DE29900510U1 - Trägerkonstruktion zur Befestigung eines Formteils an einer Fahrzeugkarosserie - Google Patents
Trägerkonstruktion zur Befestigung eines Formteils an einer FahrzeugkarosserieInfo
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Description
[File:ANM\HA5723B1 doc] Beschreibung. 09.12.Φ.
Trägerkonstruktion
Haslbeck Technik GmbH
rie
Die Erfindung betrifft eine Unterbau- oder Trägerkonstruktion zur Befestigung eines Formteils, wie z.B. eines
Trittbretts, an der Karosserie eines Fahrzeugs.
Eine derartige Trägerkonstruktion kommt beispielsweise zur Befestigung eines Trittbretts an einem Fahrzeug, insbesondere
an einem Geländefahrzeug, das bekanntlich deutlich größere Abmessungen als ein für die Straße gedachter Pkw
aufweist, zum Einsatz. Beim Ein- und Aussteigen, Reinigen der Frontscheibe und Beladen des Dachgepäckträgers ermöglichen
Trittbretter einen leichteren Zugang zu den angestrebten Zielen und erhöhen dadurch den Bedienungskomfort. Bedingt
durch die im Vergleich zu Metall-Bauteilen deutlich höhere Gestaltungsfreiheit von Kunststoff-Bauteilen, durch
die eine harmonischere Einbindung des Zubehörs in die Gesamtbotschaft
des Fahrzeugs ermöglicht wird, haben sich darüber hinaus Kunststoff-Trittbretter auf dem Markt durchgesetzt
.
Das von außen sichtbare Trittbrett, das eventuell eine angeformte oder eingesetzte Trittfläche aufweist, ist üblicherweise
über eine unter dem Trittbrett angeordnete, meist metallische Trägerkonstruktion an einem Karosserieschweller
des Fahrzeugs befestigt. Die Trägerkonstruktion, die die auf das Trittbrett wirkenden Belastungen aufnehmen muß, ist
im allgemeinen als eine aus zahlreichen Einzelteilen angefertigte Schweißkonstruktion ausgeführt, die am Fahrzeug,
d.h. am Karosserieschweller des Fahrzeugs, angebracht ist. Der dafür erforderliche Fertigungsaufwand im Zusammenhang
mit der Bearbeitung der Einzelteile, d.h. mit dem Zuschneiden, Stanzen, Bohren, Fräsen, Entgraten, Positionieren in
Schweißvorrichtungen und Schweißen der Einzelteile, dem Nachrichten der gesamten Schweißkonstruktion und die erfor-
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derlichen Korrosionsschutzmaßnahmen führen jedoch zu einem großen verfahrenstechnischen Aufwand und damit zu relativ
hohen Kosten, so daß es ratsam erscheint, Trittbretter möglichst begrenzt einzusetzen. Zudem sind die Rationalisierungsreserven
(Schweißen mit Roboter, Stanzen der Einzelteile usw.) bei Schweißkonstruktionen relativ gering und
führen zu erheblichen Investitionen.
Die offengelegte deutsche Patentanmeldung DE-Al-19803402
beschäftigt sich ebenfalls mit der Problematik der Befestigung eines Formteils, wie z.B. einer Zierleiste, einer
Schwellerbeplankung, einer Stoßfängerverkleidung, einer
Innenverkleidung oder dergleichen, an einem Karosseriekörper eines Fahrzeugs und schlägt als konstruktive Maßnahme
eine Befestigungsanordnung vor, die ein an dem Karosseriekörper
festlegbares und zur Halterung des Formteils hergerichtetes, leistenartiges Kunststoff-Halteteil mit materialeinheitlich
angeformten Koppelelementen und Führungsstücken zur Arretierung in Ausnehmungen des Karosseriekörpers
aufweist. Das leistenartige Halteteil entspricht der Trägerkonstruktion zur Befestigung des Formteils am Karosseriekörper.
Das an dem Halteteil zu befestigende Formteil weist Distanzstücke auf, über die das Formteil auf einer
dem Führungsstück des Halteteils zugeordneten Führungsfläehe zunächst aufsetzbar und daraufhin zur Arretierung verschiebbar
ist. Diese Ausgestaltung soll eine einfache manuelle Montage und Demontage der Befestigungsanordnung an den
bzw. von dem Karosseriekörper ohne zusätzliche Hilfsmittel ermöglichen. Neben den Koppelelementen und den Führungsstücken
können an der Halteleiste ferner Dichtflansche angeformt
sein, die die zur Arretierung notwendigen Ausnehmungen des Karosseriekörpers vollständig abdichten sollen.
Das leistenartige Halteteil mit den materialeinheitlich angeformten Koppelelementen, Führungsstücken und Dichtflanschen
wird aus POM-Kunststoff in einem Spritzgußverfahren hergestellt. Die dafür erforderliche Werkzeughohlform ist
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aufgrund der konstruktiv relativ aufwendigen Gestaltung der Halteleiste jedoch mit hohen Kosten verbunden. Zudem eignet
sich das aus Kunststoff hergestellte Halteteil nur bedingt für den Einsatz beispielsweise in Verbindung mit Trittbrettern,
auf die hohe Belastungen wirken können.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine herstellungstechnisch einfach zu realisierende, platzsparende, stabile
und kostengünstige Trägerkonstruktion zur Befestigung eines beliebigen Formteils an der Karosserie eines Fahrzeugs,
insbesondere eines Trittbretts an einem Karosserieschweller, zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die Trägerkonstruktion gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterentwicklungen der erfindungsgemäßen Trägerkonstruktion sind Gegenstand der Unteransprüche.
Der Grundgedanke der erfindungsgemäßen Trägerkonstruktion
ist in der Ausgestaltung der Trägerkonstruktion als eine in einem kontinuierlichen Strangfertigungsverfahren,
wie z.B. in einem Stranggieß- oder Strangpreßverfahren, hergestellte Strangprofilkonstruktion mit einem in Längsrichtung
im wesentlichen gleichbleibenden Querschnitt zu sehen.
Diese Ausgestaltung bringt mehrere Vorteile mit sich. Beispielsweise lassen sich die Werkzeuge für die kontinuierliche
Fertigung der Strangprofile im Vergleich zu den Werkzeugen für Spritzgießverfahren zu geringen Kosten herstellen.
Des weiteren können beispielsweise durch Strangpressen oder Stranggießen als das kontinuierliche Fertigungsverfahren
äußerst vielfältige Hohl- und Vollprofilformen realisiert werden, deren Wandstärken entsprechend den
jeweiligen Festigkeitsanforderungen entsprechend dimensioniert sind. Die Fertigung von Strangprofilkonstruktionen
erweist sich im Vergleich zu Schweißkonstruktionen sowie zu
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Trägerkonstruktion
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Spritzgußerzeugnissen als hochrationell·. Darüber hinaus kann die Zahl der Einzelteile bis auf ein einziges Teil reduziert
werden, so daß im Vergleich zu einer aus einer Vielzahl von Einzelteilen bestehenden Schweißkonstruktion
ein deutlicher Vorteil im Hinblick auf fertigungstechnisch bedingte Kosten entsteht.
Wenngleich die erfindungsgemäße Trägerkonstruktion bevorzugt
zur Befestigung eines Trittbretts an einem Karosserieschweller eines Fahrzeugs eingesetzt wird, ist deren Anwendung
nicht darauf beschränkt. Die erfindungsgemäße Trägerkonstruktion
kann beispielsweise auch zur Befestigung einer Stoßstange oder dergleichen an der Fahrzeugkarosserie
bzw. zur Befestigung eines beliebigen Formteils, z.B. eines Spoilers, an einem Sports-Utility-Vehicle eingesetzt
werden.
Das jeweilige Formteil wird unter Verwendung geeigneter Befestigungsmitteln, wie z.B. Steckverbindungen, Nieten,
Schrauben und/oder Muttern und dergleichen, an der Strangprofilkonstruktion
befestigt und ggf. am Karosserieschweller verklebt. Die Befestigung der als Strangprofilkonstruktion
ausgestalteten Trägerkonstruktion an der Karosserie des Fahrzeugs erfolgt ebenfalls unter Verwendung geeigneter
Befestigungsmittel, wie z.B. Nietmuttern und Schrauben, Nieten und dergleichen. Während die Strangprofilkonstruktion
hierfür entsprechend vorgesehene Montageaussparungen besitzen muß, werden auf Seiten der Fahrzeugkarosserie vorzugsweise
bereits vorhandene Originalbohrungen und/oder zusätzliche Bohrungen herangezogen. Als eine Alternative dazu
oder als eine zusätzliche konstruktive Maßnahme kann die Strangprofilkonstruktion auch einen oder mehrere materialeinheitlich
ausgebildete hakenförmige Montageprofilabschnitte aufweisen, über die sich die Trägerkonstruktion an
entsprechenden Ausnehmungen an der Fahrzeugkarosserie einhängen läßt. Durch ein kontinuierliches Fertigungsverfah-
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Trägerkonstruktion
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ren, wie z.B. Strangpressen oder Stranggießen, lassen sich derartige Montageprofilabschnitte problemlos ausbilden.
Die erfindungsgemäße Strangprofilkonstruktion weist
vorteilhafterweise einen Hohlprofilabschnitt zur Befestigung
an der Fahrzeugkarosserie und Anordnung des Formteils sowie einen mit dem Hohlprofil in Verbindung stehenden
Formprofilabschnitt zur Befestigung an der Fahrzeugkarosserie auf, wobei der Hohlprofilabschnitt zur Aufnahme der auf
das Formteil wirkenden Belastung und der Formprofilabschnitt für eine zusätzliche Anbindung des Hohlprofils an
die Fahrzeugkarosserie zu sorgen hat. Die Ausgestaltung mit Hohl- und Formprofilabschnitten ermöglicht eine auf den jeweiligen
Verwendungszweck optimal abgestimmte querschnittsmäßige Gestaltung der Strangprofilkonstruktion. Die Wandstärken
des Hohlprofilabschnitts wie auch die Wandstärke des Formprofilabschnitts der Strangprofilkonstruktion sind
den erwartungsgemäß auftretenden Belastungen entsprechend ausgelegt, d.h. daß höher belastete Bereiche dickwandiger
und geringer belastete Bereiche dünnwandiger dimensioniert sind.
In diesem Zusammenhang hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Hohlprofilabschnitt als ein Mehrkammer-Hohlprofilabschnitt
ausgestaltet ist, dessen Wandstärken, wie vorstehend erwähnt, unterschiedlich stark dimensioniert
sein können. Darüber hinaus können die Zwischenwände des Mehrkammer-Hohlprofilabschnitts sowohl in Bezug auf deren
Anzahl als auch in Bezug auf deren Ausrichtung den erwartungsgemäß
auftretenden Belastungen entsprechend angeordnet werden. Die genaue Ausgestaltung der Strangprofilkonstruktion
wird grundsätzlich in Abhängigkeit von der jeweiligen speziellen Anwendung gewählt.
Die Strangprofilkonstruktion kann als ein Bauteil hergestellt
werden, bei dem der Hohlprofilabschnitt und der Formprofilabschnitt einstückig ausgebildet sind. Alternativ
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dazu können der Formprofilabschnitt und der Hohlprofilabschnitt
der Strangprofilkonstruktion als separate Bauteile hergestellt und aneinander montiert werden. Der wesentliche
Vorteil der insbesondere einstückigen und damit materialhomogenen Strangprofilkonstruktion besteht darin, daß die erfindungsgemäße
Trägerkonstruktion im Vergleich zu beispielsweise einer Schweißkonstruktion im wesentlichen keine
fertigungstechnisch bedingte Schwachstellen aufweist, die
eine Beeinträchtigung der Festigkeit der Trägerkonstruktion und/oder der Korrosionsbeständigkeit bewirken können.
Wird die erfindungsgemäße Trägerkonstruktion beispielsweise
zur Befestigung eines Trittbretts verwendet, ist der Hohlprofilabschnitt der Strangprofilkonstruktion unabhängig
davon, ob die Strangprofilkonstruktion als ein einstückiger Bauteil ausgestaltet ist oder ob der Hohlprofilabschnitt
und der Formprofilabschnitt als separate Bauteile hergestellt und anschließend aneinander montiert sind, vorzugsweise
als ein Zweikammer-Hohlprofilabschnitt ausgestaltet,
wobei eine der beiden Kammern des Hohlprofilabschnitts zur
Befestigung der Strangprofilkonstruktion am Karosserieschweller
des Fahrzeugs ausgelegt und die andere der beiden Kammern des Hohlprofilabschnitts zur Befestigung des Trittbretts
an der Strangprofilkonstruktion ausgelegt ist. Der mit dem Hohlprofilabschnitt in Verbindung stehende Formprofilabschnitt
unterstützt, wie vorstehend erwähnt, die Anbindung des Hohlprofilabschnitts an die Karosserie.
Darüber hinaus ist die Strangprofilkonstruktion vorzugsweise
der Kontur des Karosserieschwellers entsprechend ausgebildet. Die Strangprofilkonstruktion hat daher beispielsweise
einen Querschnitt, der einem auf dem Kopf stehenden "T" ähnlich ist, wobei der Zweikammer-Hohlprofilabschnitt
den horizontalen Steg und der Formprofilabschnitt den vertikaler Steg des "T" bildet, der am bodenseitigen
Ende des vertikalen Stegs angehängt ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht schließlich eine Anbringung der Träger-
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Trägerkonstruktion -il».__JlK
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konstruktion am Karosserieschweller des Fahrzeugs in
relativ enger Anlage, und zwar in einer Art und Weise, bei der der Formprofilabschnitt und die fahrzeugseitige Kammer
des Hohlprofilabschnitts derart an die Kontur des Karosserieschwellers angepaßt sind, daß sie diesen
"umgreifen". Die dem Fahrzeug abgewandte Kammer des Hohlprofilabschnitts trägt das Trittbrett. Da die
Trägerkonstruktion sowohl über den Formprofilabschnitt als
auch den Hohlprofilabschnitt, d.h. die fahrzeugseitige
Kammer des Hohlprofilabschnitts, am Karosserieschweller befestigt ist, bewirkt eine auf das Trittbrett wirkende
Kraft ein Drehmoment auf das Trittbrett bzw. die Trägerkonstruktion um die Befestigungsposition des
Formteils am Karosserieschweller als Drehpunkt, was zur Folge hat, daß die Trägerkonstruktion insgesamt tendenziell
zum Karosserischweller hin gedruckt wird. Zu diesem Zweck kann es ggf. erforderlich sein, daß sich der Hohlprofilabschnitt
über ein Distanzstück am Karosserieschweller abstützt. Dieses hat einerseits die Funktion, die Trägerkonstruktion
in seiner Drehlage relativ zum Fahrzeug auszurichten, und andererseits bei geeigneter Materialwahl als
ein Dämpfer fungiert, der die über das Trittbrett auf das Fahrzeug und umgekehrt ausgeübten Belastungen dämpft.
Zudem erlaubt eine derartige Trägerkonstruktion die Anbringung des Trittbretts am Fahrzeug in einer Weise, die
die Bodenfreiheit des Fahrzeugs und damit die Geländeeignung
des Fahrzeugs im wesentlichen nicht eingeschränkt wird. Eine weitere positive Auswirkung der vorstehend beschriebenen
Ausgestaltung der Trägerkonstruktion ist darin zu sehen, daß es erst dadurch möglich wird, die Trägerkonstruktion
ausschließlich am Karosserieschweller des Fahrzeugs zu befestigeen, wodurch eine andernfalls unter Umständen
auftretende Relativbewegung zwischen Rahmen und Fahrzeugkarosserie, die zu einer zusätzlichen Spannungsbelastung
führen könnte, ohne Einfluß bleibt. Dies ist gegenüber konstruktiven Ausgestaltungen, bei denen die Träger-
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konstruktion am Fahrzeugrahmen und das Trittbrett an der
Karosserie befestigt wird, ein deutlicher Vorteil in Bezug auf die Lebensdauer und die Zuverlässigkeit des Trittbretts
und der Trägerkonstruktion.
Das Trittbrett kann Teil einer Kunststoffverkleidung
sein, die sich über ihre ganze Länge oder nur partiell im Bereich der Trittflächen an der Trägerkonstruktion abstützt.
Die Strangprofilkonstruktion kann aus einem Eisenmetall,
einem Nichteisenmetall, Kunststoff oder im Fall einer Ausgestaltung mit einem vom Hohlprofilabschnitt unabhängigen
Formprofilabschnitt aus einem Metall/Kunststoff-Verbund
hergestellt sein. Die Strangprofilkonstruktion ist vorzugsweise aus einem Material hergestellt, das abgesehen von
eventuell erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr
von Spannungskorrosion zwischen dem Strangprofilmaterial und dem Karosseriematerial für den vorgesehenen Verwendungszweck
keine weiteren Korrosionsschutzmaßnahmen erfordert, insbesondere aus einem nicht korrodierenden
Nichteisenmetall, wie z.B. Aluminium.
Bezugnehmend auf die Zeichnung, in der die einzige Figur, nämlich Fig. 1, eine schematische Ansicht der an einem
Karosserieschweller eines Fahrzeugts angebrachten Trittbrett-Trägerkonstruktion zeigt, erfolgt nun die Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Trägerkonstruktion.
In Fig. 1 ist als Bestandteil der Karosserie eines Fahrzeugs ausschnittsweise ein Karosserieschweller 2 dargestellt.
Am Karosserieschweller 2 ist über eine Trägerkonstruktion 4 ein Trittbrett 6 angebracht.
Die Trägerkonstrukion 4 ist als eine in einem kontinuierlichen Fertigungsverfahren, wie z.B. in einem Strang-
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preß- oder Stranggießverfahren, hergestellte Strangprofilkonstrukion
ausgestaltet. In der in Fig. 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform der Trägerkonstruktion 4 weist
die Strangprofilkonstruktion einen Hohlprofilabschnitt 8
und einen Formprofilabschnitt 10 auf. Der Hohlprofilabschnitt
8 weist in dieser Ausführungsform eine dem Fahrzeug
zugewandte Kammer 12 und eine dem Fahrzeug abgewandte Kammer 14 auf . Der Formprofilabschnitt 10 ist in seinem in
Fig. 1 dargestellten querschnittsmäßigen Verlauf der äußeren Kontur des Karosserieschwellers 2 angenähert und steht
an seinem bodenseitigen Ende 11 etwa in der Nähe der Stoßstelle 15 zwischen den beiden Hohlprofilkammern 12 und 14
des Hohlprofils 8 auf Seiten der Kammer 12 mit dem Hohlprofilabschnitt
8 materialeinheitlich in Verbindung.
Die Strangprofilkonstruktion hat daher einen Querschnitt,
der im wesentlichen einem auf dem Kopf stehenden "T" ähnlich ist, wobei der Formprofilabschnitt 10 den vertikalen
Steg und der Hohlprofilabschnitt 8 den horizontalen Steg des "T" bildet, der am bodenseitigen Ende des vertikalen
Stegs angehängt ist. Wie es aus Fig. 1 ersichtlich ist, erlaubt diese Ausgestaltung eine Anbringung der Trägerkonstruktion
4 am Karosserieschweller 2 des Fahrzeugs in einer relativ engen Anlage, und zwar in einer Art und Weise, bei
der der Formprofilabschnitt 10 und der Hohlprofilabschnitt
8 auf Seiten der Kammer 12 den Karosserieschweller 2 "umgreifen". Auf Seiten der Kammer 14 trägt der Hohlprofilabschnitt
8 das Trittbrett 6.
Des weiteren ist die erfindungsgemäße Trägerkonstruktion
4 an zwei in verschiedenen Höhen gelegenen Positionen, d.h. am Formprofilabschnitt 10 und am
Hohlprofilabschnitt 8 auf Seiten der Kammer 12 am Karosserieschweller 2 befestigt. Die Befestigung erfolgt in
dieser Ausführungsform unter Verwendung von Schrauben 16,
die sich durch in der Trägerkonstruktion 4 vorgesehene Aussparungen 17 erstrecken und in Nietmuttern 18
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[File:ANM\HA5723B1.doc] Beschreibung, 09.iS.98
Trägerkonstruktion
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eingeschraubt sind, die in am Karosserieschweller 2 vorgesehenen
Aussparungen 19 eingesetzt sind. Die Trägerkonstruktion 4 stützt sich darüber hinaus am
Hohlprofilabschnitt 8 auf Seiten der Kammer 12 über eine Distanzbuchse 20 am Karosserieschweller 2 ab. Die
Distanzbuchse 20 erlaubt die relative Ausrichtung der gesamten Trägerkonstruktion 4 in seiner Drehlage um die Befestigungsposition
des Formprofilabschnitts 10 am Karosserieschweller 2 und dämpft des weiteren die vom Trittbrett 6
über die Trägerkonstruktion 2 auf den Karosserieschweller 2 übertragenen Vibrationen.
Als eine Alternative dazu oder als eine zusätzliche konstruktive Maßnahme kann die Strangprofilkonstruktion
auch einen oder mehrere materialeinheitlich ausgebildete hakenförmige Montageprofilabschnitte aufweisen, über die
sich die Trägerkonstruktion an entsprechenden Ausnehmungen an der Fahrzeugkarosserie einhängen läßt.
Durch die Befestigung der Trägerkonstruktion 4 am Karosserieschweller
2 an zwei in verschiedenen Höhen gelegenen Positionen wird bei einer auf das Trittbrett 6 wirkenden
Druckbelastung ein Drehmoment um die Befestigungsposition des Formprofilabschnitts 10 am Karosserieschweller 2
als Drehpunkt erzeugt, das die Trägerkonstruktion 4 insgesamt tendenziell zum Karosserischweller 2 hin drückt.
Die Wandstärken des Hohlprofilabschnitts 8 sind den erwartungsgemäß
auftretenden Belastungen entsprechend dimensioniert. Da bei einer Belastung des Trittbretts 6 die Trägerkonstruktion
4, d.h. der Hohlprofilabschnitt 8, auf Seiten der Kammer 12 die größte Belastung erfährt, weist in
der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform dieser Bereich der Trägerkonstruktion 4 größere Wandstärken auf als der
restliche Bereich. Als eine weitere konstruktive Maßnahme zur Erhöhung der Festigkeit des Hohlprofilabschnitts 8 auf
Seiten der Kammer 12 kann das Einziehen einer zusätlichen
[File:ANM\HA5723B1.doc] Beschreibung. 09.V298 ·
Trägerkonstruktion '''li^^il
Haslbeck Technik GmbH : 'lh dl'
Trennwand in die Kammer 12 im Bereich der Auflagerposition
des Hohlprofilabschnitts 8 an der Distanzbuchse 20 in Erwägung
gezogen werden.
Die Trägerkonstruktion 4 ist in dieser Ausführungsform
aus einem Material, beipielsweise Aluminium hergestellt, das abgesehen von ggf. vorgenommenen Maßnahmen zur Beseitigung
der Gefahr einer Spannungskorrosion zwischen dem Material der Trägerkonstruktion 4 und dem Material des Karosserieschwellers
2 keine weitere Korrosionsschutzmaßnahmen erfordert .
Das Trittbrett 6 ist in dieser Ausführungsform in Form
einer Kunststoffverkleidung 7 ausgebildet, an der Trittflächenelemente
9 eingesetzt sind. Die Befestigung des Trittbretts 6 an der Trägerkonstruktion 4 erfolgt über Steckverbindungen
22 die in fluchtende Aussparungen am Trittbrett 6 und am Hohlprofilabschnitt 8 auf Seiten der Kammer 14 eingreifen.
In dieser Ausführungsform erstreckt sich die
Kunststoffverkleidung in Bezug auf ihre Länge nur partiell
im Bereich der Trittflächen an der Trägerkonstruktion ab. Ebenso kann sich die Kunststoffverkleidung aber über ihre
ganze Länge an der Trägerkonstruktion abstützen.
Claims (10)
1. Trägerkonstruktion zur Befestigung eines Formteils
(6), z.B. eines Trittbretts, an einer Fahrzeugkarosserie (2), z.B. einem Fahrzeugkarosserieschweller, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Trägerkonstruktion als eine in einem kontinuierlichen Strangfertigungsverfahren, wie z.B. in einem Stranggieß-
oder Strangpreßverfahren, hergestellte Strangprofilkonstruktion
mit einem in Längsrichtung im wesentlichen gleichbleibenden Querschnitt ausgestaltet ist.
2. Trägerkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Strangprofilkonstruktion einen Hohlprofilabschnitt (8) zur Befestigung an der Fahrzeugkarosserie
(2) und Anordnung des Formteils (6) und einen mit dem Hohlprofilabschnitt
(8) in Verbindung stehenden Formprofilabschnitt (10) zur Befestigung an der Fahrzeugkarosserie (2)
aufweist.
3. Trägerkonstruktion nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Strangprofilkonstruktion als ein einstückiger Körper hergestellt ist.
4. Trägerkonstruktion nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlprofilabschnitt (8) und der Formprofilabschnitt
(10) als separate Bauteile hergestellt und aneinander montiert sind.
5. Trägerkonstruktion nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlprofilabschnitt (8) als ein Mehrkammer-Hohlprofilabschnitt ausgestaltet ist, dessen
Wandstärken entsprechend den jeweils auftretenden Belastungen dimensioniert sind.
[File:ANM\HA5723A 1 doc) Ansprüche, 09.12 98
Trägerkonslruktion
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6. Trägerkonstruktion nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangprofilkonstruktion einen Querschnitt hat, der einem auf dem Kopf stehenden "T"
ähnlich ist, wobei der Hohlprofilabschnitt (8) den horizontalen
Steg und der Formprofilabschnitt (10) den am bodenseitigen
Ende des vertikalen Stegs angehängten horizontalen Steg bildet.
7. Trägerkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Strangprofilkonstruktion
aus einem nicht korrodierendem Material hergestellt ist.
8. Trägerkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Strangprofilkonstruktion
aus einem Nichteisenmetall, z.B. aus Aluminium, hergestellt ist.
9. Trägerkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Strangprofilkonstruktion
einen hakenförmig ausgebildeten Montageprofilabschnitt aufweist,
über den die Trägerkonstruktion in einer entsprechenden Ausnehmung an der Fahrzeugkarosserie (2) einhängbar
ist.
10. Trägerkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Formteil (6) ein Trittbrett
ist, das über die Strangprofilkonstruktion an einem Karosserieschweller (2) des Fahrzeugs zu befestigen ist,
wobei das Trittbrett (6) Teil einer Kunststoffverkleidung
sein kann, die sich über ihre ganze Länge oder nur partiell im Bereich der Trittflächen an der Trägerkonstruktion abstützt
.
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| DE29900510U1 true DE29900510U1 (de) | 1999-08-12 |
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