DE29823681U1 - Bodenbelag - Google Patents
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F15/00—Flooring
- E04F15/02—Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
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Description
Die Erfindung betrifft einen aus mehreren nebeneinander angeordneten, auf einem Unterboden aufliegenden Platten bestehenden Bodenbelag.
Der Bodenbelag ist der unmittelbar von Personen begangene oder von Fahrzeugen befahrene sichtbare obere Belag, der auf einem Unterboden, z.B. Estrich oder einem Doppelbodensystem, aufliegt. Er soll zum einen ein ästhetisches Aussehen aufweisen, zum anderen den auf ihn einwinkenden Belastungen weitgehend widerstehen, d.h. eine lange Lebens- und Gebrauchsdauer besitzen. Ein Bodenbelag der vorliegenden Art besteht aus einzelnen nebeneinanderliegenden Platten oder Fliesen, die auf dem Unterboden aufliegen, wobei die Platten auf dem Unterboden lose, schwimmend, fixierend oder Testklebbar verlegt sein können. Die einzelnen Platten stoßen hierbei, wie beispielsweise der DE 41 12 034 entnehmbar, stumpf aneinander, wobei zum Ausgleich von Toleranzen, aber auch zum thermischen Ausgleich, relativ breite Stoßfugen zwischen den Einzelplatten verbleiben müssen. Bei nicht oder nur unvollständig abgedichteten Stoßfugen kommt es zum Hindurchtreten von
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Flüssigkeiten,
die sich auf der Oberfläche des Bodenbelags befinden. Ein weiterer Nachteil von aus Einzelplatten bestehenden Bodenbelägen besteht darin, daß es unter der ständigen Tritt- und Fahrbelastung, insbesondere bei größerer Frequentierung der Bodenbeläge, zu einem ungleichen Setzen der Einzelplatten kommen kann, so daß sich vorstehende Kanten als Stolperstellen bilden und der Bodenbelag nach entsprechender Beanspruchung nicht mehr plan liegt. Aus der DE 197 04 726 Al ist zwar ein Bodenaufbau bekannt, bei dem Porenbetonverlegeplatten mit Nut und Feder verwendet werden, um einen festen -v Aufbau zu erreichen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen auf einem Unterboden aufliegenden Bodenbelag, sondern diese trocken eingebrachten Verlegeplatten sollen den üblicherweise im feuchten Zustand eingebrachten Estrich ersetzen, dessen erforderliche lange Abbinde- und Trockenzeit vermieden wird und der eigentliche Fußbodenbelag, beispielsweise ein keramischer Belag in Form von Fliesen, ohne Zeitverzögerung aufgebracht werden kann. Im übrigen sagt die angeführte Druckschrift nichts weiter über die Form und Ausbildung der Nuten und Federn aus.
die sich auf der Oberfläche des Bodenbelags befinden. Ein weiterer Nachteil von aus Einzelplatten bestehenden Bodenbelägen besteht darin, daß es unter der ständigen Tritt- und Fahrbelastung, insbesondere bei größerer Frequentierung der Bodenbeläge, zu einem ungleichen Setzen der Einzelplatten kommen kann, so daß sich vorstehende Kanten als Stolperstellen bilden und der Bodenbelag nach entsprechender Beanspruchung nicht mehr plan liegt. Aus der DE 197 04 726 Al ist zwar ein Bodenaufbau bekannt, bei dem Porenbetonverlegeplatten mit Nut und Feder verwendet werden, um einen festen -v Aufbau zu erreichen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen auf einem Unterboden aufliegenden Bodenbelag, sondern diese trocken eingebrachten Verlegeplatten sollen den üblicherweise im feuchten Zustand eingebrachten Estrich ersetzen, dessen erforderliche lange Abbinde- und Trockenzeit vermieden wird und der eigentliche Fußbodenbelag, beispielsweise ein keramischer Belag in Form von Fliesen, ohne Zeitverzögerung aufgebracht werden kann. Im übrigen sagt die angeführte Druckschrift nichts weiter über die Form und Ausbildung der Nuten und Federn aus.
Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, den Bodenbelag der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art insoweit zu verbessern, daß bei leichter Verlegbarkeit der Einzelplatten ein Plattenverbund entsteht, der den auf ihn einwirkenden Belastungen auch über eine längere Gebrauchsdauer hinweg widersteht, ohne daß es zu einer unzulässigen Verformung des Belags kommt. Der Bodenbelag soll durch Verwendung billiger Rohmaterialien für die Platten einfach und kostensparend hergestellt werden können. Auch beim Fehlen einer besonderen abdichtenden Verfugung soll das Hindurchtreten von Flüssigkeiten durch den Bodenbelag weitgehend vermieden werden. Außerdem soll der Bodenbelag, insbesondere, wenn er auf einem als Doppelboden ausgebildeten Un-
terboden aufgebracht ist, ohne Schwierigkeiten entfernt und wieder aufgebracht werden können, um so eine erforderliche Änderung in der Verlegung der in den Kammern des Doppelbodens liegenden Stromleitungen usw. in Anpassung an geänderte Arbeitsplatzerfordernisse, z.B. in einem Großraumbüro, vornehmen zu können. Schließlich soll der Bodenbelag am Ende seiner Gebrauchsdauer umweltfreundlich entsorgt und recycelt werden können, um so Material und Kosten zu sparen.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei der Erfindung die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Gestaltungsmerkmale vorgesehen. In den dem Anspruch 1 folgenden Ansprüchen sind für die Aufgabenlösung vorteilhafte und förderliche Weiterbildungen beansprucht.
Die Einzelplatten des Bodenbelags weisen zur formschlüssigen Verbindung untereinander an den Rändern bzw. Kanten Vorsprünge und/oder Vertiefungen auf, die unter Bildung einer Verzahnung jeweils in komplementär ausgebildete Vertiefungen bzw. Vorsprünge der benachbarten Platten oder aber zwischen den Platten angeordneter Paß- und Verbindungselemente eingreifen. Auf diese Weise entsteht ein Plattenverbund, der auch bei häufig wechselnder größerer Belastung und Frequentierung über einen langen Zeitraum hinweg formstabil bleibt. Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Vorsprünge als Feder bzw. Federn und die Vertiefungen als Nut bzw. Nuten ausgebildet, wobei die rechteckig oder quadratisch ausgebildeten Platten einer Plattenreihe an drei ihrer Ränder Nuten und an einem Rand eine oder mehrere Federn tragen, während die Platten der benachbarten Plattenreihe an drei ihrer Ränder Federn und an einem Rand eine oder mehrere Nuten aufweisen, wobei die Plattenreihen jeweils alternierend angeordnet sind. Aufgrund dieser Gestaltung ist ein leichtes Verlegen der Platten möglich, es wird ein fester Plattenverbund gebildet. Dabei können die
Platten nach einem weiteren Merkmal der Erfindung mit federnden Schenkeln versehen sein, die an ihrem freien Rand eine Erhöhung bzw. einen Vorsprung tragen, die bzw. der beim Ineinanderschieben der Platten beim Verlegen federnd in eine entsprechende Vertiefung der benachbarten Platte einschnappt und in der Art eines Klippverschlusses in die Vertiefung eingreift. Auf diese Weise wird ein unbeabsichtigtes Lösen des Plattenverbundes wirksam verhindert und das Verlegen erleichtert. Eine weitere vorteilhafte Ausbildung des Bodenbelags, der insbesondere für einen als Doppelboden ausgebildeten Unterboden ~\ bestimmt ist, zeichnet sich durch vertikal zum Unterboden einsetz- und abhebbare Platten mit im Bereich ihrer Ränder bzw. Kanten nach oben offenen Nuten aus, in die entsprechend ausgebildete, nach unten vorspringende Leisten benachbarter Platten oder Paßelemente eingreifen. Es wird auf diese Weise eine feste Verzahnung zwischen den einzelnen Platten bzw. Elementen gebildet, was zu einem festen Plattenverbund führt, der aber andererseits, falls erforderlich, ohne Schwierigkeiten, z.B. mittels einer Saugglocke, vom Unterboden abgehoben werden kann, so daß die im Doppelboden verlegten Versorgungsleitungen den geänderten Erfordernissen angepaßt werden können. Die Platten des Bodenbelags können hierbei unmittelbar ineinandergreifen, wobei die Platten in den Eckbereichen in den gegenseitigen Überlappungszonen glatt ausgebildet sind. Werden die Platten bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung durch besondere Paß- bzw. Verbindungselemente miteinander verbunden, so sind diese Paßelemente in der einen Richtung (z.B. Breitenrichtung des Bodenbelags) als längere, sich über mehrere Plattenlängen erstreckende Strangprofile ausgebildet, während die Paßelemente in der anderen Richtung (z.B. Längsrichtung des Bodenbelags) als jeweils stumpf an die Strangprofile anstoßende Einzelprofile gestaltet sind. Die Strangprofile können dabei vor Ort auf die jeweils benötigte Länge abgelängt werden, so daß sie paßgenau mit den Rändern des Bodenbelags abschließen.
Es können aber auch sämtliche Paßelemente als sich jeweils etwa über eine Plattenseite erstreckende Einzelprofile ausgebildet sein, deren Enden eine sich mit den benachbarten Einzelprofilen jeweils vollflächig ergänzende Gehrung aufweisen.
Als Material für die Platten und Paßelemente des Bodenbelags wird zweckmäßigerweise ein synthetischer Werkstoff, wie recycelter oder recycelfähiger Kunststoff od. dgl., verwendet. Die Platten können somit nach herkömmlichen Verfahren paßgenau hergestellt werden, so daß keine oder nur geringe Toleranzen
~\ auftreten und die Platten dicht aneinanderliegend ineinandergreifen. Dies und die Tatsache, daß aufgrund der verzahnenden Ausbildung der Plattenränder eine Art Labyrinthdichtung gebildet wird, führt zu einem dichten Plattenverband, so daß ein besonderes Abdichten der Stoßfugen meist nicht erforderlich ist. Bei besonders hohen Anforderung an einen dichten Bodenbelag können die Stoßfugen nach dem Verlegen der Platten auch mittels eines Schmelzklebers od. dgl. verschlossen werden. Zweckmäßig ist es auch nach einem weiteren Merkmal der Erfindung, die Kanten der Platten und Paßelemente anzufasen und beim oder nach dem Verlegen in die Plattenfugen eine Dichtleiste einzulegen, die mit Dichtlippen ausgestattet ist, die sich dicht an die Fasen anlegen. Statt besonderer Dichtleisten können die Paßelemente auch mit an den Fasen anliegenden Dichtvorsprüngen ausgestattet sein. Auch kann beim Verlegen der Platten eine Silikoneinlage in die Fuge eingebracht werden, die absolute Dichtigkeit gewährleistet. Eine weitere Materialersparnis und Verbilligung ergibt sich dadurch, daß der Kern der Platten aus einer Einlage aus Verbundmaterial, wie recyceltem Kunststoff, Altpapier usw., besteht. Das ästhetische Aussehen des Bodenbelags läßt sich dadurch verbessern, daß beispielsweise die Paßelemente andersfarbig gegenüber den durch sie miteinander verbundenen Platten ausgebildet sind. Auch können die Fasen gegenüber der übrigen Plattenoberfläche
farbig abgesetzt sein, so daß besondere optische Effekte erzielt werden. Der Bodenbelag ist auf allen bekannten Unterböden verlegbar, die Stärke der den Bodenbelag bildenden Platten wird je nach Erfordernis bestimmt. Ein weiterer Vorteil - neben der bereits erwähnten Maßhaltigkeit der Platten - besteht darin, daß die Platten und damit der Bodenbelag oberflächig abgeschliffen und anschließend neu eingelassen bzw. poliert, werden kann, wenn er durch längeren Gebrauch verkratzt oder sonstwie beschädigt ist.
~\ Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf den Boden
belag in Teilansicht,
Fig. 2 einen abgebrochenen vergrößer
ten Querschnitt durch den Bodenbelag mit ineinandergreifenden Einzelplatten,
Fig. 3 eine andere Ausführungsform
zweier Platten während des Einschiebens,
Fig. 4 und 5 weitere modifiziert ausge
bildete Platten des Bodenbelags,
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen auf einem Doppelboden verlegten Bodenbelag,
Fig. 7 einen vergrößerten Querschnitt durch den Bodenbelag gemäß Fig. 6,
Fig. 8 eine Dichtleiste im Querschnitt zum Einsetzen in eine Stoßfuge,
Fig. 9 einen Querschnitt durch eine abgewandelte Ausführungsform des Bodenbelags,
Fig.
die Teildraufsicht auf eine Variante des Bodenbelags,
Fig.
einen Querschnitt durch eine andere Ausführungsform des Bodenbelags mit unmittelbar ineinandergreifenden Platten,
Fig.
eine Draufsicht auf einen derartigen Bodenbelag und
Fig. 13 und Querschnitte durch Platten mit einer Kerneinlage.
In Fig. 1 ist in der Draufsicht schematisch ein Bodenbelag gezeigt, der aus mehreren rechteckigen Platten 1, 2, 3 besteht, die in nebeneinanderliegenden Reihen angeordnet sind, wobei die Stoßfugen zwischen den Platten 1, 2 und 3 zweckmäßigerweise gegeneinander versetzt sind. Die Platten 1, 2, 3 bilden einen festen Plattenverband. Zu diesem Zweck tragen die Platten 1, 2, 3, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, Vorsprünge 4 und Vertiefungen 5, die jeweils zueinander komplementär ausgebildet sind. Wie in Fig. 2 zu erkennen ist, trägt die Platte 2 an ihren Rändern bzw. Kanten nach außen in der Art
~\ von Federn vorragende Vorsprünge 4, die in die entsprechend ausgebildeten Vertiefungen 5 der benachbarten Platten 1 und 3 unter Bildung einer Verzahnung eingreifen. Die Platten 1, 2 und 3 selbst sind verhältnismäßig dünn ausgebildet und ruhen auf einem nicht weiter gezeigten Unterboden, z.B. Estrich od. dgl. Sie bestehen vorzugsweise aus einem sythetischen Material, beispielsweise einem geeigneten Kunststoff, wie PVC, Kautschuk, CV, einem recycelten Rohmaterial usw. in homogener oder heterogener Ausführung. Diese Materialien lassen sich maßstabil verarbeiten, so daß sich nur geringe Toleranzen ergeben und die Stoßfugen zwischen den Platten 1, 2, 3 nur eine sehr geringe Breite aufweisen und somit praktisch flüssigkeitsdicht sind. Diese Dichtigkeit wird noch durch die labyrinthartige Ausbil-
-3 dung der Stoßfugen erhöht. Wie in Fig. 2 deutlich zu erkennen ist, werden die Vorsprünge 4 durch einen Absatz 6 an der Unterseite der Platte und durch eine von der Oberseite der Platte schräg zum Vorsprung 4 verlaufende Rampe 7 gebildet. Entsprechend komplementär sind die Kanten der angrenzenden Platten 1 und 3 gestaltet, deren die Vertiefungen 5 bildenden gabelartig vorragenden Arme dicht an die Rampe 7 und den Absatz 6 nach dem Verlegen anstoßen.
In Fig. 3 sind zwei benachbarte Platten 1 und 2 dargestellt, bei denen die Ränder abgeschrägt sind und die federartigen
Vorsprünge 4 in die entsprechend ausgebildeten nutartigen Vertiefungen 5 eingreifen. Fig. 3 zeigt die Platten 1 und 2 beim Verlegen, kurz vor dem vollständigen Einschieben. Eine weitere Variante ist in Fig. 4 dargestellt. Die Platte 1 ist an ihren Kanten mit der Vertiefung 5 ausgestattet. Weiterhin ist an der Unterseite der Platte 1 eine Ausnehmung 8 angeordnet. Die benachbarte Platte 2 weist an ihren Kanten einen federartigen Vorsprung 4 auf, dessen Abmessungen exakt auf die Abmessungen der Vertiefung 5 der Platte 1 abgestimmt sind. Außerdem ist an der Platte 2 ein federnder Schenkel 9 vorgesehen, der an seinem freien Ende eine auf die Ausnehmung 8 abgestimmte Erhöhung ÜO trägt. Beim Aufschieben der Platte 2 auf die Platte 1 gemäß Pfeil A federt der Schenkel 9 zunächst aus. Sobald die Erhöhung 10 die Ausnehmung 8 erreicht hat, schnappt sie unter Federwirkung in die Ausnehmung 8 in der Art eines Klippsverschlusses ein, so daß die verlegten Platten sicher gehalten sind. Bei der Variante nach Fig. 5 ist die Vertiefung 5 der Platte 1 von zwei gabelartig gestalteten vorspringenden Leisten 11 begrenzt, die nach dem Einschieben der Platte 2 nach dem Verlegen der Platten in entsprechend gestaltete Nuten 12 eingreifen, während die Feder 4 paßgenau in die Vertiefung 5 eingreift, so daß ein fester Plattenverband erreicht wird. Denkbar ist auch eine Kantenverleimung.
Die Anordnung der Vertiefungen 5 und der Vorsprünge 4 ist dabei in der Weise getroffen, daß, wie aus Fig. 1 hervorgeht, an den Kanten 13 der Platten 1 Vertiefungen 5 und an der verbleibenden Kante 14 der Platten 1 Vorsprünge 4 angeordnet sind, während die drei Kanten 15 der Platten 2 der benachbarten Plattenreihe mit Vorsprüngen 4 versehen und die Kante 16 dieser Platten 2 mit Vertiefungen 5 versehen sind. Die Platten 3 der nächsten Plattenreihe sind dann wieder entsprechend den Platten 1 gestaltet. Die Plattenreihen sind also alternierend verlegt.
Fig. 6 und 7 zeigeneinen aus quadratischen Platten 17 bestehenden Bodenbelag, der vorwiegend zum Verlegen auf einem als Doppelboden ausgebildeten Unterboden bestimmt ist. Bei einem derartigen Doppelboden sind, wie in Fig. 7 schematisch dargestellt ist, Platten 18 od. dgl. über Stützen 19 mit Abstand zum Tragboden (Estrich 20) abgestützt, so daß ein Hohlraum 29 gebildet wird, der zum Verlegen von Installationsleitungen, z.B. elektrischer Kabel, bestimmt ist. Diese Installationsleitungen werden an jeweils gewünschten Stellen ausgeleitet. Wenn es sich, wie dies oft bei Großraumbüros usw. der Fall
~\ ist, als notwendig erweist, die Installationen an anderen gewünschten Orten zu verlegen und auszulegen, muß ein schneller Zugriff zu den Installationen gewährleistet sein, was durch einfaches Abheben der Platten 18 des Doppelbodensystems erfolgt. Ein darauf verlegter Bodenbelag muß also einen schnellen und einfachen Zugriff zu den Installationen ermöglichen. Wie aus Fig. 6 und 7 zu ersehen ist, liegen die Platten 17 des Bodenbelags auf dem Doppelboden und sind miteinander zu einem festen Plattenverbund verzahnt. Dabei tragen die Kanten bzw. Ränder der Platten 17 nach oben offene nutartige Vertiefungen 5, die durch absatzweises Ausnehmen der Plattenränder gebildet sind. In diese Vertiefungen 5 greifen die Vorsprünge 4 der Paß- und Verbindungselemente 21 ein, die in ihren Abmes-
•■Jr sungen auf die Abmessungen der Platten 17 abgestimmt sind.
Die Paßelemente 21 können, wie aus Fig. 6 hervorgeht, in Breitenrichtung des Bodenbelags als Strangprofile gestaltet sein, die sich über die gesamte Breite oder einen großen Teil der Breite erstrecken. Die in Längsrichtung und senkrecht zu den Strangprofilen ausgerichteten Paßelemente 21 sind als Einzelelemente ausgebildet; ihre Länge entspricht etwa der Kantenlänge der Platten 17 und sie stoßen stumpf an die Strangprofile 21 an. Die Strangprofile 21, die aus einem geeigneten Kunststoff bestehen, können vor Ort den Erfordernissen entsprechend abgelängt werden. Eine derartige Ausbildung des Bodenbelags
führt zu einer innigen Verzahnung der Platten 17 und der Paßelemente 21, was insbesondere aus Fig. 7 deutlich hervorgeht. Durch diese Verzahnung der einzelnen Elemente miteinander wird im Verzahnungsbereich eine Labyrinthdichtung gebildet, so daß ein Hindurchtreten von Flüssigkeiten durch den Bodenbelag weitgehend verhindert wird. Zusätzlich können jedoch noch besondere Dichtungsmaßnahmen getroffen werden. So kann durch thermisches Verschweißen der Stoßfugen die Dichtigkeit des Bodenbelags weiter erhöht werden. In Fig. 7 ist beispielsweise gezeigt, daß die Ränder der Platten 17 und Paßelemente 21 angefast sind und in die durch die Fasen gebildete Nut ein Strang 22 eines thermisch verschweißbaren Materials eingelegt ist, der durch entsprechendes Erwärmen schmilzt und in die Fugen, diese abdichtend, eintritt. Es kann auch vor dem Zusammenschieben bzw. Verlegen der Platten 17 und Paßelemente 21 in die Fugen Silikon eingebracht werden. Auch kann die zusätzliche Abdichtung durch Einbringen einer Dichtleiste 23 (siehe auch Fig. 8) erfolgen. Diese Dichtleiste 23 weist Dichtlippen 24 auf, die sich dicht an die Fasen der Stoßfugen anlegen. Auch können die Paßelemente 21 selbst mit den Fasen 25 der Platten 17 angepaßten Dichtvorsprüngen 26 ausgestattet sein, wie in Fig. 9 gezeigt ist.
Bei einer anderen Variante des Bodenbelags gemäß Fig. 10 sind sämtliche Paß- und Verbindungselemente 21 untereinander identisch ausgebildet. Ihre Länge entspricht etwa der Seitenlänge der quadratischen Platten 17, ihre Enden sind auf Gehrung gearbeitet, die mit dem Bezugszeichen 27 bezeichnet ist. Im gezeigten Fall beträgt die Gehrung 45°. Nach dem Einsetzen der Paßelemente 21 ergänzen sich die jeweiligen endseitigen Gehrungen 27 der benachbarten Paßelemente 21 vollflächig und dicht.
Die beschriebene Art der Verzahnung der Platten 17 mit den
Paß- und Verbindungselementen 21 führt beim Verlegen zu einer vertikalen Verlegebewegung, d.h. die Paßelemente 21 werden, wie auch schematisch in Fig. 9 angedeutet, senkrecht von oben auf die Plattenränder aufgesetzt. Diese Verzahnungstechnik ermöglicht auch ein problemloses Abheben der Paßelemente 21 und der Platten 17 vom Unterboden. Dies wird anfangs mittels einer Saugglocke durchgeführt, die saugend auf die abzuhebenden Elemente aufgesetzt wird. Auf diese Weise ist ein schnelles Abheben der Platten 17 möglich, was, wie bereits weiter oben ausgeführt, insbesondere bei als Doppelböden ausgebildeten ~\ Unterböden von Wichtigkeit ist.
Bei einer weiteren Variante ist der Bodenbelag in der Weise ausgebildet, daß, wie in Fig. 11 gezeigt, die Platten 17 durch komplementär ausgebildete Platten 17' miteinander verbunden sind. Der Einsatz besonderer Paß- und Verbindungselemente entfallt somit. Im übrigen entspricht die Verzahnung der bereits weiter oben beschriebenen. Die Plattenränder sind analog der im Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebenen Art und Weise gestaltet, d.h. drei Plattenränder sind mit Vertiefungen ausgestattet, während der vierte Plattenrand ein Erhöhung trägt. Bei der benachbarten Plattenreihe ist es umgekehrt, d.h. drei der Ränder sind mit Erhöhungen ausgestattet, die in die Vertiefungen der benachbarten Plattenreihe eingreifen, während der vierte Plattenrand eine Vertiefung trägt, in die die Erhöhung der anstoßenden Platte verzahnend eingreift (sihe auch Fig. 12). In den Eckbereichen in der Zone (in Fig. 12 als strichpunktierter Kreis angedeutet) des Überlappens der Platten und 17' fehlt die Verzahnung, in diesem Bereich sind die Platten 17 und 17' glatt ausgebildet.
Wie bereits erwähnt, bestehen die Platten 1, 2, 3, 17, 17' wie auch die Paßelemente 21 aus einem Kunststoffmaterial, aus Kostengründen und aus Gründen der Umweltverträglichkeit
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insbesondere aus einem recycelten oder recycelbaren Kunststoff, Zur weiteren Ersparnis kann der Kern der Platten aus einer Einlage 28 aus Verbundmaterial bestehen, wie in Fig. 13 und 14 gezeigt. Dieses Verbundmaterial kann recycelter Kunststoff, Altpapier usw. sein. Trotz der für die Einlage 28 verwendeten minderwertigen Materialien weisen die derart ausgerüsteten Platten hohe Standfestigkeit und eine lange Gebrauchsdauer auf, da die Einlage 28 als feste Platte ausgebildet ist.
Wie bereits weiter oben erwähnt, können die den Bodenbelag bildenden Platten eine verhältnismäßig geringe Stärke aufweisen, so daß Material gespart wird. Bei entsprechend hoher Belastung und Belastungshäufigkeit kann die Plattenstärke auch vergrößert werden. In den Ausführungsbeispielen sind rechteckige bzw. quadratische Platten gezeigt. Selbstverständlich können die Platten auch andere Gestalt besitzen, z.B. als Achteck- oder S-Platte ausgebildet sein, wie auch weitere Abwandlungen möglich sind.
Claims (12)
1. Aus mehreren nebeneinander angeordneten, auf einem Unterboden aufliegenden Platten bestehender Bodenbelag, dadurch gekennzeichnet, daß zur formschlüssigen Verbindung der Platten (1, 2, 3, 17, 17') untereinander an deren Rändern bzw. Kanten (13, 14, 15, 16) Vorsprünge (4) und/oder Vertiefungen (5) angeordnet sind, die unter Bildung einer Verzahnung jeweils in komplementär ausgebildete Vertiefungen (5) bzw. Vorsprünge (4) der benachbarten Platten oder aber zwischen den Platten (17) angeordneter Paß- und Verbindungselemente (21) eingreifen.
2. Bodenbelag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (4) als Feder bzw. Federn und die Vertiefungen (5) als Nut bzw. Nuten ausgebildet sind, wobei die rechteckig oder quadratisch ausgebildeten Platten (1, 2, 3) einer Plattenreihe an drei ihrer Ränder (13) Vertiefungen (5) und an einem Rand (14) Vorsprünge (4) tragen, während die Platten der benachbarten Plattenreihe an drei ihrer Ränder bzw. Kanten (15) Vorsprünge (4) und an einem Rand (16) Vertiefungen (5) aufweisen, wobei die Plattenreihen in dieser Ausbildung jeweils alternierend angeordnet sind.
3. Bodenbelag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die federartigen Vorsprünge (4) durch einen Absatz (6) an der Unterseite der Platte und durch eine schräge Rampe (7) an der Oberseite der Platte mit entsprechender komplementärer Gestaltung der Vertiefung (5) der benachbarten Platte gebildet ist.
4. Bodenbelag nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (2) mit federnden Schenkeln (9) versehen sind, die an ihren freien Enden bzw. Rändern eine Erhöhung (10) tragen, die federnd in einer entsprechenden Ausnehmung (8) der benachbarten Platte (1) in der Art eines Klippsverschlusses eingreift.
5. Bodenbelag nach Anspruch 1, insbesondere für einen als Doppelboden ausgebildeten Unterboden, gekennzeichnet durch vertikal zum Unterboden einsetz- und abhebbare Platten (17, 17') mit im Bereich ihrer Ränder angeordneten, nach oben offenen nutartigen Vertiefungen (5), in die entsprechend ausgebildete, nach unten gerichtete leistenartige Vorsprünge (4) benachbarter Platten oder Paßelemente (21) eingreifen.
6. Bodenbelag nach Anspruch 5, bei dem die Platten durch Paß- bzw. Verbindungselemente miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Paßelemente (21) in der einen Richtung als sich über mehrere Plattenseiten hinweg erstreckende Strangprofile ausgebildet sind, während die Paßelemente (21) in der anderen Richtung als jeweils stumpf an die Strangprofile stoßende Einzelprofile gestaltet sind.
7. Bodenbelag nach Anspruch 5, bei dem die nebeneinanderliegenden Platten unmittelbar ineinandergreifen, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (17, 17') in den sich gegenseitig überlappenden Eckbereichen ohne Vertiefungen und Vorsprüngen glatt ausgebildet sind.
8. Bodenbelag nach Anspruch 5, bei dem die Platten durch Paß- bzw. Verbindungselemente miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Paßelemente (21) als sich jeweils etwa über eine Plattenseite hinweg erstreckende Einzelprofile ausgebildet sind, deren Enden eine sich mit den benachbarten Einzelprofilen (21) jeweils vollflächig ergänzende Gehrung (27) aufweisen.
9. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenkern aus einer Einlage (28) aus Verbundmaterial, wie recyceltem Kunststoff, Altpapier od. dgl., besteht.
10. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Kanten der Platten (1, 2, 3, 17, 17') und der Paßelemente (21) angefast sind und in den Stoßfugen eine Dichtleiste (23) eingelegt ist, deren Dichtlippen (24) dicht an den Fasenflächen anliegen.
11. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Kanten der Platten (17) angefast sind und die Paßelemente (21) mit nach dem Einsetzen an den Fasenflächen anliegenden Dichtvorsprüngen (26) ausgestattet sind.
12. Bodenbelag nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (1, 2, 3, 17, 17') und die Paßelemente (21) aus einem synthetischen Material, wie recyceltem Kunststoff od. dgl., bestehen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29823681U DE29823681U1 (de) | 1998-02-23 | 1998-02-23 | Bodenbelag |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19807549 | 1998-02-23 | ||
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Cited By (9)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
1998
- 1998-02-23 DE DE29823681U patent/DE29823681U1/de not_active Expired - Lifetime
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