DE29819943U1 - Fluidbetätigter Greifer - Google Patents
Fluidbetätigter GreiferInfo
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Description
G 18502 - leml
06. November 1998
Die Erfindung betrifft einen fluidbetätigten Greifer, mit einem
Gehäuse, das wenigstens ein durch Fluidkraft bewegbares, mit einem Greifelement verbundenes oder verbindbares Bauteil
enthält.
Ein derartiger Greifer geht beispielweise aus der US 5,657,973 hervor, wobei er über ein Gehäuse verfügt, das
zwei von Kolben gebildete fluidbeaufschlagbare Antriebsteile
enthält, die jeweils mit einem Greifelement verbindbar sind.
Durch gesteuerte Zufuhr und Abfuhr eines Betatigungsfluides, insbesondere Druckluft, lassen sich die Greifelemente zwischen
einer Offenstellung und einer Schließstellung positionieren, was das Ergreifen und Handhaben von Werkstücken oder
sonstigen Gegenständen gestattet.
Soll der Greifer in eine beispielsweise in der Fertigungsoder Montagetechnik einzusetzende Anlage integriert werden,
sollte die Möglichkeit bestehen, eine oder mehrere Stellungen der Greifelemente zu erfassen, um eine Berücksichtigung in
einer die Abläufe vorgebenden elektronischen Steuereinrich-
tung zu ermöglichen. Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen fluidbetätigten Greifer zu schaffen, der
mit kostengünstigen Mitteln eine sehr präzise Stellungsabfrage der Greifelemente ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein die eingangs erwähnten Merkmale aufweisender fluidbetätigter Greifer an einem mit
einem Greifelement verbundenen oder verbindbaren Bauteil mit einem zur berührungslosen Betätigung eines Sensors dienenden
Betätigungsteil versehen, und es ist ferner mindestens ein auf das Betätigungsteil ansprechender Sensor vorgesehen, der
sich an einer stangenartigen Halteeinrichtung befindet, die bis zu einer durch miteinander kooperierende Anschlagmittel
vorgegebenen Einstecktiefe in eine gehäusefeste Aufnahme einsteckbar ist.
Der fluidbetätigte Greifer verfügt also über ein die berührungslose
Betätigung eines Sensors ermöglichendes Betätigungsteil, das sich an einem beliebigen mit dem Greifelement
verbundenen oder verbindbaren Bauteil befindet und dabei insbesondere an einem fluidbeaufschlagbaren Antriebsteil des
Greifers angeordnet ist. Die Greiferbewegung wird somit von dem Betätigungsteil mitgemacht. Der durch das Betätigungsteil
betätigbare Sensor ist an einer stangenartigen Halteeinrichtung vorgesehen, die sich bis zu einer vorgegebenen Einstecktiefe
in eine gehäusefeste Aufnahme einstecken läßt, wobei durch die vorgegebene Einstecktiefe automatisch die Relativposition
des mindestens einen Sensors bezüglich dem Gehäuse vorgegeben werden kann. Somit erübrigen sich meist aufwendige
Einstellarbeiten und man kann durch Bereitstellung mehrerer
mit unterschiedlich positionierten Sensoren ausgestatteter Halteeinrichtungen die Möglichkeit bieten, durch den raschen
Austausch einer Halteeinrichtung die zu erfassende Position zu variieren.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
Das Betätigungsteil ist zweckmäßigerweise so angeordnet, daß es im Betrieb des Greifers eine lineare Bewegung ausführt,
wobei sich die stangenartige Halteeinrichtung zweckmäßigerweise parallel zur Bewegungsrichtung des Betätigungsteils
seitlich neben dessen Verlagerungsweg erstreckt. Auf diese Weise ist eine sichere Positionserfassung unabhängig davon
gegeben, an welcher Stelle der mindestens eine Sensor längs der stangenartigen Halteeinrichtung plaziert ist, wobei allerdings
Voraussetzung ist, daß sich der Sensor im Einflußbereich des Betätigungsteils befindet. Allerdings sind auch
Bauformen möglich, bei denen die Halteeinrichtung anders orientiert ist und beispielsweise senkrecht seitlich neben dem
Verlagerungsweg angeordnet ist.
Sollen mehrere Stellungen der Greifelemente abgefragt werden, empfiehlt sich die Ausstattung der stangenähnlichen Halteeinrichtung
mit einer der zu erfassenden Anzahl von Stellungen entsprechenden Anzahl von Sensoren, die in entsprechendem Abstand
angeordnet sind.
Eine besonders kompakte Bauform des Greifers läßt sich realisieren,
wenn die gehäusefeste Aufnahme nach Art einer Bohrung
&igr; ·
unmittelbar in das Gehäuse eingebracht ist, wobei sich empfiehlt, die gehäusefeste Aufnahme über ihre gesamte Länge
hinweg umfangsseitig geschlossen zu halten. Die Halteeinrichtung ist auf diese Weise optimal geschützt.
Die die Einstecktiefe und damit die Relativposition des mindestens
einen Sensors mit Bezug zum Gehäuse vorgebenden Anschlagmittel sind zweckmäßigerweise einerseits von der in
Einsteckrichtung weisenden vorderen Stirnfläche der Halteeinrichtung und andererseits von einem dieser Stirnfläche axial
gegenüberliegenden Boden der Aufnahme gebildet, wobei die Einstecktiefe dadurch begrenzt wird, daß die Halteeinrichtung
mit ihrer vorderen Stirnfläche am Boden der Aufnahme zur Anlage gelangt.
Die Einstecköffnung der gehäusefesten Aufnahme kann nach Bedarf
an beliebiger Stelle der Außenfläche des Gehäuses plaziert werden, wobei eine Anordnung an einer axial orientierten
äußeren Stirnfläche als besonders vorteilhaft erachtet wird.
Damit die eingesteckte Betriebsposition der Halteeinrichtung und somit des daran angeordneten mindestens einen Sensors
sehr exakt ist, können Sicherungsmittel vorhanden sein, die die Anschlagmittel fest gegeneinander spannen und insbesondere
gleichzeitig die dabei erhaltene Relativposition zwischen Halteeinrichtung und Gehäuse fest fixieren. Als Sicherungsmittel
bietet sich beispielweise ein stift- oder bolzenartiges, insbesondere von einer Schraube gebildetes Sicherungselement
an, das sich gehäusefest abstützt und zugleich quer
zur Längsachse der Halteeinrichtung verläuft, wobei es gegen eine entgegen der Einsteckrichtung orientierte Beaufschlagungsfläche
der Halteeinrichtung drückt. Die Beaufschlagungsfläche kann dabei insbesondere von der Flanke einer in die
Halteeinrichtung eingebrachten nutartigen Vertiefung gebildet sein, die sich über wenigstens einen Teilumfang der Halteeinrichtung
erstreckt. Zweckmäßigerweise befindet sich die Beaufschlagungsfläche
in der Nähe des vorderen Endbereiches der Halteeinrichtung.
Im Rahmen der berührungslosen Positionserfassung wird es als besonders vorteilhaft angesehen, sogenannte Hall-Sensoren zu
verwenden.
Um einen optimalen Schutz des mindestens einen Sensors zu erhalten,
ist er zweckmäßigerweise im Innern eines vorzugsweise rohrähnliche Gestalt aufweisenden Schutzgehäuses der Halteeinrichtung
untergebracht. Dabei ergibt sich eine besonders vibrationssichere Fixierung dann, wenn der mindestens eine
Sensor an einer Leiterplatte sitzt, die durch eine Gießmasse fixiert wird, welche den Innenraum des Gehäuses wenigstens
teilweise ausfüllt.
Eine besonders einfache Herstellung ist möglich, wenn die stangenartige Halteeinrichtung eine im wesentlichen zylindrische
Gestalt hat. Allerdings ist durchaus auch eine unkreisförmige und beispielsweise mehreckförmige Querschnittskontur
möglich, wobei auch eine insgesamt quaderförmige Gestalt vorliegen
kann.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine erste Bauform des erfindungsgemäßen
fluidbetätigten Greifers in einer vereinfachten Längsschnittdarstellung gemäß
Schnittlinie I-I aus Figur 2,
Fig. 2 den Greifer aus Figur 1 im Querschnitt
gemäß Schnittlinie II-II aus Figur 1,
Fig. 3 eine ausschnittsweise Querschnittsdar
stellung des Greifers aus Figur 1 gemäß Schnittlinie III-III im Bereich der Sicherungsmittel
für die Halteeinrichtung,
Fig. 4 eine explosionsartige Einzeldarstellung
der bei dem Greifer der Figuren l und 2 verwendeten Halteeinrichtung in einer bevorzugten
Ausführungsform, und
Fig. 5 eine verkleinerte perspektivische Ansicht
des Greifers mit Blick auf diejenige äußere Stirnfläche des Gehäuses, von der
aus die Halteeinrichtung in die zugeordnete Aufnahme eingesteckt wird, wobei außerdem
ein von der Halteeinrichtung abgehendes elektrisches Anschlußkabel ersichtlich ist.
Der in der Zeichnung beispielhaft abgebildete fluidbetätigte
Greifer ist allgemein mit Bezugsziffer 1 bezeichnet und enthält ein zweckmäßigerweise quaderähnlich konturiertes Gehäuse
2, an dem zwei nur schematisch angedeutete Greifelemente 3, 31 beweglich gelagert sind.
Die Lagerung erfolgt unter Zwischenschaltung zweier jeweils eines der Greifelemente 3, 3' tragender Greifelementträger 4,
4', die beim Ausführungsbeispiel blockähnliche Gestalt haben und in einer zur Längsachse 5 des Gehäuses 2 parallelen Richtung
aufeinanderfolgend angeordnet sind. Die Lagerung der
Greifelementträger 4, 41 am Gehäuse 2 erfolgt unter Vermittlung
einer Linearführung 6, die gleichzeitig eine Querabstützung der Greifelementträger 4, 41 bewirkt, so daß auch unter
hoher Belastung eine präzise Führung gegeben ist.
Im Betrieb des Greifers 1 lassen sich die Greifelemente 3, 3'
durch axial gegensinnige Bewegung zwischen einer weiter voneinander beabstandeten Offenstellung und einer mehr einander
angenäherten Schließstellung verlagern. Auf diese Weise lassen sich handzuhabende Gegenstände erfassen, transportieren
und wieder ablegen.
Die Bewegung der Greifelemente 3, 3' wird über eine im Innern
des Gehäuses 2 untergebrachte fluidbetätigte Antriebseinrichtung 7 bewirkt. Diese enthält beim Ausführungsbeispiel zwei
von Kolben gebildete Antriebsteile 8, 8', die axial aufeinanderfolgend
in einem insbesondere zylindrisch konturierten Ge-
-S-
häuseraum 12 untergebracht sind, der sich in Längsrichtung
des Gehäuses 2 erstreckt. Jedes Antriebsteil 8, 8' ist über einen durch einen Längsschlitz 13 des Gehäuses 2 hindurchgeführten
Mitnehmer 11, 11' mit einem der Greifbackenträger 4, 4' starr bewegungsgekoppelt.
Durch die Antriebsteile 8, 8' wird der Gehäuseraum 12 axial
in einen zwischen den beiden Antriebsteilen 8, 8' befindlichen inneren Arbeitsraum 14 und zwei axial außerhalb der beiden
Antriebsteile 8, 8' befindliche äußere Arbeitsräume 15 unterteilt, die über im Gehäuse verlaufende Kanäle und an der
Außenfläche mündende Anschlußöffnungen 16 derart abgestimmt mit einem fluidischen Druckmedium, insbesondere mit Druckluft,
beaugschlagbar sind, daß sich die Antriebsteile 8, 8'
entweder einander annähern oder voneinander entfernen. Diese Bewegung wird über die Mitnehmer 11, 11' auf die Greifelementträger
4, 4' und die an diesen insbesondere auswechselbar befestigten Greifelemente 3, 3' übertragen. Zur Synchronisation
der gegenläufigen Bewegungen ist zweckmäßigerweise auch noch eine insbesondere zwischen den beiden Antriebsteilen 8,
8' wirksame Synchronisationseinrichtung vorgesehen, die in der Zeichnung der Einfachheit halber nicht dargestellt ist.
Der fluidbetätigte Greifer ist mit einer in seiner Gesamtheit mit Bezugsziffer 17 bezeichneten Positionserfassungseinrichtung
ausgestattet, die die berührungslose Erfassung einer oder mehrerer Relativpositionen zwischen den Greifelementen
3, 3' und dem Gehäuse 2 erlaubt. Auf diese Weise läßt sich der Greifer bequem in eine Anlage beliebiger Komplexität integrieren,
bei der bestimmte Bewegungsabläufe in Abhängigkeit
von der momentanen Position der Greifelemente 3, 3' hervorgerufen
werden sollen.
Die Positionserfassungseinrichtung 17 enthält ein beim Ausführungsbeispiel
über permanentmagnetische Eigenschaften verfügendes Betätigungsteil 18, das an einem mit dem einen der
Greifelemente 3 verbundenen Bauteil angeordnet ist, bei dem es sich wie abgebildet zweckmäßigerweise um (8) eines der Antriebsteile
handelt. Das Betätigungsteil 18 kann hierbei ein separates Bauteil sein, das durch geeignete Befestigungsmaßnahmen
an dem Antriebsteil 8 festgelegt ist, wobei es in eine Ausnehmung desselben eingelassen sein kann. Das Antriebsteil
8 selbst besteht hierbei aus einem das Magnetfeld des Betätigungsteils 18 nicht beeinträchtigenden Material, beispielsweise
aus Aluminium- oder Kunststoffmaterial, was im übrigen
auch für das Gehäuse 2 gilt.
Im Betrieb der Antriebseinrichtung 7 wird das Betätigungsteil 18 mit dem es tragenden Antriebsteil 8 mitbewegt, wobei es
eine lineare Bewegung ausführt. Der dabei vom Betätigungsteil 18 zurückgelegte Verlagerungsweg ist in Figur l strichpunktiert
bei 22 angedeutet und erstreckt sich gleichgerichtet mit der Längsachse 5 des Gehäuses 2.
Das Betätigungsteil 18 ist in der Lage, einen oder mehrere
Sensoren 23 - beim Ausführungsbeispiel drei Stück - berührungslos zu betätigen. Dabei sind die Sensoren 23, 23' seitlich
neben dem Verlagerungsweg 25 in dessen Längsrichtung verteilt angeordnet, so daß das Betätigungsteil 18 bei einer
Bewegung des zugeordneten Antriebsteils 8 mit radialem Ab-
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stand nacheinander an den Sensoren 23 vorbeiläuft. Befindet sich das Betätigungsteil 18 in einer geeigneten Relativposition
bezüglich einem Sensor 23, spricht dieser an und ruft ein Sensorsignal hervor, das über elektrische Leiter eines
Anschlußkabels 21 einer Auswerte- und/oder Steuereinrichtung zugeführt wird. Als besonders zweckmäßig hat es sich dabei
erwiesen, die Sensoren in Gestalt sogenannter Hall-Sensoren auszubilden.
Die axiale Verteilung der drei beim Ausführungsbeispiel vorhandenen
Sensoren 23 entlang des Verlagerungsweges 22 des Betätigungsteils 18 ist so gewählt, daß sich sowohl die beiden
axialen Endpositionen des Antriebsteils 8 - dem entsprechen die Offenstellung und die Schließstellung der Greifelemente
3, 3' - als auch eine Zwischenstellung erfassen lassen.
Zugunsten einer einfachen und zugleich sehr präzisen Installation der Sensoren 23 sind diese an einer allgemein mit Bezugsziffer
24 versehenen stangenartigen Halteeinrichtung vorgesehen, die bis zu einer durch miteinander kooperierende Anschlagmittel
25, 25' vorgegebenen Einstecktiefe in eine gehäusefeste
Ausnahme 26 eingesteckt ist. Die Aufnahme 26 ist nach Art einer Bohrung von einer axial orientierten ersten
äußeren Stirnfläche 27 des Gehäuses 2 her unmittelbar in die Wandung des Gehäuses 2 eingebracht, wobei sie zweckmäßigerweise
über ihre gesamte Länge hinweg umfangsseitig geschlossen
ist. Dabei verläuft die Aufnahme 26 parallel zum Gehäuseraum 12 radial außerhalb desselben, so daß ein Wandabschnitt
des Gehäuses 2 zwischen dem Gehäuseraum 12 und der Aufnahme 26 zu liegen kommt. Zugunsten eines geringen Radial-
abstandes zwischen dem Betätigungsteil 18 und den Sensoren
wird die Dicke dieses Wandabschnittes allerdings möglichst gering gehalten, so daß auch bei Verwendung eines volumenmäßig
kleinen permanentmagnetischen Betätigungsteils 18 eine magnetische Feldstärke erzeugt wird, die zum Erzeugen eines
präzisen magnetischen Betätigungssignals ausreicht.
Die Aufnahme 2 6 ist sacklochähnlich ausgeführt, wobei sie zylindrisch
konturiert ist und ihrer an der ersten äußeren Stirnfläche 27 liegenden Einstecköffnung 28 axial ein Boden
29 der Aufnahme 26 gegenüber liegt. Dieser bildet beim Ausführungsbeispiel die Einstecktiefe der Halteeinrichtung 24
vorgebende erste Anschlagmittel 25, die mit an der Halteeinrichtung 24 vorgesehenen zweiten Anschlagmitteln 25' zusammenarbeiten,
die beim Ausführungsbeispiel von der in Einsteckrichtung weisenden vorderen Stirnfläche 33 der Halteeinrichtung
24 gebildet sind. Die Einsteckrichtung ist in Figur 1 durch Pfeil 34 verdeutlicht.
Die Sensoren 23 sind derart an der Halteeinrichtung 24 fixiert, daß sie genau dann die gewünschte Lage bezüglich des
Gehäuses 2 einnehmen, wenn die stangenartige Halteeinrichtung 24 weitestmöglich in die Ausnahme 26 eingesteckt ist. Dies
ist beim Ausführungsbeispiel dann der Fall, wenn die vordere Stirnfläche 33 der Halteeinrichtung 24 am Boden 29 der Aufnahme
26 zur Anlage gelangt. Damit liegt dann die Betriebsposition der Halteeinrichtung 24 und der an dieser vorgesehenen
Sensoren 23 vor.
Um eine exakte Einstellung der Betriebsposition zu erhalten, verfügt der Greifer 1 des Ausführungsbeispiels über Sicherungsmittel
35, durch die bewirkt werden kann, daß die Halteeinrichtung 24 mit ihren ersten Anschlagmitteln 25 fest gegen
die gehäuseseitigen zweiten Anschlagmittel 25' gespannt wird und gleichzeitig eine gehäusefeste Fixierung der Halteeinrichtung
24 stattfindet.
Beim Ausführungsbeispiel enthalten die Sicherungsmittel 35 eine mit geringem axialem Abstand zur vorderen Stirnfläche 33
in den Außenumfang der Halteeinrichtung 24 eingebrachte nutartige Vertiefung 36, die insbesondere ringartig in sich geschlossen
ist und koaxial zur Längsachse der Halteeinrichtung 24 verläuft. Ihre der vorderen Stirnfläche 33 benachbarte und
entgegen der Einsteckrichtung 34 orientierte Nutflanke bildet eine Beaufschlagungsfläche 38, die zweckmäßigerweise über einen
schrägen Verlauf verfügt, so daß sie sich in der Richtung von radial innen nach radial außen zur vorderen Stirnfläche
33 annähert.
Desweiteren gehört zu den Sicherungsmitteln 35 ein stift- oder bolzenartiges, beim Ausführungsbeispiel von einer
Schraube gebildetes Sicherungselement 42, das sich quer und
insbesondere rechtwinkelig zur Längsachse 43 der Halteeinrichtung 24 erstreckt und in einer entsprechend orientierten
Bohrung 44 des Gehäuses 2 verankert ist, die einenends zur Außenfläche des Gehäuses 2 hin offen ist und andernends im
Bereich der nutartigen Vertiefung 36 in die Aufnahme 26 einmündet. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die Längsachse
des Sicherungselements 42 bzw. der Bohrung 44 die
Längsachse 43 der Halteeinrichtung 24 so mit radialem Abstand passiert, daß das Sicherungselement 42 mit einem insbesondere
vom vorderen Ende gebildeten Beaufschlagungsabschnitt 45 in
die nutartige Vertiefung 36 eingreifen kann. Dabei verjüngt sich der Beaufschlagungsabschnitt 45 zweckmäßigerweise zum
freien Ende des Sicherungselementes 42 hin.
Die Halteeinrichtung 24 wird bei außerhalb der Aufnahme 2 6 positioniertem Sicherungselement 42 in die Aufnahme 26 bis
zur Anlage am Boden 29 eingesteckt. Anschließend wird das Sicherungselement 42 von der Seite her in die gegenüberliegend
der Bohrung 44 plazierte nutartige Vertiefung 36 eingeführt, wobei sie mit dem Beaufschlagungsabschnitt 45 auf die Beaufschlagungsfläche
3 8 drückt und dadurch die Halteeinrichtung 24 fest gegen den Boden 29 spannt. Dieser Spannvorgang läßt
sich durch eine Schraubbetätigung des Sicherungselements 42 sehr einfach vornehmen. Durch die insbesondere konische Verjüngung
des Beaugschlagungsabschnittes 45 ergibt sich dabei eine optimale Übertragung der Spannkraft auf die Beaufschlagungsfläche
38. Die Zuordnung der Teile ist so getroffen, daß der Beaufschlagungsabschnitt 45 sich mit zunehmender Einschraubtiefe
des Sicherungselements 42 mehr an die Beaufschlagungsfläche 3 8 annähert bzw. mit stärkerem Druck gegen
diese arbeitet, so daß sich die gewünschte Spannkraft problemlos einstellen läßt.
Die stangenartige Halteeinrichtung 24 weist zweckmäßigerweise ein längliches, außen entsprechend der Innenkontur der Aufnahme
26 zylindrisch konturiertes rohrähnliches Schutzgehäuse 46 auf, in dem die Sensoren 23 geschützt untergebracht sind.
• · · * &igr; &igr; ·*&idigr; &igr; &igr;
Das Schutzgehäuse 46 besteht zweckmäßigerweise aus Kunst-. Stoffmaterial.
Im einzelnen verfügt das Schutzgehäuse 46 beim Ausführungsbeispiel
über einen rohrartigen Längenabschnitt 47, an dessen beiden axialen Endbereichen eine vordere und eine hintere Abschlußwand
48, 48' angeordnet ist, wobei die vordere Abschlußwand 48 an der dem Innenraum 52 des Schutzgehäuses 46
entgegengesetzten Axialseite die als zweites Anschlagmittel 25' wirkende vordere Stirnfläche 33 aufweist. Auch die Beaufschlagungsfläche
38 befindet sich zweckmäßigerweise an der vorderen Abschlußwand 48, die beim Ausführungsbeispiel als
separates, beispielsweise stopfenartiges Deckelteil ausgeführt ist, auf das der rohrartige Längenabschnitt 47 zentriert
aufgesteckt ist. Zur festen Verbindung ist insbesondere eine Klebeverbindung vorgesehen.
Die hintere Abschlußwand 48 ist zweckmäßigerweise ein einstückiger
Bestandteil des rohrartigen Längenabschnittes 47. Sie trägt an der dem rohrartigen Längenabschnitt 47 entgegengesetzten
äußeren Axialseite zweckmäßigerweise einen Verbindungsstutzen 53 oder einen sonstigen Verbindungsabschnitt, an
dem ein Kabelabgangsteil 54 festgelegt ist. Letzteres kann wie abgebildet im Rahmen einer Steckverbindung an dem Verbindungsstutzen
53 fixiert sein, wobei die Axialposition durch Rastmittel 55 gesichert ist. Die Verbindung ist insbesondere
so ausgeführt, daß das Kabelabgangsteil 54 bezüglich dem Verbindungsstutzen 53 um die Längsachse 43 der Halteeinrichtung
24 frei drehbar ist.
Alle Sensoren 23 sitzen zweckmaßigerweise an einer gemeinsamen
länglichen Leiterplatte 56, die sich im Innern des rohrartigen Längenabschnittes 47 befindet. Sie ist zweckmaßigerweise
an einem vorzugsweise widerum plattenähnlichen, Längsgestalt aufweisenden Tragelement 57 fixiert, das sich innerhalb
des Schutzgehäuses 46 zwischen den beiden endseitigen Abschlußwänden 48, 48' erstreckt und an diesen, beispielsweise
durch Steckverbindungen, fest fixiert ist. Das Tragelement 57 erstreckt sich dabei zweckmäßigerweise in einer Diametralebene
des Schutzgehäuses 46.
Die Sensoren 23 und etwaige sonstige elektrische und/oder elektronische Bauelemente 58, die an der Leiterplatte 56 angeordnet
sind, stehen mit elektrischen Leitern 62 in Verbindung, die durch die hintere Abschlußwand 48' hindurch nach
außen geführt sind. Die elektrischen Leiter 62 sind beim Ausführungsbeispiel von den Drähten des oben schon erwähnten Anschlußkabels
21 gebildet, das im Bereich der hinteren Abschlußwand 48 an der Halteeinrichtung 24 festgelegt ist und
das Kabelabgangsteil 54 durchsetzt. Letzteres gibt dabei die Abgangsrichtung des Anschlußkabels 21 vor, die beim Ausführungsbeispiel
der Figur 1 linear in axialer Verlängerung der Halteeinrichtung 24 verläuft.
Eine alternative Bauform des Kabelabgangsteils 54 zeigt die Figur 5. Hier ist das Kabelabgangsteil 54 als Winkelstück
ausgeführt, das einen 90°-Bogen beschreibt, was zur Folge hat, daß das Anschlußkabel 21 in Querrichtung und dabei insbesondere
im rechten Winkel zur Längsachse 43 von der Halte-
einrichtung 24 abgeht. Bei einer drehbaren Lag*e*run*g aif'den?
hinteren Abschlußwand 48 läßt sich die Abgangsrichtung nach Bedarf winkelmäßig variieren.
Zur Stabilisierung der Einbauten der Halteeinrichtung 24 ist deren Innenraum 52 zweckmäßigerweise wengistens teilweise mit
einer Gießmasse 63 ausgegossen. Es kann sich dabei um ein nach dem Erkalten erstarrendes Gießharz handeln. In Figur l
ist die Gießmasse 63 nur im Bereich der hinteren Abschlußwand 48' abgebildet, wobei sie insbesondere auch zur Befestigung
des Anschlußkabels 21 bzw. der elektrischen Leiter 62 dient. Es versteht sich allerdings, daß der gesamte Innenraum 52
ausgegossen werden kann, um zu gewährleisten, daß die Leiterplatte 56 mit ihren Sensoren 23 bezüglich dem umgebenden
Schutzgehäuse 46 fest fixiert ist.
In Abhängigkeit von der Ausgestaltung und Anordnung des mindestens
einen Sensors 23 kann es erforderlich sein, eine bestimmte drehwinkelmäßige Ausrichtung der Halteeinrichtung 24
mit Bezug zum Gehäuse 2 des Greifers 1 vorzugeben. Beim Ausführungsbeispiel ist die Drehposition der Halteeinrichtung
mit Bezug zur ihrer Längsachse 43 so gewählt, daß die Normalenrichtung der Leiterplatte 56, im Querschnitt gemäß Figur
2 gesehen, zumindest in etwa zum Betätigungsteil 18 weist, wobei sich die Sensoren 23 an der dem Gehäuseraum 12 zugewandten
Fläche der Leiterplatte 56 befinden.
Um zu gewährleisten, daß die Halteeinrichtung 24 nur in dieser ganz bestimmten drehwinkelmäßigen Ausrichtung in ihre Betriebsposition
verbracht werden kann, sind zwischen der HaI-
teeinrichtung 24 und dem Gehäuse 2 des Greifers 1 wirkende
Positionier- und Verdrehsicherungsmittel 64 vorgesehen. Sie bestehen beim Ausführungsbeispiel aus wenigstens einer an der
Halteeinrichtung 24 vorgesehenen Nase, die in eine komplementäre nutartige Vertiefung des Gehäuses 2 eingreift. Diese Anordnung
kann auch umgekehrt sein. Zweckmäßigerweise sind die Positionier- und Verdrehsicherungsmittel 64 im Bereich der
hinteren Abschlußwand 48 und der Einstecköffnung 28 vorgesehen.
Die Positionier- und Verdrehsicherungsmittel können auch durch unkreisförmige Formgebung der Außenkontur der Halteeinrichtung
24 und der hierauf abgestimmten Innenkontur der Aufnahme 26 realisiert werden. Beispielweise wären abweichend
von einer kreiszylindrischen Formgebung auch ovale oder mehreckförmige Querschnitte denkbar.
Claims (23)
1. Fluidbetatigter Greifer, mit einem Gehäuse (1), das
wenigstens ein durch Fluidkraft bewegbares, mit einem Greifelement
(3, 3') verbundenes oder verbindbares Bauteil enthält, an dem mindestens ein zur berührungslosen Betätigung
eines Sensors (23) dienendes Betätigungsteil (18) vorgesehen ist, und mit mindestens einem auf das Betätigungsteil (18)
ansprechenden Sensor (23), der an einer stangenartigen Halteeinrichtung
(24) vorgesehen ist, die bis zu einer durch miteinander kooperierende Anschlagmittel (25, 25') vorgegebenen
Einstecktiefe in eine gehäusefeste Aufnahme (26) einsteckbar ist.
2. Greifer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das mit dem mindestens einen Betätigungsteil (18) versehene
Bauteil ein beispielsweise von einem Kolben gebildetes fluidbeaufschlagbares Antriebsteil (8) des Greifers (1) ist.
3. Greifer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Betätigungsteil (18) im Betrieb
des Greifers (1) eine lineare Bewegung ausführt.
4. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die stangenartige Halteeinrichtung
(24) parallel zur Bewegungsrichtung des Betätigungsteils (18) seitlich neben dessen Verlagerungsweg (22) erstreckt.
5. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch mehrere in Längsrichtung der Halteeinrichtung
(24) mit Abstand zueinander angeordnete Sensoren (23) zur Erfassung
unterschiedlicher Positionen des Betätigungsteils
6. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die gehäusefeste Aufnahme (26) bohrungsartig
und insbesondere nach Art eines Sackloches unmittelbar in das Gehäuse (1) eingebracht ist.
7. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die gehäusefeste Aufnahme (26) über ihre
gesamte Länge hinweg umfangsseitig geschlossen ist.
8. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagmittel (25, 25') zum einen
von der in Einsteckrichtung weisenden vorderen Stirnfläche
(33) der Halteeinrichtung (24) und zum anderen von einem dieser Stirnfläche (33) axial gegenüberliegenden Boden (29) der
Aufnahme (2 6) gebildet sind.
9. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Einstecköffnung (28) der gehäusefesten
Aufnahme (26) an einer axial orientierten äußeren Stirnfläche (27) des Gehäuses (l) befindet.
10. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Sicherungsmittel (35) vorhanden sind, um
die Anschlagmittel (25, 25') in der Betriebsposition der Halteeinrichtung
(24) fest gegeneinander zu spannen und um diese Betriebsposition vorzugsweise auch fest zu fixieren.
11. Greifer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsmittel (35) ein stift- oder bolzenartiges
Sicherungselement (42) enthalten, das unter gehäusefester Fixierung quer zur Längsachse (43) der Halteeinrichtung (24)
verläuft, wobei es in die Aufnahme (26) eingreift und eine entgegen der Einsteckrichtung (34) orientierte Beaufschlagungsfläche
(28) der Halteeinrichtung (24) beaufschlagt.
12. Greifer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Beaufschlagungsfläche (38) von einer insbesondere
schräg nach axial vorne und gleichzeitig nach radial außen verlaufenden Flanke einer nutartigen Vertiefung (36) der Halteeinrichtung
(24) gebildet ist.
13. Greifer nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungselement (42) von einer Schraube
gebildet ist.
14. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Sensor (23) ein HaIl-Sensor
ist.
15. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsteil (18) permanentmagnetische
Eigenschaften hat.
16. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (24) ein den mindestens
einen Sensor (23) enthaltendes längliches Schutzgehäuse (46) aufweist.
17. Greifer nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der mindestens eine Sensor (23) in einem rohrartigen Längenabschnitt (47) des Schutzgehäuses (46) angeordnet ist.
18. Greifer nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Sensor (23) auf einer im
Schutzgehäuse (46) angeordneten, mit nach außen geführten elektrischen Leitern (62) verbundenen Leiterplatte (56) vorgesehen
ist.
19. Greifer nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum (52) des Schutzgehäuses
(46) wenigstens teilweise von einer Gießmasse (63) ausgefüllt ist.
20. Greifer einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß an der entgegen der Einsteckrichtung (34)
weisenden Rückseite der Halteeinrichtung (24) ein insbesondere drehbar angesetztes Kabelabgangsteil (54) vorgesehen ist,
das die Abgangsrichtung eines mit dem mindestens einen Sensor
(23) verbundenen Anschlußkabels (21) vorgibt.
21. Greifer nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Kabelabgangsteil (54) als Winkelstück ausgeführt ist.
22. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die stangenartige Halteeinrichtung (24)
eine im wesentlichen zylindrische Gestalt hat.
23. Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 22, gekennzeichnet durch zwischen der stangenartigen Halteeinrichtung
(24) und dem Gehäuse (2) des Greifers (l) wirkende, die in
der Betriebsposition gewünschte drehwinkelmäßige Ausrichtung der Halteeinrichtung (24) vorgebende Positionier- und Verdrehsicherungsmittel
(64).
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