DE29910402U1 - Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen und Informationen an festen oder mobilen Einrichtungen - Google Patents
Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen und Informationen an festen oder mobilen EinrichtungenInfo
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Description
Anmelder; Holger Schlageter Tel : 040 / 832 14 91 Randowstr. 22 Fax : 040 / 832 00 103
22547 Hamburg
mobilen Einrichtungen.
'
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Präsentation von Werbung oder von Informationen jeder Art.
Die Vorrichtung besteht aus einer Grundplane, aufweiche eine oder mehrere transparente, flexible Fenster aufgebracht sind.
Diese Fenster können somit durch horizontales oder vertikales Einschieben von bedruckten Werbeträgern mit Werbung oder Informationen jeder Güte bestückt werden.
Nach der Bestückung wird die Vorrichtung anhand einer Verschlußkonstruktion wasser- und luftdicht verschlossen.
Durch eine Zusatzeinrichtung ist es sogar möglich in der entstandenen Werbetasche durch ein Ventil ein Vakuum zu erzeugen.
Derartige Vorrichtungen sind bereits in unterschiedlichen Ausführungen bekannt. Beispielsweise werden vor Geschäftseinrichtungen oder vor Kaufhäusern Planen mit bedruckten Wer beinformationen abgespannt.
Auch bei mobilen kastenförmigen Aufbauten für beispielsweise Anhängerplanen, Lastkraftwagenplanen ist es bereits üblich auf den jeweiligen Betrieb, dessen Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der einleitenden Art so zu konstruieren, daß eine hochwertige Präsentation von Werbeinformationen für alle gängigen Arten der Druck-, Plott- oder ähnlichen Werbeausfuhrungen so berücksichtigt wird, daß geringe Betriebskosten und ein guter Schutz der Information gegen Wasser sowie ein schnelles Austauschen der aktuellen Informationen und der kompletten Vorrichtung bei Bedarf gegeben ist.
Dieses wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Plane (vorzugsweise aus Lkw-Planenmaterial) einseitig oder beidseitig mit einem flexiblen, transparenten Planenmaterial bestückt, verklebt oder verschweißt wird, so daß eine oder zwei { bei beidseitiger Ausführung) Taschen entstehen, in die eine beispielsweise bedruckte Information eingeschoben werden kann.
Vorzugsweise soll eine flexible aus Polyfenster (oder ähnliches Material) bestehende transparente Plane an ihren Rändern auf eine faserverstärkte Grundplane mit Hochfrequenztechnik eingeschweißt werden. Dieses soll so geschehen, daß an den äußeren Rändern der Grundplane metallische Ösen angebracht werden können, um diese an einer herkömmlichen Anhängerplane, Lkw - Plane, festen Untergründen oder an ortsunveränderlichen Pfählen oder Pfosten abzuspannen oder zu montieren.
Um die Werbeinformation in die verschweißte Vorrichtung einzubringen, muß die Grundplane mit aufgeschweißtem Polyfenster an mindestens einer Seite geöffnet werden.
Dieses geschieht erfindungsgemäß dadurch, indem die Grundplane entweder von einer Seite her anhand von Schneidwerkzeugen aufgeschnitten wird, um eine Tasche zu erhalten oder das Polyfenster nicht in vollem Außenmaß mit deren Rändern an der Grundplane verschweißt wird (Einschub der Werbeinformation von außen).
In die entstandene Tasche lassen sich nun Werbeinformationen oder allgemeine Informationen horizontal oder vertikal von innen oder von außen, je nach Öffnung der Taschen einschieben.
Um die Werbeinformationen gegen Wasser zu schützen, wurden erfindungsgemäß an den Taschenöffnungen Verschlußschienen mit witterungsbeständigen Dichtungen angebracht. Diese werden nach dem Einschub der Werbeinformationen durch Verschraubungen mit der Vorrichtung verbunden.
Um die Schienen mit Dichtungen und Verschraubungen an der Grundplane zu befestigen, befinden sich Lochbohrungen in diesen. In gleichen Abständen werden metallische Ösen an der zu verschließenden Taschenseite in die Grundplane eingearbeitet. Durch Verschrauben wird so die Tasche mit Informationen von innen gegen das Eindringen von Wasser geschützt und verschlossen.
Um einen noch besseren Schutz vor eindringendem Wasser oder Kondenswasser in der Tasche zu haben, ist in einer Zusatzausführung daran gedacht, in die Grundplane oder das Polyfenster oder in eine der beiden Verschlußschienen ein Ventil einzuarbeiten, um in der entstandenen Werbetasche nach dem Verschließen ein Vakuum zu erzeugen. Dieses Vakuum kann dann über handelsübliche Handvakuumpumpen oder elektrische Vakuumpumpen über das Ventil erzeugt werden.
Das aufzuklebende oder aufzuschweißende Polyfenster wird vorzugsweise etwas untermaßig im Verhältnis zu Grundplane auf diese aufgebracht, um genügend Platz für die Bestückung der Grundplane mit metallischen Ösen zu haben,die zur Befestigung an Abspannvorrichtungen oder beispielsweise Anhängerplanen dienen.
Sollte die beschriebene Vorrichtung zum Abspannen an festen Einrichtungen dienen und es dem Betrachter erlauben, die Konstruktion von beiden Seiten anzuschauen, kann das Polyfenster beidseitig auf die Grundplane aufgebracht werden.
Die Verschlußkonstruktion wird dabei so angebracht, daß beide Taschen mit derselben verschlossen werden können.
Bei Einschüben von größeren Werbeinformationen kann das aufgeschweißte Polyfenster auch mehrere Öffnungen zur Erleichterung des Einschubs aufweisen. Diese Öffnungen werden dementsprechend durch Dichtungsschienen nach dem Einschieben verschlossen.
Desweiteren kann das Taschenvolumen so groß gewählt werden, daß man eine Trägerplatte ( vorzuweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff) für die Werbung in die Tasche einführen kann.
Alternativ kann die Grundplane auch komplett aus einer transparenten Plane (Polyfenster ) bestehen.
Um das Gewicht zu reduzieren, kann die Grundplane auch im Bereich der sichtbaren Polyfensterfläche (ohne Schweißrand) fehlen, so daß die Grundplane nur einen Rahmen darstellt, auf welchem das Polyfenster aufgetragen wird.
Die Vorteile der vorliegenden Erfindung gegenüber herkömmlichen oder bekannten Vorrichtungen liegt darin:
1. Schnelles Einschieben von aktueller Werbung oder Informationen
2. Schnelles Austauschen der komplett montierten Erfindung bei Beschädigungen.
3. Beschädigte Planen an mobilen, mit Rädern versehenen kastenförmige Spriegelgestellen können durch Aufmontage der Erfindung und Überdeckung der beschädigten Stellen leicht wiederhergestellt werden.
4. Schnelles Montieren z.B.aufLkw-Planen.
5. Einschub von Werbung jeder Art und Güte bewirkt eine erhebliche Kostenreduzierung zu herkömmlichen Planenaufdruckverfahren.
6. Günstigster Papierdruck kann durch diese Erfindung auch im Freien( Out - door ) präsentiert werden ohne die Nutzung eines teuren Schaukastens oder Vitrine.
7. Beidseitige Nutzung bei ortsgebundenen Abspannmöglichkeiten.
8. Wiederverwendbare Werbedrucke durch Neueinschub und somit kostensparender und ökologisch sinnvoller als herkömmlich bedruckte Planen, die nur einmal benutzt werden können.
In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt.Es zeigen: Figur 1 (als Fig. 1 beschrieben) : Eine Frontansicht der Erfindung
Figur 2 (als Fig. 2 beschrieben): Beispiel der Erfindung auf einer mobilen
Einrichtung (Anhängerplane).
Figur 3 (als Fig. 3 beschrieben): Beispiel der Abspannung der Erfindung an einer
festen, ortsgebundenen Einrichtung.
Figur 4 ( als Fig. 4 beschrieben): Eine perspektivische Darstellung am Beispiel der
Montage der Erfindung an einem Anhänger mit Planenaufbau ( ohne Befestigungsmaterial).
Figur 5 ( als Fig. 5 beschrieben): Eine Querschnittzeichnung der Erfindung und
einer herkömmlichen Anhängerplane durch den vorderen Teil der Einfuhrungsseite mit Dichtungen und Schienenprofilen sowie Befestigungsmaterial.
Figur 6 (als Fig.6 beschrieben) : Eine Querschnittzeichnung der Erfindung als
abgespannte Vorrichtung (an ortsgebundenen Einrichtungen) durch die vordere Einruhrungsseite mit Dichtungen und Schienenprofilen sowie Befestigungsmaterial.
Figur 7 (als Fig. 7 beschrieben): Vorderansicht der Erfindung mit einseitiger PolyFenster-Bestückung und Befestigungsmaterial, ähnlich eines Explosionsschaubildes.
Figur 8 (als Fig. 8 beschrieben): Rückansicht der Erfindung mit einseitiger Polyfenster-
Bestückung und Befestigungsmaterial., ähnlich eines Explosionsschaubildes.
Fig. 1 zeigt die Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen und Informationen an festen oder mobilen Einrichtungen in der Frontansicht.
Fig.2 zeigt die Erfindung montiert an einer kastenförmigen Aufbauplanenseitenwand einer mobilen, mit Rädern versehenen, Vorrichtung am Beispiel eines Planenanhängers.
Fig.3 zeigt die Vorrichtung abgespannt an einer ortsunveränderlichen Metallkonstruktion.
Gemäß der Ausfuhrungsform in Fig. 4 ist die Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen und Informationen ( 1,2,3,4,5,6,7) am Beispiel einer Montage an eine Aufbauplane (10) einer mobilen, mit Rädern versehenen, Vorrichtung (9 ) dargestellt.
Die Grundplane (1) in Fig. 4 weist an ihren Rändern metallische Ösen ( 6) auf, an die die Erfindung (1,2,3,4,5,6,7) beispielsweise an eine Anhängerplane (10), welche ebenfalls mit metallischen Ösen ( 8) bestückt ist, befestigt werden kann (Befestigungsmaterial in Fig. 4 nicht dargestellt).
In Fig. 4 sieht man das vorzugsweise aus Polyfenster bestehende flexible Fenster (4). Dieses ist mit der Grundplane (1) an dessen Rändern fest verschweißt ( 5 = Schweißnaht).
Weiterhin ist die Werbeinformation (3) zu erkennen, die sich bereits in der verschlossenen Vorrichtung befindet.
Verschlossen wird die Konstruktion mit Hilfe einer der Verschlußschienen (7), in der sich Lochbohrungen (2 ) zur Befestigung befinden.
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt der Erfindung ( 1,4,6,7, 15,16,17,18,19), durch den entscheidenden vorderen Einfuhrungsteil der Konstruktion, in die die Werbeinformation (3 ) eingeschoben wird.
Man sieht in Fig. 5 einen Querschnitt einer Aufbauplane (10 ), an die die Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen und Informationen (1,4,6,7,15,16,17,18,19) mit Befestigungs- und Dichtungsmaterial (8,11,12,13,14 ) befestigt wird.
In Fig. 5 sieht man den Konstruktionsaufbau der Neuheit (1,4,6,7,15,16,17,18,19) von außen (Betrachterseite) bis nach innen (Laderaumseite eines Anhängers) beschrieben.
An der Außenseite befindet sich eine Schiene (7), vorzugsweise aus Aluminium, mit Lochbohrungen (2).
Direkt dahinter sitzt eine witterungsbeständige Dichtung ( 17), in der sich ebenfalls Lochbohrungen (2 ) in gleichen Abständen zu der Schiene (7 )befinden.
Hinter der Dichtung (17) liegt das Polyfenster (4 ), welches durch die Dichtung (17 ) nach Montage der kompletten Verschlußeinrichtung und nach Einschub der Werbeinformation dieses abdichten soll.
Dieses gilt nur, wenn ein Einschub der Werbeinformation von außen gewählt wurde, weil dann das flexible, transparente Fenster ( 4 ) an seinen Rändern nicht in vollem Maße auf der Grundplane ( 1 ) verschweißt wurde.
Ist das Polyfenster (4) voll auf der Grundplane (1) verschweißt, dient die Dichtung
(17 ) nur zum Schutz.
Der Einschub der Werbeinformation erfolgt dann über eine Öffnung in der Grundplanne (1) (siehe spätere Beschreibung Fig. 7 und Fig. 8).
Hinter dem Polyfenster (4 ) befindet sich die Grundplane ( 1). Diese verfügt auch über Lochbohrungen (2), so daß sie die Verschlußkonstruktion (7,15,16,17,18,19) aufnehmen kann.
Hinter der Grundplane (1) sitzt eine Dichtung (18), die sowohl als Dichtung als auch als Schutz dient. Sie ist ebenso ausgeführt, wie die Dichtung (17), nur daß sie auf der anderen Seite der Verschlußeinrichtung angeordnet ist.
Dahinter sitzt die Gegenschiene (19), welche ebenfalls so ausgeführt ist wie die Schiene (7).
Verbunden wird die Verschlußkonstruktion durch handelsübliches Befestigungsmaterial (15 = Schraube mit Gewindestange, 16 = Mutter, Zahnscheibe, Unterlegscheibe) über die Lochbohrungen (2 ).
Nach dem Verschrauben wird so ein genügend hoher Druck durch die Schienen ( 7,19 ) auf die Dichtungen (17, 18) und den Einführungsschlitz ( 22) ausgeübt, daß das Eindringen von Wasser in die Tasche ausschließt.
Verschraubt wird die Erfindung teilweise oder in vollem Außenmaß an der beispielsweise flexiblen Plane (10 ).
In die herkömmliche Einrichtung (10 ) müssen Löcher, die mit metallischen Ösen ( 8) versehen sind, gestanzt oder gebohrt werden, um die Erfindung aufzunehmen. Die Befestigung erfolgt wieder über handelsübliches Befestigungsmaterial. So wird die Erfindung über die Grundplane ( 1 ) an den äußeren mit Ösen versehenen Rändern (6 ), mit beispielsweise einer Anhängerplane (10), durch das Befestigungsmaterial ( 14 = Schraube mit Gewindestange ), Dichtung ( 13 ), Dichtung ( 12 ) und Befestigungsmaterial (11- Unterlegscheibe , Zahnscheibe, Mutter) verbunden. Dabei haben die Dichtungen (12,13 ) die Aufgabe kein Wasser durch die metallischen Ösen der Plane ( 8 ) in den Laderaum der festen oder flexiblen Einrichtung (10) eindringen zu lassen.
In Fig. 6 sieht man einen Querschnitt durch den vorderen Einschubteil der Erfindung, identisch zu Fig. 5 außer, daß hier zwei Seiten der Grundplane (1) mit einem Polyfenster (4,20) bestückt wurden.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, daß sich die Erfindung über die Löcher mit Ösen ( 6 ), durch Seile (21 ) an vorzugsweise festen Einrichtungen abspannen und zusätzlich stabilisierenläßt.
Desweiteren wird in Fig. 6 das zweite Polyfenster ( 20 ) durch die Dichtung ( 18 ) mit der Schiene (19) und dem Befestigungsmaterial (15,16) zusätzlich abgedichtet.
Fig. 7 zeigt die Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen und Informationen an festen oder mobilen Einrichtungen in Frontansicht, ähnlich zu einem Explosionsschaubild in welche die Werbeinformation ( 3 ) von hinten über die eingeschnittene Grundplane (1), eingeschoben wird.
Die Darstellung in Fig. 7 zeigt die Grundplane ( 1) in einseitiger Fensterbestückung, auf die das beispielsweise Polyfenster ( 4 ) durch Verschweißen ( 5 = Schweißnaht) aufgebracht wurde.
Man sieht die metallischen Ösen (6), die sich um den Rand der Grundplane ( 1) befinden, welche zum festen Montieren oder Abspannen geeignet sind.
Bei fester Montage auf flexible oder feste Untergründe wird, wie in Fig. 7 gezeigt, herkömmliches Befestigungsmaterial benutzt.
In diesem Fall besteht das Befestigungsmaterial für die Grundplane (1) aus einer Niete oder Schraube mit Gewindestange ( 14 ), einer Dichtung (13 ), einer Dichtung (12) und einem Federring, Unterlegscheibe und Mutter (II).
Da die Darstellung in Fig. 7 die geöffnete Konstruktion zeigt, kann man sehen wie die Werbeinformation ( 3 ) in die Werbetasche eingeschoben wird (23 = Einschubrichtung). Nach dem Einschub wird mit den Schrauben (15 ) und den beiden Schienen ( 7,19 ), den Dichtungen ( 17,18) und dem Befestigungsmaterial (16 = Unterlegscheibe, Zahnscheibe, Mutter) die Verschlußkonstruktion über die Lochbohrungen (2 ) wasserdicht verschlossen.
Fig. 8 zeigt Fig. 7 in Rückansicht.
Die Beschreibung der Verschlußeinrichtung (7,15,16,17,18,19) und der Grundplane (1) mit Befestigungsmaterial (11,12,13,14 ) und Ösen (6) ist gleich (umgekehrte Folge) zu Fig. 7.
Da diese Darstellung in Fig. 8 nur eine einseitige Bestückung der Grundplane (1) mit einem Polyfenster ( 4 ) zeigt, befindet sich auf der Rückseite der Grundplane (1) kein PoIyfenster (4).
Man sieht den Einführungsschlitz (22 ) und die Werbeinformation ( 3 ) sowie die Einschubrichtung ( 23 ) der Information ( 3 ).
Nach dem Einschub der Werbeinformation (3 ) in Fig. 8 wird die Verschlußkonstruktion, wie in Fig. 7 beschrieben, verschlossen.
Um einen noch besseren Schutz vor Schwitzwasser, Kondenswasser oder Regenwasser zu erhalten, wurde zusätzlich in die Grundplane ( 1) ein Ventil (14 ) eingearbeitet, welches es erlaubt, anhand einer handelsüblichen Vakuumpumpe in der geschlossenen Tasche ein Vakuum zu erzeugen.
Dieses ist eine reine Zusatzeinrichtung für die Erfindung und kann mit oder ohne Vakuumventil konstruiert werden (je nach Kundenwunsch).
Weiterhin ist es möglich, das Vakuumventil (14) in eine oder beide Verschlußschienen (7,19) oder in die komplette Verschlußeinrichtung ( 7, 15,16,17,18,19) einzuarbeiten.
Claims (20)
1. Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen und Informationen an festen oder mobilen Einrichtungen, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens auf einer Seite einer voll oder teilweise an ihren Rändern mit metallischen Ösen (6) versehenen Plane mindestens ein vorzugsweise aus Polyfenster bestehendes flexibles, transparentes Sichtfenster (4) aufweist, welches an dessen Rändern voll oder nur teilweise auf die Plane (1) aufgebracht (5) wird, um eine Werbeinformation (3) oder Information (3) durch Einschieben (23) und einseitiges oder mehrseitiges Verschließen mit einer oder mehreren Verschlußeinrichtungen (7, 15, 16, 17, 18, 19) wasserdicht zu präsentieren.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane (1) faserverstärkt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane (1) auch aus einem flexiblen, transparenten Material bestehen kann.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane (1) im Bereich der sichtbaren Werbefläche (3) auch fehlen kann, um Gewicht und Material zu sparen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Plane (1) alle möglichen Formen von transparenten, flexiblen Fenstern (4) auf die Plane aufgeklebt, mit Hochfrequenz oder mit Heißluft aufgeschweißt (5 = Schweißnaht) sowie sonstigen, dem heutigen Stand der Technik entsprechenden, Befestigungsverfahren aufgebracht werden können.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane (1) Löcher oder Lochbohrungen (2) mit oder ohne metallische Ösen aufweist, um dort Verschlußschienen (7, 19) sowie Dichtungen (17, 18) und Befestigungsmaterial (15, 16) zum wasserdichten Verschließen der Erfindung anzubringen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane (1) bei einem in vollem Rändermaß aufgeschweißten transparenten, flexiblen Sichtfenster im Bereich der Verschlußeinrichtung aufgeschnitten (22) wird, um dort Informationsmaterial (3) einzuschieben.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane (1) auch beidseitig mit einem flexiblen transparenten Fenster (4, 20) versehen werden kann.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane (1) nur bei einem im vollem Rändermaß aufgeschweißten Fenster (4) eingeschnitten wird.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (7, 19) vorzugsweise aus Aluminium bestehen und Lochbohrungen (2) zur Montage besitzen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungen (17, 18) witterungsbeständig sind und ebenfalls Lochbohrungen (2) für die Montage haben.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmaterial für die Verschlußeinrichtung aus handelsüblichen Materialien besteht (15 = Schraube mit Gewinde, 16 = Zahnscheibe, Unterlegscheibe, Mutter).
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmaterial für die Plane (1) mit den Ösen (6), welche an einer festen oder flexiblen Einrichtung montiert werden kann, aus handelsüblichen Materialien besteht (11 = Zahnscheibe, Unterlegscheibe, Mutter, 12 = Dichtung mit einer Lochbohrung, 13 = Dichtung mit einer Lochbohrung, 14 = Schraube mit Gewindestück).
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Zusatzeinrichtung ein Vakuumventil mit Aufnahme(24) in eine Seite der Plane (1) eingeklebt, einvulkanisiert, eingeschweißt oder nach dem heutigen Stand der Technik eingearbeitet werden kann.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Vakuumventil mit Aufnahme (24) auch in eine oder beide Schienen (7, 19) oder in die komplette Verschlußeinrichtung eingearbeitet sein kann.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der feste oder flexible Untergrund (10) auf dem die Erfindung montiert werden soll, durch Lochbohrungen mit oder ohne Ösen (8) im Abstand und Maße der Ösen (6) der Plane (1) vorbereitet werden muß.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Werbeinformation (3) auch auf einer leichten und dünnen Trägerplatte beispielsweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff befinden kann, bevor sie in die Konstruktion eingeführt wird.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plane (1) aus einem Stück, zwei Stücken oder aus mehreren Teilen bestehen kann, um beispielsweise Planenreste zu verwerten.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkonstruktion (7, 15, 16, 17, 18, 19) auch durch andere Verschlüsse, dem heutigen Stand der Technik entsprechend, gewählt werden kann.
20. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplane (1) auch auch aus einem unverstärktem Material bestehen kann.
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