbeispiel 10 mm. Es ist auch möglich, dass die Ausnehmungen 20.2 der Anschlusseinheit 18 das Rastermaß A aufweisen.
Der biegesteife Anschluss der Kragträger 14 an der Stütze 12 beziehungsweise des Anschlussprofils 16 wird nun dadurch bewirkt, dass die Anschlusseinheit 18 auf das Anschlussprofil 16 aufgesteckt wird, derart, dass die Ausnehmung 20.2 der Anschlusseinheit 18 mit den Ausnehmungen 20.1 des Anschlussprofils 16 in der gewünschten Höhe zur Deckung kommen. Dann wird in der oberen und unteren Ausnehmung 20.2 durch die Anschlusseinheit 18 und das Anschlussprofil 16 ein Bolzen 40 gesteckt, der in seinen beiden überstehenden Endbereichen eine durchgehende Bohrung 36 aufweist. Nach dem Einstecken der Bolzen 40 werden diese durch einen Sicherungssplint 28, der bereichsweise in die Bohrung 36 auf beiden Seiten der Anschlusseinheit 18 eingreift, in ihrer Lage gesichert. Dadurch ist ein biegesteifer Anschluss
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hergesteilt, der die Übertragung eines Biegemoments und horizontaler und vertikaler Auflagerkräfte gewährleistet.
Im unteren Wandbereich der den Kragträger 14 zugewandten Wandung der Anschlusseinheit 18 ist eine Gewindeausnehmung 62 vorhanden, in die eine Justiereinheit 60 - die als Stellschraube ausgebildet ist - eingeschraubt werden kann, um bei der Montage in einfacher Art und Weise eine Justierung des Kragträgers 14 gegenüber der Horizontalen vorzunehmen. Hierbei ist es so, dass die Ausnehmungen 20.1 des Anschlussprofils 16 und die Ausnehmungen 20.2 der Anschlusseinheit 18 gegenüber dem Durchmessers des Bolzens 40 einen vergrößerten Innendurchmesser aufweisen, wobei sich im dargestellten Ausführungsbeispiel der Durchmesser-Unterschied im Bereich von ca. 1 bis 2 mm (Millimeter) bewegt. Dadurch ist es möglich, den Kragträger, der beispielsweise eine Länge von 12 0 cm (Zentimeter) aufweist, in seiner freien Spitze um 10 bis 20 mm gegenüber der Horizontalen zu justieren. Das Vorsehen einer derartigen Justiereinheit 60 ist ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Kragarmregalvorrichtung 10, der insbesondere,während der Montage problemlos umgesetzt werden kann.
Im oberen Endbereich einer jeden Stütze 12 ist ein Dachkragträger 3 0 vorhanden, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Rechteckhohlprofil ausgebildet ist. Unterseitig sind an den Dachkragträger 3 0 zwei parallel nebeneinander angeordnete erste Laschen 32 angeschweißt, die untereinander einen Abstand aufweisen, der im Wesentlichen der Dicke des Steges 24 der Stütze 12 entspricht. Dadurch können die beiden ersten Laschen 32 auf den Steg 24 der Stütze 12 aufgeschoben werden und mittels einer Schraub-
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verbindung 52 gesichert werden. Im hinteren Endbereich des Dachkragträgers 30 ist weiterhin eine zweite Lasche 34 unterseitig an den Dachkragträger 3 0 angeschweißt, die im Wesentlichen rechtwinklig zu den zweiten Laschen 34 vorhanden ist und parallel zu dem Flansch 22.1 verläuft und über eine Schraubverbindung 54 mit dem Flansch 22.1 verbunden ist. Da die erste Lasche 32 und die zweiten Laschen 34 beabstandet zueinander vorhanden sind, kann problemlos ein auftretendes Biegemoment abgeleitet werden.
Ebenso verhält es sich mit auftretenden vertikalen und horizontalen Auflagerkräften.
Um eine Neigung der Dachkragträger 3 0 zu erzielen ist zwischen der Unterseite des Dachkragträgers 30 und der Oberseite des den Kragträgern 14 zugewandten Flansches 22.2 der Stütze 12 ein Abstandselement 26 angeordnet, so dass der Dachkragträger 3 0 in Richtung zu seinem freien Ende hin eine ansteigende Neigung aufweist.
Auf den Dachkragträger 30 sind oberseitig senkrecht zu dessen Längsrichtung Dachträger 38 angeordnet, die bevorzugt als Rechteckhohlprofile ausgebildet sind. Auf diesen Dachträgern 38 sind als Dacheindeckung Trapezbleche 46 angeschlossen.
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Die Details des Anschlusses der Kragträger 14 mit ihren Anschlusseinheiten 18 an das Anschlussprofil 16 der Stütze 12 ist in Fig. 3 schematisch in einer Perspektive dargestellt.
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Zu Aussteifungszwecken ist es vorteilhaft die Stützen 12 mit einem Aussteifungsverband zu versehen, der aus steigenden und fallenden Diagonalen 42 und Horizontalstäben 44 besteht, die jeweils an die Stützen 12 angeschlossen sind (siehe
35 Fig. 2).
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Als Material für die Stützen 12, die Kragträger 14, den Fundamentträger 48, die Anschlusseinheit 18 und das Anschlussprofil 16 wird bevorzugt St 37-2 eingesetzt. Die beschriebenen Schraubverbindungen 52, 54 sind bevorzugt in der Materialqualität 4.6 ausgeführt. Alle Stahlbauteile sind bevorzugt verzinkt ausgebildet.
Das Fundament 50 kann beispielsweise als Bodenplatte mit einer Dicke von 15 cm und einer Betonqualität von B25 ausgebildet sein. Alternativ können Einzelfundamente eingesetzt werden mit einer Breite von 80 cm, einer Höhe von 80 cm und einer Tiefe von 90 cm.
Bevorzugt ist an den Stützenfüßen ein in den Figuren nicht näher beschriebener Anprallschutz vorhanden.
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Claims (1)

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    -1-ANSPRÜCHE
    01) Kragarmregalvorrichtung (10), insbesondere für schwere Lasten, mit
    - mehreren biegesteifen an ein Fundament oder einen Fundamentträger (48) angeschlossenen, in einer Ebene in einem vorgegebenen Rastermaß angeordneten vertikalen Stützen (12) und
    - mehreren jeweils biegesteif an eine Stütze (12) angeschlossenen Kragträgern (14) , die die Regallasten aufnehmen und an die Stütze (12) weitergeben, wobei
    - an die Stützen (12) jeweils auf der Seite der Kragträger (14) ein entlang der Stütze (12) durchgehendes Anschlussprofil (16) mit einem Lochmuster mit vorgegebenen Abstand (A) der Ausnehmungen (20.1) an die Stütze (12) angeschlossen ist,
    - an jeden Kragträger (14) eine Anschlusseinheit (18) angeschlossen ist, die ein Lochmuster mit zumindest zwei in dem Abstand (A) oder dem Mehrfachen (2A) des Abstandes des Lochmusters der Ausnehmungen (20.1) des Anschlussprofils (16) angeordnete Ausnehmungen (20.2) aufweist und die auf das Anschlussprofil (16) aufschiebbar ist, so dass die zumindest zwei Ausnehmungen (20.2) mit zwei Ausnehmungen (20.1) des Lochmusters des Anschlussprofils (16) zur Deckung bringbar ist,
    - der Anschluss der auf das Anschlussprofil (16) aufgesteckten Anschlusseinheit (18) über eine Schrauboder Bolzenverbindung (40) erfolgt und 0 - am oberen Endbereich jeder Stütze (12) ein eine Dachhaut (46) tragender Dachkragträger (30) lösbar biegesteif angeschlossen ist.
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    -2-
    02) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil (16) als Rechteck- oder Quadratrohrprofil, insbesondere gewalztes Profil, ausgebildet ist.
    03) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusseinheit (18) einen U-Prof ilquerschnitt aufweist, dessen lichter Flanschinnenabstand nur unwesentlich größer ist als der Außenabstand zweier gegenüberliegenden Seitenwände des Anschlussprofils (16)
    04) Kragarmregalvorrichtung nach einem oder mehreren vorstehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (12) und/oder der Kragträger (14) als I-Profil ausgebildet ist.
    05) Kragarmregalvorrichtung nach einem oder mehreren vorstehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil (16) an die Stütze (12) mittels durchgehender Längsschweißnähte angeschlossen ist.
    06) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussprofil (16) außenseitig auf den einen Flansch (21.2) des I-Profils der Stütze (12) angeschlossen ist.
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    07) Kragarmregal vor richtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, dass an den Stützen (12) ein Aussteifungsverband (44, 46) angeschlossen ist.
    08) Kragarmregalvorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, dass - die Anschlusseinheit (18) mittels zumindest einer Justiereinheit (60) in ihrer Anschlusslage zum Anschlussprofil (16) justierbar ausgebildet ist, wobei die Ausnehmungen (2 0.1) des Anschlussprofils (16) und die Ausnehmungen (20.2) der Anschlusseinheit (18) gegenüber dem Durchmesser der Schraub- oder Bolzenverbindung (40) ein Spiel aufweisen.
    09) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass - die Justiereinheit (60) als Stellschraube ausgebildet ist.
    10) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass - die Stellschraube in einem Gewinde (62) kämmt, das in dem dem Kragträger (14) zugewandten Wandbereich der Anschlusseinheit (18) vorhanden ist.
    11) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 10,
    dadurch gekennzeichnet, dass - das Gewinde (62) im oberen und/oder unteren Randbereich der Anschlusseinheit (18) angeordnet ist.
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    12) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass unterseitig an den Dachkragträgern (30) zumindest eine erste Lasche (33) angeschlossen ist, die an den Steg (24) des I-Profils der Stütze (12) angeschlossen ist, und unterseitig an den Dachkragträger (30) eine zweite Lasche (34) angeschlossen ist, die an den dem Anschlussprofil (16) gegenüberliegenden Flansch (22.1) des I-Profils der Stütze (12) angeschlossen ist.
    13) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss der ersten und zweiten Lasche (32; 34) an die Stütze (12) geschraubt ausgebildet ist.
    14) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 12 und/oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwei erste Laschen (32) beabstandet vorhanden sind, deren Abstand im Wesentlichen der Dicke des Steges (24) der Stütze (12) entspricht.
    15) Kragarmregalvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 14, '
    dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Unterseite des Dachkragträgers (30) und der Oberseite der Stütze (12) im Bereich des Flansches (22.2) an den das Anschlussprofil (16) angeschlossen ist, ein Abstandselement (26) angeordnet ist, so dass sich eine zur Spitze der Kragträger (14) zunehmende Neigung des Dachkragträgers (3 0) ergibt.
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    10. Juni 1999 I &idigr; · t
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    16) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch I1 dadurch gekennzeichnet, dass auf den Dachkragträgern (30) Dachträger (38) quer zur Längsrichtung der Dachkragträger (30) angeordnet sind, auf denen die Dachhaut gelagert ist.
    17) Kragarmregalvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachhaut als Trapezblechprofil (46) ausgebildet ist,
    18) Kragarmregalvorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (12) und/oder die Kragträger (14) als IPE-Stahlträger aus Baustahl Ss 37-2 ausgebildet sind.
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