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DE29903568U1 - Fassadenaufzug in Kranbauweise - Google Patents

Fassadenaufzug in Kranbauweise

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DE29903568U1
DE29903568U1 DE29903568U DE29903568U DE29903568U1 DE 29903568 U1 DE29903568 U1 DE 29903568U1 DE 29903568 U DE29903568 U DE 29903568U DE 29903568 U DE29903568 U DE 29903568U DE 29903568 U1 DE29903568 U1 DE 29903568U1
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DE
Germany
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arm
facade
swivel
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boom
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DE29903568U
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English (en)
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Olio Bv Nl
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Manntech Fassadenbefahrsysteme GmbH
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G3/00Scaffolds essentially supported by building constructions, e.g. adjustable in height
    • E04G3/28Mobile scaffolds; Scaffolds with mobile platforms
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)

Description

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Fassadenaufzug in Kranbauweise
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Fassadenaufzug in Kranbauweise.
Fassadenaufzüge werden benötigt, um die Fassade hoher Gebäude zum Zwecke der Pflege, Wartung oder Reparatur zugänglich zu machen. Sie bestehen üblicherweise aus einer Arbeitsgondel, die an Tragseilen aufgehängt ist, welche mittels einer Seilwinde auf- und abgewickelt werden können. Die Seilwinde ist in einer auf dem Dach des Gebäudes installierten Basiseinheit untergebracht. Bei den Fassadenaufzügen vom Krantyp ist die Basiseinheit mit einem Auslegerarm ausgestattet, über den die Tragseile der Arbeitsgondel geführt sind. Ein solcher Fassadenaufzug ist beispielsweise aus dem Deutschen Gebrauchsmuster DE-G 92 04 034.9 bekannt. Dieses bekannte Gerät weist einen Auslegerarm auf, der mittels eines Drehkranzes um eine vertikale Drehachse schwenkbar ist und dessen Länge dadurch veränderlich ist, daß er teleskopierbar mit mehreren ineinander geführten Auslegerschüssen ausgeführt ist. Die Ausrichtung des Auslegerarms ist im wesentlichen horizontal. An seinem freien Ende, dem Auslegerkopf, weist der Auslegerarm eine Schwenkvorrichtung mit vertikaler Drehachse für die Arbeitsgondel auf. Diese Schwenkvorrichtung besteht aus zwei V-förmig schräg nach oben auseinanderlaufenden Tragarmen, über die die Tragseile der Arbeitsgondel verlaufen. Die Basiseinhert dieses bekannten Fassadenaufzugs ist als Dachfahrwagen konzipiert, der auf Schienen auf dem Gebäudedach motorisch verfahrbar ist. Vielfach sind die Basiseinheiten von Fassadenaufzügen in Kranbauweise auch als ortsfest installierte Einheiten ausgebildet, so daß zum Anfahren unterschiedlicher Positionen an der Gebäudefassade neben der Hubbewegung der Tragseile nur das Schwenken des Auslegerarms und die Veränderung der Auslegerarmlänge in Frage kommen. Bei Fassadenaufzügen, deren Basiseinhert als Dachfahrwagen ausgebildet ist, ergibt sich
ein erweiterter Aktionsradius, da die Basiseinheit entlang der Gebäudefassade verfahrbar ist.
Da die Basiseinheit mit dem Auslegerarm vielfach beträchtliche Dimensionen annehmen kann, die in architektonischer Hinsicht als störend empfunden werden, werden Anstrengungen unternommen, um den Fassadenaufzug im unbenutzten Zustand, also in der Parkstellung, möglichst wenig nach außen in Erscheinung treten zu lassen. Gelegentlich stehen hierfür garagenähnliche Räumlichkeiten zur Verfügung, in die der Dachfahrwagen zur Unterstellung eingefahren werden kann.
Insbesondere bei Krangeräten sind Hubeinrichtungen bekannt, mit denen der Auslegerarm von einer niedrigeren Höhenposition in Parkstellung in die höhere Position der Arbeitsstellung hebbar und nach Beendigung der Arbeiten wieder in die Parkposition absenkbar ist. Solche Hubeinrichtungen können beispielsweise als Hubtisch ausgeführt sein, mit dessen Hilfe der Dachfahrwagen eines Fassadenaufzugs auf das gegenüber der Parksteilung erheblich höhere Niveaus der Schienenanlage angehoben werden kann. In der Parkposition kann der Dachfahrwagen beispielsweise hinter der Sichtblende einer Brüstung am Gebäudedach verschwinden. Solche Hubtische sind anlagentechnisch relativ aufwendig und daher kostspielig.
Es ist auch bekannt, den Auslegerarm eines Fassadenaufzugs in Kranbauweise an einer mittels eines Drehkranzes schwenkbaren Teleskopsäule zu befestigen, die zum Erreichen der Arbeitstellung des Auslegerarms von der Parkstellung in die Arbeitsstellung ausgefahren werden kann. Derartige Teleskopsäulen können auch so gestaltet sein, daß sie zum Erreichen der Parkstellung durch den Fahrwerkrahmen des Dachfahrwagens nach unten hindurch in eine entsprechende Vertiefung im Gebäudedach eingefahren werden. Dies erfordert nicht nur das Vorsehen einer in bautechnsicher Hinsicht vielfach unerwünschten Öffnung in der Ebene des Gebäudedachs, sondern bringt oft auch die Notwendigkeit mit sich, den Drehkranz zum Schwenken des Auslegerarms größer dimensionieren zu müssen, als dies an sich aufgrund der Beherrschung der Lasten, die durch die Arbeitsgondel hervorgerufen werden, notwendig wäre. Hierdurch müssen daher Spurweite und Radstand des Dachfahrwagens vielfach unerwünscht groß gewählt werden.
&Ggr;::
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Fassadenaufzug der gattungsgemäßen Art so zu gestalten, daß er in seiner Parkstellung auf dem Dach eines Gebäudes eine möglichst niedrige und somit wenig sichtbare Position einnimmt. Dabei sollen keine Öffnungen in der Dachebene notwendig sein. Der anlagentechnische Aufwand soll möglichst gering sein.
Gelöst wird diese Aufgabe in vorrichtungsmäßiger Hinsicht durch einen Fassadenaufzug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.. Vorteilhafte Weiterbildungen dieses Fassadenaufzugs gehen aus den Unteransprüchen 2 bis 18 hervor.
Um ein Anheben des Auslegerarms von der niedrigeren Parkstellung in die höhere Arbeitsstellung zu erreichen, sieht die Erfindung eine Hubeinrichtung vor, die im wesentlichen lediglich aus einem Lifterarm besteht, der über Drehgelenke einerseits mit der Basiseinheit des Fassadenaufzugs und andererseits mit dem Auslegerarm verbunden ist. Um den Auslegerarm gegenüber dem Lifterarm und den Lifterarm gegenüber der Basiseinheit in der für das Erreichen der Arbeitsstellung maßgeblichen Winkelausrichtung zueinander zu halten und in diese Position zu gelangen, sind erfindungsgemäß zwei Schwenkantriebe vorgesehen, die motorisch angetrieben zu betätigen sind. Von der grundsätzlichen Funktion her gesehen könnten diese Schwenkantriebe beispielsweise durch entsprechende Rotorantriebe (z.B. Zahnradgetriebe) im Bereich der beiden Drehgelenke des Lifterarms ausgebildet sein. Eine solche Lösung ist jedoch nicht bevorzugt. Als wesentlich vorteilhafter wird es angesehen, die Schwenkantriebe im Sinne von motorisch längenveränderlichen Stäben auszuführen, die ihrerseits über Drehgelenke mit dem Auslegerarm und dem Lifterarm bzw. mit der Basiseinheit und dem Lifterarm verbunden sind. Solche längenveränderlichen Stäbe können beispielsweise als Spindelantriebe ausgeführt sein; Besonders bevorzugt wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung jedoch eine Ausführung als hydraulische Kolben/Zylinder-Einheiten.
Im folgenden wird die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels eines Fassadenaufzugs näher erläutert. Die Figuren 1 und 2 zeigen
-4-
zeigen jeweils in einer Seitenansicht einen erfindungsgemäßen Fassadenaufzug in Arbeitsstellung bzw. in Parkposition.
Der in Figur 1 dargestellte Fassadenaufzug weist einen Auslegerarm 1 auf, der sich in der Höhenposition der Arbeitsstellung befindet und etwa horizontal ausgerichtet ist. Dieser Auslegerarm besteht aus mehreren ineinander geführten Auslegerschüssen, die zum Erreichen einer größeren Auslegerlänge teleskopierbar sind. Die Basiseinheit 3 dieses Fassadenaufzugs, die auch ortsfest installiert sein könnte, ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Dachfahrwagen 17 gestaltet, wobei der Dachfahrwagen 17 auf Schienen 19 in der Ebene des Daches des Gebäudes 6 entlang der nicht näher dargestellten Fassade verfahrbar ist. Zum Verfahren sind entsprechende Elektromotoren vorgesehen. Der Auslegerarm 1 ist mittels einer Hubeinrichtung 4 von einer Parkposition, die in Figur 2 dargestellt ist, in die Arbeitsstellung hebbar, die in Figur 1 dargestellt ist. Die Hubeinrichtung 4 ist auf
is einem Drehkranz 2 der Basiseinheit montiert, so daß der Auslegerarm 1 um eine vertikale Drehachse schwenkbar ist. Wesentliches Bauteil der Hubeinrichtung 4 ist ein Lifterarm 5. Dieser Lifterarm 5, der seinerseits beispielsweise aus einem einzelnen Träger oder einem Paar von parallelen Trägern oder einem sonstigen Tragwerk gebildet sein kann, ist mittels der Drehgelenke 7 und 8 einerseits drehbar mit der Basiseinheit 3 und andererseits drehbar mit dem Auslegerarm 1 verbunden. Damit einerseits der Lifterarm 5 die gewünschte Winkelausrichtung gegenüber der Basiseinheit 3 und anderseits der Auslegerarm 1 die gewünschte Winkelausrichtung hinsichtlich des üfterarms 5 einnehmen und halten kann, sind zwei Schwenkantriebe 9, 10 vorgesehen. Entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die beiden Schwenkantriebe 9, 10 jeweils als hydraulische Kolben/Zylinder-Systeme 11, 12 ausgeführt, die ihrerseits jeweils über Drehgelenke 13, 14 bzw. 15, mit der Basiseinheit 3 und dem Lifterarm 5 bzw. mit dem Auslegerarm 1 und dem Lifterarm 5 verbunden sind. Für die Parkposition sind die hydraulischen Kolben/Zylinder-Einheiten 11, 12 vollständig eingefahren, während sie in der Arbeitsstellung des Fassadenaufzugs vollständig ausgefahren sind. In sicherheitstechnischer Hinsicht empfiehlt es sich, die Schwenkantriebe 10, 11 so auszuführen, daß sie in ihrer Arbeitsstellung verriegelbar sind, so daß keine unbeabsichtigten Veränderungen in der Winkellage zwischen Auslegerarm 1 , Lifterarm 5 und Dachfahrwagen 17 eintreten können. Vorzugsweise ist der Schwenkantrieb 10 als ein Paar parallel zueinander angeordneter Kolben/Zylinder-
Einheiten ausgeführt. Es empfiehlt sich, den Abstand des Drehgelenks 8 zwischen Lifterarm 5 und Auslegerarm 1 zum Drehgelenk 13 des Kolben/Zylinder-Systems 11 größer zu wählen als den Abstand des Drehgelenks 8 vom Drehgelenk 15 des Kolben/Zylinder-Systems 12, da dies eine besonders kompakte Bauweise ermöglicht. Grundsätzlich wäre es selbstverständlich auch möglich, das Kolben/Zylinder-System 12 an den drehbaren Teil des Dachfahrwagens 17 anzulenken. Im Hinblick auf die kompakte Bauweise ist es weiterhin vorteilhaft, den Abstand des Drehgelenks 7 . (zwischen dem Lifterarm 5 und dem drehbaren des Dachfahrwagens 17) zum Drehgelenk 15 des Kolben/Zylinder-Systems 12 größer zu wählen als den Abstand des Drehgelenks 7 zum Drehgelenk 13 des Zylinder/Kolben-Systems 11.
Zweckmäßigerweise sollten die Kolben/Zylinder-Systeme 11, 12 baugleich ausgeführt sein. Für eine flache Bauweise ist es darüber hinaus von Vorteil, wenn das Drehgelenk 14 an der Basiseinheit 3 tiefer angeordnet ist, als das Drehgelenk 7. Wie aus Figur 2 hervorgeht, sollte der Lifterarm 5 für eine möglichst niedrige Parkstellung etwa horizontal ausgerichtet sein, in der Parkstellung also parallel unmittelbar unter dem ebenfalls horizontal gerichteten Auslegerarm 1 liegen. In der Arbeitsstellung steht der Lifterarm 5 zweckmäßigerweise in einer Schrägstellung im Bereich von 40° bis 60°, insbesondere etwa 45° zur Horizontalen (Figur 1). Die Anordnung des Drehgelenks 14 für das hydraulische Kolben/Zylinder-System 11 wird zweckmäßigerweise so gewählt, daß dieses Drehgelenk 14 bei Betrachtung eines durch die Längsachsen des Lifterarms 5 und des Auslegerarms 1 gelegten Längsschnitts im Nahbereich der Drehachse des Drehkranzes 2 angeordnet ist. Ferner empfiehlt es sich den Abstand des Drehgelenkes 7 des Lifterarms 5 von der Drehachse des Drehkranzes 2 so festzulegen, daß er etwa der halben Spurweite des Dachfahrwagens 17 entspricht. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Auslegerarm 1 an seinem Kopfende mit einer Schwenkvorrichtung 18 ausgestattet, die um eine vertikale Drehachse drehbar ist. Diese Schwenkvorrichtung kann in bekannter Weise mit einem doppelarmigen Tragarm ausgestattet sein, der in der dargestellten Seitenansicht nicht näher erkennbar ist. Durch Drehung der Schwenkvorrichtung 18 kann die nicht dargestellte Arbeitsgondel des Fassadenaufzugs, die üblicherweise mit ihrer Längsachse quer zur Längsachse des Auslegerarms 1 ausgerichtet ist, bei Bedarf auch schräg zum Auslegerarm 1 bzw. zur Fassadenebene eingestellt werden.
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Der erfindungsgemäße Fassadenaufzug kann aus der niedrigen Parkposition heraus durch Betätigung der beiden Schwenkantriebe 9, 10, also durch Beaufschlagung der hydraulischen Kolben/Zylinder-Systeme 11, 12 mit Hydraulikflüssigkeit in die höhere Arbeitsstellung angehoben werden. Dies kann durch gleichzeitige und gleichmäßige Betätigung der beiden Schwenkantriebe 9, 10 geschehen. Um das erforderliche Hydraulikaggregat im Preis besonders niedrig zu halten, kann dieses mit einer besonders kleinen Leistung versehen werden. In diesem Fall sieht die vorliegende^ Erfindung eine Betriebsweise zum Verfahren des Auslegerarms von der Parkposition in die Arbeitsstellung vor, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die beiden Kolben/Zylinder-Systeme 11,12 nicht gleichzeitig, sondern zeitlich abwechselnd schrittweise betätigt werden. Dadurch gerät der Auslegerarm 1 selbstverständlich abweichend von seiner normalen horizontalen Lage in eine schräge Stellung. Durch entsprechende steuerungstechnische Vorkehrungen wird erfindungsgemäß jedoch sichergestellt, daß die Abweichung der Winkellage des Auslegerarms von der Winkellage der Arbeitsstellung unter einem vorgegebenen Schwellenwert bleibt, so daß keine gefährliche Schräglage entstehen kann. Zweckmäßigerweise wird der Schwellenwert auf unter 10° festgelegt. Vorzugsweise beträgt diese Abweichung von der Ausrichtung in Arbeitsstellung lediglich 1° bis 5°.
Die erfindungsgemäße Bauweise eines Fassadenaufzugs vom Krantyp ermöglicht eine extrem niedrige Bauweise für die Parkstellung. Gegenüber der Bauweise mit absenkbaren Teleskopsäulen ermöglicht die vorliegende Erfindung eine deutliche Verkleinerung der Spurweite und desRadstandes für den Dachfahrwagen. Hinzukommt, daß der Dachfahrwagen auch nach Absenken des Auslegers noch verfahrbar ist, um beispielsweise in eine besondere Parkposition auf dem Gebäudedach verfahren werden zu können. Bei einer Betriebsweise nach dem erfindungsgemäßen Betriebsverfahren ist es möglich das Hydraulikaggregat, das ohnehin nur für die relativ kurze Zeitspanne bis zum Erreichen der eigentlichen Arbeitsstellung des Auslegerarms betätigt wird, bei voller Erhaltung der Funktionsfähigkeit mit einer besonders geringen Antriebsleistung auszustatten, so daß hierfür nur vergleichsweise geringe Kosten anfallen.

Claims (18)

1. Fassadenaufzug in Kranbauweise mit einem Auslegerarm (1), der mittels eines Drehkranzes (2) um eine vertikale Drehachse schwenkbar auf einer im Dachbereich eines Gebäudes (6) installierbaren Basiseinheit (3) gelagert ist und über den die Tragseile für eine Arbeitsgondel geführt sind, wobei der Auslegerarm (1) mittels einer Hubeinrichtung (4) von einer in einer Parkstellung des Fassadenaufzugs vorliegenden Höhenposition auf eine höhere Höhenposition in Arbeitsstellung des Fassadenaufzugs hebbar ist, dadurch gekennzeichnet,
1. daß die Hubeinrichtung (4) als Lifterarm (5) ausgebildet ist, der jeweils über ein Drehgelenk (7, 8) mit einer horizontalen Drehachse an der Basiseinheit (3) und an dem Auslegerarm (1) befestigt ist,
2. daß der Lifterarm (5) mittels eines ersten Schwenkantriebs (9) um die Drehachse des Drehgelenks (7) an der Basiseinheit (3) motorisch angetrieben schwenkbar ist und
3. daß der Auslegerarm (1) mittels eines zweiten Schwenkantriebs (10) um die Drehachse des Drehgelenks (8) am Lifterarm (5) motorisch angetrieben schwenkbar ist.
2. Fassadenaufzug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schwenkantriebe (9, 10) in der Arbeitsstellung zur Fixierung der Höhenposition des Auslegerarms (1) verriegelbar sind.
3. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Schwenkantrieb (9) als Hubspindelantrieb ausgebildet ist, der jeweils über Drehgelenke mit der Basiseinheit (3) und mit dem Lifterarm (5) verbunden ist.
4. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Schwenkantrieb (10) als Hubspindelantrieb ausgebildet ist, der jeweils über Drehgelenke mit dem Lifterarm (5) und mit dem Auslegerarm (1) verbunden ist.
5. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, . daß der erste Schwenkantrieb (9) als hydraulisches Kolben/Zylinder-System (11) ausgebildet ist, das jeweils über Drehgelenke (13, 14) mit der Basiseinheit (3) und mit dem Lifterarm (5) verbunden ist.
6. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Schwenkantrieb (10) als hydraulisches Kolben/Zylinder-System (12) ausgebildet ist, das jeweils über Drehgelenke (15, 16) mit dem Lifterarm (5) und mit dem Auslegerarm (1) verbunden ist.
7. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Basiseinheit (3) als Dachfahrwagen, insbesondere als schienengebundener, motorisch verfahrbarer Dachfahrwagen (17) ausgebildet ist.
8. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, . daß der Auslegerarm (1) zur Veränderung seiner Auslegerlänge teleskopierbar mit mehreren ineinander geführten Auslegerschüssen ausgeführt ist.
9. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslegerarm (1) an seinem Kopfende mit einer um eine vertikale Drehachse drehbaren Schwenkvorrichtung (18) ausgestattet ist.
10. Fassadenaufzug nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, . daß der Abstand des Drehgelenks (8) vom Drehgelenk (13) größer ist als der Abstand des Drehgelenks (8) vom Drehgelenk (15).
11. Fassadenaufzug den Ansprüchen 5 und 6 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des Drehgelenks (7) vom Drehgelenk (15) größer ist als der Abstand des Drehgelenks (7) vom Drehgelenk (13).
12. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehgelenk (14) an der Basiseinheit (3) tiefer angeordnet ist als das Drehgelenk (7).
13. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das hydraulische Kolben/Zylinder-System (12) aus einem Paar parallel zueinander angeordneter Kolben/Zylinder-Einheiten besteht.
14. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolben/Zylinder-Systeme (11, 12) baugleich ausgeführt sind.
15. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Lifterarm (5) in der Parkstellung etwa horizontal ausgerichtet ist.
16. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Lifterarm (5) in der Arbeitsstellung in einem Winkel von 40° bis 60°, insbesondere 45°, zur Horizontalen ausgerichtet ist.
17. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehgelenk (14) des Kolben/Zylinder-Systems (11) in dem durch die Längsachsen des Lifterarms (5) und des Auslegerarms (1) gelegten Längsschnitt gesehen im Nahbereich der Drehachse des Drehkranzes (2) angeordnet ist.
18. Fassadenaufzug nach einem der Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des Drehgelenks (7) des Lifterarms (5) von der Drehachse des Drehkranzes (2) etwa der halben Spurweite des Dachfahwagens (17) entspricht.
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