DE29903414U1 - Vorrichtung zur Überwachung der Verriegelungsstellung einer Verbindungseinrichtung, insbesondere der Verriegelungsstellung einer Einrichtung zur Befestigung eines Kindersitzes in einem Fahrzeug - Google Patents
Vorrichtung zur Überwachung der Verriegelungsstellung einer Verbindungseinrichtung, insbesondere der Verriegelungsstellung einer Einrichtung zur Befestigung eines Kindersitzes in einem FahrzeugInfo
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Description
18195ANA.DOC
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überwachung der Veniegelungsstellung
einer Verbindungseinrichtung, insbesondere der Verriegelungsstellung einer Einrichtung zur Befestigung eines Kindersitzes in einem Fahrzeug.
Zur Befestigung eines Kindersitzes in einem Kraftfahrzeug sind verschiedene
Möglichkeiten bekannt: Der Kindersitz kann zugleich mit dem Kind mit einem im Famzeug ohnehin vorhandenen 2-Punkt- oder 3-Punkt-Gurt-System befestigt
werden. Des Weiteren ist es bekannt, den Kindersitz zunächst mit zusätzlichen, im Fahrzeug montierten Gurten zu befestigen, wobei das Kind dann mit im Kindersitz
integrierten Gurten gehalten wird.
In letzter Zeit wurde von der Kfz-lndustrie ein neues Befestigungssystem für
Kindersitze entwickelt, bei dem spezielle Kindersitze mit daran vorgesehenen Verriegelungsteilen mit fest im Kraftfahrzeug vorgesehenen Trägerteilen verbunden
werden. Beispielsweise können am Kindersitz zwei Arme vorgesehen - sein, die jeweils eine stimseitige Ausnehmung aufweisen, in welche ein U-förmiger
Bügel, der fest im Kfz montiert ist, eingreift. Nach dem Einschieben der Arme in die als Bügel ausgebildeten Trägerteile wird der Sitz mit einer jeweils
am Aim des Kindersitzes vorgesehenen Arretiereinrichtung arretiert. Dieses
Befestigungssystem weist den Vorteil einer schnellen Montagemöglichkeit auf.
Zudem wird der Kindersitz fest mit dem Fahrzeug verankert, so dass praktisch
keine Gefahr besteht, dass der Kindersitz bei einer Kollision des Kfz aus seiner
Verankerung gerissen wird.
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Problematisch in Verbindung mit im Fahrzeug befindlichen Kindersitzen, insbesondere
auf den Vordersitzen eines Kfz, ist jedoch, dass das Auslösen eines im Fahrzeug vorhandenen Airbag sicher verhindert werden muss. Hierfür wurden
verschiedene Systeme entwickelt, beispielsweise Infrarot- oder Ultraschall-Erfassungssysteme,
die detektieren, ob im Kfz ein Kindersitz montiert ist oder nicht. Gegebenenfalls wird dann die Zündung eines Airbag verhindert. Deraitige
Systeme weisen jedoch bisher immer den Nachteil auf, dass eine 100%ige Erkennung
nicht gewährleistet wird.
Es ist darüber hinaus, insbesondere im Zusammenhang mit Rückhalte-Systemen
für Kraftfahrzeuge, bekannt, die Verriegelungsstellung einer Verbindungseinrichtung,
insbesondere eines Gurtschlosses eines Rückhaltesystems, zu überwachen. Auch derartige Überwachungssysteme können dazu genutzt werden, um
beispielsweise das Zünden eines Airbag zu verhindern, falls sich auf dem betreffenden
Sitz, beispielsweise dem Beifahrersitz, keine Person befindet. Dabei wird angenommen, dass sich keine Person auf dem betreffenden Sitz befindet, wenn
der Gurt als nicht geschlossen detektiert wird.
Deraitige herkömmliche Einrichtungen zur Überwachung der Verriegelüngsstellung
eines Gurtschlosses weisen meist einen Endschalter auf, welcher von dem zu vemegelnden Teil, das am Gurt befestigt ist, in der Vemegelungsstellung
beaufschlagt wird.
Problematisch bei derartigen Überwachungsvorrichtungen ist jedoch, dass Fehlfunktionen
nicht erkennbar sind. Beispielsweise kann nicht unterschieden werden, ob das Gurtschloss nicht verriegelt ist, oder ob der Einschalter defekt ist und
der Kontakt trotz der Verriegelung des Gurtschlosses nicht geschlossen wurde.
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Hierzu hat die Anmelderin in der nicht veröffentlichten deutschen Patentanmeldung
198 30 229 eine Vonichtung zur Überwachung der Vemegelungsstellung einer Verbindungsvorrichtung, insbesondere zur Überwachung der Vemegelungsstellung
eines Gurtschlosses für Kfz, beschrieben, welche auf einfache Weise hinsichtlich der wesentlichen Fehlennöglichkeiten überwachbar ist und welche
auf einfache Weise in die Konstiuktion bekannter Veibindungsvonichtungen
integrierbar ist.
Der Kern dieser Überwachungsvonichtung bzw. Übenvachungsemrichtung besteht
darin, dass beim Verbinden des Veniegelungsteils und des Trägelteils der Verbindungsvonichtung zwei Positionen erfasst werden. Während des Verbindens
wird wenigstens eine bewegbare Marke aus einer ersten in eine zweite Endposition
bewegt. Mit einer ersten und einer zweiten Sensoreinrichtung wird jeweils das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der Marke in der eisten und
zweiten Endposition detektiert. Auf diese Weise ist es möglich, nicht nur die Endstellung, also die Vemegelungsstellung der zu überwachenden Verbindungsvonichtung
zu kontrollieren, sondern eine bestimmte Phase des Verbindungsvorgangs. Beispielsweise ist bei dieser Vorrichtung erkennbar, falls eine der beiden
Sensoreinrichtungen ausgefallen ist. Auch ist erkennbar, ob die zu detektierende
Marke zerstört wurde.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Vonichtung zur Überwachung der Vemegelungsstellung
einer Verbindungseinrichtung, insbesondere der Vemegelungsstellung einer Einrichtung zur Befestigung eines Kindersitzes in einem Fahrzeug zu schaffen,
welche auf einfache Weise in einem Fahrzeug auf einem bereits vorhandenen Trägeiteil der Verbindungseinrichtung montierbar ist und auf einfache Weise
hinsichtlich der wesentlichen Fehlermöglichkeiten überwachbar ist.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass die wesentliche Fehlermöglichkeit
der Vorrichtungen nach dem Stand der Technik bei der Verwendung von Endschaltern darin besteht, dass trotz eines Betätigens des Endschalters der
Kontakt, beispielsweise infolge eines Verschleißes der Kontaktelemente, nicht korrekt geschlossen wird.
Um diese Funktionsstömng zu erkennen, werden bei der vorliegenden Erfindung
nicht nur die verriegelte Endstellung oder Verriegelungsstellung eines im Grundkörper
der Vorrichtung angeordneten Schiebers überwacht, sondern zusätzlich wenigstens eine weitere, von der Veniegelungsstellung beabstandete Stellung
des Schiebers. Hierdurch wird die Funktionssicherheit der Überwachungsvorrichtung
drastisch verbessert. Beispielsweise kann der Ausfall der Detektionsmöglichkeit in der Veniegelungsstellung als Folge eines Ausfalls der betreffenden
Sensoreinrichtung dadurch erkannt werden, dass bei einem Verbinden der Teile der Verbindungseinrichtiing der Schieber auch in der von der Veniegelungsstellung
beabstandeten Stellung erfasst wird. In umgekehrter Weise kann selbstverständlich auch der Ausfall der Sensoreinrichtung zur Erfassung der
weiteren Verriegelungsstellung erkannt werden, falls bei einem Verbinden der Teile der Verbindungseinrichtung lediglich die Veniegelungsstellung detektiert
wird, nicht jedoch das Vorhandensein des Schiebers in der weiteren Veniegelungsstellung.
In gleicher Weise wird bei der erfindungsgemäßen Vonichtung das Erzeugen
eines Fehlersignals „keine Verriegelung" nur für den Fall ermöglicht, falls auch
tatsächlich versucht wurde, eine Verriegelung herbeizuführen. Zur Erkennung
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des Verriegelungsversuchs dient dabei das Erfassen des Schiebers in der wenigstens
einen weiteren, von der Verriegelungsstellung beabstandeten Stellung bzw. das Herausbewegen des Schiebers aus dieser Stellung. Dagegen war es bei bekannten
Überwachungsvorrichtungen mit Endschaltern nur möglich, ein dauerndes Fehlersignal „keine Verriegelung" zu erzeugen, beispielsweise vom Einschalten
der Zündung des Faluzeugs bis zu einem tatsächlichen Veniegeln der
Verbindungseiiirichtung. Derartige Systeme wurden beispielsweise in Verbindung
mit Rückhaltesystemen verwirklicht, wobei es sich jedoch in der Praxis als störend herausstellte, dass das Fehlersignal dauernd erzeugt wurde, unabhängig
davon, ob die Bedienperson tatsächlich eine Verriegelung herbeiführen wolke
oder nicht.
Nach der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Grundkörper der
Überwachungsvorrichtung mit dem Trägerteil der Verbindungseinrichtung verrastbar
oder verschraubbar ausgebildet. Hierdurch ergibt sich eine sehr einfache Montage der Überwachungsvorrichtung. Auch eine einfache Nachrüstmöglichkeit
ist hierdurch gewährleistet.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung weist der Grundkörper der Überwaübungsvorrichtung
einen Führungsbereich für das Verriegelungsteil auf, der einen Einschubkanal für das Verriegelungsteil definiert.
Diese Ausführungsform ist insbesondere für den Fall vorgesehen, dass die Trägerteile
der Verbindungseinrichtung nicht sichtbar bzw. schwer zugänglich sind.
Beispielsweise können die Trägeiteile von außen nicht sichtbar im Spalt eines Kfz-Sitzes zwischen Sitzfläche und Rückenlehne vorgesehen sein. Der Führungsbereich
ist dabei vorzugsweise so ausgebildet, dass er im Wesentlichen bis in den Spalt zwischen Sitzfläche und Rückenlehne reicht, so dass die Verriege-
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lungsteile der Verbindungseinrichtung, beispielsweise des Kindersitzes, einfach
in die nunmehr sichtbaren Öffnungen der Führungsbereiche eingeschoben werden können. Der durch die Führungsbereiche definierte Einschubkanal ermöglicht
ein einfaches Einschieben der Verriegelungsteile bis in die verriegelte Stellung.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung können in den Seitenwandungen des
Einschubkanals Rastausnehmungen zur Aufnahme des Trägerteils der Verbindungseinrichtung
vorgesehen sein. Hierdurch kann die Überwachungsvorrichtung einfach dadurch montiert werden, dass der Grundkörper bzw. der Führungsbereich
mit den darin vorgesehenen Rastausnehmungen auf das Verriegelungsteil aufgeklippst wird.
Diese Ausführungsform mit Führungsbereich kann auch mit an sich bekannten
Detektionseinrichtungen verwendet werden, die nur die Verriegelungsstellung überwachen, auch in Kombination mit weiteren vor- und nachstehend erläuterten
Merkmalen.
Nach einer Ausführungsvorrichtung der Erfindung ist der vom Veniegelungsteil
beaufschlagbare Bereich des Schiebers in der Richtung senkrecht zur Richtung der Verriegelungsbewegung so ausgebildet, dass er sich im Wesentlichen über
die gesamte Breite des Trägerteils, zumindest jedoch über die Breite des Einschubkanals
im Bereich des Trägerteils erstreckt. Hierdurch wird verhindert, dass insbesondere bei relativ schmal ausgebildeten Verriegelungsteilen der Schieber
während des Verbindungsvorgangs nicht betätigt oder beschädigt wird.
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Bei der bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung sind im oder am Schieber
ein oder mehrere Magnete vorgesehen, die von der Detektionseinrichtung, beispielsweise
mittels Hall-Elementen erfasst weiden.
Des Weiteren erfasst bei der bevorzugten Ausfühmngsform der Eiündung die
Detektionseimichtung sowohl die Ausgangsstellung als auch die Endstellung des
Schiebers. Durch das Erfassen der Ausgangsstellung ist die Funktionsfähigkeit
der Überwachungsvorrichtung bzw. der Sensoreinrichtung zur Überwachung der Ausgangsstellung dauernd überprüfbar.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erzeugt die Detektionseinrichtung
zumindest ein erstes und ein zweites, von Null verschiedener elektrisches
Signal, wobei das erste elektrische Signal der Ausgangsstellung oder einem Ausgangsstellungbereich des Schiebers und das zweite elektrische Signal der
Endstellung oder einem Endstellungsbereich des Schiebers entspricht. Durch
einen Vergleich dieser Signale mit vorgegebenen Sollwerten oder Sollwertbereichen
ist daher sowohl die Funktionsfähigkeit der Vorrichtung, als auch die Stellung des Schiebers und damit insbesondere die korrekte Verriegelungsstellung
erkennbar. Selbstverständlich kann die Detektionseinrichtung auch so ausgebildet
sein, dass eine weitere Auswertung dieser Signale zu mehreren „Funktions-Signalen"
oder „Fehler-Signalen" erfolgt. Beispielsweise kann bei der detektierten Ausgangsstellung und nicht-detektierten Verriegelungsstellung ein „betriebsbereit"-Signal
erzeugt werden. Ebenso kann bei Nicht-detektieren der Ausgangsstellung und gleichzeitigem Nicht-detektieren der Verriegelungsstellung ein
„Nicht-Veniegelungs-Signal" als Fehlersignal erzeugt werden.
Nach der bevorzugten Ausfiihrungsform kann die Detektionseinrichtung ein
drittes elektrisches Signal erzeugen für den Fall, dass sich der Schieber zwischen
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der Ausgangsstellung und der Verriegelungsstellung bzw. entsprechenden Bereichen
befindet. Dies kann entweder durch das Vorsehen einer weiteren Sensorvorrichtung
geschehen, oder automatisch für den Fall, dass keine der Sensoreinrichtungen für die Ausgangs- und Verriegelungsstellung die betreffende Marke
des Schiebers erfasst. Selbstverständlich kann auch dieses dritte elektrische Signal,
ggf. durch Verknüpfung mit den beiden anderen Signalen, wieder von der Detektionseinrichtung zu „Funktions-Signalen" oder „Fehler-Signalen" weiterverarbeitet
werden.
Weitere Auführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele
näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
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Fig. 1 eine schematische perspektivische Darstellung eines Kindersitzes mit
einer Verbindungseinrichtung zur Montage des Kindersitzes in einem
Fahrzeug;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform der
Überwachungsvorrichtung nach der Erfindung;
Fig. 3 schematische Schnittdarstellungen der Ausführungsform nach Fig. 2
in Verbindung mit der Verbindiingseiiirichtung nach Fig. 1, (Fig. 3a:
eingeschobenes Verriegelungsteil beaufschlagt den Schieber der
Überwachungsvorrichtung in Ausgangsstellung; Fig. 3b: eingeschobenes
Verriegelungsteil beaufschlagt den Schieber der Überwachungsvorrichtung in der Verriegelungsstellung);
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Fig. 4 ein schematische Schnittdarstellung der Ausführungsform in Fig. 2 in
Verbindung mit der Verbindungseinrichtung in Fig. 1 mit einem abgewandelten Verriegelungsteil, dargestellt in der Verriegelungsstellung
und
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform der Überwachungsvorrichtung nach der
Erfindung in perspektivischer Darstellung (Fig. 5a: montierter Grundkörper der Überwachungsvoirichfung mit Detektionseinrichtung und
Verriegelungsteil in Verriegelungsstellung; Fig. 5b: wie Fig. 5a zu
sätzlich jedoch mit montiertem Schieber).
Fig. 1 zeigt einen Kindersitz 1, welcher im unteren rückwärtigen Bereich der
Sitzschale zwei Verriegelungsteile 3 einer Verbindungseinrichtung 5 aufweist, die über die Rück wan dung des Sitzes 1 hinausragen. Die Verbindungseinrichtung
5 umfasst neben den Verriegelungsteilen 3 zwei Trägerteile 7, die fest im Falirzeug montiert sind. In einer nicht näher dargestellten Ausführungsform der
Erfindung können die Trägerteile 7 auch so im Fahrzeug angeordnet sein, dass sie aus einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung, die der in Fig. I dargestellten
Position entspricht, ausgeschwenkt werden können. Selbstverständlich müssen auch bei dieser Ausführungsform die Trägerteile 7 so ausgebildet sein, dass sie
eine ausreichende Befestigung des Kindersitzes durch das Veniegeln der Verriegelungsteile
3 mit den Trägerteilen 7 gewährleisten. Die Trägerteile 7 können im Fahrzeug so vorgesehen sein, dass sie durch den Spalt zwischen der Sitzfläche
eines nicht näher dargestellten Fahrzeugsitzes und dessen Rückenlehne zugänglich
sind. Für den Fall, dass die Trägerteile aus einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung
ausschwenkbar sind, können die Trägerteile nach dem Ausschwenken in die Arbeitsstellung auch aus dem Spalt zwischen Sitzfläche und Rücken-
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lehne herausragen. Im Fall einer unbeweglich im Kfz fixierten Montage der Trägerteile
sind diese vorzugsweise im Spalt zwischen Sitzfläche und Rückenlehne des Kfz-Sitzes versenkt. Für diese beiden Anwendungsfälle eignen sich die beiden
unterschiedlichen Grundprinzipien der nachstehend näher erläuterten Überwachungsvorrichtung.
Die in Fig. 2 dargestellte erste Ausführungsform einer Überwachungsvorrichtung
9 weist einen Grundkörper 11 auf, in welchem ein Schieber 13 vorgesehen ist.
Der Schieber 13 ist im Grundkörper 11 verschiebbar geführt. Die Position des
Schiebers entlang seiner Schiebebahii wird durch eine Detektionseimichtung 15
erfasst.
Die Detektionseinrichtung 15 umfasst einerseits eine an der Unterseite des
Grundkörpers 11 vorgesehene Elektronik 17, welche zwei Hall-Sensoren 19
umfasst, welche die Position zumindest eines an der Unterseite des Schiebers 13
vorgesehenen magnetischen Elements 21 erfassen.
Das eine der beiden Hall-Elemente ist dabei, wie aus Fig. 3a ersichtlich, so positioniert,
dass dieses die Ausgangsstellung des Schiebers 13 detektiert. Die Elektronik
17 kann somit erfassen, ob sich der Schieber 13 in der Ausgangsstellung
befindet oder durch die Beaufschlagung des Verriegelungsteils 3 aus der Ausgangsposition
(Fig. 3a) herausbewegt wird.
Anstelle eines einzigen magnetischen Elements können auch mehrere, beispielsweise
zwei magnetische Elemente vorgesehen sein. Z.B. können zwei Sensoreinrichtungen in der Einschubrichtung parallel versetzt zueinander vorgesehen sein.
Diese können dann jeweils ein magnetisches Element erfassen, wobei die beiden Elemente ebenfalls versetzt zueinander im Schieber angeordnet sind.
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Auch ist es selbstverständlich möglich die Sensoreimichtungen zur Erfassung der
Marken im Schieber vorzusehen und die Marken im Grundkörper der Überwachungsvorrichtung.
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Selbstverständlich kann die Position des Schiebers in den wenigstens zwei Stellung
auch auf jede andere Art, beispielsweise mit induktiven oder kapazitiven Sensoreinrichtungen oder mit optischen Sensoreinrichtungen wie Lichtschranken
oder dergleichen erfasst werden.
Um ein einfaches Einschieben und Montieren der Verriegelungsteile 3 mit den
Trägeiteilen 7 für den Fall zu ennöglichen, in dem die Trägeiteile 7 versenkt im
Spalt zwischen der Sitzfläche und der Rückenlehne des Kfz-Sitzes angeordnet
sind, weist die in den Fig. 2 bis 4 dargestellte Auführungsform der Erfindung einen Führungsbereich 23 auf, der einen Einschubkanal 25 für das Verriegelungsteil
3 definiert. Der Führungsbereich 23 ist dabei, wie in Fig. 2 dargestellt, vorzugsweise so ausgebildet, dass sich der Einschubkanal 25 in der horizontalen
Querrichtung (bezogen auf die Einschubbewegung des Verriegelungsteils 3) in Richtung auf den Schieber 13 verjüngt. Hierdurch wird ein einfaches Einschieben
der Verriegelungsteile 3 in die Führungsbereiche 23 der Überwachungsvorrichtungen
9 gewährleistet. Zudem wird eine Zerstörung der Führungsbereiche 23 bei einem verkanteten Einschieben der Veniegelungsteile 3 verhindet.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform sind an den Führungsbereichen
23 an den dem Schieber 13 zugewandten Stirnseiten der Seitenwandungen Rastbereiche 27 ausgebildet, in welchen Rastausnehmungen 29 vorgesehen sind.
Die Rastausnehmungen 29 dienen zur Aufnahme der quer verlaufenden Bereiche der U-förmig ausgebildeten Trägerteile 7. Damit kann die Montage der Überwa-
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chungsvorrichtung 9 sehr einfach dadurch geschehen, dass diese mit den Rastausnehmungen
29 auf das betreffende Trägerteil 7 aufgeklippst wird. Zudem ermöglicht diese Montage eine Schwenkbewegung der Überwachungsvorrichtung
9 um die Achse des vorderen Bereichs des betreffenden Trägerteils 7. Hierdurch wird eine Zerstörung der Überwachungsvorrichtung bei einem Einschieben
der Verriegelungsteile 3 aus unterschiedlichen Winkeln (in einer Vertikalebene zu den vorderen Bereichen der Trägerteile 7) verhindert, da die Überwachungsvorrichtung
mitverschwenkt wird.
Wie in den Fig. 3a und 3b dargestellt, wird der Schieber 13 nach dem Beaufschlagen
durch das Verriegelungsteil 3 in der Ausgangsstellung und das weitere Einschieben des Verriegelungsteils 3 in den Einschubkanal 25 des Führungsbereichs
23 bis in die betreffende Endstellung bewegt (Fig. 3b).
Das zweite Hall-Element ist dabei so positioniert, dass es in der Endstellung das
am Schieber 13 vorgesehene magnetische Element 21 erfassen kann. Hierzu muss sich das magnetische Element 21 selbstverständlich so nah am zweiten
Hall-Element 19 befinden, dass sich - bei der gegebenen Signal verstärkung - ein
detektierbares Signal ergibt. Der „Erfasst"-Zustand kann dann von der Elektronik
bei Überschreiten eines bestimmten Signalpegels detektiert werden.
Bei der in Fig. 3a und 3b dargestellten Ausführungsform des Verriegelungsteils 3
handelt es sich um eine von der dargestellten Überwachungsvorrichtung gerade noch korrekt detektierbare „Minimal-Kontur".
25
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Bei dieser „Minimal-Kontur" des Verriegelungsteils 3 ergibt sich die in Fig. 3b
dargestellte Endstellung des Schiebers 3 bei dem mit dem Trägerelement 7 verriegelten
Verriegelungsteil 3. An dieser Stelle sei daraufhingewiesen, dass die
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eigentliche Veniegelungsmechanik, welche die Arretierung des Verriegelungsteils
3 mit dem Trägeiteil 7 gewährleistet, in der Zeichnung nicht dargestellt ist,
da diese Funktion für die vorliegende Erfindung unerheblich ist. Bei dieser Mechanik
kann es sich um übliche Verriegelungsmechanismen handeln, die beim Einschieben des Trägerteils 7 in die Ausnehmung des Verriegelungsteils 3 bis
zum Anschlag selbsttätig verriegeln und für das Lösen eine manuelle Entriegelungsvorrichtung
beinhalten.
Fig. 4 zeigt wiederum die Überwachungsvorrichtung gemäß Fig. 2, jedoch in
Verbindung mit einem Verriegelungsteil 3, welches der vor der dargestellten Ausführungsform gerade noch detektierbaren „Maximal-Kontur" entspricht.
Sowohl bei der „Minimal-Kontour" als auch der „Maximal-Kontour" ist insbesondere
derjenige Arm seitlich der das Trägerteil aufnehmenden Ausnehmung von Bedeutung, der den Schieber beaufschlagt. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, muss
der Schieber 13 der Überwachungsvorrichtung 9 so ausgebildet sein, dass er zum
einen beim Einschieben der Maximal-Kontur bis in die Veniegelungsstellung einen ausreichenden Verschiebeweg gewährleistet und zum anderen muss auch
in dieser maximalen Endstellung ein Detektieren des magnetischen Elements 21
durch das zweite Hall-Element 19 möglich sein.
Gemäß den Fig. 3b und 4 kann dies dadurch gelöst werden, dass die Länge des
magnetischen Elements 21 (in Einschubrichtung) bei gegebener Länge des Hall-Elements
19 so gewählt ist, dass sowohl in der minimalen Endstellung (Fig. 3b)
als auch in der maximalen Einstellung (Fig. 4) ein sicheres Detektieren möglich
ist. Beispielsweise kann die Länge und Position des magnetischen Elements 21 so gewählt sein, dass sich mit der Minimal-Kontur des Verriegelungsteils 3 gerade
eine volle Überlappung von Hall-Element und magnetischem Element (in dessen vorderem Bereich) und mit der Maximal-Kontur des Verriegelungsteils 3
18195ANA.DOC * l\.. ' &iacgr;* * &Idigr; H \
gerade noch eine volle Überlappung von magnetischem Teil 21 und Hall-Element
19 (in dessen rückwärtigem Bereich) ergibt.
In diesem Fall kann es erforderlich sein, dass das tatsächliche Verriegeln der
Verriegelungsmechanik des Verriegelungsteils 3 noch zusätzlich angezeigt wird, beispielsweise am Sitz selbst.
Selbstverständlich ist es jedoch möglich, das magnetische Element 21 und das
Hall-Element 19 mechanisch und elektrisch so zu dimensionieren, dass ein „Verriegelungs-Signal"
nur dann erzeugt wird, wenn das Verriegelungsteil 3 tatsächlich auch bis zum Anschlag auf das Trägerteil 7 aufgeschoben wurde und demzufolge
auch ein sicheres Verriegeln der Veniegelungsmechanik erfolgt. Hierbei ist jedoch eine Anpassung an die spezielle Kontur des Verriegelungsteils erforderlich.
Fig. 5 zeigt in schematicher perspektivischer Darstellung eine weitere Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Überwachungsvorrichtung 9, welche insbesondere für Anwendungsfälle geeignet ist, in denen die Trägerteile 7 sichtbar
und/oder leicht zugänglich sind. Im dargestellten Aiisfühningsbeispiel weist das
Trägerteil 7, wie im Fall der ersten Ausführungsform, einen U-förmigen Bügel
auf, wobei jedoch zusätzlich in dessen rückwärtigem Bereich eine Montageplatte 31 fest mit dem Bügel verbunden ist. Wie bereits vorstehend erwähnt, kann die
Montageplatte 31 dazu dienen, um das Trägerteil 7 in der Ebene der Montageplatte
aus einer Ruhestellung in eine Arbeitsstellung zu schwenken.
Die in den Fig. 5a und 5b dargestellte Ausführungsform der Überwachungsvorrichtung
9 umfasst einen Grundkörper 11, welcher mit der Montageplatte 31 des
Trägelteils 7 verbindbar ist. Der Grundkörper kann im Wesentlichen in Form
18195ANA.DOC * it.. I i* J * &iacgr;&idigr; ?
einer Platte ausgebildet sein, wobei die Platte als kunststoffumspritztes Stanzgitter
ausgebildet sein kann, auf welchem gleichzeitig die Elektionik 17 aufgebaut
ist. Selbstverständlich kann die Elektionik auch in üblicher Weise auf einer gedruckten
Platine oder unter Verwendung der MID-Technik durch das Aufbringen metallisierter Bereiche, die die Leiterbahnen darstellen, realisiert werden. Der
Grundkörper 11 kann an seiner Unterseite, wie in Fig. 5a schematisch angedeutet,
zwei Rastzapfen 33 aufweisen, mit welchen der Grundkörper in entsprechende
Ausnehmungen in der Montageplatte 3 1 eingeklippst weiden kann. Selbstverständlich
kann jedoch auch eine Schraubverbindung oder eine anders ausgebildete mechanische Verbindung vorgesehen sein. Bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 5 ist ein Schieber 13 vorgesehen, der auf dem plattenförmigen Grundkörper 11 verschiebbar geführt ist. Hierzu kann der Grundkörper beispielsweise etwas
schmäler ausgebildet sein, als der Innenraum des U-förmigen Trägerteils 7. Der Schieber kann sich dann im Wesentlichen über die volle Breite des Grundkörpers
11 erstrecken und mit seinen Seitenwandungen mittels der Seitenwandungen des
Grundkörpers 11 verschiebbar geführt sein. Hierzu können beispielsweise an den
Innenwandungen der Seitenwandungen des Schiebers 13 Führungsnuten vorgesehen sein. Selbstverständlich kann die Führung des Schiebers 13 jedoch auch
auf andere Weise erfolgen. Der Schieber 13 bildet in der Ausfuhrungsform nach Fig. 5 somit gleichzeitig eine Abdeckung der Elektronik 17. Die Wahl des Verschiebungsbereichs
und die Detektion der Stellung des Schiebers 13 kann analog zu der in den Fig. 2 bis 4 dargestellten Ausführungsformen erfolgen und wird
daher an dieser Stelle nicht nochmals erläutert. Fig. 5 zeigt die Endstellung im
Fall der in diesem Beispiel verwendeten „Minimal-Kontur" des Verriegelungsteils
3. Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass der Schieber 13 selbstverständlich mittels federnder Elemente in die Ausgangsstellung zurückbewegt
werden kann.
18195ANA.DOC * I i.. ? &Sgr;* i * »'· *
Im Hinblick auf die Auswerteelekhonik sei darauf verwiesen, dass diese in der
nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 198 30 229 in mehreren Ausführungsformen detailliert beschrieben ist. Der gesamte Offenbamngsgehalt
dieser Patentanmeldung sei durch diesen Vei'weis explizit in den Offenbarungsgehalt
der vorliegenden Anmeldung mit aufgenommen.
Claims (11)
1. VoiTichtung zur Überwachung der Verriegelungsstellung einer Verbindungseinrichtung
(5), insbesondere der Verriegelungsstellung einer Einrichtung zur Befestigung eines Kindersitzes in einem Fahrzeug,
a) mit einem Grundköiper (11), welcher mit einem mit einem Verriegelungsteil
(3) veniegelbaren Trägerteil (7) verbindbar ist,
b) einem im Grundköiper (11) angeordneten Schieber (13), welcher im
mit dem Trägeiteil (7) verbundenen Zustand des Grundkörpers bei einem Überführen des Verriegelungsteils (3) in die Veniegelungsstellung
vom Verriegelungsteil beaufschlagbar und aus einer Ausgangs
stellung in eine der Veniegelungsstel lung entsprechende Endstellung
verschiebbar ist,
c) und mit einer im oder am Grundköiper (11) vorgesehenen Detektionseinrichtung
(15) für das Detektieren der korrekten Verriegelungsstel-
lung des Verriegelungsteils (3) und des Trägerteils (7) durch die Erfassung
der Position des Schiebers (13),
d) wobei die Detektionseinrichtung (15) zusätzlich zur Verriegelungsstellung
wenigstens eine weitere, von der Verriegelungsstellung beab-
standete Stellung des Schiebers (13) erfasst.
18195ANA.DOC * &iacgr;&idigr;.. &Igr; &iacgr;* &iacgr; ** ·
&Igr;8
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper
(11) mit dem Trägerteil (7) verrastbar oder verschraubbar ausgebildet
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Gmndköiper (11) einen Fühningsbereich (23) für das Vemegelungsteil (3)
aufweist, der einen Einschubkanal (25) für das Verriegelungsteil (3) definiert.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Einschubkanal
(25) in Richtung auf das Trägerteil (7) verjüngt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der
Führungsbereich (23) mit dem Grundkörper (11) verbindbar, vorzugsweise
verrastbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, sofern diese auch auf Ansprach
2 rückbezogen sind, dadurch gekennzeichnet, dass in den Seitenwandungen des Führungsbereichs (23) Rastausnehmungen (29) zur Aufnähme
des Trägerteils (7) vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass sich der vom Vemegelungsteil (3) beaufschlagbare Bereich des Schiebers (13) in der Richtung senkrecht zu Richtung der Verriegeliingsbewegimg
über im Wesentlichen die gesamte Breite des Trägerteils (7), zumindest jedoch über die Breite des Einschubkanals (25) im Bereich
des Trägerteils (7) erstreckt.
18195ANA.DOC * 1 &idigr;.. &iacgr; &iacgr;* i &iacgr; 1 &idigr; ·
8. Vonichtung nach einem der vorhergehenden Anspräche, dadurch gekennzeichnet,
dass im oder am Schieber (13) ein oder mehrere magnetische Elemente (21) vorgesehen sind, die von der Detektionseiiirichtung (15) erfasst
werden.
9. Vonichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Detektionseinrichtung (15) sowohl die Ausgangsstellung als auch die Endstellung des Schiebers (13) erfasst.
10. Vonichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektionseinrichtung
(15) zumindest ein erstes und ein zweites, von Null verschiedenes elektrische Signal erzeugt, wobei das erste elektiische Signal der
Ausgangsstellung oder einem Ausgangsstellungsbereich des Schiebers (13) und das zweite elektiische Signal der Endstellung oder einem Endstellungsbereich
des Schiebers entspricht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektionseinrichtung
(15) ein drittes elektrisches Signal erzeugt, das dem Positionsbereich des Schiebers (13) zwischen der Ausgangsstellung oder dem
Ausgangsstellungsbereich und der Endstellung oder dem Endstellungsbereich entspricht.
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