DE29901764U1 - Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf Böden - Google Patents
Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf BödenInfo
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- C09J—ADHESIVES; NON-MECHANICAL ASPECTS OF ADHESIVE PROCESSES IN GENERAL; ADHESIVE PROCESSES NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE; USE OF MATERIALS AS ADHESIVES
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Description
Jankowski Robert, Plauener Straße 20 90491 Nürnberg Jankowski Henry, Nansenstraße 21 90439 Nürnberg
Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen
bzw. Platten auf Böden.
Die Neuerung bezieht sich auf einen Klebstoff gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Bei der Ausstattung insbesondere von Fußböden werden
bevorzugt flächendeckende Einzelteile in Form von Parkett bezeichnete Platten aus Holzwerkstoffen, vorwiegend in Natur verwendet. Im
Handel wird zu diesem Zweck eine breite Auswahl an Bodenmaterialien mit einer Anzahl von Klebern, jedoch ausnahmslos als transparenter Fugenleim
mit praktischen Verarbeitungsempfehlungen angeboten.
Vom System her handelt es sich bei der Ausstattung von Räumen generell
um Verlegearbeiten mit den erwähnten, vorgefertigten, mit Nut und Feder versehenen Platten, die auf festen Untergrund aufgebracht werden,
nachdem zuvor Nut und Feder der Platten verleimt, ineinandergefügt und danach mit dem Werkzeugzubehör fachgerecht angeklopft werden.
Es hat sich als Nachteil herausgestellt, daß zwischen den verlegten
Platten, also an den Stößen, sich gelegentlich Haarrisse oder kleinere Spalten bilden, die ihre Ursache einmal in den nicht exakt rechtwinkelig
zugeschnittenen Einzelplatten haben oder die auf nicht ohne weiteres erkennbare unebene Bodenstellen zurückzuführen sind. Zwar werden
solche unvermeidbaren Haarrisse durch den Fugenleim, der beim waagrechten Anklopfen der Platten mittels eines Schlagklotzes zwischen den
Fugen wulstförmig oben austritt, mit einem feuchten Lappen restlos weggewischt. Doch das Füllmaterial, also der zuvor aufgebrachte Klebstoff
läßt gerade wegen seiner Transparenz einen deutlich wahrnehmbaren Kontrast im Fugenbereich zwischen den betreffenden Platten erkennen.
Dies ist insbesondere bei Platten aus Naturholz wie Eiche oder Buche und dergl. der Fall.
Es ist die Aufgabe der Neuerung, diese beim Verlegen von Böden unvermeidlich
sich einstellenden Nachteile, die nicht allein durch handwerkliche Nachbesserungen zu beseitigen sind, jedoch im Gesamtgefüge
einer an sich einwandfreien Verlegearbeit sich störend ausnehmen, zu beseitigen. Die Kontraste steigern sich noch infolge der nicht immer
einheitlichen Maserung der vorwiegend aus Naturholz gefertigten Platten.
Die Neuerung geht dabei von der Erkenntnis aus, daß ein Plattenbelag
auf größerer Fläche in Wohnräumen nur dann seinen bevorzugten Zweck erfüllt, wenn dessen perfekte und qualifizierte Endbehandlung
sich auf ein Minimum von weiter nicht mehr korrigierbaren und kaum wahrnehmbaren Schadstellen an Haarrissen oder dergl. beschränkt.
• ·
Die Lösung dieser Aufgabe beim Verlegen von Plattenmaterial der vorbezeichneten
Art auf Böden in Wohnräumen oder dergl. erfolgt durch die
im Kennzeichen des Anspruchs 1 definierten Maßnahmen. Insbesondere ist vorgesehen, nicht vermeidbare, beim Verlegen von Plattenmaterial
entstehende oder zurückbleibende Fehler im Bereich der Fugen allein von Hand durchführbare Verstreichmaßnahmen zu beseitigen und zwar
durch Verwendung eines mit Farbpigmenten angereicherten Klebstoffs.
Diese gezielte Einfärbung des Klebstoffs, die über eine Farbenskala
auswählbar ist, richtet sich nach dem Grundton des Plattenmaterials z.B. aus Holz, das fast ausnahmslos mit den unlösbar ineinandergreifenden
Aus- bzw. Anformungen von Nut und Feder ausgestattet sind, um bei der
Gesamtverlegung zu einer kompakten und belastbaren Bodeneinheit zu gelangen.
Weitere Vorteile sind in den Unteransprüchen festgelegt. Besonders hervorzuheben
sind dabei die Maßnahmen nach Anspruch 4 und 5, welche die Möglichkeit aufzeigen, in Fällen besonderer Art die Fugen zwischen
den Platten bewußt kontrastierend zu diesen sichtbar werden zu lassen und daher die Einfärbung des Klebstoffs zu bevorzugen.
Einzelheiten der Neuerung sind an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Zeichnung erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine angenommene Teilfläche aus verlegtem Parkett oder dergl.
Fig. 2 die Lage von Nut und Feder nach dem Verlegen von zwei Platten,
Fig. 4 geplante Verlegung der Platten mit einander divergierenden
Abmessungen von Nut und Feder,
Die Schnittbilder der Fig. 2 bis 5 sind zum besseren Verständnis in Details
vergrößert dargestellt. Die verwendeten Platten 1 und 2 sind bekanntlich mit ineinander einpaßbaren Verbindungselementen, mit Nut 3
und Feder 4 versehen und bilden nach dem vorher aufgebrachten Klebstoff 5 und dem darauf folgenden An- bzw. Zusammenklopfen mittels
handlichem Werkzeug eine auf Dauer haltbare Flächeneinheit. Mit dem
Zusammenpressen der Platten 1 und 2 tritt am oberen Falz bzw. an der oberen Fuge 9 überschüssiger Klebstoff in Form einer länglichen Wulst 6
aus, der mit einem feuchten Lappen durch Wegwischen problemlos beseitigt wird. Damit ist der individuelle Arbeitsgang beendet und die zusammengefügten
Platten weisen in der Regel einen festen Sitz auf dem ebenen Boden 7 auf.
In. Fig. 3 ist dagegen die Situation veranschaulicht, daß bei identischem
Arbeits- bzw. Verlegungsvorgang wie in Fig. 2 die Flächenbeschaffenheit einen unebenen Boden 8 aufweist, der an oder nahe der Fuge oder dem
Stoß 9 einen Knick 10 erkennen läßt, der die Platte 2 unter Bildung eines
oben offenen Keils 11 zu einer Verkantung zwingt. Der Keil 11 ist an sich
identisch mit dem Stoß 9, bildet jedoch infolge der Unebenheit des Bodens 8 zumindest einen Haarriß. Ein solcher kann ebenso entstehen,
falls z.B. eine der Seitenkanten der Platten 1 oder 2 nicht exakt im rechten Winkel geschnitten sein sollte. In diesem Fall sorgt gemäß der Neuerung
der längliche Wulst 6 des ausgetretenen Klebstoffs, der dem Farbton
der überwiegend naturbelassenen Oberfläche der Platten 1 und 2 angeglichen ist, bei dessen Wegwischen, selbsttätig für eine unauffällige
Verdeckung des als Haarriß offenen Keils 11.
Unabhängig von den oben erläuterten handwerklichen Einsatzmöglichkeiten
einer optimalen Verlegung von Bodenbelägen besteht nicht selten das Bedürfnis, Platten der vorbezeichneten Art mit Abstand zueinander
zu verlegen, um die Fugen bzw. den Stoß 9 im gesamten Verlegebereich des Raumes besonders zum Vorschein zu bringen. Diese Variante deutet
die Fig. 4 an. Danach ist vorgesehen, daß der gegenseitige Abstand der Plattenteile 1 und 2 durch voneinander unterschiedliche Abmessungen
nach Tiefe von Nut 3 und Länge von Feder 4 bestimmt ist. Der dabei verwendete Klebstoff ist dann so beschaffen, daß dessen Farbgebung in
einem deutlichen Kontrast zum Bodenbelag steht.
Die Fig. 5 erläutert schließlich noch die Erzielung eines gleichen dekorativen
Effekts wie nach Fig. 4. Diese Variante deutet an, daß an den Kreuzungsstellen der Fugen 9 ein Abstand haltendes Fugenraster 12
eingelegt wird, an welchem die Schnittkanten der Fugen 9 anschlagen.
Ansprüche:
Claims (5)
1. Klebstoff zum haltbaren Verbindung von flächendeckenden Einzelteilen
bzw. Platten auf Böden durch Verleimung untereinander in Nut und Feder, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff (5) mit Farbpigmenten
angereichert, ist, die dem Grundton der Platten (1 und 2) entsprechen bzw. diesem angepaßt sind.
2. Klebstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten
(1 und 2) aus Fertigparkett-Dielen oderdergl. bestehen.
3. Mittels Klebstoff nach Anspruch 1 bearbeitete bzw. verlegte Platten,
dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen diesen reguliert bzw. festgelegt ist.
4. Platten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß deren gegenseitiger
Abstand durch voneinander unterschiedliche Abmessungen nach Tiefe von Nut (3) und Länge von Feder (4) bestimmt ist.
(Fig. 4).
5. Platten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß deren gegenseitiger
Abstand mittels eines Distanzrasters (12) festgelegt ist. (Fig. 5)
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29901764U DE29901764U1 (de) | 1999-02-02 | 1999-02-02 | Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf Böden |
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| DE29901764U Expired - Lifetime DE29901764U1 (de) | 1999-02-02 | 1999-02-02 | Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf Böden |
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-
1999
- 1999-02-02 DE DE29901764U patent/DE29901764U1/de not_active Expired - Lifetime
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