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DE298648C - - Google Patents

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Publication number
DE298648C
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
articulated arm
joint
free
locking
push button
Prior art date
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Active
Application number
DENDAT298648D
Other languages
English (en)
Publication of DE298648C publication Critical patent/DE298648C/de
Active legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/50Prostheses not implantable in the body
    • A61F2/54Artificial arms or hands or parts thereof
    • A61F2/58Elbows; Wrists ; Other joints; Hands

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Orthopedic Medicine & Surgery (AREA)
  • Transplantation (AREA)
  • Cardiology (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Vascular Medicine (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Prostheses (AREA)

Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
Der Gegenstand der Erfindung ist ein Kreuzgelenk für einen Kunstarm, dessen Doppelsperrung durch Verschieben eines Druckknopfes o. dgl. gesteuert wird.
Erfindungsgemäß bewirkt der Druckknopf durch nach der horizontalen Drehachse des freien Gelenkarmes hin laufende besondere Übertragungsglieder die Steuerung des Gesperres zwischen dem um eine vertikale Achse drehbaren Kreuzstück und dem festen Gelenkar'm. Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in zwei Figuren dargestellt.
Fig. ι zeigt einen Mann mit einem künstlichen linken Arm. Für den Oberarm teil ist eine bekannte Konstruktion angenommen; er besteht aus zwei Schienen 1 und 2, die unten durch eine Platte 3 miteinander verbunden sind und an der Schulter mit Gelenken 4 und 5 an einem Ring 6 gelagert sind, der sich seinerseits wieder auf einem an der Schulter befestigten Ring 7 drehen kann. Zwischen den Schienen 1 und 2 liegt der Oberarmstumpf 8, von einem Stülp 9 umschlossen, der mit Hülsen 10 und 11 auf den Schienen 1 und 2 längsverschieblich gelagert ist. Das Ellenbogengelenk ist als Kreuzgelenk ausgebildet. Das Kreuzstück besteht aus einer Scheibe 12, auf die in einem ihrer Durchmesser eine Scheibe 13 aufgesetzt ist. Die Scheibe 12 ist an der Endplatte 3 des Oberarmes um die in seine Verlängerung fallende Achse x-x drehbar gelagert. An der Scheibe 13 ist um die Achse 14 drehbar ein Gelenkarm 15 gelagert, der die Stelle des Unterarmes vertritt. Auf den Gelenkarm 15 ist eine Hülse 16 gesteckt, an der sich ein Werkzeug, beispielsweise ein Haken 17 befindet, in dem der künstliche Arm endet.
Die Ausbildung des Ellenbogengelenks als Kreuzgelenk macht es möglich,, den an Stelle des Unterarmes tretenden Gelenkarm 15 nach allen Richtungen hin aus der Richtung x-x des Oberarmes um beliebige Winkel innerhalb bestimmter Grenzen abzulenken. Das Kreuzgelenk verhält sich dabei wie ein Kugelgelenk, durch das es auch ersetzt werden kann, wenn nur verhältnismäßig kleine Ablenkungen des Unterarmes gegen die Oberarmrichtung x-x erforderlich sind.
Die Erfahrung hat nun gezeigt, daß es nicht angängig ist, einem solchen Ellenbogengelenk beim Arbeiten mit dem künstlichen Arm seine allseitige Beweglichkeit zu lassen, sondern daß es notwendig ist, den Unterarm 15 gegen den Oberarm feststellbar zu machen und dem Arbeiter die Freiheit zu lassen, in welcher Lage er, seinem augenblicklichen Bedürfnis entsprechend, den Unterarm gegen den Oberarm feststellen will. Für diese Feststellung wird das Ellenbogengelenk mit einer von Hand lösbaren und einrückbaren Sperrvorrichtung ausgestattet. Bei einem Kreuzgelenk zerfällt diese Sperrvorrichtung in zwei Gesperre für seine beiden einfachen Gelenke, die am besten für die Steuerung durch ein einziges von Hand zu betätigendes Steuerorgan eingerichtet werden.
Wenn an dem künstlichen Unterarm Vorsteckstücke befestigt werden, wie der Haken 17 in Fig. ι oder irgendein anderes Werkzeug,
so kann man bekanntermaßen eine besondere, betriebsmäßig von Hand lösbare Sicherungsvorrichtung für das Vorsteckstück anbringen, die sein Herabfallen oder seine Verdrehung
5 oder beides verhindert. Beim Vorhandensein einer solchen Sicherungsvorrichtung ist es zweckmäßig, sie mit dem Steuerorgan für die Gesperre des Ellenbogengelenkes so zu verbinden, daß mit den Gesperren auch die Sicherung
ίο gelöst wird. Hierdurch wird das Vertauschen eines Vorsteckstückes mit einem anderen, das häufig auch eine Neueinstellung des Unterarmes bedingt, außerordentlich erleichtert, besonders bei dem Anbringen des neuen Vor- Steckstückes, weil ein Druck genügt, um den Arm für die Aufnahme des neuen Vorsteckstückes und für die Bewegung in die neue Stellung bereitzumachen.
In Fig. ι der Zeichnung, die vor allem zur Erläuterung der Erfindungsaufgabe dient, sind die Gesperre des Ellenbogengelenkes der Übersichtlichkeit halber nicht mit eingezeichnet. Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit konstruktiven Einzelheiten. In dieser Figur finden sich wieder die Schienen 1, 2 und die Platte 3 der Fig. 1. Der Scheibe 12 in Fig. ι entspricht ein Bügel 12'1 in Fig. 2, der mit einem Zapfen 18 an der Platte 3 drehbar gelagert ist. In den Schenkeln des Bügels Ι2Λ ist die Drehachse 14 des in zwei Zinken 15" und 15* gegabelten Gelenkarmes 15 gelagert. An Stelle der Scheibe 13 von Fig. 1 sind in Fig. 2 zwei Scheiben 13" und 13^ vorhanden, deren Ränder durch einen gezahnten Kranz 13° ringsum miteinander verbunden sind und dadurch einen dosenartigen Hohlkörper bilden; an diesem Hohlkörper sitzt eine Scheibe 12*, die mit Löchern versehen ist, durch die die Schenkel des Bügels i2a hindurchragen. Der Hohlkörper 13", *, c und die Scheibe 12* werden in ihrer Lage gehalten durch die Achse 14, die passend durch Löcher in den Scheiben i$a und 13* hindurchgeht.
Das Gesperre zum Feststellen des Gelenkarmes 15 gegen den Teil 13", *, c besteht aus einem im Innern des hohlen Gelenkarmes verschieblichen kleinen Kolben ig, der mit einem oder mehreren Zähnen 20 in die Zahnlücken des Zahnkranzes i3c eingreifen kann. Eine Feder 21 wirkt auf diesen Eingriff hin. Der Kolben kann zurückgezogen werden durch Druck auf den Kopf 22 eines Schiebers 23, der in der Wand des hohlen Gelenkarmes 15 gelagert ist und einen stumpf keilförmigen Ausschnitt 24 hat, in den sich ein in den Kolben 19 eingesetzter Stift 25 legt. Die Einrichtung ist so, daß sich der Stift 25 nach unten bewegt und dabei unter Zusammendrückung der Feder 21, die sich gegen den Rücken des Schiebers 23 stützt, den Kolben 19 und seine Zähne aus den Lücken des Zahnkranzes I3C herauszieht, wenn der Schieber 23 durch Druck auf den Kopf 22 von rechts nach links bewegt wird.
Das Gesperre' zum Feststellen der Teile i2J und Ι2έ gegen die Scheibe 3 besteht aus zwei Riegeln 26 und 27, die nebeneinander in den Schenkeln des Bügels Ι2Λ gelagert und so gekröpft sind, daß sie mit ihren Enden 26', 27' in eine durch die Achse des Zapfens 18 gehende Gerade fallen. Die Scheiben 3 und 12* sind mit übereinandergreifenden Borden 28, 29 versehen. In dem Bord 28 befindet sich eine ringsherum laufende Reihe von Löchern, in dem Bord 29 befinden sich zwei Löcher für die Aufnahme der Riegelenden 26', 27'. Werden die Riegel so weit zurückgezogen, daß sich ihre Enden innerhalb des Bordes 28 befinden, so können die Teile i2a und 12*, mit allem was mit ihnen zusammenhängt, um den Zapfen 18 gegen die Scheibe 3 verdreht werden. Zur Feststellung werden dann die Riegelenden durch zwei einander diametral gegenüberliegende Löcher in dem Bord 28 nach außen geschoben, wobei sie in den Löchern des Bordes 29 Widerlager finden.
Zur Steuerung der Riegel 26, 27 von dem Schieber 23 aus ist folgende Einrichtung vorhanden. An den Riegeln sitzen Arme 26", 27"; diese Arme ragen in den Bereich von Scheiben 30, 31, die auf die Gelenkachse 14 gesteckt sind. In Schlitzen dieser Achse sind Rücker 32, 33 in der Längsrichtung der Achse verschieblich, die in der Zeichnung in ihren Endlagen dargestellt sind, und bei der Ver-Schiebung nach innen die Scheiben 30 und 31 mitnehmen und eine Feder 34 spannen. Die Rücker 32 und 33 führen diese Bewegung aus, wenn die im Innern der Zinken 15" und 156 des Gelenkarmes 15 untergebrachten Zugstan- 10a gen 35, 36 in Richtung der eingezeichneten Pfeile bewegt werden; die Verschiebung der Rücker 32, 33 wird dabei durch die keilförmigen Enden 35', 36' dieser Zugstangen bewirkt. Die Zugstangen 35, 36 sind nun durch einen Stift 37 mit dem Kolben 19 verbunden. Beim Zurückziehen des Kolbens 19 durch Verschiebung des Schiebers 23 werden also die Rücker 32, 33 nach innen bewegt; die Scheiben 30 und 31 verschieben dabei mittels der Arme 26", 27" die Riegel· 26, 27 so, daß ihre Enden ins Innere des Bordes 28 zurückweichen. Durch Druck auf den Kopf 22 werden also die Gesperre der beiden einfachen Gelenke des Kreuzgelenkes auf einmal gelöst.
In Fig. 2 ist auch noch eine Sicherungsvorrichtung für die Vorsteckstücke eingezeichnet, die gleichzeitig mit den Gesperren des Kreuzgelenkes durch den Schieber 23 ausgelöst wird. In dem Gelenkarm 15 ist ein Riegel 38 verschiebbar gelagert, dessen Ende in ein Loch in der Hülse 16 des Vorsatzstückes eintreten
kann, wie die Zeichnung zeigt. Eine Feder 39 ist mit dem einen Ende an der Wand des hohlen Gelenkarmes 15 gelagert; sie tritt durch eine Bohrung 38' in dem Riegel 38 und steckt mit ihrem Ende 39' in einer Bohrung des Schiebers 23. Durch Bewegung des Schiebers 23 von rechts nach links wird durch die Feder 39 auch der Riegel 38 von rechts nach links verschoben, wodurch das Vorsteckstück 16 frei wird. Dabei wird durch die Feder 39 auch die Zurückführung des Schiebers 23 in seine Ruhelage nach dem Loslassen des Kopfes 22 bewirkt.
Bei der Benutzung der Erfindung ist man nicht auf das Ellenbogengelenk beschränkt; ein solches Gelenk ist nur bisher angenommen worden, um die Beschreibung der Erfindung anschaulicher zu gestalten. Bei Vorhandensein eines Unterarmstumpfes kann ein Kreuzgelenk der beschriebenen Art mit Vorteil auch als künstliches Handgelenk Verwendung finden. Der Gelenkarm 15 mit seinem Vorsteckstück, der in dem beschriebenen Beispiel den verlorenen Unterarm vertritt, tritt dann an die Stelle der verlorenen Hand. Für ein solches Handgelenk gelten im wesentlichen dieselben Bedingungen wie für. das Ellenbogengelenk; es bietet deshalb gleichfalls eine Anwendungsmöglichkeit für die Erfindung.

Claims (3)

  1. Patent-Ansprüche:
    i. Künstliches Ellenbogen- oder Handgelenk nach Art eines Kreuzgelenkes mit einer Einrichtung zum Beschränken der freien Beweglichkeit des Gelenkes, deren als Druckknopf o. dgl. ausgebildetes Steuerorgan an dem den Unterarm bzw. die Hand ersetzenden freien Gelenkarm angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerorgan (Druckknopf 22), welches in an sich bekannter Weise ein Gesperre (20,13C) zwischen dem freien Gelenkarm (15) und dem Kreuzstück (12, 13) des Kreuzgelenkes steuert, durch nach der horizontalen Drehachse (14) des freien Gelenkarmes (15) hin laufende Übertragungsglieder (35, 36) das Gesperre (26, 27, 28) zwischen dem um eine vertikale Achse drehbaren Kreuzstück (12, 13) und dem festen Gelenkarm (1, 2, 3) steuert.
  2. 2. Künstliches Ellenbogen- oder Handgelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in bezug auf die Horizontalachse (14) des freien Gelenkarmes (15) radiale Bewegung der Übertragungsglieder (35. 36) durch Keile (35', 36') in achsiale Verschiebung der Mitnehmer (Rücker 32,33) für die Sperrorgane (26, 27) des Gelenkes zwischen dem Kreuzstück (12, 13) und dem festen Gelenkarm (1, 2, 3) umgesetzt wird.
  3. 3. Künstliches Ellenbogen- oder Handgelenk nach Anspruch 1, bei dem an dem freien Gelenkarm (15) ein Vorsteckstück (16), vornehmlich ein Werkzeug, mit Hilfe einer von Hand betriebsmäßig lösbaren Sicherung (Riegel 38) befestigt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß diese Sicherung (38) mit dem Steuerorgan für die Sperrung der Gelenke (Druckknopf 22) zwangläufig verbunden ist, so daß sie bei Lösung der Gelenksperrung ebenfalls gelöst wird.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102006020777A1 (de) * 2006-05-03 2007-11-15 Otto Bock Healthcare Ip Gmbh & Co. Kg Prothesengelenk

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102006020777A1 (de) * 2006-05-03 2007-11-15 Otto Bock Healthcare Ip Gmbh & Co. Kg Prothesengelenk
DE102006020777B4 (de) * 2006-05-03 2010-08-12 Otto Bock Healthcare Gmbh Prothesengelenk
US8900327B2 (en) 2006-05-03 2014-12-02 Otto Bock Healthcare Gmbh Prosthetic joint

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