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DE29901764U1 - Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf Böden - Google Patents

Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf Böden

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Publication number
DE29901764U1
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DE
Germany
Prior art keywords
panels
adhesive
floors
individual parts
tongue
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29901764U
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English (en)
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JANKOWSKI HENRY
Original Assignee
JANKOWSKI HENRY
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Publication date
Application filed by JANKOWSKI HENRY filed Critical JANKOWSKI HENRY
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Publication of DE29901764U1 publication Critical patent/DE29901764U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C09DYES; PAINTS; POLISHES; NATURAL RESINS; ADHESIVES; COMPOSITIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; APPLICATIONS OF MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • C09JADHESIVES; NON-MECHANICAL ASPECTS OF ADHESIVE PROCESSES IN GENERAL; ADHESIVE PROCESSES NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE; USE OF MATERIALS AS ADHESIVES
    • C09J11/00Features of adhesives not provided for in group C09J9/00, e.g. additives

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Jankowski Robert, Plauener Straße 20 90491 Nürnberg Jankowski Henry, Nansenstraße 21 90439 Nürnberg
Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf Böden.
Beschreibung:
Die Neuerung bezieht sich auf einen Klebstoff gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Bei der Ausstattung insbesondere von Fußböden werden bevorzugt flächendeckende Einzelteile in Form von Parkett bezeichnete Platten aus Holzwerkstoffen, vorwiegend in Natur verwendet. Im Handel wird zu diesem Zweck eine breite Auswahl an Bodenmaterialien mit einer Anzahl von Klebern, jedoch ausnahmslos als transparenter Fugenleim mit praktischen Verarbeitungsempfehlungen angeboten.
Vom System her handelt es sich bei der Ausstattung von Räumen generell um Verlegearbeiten mit den erwähnten, vorgefertigten, mit Nut und Feder versehenen Platten, die auf festen Untergrund aufgebracht werden, nachdem zuvor Nut und Feder der Platten verleimt, ineinandergefügt und danach mit dem Werkzeugzubehör fachgerecht angeklopft werden.
Es hat sich als Nachteil herausgestellt, daß zwischen den verlegten Platten, also an den Stößen, sich gelegentlich Haarrisse oder kleinere Spalten bilden, die ihre Ursache einmal in den nicht exakt rechtwinkelig zugeschnittenen Einzelplatten haben oder die auf nicht ohne weiteres erkennbare unebene Bodenstellen zurückzuführen sind. Zwar werden solche unvermeidbaren Haarrisse durch den Fugenleim, der beim waagrechten Anklopfen der Platten mittels eines Schlagklotzes zwischen den Fugen wulstförmig oben austritt, mit einem feuchten Lappen restlos weggewischt. Doch das Füllmaterial, also der zuvor aufgebrachte Klebstoff läßt gerade wegen seiner Transparenz einen deutlich wahrnehmbaren Kontrast im Fugenbereich zwischen den betreffenden Platten erkennen. Dies ist insbesondere bei Platten aus Naturholz wie Eiche oder Buche und dergl. der Fall.
Es ist die Aufgabe der Neuerung, diese beim Verlegen von Böden unvermeidlich sich einstellenden Nachteile, die nicht allein durch handwerkliche Nachbesserungen zu beseitigen sind, jedoch im Gesamtgefüge einer an sich einwandfreien Verlegearbeit sich störend ausnehmen, zu beseitigen. Die Kontraste steigern sich noch infolge der nicht immer einheitlichen Maserung der vorwiegend aus Naturholz gefertigten Platten.
Die Neuerung geht dabei von der Erkenntnis aus, daß ein Plattenbelag auf größerer Fläche in Wohnräumen nur dann seinen bevorzugten Zweck erfüllt, wenn dessen perfekte und qualifizierte Endbehandlung sich auf ein Minimum von weiter nicht mehr korrigierbaren und kaum wahrnehmbaren Schadstellen an Haarrissen oder dergl. beschränkt.
• ·
Die Lösung dieser Aufgabe beim Verlegen von Plattenmaterial der vorbezeichneten Art auf Böden in Wohnräumen oder dergl. erfolgt durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 definierten Maßnahmen. Insbesondere ist vorgesehen, nicht vermeidbare, beim Verlegen von Plattenmaterial entstehende oder zurückbleibende Fehler im Bereich der Fugen allein von Hand durchführbare Verstreichmaßnahmen zu beseitigen und zwar durch Verwendung eines mit Farbpigmenten angereicherten Klebstoffs.
Diese gezielte Einfärbung des Klebstoffs, die über eine Farbenskala auswählbar ist, richtet sich nach dem Grundton des Plattenmaterials z.B. aus Holz, das fast ausnahmslos mit den unlösbar ineinandergreifenden Aus- bzw. Anformungen von Nut und Feder ausgestattet sind, um bei der Gesamtverlegung zu einer kompakten und belastbaren Bodeneinheit zu gelangen.
Weitere Vorteile sind in den Unteransprüchen festgelegt. Besonders hervorzuheben sind dabei die Maßnahmen nach Anspruch 4 und 5, welche die Möglichkeit aufzeigen, in Fällen besonderer Art die Fugen zwischen den Platten bewußt kontrastierend zu diesen sichtbar werden zu lassen und daher die Einfärbung des Klebstoffs zu bevorzugen.
Einzelheiten der Neuerung sind an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Zeichnung erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine angenommene Teilfläche aus verlegtem Parkett oder dergl.
Fig. 2 die Lage von Nut und Feder nach dem Verlegen von zwei Platten,
Fig. 3 desgleichen bei unebener Bodenfläche,
Fig. 4 geplante Verlegung der Platten mit einander divergierenden Abmessungen von Nut und Feder,
Fig. 5 desgleichen bei Platten mit Fugenraster.
Die Schnittbilder der Fig. 2 bis 5 sind zum besseren Verständnis in Details vergrößert dargestellt. Die verwendeten Platten 1 und 2 sind bekanntlich mit ineinander einpaßbaren Verbindungselementen, mit Nut 3 und Feder 4 versehen und bilden nach dem vorher aufgebrachten Klebstoff 5 und dem darauf folgenden An- bzw. Zusammenklopfen mittels
handlichem Werkzeug eine auf Dauer haltbare Flächeneinheit. Mit dem Zusammenpressen der Platten 1 und 2 tritt am oberen Falz bzw. an der oberen Fuge 9 überschüssiger Klebstoff in Form einer länglichen Wulst 6 aus, der mit einem feuchten Lappen durch Wegwischen problemlos beseitigt wird. Damit ist der individuelle Arbeitsgang beendet und die zusammengefügten Platten weisen in der Regel einen festen Sitz auf dem ebenen Boden 7 auf.
In. Fig. 3 ist dagegen die Situation veranschaulicht, daß bei identischem Arbeits- bzw. Verlegungsvorgang wie in Fig. 2 die Flächenbeschaffenheit einen unebenen Boden 8 aufweist, der an oder nahe der Fuge oder dem Stoß 9 einen Knick 10 erkennen läßt, der die Platte 2 unter Bildung eines oben offenen Keils 11 zu einer Verkantung zwingt. Der Keil 11 ist an sich identisch mit dem Stoß 9, bildet jedoch infolge der Unebenheit des Bodens 8 zumindest einen Haarriß. Ein solcher kann ebenso entstehen, falls z.B. eine der Seitenkanten der Platten 1 oder 2 nicht exakt im rechten Winkel geschnitten sein sollte. In diesem Fall sorgt gemäß der Neuerung der längliche Wulst 6 des ausgetretenen Klebstoffs, der dem Farbton der überwiegend naturbelassenen Oberfläche der Platten 1 und 2 angeglichen ist, bei dessen Wegwischen, selbsttätig für eine unauffällige Verdeckung des als Haarriß offenen Keils 11.
Unabhängig von den oben erläuterten handwerklichen Einsatzmöglichkeiten einer optimalen Verlegung von Bodenbelägen besteht nicht selten das Bedürfnis, Platten der vorbezeichneten Art mit Abstand zueinander zu verlegen, um die Fugen bzw. den Stoß 9 im gesamten Verlegebereich des Raumes besonders zum Vorschein zu bringen. Diese Variante deutet die Fig. 4 an. Danach ist vorgesehen, daß der gegenseitige Abstand der Plattenteile 1 und 2 durch voneinander unterschiedliche Abmessungen nach Tiefe von Nut 3 und Länge von Feder 4 bestimmt ist. Der dabei verwendete Klebstoff ist dann so beschaffen, daß dessen Farbgebung in einem deutlichen Kontrast zum Bodenbelag steht.
Die Fig. 5 erläutert schließlich noch die Erzielung eines gleichen dekorativen Effekts wie nach Fig. 4. Diese Variante deutet an, daß an den Kreuzungsstellen der Fugen 9 ein Abstand haltendes Fugenraster 12 eingelegt wird, an welchem die Schnittkanten der Fugen 9 anschlagen.
Ansprüche:

Claims (5)

Jankowski Robert, Plauener Straße 20 90491 Nürnberg Jankowski Henry, Nansenstraße 21 90439 Nürnberg Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf Böden. Ansprüche:
1. Klebstoff zum haltbaren Verbindung von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf Böden durch Verleimung untereinander in Nut und Feder, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff (5) mit Farbpigmenten angereichert, ist, die dem Grundton der Platten (1 und 2) entsprechen bzw. diesem angepaßt sind.
2. Klebstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1 und 2) aus Fertigparkett-Dielen oderdergl. bestehen.
3. Mittels Klebstoff nach Anspruch 1 bearbeitete bzw. verlegte Platten, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen diesen reguliert bzw. festgelegt ist.
4. Platten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß deren gegenseitiger Abstand durch voneinander unterschiedliche Abmessungen nach Tiefe von Nut (3) und Länge von Feder (4) bestimmt ist. (Fig. 4).
5. Platten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß deren gegenseitiger Abstand mittels eines Distanzrasters (12) festgelegt ist. (Fig. 5)
DE29901764U 1999-02-02 1999-02-02 Klebstoff zum haltbaren Verbinden von flächendeckenden Einzelteilen bzw. Platten auf Böden Expired - Lifetime DE29901764U1 (de)

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