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DE29909679U1 - Vakuumverpackungsbeutel - Google Patents

Vakuumverpackungsbeutel

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DE29909679U1
DE29909679U1 DE29909679U DE29909679U DE29909679U1 DE 29909679 U1 DE29909679 U1 DE 29909679U1 DE 29909679 U DE29909679 U DE 29909679U DE 29909679 U DE29909679 U DE 29909679U DE 29909679 U1 DE29909679 U1 DE 29909679U1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

Schröter & Haverkamp IJV · :J:"Pätttäanwalte
European Patent and Trademark Attorneys
Ewald Mark
Schälkstraße 5
D-58642 Iserlohn
Vakuumverpackungsbeutel
Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbeutel zum Vakuumverpacken beispielsweise von Nahrungsmitteln. Insbesondere betrifft die Erfindung einen Vakuumverpackungsbeutel, bestehend aus einer Kunststoffolie mit einer Beutelöffnung, wobei die zueinanderweisenden Innenseiten des Vakuumverpackungsbeutels zumindest in einem Abschnitt im Bereich der Beutelöffung unter Wärmeeinfluß miteinander zur Erstellung einer luftdichten Verschlußschweißnaht verschweißbar sind, welchem Vakuumverpackungsbeutel ein durch die Beutelöffnung ins Beutelinnere hineinreichendes Entlüftungsmittel zugeordnet ist, das zumindest in seinem an den verschweißbaren Beutelbereich grenzenden Abschnitt Materialeigenschaften aufweist, die eine Verschweißung mit den Beutelinnenseiten erlauben.
Derartige Verpackungsbeutel werden mit einem als Tischgerät ausgebildeten Vakuumverpackungsgerät verschlossen, bei dem der Beutel vor dem Verpackungsgerät liegt. Derartige Vakuumiverpackungsbeutel bestehen üblicherweise aus zwei Kunststoffolienstücken, die umfänglich an drei Seiten luftdicht miteinander verschweißt sind. Zum Ermöglichen eines solchen Verschweißens der beiden Folienstücke ist die eingesetzte Kunststoffolie zumindest im Bereich der Beutelinnenseiten aus einem thermoplastischen Kunststoff, beispielsweise Polyethylen gefertigt. Zur Erzielung
einer ausreichenden Diffusionsdichtigkeit ist auf dieser thermoplastischen Schicht außenseitig eine Polyamidschicht angeordnet. Die Gesamtfoliendicke beträgt etwa 90 pm. Zum Verschließen eines solchen Vakuumverpackungsbeutels wird dieser in ein Vakuumsverpackungsgerät mit seiner Beutelöffnung eingelegt, so daß in einem ersten Schritt die in dem Beutelinneren befindliche Luft abgesaugt werden kann. Bei einem Einsatz von Kunststoffolien mit glatten Beutelinnenseiten ist es notwendig, von dem zu verpackenden Gut bis zur Beutelöffnung ein Entlüftungsmittel einzulegen, um ein vollständiges Luftabsaugen zu gewährleisten. Ohne ein solches
&iacgr;&ogr; Entlüftungsmittel verschließt sich ein solcher Vakuumverpackungsbeutel durch den entstehenden Unterdruck und die dann aufeinanderliegenden glatten Innenseiten quasi selbsttätig. Als Entlüftungsmittel ist ein Vlies vorgesehen, welches in den Vakuumverpackungsbeutel eingelegt werden muß, nachdem in diesen das vakuumzuverpackende Gut eingebracht worden ist. Das Vlies gewährleistet eine verbleibende Wegsamkeit zum Absaugen der Luft, auch wenn bereits die an das Vlies grenzenden benachbarten Beutelbereiche durch den bewirktem Unterdruck aneinandersetzen und ein Luftabsaugen über diese Bereiche nicht mehr möglich ist. Das Entlüftungsvlies ist aus einem thermoplastischen Material gefertigt, so daß bei einem Erstellen der den Vakuumverpackungsbeutel verschließenden Schweißnaht dieses mit eingeschweißt wird. Nachteilig ist bei einem solchen Vakuumverpackungsbeutel, daß es umständlich ist, das Vlies in den befüllten Beutel bestimmungsgemäß einzulegen, insbesondere wenn der Vakuumverpackungsbeutel relativ schmal ausgebildet ist.
Es sind weitere Vakuumsverpackungsbeutel bekannt geworden, bei denen anstelle eines Entlüftungsmittels zum Gewährleisten eines bestimmungsgemäßen Luftabsaugens aus dem Beutel auf der Innenseite die eine Folie des Vakuumverpackungsbeutels eine rautenförmige erhabene Struktur aufweist. Diese erhabene Struktur verhindert ein vollflächiges Anliegen der aneinander grenzenden Beutelinnenflächen beim Luftabsaugen, so daß ein bestimmungsgemäßes Einschweißen eines Gutes auch ohne ein Entlüftungsmittel möglich ist. Nachteilig ist bei diesem Vakuumverpackungsbeutel jedoch, daß zur Erstellung des Beutels zwei unterschiedlich ausgebildete Folien eingesetzt werden müssen, wobei eine dieser Folien zudem eine bestimmte Prägung aufweisen muß. Die Herstellung eines solchen Vakuumverpackungsbeutels ist aus diesem Grunde aufwendig und daher kostenträchtig.
Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, einen eingangs genannten Vakuumverpakkungsbeutel dergestalt weiterzubilden, daß dessen Handhabbarkeit vereinfacht ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß als Entlüftungsmittel ein Kunststoffröhrchen vorgesehen isit.
Der erfindungsgemäße Einsatz eines Kunststoffröhrchens als Entlüftungsmittel vereinfacht die Handhabung eines solchen Vakuumverpakkungsbeutels ganz erheblich dadurch, daß das Röhrchen aufgrund seiner höheren Formstabilität gegenüber einem Vliesstreifen gemäß dem vorbekannten Stand der Technik ohne weiteres auch bei schmalen Vakuumverpackungsbeuteln durch die Beutelöffnung bis zu dem darin einzuschweißenden Gut einschiebbar ist. Das Entlüftungsröhrchen kann daher auch von außerhalb der Beutelmündung in seine bestimmungsgemäße Positionierung gebracht werden, bevor der Beutel zum Luftabsaugen und zum Erstellen der Verschlußschweißnaht in ein Vakuumverpackungsgerät eingelegt wird. Ebenfalls kann vorgesehen sein, daß das Entlüftungsröhrchens auf der Innenseite des Vakuumverpackungsbeutels bereits befestigt ist, so daß dieses nicht noch zusätzlich in den Vakuumverpakkungsbeutel von Hand eingeführt werden muß. Durch Einsatz eines solchen Kunststoffröhrchens, welches eine gegenüber dem Material der Kunststoffolie des Vakuumverpackungsbeutels zweckmäßigerweise höhere Steifigkeit ausweist, ist gewährleistet, daß bestimmungsgemäß die in dem Vakuumverpackungsbeutel enthaltene Luft: abgesaugt werden kann. Dabei ist vorteilhaft, daß das Röhrchen bis zu dem in dem Vakuumverpackungsbeutel befindlichen Gut herangeführt werden kann, wodurch zusätzlich sichergestellt ist, daß die im Bereich des zu verpackenden Gutes befindliche Luft vollständig abgesaugt werden kann. Mit einem solchen Kunststoffröhrchen können die Innenseiten der für die Erstellung eines solchen Vakuumverpackungsbeutels eingesetzten Kunststoffolie glatt ausgebildet sein. Der Einsatz derartiger Kunststoffolien ist sehr kostengünstig; insbesondere braucht auch nur eine Kunststoffolienart zur Ausbildung des Beutels eingesetzt werden.
Zum Durchführen der bestimmungsgemäßen Verschweißung, insbesondere der bestimmungsgemäßen Verschlußschweißnaht ist in einem Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß die Beutelinnenseiten zumindest im Bereich der Beutelöffnung sowie das Entlüftungsröhrchen aus einem thermoplastischen Kunststoff bestehen. Ist, wie in einem weiteren Ausführungsbeispiel vorgesehen, die Wandstärke des Kunststoffröhrchens größer als die Folienstärke des Vakuumverpackungsbeutels ist es zweckmäßig, für das Entlüftungsröhrchen einen solchen thermoplastischen Kunststoff einzusetzen, dessen Schmelztemperatur geringfügig geringer ist als
&iacgr;&ogr; der Schmelzpunkt der für den Vakuumverpackungsbeutel vorgesehenen thermoplastischen Folienabschnitte. Dadurch ist sichergestellt, daß auch das Röhrchen mit seiner größeren Wandstärke beim Erstellen der Verschlußschweißnaht auch bei kurzer Schweißdauer bestimmungsgemäß aufschmilzt und somit der gewünschte luftdichte Beutelverschluß erstellbar ist.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen sind Bestandteil der übrigen Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
Fig. 1: eine schematische Ansicht eines Vakuumverpackungsbeu
tels mit einem Entlüftungsröhrchen vor einer Befüllung und
Fig. 2: den Vakuumverpackungsbeutel mit einem darin einge-
schweißten Gut.
Figur 1 zeigt einen Vakuumverpackungsbeutel 1, der aus dem eigentlichen Beutel 2 und einem Entlüftungsröhrchen 3 besteht. Der Beutel 2 besteht aus zwei rechteckigen Folienstücken, die entlang ihrer Längsseiten und entlang einer Querseite miteinander verschweißt sind. Die Schweißnaht ist mit dem Bezugszeichen 4 gekennzeichnet. Die beiden Folien des Beutels 2 bestehen jeweils aus einer inneren Polyethylenschicht von etwa 70 &mgr;&igr;&tgr;&igr; Stärke, an die außenseitig eine Polyamidschicht von etwa 20 pm Stärke grenzt. Das Entlüftungsröhrchen 3 besteht aus einem weich eingestellten Polyethylen, dessen Schmelztemperatur geringfügig unterhalb der Schmelztemperatur des Polyethylene der einzelnen Beutelbestandteile liegt. Das Entlüftungsröhrchen 3 ist in der in Figur 1 gezeigten Darstellung lose in das Innere des Beutels 2 durch die Beutelöffnung 5 hindurch ein-
geschoben worden.
Figur 2 zeigt den Vakuumverpackungsbeutel 1 mit einem darin eingeschweißten Nahrungsmittel 6, beispielsweise eines Bratens. Nachdem zunächst das Nahrungsmittel 6 in den Beutel 2 durch die Beutelöffnung 5 eingelegt worden ist, ist das Entlüftungsröhrchen 3 ebenfalls in das Innere des Beutels 2 zum Nahrungsmittel 6 hin eingeschoben worden. In der in Figur 2 gezeigten Darstellung liegt das Nahrungsmittel 6 auf der unteren Öffnung des Entlüftungsröhrchens 3. In dieser Anordnung ist in einem
&iacgr;&ogr; weiteren Schritt der Vakuumverpackungsbeutel 1 mit seiner Beutelöffnung 5 in ein Vakuumverpackungsgerät eingelegt worden, wobei zunächst die in dem Beutelinneren befindliche Luft vor allem durch das Entlüftungsröhrchen 3 abgesaugt worden ist. Die Anordnung des Entlüftungsröhrchens 3 in dem Beutel 2 verhindert dabei, daß durch das Aneinanderschmiegen der glatten Innenseiten der Kunststoffolien ein Luftabsaugen verhindert ist. Insbesondere wird durch die Anordnung des Röhrchens 3 die Luft unmittelbar von dem Nahrungsmittel 6 abgesaugt. Nach dem Entfernen der in dem Beutelinneren befindlichen Luft wird in dem Vakuumverpackungsgerät der Schweißvorgang ausgelöst, bei dem im Bereich der Beutelmündung 5 eine den Vakuumverpackungsbeutel 1 verschließende Schweißnaht 7 gebildet wird. Bei dem Durchführen des Schweißvorganges wird ebenfalls das Kunststoffröhrchen 3 im Bereich der zu erstellenden Schweißverbindung soweit erwärmt, daß dieses anschmilzt und somit in die Schweißverbindung integriert ist.
Dabei ist sichergestellt, daß sowohl die Innenseiten des Entlüftungsröhrchens 3 miteinander und die Außenseiten des Entlüftungsröhrchens mit den Innenseitens des Beutels 2 verschweißt sind.
Der Vakuumverpackungsbeutel 1 ist nunmehr luftdicht verschlossen und kann aus dem Vakuumverpackungsgerät herausgenommen werden. Aufgrund der Ausbildung des Kunststoffröhrchens 3 ist der Abschnitt des Kunststoffröhrchens 3 innerhalb der erstellten Schweißnaht 7 ausgebaucht.
Der erfindungsgemäße Vakuumverpackungsbeutel läßt sich nicht nur zum Verpacken von Nahrungsmitteln einsetzen, sondern es können darin sämtliche Gegenstände im Vakuum eingeschweißt werden, die eine sol-
ehe Aufbewahrung benötigen, beispielsweise auch elektronische Bestandteile.
• '•&Ogr;.&pgr;&kgr;.&Ogr;&Ogr;
Zusammenstellung der Bezugszeichen
1 Vakuumverpackungsbeutel
2 Beutel
3 Entlüftungsröhrchen
4 Schweißnaht
5 Beutelöffnung
6 Nahrungsmittel
7 Verschlußschweißnaht

Claims (5)

1. Vakuumverpackungsbeutel, bestehend aus einer Kunststoffolie mit einer Beutelöffnung (5), wobei die zueinander weisenden Innenseiten des Vakuumverpackungsbeutels (1) zumindest in einem Abschnitt im Bereich der Beutelöffnung (5) unter Wärmeeinfluß miteinander zum Erstellen einer luftdichten Verschlußschweißnaht (7) verschweißbar sind, welchem Vakuumverpackungsbeutel (1) ein durch die Beutelöffnung (5) ins Beutelinnere hineinreichendes Entlüftungsmittel (3) zugeordnet ist, das zumindest in seinem an den verschweißbaren Beutelbereich grenzenden Abschnitt Materialeigenschaften aufweist, die eine Verschweißung mit den Beutelinnenseiten erlauben, dadurch gekennzeichnet, daß als Entlüftungsmittel ein Kunststoffröhrchen (3) vorgesehen ist.
2. Vakuumverpackungsbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenseiten des eigentlichen Beutels (2) glatt sind.
3. Vakuumverpackungsbeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beutelinnenseiten zumindest im Bereich der Beutelöffnung (5) sowie das Entlüftungsröhrchen (3) aus einem thermoplastischen Kunststoff bestehen.
4. Vakuumverpackungsbeutel nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke des Entlüftungsröhrchens (3) größer ist als die Folienstärke einer zur Bildung des Beutels (2) vorgesehene Kunststoffolie.
5. Vakuumverpackungsbeutel nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schmelztemperatur des Entlüftungsröhrchens (3) geringer ist als die Schmelztemperatur der Beutelinnenseiten des Vakuumverpackungsbeutels (1).
DE29909679U 1999-02-17 1999-06-02 Vakuumverpackungsbeutel Expired - Lifetime DE29909679U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1265787A4 (de) * 2000-03-02 2004-03-03 Tempra Tech Inc Hilfe beim vakuumverpacken

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US5467873A (en) 1993-06-18 1995-11-21 Schneider (Europe) A.G. Blister packaging with spring means therein
US5544752A (en) 1995-02-09 1996-08-13 Cox; Dean M. Evacuable storage bag

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