DE29908404U1 - Absturzsicherung und Kletterhilfe - Google Patents
Absturzsicherung und KletterhilfeInfo
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Description
Absturzsicherung und Kletterhilfe
Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Absturzsicherung und zugleich eine Kletterhilfe zum Besteigen von Masten, Bäumen und
dergleichen, die das Erklimmen eines Baumes, Mastes oder dgl. erleichtert und zugleich als wirksamer Schutz gegen einen
Absturz dient.
Im Freileitungsbau, im Funkanlagenbau und in der Forstwirtschaft müssen Personen häufig, um Arbeiten durchzuführen, auf
Masten oder Bäume steigen. Dazu tragen die Personen üblicherweise Aufstiegshilfen wie Klettersporne oder Steigeisen an
den Füßen. Diese Aufstiegshilfen dienen dazu, um mit dem Mast
in Eingriff zu kommen und die Person am Mast abzustützen. In Verbindung mit diesen Aufstiegshilfen benutzen solche Personen
ein Halteseil, das um die der Person abgewandten Seite des Mastes herumgeführt und an einem Sicherungsgeschirr, im
einfachsten Fall einem Hüftgurt oder Leibriemen, an der betreffenden Person befestigt werden kann. Dieses Halteseil
wird in erster Linie dafür verwandt, um die betreffende Person beim Arbeiten abzustützen und deren Beine zu entlasten.
Allerdings kann es auch dazu benutzt werden, das Erklimmen des Mastes zu unterstützen, indem das Halteseil am Mast hochgeschoben
wird, wobei die Seilspannung als Kletterunterstützung benutzt wird.
Für den Fall, daß die Aufstiegshilfen vom Mast abgleiten oder
sich aus einem anderen Grund außer Eingriff mit dem Mast kommen, ist die Person wenigstens vorübergehend auf das Halteseil
angewiesen, um einen Absturz zu verhindern. Gerät dabei das Halteseil ins Gleiten, so besteht die Möglichkeit, daß
die betreffende Person vom Mast abstürzt und sich schwere Verletzungen zuzieht. Aber selbst, wenn das Halteseil als
Sicherungsvorrichtung wirksam wird, wird die betreffende Person durch das Halteseil an den Mast herangezogen, was
vielfach schwerwiegende Gesichtsverletzungen zur Folge hat.
Es sind zahlreiche Verbessserungen bekannt, um so arbeitende Personen besser gegen Absturz zu sichern. So beschreibt das
deutsche Gebrauchsmuster DE-GM 83 12 558 beispielsweise eine Sicherungsvorrichtung bei der zwei Halteseile wechselweise
benutzt werden können. Dies stellt zwar eine zusätzliche Sicherung dar, wenn ein Hindernis am Mast oder Baum wie etwa
eine Kabelableitung oder ein Seitenast umklettert werden muß, doch bleibt die grundsätzliche Problematik des Abgleitens
erhalten.
Die internationale Patentanmeldung WO 93/14824 schlägt beispielsweise
zusätzliche mit Zähnen versehene und dadurch die Reibung erhöhenden Elemente am Halteseil vor. Dies verringert
zwar etwas die Gefahr des Abgleitens, doch bleibt auch hier die prinzipielle Problematik des Absturzrisikos erhalten.
Außerdem finden sich an einem Mast vielfach Armaturen oder elektrische Ableitungen, die durch scharfkantige Zähne beschädigt
oder zerstört werden können. Bei einem Baum können die Zähne zu einer tiefgehenden Verletzung der Baumrinde
führen, in der sich dann Schädlinge festsetzen und den Baum schädigen können.
Andere Vorschläge sehen weitere die Reibung erhöhende Elemente an der der Person zugewandten Seite des Mastes vor, die
mit dem Halteseil verbunden sind. Dabei kann es sich um eine Kette (US-PS 3 407 898), einen Metallriegel (FR-PS 2 719 778,
US-PS 2 897 830) oder ein Metallband (US-PS 2 879 830) handeln. Nach US-PS 5 141 074 wird ein auf der der Person zugewandten
Seite des Mastes geführter und mit dem Halteseil verbundener Gurt zusätzlich durch eine Feder vorgespannt. Alle
diese Lösungen mögen gut wirksam sein, solange die Person an einer Stelle am Mast arbeitet, doch sind sie sehr unhandlich,
wenn man sie lösen muß, um am Mast auf- oder abzusteigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Person Hindernisse am
• ·
Mast oder Baum umklettern muß und es dazu notwendig ist, kurzzeitig das Halteseil zu lösen. Außerdem sind die zitierten
Zusatzvorrichtungen nicht selten auch noch recht schwer, was den Aufstieg auf den Mast oder Baum erschwert.
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Das hohe Gewicht und das Problem, Hindernisse am Mast zu umgehen, sind auch die wesentlichen Probleme, der in der deutschen
Offenlegungsschrift DE-OS 37 30 463 beschriebenen Anordnung,
bei der ein Metallbügel mit beweglichen Armen um den Mast herumgeführt wird.
Aus der kanadischen Patentschrift CA-PS 1 266 760 ist eine
Anordnung bekannt bei der das Halteseil im wesentlichen auf der der Person zugewandten Seite des Mastes geführt wird und
bei der das Halteseil Absturzsicherung eingehängt ist, die aus einem mehrfach um den Baum geschlungenen Seil - dem sogenannten
"Kellam's Grip" besteht. Auch diese Anordnung mag zwar eine wirksame Absturzsicherung darstellen, doch ist sie
recht hinderlich zu lösen, wenn es darum geht, Hindernisse zu umklettern.
Ein weitere Absturzsicherung ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE-GM 296 08 382 bekannt. Auch bei dieser Anordnung wird das Halteseil auf der der Person zugewandten Seite des
Mastes geführt. In das Halteseil wird sodann ein Seilbypass das ist ein Seilstück mit zwei Karabinerhaken - eingehängt.
Der Seilbypass wird dann auf der der Person abgewandten Seite des Mastes geführt. Halteseil und Seilbypass zusammen bilden
somit eine Schlinge, die sich zusammenzieht und damit am Mast arretiert, wenn die Person abstürzt. Dieses System ist zwar
einfach und wirkungsvoll und hindert beim Klettern auch wenig, doch ist es in der Herstellung vor allem wegen der erforderlichen
Spleißarbeiten relativ teuer. Außerdem ist die erforderliche Länge des Seilbypasses vom Durchmesser des zu
besteigenden Mastes oder Baumes abhängig, was ggf. erforderlich macht, mehrere Bypässe unterschiedlicher Länge vorrätig
zu halten. Speziell bei dünnen Masten, wie sie als Antennenmasten und im Telekommunikationsbereich vorkommen, kann die
Anwendung dieser Absturzsicherung problematisch sein.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine einfache und preiswerte Kletterhilfe und Absturzsicherung zum Besteigen
von Masten, Bäumen und dergleichen zu schaffen, die auf der einen Seite das Erklimmen eines Mastes, Baumes oder dgl.
durch eine Person erleichtert, auf der anderen Seite aber für die Person eine wirksame Sicherungsvorrichtung gegen Absturz
darstellt, die beim Abgleiten der Person sofort wirksam wird, zugleich aber leicht und einfach ist und daher beim Klettern
nicht hindert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Schutzanspruch
1 aufgeführten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sind aus
den Unteransprüchen.
Bei der erfindungsgemäßen Absturzsicherung und Kletterhilfe
wird das Halteseil um ein Verbindungselement ergänzt, das sich am Mast, Baum oder dergleichen aber nicht in einem Sektor
des Umfangs des Mastes, Baumes oder dgl. befindet, der unmittelbar der kletternden Person zugewandt ist, wobei die
Führung des Halteseils nun so verläuft, daß es ausgehend von einer ersten Befestigung am Sicherungsgeschirr der Person
nach hinten durch eine erste Seilumschließung des Verbindungselementes läuft, von dort wieder nach vorne, einen
wesentlichen Teil des Umfangs des Mastes, Baumes oder dergleichen entlang, dann wieder nach hinten bis zum Verbindungselement,
durch eine weitere Seilumschließung dieses Verbindungselementes hindurch wieder nach vorne zu einer
zweiten Befestigung am Sicherungsgeschirr der Person.
Verliert die kletternde Person nun mit den Füßen den Halt, so wird durch das Gewicht der Person das Halteseil gespannt und
zieht sich am Mast, Baum oder dgl. zusammen. Da das Halteseil fast den gesamten Umfang des Mastes, Baumes oder dgl. um-
schlingt und die verbleibende Lücke durch das Verbindungselement geschlossen wird, ergibt sich ein geschlossener Kreis,
der sich am Umfang des Mastes, Baumes oder dgl. festklemmt und über das Sicherungsgeschirr ein weiteres Abrutschen und
insbesondere einen Absturz der kletternden Person verhindert. Dies geschieht völlig ohne Zutun der Person. Die Erfindung
wirkt auch dann als Absturzsicherung wenn die kletternde Person beispielsweise nach einem Stromunfall bewußtlos sein
sollte. Die Haltekraft der erfindungsgemäßen Absturzsicherung und Kletterhilfe ist besonders hoch, weil der Mast, Baum oder
dgl. fast vollständig vom Halteseil umschlungen wird. Da die den Absturz verhindernde Reibungskraft exponentiell mit dem
Umschlingungswinkel ansteigt, ist die Haltekraft der erfindungsgemäßen Absturzsicherung und Kletterhilfe wesentlich
größer als bei bekannten Anordnungen (wie z.B. bei der in US-PS 2 879 830), bei denen nur ein Teil des Umfangs umschlungen
wird und zusätzlich Dornen oder Stacheln punktuell in den Mast eingreifen. Zugleich aber ist die erfindungsgemäße
Absturzvorrichtung und Kletterhilfe besonders einfach und leicht und preiswert in der Herstellung.
Auch beim normalen Arbeiten kann die kletternde Person sich auf diese Weise am Mast arretieren, dadurch einen Teil ihrer
Gewichtskraft auf den Mast, Baum oder dgl. übertragen und damit ihre Beine entlasten. Als Kletterhilfe kann die Erfindung
benutzt werden, indem die kletternde Person die aus Halteseil und Verbindungselement gebildete Schlinge nach oben
schiebt, diese durch kurze Zugbelastung arretiert und sich sodann daran nach oben zieht. Auch dabei wird vorteilhaft die
auf die Beine wirkende Kraft verringert.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird das
Verbindungselement so ausgelegt, daß wenigstens eine seiner Seilumschließungen dergestaltet geöffnet werden kann, daß das
Halteseil aus der Seilumschließung entnommen werden kann. Damit kann dann der geschlossene Kreis kurzzeitig geöffnet
werden, um einfach Hindernisse am Mast, Baum oder dgl. zu umklettern. Bei kleinen Hindernissen genügt es dagegen schon,
das Halteseil zu entlasten und die durch das Halteseil und das Verbindungselement gebildete Schlinge zu vergrößern und
am Hindernis vorbeizuführen.
Da die erfindungsgemäße Absturzsicherung und Kletterhilfe bei
entsprechender Gestaltung des Verbindungselementes keine scharfkantigen Teile aufweist, wird eine Beschädigung eventuell
am Mast angebrachter Armaturen und Ableitungen bzw. der Baumrinde vermieden.
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Es werden nachfolgend einige bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben. Es zeigen
dabei
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Absturzsicherung und Kletterhilfe
mit einem Verbindungselement mit zwei Seilumschließungen
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Absturzsicherung und Kletterhilfe
mit einem Verbindungselement mit nur einer
Seilumschließung
Fig. 3 ein aus einem Seil gebildetes Verbindungselement mit zwei Seilumschließungen, das bei einer erfindungsgemäßen
Absturzsicherung und Kletterhilfe
Verwendung finden kann.
Fig. 4 eine erfindungsgemäße Absturzsicherung und Kletterhilfe,
bei der durch eine besondere Ausformung des Verbindungselementes die Scherkräfte auf dieses
verringert werden.
Wenn im folgenden von Mast die Rede ist, so kann an dessen Stelle immer auch ein Baum, eine Antenne oder dgl. treten. In
den Zeichnungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils auf eine Darstellung der kletternden Person und des Sicherungsgeschirrs,
das sie trägt, verzichtet. Beim Sicherungsgeschirr handelt es sich ein Instrument, das insbesondere
im Falle des Absturzes der kletternden Person eine sichere Verbindung zu deren Körper herstellt. Im einfachsten Fall
handelt es sich dabei um einen Hüftgurt oder Leibriemen. Weitere mögliche Ausführungsformen solcher Sicherungsgeschirre
sind dem Fachmann bekannt. Ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Zeichnungen nicht maßstäblich, sondern
das Halteseil ist verkürzt und der Mast eher zu klein dargestellt.
Bei der in Fig. 1 dargestellten bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung läuft das Halteseil HS von einer ersten Befestigung
BFl am Sicherungsgeschirr - in der Zeichnung ist dafür ein Karabinerhaken, der in eine Öse des Sicherungsgeschirrs eingehängt
werden kann, dargestellt - am Mast M entlang zu einem auf der der Person abgewandten Seite des Mastes befindlichen
Verbindungselement V. Als Verbindungselement V wird bei dieser Ausgestaltung ein herkömmlicher Karabinerhaken verwendet.
Das Halteseil HS ist nun zunächst durch eine erste Seilumschließung
des Verbindungselementes Öl, in diesem Fall die Befestigungsöse des Karabinerhakens, geführt. Danach läuft
das Halteseil HS weiter am Umfang des Mastes M entlang nach vorne, wieder nach hinten der der kletternden Person abgewandten
Seite des Mastes M zu bis zu einer zweiten Seilumschließung Ö2 des Verbindungselements V, in diesem Fall der
Verschlußöse des Karabinerhakens. Das Halteseil HS ist durch diese Verschlußöse wieder nach vorne zum Sicherungsgeschirr
geführt und an diesem mit einer zweiten Befestigung BF2, im dargestellten Fall einem Augenspleiß, befestigt. Andere
lösbare oder nicht lösbare Befestigungen sind dem Fachmann bekannt und brauchen hier nicht erörtert zu werden. Gegenüber
einer herkömmlichen Anordnung muß bei der Erfindung das Halteseil HS etwas langer sein.
Das in Fig. 1 dargestellte Verbindungselement V, der Karabinerhaken
nämlich, weist mit der Verschlußöse eine Seilumschließung Ö2 auf, die geöffnet werden kann. Damit kann man
das Halteseil HS entnehmen und den durch Halteseil HS und Verschlußelement V gebildeten geschlossenen Kreis auftrennen
und damit Hindernisse einfacher umklettern. Falls dies nicht nötig ist, kann man selbstverständlich auch ein vollständig
geschlossenes Verbindungselement - in Analogie zu Fig. 1 bespielsweise einen in Form einer Acht ausgebildeter Doppelring
- verwenden.
Bei einer weiteren in Fig. 2 dargestellten bevorzugten Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Absturzsicherung und Kletterhilfe enthält das Verbindungselement V nicht zwei getrennte
Seilumschließungen wie in Fig. 1, sondern nur noch eine einzige Ö. Bei dem in Fig. 2 dargestellten Verbindungselement
handelt es sich um einen modifizierten Karabinerhaken, bei dem auf die Befestigungsöse verzichtet wurde und statt dessen
die Verschlußöse größer und symmetrisch ausgelegt wurde. Man kann auch sagen, Verschluß- und Befestigungsöse fallen zusammen.
Bei dieser Ausgestaltung wird also das Halteseil HS zweimal durch die gleiche Seilumschließung Ö geführt. Dies
hat den Vorteil, daß das Verbindungselement V etwas kleiner ausgelegt werden kann, was den Umschlingungswinkel des Halteseils
HS erhöht und die Haftung verbessert. Außerdem können damit zum Umklettern von Hindernissen beide Seiten des Halteseils
HS der Seilumschließung Ö entnommen werden, was die Handhabung erleichtert.
Auch bei der in Fig. 2 dargestellten Anordnung ist die Seilumschließung
Ö wieder offenbar. Falls dies nicht erforderlich sein sollte, kann an Stelle des Karabinerhakens wieder eine
geschlossene Seilumschließung, beispielsweise ein Metallring, treten. Ebenso ist es auch möglich, daß die Seilumschließung
bzw. Seilumschließungen von vornherein eine nicht verschließbare Öffnung aufweisen, also beispielsweise ein nicht ganz
geschlossener Metallring (eine Seilumschließung) oder ein wie kleine griechische Buchstabe Omega ausgebildetes Verbindungselement
(zwei Seilumschließungen) sind. Solange die Öffnungen beim Erklettern des Mastes nach oben weisen, kann sich auch
bei einem Absturz das Halteseil HS nicht aus dem Verbindungs-
element V lösen. Allerdings sollten die Öffnungen der Seilumschließungen
möglichst klein ausgelegt werden (möglichst nicht größer als eine Seildicke).
Das in der Fig. 2 dargestellte Verbindungselement weist als vorteilhafte Weiterbildung an der dem Mast zugewandten Seite
Zähne RE als die Reibung zum Mast erhöhende Elemente auf. Ob man solche Elemente anbringt, ist eine Abwägungsfrage. Der
verbesserten Reibung steht eine erhöhte Verletzungsgefahr und die Gefahr der stärkeren Beschädigung der Mastoberfläche
gegenüber.
Die erfindungsgemäße Absturzsicherung und Kletterhilfe wirkt
besonders gut, wenn die Reibung des Halteseils HS am Verbindungselement V möglichst gering ist. Nach einer vorteilhaften
Weiterbildung weist daher das Verbindungselement V eine die Haft- und/oder Gleitreibung reduzierende Oberflächenbeschichtung
bzw. Gestaltung auf. Besteht das Verbindungselement beispielsweise aus Aluminium, so kann man
dazu die Oberfläche eloxieren, bei Stahl kommt eine dünne Beschichtung mit Kohlenstoff in Frage. Dies läßt sich auch
vorteilhaft mit einer farblichen Kennzeichung kombinieren, was empfehlenswert ist, da es sich bei dem Verbindungselement
ja um einen Teil einer Sicherheitseinrichtung handelt.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist das Verbindungselement V nicht starr, sondern flexibel. Im einfachsten Fall besteht es aus einer geschlossenen Seilschlaufe
(hierfür würde schon ein zusammengeknotetes Seilstück genügen). Vorteilhafterweise sollte sich aber die
Schlaufe, um das Umklettern von Hindernissen zu erleichtern, öffnen lassen. Dazu kann man an den beiden Enden eines Seils
einen Verschlußmechanismus (z.B. eine geschlossenen Öse am einen und einen Karabinerhaken am anderen Ende) anbringen.
Natürlich existiert von dieser Weiterbildung des Verbindungselements
auch eine Variante mit zwei Seilumschließungen. Ein solches Verbindungselement, wie es bei der erfindungsgemäßen
Absturzsicherung und Kletterhilfe Verwendung finden kann,
zeigt Fig. 3. Es handelt sich dabei um ein dünnes Stahlseil in Form einer Acht. Durch die Formgebung entstehen zwei Seilumschließungen
Öl und Ö2. Die Form der Acht wird durch eine Klemme KL auf einer Seilschlaufe erreicht. Bei der in Fig.
dargestellten Ausgestaltung weist das Seil einen als Bajonettverschluß ausgeführten Verschlußmechanismus VM auf.
Eine gewisse Flexibilität des Verbindungselementes ergibt sich auch, wenn man das Verbindungselement aus zwei zumindest
teilweise flexibel gekoppelten Teilstücken, von denen jedes eine Seilumschließung aufweist, bildet. Auch dies stellt eine
bevorzugte Weiterbildung der Erfindung dar. Hierzu kann man beispielsweise zwei Karabinerhaken direkt an ihren Befestigungsösen
oder über einen zusätzlichen Ring zusammenkuppeln.
Bei einer weiteren Weiterbildung der Erfindung wird die Lage des Verbindungselementes V am Halteseil auf einer Seite in
einem bestimmten Bereich fixiert. Das Verbindungselement V kann dann nur noch in diesem Bereich gleiten. Im Extremfall
kann es sogar völlig fixiert werden. Dies erleichtert etwas die Handhabung, da das Verbindungselement nicht verloren
gehen kann und sich immer am Halteseil HS befindet, ohne die Funktion zu beeinflussen. Im Fall einer Realisierung nach
Fig. 1 erreicht man eine solche Beschränkung auf einen bestimmten Bereich z.B. durch zwei dickere Seilknoten links und
rechts der Befestigungsöse. Alternativ kann man dort aber auch z.B. Gummiringe anbringen. Für eine vollständige Fixierung
ist auch ein Augenspleiß des Halteseils HS, in dem sich die Befestigungsöse befindet möglich. Im Fall des Augenspleißes
kann u.U. auch nur ein Teil der Fasern des Halteseils HS durch die Seilumschließung geführt sein.
Verwendet man als Verbindungselement V einen Karabinerhaken wie etwa in der Anordnung nach Figur 1 oder 2, so sollte man
keinen herkömmlichen Haken aus Druckguß-Aluminium verwenden. Derartige Haken, weisen zwar eine gute Zugfestigkeit auf,
brechen aber leicht bei einer Biegebeanspruchung. Bei einer
erfindungsgemäßen Absturzsicherung und Kletterhilfe wird aber
das Verbindungselement V besonders bei einem dünnen Mast gerade auf Biegung und Scherung beansprucht.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung wird daher das Verbindungselement
V in seinem Material und seiner Gestaltung so ausgelegt, daß es besonders widerstandsfähig gegen eine Biegung
und Scherung ist. Einmal kann man dies durch Wahl eines anderen widerstandsfähigeren Materials wie beispielsweise
einem vergüteten Stahl oder einem kohlefaserverstärkten Kunststoff erreichen. Zum anderen kann man das Verbindungselement
V konstruktiv so auslegen, daß die Scher- und Biegekräfte im Material verringert werden. Dazu kann man beispielsweise
an den Rändern des Verbindungselements vier Auflagepukte anspritzen, wodurch die Krafteinleitung in den
Haken so verändert wird, daß die Hebelwirkung der Kräfte verringert wird. Bei besonders kleinen Mastdicken kann man
hierzu auch am Haken befestigte Prismen als Auflageflächen
verwenden. Diese können auch auswechselbar gestaltet und somit unterschiedlichen Mastdurchmessern angepaßt werden. Ein
andere vorteilhafte konstruktive Gestaltung des Verbindungselementes V ist in Fig. 4 dargestellt. Dabei ist die am Mast
anliegende Außenkontur des Verbindungselementes V der Krümmung des Masts nachempfunden. Ansonsten entspricht das Verbindungselement
der Variante aus Fig. 2. Auch durch diese Form des Verbindungselementes V werden die Biege- und Scherkräfte
auf das Verbindungselement reduziert.
Obwohl beim Halteseil und z.T. auch beim Verbindungselement bisher immer von Seil die Rede war, so ist die Erfindung doch
so zu verstehen, daß an Stelle des Seils auch ein Gurt, ein Band oder eine Kette verwendet werden können. Auch kann das
Halteseil HS aus den unterschiedlichsten Materialien wie etwa Hanf, Stahl oder Nylon oder anderen Chemiefasern bestehen.
Ebenso liegt es im Rahmen der Erfindung, wenn es sich bei dem Halteseil bzw. dem Seil nicht um ein einziges ununterbrochenes
Stück handelt, sondern das Seil aus mehreren beispielweise über Karabinerhaken koppelbaren Teilstücken besteht oder das
Seil sonstige Einrichtungen zur Veränderungen seiner Länge enthält. Auf diese Weise kann beispielsweise das Halteseil
unterschiedlichen Mastdurchmessern oder den Erfodernissen unterschiedlicher Arbeiten am Mast, Baum oder dergleichen
angepaßt werden.
Claims (9)
1. Absturzsicherung und Kletterhilfe zum Besteigen von Masten, Bäumen und dergleichen (M) und Durchführen von
Arbeiten daran durch eine Person mit
einem Sicherungsgeschirr, das die Person trägt und das wenigstens bei einem Absturz der Person eine
sichere Verbindung mit dieser besitzt oder herstellt,
einem Halteseil (HS), dessen beide Enden mit einer ersten (BFl) und einer zweiten Befestigung (BF2) an
dem Sicherungsgeschirr befestigt oder befestigbar
sind und
- einem Verbindungselement (V) mit einer ersten Seilumschließung (Ö1,Ö) und einer weiteren Seilumschließung
(Ö2,Ö), das sich nicht in einem Sektor des Umfangs des Mastes, Baumes oder dergleichen
befindet, der unmittelbar der Person zugewandt ist, wobei das Halteseil (HS) ausgehend von der ersten
Befestigung (BFl) am Sicherungsgeschirr zunächst nach hinten, dann wenigstens mit einem Teil seiner
Dicke durch die erste Seilumschließung (Ö1,Ö) des
Verbindungselementes (V) nach vorne entlang eines wesentlichen Teils des Umfangs des Mastes, Baumes
oder dgl. (M) weitgehend um diesen herum, dann wieder durch die weitere Seilumschließung (Ö2,Ö)
des Verbindungselements (V) nach vorne zur zweiten
Befestigung (BF2) am Sicherungsgeschirr führt.
2. Absturzsicherung und Kletterhilfe nach Anspruch 1, wobei es sich bei der ersten Seilumschließung (Ö1,Ö) und der
weiteren Seilumschließung (Ö2,Ö) um ein und dieselbe Seilumschließung handelt.
3. Absturzsicherung und Kletterhilfe nach wenigstens einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei wenigstens eine der Seilumschließungen
(Öl, Ö2) eine vorzugsweise verschließbare Öffnung aufweist.
4. Absturzsicherung und Kletterhilfe nach Anspruch 3 dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei dem Verbindungselement
(V) um einen Karabinerhaken handelt.
gekennzeichnet, daß es sich bei dem Verbindungselement
(V) um einen Karabinerhaken handelt.
5. Absturzsicherung und Kletterhilfe nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbindungselement (V) aus zwei gekoppelten Teilstücken besteht, wobei ein erstes Teilstück die erste Seilumschließung
(Ö1,Ö) und das zweite Teilstück die weitere
Verbindungselement (V) aus zwei gekoppelten Teilstücken besteht, wobei ein erstes Teilstück die erste Seilumschließung
(Ö1,Ö) und das zweite Teilstück die weitere
Seilumschließung (Ö2,Ö) trägt.
6. Absturzsicherung und Kletterhilfe nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Position des Verbindungselements
(V) in Bezug auf das Halteseil (HS) auf
(V) in Bezug auf das Halteseil (HS) auf
einen bestimmten Bereich des Halteseils beschränkt ist, wobei dieser Bereich nicht größer als die Dicke des Verbindungselementes
(V) sein muß.
7. Absturzsicherung und Kletterhilfe nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Halteseil· (HS) oder das
Verbindungselement (V) zusätzliche die Reibung erhöhenden Elemente (RE) enthält.
8. Absturzsicherung und Kletterhilfe nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Verbindungselement (V)
wenigstens teilweise eine die Reibung zwischen Verbindungselement
(V) und Halteseil (HS) reduzierende Oberfiächenbeschichtung
aufweist.
(V) und Halteseil (HS) reduzierende Oberfiächenbeschichtung
aufweist.
9. Absturzsicherung und Kletterhilfe nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Kontur des Verbindungselementes
(V) der Krümmung der zu besteigenden Bäume,
Masten oder dergleichen (M) angepaßt ist.
Masten oder dergleichen (M) angepaßt ist.
Priority Applications (1)
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