DE20018760U1 - Nut-Feder-Verbindung für Paneele - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Nut-Feder-Verbindung für Paneele, insbesondere Fußbodenpaneele, wie Laminatboden, Fertigparkett, Furnierboden oder Korkpaneele, wobei die Verbindung an wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Paneelstirnflächen vorgesehen ist und wobei die Verbindung eine Rastkontur zur gegenseitigen formschlüssigen Arretierung zweier verbundener Paneele umfaßt.
Eine Nut-Feder-Verbindung der eingangs genannten Art ist aus der DE 299 22 649 Ul bekannt. Die Rastkontor wird bei diesem bekannten Paneel durch eine im Querschnitt trapezförmige Erhebung gebildet, die im verbundenen Zustand zweier Paneele in eine gegengleich geformte Eintiefung eingreift. Die Erhebung ist dabei an der Unterseite der einzigen Feder vorgesehen, während die zugehörige Eintiefung im unteren Teil der zur Aufnahme der einzigen Feder dienenden einzigen Nut angebracht ist. Als nachteilig wird bei dieser Verbindung angesehen, daß im Bereich unterhalb der Nut das Paneel einen relativ dünnen und relativ weit vorragenden Überstand aufweist, der beim Transport und bei der sonstigen Handhabung des Paneels leicht verformt oder beschädigt werden kann. Hierdurch kann die Funktion der Nut-Feder-Verbindung behindert oder sogar unterbunden werden. Außerdem kann eine Beschädigung oder Verformung dazu führen, daß die Oberseiten
zweier benachbarter, miteinander verbundener Paneele einen Höhenversatz gegeneinander aufweisen, was unerwünscht ist. Schließlich ist auch der Zusammenhalt zweier benachbarter Paneele bei dieser Verbindung nicht optimal, da schon relativ geringe Zugkräfte ausreichen, diese Verbindung wieder zu lösen, sofern sie nicht zusätzlich durch Zugabe von Leim gesichert wird.
Eine weitere Nut-Feder-Verbindung für den gleichen Verwendungszweck ist aus der DE 198 51 200 Cl bekannt. Im Unterschied zu dem vorstehend erläuterten Stand der Technik ist hier eine doppelte Ausführung der Rastkontur vorgesehen, wobei die Rastkontur auf der einen Seite aus zwei parallel zueinander, in Querrichtung des Paneels voneinander beabstandeten Erhebungen und aus zwei gegengleichen Eintiefungen besteht. Auch hier sind die Erhebungen an der Unterseite der einzigen Feder vorgesehen, so daß zwangsläufig die Eintiefungen im unteren Bereich der einzigen Nut für die Aufnahme der Feder liegen. Mit dieser Verbindung läßt sich zwar die Widerstandsfähigkeit gegen ein Auseinanderziehen von miteinander verbundenen Paneelen erhöhen, jedoch ist auch hier die Gefahr gegeben, daß es beim Transport und bei der sonstigen Handhabung der Paneele zu einer Beschädigung des auch hier relativ langen und relativ dünnen Überstandes unterhalb der Nut kommt. Damit ist auch bei dieser Verbindung nicht immer gewährleistet, daß die Oberseite zweier miteinander verbundener benachbarter Paneele eine einheitliche Fläche ohne Höhenversatz bildet.
Aus der DE 200 02 413 Ul ist schließlich eine Nut-Feder-Verbindung bekannt, die ebenfalls je eine Nut und Feder umfaßt. Wesentlich ist bei dieser Verbindung, daß die Rastkontur einen an einem der beiden Paneele ausgebildeten, funktional von der Nut-Feder-Verbindung getrennten Riegelzapfen umfaßt, der in kraft- oder formschlüssigen Eingriff mit einem Eingriffselement am benachbarten Pa-
neel bringbar ist. Bei dieser Verbindung ist zwar gewährleistet, daß ein Höhenversatz zwischen den miteinander verbundenen Paneelen nicht mehr auftreten kann, jedoch ist diese Verbindung im Hinblick auf die Widerstandsfähigkeit gegen ein Auseinanderziehen von verbundenen Paneelen noch nicht optimal. Zwar ist vorgesehen, zur Vergrößerung der Widerstandsfähigkeit gegen ein Auseinanderziehen von benachbarten Paneelen den Riegelzapfen zu verlängern und entsprechend die auf der anderen Seite erforderliche Eintiefung tiefer anzulegen, jedoch führt dies zu einer zunehmend geringer werdenden Stabilität des einen Randbereichs der Paneele. Dies beruht, ähnlich wie bei den vorstehend erläuterten Verbindungen, darauf, daß eine Verlängerung des Riegelzapfens eine entsprechende Vergrößerung des Überstandes des unteren Teils des Paneels auf der anderen Seite der Verbindung mit sich bringt. Somit besteht auch hier eine erhöhte Gefahr einer Beschädigung oder Verformung des Paneels, was die Funktion der Verbindung stören kann.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Nut-Feder-Verbindung der eingangs genannten Art zu schaffen, die die dargelegten Nachteile vermeidet und mit der insbesondere eine zuverlässige und stabile Verbindung zweier benachbarter Paneele möglich ist, wobei ein Höhenversatz zwischen den verbundenen Paneelen ausgeschlossen sein soll und wobei einem Auseinanderziehen der Paneele eine hohe Widerstandskraft entgegengesetzt werden soll. Zugleich soll das Verlegen und das Verbinden der Paneele miteinander problemlos und einfach bleiben.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einer Nut-Feder-Verbindung der eingangs genannten Art, die dadurch gekennzeichnet ist,
- daß auf der einen Seite der Verbindung eine Doppelnut mit zwei parallelen, durch einen Steg getrennten Nuten
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vorgesehen ist,
- daß auf der anderen Seite der Verbindung eine Doppelfeder mit zwei parallelen, durch einen Zwischenraum getrennten Federn vorgesehen ist und
- daß die Rastkontur einfach an der einen der beiden Nuten und der zugehörigen Feder oder doppelt an den beiden Nuten und den beiden Federn vorgesehen ist.
Durch die erfindungswesentliche Verwendung einer Doppelnut mit zwei Nuten und einer Doppelfeder mit zwei Federn wird erreicht, daß ein Höhenversatz von miteinander verbundenen Paneelen praktisch ausgeschlossen ist. Aufgrund der vergrößerten, im verbundenen Zustand der Paneele aneinander anliegenden Flächen im Verbindungsbereich wird zudem eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen ein Auseinanderziehen der verbundenen Paneele erreicht. Eine besondere Beschädigungsgefahr besteht bei dieser Verbindung nicht, da relativ dünne und lange Überstände im Bereich der Verbindung vermieden werden. Damit ist keine Anwendung einer besonderen Vorsicht oder einer besonderen Verpackung bei Lagerung, Transport und sonstiger Handhabung der Paneele erforderlich. Dies trägt dazu bei, daß die Paneele schnell und problemlos verlegt werden können. Die Rastkontur zur formschlüssigen Arretierung zweier verbundener Paneele ist dabei zumindest einfach vorgesehen; bei Bedarf kann die Rastkontur auch doppelt ausgeführt werden, um die Widerstandsfähigkeit gegen ein Auseinanderziehen von verbundenen Paneelen noch größer zu machen. Aufgrund ihrer Gestaltung ist die Nut-Feder-Verbindung für eine leimlose Verlegung von Paneelen geeignet. Bei Bedarf, insbesondere zur Sicherstellung einer absoluten Feuchtigkeitsdichtigkeit im Bereich der Verbindung, kann auch eine Angabe von Leim im Bereich der Verbindung erfolgen. Neben der Abdichtung gegen einen Eintritt von Feuchtigkeit ist so selbstverständlich auch eine mechanisch sehr sichere Verbindung gewährleistet. Bei schmalen Paneelen reicht es, wenn die Verbindung an
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den Längsseiten der Paneele vorgesehen ist. Bei breiteren Paneelen ist zweckmäßig die Verbindung auch an den Stirnenden vorgesehen. Bei diesen Paneelen kann vorteilhaft zunächst das Zusammenfügen zweier Paneele entlang der Längsseiten erfolgen. Danach ist das zuletzt angesetzte Paneel noch in seiner Längsrichtung verschiebbar, sodaß es einfach durch eine solche Längsverschiebung dann auch an seiner Stirnseite in Eingriff mit dem stirnseitig benachbarten, vorher verlegten Paneel bringbar ist.
Bei der Verlegung von Paneelen unter Anwendung von Leim kommt es häufig vor, daß überschüssiger Leim im Bereich der Verbindung nach oben hervorguillt und die Paneeloberseite sowie Verlegewerkzeuge verschmutzt. Um diese Verschmutzung und dadurch erforderliche Reinigungsarbeiten zu vermeiden, wird vorgeschlagen, daß in der Paneelstirnfläche, von der die Nuten oder die Federn ausgehen, im Abstand von der Paneeloberseite und oberhalb der oberen Nut oder oberen Feder eine flache Ausnehmung zur Bildung einer Leimtasche vorgesehen ist. Diese Leimtasche nimmt eventuelle Überschüsse des angegebenen Leims auf, sodaß dieser nicht nach oben hin austreten kann.
Um sicherzustellen, daß die verbundenen Paneele an ihrer Oberseite dicht aneinander anliegen, ist weiter vorgesehen, daß die Ebene der Paneelstirnfläche, von der die Nuten oder die Federn ausgehen, zumindest in ihrem der Paneeloberseite benachbarten Teil unter einem Winkel &agr; von weniger als 90° zur Oberseite des Paneels verläuft. Hiermit wird eine spaltfreie Verlegung der Paneele erleichtert, so daß auch die Gefahr eines Einsickerns von Feuchtigkeit in die Verbindungsbereiche vermieden wird. Dabei bleibt die dichte Verlegung auch erhalten, wenn innerhalb z.B. eines Fußboden leichte Neigungswechsel vorliegen, sofern diese nicht größer sind als die Differenz zwischen dem Winkel &agr; und 90°.
Bevorzugt beträgt der Winkel &agr; zwischen 86 und 88°, besonders bevorzugt etwa 87°. Dieser relativ wenig vom rechten Winkel abweichende Winkel &agr; reicht zur Erzielung der vorstehend erläuterten Spaltfreiheit bei den verlegten Paneelen aus, wobei gleichzeitig die gewünschte Anpassungsfähigkeit an Neigungen innerhalb des Untergrundes erhalten bleibt.
Weiterhin wird vorgeschlagen, daß bei einfach vorgesehener Rastkontur diese an dem der Paneeloberseite näherliegenden Nut-Feder-Paar vorgesehen ist. Damit liegt die Rastkontur in dem in der Regel stabileren oberen Bereich der Paneele, so daß eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen ein Auseinanderziehen von verbundenen Paneelen erreicht wird. Außerdem ist bei dieser Anordnung der Rastkontur das Zusammenfügen zweier Paneele bei deren Verlegung vorteilhaft dadurch möglich, daß ein neu anzusetzendes Paneel einfach in der Ebene der schon verlegten Paneele an das zuletzt verlegte Paneel herangeführt und dann bis zu seiner endgültigen Anlage an das schon verlegte Paneel gebracht wird. Für den letzten Teil des Anlegens des neu verlegten Paneels an das schon verlegte Paneel können beispielsweise an sich bekannte Spann- oder Andrückwerkzeuge, wie Spanngurte oder Schlagklotz und Hammer, eingesetzt werden.
Ebenfalls aus den vorstehend erwähnten Gründen ist es bevorzugt vorgesehen, daß die Rastkontur an der der Paneeloberseite zugewandten Seite der Nut und der Feder des Nut-Feder-Paares liegt.
Insbesondere zwecks einfacher Herstellbarkeit der Rastkontur ist bevorzugt vorgesehen, daß diese durch eine im Querschnitt dreieckige Erhebung auf der einen Flachseite der Feder einerseits und durch eine gegengleiche Eintiefung in der zugehörigen Nut andererseits gebildet ist. Damit ist die Bearbeitung der Paneele im Bereich ihrer
der Verbindung mit weiteren Paneelen dienenden Stirnseiten durch relativ einfache Fräswerkzeuge in einem stetigen Bearbeitungsdurchlauf möglich.
Um einerseits das Zusammenfügen der Paneele noch mit einem unschädlichen Kraftaufwand zu ermöglichen und um andererseits eine möglichst große Widerstandsfähigkeit gegen ein Auseinanderziehen zu gewährleisten, ist vorgesehen, daß der Spitzenwinkel der Erhebung und der Eintiefung zwischen 90 und 120°, vorzugsweise etwa 105°, beträgt .
Um das oben erwähnte Verlegen der Paneele zu erleichtern und um Schäden an den Federn während des Verlegevorganges zu vermeiden, ist zweckmäßig das freie Ende jeder mit der Rastkontur ausgestatteten Feder von seiner der Rastkontur abgewandten Seite ausgehend mit einer kufenförmigen Abrundung ausgeführt.
Aus dem gleichen Grund wird vorgeschlagen, daß bei einfach vorgesehener Rastkontur das freie Ende der ohne Rastkontur ausgeführten Feder gefast oder abgerundet ist. Hierdurch wird das Zusammenfügen der Paneele aufgrund des erreichten selbsttätigen Zentriereffekts erleichtert und es werden Schäden, insbesondere Absplitterungen, an der Feder vermieden.
Damit der Steg zwischen den beiden Nuten der Doppelnut nicht zu labil wird, ist zweckmäßig vorgesehen, daß die Höhe des Steges kleiner ist als die Tiefe des Zwischenraumes , der den Steg im verbundenen Zustand der Paneele aufnimmt. Außerdem kann durch Variation der Tiefe des Zwischenraumes und der Höhe des Steges die Gängigkeit der Paneele bei deren Zusammenfügen beeinflußt und auf ein gewünschtes Maß gebracht werden. Dabei wird das Zusammenfügen um so leichtgängiger, je tiefer der Zwischenraum ist.
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Schließlich schlägt die Erfindung noch vor, daß der Steg an seinem freien Ende angefast oder zugespitzt ausgeführt ist. Auch diese Maßnahme sorgt dafür, daß beim Zusammenfügen zweier miteinander zu verbindender Paneele der Steg selbsttätig zentriert in den für ihn vorgesehenen Zwischenraum auf der anderen Seite der Verbindung gelangt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt zwei miteinander mittels einer Nut-Feder-Verbindung verbundene Paneele in einem Teil-Querschnitt durch den Verbindungsbereich.
Die Zeichnungsfigur zeigt links den rechten Randbereich eines ersten Paneels 1 und rechts den linken Randbereich eines zweiten Paneels 2. Die beiden Paneele 1, 2 sind mittels einer Nut-Feder-Verbindung miteinander verbunden. Die Verlegereihenfolge verläuft hier von links nach rechts; das Paneel 1 ist also zuerst verlegt und dann das Paneel 2 daran angesetzt.
Die Nut-Feder-Verbindung besteht hier aus einer Doppelnut mit zwei Nuten 21, 22 im rechten Paneel 2 und einer Doppelfeder mit zwei Federn 11, 12 an dem linken Paneel 1. Die Federn 11, 12 ragen von der dem Paneel 2 zugewandten Stirnfläche 10 des ersten Paneels 1 vor. Entsprechend liegen die zugehörigen Nuten 21, 22 in der dem ersten Paneel 1 zugewandten Stirnfläche 20 des zweiten Paneels 2.
Zwischen den beiden Federn 11, 12 liegt ein Zwischenraum 13. Zwischen den beiden Nuten 21, 22 steht ein Steg 23, der in den Zwischenraum 13 ragt. Die Höhe des Steges 23 ist aber kleiner als die Tiefe des Zwischenraums 13, so daß der Zwischenraum 13 nur etwa zur Hälfte von dem Steg 23 ausgefüllt wird, wenn die Paneele 1, 2, wie hier ge-
zeigt, miteinander verbunden sind.
Weiter umfaßt die Nut-Feder-Verbindung eine formschlüssige Arretierung, die durch eine Rastkontur gebildet ist. Die Rastkontur besteht hier aus einer Erhebung 14, die an der oberen Flachseite der oberen Feder 11 vorgesehen ist, und einer gegengleichen Eintiefung, die oberseitig in der oberen Nut 21 angebracht ist. Die Erhebung 14 und die Eintiefung 24 sind im Querschnitt gesehen dreieckförmig, wobei der Spitzenwinkel ß hier etwa 105° beträgt.
Das freie Ende der Feder 11 ist, ausgehend von seiner der Rastkontur, d.h. der Erhebung 14 abgewandten Seite mit einer kufenförmigen Abrundung 15 ausgeführt, die das Zusammenfügen der Paneele 1, 2 erleichtert.
Zur Erleichterung des Zusammenfügens der Paneele 1, 2 trägt ebenfalls bei, daß bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel das freie Ende des Steges 23 zugespitzt ist und daß das freie Ende der unteren Feder 12 angefast ist.
Damit die verlegten Paneele l, 2 in ihrem miteinander verbundenen Zustand an ihrer Paneeloberseite 16, 26 eine einheitliche und spaltenfreie Fläche bilden, ist hier die Stirnfläche 10 des linken Paneels 1 in ihrem der Paneeloberseite 16 benachbarten Bereich unter einem von 90° abweichenden Winkel, nämlich mit einem kleineren Winkel, zur Paneeloberseite 16 ausgeführt. Im vorliegenden Beispiel beträgt dieser Winkel &agr; etwa 87°.
Schließlich ist bei dem in der Zeichnungsfigur linken Paneel 1 im Abstand von der Paneeloberseite 16 und oberhalb der oberen Feder 11 eine flache Ausnehmung 18 angebracht, die eine Leimtasche bildet. Bei Bedarf dient diese durch die Ausnehmung 18 gebildete Leimtasche zur Aufnahme von Leim, sofern die Verlegung der Paneele 1, 2
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nicht leimlos erfolgt. Aufgrund der Gestaltung der Nut-Feder-Verbindung bei den Paneelen 1, 2 ist sowohl eine leimlose Verlegung als auch eine Verlegung unter Angabe von Leim möglich. Wenn Leim bei der Verlegung eingesetzt werden soll, wird dieser vor dem Ansetzen des zweiten Paneels 2 in den Eckbereich zwischen der flachen Ausnehmung 18 und der Oberseite der oberen Feder 11 aufgetragen. Nach dem Ansetzen und Andrücken des zweiten Paneels 2 von rechts nach links in Richtung zum bereits verlegten ersten Paneel 1, wie durch den rechts vom zweiten Paneel 2 eingezeichneten Pfeil angedeutet, wird der Leim in der durch die flache Ausnehmung 18 in Verbindung mit der Stirnseite 20 des zweiten Paneels 2 gebildeten Leimtasche konzentriert. Hier ist ausreichend Raum vorhanden, den Leim aufzunehmen, ohne daß es zu einem Hervorquellen von Leim zur Paneeloberseite 16, 26 kommt. Verschmutzungen der Oberseiten 16, 26 der Paneele 1, 2 und der bei deren Verlegung eingesetzten Verlegewerkzeuge werden so vermieden. Zugleich sorgt der Leim zwischen den beiden Paneelen 1, 2 für eine sichere Versiegelung und dauerhafte mechanische Verbindung.
Nahe den Paneelunterseiten 17, 27 verbleibt zwischen den Stirnflächen 10, 20 der beiden Paneele 1, 2 ein gewisser Abstand, so daß stets eine dichte Anlage der beiden Paneele l, 2 im Bereich unmittelbar nahe den Paneeloberseiten 16, 26 gewährleistet ist, auch wenn gewisse Neigungen oder Wölbungen des Untergrundes vorliegen, denen der Paneelbelag folgt.
Als Material für die Paneele 1, 2 können bekannte Werkstoffe, beispielsweise HDF (high density fiberboard), aber auch alle anderen Plattenmaterialien aus Holz oder Kunststoff, die mit Profilierungswerkzeugen bearbeitbar sind, eingesetzt werden. Bei ausreichend festen Werkstoffen kann die Gesamtdicke der Paneele 1, 2 weniger als mm betragen, so daß trotz der Verwendung einer Doppelnut
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und Doppelfeder für die Verbindung der Paneele 1, 2 keine zusätzliche Materialstärke erforderlich ist. Die vorstehend beschriebene Verbindung kann unabhängig vom Verwendungszweck der Paneele eingesetz werden, also sowohl bei Fußbodenpaneelen als auch bei Wand- oder Deckenpaneelen.
Claims (12)
1. Nut-Feder-Verbindung für Paneele (1, 2), insbesondere Fußbodenpaneele, wie Laminatboden, Fertigparkett, Furnierboden oder Korkpaneele, wobei die Verbindung an wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Paneelstirnflächen (10, 20) vorgesehen ist und wobei die Verbindung eine Rastkontur (14, 24) zur gegenseitigen formschlüssigen Arretierung zweier verbundener Paneele (1, 2) umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
- daß auf der einen Seite der Verbindung eine Doppelnut mit zwei parallelen, durch einen Steg (23) getrennten Nuten (21, 22) vorgesehen ist,
- daß auf der anderen Seite der Verbindung eine Doppelfeder mit zwei parallelen, durch einen Zwischenraum (13) getrennten Federn (11, 12) vorgesehen ist und
- daß die Rastkontur (14, 24) einfach an der einen der beiden Nuten (21; 22) und der zugehörigen Feder (11; 12) oder doppelt an den beiden Nuten (21, 22) und den beiden Federn (11, 12) vorgesehen ist.
2. Nut-Feder-Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Paneelstirnfläche (10, 20), von der die Nuten (21, 22) oder die Federn (11, 12) ausgehen, im Abstand von der Paneeloberseite (16, 26) und oberhalb der oberen Nut (21) oder oberen Feder (11) eine flache Ausnehmung (18) zur Bildung einer Leimtasche vorgesehen ist.
3. Nut-Feder-Verbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene der Paneelstirnfläche (10, 20), von der die Nuten (21, 22) oder die Federn (11, 12) ausgehen, zumindest in ihrem der Paneeloberseite (16, 26) benachbarten Teil unter einem Winkel α von weniger als 90° zur Oberseite des Paneels verläuft.
4. Nut-Feder-Verbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel α zwischen 86 und 88°, vorzugsweise etwa 87°, beträgt.
5. Nut-Feder-Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei einfach vorgesehener Rastkontur (14, 24) diese an dem der Paneeloberseite (16, 26) näherliegenden Nut-Feder- Paar (21, 11) vorgesehen ist.
6. Nut-Feder-Verbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastkontur (14, 24) an der der Paneeloberseite (16, 26) zugewandten Seite der Nut (21) und der Feder (11) des Nut-Feder-Paares (21, 11) liegt.
7. Nut-Feder-Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastkontur (14, 24) durch eine im Querschnitt dreieckige Erhebung (14) auf der einen Flachseite der Feder (11) einerseits und durch eine gegengleiche Eintiefung (24) in der zugehörigen Nut (21) andererseits gebildet ist.
8. Nut-Feder-Verbindung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Spitzenwinkel β der Erhebung (14) und der Eintiefung (24) zwischen 90 und 120°, vorzugsweise etwa 105°, beträgt.
9. Nut-Feder-Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende jeder mit der Rastkontur (14, 24) ausgestatteten Feder (11) von seiner der Rastkontur (14, 24) abgewandten Seite ausgehend mit einer kufenförmigen Abrundung (15) ausgeführt ist.
10. Nut-Feder-Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei einfach vorgesehener Rastkontur (14, 24) das freie Ende der ohne Rastkontur (14, 24) ausgeführten Feder (12) gefast oder abgerundet ist.
11. Nut-Feder-Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Steges (23) kleiner ist als die Tiefe des Zwischenraumes (13).
12. Nut-Feder-Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (23) an seinem freien Ende angefast oder zugespitzt ausgeführt ist.
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