DE29907864U1 - Wasserpumpenzange mit Einhandbedienung - Google Patents
Wasserpumpenzange mit EinhandbedienungInfo
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Description
9251/VII/ud
Prof. Odo Klose & Partner
Friedrich-Engels-Allee 254, 42285 Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 254, 42285 Wuppertal
Wasserpumpenzange mit Einhandbedienung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wasserpumpenzange, bestehend aus zwei sich in einem Verbindungsbereich kreuzenden
Zangenteilen, die jeweils aus einem Griffteil und einer Zangenbacke bestehen, wobei die Zangenteile in dem
Verbindungsbereich derart beweglich verbunden sind, daß einerseits zum Verstellen einer jeweils zum Greifen notwendigen
bzw. optimalen Backen-Öffnungsweite das erste Zangenteil relativ zu dem zweiten Zangenteil verschiebbar ist und
andererseits die Zangenteile zum Greifen mit den Zangenbacken gegeneinander verschwenkbar sind, wobei Sperrmittel
derart vorgesehen sind, daß bei Anlage der Zangenbacken an einem zu greifenden Werkstück eine weitergehende Verschiebung
des ersten Zangenteils blockiert wird, und wobei zwischen den Griffteilen der Zangenteile ein Federelement
derart angeordnet ist, daß die Zangenteile mit einer in Öffnungsschwenkrichtung der Zangenbacken wirkenden Lösefederkraft
beaufschlagt sind.
Eine derartige Wasserpumpenzange ist aus der DE-AS 2 031 661 bekannt. Diese Zange soll einfach und mit nur einer
Hand bedienbar sein, was allerdings nur unvollständig erreicht wurde. Ausgehend von einer ganz geöffneten Öffnungsweite
der Zangenbacken können diese zwar durch Einhandbetätigung, d. h. durch einfaches Zusammendrücken der
Griffteile mit einer Hand, automatisch in die günstigste
Klemmstellung in Kontakt mit dem zu klemmenden Gegenstand bzw. Werkstück gebracht werden, und in dieser Klemmstellung
erfolgt auch automatisch ein Blockieren einer als Sperrmittel vorgesehenen, innerhalb einer Langlochöffnung
verschiebbar und schwenkbeweglich angeordneten Sperrklinke. Wird allerdings der manuelle Druck gelöst, so führt dies
lediglich dazu, daß die Klemmbacken den Gegenstand freigeben und die Sperrmittel gelöst werden. Die Zangenteile
bleiben dann aber in dieser Stellung stehen, so daß sie manuell in die größte Öffnungsweite der Backen durch
Relativverschiebung bewegt werden müssen, was nur mit zwei Händen möglich sein dürfte. Konstruktiv liegt dies daran,
daß das zwischen den Griffteilen angeordnete Federelement als eine haarnadelartige Federklemme bzw. gewundene Schenkelfeder
ausgebildet ist, deren eines Ende starr, unbeweglich mit dem einen Griffteil verbunden ist. Das andere
Federende liegt aber nur derart lose an dem anderen Griffteil an, daß dieses Zangenteil relativ zu dem anliegenden
Federende verschiebbar ist, wobei das Zangenteil um den Federanlagepunkt wippenartig schwenkbar ist. Hierdurch kann
die Feder zwar die Griffteile zum Freigeben des geklemmten Gegenstandes und auch zum Lösen der Sperrmittel auseinanderdrücken,
jedoch nicht eine Bewegung in die ganz geöffnete Backenstellung bewirken.
Nun ist weiterhin zwar aus der US-PS 4,651,598 bzw. der parallelen EP 0 218 760 Bl eine insofern "echte" Einhand-Wasserpumpenzange
bekannt, als diese nach einem Klemmvorgang auch automatisch wieder in eine voll geöffnete Position
zurückkehrt. Dies wird allerdings durch konstruktiv außerordentlich aufwendige Mittel erreicht. Anstatt eines
einfachen Federelementes (wie bei der obigen, gattungsbildenden Druckschrift) ist bei dieser bekannten Einhand-
Zange zwischen den Griffteilen ein spezieller, starrer Steuerarm angeordnet. Dieser Steuerarm ist an dem einen
Griffteil schwenkbar angelenkt und mit dem anderen Griffteil verschiebbar verbunden. Für die automatischen Bewegungsabläufe
ist zudem eine spezielle Federeinrichtung mit mehreren einzelnen Federelementen vorgesehen. Diese Konstruktion
führt somit zu einem sehr großen Aufwand für Bauteile und deren Montage, wodurch in der Folge insgesamt
recht hohe Herstellungskosten verursacht werden, zumal die Federelemente zum Teil innerhalb der Griffe untergebracht
sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von dem eingangs beschriebenen Stand der Technik
eine solche Wasserpumpenzange mit "echter" Einhandfunktion zu schaffen, die sich durch eine besonders einfache Konstruktion
und geringen Herstellungsaufwand, insbesondere wenige Einzelteile und einfache Montierbarkeit, auszeichnet
.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Federelement
derart ausgebildet und mit den Griffteilen der beiden Zangenteile derart verbunden ist, daß das Federelement
zusätzlich zu der Erzeugung der Lösefederkraft auch das erste Zangenteil mit einem derart gerichteten Drehmoment
um einen Feder-Befestigungspunkt beaufschlagt, daß
nach einem manuellen Lösen (Loslassen der Griffteile zum Beenden eines GreifVorgangs) die Zangenbacken selbsttätig
durch entsprechendes Verschieben des ersten Zangenteils relativ zu dem zweiten Zangenteil in eine völlig geöffnete
Öffnungsweite bewegt werden. Erfindungsgemäß sind somit die
beiden Griffteile ausschließlich durch ein einfaches, einteiliges Federelement verbunden, welches aber durch
seine erfindungsgemäße Ausgestaltung und seine besondere
Befestigungsverbindung mit den Griffteilen vorteilhafterweise
eine Mehrfachfunktion erhält. So erzeugt das Federelement
weiterhin die Lösekraft, die nach einem manuellen Lösen bzw. Loslassen die Griffteile zum Öffnen der Zangenbacken
auseinanderdrückt, jedoch beaufschlagt das Federelement erfindungsgemäß zusätzlich das erste Zangenteil
derart mit einem Drehmoment, daß dadurch im Verbindungsbereich eine Verschiebung der Teile bis in die ganz geöffnete,
größtmögliche Öffnungsweite der Zangenbacken bewirkt wird.
Eine besonders einfache und preiswerte Konstruktion besteht darin, daß das Federelement als einteilige gebogene Bandfeder
ausgebildet und mit ihrem ersten Federende starr an dem Griffteil des zweiten Zangenteils sowie mit einem zweiten
Federende eines zur Erzeugung des Drehmomentes spiralförmig gebogenen Federabschnittes an dem Griffteil des ersten
Zangenteils starr, d. h. einerseits drehmomentschlüssig und andererseits auch in Längsrichtung des Griffteils gesehen
unbeweglich, befestigt ist. Dabei erzeugt der spiralförmige
Federabschnitt nach Art einer Uhrenfeder das zum Erreichen der vollständig geöffneten Position vorgesehene Drehmoment,
wobei der übrige, sich zwischen den Griffteilen erstreckende Federabschnitt hauptsächlich die Lösefederkraft erzeugt.
Vorteilhafterweise ist das erfindungsgemäße Federelement
dabei insgesamt derart elastisch verformbar, daß alle funktionswesentlichen Relativbewegungen der Zangenteile
hierdurch bewirkt werden oder zumindest möglich sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung
enthalten.
Anhand von mehreren, in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer ersten, bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wasserpumpenzange
in einer gänzlich zusammengedrückten, kleinstmöglichen Greifposition,
Fig. 2 die Ansicht nach Fig. 1 mit teilweise weggebrochenen Bestandteilen zur besseren Einsicht auf
funktionswesentliche Elemente,
Fig. 3 einen Querschnitt eines Griffteils in der Ebene
III-III gemäß Fig. 2,
Fig. 4a - c
verkleinerte Darstellungen analog zu Fig. 2 in unterschiedlichen Verstellpositionen der Backen-Ö
f fnungswe i t e,
Fig. 5a - c
Darstellungen ähnlich Fig. 4a - c in unterschiedlichen Greifpositionen,
Fig. 6 eine Darstellung analog zu Fig. 1 einer weiteren Ausführungsform der Wasserpumpenzange mit einer
Ausführungsvariante im Bereich der Sperrmittel,
Fig. 7a - 10b
Teildarstellungen der Wasserpumpenzange mit weiteren Ausführungsvarianten im Bereich der
Sperrmittel und
Fig. 11 eine Darstellung analog zu Fig. 2 in einer Ausführungsvariante.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnungen sind gleiche bzw. sich funktionell entsprechende Teile stets mit den
gleichen Bezugszeichen versehen und brauchen daher in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben zu werden.
Wie sich zunächst aus Fig. 1 und 2 ergibt, besteht eine erfindungsgemäße Wasserpumpenzange 1 aus einem ersten
Zangenteil 2 und einem zweiten Zangenteil 4. Diese beiden Zangenteile 2, 4 kreuzen sich in einem Verbindungsbereich
6. Jedes Zangenteil 2, 4 besteht aus einem zu einer Seite von dem Verbindungsbereich 6 ausgehenden Griffteil 8 bzw.
10 sowie einer vom Verbindungsbereich 6 zur anderen Seite weisenden Zangenbacke 12 bzw. 14. Die Zangenteile 2, 4 sind
in dem Verbindungsbereich 6 derart beweglich verbunden, daß einerseits zum Verstellen einer Backen-Öffnungsweite das
erste Zangenteil 2 relativ zu dem zweiten Zangenteil 4 verschiebbar ist. Diese Verschiebebewegung ist in den Fig.
4a - 4c jeweils durch einen Doppelpfeil 16 veranschaulicht. Daraus ist auch gut erkennbar, daß durch diese Verschiebung
die lichte Öffnungsweite zwischen den Zangenbacken 12 und 14 variierbar ist. Andererseits sind die Zangenteile 2, 4
zum Greifen mit den Zangenbacken 12, 14 gegeneinander verschwenkbar. Dieser Greif Vorgang ist in den Fig. 5a - 5c
veranschaulicht, wobei das zum klemmenden Halten eines Werkstückes 18 bzw. zu dessen Loslassen erforderliche
Verschwenken der Zangenbacken 12 und 14 in Fig. 5 c durch Doppelpfeile 20 veranschaulicht ist. Dabei sind für den
Greifvorgang Sperrmittel 22 derart vorgesehen, daß bei Anlage der Zangenbacken 12, 14 an dem zu greifenden Werkstück
18 eine weitergehende Verschiebung des ersten Zangen-
teils 2 relativ zu dem zweiten Zangenteil 4 blockiert wird. Weiterhin ist zwischen den Zangenteilen 2, 4 ein Federelement
24 derart angeordnet, daß die Zangenteile 2, 4 mit einer zum Lösen der Klemmwirkung in Öffnungsschwenkrichtung
der Zangenbacken 12, 14 wirkenden Lösefederkraft F beaufschlagt sind. Diese Lösefederkraft F löst auch nach einem
Greifvorgang die Sperrmittel 22. Die Lösefederkraft F ist
in den Zeichnungsfiguren jeweils zwischen den Griffteilen
8 und 10 eingezeichnet, und zwar mit ihrer Wirkrichtung zum Auseinanderdrücken der Griffteile 8 und 10.
Erfindungsgemäß ist das Federelement 24 nun derart ausgebildet
und mit den Griffteilen 8, 10 der beiden Zangenteile 2, 4 derart verbunden, daß das Federelement nicht nur die
Lösefederkraft F erzeugt, sondern erfindungsgemäß auch das erste Zangenteil 2 mit einem derart gerichteten Drehmoment
M um einen Feder-Befestigungspunkt 26 beaufschlagt, daß nach einem manuellen Lösen, d. h. Loslassen der Griffteile
8, 10 zum Beenden eines GreifVorgangs, die Zangenbacken 12, 14 durch entsprechendes Verschieben der Zangenteile in
Doppelpfeilrichtung 16 selbsttätig in eine völlig geöffnete
Öffnungsweite bewegt werden. Diese federbedingte Grundstellung
ist in Fig. 4c dargestellt. Ausgehend von dieser vollständig geöffneten, durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
und Anordnung des Federelementes 24 jedenfalls automatisch erreichten Grundstellung wird durch eine
übliche manuelle Druckbetätigung der Griffteile 8 und 10
in Richtung der in Fig. 4 c eingezeichneten Pfeile 28 erreicht, daß das erste Zangenteil 2 nach Art einer Wippe um einen vom Befestigungspunkt 26 des Federelementes 24 gebildeten Drehpunkt gedreht bzw. verschwenkt wird. Diese durch einen Pfeil 30 veranschaulichte Drehbewegung ist dem erfindungsgemäßen Drehmoment M entgegengerichtet. Da in
in Richtung der in Fig. 4 c eingezeichneten Pfeile 28 erreicht, daß das erste Zangenteil 2 nach Art einer Wippe um einen vom Befestigungspunkt 26 des Federelementes 24 gebildeten Drehpunkt gedreht bzw. verschwenkt wird. Diese durch einen Pfeil 30 veranschaulichte Drehbewegung ist dem erfindungsgemäßen Drehmoment M entgegengerichtet. Da in
diesem Zustand die Sperrmittel 22 nicht blockiert sind, wird eine Verschiebebewegung im Verbindungsbereich 6 in
Doppelpfeilrichtung 16 bewirkt, wodurch sich die Öffnungsweite der Zangenbacken 12, 14 verkleinert. Die Öffnungsweite
wird solange verkleinert, bis die Zangenbacken 12, 14 an einem Werkstück zur Anlage gelangen. Ab diesem Moment
erfolgt eine weitere Verschwenkung der Zangenteile 2, 4 nur noch um den jeweiligen Anlagepunkt der Zangenbacken 12, 14
an dem Werkstück 18. Dies hat dann ein Eingreifen bzw. Blockieren der Sperrmittel 22 zur Folge; siehe hierzu den
in Fig. 5a - c sowie auch in Fig. 7b, 8b, 9b und 10b jeweils eingezeichneten Pfeil 32. Die Sperrmittel 22 bilden
dann ein Widerlager derart, daß durch verstärkten Druck auf die Griffteile 8, 10 in Pfeilrichtung 28 das Werkstück 18
fest zwischen den Zangenbacken 12, 14 geklemmt werden kann.
Ein nachfolgendes Lösen, d. h. Loslassen der Griffteile 8,
10 bewirkt durch die Lösefederkraft F eine Rückverschwenkung
in Pfeilrichtung 34 (Fig. 5b) zum Lösen der Sperrmittel 22, so daß dann durch die Wirkung des erfindungsgemäßen
Federelementes 24 das erste Zangenteil 2 sich drehmomentbedingt wieder um den Feder-Befestigungspunkt 26
zurückdreht, was im Verbindungsbereich 6 eine entsprechende Rückverschiebung bewirkt, bis die vollständig geöffnete
Stellung der Zangenbacken 12, 14 wieder erreicht ist.
In bevorzugter Ausgestaltung ist das Federelement 24 als einteilige gebogene Bandfeder aus Federstahl ausgebildet
und mit ihrem ersten Federende 24a starr an dem Griffteil 10 des zweiten Zangenteils 4 befestigt. An dieses erste
Federende 24a schließt sich ein im wesentlichen gerader, sich frei zwischen den Griffteilen 8, 10 etwa in Richtung
des Verbindungsbereichs 6 der Zangenteile 2, 4 erstrecken-
der Federabschnitt 36 an. Dieser Federabschnitt 36 geht einstückig in einen zur Erzeugung des Drehmonentes M
spiralförmig gebogenen Federabschnitt 38 über, dessen das zweite Federende 24b des Federelementes 24 bildendes Ende
an dem Griffteil 8 des ersten Zangenteils 2 starr befestigt ist, und zwar in dem Befestigungspunkt 26. Vorzugsweise ist
etwa in der Mitte des im wesentlichen geraden Federabschnittes 36 ein Knick 40 derart gebildet, daß in einem
bestimmten Bewegungsbereich der Federabschnitt 3 6 bis zum Knick 4 0 an dem Griffteil 10 anliegt und zwar hauptsächlich
im zusammengedrückten Zustand der Griffteile 8, 10. Der Abschnitt des Federelementes 24 zwischen dem Befestigungsende
24 a und dem Knick 4 0 hebt sich erst im Bereich kurz vor der Öffnungsstellung von dem Griffteil 10 etwas ab.
Diese Ausgestaltung dient einerseits zur Erhöhung der Federkraft sowie auch zur Steuerung der Kinematik. Der
spiralförmige Federabschnitt 3 8 verläuft ausgehend von dem starr, drehmomentschlüssig mit dem Griffteil 8 des ersten
Zangenteils 2 verbundenen, zweiten Federende 24b mit zunehmendem Krümmungsradius und mit insbesondere etwa ein bis
zwei Sprialwindungen um den Feder-Befestigungspunkt 26 herum und geht dann stetig und einstückig in den etwa
geraden Federabschnitt 36 über.
In den dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispielen ist der Feder-Befestigungspunkt 26 von einem Bolzen 42 gebildet,
der in einem zur Aufnahme des spiralförmigen Federabschnittes 38 vorgesehenen Freiraum 44 des Griffteils 8
befestigt ist. Dieser Bolzen 42 weist einen von der Kreisform abweichenden, insbesondere polygonalen (wie dargestellt
quadratischen) Querschnitt auf, wobei das zweite Federende 24 b den Bolzen 42 formschlüssig und dadurch
drehmomentfest eng umschließt. Das erste Federende 24a kann
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mit dem Griffteil 10 des zweiten Zangenteils 4 verschraubt
oder auf andere geeignete Weise starr befestigt sein, und zwar insbesondere in einem Verbindungspunkt 46, der im Bereich der dem freien Griffende zugekehrten Hälfte der Länge des Griffteils 10 liegt. Besonders zweckmäßig ist es, wenn der Verbindungspunkt 4 6 etwa im Übergangsbereich zwischen dem mittleren und letzten Drittel der Länge des Griffteils 10 liegt. Demgegenüber ist der Feder-Befestigungspunkt 26 des ersten Zangenteils 2 im Bereich der dem Verbindungsbereich 6 zugekehrten Hälfte der Länge des Griffteils 8 angeordnet, insbesondere im Bereich des dem Verbindungsbereich 6 zugekehrten Drittels der Länge des Griffteils 8 und hier vorzugsweise nahe am Übergang zum mittleren Drittel. Somit liegt der Verbindungspunkt 46 näher am freien Griffende, während der Befestigungspunkt 26 näher in Richtung des Verbindungsbereichs 6 liegt. Dieser Versatz der Anbindungspunkte der Federenden 24a, b ist für die Kinematik der Zangenteile 2, 4 von Bedeutung.
oder auf andere geeignete Weise starr befestigt sein, und zwar insbesondere in einem Verbindungspunkt 46, der im Bereich der dem freien Griffende zugekehrten Hälfte der Länge des Griffteils 10 liegt. Besonders zweckmäßig ist es, wenn der Verbindungspunkt 4 6 etwa im Übergangsbereich zwischen dem mittleren und letzten Drittel der Länge des Griffteils 10 liegt. Demgegenüber ist der Feder-Befestigungspunkt 26 des ersten Zangenteils 2 im Bereich der dem Verbindungsbereich 6 zugekehrten Hälfte der Länge des Griffteils 8 angeordnet, insbesondere im Bereich des dem Verbindungsbereich 6 zugekehrten Drittels der Länge des Griffteils 8 und hier vorzugsweise nahe am Übergang zum mittleren Drittel. Somit liegt der Verbindungspunkt 46 näher am freien Griffende, während der Befestigungspunkt 26 näher in Richtung des Verbindungsbereichs 6 liegt. Dieser Versatz der Anbindungspunkte der Federenden 24a, b ist für die Kinematik der Zangenteile 2, 4 von Bedeutung.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung wird die völlig
geöffnete Öffnungsweite durch Anschlagmittel 4 8 begrenzt (siehe Fig. 4c). Hierzu weist das zweite Zangenteil 4 ein
vorzugsweise nockenartiges Anschlagelement 50 auf, welches mit einer Anschlagfläche 52 im Bereich der Zangenbacke 12
des ersten Zangenteils 2 öffnungsbegrenzend zusammenwirkt.
Mit Vorteil bestehen die Zangenteile 2, 4 hauptsächlich aus gestanzten Blechteilen, und zwar jeweils aus zwei die
grundsätzliche Zangenteilform definierenden, kongruenten
Blechteilen 54 und 56. Es wird hierzu auch auf den Schnitt in Fig. 3 hingewiesen. Im Bereich der Zangenbacken 12, 14
sind zwischen diesen beiden Blechteilen 54, 56 weitere Blechteile entsprechend der Form der Backen angeordnet, so
daß sich hier jeweils ein solides Blechpaket ergibt. Dabei werden die Beichteile bevorzugt miteinander verschraubt,
indem sich Schraubenelemente 57 senkrecht durch die Teile hindurch erstrecken. Es können aber auch Niet-Verbindungen
vorgesehen sein. Die Blechteil-Ausführung ermöglicht eine besonders preiswerte Herstellung.
Was nun speziell die erste, bevorzugte Ausführungsform nach
Fig. 1 - 5c betrifft, so sind hierbei die beiden Blechteile 54, 56 des ersten Zangenteils 2 in dem Verbindungsbereich
6 derart voneinander beabstandet, daß eine Durchführöffnung 58 für das kreuzende zweite Zangenteil 4 gebildet ist. In
diesem Bereich liegen die beiden Blechteile 54, 56 des zweiten Zangenteils 4 bevorzugt direkt aufeinander, wodurch
sich eine reduzierte Dicke ergibt, so daß das zweite Zangenteil 4 sich durch die Durchführöffnung 58 erstrecken
kann. Bei dieser Ausführungsform bestehen nun die Sperrmittel
22 vorzugsweise einerseits aus einer Verzahnung 60 an dem von den Zangenbacken 12, 14 wegweisenden Seitenrand
des durch die Durchführöffnung 58 geführten zweiten Zangenteils 4 sowie andererseits aus einem mit der Verzahnung 60
zusammenwirkenden Sperrelement 62 des ersten Zangenteils 2. Dabei ist das Sperrelement 62 vorteilhafterweise starr, d.
h. relativ zu dem ersten Zangenteil 2 unbeweglich, zwischen den Blechteilen 54, 56 des ersten Zangenteils 2 angeordnet.
Es ist hierbei vorteilhaft, wenn das Sperrelement als Füllstück im Bereich zwischen der Verzahnung 6 0 und dem zur
Unterbringung des spiralförmigen Federabschnittes 3 8 verbleibenden Freiraum 44 befestigt ist. Sinnvollerweise
besitzt hierbei das Sperrelement 62 auf seiner dem Freiraum 44 zugekehrten Seite eine dem Verlauf des spiralförmigen
Federabschnittes 3 8 angepaßte, gekrümmte Randkante 62a (siehe beispielsweise Fig. 2) . Das Sperrelement 62 weist
auf seiner gegenüberliegenden, der Verzahnung 60 des zweiten Zangenteils 4 zugekehrten Seite mit Vorteil eine
entsprechende, komplementäre Gegenverzahnung 64 auf. Das Zusammenwirken dieser Gegenverzahnung 64 mit der Verzahung
6 0 ist insbesondere anhand der Fig. 5a - c leicht nachvollziehbar.
Gemäß Fig. 2 bildet ein von der Verzahnung 6 0 wegweisender, also in Richtung der Zangenbacken 12, 14 weisender Seitenrand
des zweiten Zangenteils 4 eine Führungsbahn 66 für ein Führungselement 68 des ersten Zangenteils 2. Vorzugsweise
ist das Führungselement 68 - wie dargestellt - als Rollkörper ausgebildet, es kann alternativ aber auch ein
Gleitkörper vorgesehen sein. Bei den sich aus Fig. 4a - c ergebenden Verstellbewegungen der Backen-Öffnungsweite
bewegt sich das Führungselement 68 über die Führungsbahn 66, und zwar bevorzugt sehr leichtgängig mit Rollreibung
(oder alternativ mit Gleitreibung). Die Verlaufsform der Führungsbahn 66 ist in Anpassung an die gewünschte Kinematik
gestaltet.
Was nun die weiteren Ausführungsvarianten gemäß Fig. 6 11
betrifft, so sind hier zunächst gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1-5 versehen. Es werden deshalb im folgenden nur noch die wesentlichen Unterschiede erläutert.
betrifft, so sind hier zunächst gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1-5 versehen. Es werden deshalb im folgenden nur noch die wesentlichen Unterschiede erläutert.
Bei den Ausführungen nach Fig. 6 bis 10b ist zunächst im Verbindungsbereich 6 eine "umgekehrte" Kreuzung der Zangenteile
2, 4 vorgesehen. Dies bedeutet, daß hierbei die Blechteile 54, 56 des zweiten Zangenteils 4 zur Bildung
einer Durchführöffnung 58 beabstandet sind, wobei sich dann das erste Zangenteil 2 durch diese Durchführöffnung 58
erstreckt. Dementsprechend liegen die beiden Blechteile 54, 56 des ersten Zangenteils 2 im Verbindungsbereich 6 dicht
aneinander.
Die Ausführung nach Fig. 6 unterscheidet sich zudem von den Fig. 1-5 durch eine andere Ausgestaltung der Sperrmittel
22. Hierbei weist das zweite Zangenteil 4 im Verbindungsbereich 6 in jedem Blechteil eine kongruente Langlochöffnung
70 auf, in der (mindestens) ein mit dem ersten Zangenteil 2 verbundenes Führungselement 72 entsprechend
der Verschiebebewegung zum Verstellen der Backen-Öffnungsweite geführt ist.
Gemäß Fig. 6 - 9b bestehen hierbei die Sperrmittel 22 einerseits aus einer Verzahnung 74 des den Zangenbacken 12,
14 nächstliegenden Lochrandes der Langlochöffnung 70 des zweiten Zangenteils 4 sowie andererseits aus dem auch als
Sperrelement fungierenden und hierzu mit der Verzahnung 74 zusammenwirkenden Führungselement 72. Dazu kann das Führungselement
72 für seine Funktion als Sperrelement eine entsprechende, komplementäre Gegenverzahnung 76 aufweisen.
Der gegenüberliegende, von den Zangenbacken 12, 14 entfernt liegende Lochrand der Langlochöffnung 70 bildet mit Vorteil
eine Führungsbahn 78 für das Führungselement 72. Das Führungselement
72 gleitet bei den Verstellbewegungen der Backen-Öffnungsweite auf der Führungsbahn 78.
In der Ausführungsform nach Fig. 6 ist das Führungselement
72 als schwenkbeweglich gelagerte Sperrklinke ausgebildet, die hierbei vorzugsweise auch mit einem nockenartigen
Ansatz 80, der auf der der Gegenverzahnung 76 gegenüberliegenden
Seite gebildet ist, mit einer Riffelung 81 der Führungsbahn 78 derart zusammenwirkt, daß beim Klemmen ein
Eingreifen der Sperrklinke in die Verzahnung 74 unterstützt wird.
Bei der Ausführungsvariante nach Fig. 7a und 7b ist das Führungselement 72 starr, unbeweglich mit dem ersten Zangenteil
2 verbunden. Das Eingreifen in die Verzahnung 74 erfolgt ausschließlich durch die Schwenkbewegung der
Zangenteile bei Anlage der Zangenbacken 12, 14 an einem Werkstück.
Im Falle der Fig. 8a und 8b ist das Führungselement 72 derart schwimmend gelagert, daß es hauptsächlich in Querrichtung
der Langlochöffnung 70 relativ zu dem ersten Zangenteil 2 beweglich ist. Auch bei der Ausführung nach
Fig. 9a und 9b handelt es sich um eine schwimmende Lagerung des Führungselementes 72, hier allerdings derart, daß es in
Quer- und Längsrichtung der Langlochöffnung 70 relativ zu dem Zangenteil 2 beweglich ist. Durch diese Maßnahmen wird
erreicht, daß sich das Führungselement 72 für seine Funktion als Sperrelement selbsttätig so ausrichten kann, daß
ein optimales Eingreifen in die Verzahnung 74 erfolgt.
Was nun noch die Ausführungsform nach Fig. 10a und 10b
betrifft, so sind hierbei die Sperrmittel 22 ähnlich zur Ausführung nach Fig. 1-5 ausgebildet. Dies bedeutet, daß
die Sperrmittel 22 im Grunde außerhalb des Verbindungsbereichs 6 liegen. An dem von den Zangenbacken 12, 14
wegweisenden Seitenrand des die Durchführöffnung bildenden zweiten Zangenteils 4 ist eine Verzahnung 82 vorgesehen.
Das erste Zangenteil 2 weist in seinem außerhalb des Verbindungsbereich 6 bzw. der Durchführöffnung des zweiten
Zangenteils 4 liegenden Bereich ein starr verbundenes Sperrelement 84 auf, welches insbesondere über eine korn-
plementäre Gegenverzahnung 8 6 mit der Verzahnung 82 zusammenwirkt.
Hierbei hat das Führungselement 72 ausschließlich eine Führungsfunktion innerhalb der Langlochöffnung 70
insbesondere im Zusammenwirken mit der Führungsbahn 78. Dazu ist das Führungselement 72 hierbei vorzugsweise stift-
oder bolzenförmig ausgebildet.
Abschließend sollen noch einige vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale
erläutert werden, die für alle Ausführungsformen gleichermaßen anwendbar sind.
Die in Fig. 11 veranschaulichte Ausführung entspricht im wesentlichen den Fig. 1 und 2. Unterschiedlich ist nur die
Art der starren Befestigung des ersten Federendes 24a an dem Griffteil 10. Bei dieser Ausführungsvariante weist der
Griffteil 10 eine nach innen, in Richtung des anderen Griffteils 8 offene Ausnehmung 87 auf, in die das Federende
24a eingreift. Dabei ist das Federende 24a ösenartig gebogen und mit einem sich senkrecht zur Schwenk-Bewegungsebene
durch Öffnungen des Griffteils 10 und durch das ösenartige Federdende 10 erstreckenden Bolzen oder Stift 88
befestigt.
Dabei kann sich auch der oben erwähnte Knick 40 erübrigen. Vorzugsweise liegt der Federabschnitt 3 6 im Randbereich der
Ausnehmung 87 am Griffteil 10 an, so daß im Grunde dieser Berührungspunkt 89 - was die oben definierte Lage relativ
zur Länge des Griffteils 10 betrifft - den eigentlichen Verbindungspunkt 46 bildet. Der Vorteil dieser Ausführung
liegt vor allem in der einfacheren Montage im Vergleich zu der Ausführung z. B. nach Fig. 2 oder 6. Als Bolzen -oder
Stiftelement 88 kann eine federnde Spannhülse verwendet werden, die lediglich eingepreßt zu werden braucht.
Gemäß Fig. 1 ist zur Anschlagdämpfung zwischen den bei einem GreifVorgang eventuell kollidierenden Griffteilen 8,
10 an mindestens einem der beiden Griffteile - wie dargestellt bevorzugt an dem Griffteil 10 - an dessen dem
anderen Griffteil 8 zugekehrter Innenseite ein gummielastisches Pufferelement 90 angeordnet. Vorzugsweise ist
dieses Pufferelement 90 derart an dem Griffteil 10 des zweiten Zangenteils 4 befestigt, daß es gleichzeitig auch
ein Befestigungselement (insbesondere eine Schraube) des ersten Federendes 24 a des Federelementes 24 abdeckt.
Wie sich insbesondere aus Fig. 3 ergibt, bestehen die Zangenteile auch im Bereich der Griff teile 8, 10 aus
jeweils zwei beabstandeten Blechteilen 54, 56, wobei vorzugsweise für jedes Griffteil ein zusätzlicher Füllkörper
92 aus Kunststoff vorgesehen ist. Jeder Füllkörper 92 weist einen im wesentlichen H-förmigen Querschnitt
derart auf, daß jedes Blechteil 54 bzw. 56 bündig in einer entsprechenden Ausnehmung des Füllkörpers 92 liegt. Die
Füllkörper 92 können dabei mit Vorteil ergonomisch geformt sein, was zu einer guten und bequemen Handhabbarkeit der
erfindungsgemäßen Zange 1 beiträgt.
In einer nicht dargestellten Weiterbildung der Erfindung können im Verbindungsbereich 6 verstellbare Anschlagmittel
derart vorgesehen sein, daß die völlig geöffnete bzw. maximal mögliche Öffnungsweite (vgl. Fig. 4c) voreinstellbar
bzw. begrenzbar ist. Dies kann zum klemmenden Halten von kleineren Gegenständen vorteilhaft sein, weil die Zange
1 dann nicht immer aus ihrer größtmöglichen Öffnungsweite heraus zusammengedrückt zu werden braucht.
Ii
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch
alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im
Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von
bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich
praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung
offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch
für eine Erfindung zu verstehen.
Claims (30)
1. Wasserpumpenzange (1), bestehend aus zwei sich in einem Verbindungsbereich (6) kreuzenden Zangenteilen
(2, 4) , die jeweils aus einem Griffteil (8, 10) und einer Zangenbacke (12, 14) bestehen, wobei die Zangenteile
(2, 4) in dem Verbindungsbereich (6) derart beweglich verbunden sind, daß einerseits zum Verstellen
einer Backen-Öffnungsweite das erste Zangenteil (2) relativ zu dem zweiten Zangenteil (4) verschiebbar
ist und andererseits die Zangenteile (2, 4) mit den Zangenbacken (12, 14) gegeneinander verschwenkbar
sind, wobei Sperrmittel (22) derart vorgesehen sind, daß bei Anlage der Zangenbacken (12, 14)
an einem zu greifenden Werkstück eine weitergehende Verschiebung des ersten Zangenteils (2) blockiert
wird, und wobei zwischen den Zangenteilen (2, 4) ein Federelement (24) derart angeordnet ist, daß die
Zangenteile (2, 4) mit einer in Öffnungsschwenkrichtung der Zangenbacken (12, 14) wirkenden Lösefederkraft
(F) beaufschlagt sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Federelement (24) derart ausgebildet und mit den Griffteilen (8, 10) der beiden Zangenteilen (2, 4) derart verbunden ist, daß das Federelement (24)
daß das Federelement (24) derart ausgebildet und mit den Griffteilen (8, 10) der beiden Zangenteilen (2, 4) derart verbunden ist, daß das Federelement (24)
zusätzlich zu der Erzeugung der Lösefederkraft (F)
auch das erste Zangenteil (2) mit einem derart gerichteten Drehmoment (M) um einen Feder-Befestigungspunkt
(26) beaufschlagt, daß nach einem manuellen Lösen die
Zangenbacken (12, 14) selbsttätig in eine völlig geöffnete Öffnungsweite bewegt werden.
2. Wasserpumpenzange nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Federelement (24) als einteilige gebogene Bandfeder ausgebildet und mit einem ersten Federende
(24a) starr an dem Griffteil (10) des zweiten Zangenteils (4) sowie mit einem zweiten Federende (24b)
eines zur Erzeugung des Drehmoments (M) spiralförmig gebogenen Federabschnittes (38) an dem Griffteil (8)
des ersten Zangenteils (2) starr befestigt ist.
3. Wasserpumpenzange nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich an das erste, mit dem zweiten Zangenteil (4) starr verbundenen Federende (24a) des Federelementes
(24) ein im wesentlichen gerader, sich frei zwischen den Griff teilen (8, 10) etwa in Richtung des Verbindungsbereichs
(6) der Zangenteile (2, 4) erstrekkender Federabschnitt (36) anschließt, und daß dieser
etwa gerade oder schwach gekrümmte Federabschnitt (3 6) einstückig in den spiralförmigen, endseitig über das
zweite Federende (24b) mit dem ersten Zangenteil (2) verbundenen Federabschnitt (38) übergeht.
4. Wasserpumpenzange nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der spiralförmige Federabschnitt (38) ausgehend
t ·
von dem starr, drehmomentschlüssig mit dem Griffteil
(8) des ersten Zangenteils (2) verbundenen zweiten Federende (24b) mit zunehmendem Krümmungsradius und
mit insbesondere etwa ein bis zwei Spiralwindungen um den Feder-Befestigungspunkt (26) verläuft.
5. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Feder-Befestigungspunkt (26) von einem in einem Freiraum (44) des Griffteils (8) befestigten
Bolzen (42) mit von der Kreisform abweichendem, insbesondere polygonalem Querschnitt gebildet ist,
wobei das zweite Federende (24b) den Bolzen (42) vorzugsweise formschlüssig und dadurch drehmomentfest
eng umschließt.
6. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Federende (24a) mit dem Griffteil (10) des zweiten Zangenteils (4) in einem Verbindungspunkt
(4 6) verschraubt ist, vernietet oder verstiftet und zwar bevorzugt im Bereich der dem freien Griffende
zugekehrten Hälfte der Länge des Griffteils (10).
7. Wasserpumpenzange nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verbindungspunkt (4 6) etwa im Übergang zwischen
dem mittleren und letzten Drittel der Länge des Griffteils (10) liegt.
8. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Feder-Befestigungspunkt (26) des ersten
Zangenteils (2) im Bereich der dem Verbindungsbereich (6) zugekehrten Hälfte der Länge des Griffteils (8)
angeordnet ist, insbesondere im Bereich des dem Verbindungsbereich (6) zugekehrten Drittels der Länge
des Griffteils (8) .
9. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die völlig geöffnete Öffnungsweite durch Anschlagmittel
(48) begrenzt wird.
10. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Zangenteil (4) ein vorzugsweise nockennartiges Anschlagelement (50) aufweist, das mit einer
Anschlagfläche (52) im Bereich der Zangenbacke (12) des ersten Zangenteils (2) öffnungsbegrenzend zusammenwirkt
.
11. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zangenteile (2, 4) hauptsächlich aus Metallblechteilen
bestehen.
12. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Zangenteil (2) im Verbindungsbereich (6) aus zwei zur Bildung einer Durchführöffnung (58) beabstandeten Blechteilen (54, 56) besteht, wobei sich das zweite Zangenteil (4) durch die Durchführöffnung (58) erstreckt.
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Zangenteil (2) im Verbindungsbereich (6) aus zwei zur Bildung einer Durchführöffnung (58) beabstandeten Blechteilen (54, 56) besteht, wobei sich das zweite Zangenteil (4) durch die Durchführöffnung (58) erstreckt.
13. Wasserpumpenzange nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sperrmittel (22) einerseits aus einer Verzahnung (60) an dem von den Zangenbacken (12, 14)
wegweisende Seitenrand des durch die Durchführöffnung (58) geführten zweiten Zangenteils (4) und andererseits
aus einem mit der Verzahnung (60) zusammenwirkenden Sperrelement (62) des ersten Zangenteils (2)
bestehen.
14. Wasserpumpenzange nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sperrelement (62) starr zwischen den Blechteilen (54, 56) des ersten Zangenteils (2) angeordnet
ist, und zwar insbesondere als Füllstück im Bereich zwischen der Verzahnung (60) und dem bzw. einem zur
Unterbringung des spiralförmigen Federabschnittes (38) verbleibenden Freiraum (44).
15. Wasserpumpenzange nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sperrelement (62) auf seiner der Verzahnung (60) des zweiten Zangenteils (4) zugekehrten Seite
eine entsprechende, komplementäre Gegenverzahnung (64) aufweist.
16. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein in Richtung der Zangenbacken (12, 14) weisender Seitenrand des zweiten Zangenteils (4) eine Führungsbahn
(66) für ein Führungselement (68) des ersten Zangenteils (2) bildet.
17. Wasserpumpenzange nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungselement (68) bevorzugt als Rollkörper oder alternativ als Gleitkörper ausgebildet ist.
18. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Zangenteil (4) im Verbindungsbereich (6) aus zwei zur Bildung einer Durchführöffnung
beabstandeten Blechteilen (54, 56) besteht, wobei sich das erste Zangenteil (2) durch die Durchführöffnung
erstreckt.
19. Wasserpumpenzange nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Zangenteil (4) im Verbindungsbereich (6) eine Langlochöffnung (70) aufweist, in der ein mit
dem ersten Zangenteil (2) verbundenes Führungselement (72) entsprechend der Verschiebebewegung zum Verstellen
der Backen-Öffnungsweite geführt ist.
20. Wasserpumpenzange nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sperrmittel (22) einerseits aus einer Verzahnung (74) des den Zangenbacken (12, 14) nächstliegenden
Lochrandes der Langlochöffnung (70) des zweiten Zangenteils (4) und andererseits aus dem als
Sperrelement fungierenden und hierzu mit der Verzahnung (74) zusammenwirkendem Führungselement (72)
bestehen.
21. Wasserpumpenzange nach Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der von den Zangenbacken (12, 14) entfernt liegende Lochrand der Langlochöffnung (70) eine Führungsbahn
(78) für das Führungselement (72) bildet.
22. Wasserpumpenzange nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungselement (72) als schwenkbeweglich gelagerte Sperrklinke ausgebildet ist, die vorzugsweise
mit einem nockenartigen Ansatz (80) mit einer Riffelung der Führungsbahn (78) derart zusammenwirkt,
daß beim Klemmen ein Eingreifen der Sperrklinke in die Verzahnung (74) unterstützt wird.
23. Wasserpumpenzange nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungselement (72) starr mit dem ersten Zangenteil (2) verbunden ist.
24. Wasserpumpenzange nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungselement (72) derart schwimmend gelagert ist, daß es in Quer- und/oder Längsrichtung der
Langlochöffnung (70) relativ zu dem ersten Zangenteil (2) beweglich ist.
25. Wasserpumpenzange nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sperrmittel (22) einerseits aus einer Verzahnung (82) an dem von den Zangenbacken (12, 14)
wegweisenden Seitenrand des die Durchführöffnung bildenden zweiten Zangenteils (4) und andererseits aus
einem mit der Verzahnung (82) zusammenwirkenden, mit dem ersten Zangenteil (2) in dessen außerhalb der
Durchführöffnung liegendem Bereich insbesondere starr
verbundenen Sperrelement (84) bestehen.
26. Wasserpumpenzange nach Anspruch 19 oder 25,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Führungselement (72) ausschließlich eine Führungsfunktion innerhalb der Langlochöffnung (70)
aufweist und hierzu vorzugsweise stift- oder bolzenartig ausgebildet ist.
27. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Anschlagdämpfung zwischen den bei einem GreifVorgang kollidierenden Griffteilen (8, 10) an
mindestens einem der beiden Griffteile (8; 10) an dessen dem anderen Griffteil (10; 8) zugekehrter
Innenseite ein gummielastisches Pufferelement (90) angeordnet ist.
28. Wasserpumpenzange nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Pufferelement (90) derart an dem Griffteil (10) des zweiten Zangenteils (4) befestigt ist, daß es
gleichzeitig auch ein Befestigungselement des ersten Federendes (24a) des Federelementes (24) abdeckt.
29. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Griffteil (8, 10) aus zwei beabstandeten Blechteilen (54, 56) und einem Füllkörper (92) aus
Kunststoff besteht, wobei vorzugsweise der Füllkörper (92) einen im wesentlichen H-förmigen Querschnitt
derart aufweist, daß jedes Blechteil (54, 56) bündig
in einer entsprechenden Ausnehmung des Füllkörpers (92) liegt.
30. Wasserpumpenzange nach einem der Ansprüche 1 bis 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Verbindungsbereich (6) verstellbare Anschlagmittel derart vorgesehen sind, daß die Öffnungsweite (der Zangenbacken (12, 14) voreinstellbar bzw. begrenzbar ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß im Verbindungsbereich (6) verstellbare Anschlagmittel derart vorgesehen sind, daß die Öffnungsweite (der Zangenbacken (12, 14) voreinstellbar bzw. begrenzbar ist.
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990909 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20021017 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20050805 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20070822 |
|
| R071 | Expiry of right |