DE29910425U1 - Wand- oder Deckenvorbau mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage und Halterung hierfür - Google Patents
Wand- oder Deckenvorbau mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage und Halterung hierfürInfo
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Description
Manfred Reckzeh
Fürstenbergstr. 25, 63457 Hanau
Fürstenbergstr. 25, 63457 Hanau
Wand- oder Deckenvorbau mit integrierter Raumheizungs- bzw.
Kühlungsanlage und Halterung hierfür
Kühlungsanlage und Halterung hierfür
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Wand- oder Deckenvorbau mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage, mit einer Unterkonstruktion, welche an der Wand oder Decke befestigbar ist, mit Rohrleitungen für das Heiz- bzw. Kühlmittel, welche in Hohlräumen der Unterkonstruktion oder unterhalb der Unterkonstruktion angeordnet sind, gegebenenfalls mit Wärmeleitlamellen, die auf den Rohrleitungen angeordnet sind, und mit einer Abdeckplatte, welche die zum Raum gelegene Außenoberfläche bildet.
Bekannte Wand- oder Deckenvorbauten enthalten eine Unterkonstruktion, die unmittelbar oder über eine Abhängung an der Wand oder Decke befestigt ist, und an der wiederum Abdeckplatten angeordnet sind, die die zur Raumseite gelegene Außenoberfläche bilden. Die Unterkonstruktion dient unter anderem dazu, die Raumhöhe auf ein gewünschtes Maß zu reduzieren, Unebenheiten in der Wand oder Decke auszugleichen, eine Befestigungsbasis für die Abdeckplatten zu bieten und gegebenenfalls auch eine Isolierung aufzunehmen.
Weiterhin ist es bekannt, zwischen der Wand oder Decke und den Abdeckplatten eine Raumheizungs- oder Kühlungsanlage unterzubringen. Im folgenden soll der Einfachheit halber nur von einem Deckenvorbau mit einer Heizungsanlage die Rede sein, ohne jedesmal explizit zu erwähnen, daß die gleichen
Ausführungen auch für Wandvorbauten gelten und daß die Heizungsanlage prinzipiell auch als Kühlungsanlage eingesetzt werden kann.
Der Aufbau eines Deckenvorbaus mit einer Raumheizungsanlage geschieht im Stand der Technik so, daß zunächst die Unterkonstruktion an der Decke befestigt wird. An die geraden Rohrleitungsabschnitte der Raumheizungsanlage werden Bögen angepaßt mit den Rohrleitungen zu Registern verschweißt. Das Rohrregister wird sodann mittels Drähten und Ösen unter die Decke gehängt, und es werden von unten Wärmeleitlamellen an den Rohren befestigt. Im nächsten Schritt werden die Abdeckplatten an der Unterkonstruktion befestigt. Erst wenn diese verschraubt sind, können die Drähte, an denen das Rohrregister hängt, durchtrennt werden, um das Rohrregister mit den Wärmeleitlamellen abzulassen, so daß es auf den Abdeckplatten zu liegen kommt. Das geschilderte Verfahren nach dem Stand der Technik ist sehr zeitaufwendig und erfordert einen großen Platzbedarf für die verschweißten Rohrregister. Ferner können nur Stahlrohre verwendet werden. Besonders nachteilig ist, daß das Herablassen des Rohrregisters in der Regel mit einem Stoß verbunden ist und kaum kontrolliert vorgenommen werden kann, da der Zugang zur Unterkonstruktion durch die bereits befestigten Abdeckplatten versperrt ist.
Auch eine Isolierung ist nicht oder nur sehr schwer möglich, da der Raum zwischen Decke und Abdeckplatten vor Anbringung der Abdeckplatten durch die abgehängten Rohrregister bzw. die Drähte und nach Anbringung durch die Abdeckplatten selbst versperrt ist.
Die vorliegende Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, die Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden und einen Wand- oder Deckenvorbau mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage sowie Bauteile hierfür zur Verfügung zu stellen, der leichter und kostengünstiger aufzubauen ist und in dem herkömmliche Materialien und Systeme verwendbar sind. Ferner soll eine bessere Wärmeübertragung stattfinden und eine gute Isolierung möglich sein.
Diese Aufgabe wird durch einen Wand- oder Deckenvorbau gelöst, welcher in bekannter Weise folgende Elemente enthält: eine Unterkonstruktion, die an der Wand oder Decke befestigbar ist; Rohrleitungen für das Heiz- bzw. Kühlmittel, die in Hohlräumen der Unterkonstruktion oder unterhalb der Unterkonstruktion angeordnet sind; gegebenenfalls Wärmeleitlamellen, die auf den Rohrleitungen angeordnet sind; und eine Abdeckplatte, welche die zum Raum gelegene Außenoberfläche bildet. Erfindungsgemäß ist der Wand- oder Deckenvorbau dadurch gekennzeichnet, daß er Halterungen aufweist, die an der Unterkonstruktion und/oder der Wand oder Decke befestigbar sind und welche die Rohrleitungen aufnehmen und in einer einstellbaren Position halten können.
Durch die erfindungsgemäßen Halterungen wird erreicht, daß die Rohrleitungen auf einfache Weise nach oder zusammen mit der Unterkonstruktion in ihrer endgültigen Position installiert werden können. Die Rohrabschnitte werden dazu an der Decke oder Wand in die Halterungen eingesetzt und miteinander verbunden. Ein Abhängen an Drähten ist nicht erforderlich. Ebenso können die Wärmeleitlamellen an den gut zugänglichen Rohren leicht befestigt werden. Da die Halterungen die Rohre in einer einstellbaren Position halten können, kann das gesamte Rohrleitungssystem plan ausgerichtet werden. Höhenunterschiede in der Wand, Decke oder Unterkonstruktion können dabei auf einfache Weise ausgeglichen werden. Die Abdeckplatten können sodann an der Unterkonstruktion befestigt werden, ohne daß noch eine anschließende Manipulation an der Rohrleitungen erforderlich ware.
Da die Rohrleitungen ausnivelliert sind, liegen sie bzw. die Wärmeleitlamellen auf den Abdeckplatten überall gut und gleichmäßig an, was den Wärmeübergang von den Rohren zu den Abdeckplatten und umgekehrt verbessert. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung liegt darin, daß die Rohre von den Halterungen getragen werden und daher nicht mit ihrem Gewicht auf den Abdeckplatten aufliegen. Die Abdeckplatten können daher in einem späteren Zeitpunkt wieder abgenommen werden, um die hängenden Rohrleitungen zu warten. Weiterhin kann auf unvorhergesehene Änderungen am Bau sofort
durch eine Anpassung der Konstruktion reagiert werden, da das System sehr flexibel ist.
Der Wand- oder Deckenvorbau kann vorteilhafterweise eine Isolationsschicht aufweisen, welche insbesondere zwischen der Wand oder Decke und der Unterkonstruktion angeordnet sein kann. Eine solche Isolationsschicht verhindert Wärmeverluste von den Rohrleitungen zur Decke oder Wand. Das Anbringen der Isolationsschicht ist im Rahmen der erfindungsgemäßen Konstruktion ohne Probleme möglich, da sie in üblicher Weise in die Unterkonstruktion integriert werden kann. Anders als beim Stand der Technik muß kein Platz freigehalten werden für die Abhängung von Rohrregistern an Drähten, welche später wieder gekappt werden müssen. Vielmehr wird das Rohrsystem von unten an der Unterkonstruktion montiert und kommt daher mit der Isolationsschicht nicht in Konflikt. Als Isoliermaterialien können alle bekannten gängigen Dämmmaterialien verwendet und in üblicher Weise eingebaut werden.
Die genannten Isolationsschichten können vorteilhafterweise so ausgestaltet sein, daß sie auf der der Abdeckplatte zugewandten Seite Erhebungen aufweisen. Auf diesen Erhebungen können dann die Wärmeleitlamellen zu liegen kommen, so daß sie dicht an die Abdeckplatte angedrückt werden und einen guten Wärmeübergang hierzu ausbilden. Gleichzeitig ist die Kontaktfläche zur Isolationsschicht gering, so daß der Wärmefluß in diese Richtung minimal ist.
Nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind die Rohrleitungen zwischen zwei Wärmeleitlamellen von elastischen Verdickungen umgeben. Diese Verdickungen können z.B. hülsenförmig ausgebildet sein. Mit ihnen kann erreicht werden, daß das Rohr auch auf längeren Distanzen zwischen zwei Halterungen sich nicht durchbiegen kann, da die Verdickungen für eine federnde Abstützung sorgen. Somit wird eine gleichmäßig gute Auflage der Lamellen gewährleistet.
Die Unterkonstruktion ist vorzugsweise so ausgestaltet, daß sie parallel im Abstand verlaufende Grundschienen und quer
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hierzu liegende, parallel im Abstand verlaufende Trägerschienen enthält. Derartige rasterförmige Unterkonstruktionen sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt und werden insbesondere bei Bürobauten eingesetzt. Sie können aus Metall, Kunststoff und/oder Holz hergestellt sein. Aufgrund ihrer Konstruktion enthalten sie Hohlräume, in denen die Rohrleitungen der Heizung oder Kühlung verlegt werden können, ohne daß ein eigener Platz geschaffen werden muß. Die Raumheizungs- oder Kühlungsanlage kann daher besonders kostengünstig in solche gängigen Unterkonstruktionen integriert werden.
Da die Trägerschienen sich vorzugsweise bis an die Seitenwände (bei Deckenheizungsanlagen) bzw. bis an Decke oder Fußboden (bei Wandheizungsanlagen) erstrecken, sind in der Nähe der Stirnseiten der Trägerschienen bevorzugt Durchführöffnungen vorgesehen, um die mäandrierenden Heizrohre durch die Trägerschienen führen zu können.
Vorzugsweise sind hierzu separate Abschlußteile vorgesehen, die in die Stirnseiten des Trägerschienenkörpers eingesteckt werden.
Diese Abschlußteile können zusätzlich eine Öffnung für eine Kabeldurchführung aufweisen.
Die Erfindung umfaßt weiterhin eine Ständerwand mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß ein erster Wandvorbau mit einem hierzu spiegelbildlichen zweiten Wandvorbau verbunden ist und die Wandvorbauten in der oben beschriebenen Weise ausgestaltet sind. Spiegelbildlichkeit soll dabei nicht bedeuten, daß die Wandvorbauten exakt gleich aufgebaut und dimensioniert sind, sondern daß sich die Reihenfolge des Schichtaufbaus gleicht. Zwischen den beiden Wandvorbauten kann sich eine Trägerwand befinden. Ebenso kann jedoch auch der eine Wandvorbau unmittelbar auf dem anderen befestigt werden, wobei sich die Vorbauten Rücken an Rücken befinden und gegenseitig stützen. So kann auf einfache Weise eine Ständerwand
aufgebaut werden, die an beiden Außenflächen eine Heizung oder Kühlung aufweist.
Die Erfindung umfaßt ferner eine Halterung für Rohrleitungen einer Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage. Diese ist im wesentlichen U-förmig, wobei mindestens ein Außenschenkel des U elastisch ist und mindestens ein Außenschenkel an seinem freien Ende eine nach innen gerichtete Verdickung aufweist. Vorzugsweise sind die beiden Außenschenkel symmetrisch mit diesen beiden Eigenschaften ausgebildet. Eine solche Halterung ist für die oben geschilderten Wand- oder Deckenvorbauten geeignet, um dort die Rohrleitungen aufzunehmen. Der Außendurchmesser der Rohre entspricht dabei dem inneren Abstand der Außenschenkel des U. Da mindestens ein Außenschenkel an seinem freien Ende eine nach innen gerichtete Verdikkung aufweist, ist der Abstand der Außenschenkel an dieser Stelle etwas enger. Das Rohr gelangt daher nur ins Innere zwischen die beiden Außenschenkel des U, wenn mindestens einer der Außenschenkel um die Stärke der Verdickung nachgibt und anschließend in seine alte Position zurückfedert. Auf diese Weise kann das Rohr in die Halterung eingesteckt werden und wird dann darin festgehalten. Ferner ist die Tiefe, in der das Rohr in der Halterung sitzt, variabel. Um dies zu erreichen, ist die Länge der Außenschenkel größer als der innere Abstand zwischen ihnen, vorzugsweise um 10 bis 100%. Eine bestimmte Position des Rohres zwischen den Schenkeln des U kann durch Haftreibung des Rohres mit den Außenschenkeln fixiert werden, wozu die Außenschenkel entsprechend eine aufgerauhte oder mit einem Belag (z.B. Gummi) versehene Oberfläche haben. Alternativ können die Außenschenkel auch eine Verzahnung aufweisen, auf der die Rohre in Stufen einrasten können. Ein wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Halterungen ist es, daß sie für ein Einsetzen der Rohre von unten (der Öffnung des U) zugänglich sind und daß diese durch ein "Clipsen" dort einfach befestigt werden können.
Der Mittelschenkel der Halterung sollte Mittel zur Befestigung an einem Untergrund aufweisen. Hierbei kann es sich z.B. um eine Klebefläche handeln. Bevorzugt ist jedoch mindestens ein Durchgangsloch im Mittelschenkel, durch welches
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die Halterung festgeschraubt (oder genagelt, genietet etc.) werden kann. Eine solche Befestigung ist einfach durchzuführen und ergibt eine hohe Stabilität.
Weiterhin weist der Mittelschenkel der Halterung vorzugsweise eine nach innen gewölbte Form auf. Das bedeutet, daß die Wölbung entgegen der "normalen" Krümmung der U verläuft. Die Halterung sitzt daher mit zwei Punkten auf einem ebenen Untergrund auf, zwischen denen der Mittelschenkel eine Brücke bildet. Diese Formgebung hat den Vorteil, daß bei einer Fixierung der Halterung am Untergrund, bei der der Mittelschenkel auf den Untergrund und die Wölbung somit flach gedrückt wird, eine Vorspannung der Halterung erreicht wird. Dabei verringert sich der Abstand der beiden Außenschenkel.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren beispielhaft erläutert.
Fig. 1 zeigt perspektivisch einen Deckenvorbau mit integrierter Heizung.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie A-A nach Figur 1.
Fig. 3 zeigt eine Halterung in Front- und Seitenansicht.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch einen Dachschrägen-Vorbau.
Fig. 5a und 5b zeigen Schnitte durch einen Wandvorbau.
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Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch eine zweiseitig geheizte Ständerwand.
Fig. 7 zeigt schematisch die Anordnung von Durchführöffnungen in den Trägerschienen.
Fig. 8 zeigt den Aufbau eines Abschlußteils in einer Schnittdarstellung entlang der Schnittebene A-A in Fig. 7.
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In Figur 1 ist der Aufbau eines typischen Deckenunterbaus 1 gezeigt (im folgenden "Deckenvorbau11 genannt). Ein Schnitt durch diesen Deckenvorbau 1 entlang der Linie A-A ist in Figur 2 vergrößert dargestellt.
Der Deckenvorbau ist mit Abhängern 2 an der Decke eines Raumes (nicht dargestellt) befestigt. Er besteht aus den im Abstand zueinander parallel angeordneten Grundprofilen 4, an denen von unten die senkrecht zu ihnen verlaufenden und ebenfalls im Abstand parallel angeordneten Trägerprofile 3 befestigt sind. Zum Raum hin wird der Deckenvorbau durch Abdeckplatten 8 abgeschlossen, von denen in Figur 1 nur ein kleiner Ausschnitt angedeutet ist.
Der bis hierher beschriebene Deckenvorbau kann aus im Handel erhältlichen Systemen hergestellt werden. Anbieter solcher Systeme sind z.B. die Firmen Knauf (Neuss, DE) oder Rigips (Düsseldorf, DE). Die Abhänger, Grundprofile und Trägerprofile können aus Metall hergestellt sein. Für die Abdeckplatten kommen alle gängigen Materialien in Betracht, insbesondere Gipskartonplatten, Holzpaneele, Metallkassetten etc.
Zwischen den Grundprofilen 4 und den Abdeckplatten 8 sind konstruktionsbedingte Hohlräume vorhanden, deren Höhe der Stärke der Trägerprofile 3 entspricht und typischerweise ca. 30 mm beträgt. Im Rahmen der Erfindung werden diese Hohlräume genutzt, um hierin die Rohrleitungen 5 einer Raumheizung unterzubringen. Die folgende Beschreibung beschränkt sich auf ein Heizungssystem, da eine Raumkühlungsanlage sich nicht in der Konstruktion, sondern nur in der Betriebsweise von einer Heizungsanlage unterscheiden würde. Das beschriebene System kann daher ohne weiteres auch zur Raumkühlung verwendet werden, was insbesondere in Arbeitsräumen wie Büros von Interesse ist.
Das Rohrleitungssystem verläuft mäanderförmig im unteren Bereich des Deckenvorbaus mit geraden, zu den Trägerprofilen 3 parallelen Abschnitten, die durch Bögen verbunden sind. Es können alle üblichen Rohrarten für die Heizrohre verwendet
werden, insbesondere sog. Pex-Rohr (hochdruckverpreßtes Rohr aus vernetzten! Polyethylen), Mehrschichtverbundrohre oder Metallrohre (Stahl, Kupfer etc.)·
Zur besseren Wärmeabgabe sind auf den Rohrleitungen 5 Wärmeleitlamellen 6 angeordnet, die die Wärme auf einer großen Fläche nach unten zum Raum hin abgeben. Als Material für die Wärmeleitlamellen 6 ist insbesondere Aluminium geeignet, mit dem sich bei geringem Gewicht hohe Heiz- und Kühlleistungen erzielen lassen. Durch die Verwendung der Lamellen wird sichergestellt, daß die gesamte Oberfläche der Wand gleichmäßig warm (oder kalt) wird. Bei Deckenvorbauten mit integrierter Raumheizung nach dem Stand der Technik liegt das gesamte Rohrregister einschließlich der Wärmeleitlamellen auf den Abdeckplatten lose auf, nachdem eine für den Zusammenbau hergestellte Aufhängung des Rohrregisters an Drähten gekappt worden ist. Dies ergibt nicht nur eine hohe Gewichtsbelastung für die Abdeckplatten, sondern auch eine unkontrollierbare und häufig unzureichende Auflage der Wärmeleitlamellen und damit einen schlechten Wärmeübergang. Darüber hinaus ist die herkömmliche Montage sehr aufwendig und erlaubt es nicht, eine zusätzliche Isolierung in den Deckenvorbau einzubringen.
Diese Nachteile werden durch die vorliegende Erfindung vermieden, indem spezielle Halterungen 7 für die Rohrleitungen 5 verwendet werden, die an den Grundprofilen 4 mittig zwischen der Trägerprofilen 3 angebracht sind. In diese Halterungen können die Rohre von unten eingesetzt werden und in einer (in Grenzen) wählbaren Position fixiert werden. Das erlaubt es, die Rohre nach dem Zusammenbau der Grundprofile 4 und Trägerprofile 3 in ihrer endgültigen Position zu montieren. Insbesondere können sie dabei ausnivelliert werden, so daß das Rohrsystem in einer Ebene verläuft. Unebenheiten durch die Decke oder die Unterkonstruktion können mit Hilfe der erfindungsgemäßen Halterungen ausgeglichen werden. Auf die vormontierten Rohre können sodann die Wärmeleitlamellen 6 aufgesteckt werden. Hierbei ist es von Vorteil, daß die Rohre von unten frei zugänglich sind. Weiterhin kann zwischen Decke und Oberkante der abgehängten Unterkonstruk-
tion eine Isolierschicht 16 angeordnet werden. Auch dies ist leicht möglich, da der dafür benötigte Raum nicht durch Drähte versperrt ist, an denen die Rohre aufgehängt sind und die nach Anbringung der Abdeckplatten noch gekappt werden müßten. Durch die Isolierschicht 16 zur Decke hin ist der erfindungsgemäße Deckenvorbau auch in seiner Heizeffektivität erheblich gegenüber konventionellen Decken verbessert. Die Wärmeleitlamellen 6 sind so konstruiert, daß sie unter einer leichten Vorspannung auf den Abdeckplatten aufliegen und daher einen guten Kontakt mit einem guten Wärmeübergang zu den Platten sicherstellen. Die gewünschte Leistung der Wärmeübertragung kann im übrigen auch durch die Anzahl der Rohre und der Lamellen bedarfsgerecht angepaßt werden. Eine gute Wärmeübertragung ist vor allem bei Kühlanwendungen wichtig, bei denen der anwendbare Temperaturunterschied zur Vermeidung von Kondensationen gering zu halten ist. Zur Konstruktion der Lamellen ist weiterhin darauf hinzuweisen, daß diese V-förmig zum Rohr hin verlaufen, d.h., daß die Verbindungsschenkel zum Rohr 5 hin in einem stumpfen Winkel abknicken. Bei bekannten Lamellen ist die Verbindung zum Rohr U-förmig, d.h. rechtwinklig abknickend. Dies hat den Nachteil, daß der Abstand zwischen Rohr und Abdeckplatte sehr enge Toleranzen einhalten muß. Die V-Form hat demgegenüber den Vorteil, daß die gesamte Lamelle federnd wird und sich daher unter Druck besser anpasst.
In Figur 2 ist weiterhin zu erkennen, daß die Enden 20 der Lamellen 6 um einige Millimeter auf den Trägerprofilen 3 aufliegen. Hierdurch werden sie zwischen den Trägerprofilen und der Abdeckplatte 8 eingeklemmt, wodurch gewährleistet ist, daß beim Befestigen der Abdeckplatten die Lamellen satt aufliegen und eine gute Anlage der Lamellen an der Abdeckplatte 8 erreicht wird. Diese Lamellenanordnung kommt bevorzugt dann zur Anwendung, wenn die Lamellen nicht direkt an Profilierungen der Isolation anliegen, wie weiter unten beschrieben wird.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel für die Halterung, mit der die Rohre 5 unter der Unterkonstruktion befestigt werden, ist in Figur 3 in der Front- und der Seitenansicht dar-
gestellt. Die Halterung 7 ist in der Aufsicht U-förmig mit einem Mittelschenkel 10, an dessen Enden je ein Außenschenkel 13 angeordnet ist. Die Außenschenkel 13 tragen an ihren freien Enden nasenförmige, zum Inneren des U gerichtete Verdickungen 14. Der Innenabstand der beiden Außenschenkel 13 entspricht dem Außendurchmesser der Rohre 5. Aufgrund der Verdickung am Eingang des U muß ein Rohr 5, das in die Halterung eingeklemmt werden soll, die Außenschenkel 13 zunächst etwas auseinander drücken. Die Außenschenkel 13 sind entsprechend federnd elastisch ausgebildet, damit sie das notwendige Nachgeben erlauben. Wenn sich das Rohr 5 im Inneren des U befindet, verhindern die Verdickungen 14, daß es von alleine wieder herausfallen kann.
Weiterhin ist die Höhe der Außenschenkel 13 größer als der Außendurchmesser des Rohres 5. Das Rohr kann daher in einem variablen Positionsbereich 9 innerhalb der Halterung angeordnet sein. Dieser Spielraum ermöglicht es, das gesamte Rohrleitungssystem auszunivellieren, so daß es insgesamt in einer Ebene liegt. Um das Rohr in der jeweils eingestellten Position zu halten, sind die Innenseiten der Außenschenkel 13 vorzugsweise rauh ausgebildet, damit eine hohe Haftreibung zum Rohr entsteht. Ebenso können die Innenseiten auch eine Sägezahnstruktur haben, so daß das Rohr in verschiedenen Höhen zwischen je zwei Zähnen einrasten kann.
Im Mittelschenkel 10 der Halterung befindet sich ein Bohrloch 11, durch welches die Halterung mit einer Schraube am Untergrund, z.B. an den Grundprofilen 4 oder den Trägerprofilen 3 befestigt werden kann.
Weiterhin ist in Figur 3 als wichtiges Merkmal der Halterung zu erkennen, daß der Mittelschenkel 10 eine zum Inneren des U gerichtete Wölbung hat, die zu einem Abstand 12 zwischen einem ebenen Untergrund und dem Mittelpunkt des Mittelschenkels 10 führt. Wenn die Halterung an einem Untergrund festgeschraubt wird, wird die genannte Wölbung flach an den Untergrund gedrückt. Hierdurch bewegen sich die Außenschenkel 13 aufeinander zu und die Halterung bekommt eine Vor-
spannung, welche zu einem festeren Halt des eingesetzten Rohres führt.
Die erfindungsgemäße Halterung kann aus verschiedenen Materialien hergestellt werden. Bevorzugt sind Kunststoffe, die eine ausreichende Stabilität und Elastizität aufweisen. Weiterhin können Metalle (Messing, Alu etc.) eingesetzt werden.
In Figur 4 ist ein Querschnitt durch einen Vorbau vor einer Wand- oder Dachschrägen dargestellt. Prinzipiell ist der Aufbau der gleiche wie bei dem oben erläuterten Deckenvorbau. Der Unterbau kann aus Holz oder Metall sein. Die im Abstand parallel zueinander verlaufenden Sparren 4a sind hier Teil der Wand (schräge), an der der Vorbau befestigt ist. Quer zu den Sparren 4a sind im Abstand und parallel zueinander die Holzlatten 3a angebracht, zwischen denen die Rohrleitungen 5 mit den Wärmeleitlamellen 6 verlaufen. Den raumseitigen Abschluß bilden wiederum Abdeckplatten 8, bei denen es sich z.B. um Gipsplatten handeln kann. Zwischen den Sparren 4a kann eine übliche Isolierung (z.B. Glaswolle) angeordnet werden (nicht dargestellt). An den Sparren 4a sind die erfindungsgemäßen Halterungen befestigt (nicht dargestellt), in welche die Rohrleitungen 5 von unten eingesetzt und ausgerichtet werden können.
Die Figuren 5a und 5b zeigen zwei ähnliche Querschnitte durch einen Wandvorbau, wobei Figur 5a im Bereich einer Wärmeleitlamelle 6 geschnitten ist, während der Schnitt aus Figur 5b zwischen zwei Lamellen liegt. Zunächst wird Figur 5a beschrieben. Die Wand 15 kann als massive Mauerwand ausgebildet sein oder auch in Leichtbauweise, z.B. als Gipskartonplatte. Als erste Schicht vor der Wand 15 ist eine Isolierschicht 16 als Wärmedämmung vorgesehen. Diese ist in Abständen durch U-Profile 17 gefaßt. Auf der Isolierschicht 16 verlaufen parallel und im Abstand zueinander die Trägerschienen 3, die aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen können (in der Abbildung sind zwei Varianten gleichzeitig dargestellt). Es können weitere Elemente und Schienen einer Unterkonstruktion vorhanden sein, die nicht im einzelnen dargestellt sind. Den raumseitigen Abschluß bilden wie-
derum Abdeckplatten 8, z.B. Gipskartonplatten. In den Hohlräumen zwischen den Trägerschienen 3 verlaufen parallel zu den Trägerschienen die Rohrleitungen 5, auf denen die Wärmeleitlamellen 6 befestigt sind. Die Rohrleitungen 5 werden vor der Wand durch (nicht näher dargestellte) Halterungen fixiert, wobei die Rohre von vorne in die Halterungen bis zu einer einstellbaren Tiefe eingesteckt werden können. Dadurch ist ein erheblich einfacherer Aufbau eines Wandvorbaus möglich als beim Stand der Technik.
In Figur 5b ist eine Maßnahme zu erkennen, welche das dichte Anliegen der Lamellen 6 an der Abdeckplatte 8 auch dann sicherstellt, wenn das Rohr 5 nicht direkt auf der Isolierschicht 16 aufliegt. In diesem Falle besteht die Gefahr, daß das Rohr sich zwischen den Halterungen, die typischerweise 1 m auseinander liegen, durchbiegt und die Lamellen somit in diesen Bereichen nicht anliegen. Um dies zu verhindern, werden schmale Schaumstoffhülsen 18 auf das Rohr 5 gesteckt. Die Schaumstoffhülsen 18 sind in ihrer Längsrichtung geschlitzt, damit sie aufgesteckt werden können. Aufgrund ihrer Elastizität bewirken die Schaumstoffhülsen 18, daß das Rohr 5 bzw. die Lamellen 6 federnd gegen die Abdeckplatte 8 gedrückt werden.
Mit dem System nach den Figuren 5 läßt sich eine Ständerwand realisieren, wenn als Wand 15 ein Leichtbauelement wie z.B. eine Gipskartonplatte verwendet wird. Eine andere Art von Ständerwand zeigt Figur 6. Das Besondere ist hier, daß die beiden Außenflächen der Wand beheizbar (oder kühlbar) sind, da in beiden jeweils eine Heizung (oder Kühlung) integriert ist. Der Aufbau der Wand gleicht den bisher beschriebenen, wobei allerdings anstelle einer Wand ein spiegelbildlich aufgebauter Wandvorbau verwendet wird. Demgemäß bilden zwei Isolierschichten 16, 16' (die auch einstückig ausgebildet sein können) den Kern der Ständerwand. Die Isolierschichten sind in Abständen durch U-Profile 17 gefaßt. Diese U-Profile verlaufen vorzugsweise senkrecht vom Boden zur Decke des Raumes, wobei die Außenschenkel jeweils parallel zu einer Außenwand der Ständerwand liegen. Diese Außenschenkel bilden gleichzeitig eine Befestigungsmöglichkeit für die Abdeck-
platten 8, 8', die die Ständerwand zu den Raumseiten hin abschließen. Zwischen den Isolierschichten 16, 16' und den Abdeckplatten 8, 81 sind die Rohrleitungen 5, 5' mit den Wärmeleitlamellen 6, 6' angeordnet. Die Isolierschichten 16, 16' sind in dem dargestellten Beispiel als Systemplatten ausgebildet mit Ausnehmungen für die Rohrleitungen 5 und Wärmeleitlamellen 6 sowie mit Halterungen für die Rohre. Die Dicke der Ständerwand wird somit durch die Heizung nicht vergrößert. Ferner ist auf der den Wärmeleitlamellen 6 zugewandten Seite der Isolierschichten 16, 16' eine Profilierung zu erkennen, die aus Noppen oder parallel zum Rohr 5 verlaufenden spitzen Erhebungen 19 oder dergleichen bestehen kann. Diese Erhebungen 19 bewirken, daß die Lamellen punktuell definiert federnd an die Abdeckplatten 8, 8' gedrückt werden, so daß ein optimaler Kontakt für den Wärmeübergang gewährleistet wird.
Diese Erhebungen 19 können an der Isolierplatte angeformt sein oder nachträglich in Form von beispielsweise Schaumstoffstreifen aufgebracht werden.
Für die Isolierschichten kann ein hochwertiges Material, das vorzugsweise einer hohen Brandschutzklasse angehört, ausgewählt werden.
In Figur 7 ist eine alternative Ausführungsform der Unterkonstruktion (vorzugsweise für eine Wandheizung) dargestellt. Grundschienen 4' sind am Boden und an der Decke parallel verlaufend angebracht. Quer dazu erstrecken sich Trägerschienen 3' (Halterungen nicht dargestellt). In die Stirnseiten der Trägerschienen sind an jeweils einer Seite Abschlußteile 22 eingesteckt (siehe Figur 8). Diese weisen eine Durchführöffnung 24 zur Durchführung des mäandrierenden Heizrohres 5 auf. Die Durchführöffnung 24 ist als quer zur Trägerschiene zu einer Seite hin geöffnete zylinderförmige Ausnehmung derart ausgebildet, daß das Heizrohr 5 bei entsprechend angepaßtem Durchmesser clipsartig einrastet und so zusätzlich gehalten wird. Das Abschlußteil 22 ist vorzugsweise aus einem Kunststoff gebildet, wohingegen der Körper der Trägerschiene 3' vorzugsweise aus Metallblech herge-
stellt ist. Um ein Einstecken eines Abschlußteils zu ermöglichen, ist die Trägerschiene 31 U-profilförmig ausgebildet. Zur Gewährleistung eines sicheren Sitzes der Abschlußteile weist das U-Profil an den Längsstirnseiten der Schenkel Ab-
5 oder Umkantungen (nicht dargestellt) auf, durch die ein Herausgleiten der Abschlußteile aus der freien Seite des U-Profils blockiert wird. Zusätzlich können die Abschlußteile noch z.B. mittels einer Schraube mit der Trägerschiene verbunden werden. Durch die Abschlußteile wird erreicht, daß das Heizrohr über die gesamte Heizfläche geführt werden kann, ohne daß Aussparungen zur Durchführung der Heizrohre in der Unterkonstruktion erforderlich wären, so daß sich die Unterkonstruktion durchgängig bis an die Grenzen der Heizfläche erstrecken kann. Durchführöffnungen in (den vorzugsweise aus einem dünnen Metallblech bestehenden) Trägerschienen selbst wären hierzu auch möglich, hätten aber gegenüber den vorgeschlagenen Abschlußteilen den Nachteil, daß sehr scharfe Kanten gebildet wurden und eine zusätzliche clipsförmige Halterung der Heizrohre nicht möglich wäre. Um zusätzlich die Durchführung in der Unterkonstruktion verlegter Kabel zu ermöglichen, weisen die Abschlußteile 22 an ihren Stirnenden Kabeldurchführungen 26 auf.
Bezugszeichen:
| 1 | Wand- oder Deckenvorbau |
| 2 | Abhänger |
| OJ OJ | Trägerschienen |
| 4 4" |
Grundschienen |
| 5 | Rohrleitungen |
| 6 | Warmeleitlamellen |
| 7 | Halterungen |
| 8 | Abdeckplatte |
| 9 | Positionsbereich |
| 10 | Mittelschenkel |
| 11 | Durchgangsloch |
| 12 | Abstand |
| 13 | Außenschenkel |
| 14 | Verdickung |
| 16 16· |
Isolationsschicht |
| 17 | U-Profile |
| 18 | Schaumstoffhülse |
| 19 | Erhebung |
| 20 | Lamellenenden |
| 22 | Abschlußteil |
| 24 | Durchführöffnung |
| 26 | Kabeldurchführung |
Claims (12)
1. Wand- oder Deckenvorbau (1) mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage, mit dadurch gekennzeichnet, daß er Halterungen (7) aufweist, die an der Unterkonstruktion und/oder der Wand oder Decke befestigbar sind und welche die Rohrleitungen (5) aufnehmen und in einer einstellbaren Position halten können.
a) einer Unterkonstruktion, welche an der Wand oder Decke befestigbar ist,
b) Rohrleitungen (5) für das Heiz- bzw. Kühlmittel, welche in Hohlräumen der Unterkonstruktion oder unterhalb der Unterkonstruktion angeordnet sind,
c) gegebenenfalls Wärmeleitlamellen (6), die auf den Rohrleitungen angeordnet sind,
d) einer Abdeckplatte (8), welche die zum Raum gelegene Außenoberfläche bildet,
2. Wand- oder Deckenvorbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Isolationsschicht (16) aufweist, welche vorzugsweise zwischen Wand oder Decke und Unterkonstruktion angeordnet ist.
3. Wand- oder Deckenvorbau nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolationsschicht (16) auf der der Abdeckplatte (8) zugewandten Seite Erhebungen (19) aufweist.
4. Wand- oder Deckenvorbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrleitungen (5) zwischen Wärmeleitlamellen (6) von elastischen Verdickungen (18) umgeben sind.
5. Wand- oder Deckenvorbau nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkonstruktion parallel im Abstand verlaufende Grundschienen (4) und quer hierzu liegende, parallel im Abstand verlaufende Trägerschienen (3) enthält.
6. Wand- oder Deckenvorbau nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Trägerschiene (3') in der Nähe wenigstens eines Stirnendes eine sich quer zur Trägerschiene durch diese erstreckende Durchführöffnung (24) für die Durchführung einer Rohrleitung (5) aufweist.
7. Wand- oder Deckenvorbau nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Trägerschiene (3') mehrteilig aus einem Schienenkörper und einem oder zwei Abschlußteilen (22) gebildet ist, welche in den Schienenkörper stirnseitig einsteckbar sind und welche die Durchführöffnung (24) aufweisen.
8. Wand- oder Deckenvorbau nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußteil (22) an seinem stirnseitigem Ende eine Ausnehmung (26) zur Durchführung eines Kabels aufweist.
9. Ständerwand mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster Wandvorbau nach einem der Ansprüche 1 bis 8 mit einem hierzu spiegelbildlich angeordneten zweiten Wandvorbau nach einem der Ansprüche 1 bis 8 verbunden ist.
10. Halterung (7) für Rohrleitungen (5) einer Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage, dadurch gekennzeichnet, daß sie im wesentlichen U-förmig ist, wobei mindestens ein Außenschenkel (13) elastisch ist und mindestens ein Außenschenkel (13) an seinem freien Ende eine nach innen gerichtete Verdickung (14) aufweist.
11. Halterung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelschenkel (10) der Halterung Mittel zur Befestigung an einem Untergrund aufweist, vorzugsweise in Form eines Durchgangsloches (11).
12. Halterung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelschenkel (10) der Halterung eine nach innen gewölbte Form aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29910425U DE29910425U1 (de) | 1999-06-15 | 1999-06-15 | Wand- oder Deckenvorbau mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage und Halterung hierfür |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29910425U DE29910425U1 (de) | 1999-06-15 | 1999-06-15 | Wand- oder Deckenvorbau mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage und Halterung hierfür |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29910425U1 true DE29910425U1 (de) | 1999-10-28 |
Family
ID=8074821
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29910425U Expired - Lifetime DE29910425U1 (de) | 1999-06-15 | 1999-06-15 | Wand- oder Deckenvorbau mit integrierter Raumheizungs- bzw. Kühlungsanlage und Halterung hierfür |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29910425U1 (de) |
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|---|---|---|---|
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