DE29903874U1 - Halterung zur Aufhängung von Werkzeugen - Google Patents
Halterung zur Aufhängung von WerkzeugenInfo
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12698.7/R785-58-ku 24.02.1999
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Die vorliegende Neuerung betrifft eine Halterung zur Aufhängung von Werkzeugen nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Derartige Halterungen für Werkzeuge sind bereits zahlreich im Stand der Technik bekannt geworden und besitzen neben der eigentlichen Halterung für das Werkzeug eine laschenförmige Aufhängevorrichtung zum Aufhängen auf einen Ständer und dergleichen.
Mit der US-Patentschrift 5,740,911 ist eine zweiteilige Aufhängevorrichtung für Werkzeuge, insbesondere für Ratschen, bekannt geworden, wobei das erste Teil aus einer Aufhängelasche und einer daran befestigten Basisplatte mit hohler, würfelförmiger Aufnahme für den Eingriff in die ratschenseitige Öffnung eines Innensechskants besteht. Das zweite Teil besteht aus einer Basisplatte und daran angebrachtem quaderförmigen Teil mit Rastnase, wobei dieses zweite Teil in die Sechskantöffnung eingreift und dort am Grund mit der Basisplatte aufliegt, in den Hohlraum des würfelförmigen Teils des ersten Teils eingreift und mit der Rastnase am ersten Teil verrastet. Das Werkzeug wird also von zwei Seiten her
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25.02.99 13:27
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durch das erste und zweite Teil der Halterung durchdrungen und die beiden Teile verrasten lösbar zueinander. Nachteil dieser Ausführungsform ist, daß zwei verschiedene Teile benötigt werden, welche relativ aufwendig aufgebaut sind, ein nicht unerhebliches Gewicht besitzen, und schwierig zu demontieren sind.
Ebenfalls zwei Teile zeigt die Halterung gemäss der US-Patentschrift 5,425,519, wobei dort an einer Halterungslasche eine Zunge mit Hinterschneidung befestigt ist, welche Zunge dann federnd rastend in die eigentliche Aufnahme für das Werkzeug eingreift, wobei die Aufnahme zusätzliche Rastnoppen für die Verrastung in der entsprechenden Öffnung im Werkzeug besitzt. Nachteil hierbei ist wiederum, daß zwei verschiedene Teile vorliegen, welche relativ komplizierte Formen aufweisen und ein sicherer Halt des Werkzeugs nicht gewährleistet ist, da relativ wenige Rastnoppen an der Aufnahme zur Verrastung in der Öffnung im Werkzeug vorhanden sind, welche zudem für einen sicheren Halt exakt in die entsprechenden Vertiefungen in der Öffnung des Werkzeugs einrasten müssen.
Mit der US-Patentschrift 4,941,571 ist ebenfalls ein Halter für Aufsteckschlüssel bekannt geworden, wobei entlang einer Aufnahmeleiste scheibenförmige Aufnahmeplättchen auf entsprechende Sockel klammernd aufgesteckt sind. Auf diese Aufnahmeplättchen werden dann die Aufsteckschlüssel mit der Öffnung für den Werkzeughalter aufgesteckt. Diese Aufnahmeplättchen werden durch eine Schlitzung in je zwei elastisch zueinander federnde Hälften getrennt, in welchen Schlitz der Sockel der Aufnahmeleiste halternd eingreift. Durch die elastische Verformung dieses Aufnahmeplättchens in der werkzeugseitigen Öffnung des Aufsteckschlüssels wird dieser klemmend festgelegt. Nachteil hierbei ist, daß wiederum eine mehrteilige Ausführung vorliegt und ebenfalls kein sicherer Halt gewährleistet ist, da keine Verrastung zwischen Halteelement und Werkzeug vorliegt, sondern lediglich eine reibschlüssige Verklemmung und zudem diese Aufnahmeplättchen keine zuverlässige Stabilität vorweisen.
Mit den US-Patentschriften 5,725,107 und 5,715,951 ist ein dreiteiliges Halteelement für Werkzeuge bekannt geworden, wobei dieses aus einer Aufhängelasche, einem Klemmelement mit Handhebel und einer Halterungsleiste besteht. Zunächst wird durch einen Handhebel das geschlitzte Klemmelement elastisch derart verformt, daß es in eine entsprechende Öffnung im Werkzeug eingreifen kann, und sich darin zur reibschlüssigen Halterung verspreizt, wobei
zur Sicherung dieser reibschlüssigen Verbindung das Klemmelement in eine Aufnahmeleiste eingebracht ist. Nachteil hierbei ist, daß wiederum eine komplizierte, mehrteilige Ausführung vorliegt und aufgrund der reibschlüssigen Verklemmung kein sicherer Halt gewährleistet ist.
Mit der US-Patentschrift 4,421,230 ist eine einteilige Halterung für Werkzeuge bekannt geworden, welche jedoch aus drei verklebten Einzelteilen gefertigt wird, nämlich aus einer Grundplatte, einer Deckplatte mit Bohrungen, und einer zwischenliegenden Schicht mit den Halterungsausstülpungen, welche durch die Öffnungen der Deckplatte hindurchragen. Die Halterungselemente können federnd ausgebildet sein und besitzen am oberen, freien Ende einige wenige Rastnasen oder aber entlang des Mantels eines Zylinders einige wenige ringsumlaufende Rastkanten. Nachteil hierbei ist wiederum, daß zwar eine einteilige Ausführung vorliegt, jedoch diese aus drei Teilen relativ kompliziert (verklebt) gefertigt werden müssen und dadurch der gesamte Aufbau relativ teuer und auch das Gewicht entsprechend relativ hoch ist. Weiterer Nachteil hierbei ist, daß entweder eine reibschlüssige Verbindung vorliegt oder die Rastelemente exakt in entsprechende Nuten in der Werkzeugöffnung eingreifen müssen, wodurch ebenfalls kein sicherer Halt gewährleistet ist. Zudem kann es durch Ausbruch einer dieser Rastnasen durchaus zum Lösen dieser Halterung kommen. Eine Hängelasche ist hier nicht vorgesehen.
Eine sehr einfache Halterung für Werkzeuge mit Innenvierkant ist ebenfalls bekannt, wobei hier lediglich eine Haltelasche an einem Aufnahmewürfel angebracht ist, welcher entsprechende Rastnasen auf seiner Mantelfläche aufweist, die in Nuten innerhalb der Öffnung des Werkzeugs rastend eingreifen. Durch die einteilige Ausführung dieser Halterung ist die Halterung kostengünstig und leicht ausgeführt, jedoch ist eine sichere Verrastung zwischen Aufnahme und Werkzeug nur bedingt möglich, da zum einen die Rastnasen der Halterung mit den Nuten des Werkzeugs exakt verrasten müssen und zum anderen bei Bruch einer Rastnase die Halterung nicht mehr gewährleistet ist.
Daher ist es Aufgabe der Neuerung, eine Halterung zur Aufhängung von Werkzeugen des oben genannten Standes der Technik derart weiterzubilden, daß die Halterung nun kostengünstig und leicht ausgebildet ist, jedoch trotzdem eine stabile und zuverlässige Halterung des Werkzeuges auch bei einem
Teildefekt der Halterung gewährleistet. Die Halterung soll leicht am Werkzeug aufsteckbar und entfernbar sein und nicht nur einmal verwendbar sein.
Zur Lösung der oben gestellten Aufgabe dient die technische Lehre des Schutzanspruchs 1.
Wesentliches Merkmal hierbei ist, daß die Halterung zur Aufhängung von Werkzeugen einteilig ausgeführt ist, und eine Aufnahme beinhaltet, die aus mindestens zwei zueinander beabstandeten, elastisch federnden Aufnahmeflügeln besteht, wobei auf den Kontaktflächen der Aufnahmeflügel zum Werkzeug hin zahlreiche, elastisch federnde Widerhaken angeordnet sind.
Wesentlicher Vorteil der Neuerung ist nun, daß eine relativ kostengünstige und leichtgewichtige Halterung für Werkzeuge aufgrund der einteiligen Ausführung vorliegt, welche trotzdem stabil und zuverlässig das Werkzeug halten kann. Dies wird durch die zahlreichen Widerhaken entlang der Oberfläche, welche auf der Werkzeugseite liegen, bewerkstelligt, wodurch das Werkzeug teils reibschlüssig, teils formschlüssig gehalten wird, je nach individueller Beschaffenheit des Werkstücks.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Neuerung ist es vorgesehen, daß die Aufnahme aus zwei einander gegenüberliegenden Aufnahmeflügeln mit parallelen, leistenförmigen Widerhaken besteht, welche Aufnahmeflügel auf einer entsprechenden Aufnahmeplatte etwa lotrecht angeordnet sind, die wiederum mit der Aufhängelasche in Verbindung steht.
Bevorzugt wird, wenn die Widerhaken im Querschnitt etwa dreiecksförmig ausgebildet sind und im wesentlichen leistenförmig parallel zur Aufnahmeplatte bzw. zur unteren Fläche der Aufnahmeflügel verlaufen. Es können aber auch andere Querschnittsformen wie kreisform oder rechteckform vorgesehen sein und die Widerhaken auch beliebig entlang der Fläche der Aufnahmeflügel verlaufen, also nicht unbedingt parallel zur Aufnahmeplatte. Es ist auch denkbar viele kleine Kegel oder Pyramiden als Widerhaken auf der Fläche der Aufnahmeflügel vorzusehen, wichtig ist hierbei nur, daß eine hohe Anzahl von elastisch federnden Widerhaken auf der Kontaktfläche der ebenfalls elastisch federnden Aufnahmeflügel zum Werkzeug hin vorgesehen sind.
Hierbei ist es vorzugsweise vorgesehen, daß zwischen den Aufnahmeflügeln mindestens eine elastisch federnde Stabilisierungsrippe angebracht ist. Diese kann beispielsweise senkrecht zu den Aufnahmeflügeln verlaufen und über die gesamte Höhe dieser Aufnahmeflügel vorgesehen sein. Es ist auch möglich, daß je eine Stabilisierungsrippe pro Aufnahmeplatte vorgesehen ist, welche Stabilisierungsrippen nicht direkt miteinander verbunden sind und an der Basisplatte befestigt sind. Hierbei wird es bevorzugt, daß die Stabilisierungsrippe ihr größtes Ausmaß an der Basisplatte aufweist und sich in Richtung freiem Ende der Aufnahmeflügel verjüngt, so daß die Stabilisierungsrippe am freien Ende der Aufnahmeplatte in den Aufnahmeflügel hinein verläuft.
Es können also auch mehrere Stabilisierungsrippen zwischen den Aufnahmeplatten vorgesehen sein, die untereinander verbunden sein können, und diese Stabilisierungsrippen müssen nicht zwingend lotrecht zu den Aufnahmeflügeln verlaufen und nicht über die gesamte Höhe der Aufnahmeflügel vorhanden sein.
In einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Neuerung ist es jedoch vorgesehen, daß keine Stabilisierungsrippen vorhanden sind, jedoch wiederum mindestens zwei elastisch federnde Aufnahmeflügel mit elastisch federnden Widerhaken. Dies ist für leichtere Werkzeuge vorgesehen, wo die Klemmkraft zwischen den Aufnahmeflügeln geringer sein kann wie bei schweren Werkzeugen.
Die Verwendung von mehreren Aufnahmeflügeln bietet den Vorteil, daß damit auch dreieckförmige, polygone oder runde Öffnungen in Werkzeugen durch die neuerungsgemässe Halterung besser aufgenommen werden können wie mit Halterungen mit nur zwei Aufnahmeflügeln und/oder eine Erhöhung der Sicherheit der Verbindung damit bewerkstelligt werden kann, was insbesondere bei schweren Werkzeugen erwünscht sein kann.
Auch ist es vorgesehen, zwei oder mehr speziell geformte Aufnahmeflügel für runde Öffnungen in den Werkzeugen bereitzustellen, wobei mindestens die Kontaktflächen der Aufnahmeflügel dort in Richtung der Öffnungswandung des
Werkzeugs bogenförmig ausgebildet sind. Es können auch die gesamten Aufnahmeflügel mitsamt der Rasthaken bogenförmig ausgebildet sein.
Hierbei ist es ebenfalls möglich, lediglich zwei Aufnahmeplatten vorzusehen, welche mindestens an ihrer Kontaktfläche zur Öffnung des Werkzeugs im wesentlichen bogenförmig ausgebildet sind; es können aber auch drei, vier oder mehrere Aufnahmeplatten vorgesehen sein, welche sämtlich federnd ausgebildet sind.
Es ist also wesentlicher Vorteil der Neuerung, daß die Aufnahmeflügel federnd an der Aufnahmeplatte befestigt sind und an der Kontaktfläche in Richtung der Öffnung des Werkstücks mit zahlreichen Widerhaken bestückt sind und diese Widerhaken elastisch verformt an der Oberfläche der Öffnung des Werkzeugs anliegen, und eben auch in evtl. vorhandene Nuten und Öffnungen eingreifen.
Hierdurch wird also eine kombinierte reibschlüssige und formschlüssige Verbindung zwischen Halterung und Werkstück erreicht, und durch die Vielzahl der Widerhaken kann auch einer oder mehrere dieser Widerhaken defekt sein, ohne daß die neuerungsgemässe Halterung wesentlich beeinträchtigt wird.
Die gesamte Halterung ist vorzugsweise aus Kunststoff ausgebildet, insbesondere aus recycelbarem Polypropylen.
Die neuerungsgemäße Halterung ist im Übrigen universell einsetzbar für alle Arten von Werkzeugen mit innen liegenden Öffnungen mit und ohne Rastnuten, wobei die Öffnungen der Werkzeuge eine beliebige Form aufweisen können. Die folgenden Beispiele beziehen sich auf Halterungen für Aufsteckschlüssel, also Werkzeuge mit innenliegender Öffnung.
Der Neuerungsgegenstand der vorliegenden Neuerung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
• ·
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als neuerungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Neuerung anhand von mehrere Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere neuerungswesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
Figur 1 zeigt die neuerungsgemässe Halterung mit gehaltertem Werkzeug
(z.B. Innensechskant oder Aufsteckschlüssel);
Figur2 zeigt ein vergrößertes Detail der neuerungsgemässen Halterung im Bereich der Verbindung zwischen Halterung und Werkzeug;
Figur 3 zeigt eine Unteransicht der neuerungsgemässen Halterung;
Figur 4a - c zeigen verschiedene Ausführungsformen der neuerungsgemässen Halterung in der Unteransicht mit Stabilisierungsrippen und zwei Aufnahmeplatten, wobei hier die Haltelasche nicht dargestellt ist,
Figur 5a, b zeigen neuerungsgemässe Halterungen mit zwei bzw. vier im Querschnitt bogenförmigen Aufnahmeplatten ohne Stabilisierungsrippen in der Unteransicht ohne die Darstellung der Haltelasche,
Figur 5c, d zeigen eine neuerungsgemässe Halterungen mit drei bzw. vier Aufnahmeplatten ohne Stabilisierungsrippen, wobei hier ebenfalls die Haltelasche nicht dargestellt ist.
In Figur 1 ist die neuerungsgemässe Halterung 1 gezeigt, wobei im unteren Bereich das Werkzeug 2 dargestellt ist, welches durch die Aufnahme 4 der Halterung 1 gehalten wird. Das Werkzeug 2 kann nun mittels der Haltelasche 3 der Halterung 1 an einem Präsentierständer oder ähnlichem aufgehängt werden, und zwar über den Durchbruch 3a. Die Aufnahme 4 der Halterung 1 greift also in
die Öffnung für den Werkzeughalter bzw. in die ratschenseitige Öffnung 2a des Innensechskants/Aufsteckschlüssels 2 ein, wobei die Öffnung 2b für ein Befestigungselement (z.B. Schraube) offen bleibt.
In Figur 2 ist eine vergrößertes Detail der Aufnahme 4 dargestellt, also dem Verbindungsbereich zwischen Halterung 1 und Werkzeug 2. Die Aufnahmeplatte 4a, welche sich an der Haltelasche 3 rechtwinklig angeordnet befindet, hat an seiner der Haltelasche 3 abgewandten Unterseite die Aufnahmeflügel 4b angebracht, an welchen Aufnahmeflügeln 4b jeweils senkrecht dazu die Stabilisierungsrippen 4c sich befinden. Diese Stabilisierungsrippen 4c befinden sich auf der Seite der Aufnahmeflügel 4b, die die Kontaktfläche zum Werkzeug hin bildet. Die Stabilisierungsrippen 4c decken hier die gesamte Höhe der Aufnahmeflügel 4b ab, sind mit der Stabilisierungsrippe 4c des anderen Aufnahmeflügels 4b nicht verbunden und verjüngen sich zum freien Ende des Aufnahmeflügels 4b hin.
Auf der Außenseite der Aufnahmeflügel 4b, also der Kontaktfläche zu dem Werkzeug 2, befinden sich die Widerhaken 4d, ebenfalls im wesentlichen entlang der gesamten Fläche der Aufnahmeflügel 4b und etwa parallel zur Aufnahmeplatte 4a. Die Aufnahmeflügel 4b sind elastisch federnd ausgebildet und können in den Bewegungsrichtungen 4e und 4f elastisch federnd aufeinander zu und voneinander wegbewegt werden, insbesondere während dem Einführen in die entsprechende Öffnung 2a des Werkzeugs 2 für den Werkzeughalter.
In Figur 3 ist eine Unteransicht der Aufnahme 4 gemäss Figur 1 und 2 zu sehen, wobei dort die strichpunktierten Linien die Aufnahmeflügel 4b und die Widerhaken 4d in eingefedertem Zustand darstellen. Die Aufnahmeflügel 4b können sich also in den Bewegungsrichtungen 4e und 4f federnd bewegen und nehmen dann beim Einführen in die Werkzeugöffnung 2a die Position ein, welche mit den strichpunktierten Linien dargestellt sind. Wie in Figur 2 sind auch hier die Stabilisierungsrippen mit 4c gekennzeichnet, die Haltelasche mit 3, wobei die Aufnahmeplatte 4a nicht dargestellt ist.
In den Figuren 4a bis c sind dann dementsprechende Unteransichten der Aufnahmen 5 - 7 , ähnlich der in Figur 3 dargestellten Unteransicht der Aufnahme
4 dargestellt, wobei hier jedoch zusätzlich auf die Darstellung der Haltelasche 3 verzichtet wurde.
In diesen Figuren 4a bis c sind unterschiedlich geformte Stabilisierungsrippen 5c, 6c, 7c dargestellt, welche im Querschnitt rechteckförmig (Figur 4a), pfeilförmig (Figur 4b) oder aber bogenförmig (Figur 4c) sind. In Figur 4a ist also die Aufnahme 5 dargestellt mit zwei zueinander beabstandeten Aufnahmeflügeln 5b und daran angebrachten Widerhaken 5d, wobei die beiden Aufnahmeflügel 5b über eine lotrecht etwa mittig angeordnete Stabilisierungsrippe miteinander verbunden sind, welche über die gesamte Fläche der Aufnahmeflügel 5b verlaufen kann. Beim Einführen der Aufnahme 5 in die Öffnung 2a des Werkzeugs 2 für den Werkzeughalter werden dann die Aufnahmeflügel 5b mit den Widerhaken 5d in die Bewegungsrichtungen 5e und 5f aufeinander zubewegt und die jeweilige Stabilisierungsrippe 5c ist derart dimensioniert, daß diese in der Bewegungsrichtung 5g in Figur 4a nach oben hin elastisch federnd ausweicht und somit die federnde Wirkung der Aufnahmeflügel 5b unterstützt.
In Figur 4b ist zwischen den Aufnahmeflügeln 6b mit daran angebrachten Widerhaken 6d nun eine pfeilförmige Stabilisierungsrippe 6c etwa mittig dem angebracht, wobei durch Aufbringen von Kräften bzw. beim Einbringen der Aufnahme in die Öffnung 2a des Werkzeugs 2 die Aufnahmeflügel 6b in den Pfeilrichtungen 6e und 6f aufeinander zubewegt werden, so daß die Stabilisierungsrippe 6c in Pfeilrichtung 6g nach oben hin ausweicht.
In Figur 4c sind ebenfalls wieder eine Aufnahme 7 mit entsprechenden zwei Aufnahmeplatten 7b beschrieben, wobei die Widerhaken 4d nicht wie in den oben genannten Figuren 4a und 4b lediglich an den äußeren Kontaktflächen der Aufnahmeflügel 7b zur Öffnung des Werkzeugs hin angebracht sind, sondern auch an den stirnseitigen Flächen. Die beiden Stabilisierungsrippen 7c, werden beim Einführen der Aufnahme 7 in die Öffnung 2a des Werkzeugs 2 in den Bewegungsrichtungen 7e und 7f wiederum aufeinander zubewegt und die Stabilisierungsrippe 7c weicht nach oben hin elastisch federnd aus.
Die Figuren 5a bis 5d zeigen Ausführungsbeispiele der Aufnahme 8-11 in der Unteransicht, jedoch ohne konstruktiv vorhandene Stabilisierungsrippen, wobei die Haltelasche 3 und die Halteplatte 8a -11a nicht dargestellt sind. In Figur 5a
existieren zwei Aufnahmeflügel 8b mit bogenförmig daran angebrachten Widerhaken 4d, wobei diese Aufnahmeflügel 8b wiederum elastisch federnd in den Bewegungsrichtungen 8e und 8f aufeinander zubewegt werden können, um das Werkzeug 2 innerhalb seiner Öffnung 2a elastisch federnd zu klemmen.
Figur 5b zeigt im wesentlichen eine ähnliche Anordnung einer Aufnahme 9 wie Figur 5a, jedoch sind hierbei vier statt zwei Aufnahmeflügel 9b mit bogenförmig daran angebrachten Widerhaken 9d vorgesehen welche sich beim Einführen in die Öffnung 2a dann in den Bewegungsrichtungen 9e, 9f, 9g und 9h jeweils zum Mittelpunkt der Aufnahme 9 aufeinander zubewegen.
Die Figuren 5c und 5d zeigen eine andere Ausführungsform der Halterung 10, ohne Stabilisierungsrippe mit mehr als zwei Aufnahmeflügeln 10b, 11b, wobei die Haltelasche 3 und die Aufnahmeplatte 10a, 11a ebenfalls nicht dargestellt sind.
Figur 5c zeigt vier nicht miteinander verbundene Aufnahmeflügel 10b, welche im wesentlichen in quadratischer Form zueinander auf der Aufnahmeplatte 10a angeordnet sind, wobei diese wiederum nach außen hin Richtung Werkzeug 2 die Widerhaken 10d tragen. Beim Einführen der Aufnahme 10 in die Öffnung 2a des Werkzeugs 2 werden nun wiederum die Aufnahmeflügel 10b in den Bewegungsrichtungen 10e bis 10h aufeinander Richtung Mittelpunkt der Anordnung zubewegt und klemmen das Werkzeug 2 wiederum elastisch federnd mit Unterstützung der Widerhaken 10d. Die stirnseitigen Begrenzungflächen der Aufnahmeflügel 10b besitzen eine Gehrung von etwa 45°, so daß sie sich beim Einfedern in ihrer Bewegung aufeinander zu nicht gegenseitig behindern.
Figur 5d zeigt eine Anordnung der Aufnahme 11 mit drei verschiedenen auf der Aufnahmeplatte 11a (nicht dargestellt) befestigten Aufnahmeflügeln 11b, insbesondere für Öffnungen 2a des Werkzeugs 2 mit dreiecksförmigem Querschnitt, wobei die drei Aufnahmeflügel 10b wiederum an ihren Kontaktflächen zum Werkzeug 2 hin die Widerhaken 11d aufweisen, welche ebenfalls stirnseitig vorhanden sind und diese Aufnahmeflügel 11b federn elastisch in den Bewegungsrichtungen 11e, 11f und 11g in Richtung Zentrum nach innen hin ein beim Einführen der Aufnahme 11 in die Öffnung 2a des Werkzeugs 2.
1 Halterung
2 Werkzeug
2a Öffnung für Werkzeughalter
2b Öffnung für Befestigungselement
3 Haltelasche 3a Durchbruch 4-11 Aufnahme Aa- 11a Aufnahmeplatte 4b -11 b Aufnahmeflügel
4c - 7c Stabilisierungsrippen
4d-11d Widerhaken
4e -11e Bewegungsrichtung
4f -11f Bewegungsrichtung
5g - 7g, 9g -11g Bewegungsrichtung
9h, 10h Bewegungsrichtung
Claims (12)
1. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) mit Haltelasche (3) und Aufnahme (4-11), wobei die Halterung (1) einteilig ausgeführt ist und in eine innere Öffnung (2a) des Werkzeugs (2) eingreift und die Aufnahme (4-11) aus mindestens zwei zueinander beabstandeten, elastisch federnden Aufnahmeflügeln (4b-11b) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen entlang der gesamten Klemmlänge der Kontaktflächen der Aufnahmeflügel (4b-11b) zum Werkzeug (2) hin zahlreiche, elastisch federnde Widerhaken (4d-11d) angeordnet sind, welche sich entgegen der Einführrichtung der Halterung (1) in die Öffnung (2a) des Werkzeugs (2) reibschlüssig klemmend und kraftschlüssig halternd verbiegen.
2. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeflügel (4b-11b) auf einer Aufnahmeplatte (4a-11a) im wesentlichen senkrecht dazu angeordnet sind, welche Aufnahmeplatte (4a-11a) mit der Haltelasche (3) in Verbindung steht.
3. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Widerhaken (4d-11d) im wesentlichen parallel zur Aufnahmeplatte (4a-11a) verlaufen.
4. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Widerhaken (4d-11d) im Querschnitt etwa dreieckförmig ausgebildet sind.
5. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Widerhaken (4d-11d) der Aufnahmeflügel (4b-11b) im Querschnitt bogenförmig ausgebildet sind.
6. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Widerhaken (4d-11d) der Aufnahmeflügel (4b-11b) im Querschnitt bogenförmig ausgebildet sind, also auch mindestens die Verbindungsfläche der Aufnahmeflügel (4b-11b) zu den Widerhaken (4d-11d).
7. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Widerhaken (4d-11d) auch an den Stirnseiten der Aufnahmeflügel (4b-11b) vorgesehen sind, jedoch nicht an der Stirnseite am freien Ende der Aufnahmeflügel (4b-11b).
8. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Aufnahmeflügeln (4b-11b) mindestens eine elastisch federnde Stabilisierungsrippe (4c-11c) angebracht ist.
9. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die elastisch federnde Stabilisierungsrippen (4c-11c) im wesentlichen senkrecht auf den Aufnahmeflügeln (4b-11b) angebracht sind.
10. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die elastisch federnde Stabilisierungsrippen (4c-11c) zusätzlich mit der Basisplatte (4a-11a) verbunden ist.
11. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die elastisch federnde Stabilisierungsrippen (4c-11c) über die gesamte Höhe der Aufnahmeflügel (4b-11b) verlaufen.
12. Halterung (1) zur Aufhängung von Werkzeugen (2) nach Anspruch 1 bis 7 und 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Aufnahmeflügeln (4b-11b) keine Stabilisierungsrippen (4c-11c) angebracht sind.
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| R071 | Expiry of right |