DE29903775U1 - Eigenbeheizbares Kochgefäß - Google Patents
Eigenbeheizbares KochgefäßInfo
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Description
02.03.1999 06426-97 La/T/bs
SiCeram GmbH
D-07751 Jena-Maua
Eigenbeheizbares Kochgefäß
Die vorliegende Erfindung betrifft eigenbeheizbare Kochgefäße, insbesondere
Reiskocher, mit einem Behältnis für das Kochgut und einer elektrischen Heizeinrichtung.
Als eigenbeheizbare Kochgefäße sind beispielsweise Wasserkocher bekannt, mit
denen Teewasser erhitzt werden kann. Zur Beheizung des Kochguts können im Inneren des Behältnisses freiliegende Heizwendeln eingesetzt werden, die jedoch
zum einen schwierig zu reinigen sind, insbesondere leicht verkalken, und zum anderen
nicht für das Erhitzen und Kochen fester Speisen geeignet sind. Es ist auch bekannt, die Heizeinrichtung außerhalb des Behältnisses anzuordnen und das
Kochgut mittelbar durch Erwärmung der Wandungen, insbesondere des Bodens, des Behältnisses zu erhitzen. Solche Kocher besitzen jedoch oft einen relativ
schlechten Wirkungsgrad und lange Ankochzeiten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Kochgefäß der
genannten Art zu schaffen, das die bekannten Nachteile aus dem Stand der Tech-
nik vermeidet. Insbesondere sollen ein hoher Wirkungsgrad und eine kurze Ankochzeit
erreicht werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Kochgefäß der genannten Art dadurch
gelöst, daß die Heizeinrichtung eine Heizplatte aus Hochleistungskeramik und einen damit in Flächenkontakt stehenden Heizleiter aufweist.
Solche Hochleistungskeramiken sind aufgrund ihrer Wärmeleitfähigkeit, ihrer zulässigen
Oberflächenbelastung und ihres spezifischen elektrischen Widerstandes zur Verwendung als Heizplatten besonders geeignet. Die Wärmeleitfähigkeit solcher
Hochleistungskeramiken kann in der Größenordnung von etwa 5-40 W/mK liegen. Der Widerstand solcher Hochleistungskeramiken ist ausreichend hoch, daß der
elektrische Heizleiter unmittelbar an der Heizplatte angebracht werden kann, und
kann in der Größenordnung von 1013 Ohm/cm liegen. Durch die Verwendung der
Hochleistungskeramik-Heizplatte mit dem unmittelbar damit in Flächenkontakt stehenden
Heizleiter erreicht das Kochgefäß einen hohen Wirkungsgrad und kurze Ankochzeiten. Die im Heizleiter erzeugte Wärme wird unmittelbar auf die Heizplatte
übertragen. Das Kochgut kann mit niedrigem Energieverbrauch erhitzt und gekocht werden.
Obwohl bekannte Elektrokocher hinsichtlich ihrer Wirkungsgrade und Ankochzeiten
seit längerem als unbefriedigend galten, wurde der Einsatz von Heizplatten aus Hochleistungskeramik mit damit in Flächenkontakt stehenden Heizleitern bei eigenbeheizbaren
Kochgefäßen bislang gescheut. Derartige Heizeinrichtungen galten für diese spezielle Anwendungen als ungeeignet. Im Gegensatz zu herkömmlichen
Kochern mit induktiven Heizern verursacht das erfindungsgemäße Kochgefäß keine starken Magnetfelder. Elektrosmog wird vermieden.
Vorzugsweise kann die Heizplatte aus einer Hochleistungskeramik auf der Basis
von Siliziumcarbid oder Siliziumnitrid bestehen. Hierdurch besitzt die Heizplatte
sehr gute mechanische, thermomechanische und chemische Eigenschaften.
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Die Heizplatte kann auch aus einer Hochleistungskeramik auf der Basis von Aluminiumnitrid
bestehen. Eine solche Heizplatte ist besonders vorteilhaft, wenn das Kochgefäß bei tieferen Temperaturen im Bereich von etwa 2500C betrieben wird.
Der Heizleiter kann verschiedenartig ausgebildet sein. Eine bevorzugte Ausführung
besteht darin, daß als Heizleiter eine Metallfolie vorgesehen ist, die gegen die
Heizplatte gedrückt ist. Die Metallfolie kann selbsttragend sein, wodurch die Handhabung
bei der Herstellung vereinfacht wird.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann der Heizleiter
aus einer auf die Heizplatte aufgebrachten Metallschicht bestehen. Die Metallschicht
kann aufgedruckt oder aufgedampft werden. In vorteilhafter Weise kann die
Metallschicht auch durch Sputterverfahren auf die Heizplatte aufgebracht sein.
Um einen schnellen Wärmeübergang auf das Kochgut und dessen rasche Erwärmung
zu erreichen, ist die Heizplatte in vorteilhafterweise unmittelbar mit dem Behältnis
verbunden, insbesondere kann die Heizplatte den Boden des Kochgefäßes bilden. Das Behältnis kann als Napf ausgebildet sein, d.h. es besitzt keinen zusätzlich
angebrachten Boden. Der Napf ist unmittelbar auf die Heizplatte gesetzt.
In Weiterbildung der Erfindung ist die Heizplatte mit dem Behältnis verlötet, wodurch
eine haltbare und feste Verbindung zwischen Heizplatte und Behältnis erreicht wird. Zweckmäßigerweise wird zur Verlötung ein Weichlot, das bis ungefähr
35O0C temperaturbeständig ist, verwendet. Gemäß einer anderen Ausführung der
Erfindung kann die Heizplatte mit dem Behältnis verklebt sein. Dies erleichtert die
Herstellung des Kochgefäßes.
Die Verbindung zwischen Heizplatte und Behältnis kann auch formschlüssig oder
kraftschlüssig unter Verwendung einer temperaturbeständigen Abdichtung, insbesondere
einer Silikondichtungsmasse, bewerkstelligt sein. Auch hier ist die Heizplatte vorzugsweise unmittelbar mit dem Behältnis verbunden.
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In Weiterbildung der Erfindung ist die Heizeinrichtung gegen die Umgebung verkapselt.
Sie ist gegen Feuchtigkeit abgedichtet und vor mechanischen Einwirkungen geschützt. Vorzugsweise ist die Heizeinrichtung in einem Gehäuse angeordnet,
auf dem das Behältnis stehen kann. Zweckmäßigerweise kann das Gehäuse als ringförmige Hülse ausgebildet sein, mit der das Kochgefäß auf eine Arbeitsfläche
abstellbar ist.
Um bestmögliche Kochergebnisse zu erreichen, kann für die Heizeinrichtung eine
Temperatursteuerung vorgesehen sein, mit der die Erhitzung des Kochguts beeinflußt
werden kann. Die Temperatursteuerung besitzt einen der Heizplatte und/oder
dem Heizleiter zugeordneten Temperatursensor, um deren Temperatur zu erfassen.
Vorzugsweise ist der Temperatursensor auf der Plattenunterseite, d.h. der Seite des Heizleiters angeordnet. Durch die Temperatursteuerung ist eine Regelung
der Leistung möglich, die erforderlich ist, um ein vorgegebenes Temperaturniveau
zu halten. Insbesondere bei Reiskochern ist es besonders vorteilhaft, wenn die erforderliche Temperatur des Kochgutes exakt steuerbar ist und der Reis die
notwendige Zeit köcheln kann.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist ein Mikroprozessor
vorgesehen, der ein Vorgabe von Temperatur und Koch- bzw. Heizzeit ermöglicht. Durch die Verwendung eines Mikroprozessors kann eine weitgehende
Automatisierung des Kochvorganges erreicht werden.
Um bei dem eigenbeheizten Kochgefäß eine ausreichende Sicherheit zu erhalten,
ist zweckmäßigerweise ein Überlastschutz vorgesehen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht ferner darin, daß eine Thermoisolation
auf der dem Behältnis abgewandten Seite der Heizeinrichtung vorgesehen ist. Hierdurch wird zum einen erreicht, daß das Kochgefäß auf seiner Außenseite
keine hohen Temperaturen erreicht und ohne Probleme angefaßt bzw. auf eine nicht wärmebeständige Oberfläche gestellt werden kann. Zum anderen wird
der Wärmeverlust verringert und die Heizleistung weitestgehend auf die Erwärmung
des Kochguts verwendet. In Verbindung mit einer Metallfolie als Heizleiter kann die
Thermoisolation dazu verwendet werden, den Heizleiter gegen die Heizplatte zu drücken. Hierdurch sind keine weiteren Bauteile zum Andrücken der Metallfolie erforderlich.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der weiteren
Beschreibung und der zugehörigen Zeichnung hervor, anhand derer ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert wird.
In der einzigen Zeichnung ist ein eigenbeheizbares Kochgefäß gemäß einer Ausführung
der Erfindung im Querschnitt schematisch dargestellt.
Das Kochgefäß besitzt als Behältnis 1 einen tiefgezogenen Napf mit kreiszylindrischer
Gestalt, dessen Umfangswandungen integral in die Bodenfläche übergehen. Ein zusätzlich angebrachter Topf- bzw. Behältnisboden ist nicht vorgesehen. Der
Napf ist vorzugsweise aus Edelstahl ausgebildet.
Unmittelbar am Boden des Behältnisses 1 ist eine Heizplatte 2 von im wesentlichen
ebener und kreisförmiger Gestalt vorgesehen. Die Heizplatte 2 ist direkt auf die
Unterseite des Napfes 1 gesetzt. Der Napf 1 und die Heizplatte 2 sind miteinander
verlötet bzw. verklebt. Die Lötschicht bzw. Klebeschicht ist mit der Bezugsziffer 3
bezeichnet.
Die Heizplatte der gezeigten Ausführungsform kann aus Siliziumcarbid, Siliziumnitrid
oder Aluminiumnitrid bestehen.
Auf der Unterseite der Heizplatte 2 ist der Heizleiter 4 angeordnet, der in der gezeigten
Ausführung eine Metallfolie ist, die gegen die Heizplatte angedrückt wird. Der Heizleiter 3 ist vorzugsweise mäanderförmig gestaltet.
Zur Wärmeabschirmung ist auf der Unterseite der Heizplatte 2 und des Heizleiters
4 eine Thermoisolation 5 vorgesehen, die als kreisförmige Platte ausgebildet ist.
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Die Thermoisolation kann aus verschiedenen Materialien bestehen, sie ist ausreichend
dick, um eine ausreichende Wärmeabschirmung zu gewährleisten.
Vorzugsweise beträgt die Dicke der Isolationsplatte etwa 5-20mm, insbesondere
etwa 10mm. Die Dicke der Heizplatte 2 kann im Bereich weniger Millimeter liegen,
insbesondere etwa 3mm betragen. Die Heizeinrichtung des Kochgefäßes baut dementsprechend niedrig.
Die gesamte Heizeinrichtung ist im Inneren eines Gehäuses 6 angeordnet, das die
Heizeinrichtung nach außen hin abkapselt. Das Gehäuse 6 besitzt eine ringförmige
Hülse 7, an deren unterer Stirnseite eine Bodenplatte 8 angesetzt und befestigt ist.
An ihrer oberen Stirnseite besitzt die Hülse 7 einen nach innen gerichteten Vorsprung,
an dem die Heizplatte 2 sitzt. Die Heizplatte kann mit dem Vorsprung verlötet bzw. verklebt sein, wodurch der Innenraum des Gehäuses abgeschlossen ist.
Die aufeinandersitzenden Sitzflächen des Hülsenvorsprunges und der Heizplatte 2 können nach Art einer Phase angeschrägt sein, wie die Zeichnung zeigt. Der Vorsprung
wirkt als Anschlag bzw. Anlagefläche für die Heizplatte 2, die so nicht aus dem Gehäuse herausgedrückt werden kann. Sie kann von der Bodenseite des Gehäuses
her in dieses eingesetzt werden.
Anders als in der Zeichnung gezeigt, ist es auch möglich, daß das napfförmige Behältnis
1 keine eigene Bodenfläche besitzt. Diese kann unmittelbar von der Heizplatte 3 gebildet werden, wobei das Behältnis 1 dicht auf den oberen Rand des Gehäuses
6 gesetzt ist.
Im Inneren des Gehäuses 6 ist ferner, wie die Zeichnung zeigt, eine Platte 9 vorgesehen,
die unter der Thermoisolation 5 angeordnet ist. Mittels der Platte 9 kann der Heizleiter 4 über die Thermoisolation 5 gegen die Unterseite der Heizplatte 2 gedruckt
werden. Hierzu können beispielsweise auf die Platte 9 drückende Druckmittel vorgesehen sein.
Zur Stromzuführung besitzt der Heizleiter 4 einen Elektroanschiuß 10, der auf der
Außenseite der Mantelfläche des Gehäuses 6 angeordnet und an ein Stromkabel angeschlossen werden kann. Die Leitungsenden des Heizleiters 4 sind am Rand
durch die Thermoisolation 5 und die Platte 9 hindurchgeführt. Der Elektroanschiuß
10 selbst ist durch die Hülse 7 hindurchgeführt. Zur Durchführung der Zuleitungen
bzw. der Anschlußstücke sind in der Thermoisolation 5, der Platte 9 und der Hülse
7 entsprechende Durchgangsausnehmungen vorgesehen.
In der Zeichnung nicht dargestellt ist ein Temperatursensor zur Temperaturmessung
auf der Plattenunterseite. Der Sensor ist auf der gleichen Seite der Heizplatte
2 wie der Heizleiter 4, angeordnet. Vorzugsweise ist der Temperatursensor in den
Heizleiter 4 integriert.
Der gezeigte Kocher kann vorzugsweise mit Netzspannung von 230V betrieben
werden. Gemäß einer anderen Ausführung kann das Kochgefäß mit einer Niedrigspannung
von 12V - 60V bei einem Strom von 8OA betrieben werden. Bei dieser Niedrigspannungsausführung ist es vorteilhaft, zwischen dem Heizleiter und den
elektrischen Versorgungsleitungen ein Leitungselement zwischenzuschalten, das einen Widerstandswert aufweist, der zwischen den Widerstandswerten des Heizleiters
und der jeweiligen elektrischen Versorgungsleitung liegt. Hierdurch wird eine Überhitzung der Versorgungsleitungen vermieden. Insbesondere kann, ohne daß
dies näher dargestellt ist, an dem freien Ende der Stromzuführung ein Kupferblock
vorgesehen sein, der eine Übergangsverbindung zwischen der jeweiligen Zuführung und den elektrischen Versorgungsleitungen schafft. Darüberhinaus sind für
den Niedrigspannungsbetrieb die Stromzuführungen zwischen dem Elektroanschiuß
10 und dem Heizleiter 4 mit etwa dem vierfachen Querschnitt gegenüber der
eigentlichen Heizleiterbahn ausgebildet, so daß bezogen auf die gleiche Leitungslänge
in den Zuführungen nur Vi der Leistung gegenüber einem gleichlangen Heizleiterstück
umgesetzt wird. Hiermit ist sichergestellt, daß sich die Zuführungen zwischen dem Elektroanschiuß und dem eigentlichen Heizleiter nicht unerwünscht erhitzen.
Die Zeichnung zeigt zur Verdeutlichung des Aufbaus der Heizeinrichtung die Heizplatte
2, den Heizleiter 4, die Thermoisolation 5 und die Platte 9 voneinander beabstandet.
Es versteht sich jedoch, daß die genannten Komponenten miteinander in Flächenkontakt stehen. Dies ist jedoch nicht notwendigerweise der Fall, wenn der
Heizleiter 4 in Form einer Metallschicht auf der Unterseite der Heizplatte 2 aufgebracht
ist.
Claims (12)
1. Eigenbeheizbares Kochgefäß, insbesondere Reiskocher, mit einem Behältnis
für das Kochgut und einer elektrischen Heizeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung eine Heizplatte (2) aus Hochleistungskeramik
und einen damit in Flächenkontakt stehenden Heizleiter (4) aufweist.
2. Kochgefäß nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Heizplatte (2) aus
Siliziumcarbid oder Siliziumnitrid besteht.
3. Kochgefäß nach Anspruch 1, wobei die Heizplatte (2) aus Aluminiumnitrid besteht.
4. Kochgefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Heizleiter
(4) als Metallfolie ausgebildet ist, die gegen die Heizplatte (2) gedrückt ist.
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5. Kochgefäß nach einem der Ansprüche 1-3, wobei der Heizleiter (4) aus einer
auf die Heizplatte (2) aufgebrachten Metallschicht besteht.
6. Kochgefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Heizplatte
(2) unmittelbar mit dem Behältnis (1) verbunden ist, insbesondere deren Boden bildet.
7. Kochgefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Heizplatte
(2) mit dem Behältnis (1) verlötet ist.
8. Kochgefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Heizplatte
(2) mit dem Behältnis (1) verklebt ist.
9. Kochgefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei für die Heizeinrichtung
(2, 4) eine Temperatursteuerung vorgesehen ist, die einen der Heizplatte (2) und/oder dem Heizleiter (4) zugeordneten Temperatursensor
aufweist.
10. Kochgefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Thermoisolation
(5) auf der dem Behältnis (1) abgewandten Seite der Heizeinrichtung (2, 4) vorgesehen ist.
11. Kochgefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Heizeinrichtung
(2, 4) gegen die Umgebung verkapselt ist.
12. Kochgefäß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Heizeinrichtung
(2, 4) in einem Gehäuse (6), insbesondere einer ringförmigen Hülse, angeordnet ist, auf dem das Behältnis (1) steht.
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| DE29903775U DE29903775U1 (de) | 1999-03-02 | 1999-03-02 | Eigenbeheizbares Kochgefäß |
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Publications (1)
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| DE29903775U1 true DE29903775U1 (de) | 1999-08-12 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990923 |
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Effective date: 19991110 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20021001 |