DE29905939U1 - Schreibgerät - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Schreibgerät, insbesondere Kugelschreiber, mit einem Gehäuse, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Herkömmliche Schreibgeräte, wie beispielsweise Kugelschreiber, bieten nach Fertigstellung keine Möglichkeit einer Individualisierung durch ihren Benutzer. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Form des Schreibgerätes aufgrund seiner Funktionalität die Gestaltungsmöglichkeiten entsprechenden einschränkt ist. Es sind zwar individuelle Gestaltungen bzgl. Oberflächenbeschaffenheit, Materialien, Farbgebung und ggf. Beschriftung möglich, diese werden jedoch im Herstellungsprozeß des Schreibge-
rätes unveränderbar ausgebildet und unterscheiden lediglich verschiedene Serien von Schreibgeräten. Eine Veränderungsmöglichkeit an einem einmal fertiggestellten Schreibgerät ist jedoch im Wesentlichen nicht gegeben.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Schreibgerät der obengenannten Art zur Verfügung zu stellen, welches die obengenannten Nachteile beseitigt und von einem Benutzer in seiner Ausgestaltung individuell variierbar verändert werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Schreibgerät der o.g. Art mit den in Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmalen gelöst.
Dazu ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass am Gehäuse und/oder am Clip und/oder an der Kappe eine Halterungsvorrichtung mit einer lösbaren Halterung für ein Dekorelement vorgesehen ist.
Dies hat den Vorteil, dass gestalterisch ansprechende Veränderungen des Schreibgerätes auf einfache Weise zur Individualisierung eines Schreibgerätes möglich sind. Diese individualisierend gestalterische Ausbildung des Schreibgerätes ist bei Bedarf beliebig oft veränderbar und variierbar. Die Erfindung stellt eine Zusatzfunktion für ein Schreibgerät in der Art einer dekorativ-schmückenden Komponente zur Verfügung, welche einen Gebrauchswert des Schreibgerätes erhöht und gleichzeitig einfach und kostengünstig herstellbar ist.
Vorzugsweise Weitergestaltungen der Vorrichtung sind in den Ansprüchen 2 bis 21 beschrieben.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Halterungsvorrichtung lösbar mit dem Gehäuse verbunden, wobei beispielsweise das Gehäuse ein oberes Gehäuseteil und ein unteres Gehäuseteil aufweist, welche lösbar, ins-
besondere verschraubbar, miteinander verbindbar sind, wobei die Halterungsvorrichtung als Ring derart ausgebildet ist, daß diese zwischen den beiden miteinander verbundenen Gehäuseteilen anordenbar ist.
Alternativ ist die Halterungsvorrichtung einstückig mit dem Gehäuse und/oder mit dem Clip und/oder mit der Kappe ausgebildet, wobei die Halterungsvorrichtung beispielsweise als in das Gehäuse eingelassene Metallplatte oder Gewindebohrung ausgebildet ist.
In einer alternativen Ausführungsform weist das Dekorelement eine Durchgangsbohrung zum Hindurchgreifen einer Schraube in die Gewindebohrung zum lösbaren Befestigen des Dekorelementes an dem Gehäuse auf.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Halterung und die Halterungsvorrichtung einstückig an dem Gehäuse und/oder mit dem Clip und/oder mit der Kappe angeformt. Ferner ist es besonders bevorzugt, daß die Halterung einstückig mit der Halterungsvorrichtung ausgebildet ist.
Zweckmäßigerweise ist die Halterung als Stift ausgebildet, dessen Spitze mit einem ersten Schraubgewinde ausgestattet ist, wobei am Dekorelement ein zum Eingriff mit dem Schraubgewinde des Stiftes ausgebildetes zweites Schraubgewinde vorgesehen ist.
Alternativ ist die Halterung als Stift ausgebildet und das Dekorelement weist eine Öffnung zum Aufstecken auf den Stift auf, wobei Stift und Öffnung bevorzugt als Presspassung ausgebildet sind. Ein auf den Stift aufsteckbarer O-Ring oder Gummiring sichert das auf den Stift gesteckte Dekorelement. Optional ist eine Spitze des Stiftes mit einem ersten Schraubgewinde ausgestattet, wobei ein Halterungsteil, insbesondere eine Kugel, mit einem zum Eingriff mit dem Schraubgewinde des Stiftes ausgebildeten
zweiten Schraubgewinde zum Sichern des auf den Stift aufgesteckten Dekorelementes vorgesehen ist.
In einer weiteren alternativen Ausführungsform ist die Halterung als Gewindebohrung der Halterungsvorrichtung ausgebildet, wobei das Dekorelement eine Durchgangsbohrung zum Hindurchgreifen einer Schraube in die Gewindebohrung zum lösbaren Befestigen des Dekorelementes an der Halterungsvorrichtung aufweist.
Das Dekorelement ist beispielsweise ein Schmuckelement oder -stück. Das Gehäuse ist teilweise oder vollständig aus Metall oder Kunststoff gefertigt.
Zum Befestigen des Schreibgerätes an einem Kleidungsstück ist am Gehäuse eine Anstecknadel oder ein Clip angeordnet.
Zum Tragen des Schreibgerätes, beispielsweise an einer um den Hals des Benutzers gelegten Kette, ist am Gehäuse eine Öse vorgesehen, durch welche die Kette hindurch greift. Alternativ greift die Anstecknadel oder der Clip durch eine an der Kette vorgesehene Öse.
Nachstehend wird die Erfindung anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schreibgerätes in Seitenansicht,
Fig. 2 in Explosionsdarstellung,
Fig. 3 eine erste bevorzugte Ausführungsform eines Halterungsteiles
mit Halterung für ein Dekorelement in Schnittansicht,
Fig. 4 eine zweite bevorzugte Ausführungsform eines Halterungsteiles mit Halterung für ein Dekorelement in Schnittansicht,
Fig. 5 eine dritte bevorzugte Ausführungsform eines Halterungsteiles mit Halterung für ein Dekorelement in Schnittansicht,
Fig. 6 eine vierte bevorzugte Ausführungsform eines Halterungsteiles mit Halterung für ein Dekorelement in Schnittansicht,
Fig. 7 eine fünfte bevorzugte Ausführungsform eines Halterungsteiles mit Halterung für ein Dekorelement in Schnittansicht,
Fig. 8 eine sechste bevorzugte Ausführungsform eines Halterungsteiles mit Halterung für ein Dekorelement in Schnittansicht,
Fig. 9 eine erste bevorzugte Ausführungsform eines Dekorelementes in Aufsicht,
Fig. 10 eine zweite bevorzugte Ausführungsform eines Dekorelementes in Aufsicht,
Fig. 11 eine dritte bevorzugte Ausführungsform eines Dekorelementes in Aufsicht und
Fig. 12 eine vierte bevorzugte Ausführungsform eines Dekorelementes in Aufsicht.
Die in Figuren 1 und 2 dargestellte bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schreibgerätes 100 umfaßt ein Gehäuse mit einem oberen Gehäuseteil 10 und einem unteren Gehäuseteil 12, einen Clip 14, einen Druckknopf 16, eine Mine 18, eine die Mine 18 mit einer Vor-
spannung beaufschlagende Feder 20 und einen zwischen den Gehäuseteilen 10, 12 angeordneten Ring 22.
Dieser Ring 22 ist, wie zusätzlich auch aus Fig. 3 ersichtlich, als Haltevorrichtung für ein am Schreibgerät 100 anzuordnendes Dekorelement 24 ausgebildet und weist eine Halterung in Form eines Stiftes 26 auf. Das Dekorelement 24 ist zum Aufstecken auf den Stift 26 mit einer Öffnung 27 versehen. Ferner ist ein auf den Stift 24 aufschiebbarer O-Ring bzw. Gummiring 28 vorgesehen, welcher das auf den Stift 24 aufgesteckte Dekorelement 26 sichert.
Statt der zwei Gehäusehälften 10, 12 weist das Schreibgerät 100 ein Gehäuse mit einer Kappe auf, zwischen denen der Ring 22 angeordnet ist. Alternativ ist der Ring 22 an anderer Stelle fest mit einer der Gehäusehälften 10, 12 oder der Kappe verbunden.
Bei der in Fig. 4 dargestellten alternativen Ausführungsform weist der Stift 26 eine kopfartige Erweiterung 30 an seinem sichtbaren freien Ende auf. Das Dekorelement 24 wird in diesem Fall mittels dieser kopfartigen Erweiterung 30 auf dem Stift 26 lösbar festgeklemmt. Das Dekorelement 24 ist dabei vorzugsweise aus elastischem Material gefertigt, wobei dann die Öffnung 27 des Dekorelementes 24 einen kleineren Durchmesser als die kopfartige Erweiterung 30 aufweist. Auch in dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel kann das Dekorelement 24 zusätzlich durch ein am Stift 26 lösbar befestigtes Sicherungselement, wie beispielsweise einen CD-Ring oder Gummi (in Fig. 4 nicht dargestellt) gesichert sein.
In die kopfartige Erweiterung 30 des freien Endes des Stiftes 26 ist ein weiteres Dekor- oder Schmuckelement 32 eingefaßt. Dieses weitere Schmuckelement 32 ist beispielsweise ein Edelstein, eine Perle, eine Imitation aus Glas oder dergleichen. Das weitere Dekor- oder Schmuk-
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kelement 32 ist beispielsweise auch dann in den Stift 26 eingefaßt, wenn dieser keine kopfartige Erweiterung 30 aufweist, wie in Fig. 3.
Bei der alternativen Ausführungsform gemäß Fig. 5 ist das freie Ende des Stiftes 24 mit einem Gewinde 34 versehen, auf das ein Sicherungselement 36 mit einer Gewindebohrung 38 aufschraubbar ist. Dieses Sicherungselement 36 sichert das auf den Stift 26 aufgesteckte Dekorelement 24.
Bei der weiteren alternativen Ausführungsform gemäß Fig. 6 ist die Halterungsvorrichtung als Platte 40 ausgebildet und fest in das Gehäuse bzw. eines der Gehäuseteile 10, 12 eingebettet. Der Stift 24 und die Befestigung des Dekorelementes 24 ist entsprechend der Ausführungsform gemäß Fig. 4 ausgebildet, wobei hier auch jede andere Befestigungsart möglich ist.
Bei der weiteren alternativen Ausführungsform gemäß Fig. 7 ist die Halterungsvorrichtung als Gewindebohrung 42 in dem Material des Gehäuses 10, 12 bzw. des Gehäuseteiles 10 ausgebildet. Durch die Öffnung 27 des Dekorelementes 24 greift als Halterung eine Schraube 44 mit Außengewinde 46 hindurch in die Gewindebohrung 42, wobei das Außengewinde 46 in ein Innengewinde 48 der Gewindebohrung 42 greift, und haltert auf diese Weise das Dekorelement 24 am Schreibgerät.
Bei der weiteren alternativen Ausführungsform gemäß Fig. 8 ist der Stift 26 einstückig aus dem Material des Gehäuses bzw. Gehäuseteiles 10 ausgebildet. Hierbei bildet der Stift 26 gleichzeitig die Haltevorrichtung für das Dekorelement 24. Die Befestigung des Dekorelementes 24 auf dem Stift 26 erfolgt analog zu Fig. 4, wobei jedoch auch andere Befestigungsarten möglich sind.
Die Fig. 9 bis 12 zeigen bevorzugte Ausführungsformen des Dekorelementes 24 als Schmuckelement in Aufsicht. Das Schmuckelement 24 ist in den gezeigten Beispielen scheibenartig ausgebildet und weist eine beliebige geometrische Form auf, wie beispielsweise ein Viereck (Fig. 9), ein Dreieck (Fig. 10), ein Stern (Fig. 11) oder ein Herz (Fig. 12). Auch geometrisch aufwendigere Gestaltungen sind möglich, beispielsweise eine Blumenimitation, ein Stoffbausch oder dergleichen. Das Material und die Farbe des Schmuckelementes 24 sind ebenfalls beliebig ausgebildet. Als Material ist beispielsweise ein elastisches Material, insbesondere Filz, Stoff, Gummi oder ähnliches, ein nichtelastisches Material, insbesondere Blech, Email, oder ein Edelmetall, insbesondere Gold, Silber etc., vorgesehen. Alternativ sind mehrere Elemente übereinander angeordnet, die gemeinsam das Schmuckelement 24 ausbilden, um beispielsweise eine Blume zu imitieren.
In Fig. 9 ist das Schmuckelement 24 mittels des O-Ringes 28 auf dem Stift 26 gesichert. In Fig. 10, 11 und 12 ist das Schmuckelement 24 ausschließlich durch die kopfartige Erweiterung 30 auf dem Stift 26 gehalten. Die kopfartige Erweiterung 30 weist in Fig. 10 und 12 das weitere Schmuckelement 32 auf, wogegen in Fig. 11 kein weiteres Schmuckelement an der kopfartigen Erweiterung 30 des Stiftes 26 vorgesehen ist.
| 100 | Schreibgerät |
| 10 | oberes Gehäuseteil |
| 12 | unteres Gehäuseteil |
| 14 | Clip |
| 16 | Druckknopf |
| 18 | Mine |
| 20 | Feder |
| 22 | Halterungsvorrichtung / Ring |
| 24 | Dekorelement |
| 26 | Halterung / Stift / Gewindebohrung |
| 27 | Öffnung |
| 28 | O-Ring bzw. Gummiring |
| 30 | kopfartige Erweiterung |
| 32 | Dekor- oder Schmuckelement |
| 34 | Gewinde |
| 36 | Sicherungselement |
| 38 | Gewindebohrung |
| 40 | Halterungsvorrichtung / Platte |
| 42 | Gewindebohrung |
| 44 | Schraube |
| 46 | Außengewinde |
| 48 | Innengewinde |
Claims (21)
1. Schreibgerät (100), insbesondere Kugelschreiber oder Füllfederhalter, mit einem Gehäuse (10, 12) und gegebenenfalls mit einem Clip (14) und/oder einer schraubbaren oder steckbaren Kappe, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (10, 12) und/oder am Clip und/oder an der Kappe eine Halterungsvorrichtung (22; 40; 42) mit einer lösbaren Halterung (26, 30) für ein Dekorelement (24) vorgesehen ist.
2. Schreibgerät (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsvorrichtung (22) lösbar mit dem Gehäuse (10, 12) und/oder mit dem Clip und/oder mit der Kappe verbunden ist.
3. Schreibgerät (100) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse ein oberes Gehäuseteil (10) und ein unteres Gehäuseteil (12) aufweist, welche lösbar, insbesondere verschraubbar, miteinander verbindbar sind, wobei die Halterungsvorrichtung als Ring (22) derart ausgebildet ist, daß diese zwischen den beiden miteinander verbundenen Gehäuseteilen (10, 12) anordenbar ist.
4. Schreibgerät (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsvorrichtung (40) einstückig mit dem Gehäuse (10, 12) und/oder mit dem Clip und/oder mit der Kappe ausgebildet ist.
5. Schreibgerät (100) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsvorrichtung als in das Gehäuse eingelassene Metallplatte (40) ausgebildet ist.
6. Schreibgerät (100) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsvorrichtung als Gewindebohrung (42) in dem Gehäuse (10, 12) ausgebildet ist.
7. Schreibgerät (100) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekorelement (24) eine Durchgangsbohrung (27) zum Hindurchgreifen einer Schraube (44) in die Gewindebohrung (42) zum lösbaren Befestigen des Dekorelementes (24) an dem Gehäuse (10, 12) aufweist.
8. Schreibgerät (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (26) und die Halterungsvorrichtung einstückig an dem Gehäuse (10, 12) und/oder am Clip und/oder an der Kappe angeformt sind.
9. Schreibgerät (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (26) einstückig mit der Halterungsvorrichtung (22; 40; 42) ausgebildet ist.
10. Schreibgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung als Stift (26) ausgebildet ist, dessen Spitze mit einem ersten Schraubgewinde (34) ausgestattet ist, wobei am Dekorelement ein zum Eingriff mit dem Schraubgewinde des Stiftes (26) ausgebildetes zweites Schraubgewinde vorgesehen ist.
11. Schreibgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung als Stift (26) ausgebildet ist und das Dekorelement (24) eine Öffnung (27) zum Aufstecken auf den Stift (26) aufweist.
12. Schreibgerät (100) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass Stift (26) und Öffnung (27) als Presspassung ausgebildet sind.
13. Schreibgerät (100) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein auf den Stift (26) aufsteckbarer O-Ring oder Gummiring (28) vorgesehen ist, welcher das auf den Stift (26) gesteckte Dekorelement (24) sichert.
14. Schreibgerät (100) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spitze des Stiftes (26) mit einem ersten Schraubgewinde (34) ausgestattet ist, wobei ein Halterungsteil (36), insbesondere eine Kugel, mit einem zum Eingriff mit dem ersten Schraubgewinde (34) des Stiftes (26) ausgebildeten zweiten Schraubgewinde (38) zum Sichern des auf den Stift (26) aufgesteckten Dekorelementes (24) vorgesehen ist.
15. Schreibgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung als Gewindebohrung der Halterungsvorrichtung ausgebildet ist, wobei das Dekorelement (24) eine Durchgangsbohrung (27) zum Hindurchgreifen einer Schraube (44) in die Gewindebohrung zum lösbaren Befestigen des Dekorelementes (24) an der Halterungsvorrichtung aufweist.
16. Schreibgerät (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dekorelement ein Schmuckelement (24) ist.
17. Schreibgerät (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10, 12) teilweise oder vollständig aus Metall, Messing oder Kunststoff gefertigt ist.
18. Schreibgerät (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (10, 12) eine Anstecknadel oder ein Clip (14) angeordnet ist.
19. Schreibgerät (100) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kette mit einer Öse zum Eingriff der Anstecknadel oder des Clip (14) derart vorgesehen ist, daß das Schreibgerät (100) mittels der Kette an einem Hals eines Benutzers tragbar ist.
20. Schreibgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (10, 12) eine Öse vorgesehen ist.
21. Schreibgerät (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsvorrichtung (22; 40; 42) und/oder die Halterung (26) aus Metall, Kunststoff oder Messing gefertigt ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29905939U DE29905939U1 (de) | 1999-04-01 | 1999-04-01 | Schreibgerät |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE29905939U DE29905939U1 (de) | 1999-04-01 | 1999-04-01 | Schreibgerät |
Publications (1)
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|---|---|
| DE29905939U1 true DE29905939U1 (de) | 1999-10-21 |
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ID=8071703
Family Applications (1)
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| DE29905939U Expired - Lifetime DE29905939U1 (de) | 1999-04-01 | 1999-04-01 | Schreibgerät |
Country Status (1)
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