DE29819873U1 - Wischklotz zum Auftragen eines Farbpulvers, insbesondere Kontrollpulvers, auf zu schleifende Oberflächen von Karosserieteilen - Google Patents
Wischklotz zum Auftragen eines Farbpulvers, insbesondere Kontrollpulvers, auf zu schleifende Oberflächen von KarosserieteilenInfo
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Description
RICHTER, WERDERMANN &
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EUROPEAN TRADEMARKATTORNEYS
DIPL.-ING. JOACHIM RICHTER DIPL.-ING. HANNES GERBAULET
DIPL.-ING. FRANZ WERDERMANN
BERLIN
HAMBURG
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V 98486 III 4915
HAMBURG 04.11.1998
Anmelder:
Vosschemie GmbH Esinger Steinweg 50
D-25436 Uetersen
Titel:
Wischklotz zum Auftragen eines Farbpulvers, insbesondere Kontrollpulvers, auf zu schleifende
Oberflächen von Karosserieteilen
Die Erfindung betrifft einen Wischklotz zum Auftragen eins Farbpulvers,
insbesondere Kontrollpulvers, auf zu schleifende Oberflächen, insbesondere auf zu schleifende Karosserieteile eines Kraftfahrzeuges,
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-A- 296 10 030.7 ist eine Vorrichtung bekannt, die zum Sichtbarmachen
von Unebenheiten bei Lackierarbeiten, insbesondere bei Kraftfahrzeugen, dient. Hierzu bringt man auf die zu schleifende Oberfläche ein
Farbpulver, insbesondere ein Kontrollpulver, beispielsweise schwarzes
Pulver auf. Beschädigte oder auszubessernde Stellen, beispielsweise an einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges, müssen zur Wiederherstellung
der ursprünglichen Form mehrfach gespachtelt und geschliffen werden. Als Kontrolle der geschliffenen Oberfläche reibt man schwarzes Pulver
auf, welches in Porenvertiefungen eindringt, so daß schwarze Unebenheiten erhalten werden. Dadurch erhält die gespachtelte und noch nicht
fertig geschliffene unebene Oberfläche einen relativ gleichmäßigen Grauton. Es werden Lunker und Riefen deutlich sichtbar und beim weiteren
Schleifen werden die zu schleifenden Stellen sofort wieder hell und die etwas tiefergelegenen Stellen bleiben dunkel. Es erfolgt dann ein erneuter
Schleifvorgang, der so oft zu wiederholen ist, daß keine "geschwärzten" Stellen mehr sichtbar sind. Dadurch wird der mühselige Schleifprozeß für
das Auge des Handwerkers wesentlich besser durchführbar, da unebene Stellen besser erkannt werden bzw. erkennbar werden.
Durch die WO-A-95/30493 ist ein klebstoffreies, trockenes, freifließendes
Pulvergemisch bekannt, das für die Verwendung zum Nachweis von Oberflächendefekten
geeignet ist, wobei das Pulvergemisch ein physikalisches Gemisch ist und aus Partikeln eines Farbstoffes und Partikeln eines Füllstoffes
besteht, wobei das Gemisch Farbstoffpartikel und Füllerpartikel umfaßt, die jeweils eine Teilchengröße von weniger als 100 pm aufweisen.
Diese Pulvergemische bieten eine einfache, wirkungsvolle Leitbeschichtung, die leicht Oberflächenunregelmäßigkeiten wie Kratzer,
Orangenschaleneffekt, und trockenes Overspray hervorheben, ohne daß Lösungsmittel hierzu erforderlich sind.
Das Gerät zum Auftragen einer Leitbeschichtung auf die eine Oberfläche
zum Nachweis von Defekten darauf, umfaßt ein Applikatorkissen, das ein trockenes Pulvergemisch, enthält und das auf eine Grundfläche auftragbar
ist, wobei das Applikatorkissen mit dem genannten trockenen Pulverge-
misch imprägniert ist. Außerdem umfaßt das Gerät einen Griff, der an
einem Haltekissen befestigt ist, daß das Applikatorkissen trägt, wobei ein Vorratsbehälter vorgesehen ist, der sich im Inneren des Griffes befindet
und der das trockene Pulvergemisch enthält. Außerdem ist ein Freigabemittel vorgesehen, das in der Lage ist, das Pulvergemisch durch das
Haltekissen abzugeben, um dem Applikatorkissen Pulver aus dem Vorratsbehälter zuzuführen.
Nach der WO-A-95/08405 wird eine Leitbeschichtung als Teil einer
Glättung auf einer Oberfläche, beispielsweise einer Fahrzeugkarosserie, ausgebildet, indem ein Stoff aus fein verteilten Partikeln, beispielsweise
eine ungiftige, schwarze, pulverförmige Farbe auf Wasserbasis, derart auf der Oberfläche verteilt wird, daß der Stoff auf Unregelmäßigkeiten der
Oberfläche verbleibt und dadurch jegliche Unregelmäßigkeit hervorhebt. Der Stoff kann durch einen Applikator, beispielsweise einen synthetischen
Schaum oder Schwamm, der mit dem Stoff imprägniert ist, auf die Oberfläche gewischt werden, wobei der Stoff in lockerer, fein verteilter Form in
einem Behälter bevorratet sein oder in kompakter, in einer im wesentlichen festen Form vorliegen, von der fein verteilte Partikel abgelöst
werden können. Der größte Teil des Stoffes wird anschließend von der Oberfläche entfernt, wenn die Oberfläche abgeschliffen wird, um die hervorgehobenen
Unregelmäßigkeiten zu entfernen.
Die WO-A-96/30129 offenbart ein Gerät, das einen ersten Behälterteil, in
dem Stoff zur Verteilung auf einer Oberfläche als Leitbeschichtung in einer im wesentlichen lockeren, fein verteilten Partikelform enthalten ist, durchlöcherte
Mittel, durch die der Stoff aus Partikeln gesprüht oder geschüttet werden kann und einen zweiten Behälterteil zur Aufnahme eines
Applikators, beispielsweise in Form eines Schwammes umfaßt, auf den
der Stoff aus Partikeln gesprüht oder geschüttet werden soll. Das Gerät kann mit dem Applikator oder als Ersatzteil zum Nachfüllen eines
existierenden Geräts vorgesehen werden. Die beiden Behälterteile sind
derart ineinander steckbar, daß sie abnehmbar sind und miteinander verbunden werden können.
Bei keinem dieser bekannten Verfahren und eingesetzten Geräten wird
ein Farbpulver oder eine Farbmischung eingesetzt, die einen Klebeeffekt auf dem jeweiligen Untergrund, wie Karosserieteil, aufweist und darüber
hinaus resistent gegen Wasser ist, das beim Naßschleifen eingesetzt wird.
Ferner ist ein durchsichtiger, mit Glanzpigmenten versetzter Lack zum
Lackieren von Kraftfahrzeugen bekannt, der im aufgetragenen Zustand eine optische Tiefenwirkung vermittelt. Diese Durchsichtigkeit endet
jedoch auf fünf verschiedenfarbigen Untergründen, von denen einer schwarz eingefärbt ist. Beim Schleifen des schwarzen Untergrundes wird
bei einem Trockenschliff die angeschliffene Fläche grau, so daß eine zusätzliche
Einfärbung mit einer weiteren Farbe eigentlich nicht notwendig wäre, da ja eine Schleifkontrolle vorliegt und erhalten wird. Wenn aber mit
Wasserschleifpapier naß geschliffen wird, - der überwiegende Teil der Autolackierer schleift naß - dann sind die angeschliffenen Flächen durch
die Nässe nicht erkennbar, da die geschliffenen Flächen keiner erkennbaren Farbveränderungen unterworfen sind. Etwaiges aufgetragenes
Farbpulver wird durch Wasserweggespült. Das Farbpulver muß
außerdem eine gewisse (Klebe-) Kraft auf dem Untergrund haben, damit es nicht weggespült wird.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Wischklotz der eingangs
beschriebenen Art unter Verwendung nur eines einzigen Farbpulvers einzusetzen, das eine Kontrolle der geschliffenen Fläche bei einem Naßschliff
sowohl bei einem hellen Untergrund als auch bei einem dunklen Untergrund ermöglicht.
Diese Aufgabe wird mit einem Wischklotz mit den in Anspruch 1 gekennzeichneten
Merkmalen gelöst.
Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Wischklotz bzw. dessen
Dosierpatrone ein aus einer Mischung aus
einer dunklen bzw. schwarzen Farbkomponente und aus einer orangefarbenen Farbkomponente
bestehendes Farbpulver enthält, das bei einem Oberflächennaßschliff
einen deutlich sichtbaren Kontrast
zu einem dunklen Untergrund bei Erzeugung eines schwarz/braun
metallisch glänzenden Farbeffektes und
zu einem hellen Untergrund bei Erzeugung eines schwarz/rötlich
bräunlichen Farbeffektes
ergibt.
Die schwarze Farbkomponente besteht dabei aus 15 % Ruß und 85 %
Bariumsulfat bzw. Schwerspat und die orangefarbene Farbkomponente aus 65 % eines schwarzen Pulvers, 17 % Paliotol-Orange-Pulver und 18%
Glasmikroballons (Glashohlkugeln) zur Verbesserung der Fließfähigkeit.
Der besondere Vorteil besteht in dem Einsatz einer Farbmischung aus
zwei unterschiedlichen Farbkomponenten, so daß bei einem Oberflächennaßschliff sowohl bei einem hellen Untergrund oder einem dunklen Untergrund
eine ausreichende Kontrollfunktion gegeben ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren und der Einsatz, das aus zwei verschiedenen
Farbkomponenten bestehende Farbpulver, verbessert die Kontrollmöglichkeiten, insbesondere bei einem Naßschliff. Es wurde
nämlich überraschenderweise aufgefunden, daß bei Verwendung der erfindungsgemäßen
Farbmischung bei einem Auftrag des Farbpulvers mit einem Wischklotz auf einen Untergrund, eine Farbeinfärbung erhalten
wird, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Untergrund erkennbare Einfärbung ergeben, und zwar abhängig davon, ob es sich um einen hellen
oder dunklen Untergrund handelt. Die somit bei Nässe durch den Naßschliff
auf einem dunklen, d.h. schwarzen Untergrund oder auf hellem Untergrund nicht erkennbaren angeschliffenen Flächen erhalten durch das
erfindungsgemäße Farbpulver unterschiedliche Farbgebungen, so daß die angeschliffenen Flächen auch bei Nässe erkennbar sind, so daß eine
optimale optische Kontrolle über den Zustand der Oberfläche beim bzw. nach dem Schleifen erhalten wird, da ja stets solange geschliffen werden
muß, bis das Tal der Unebenheit erreicht ist, damit später eine einwandfreie Lackierung erhalten werden kann.
Zum Auftragen des Farbpulvers wird ein Wischklotz verwendet, welcher
folgendes aufweist: Einen Wischklotz aus elastischem Werkstoff mit wenigstens einer offenen Seite, eine das Farbpulver enthaltende Farbpulverkammer,
die eine separate, lösbar in den Wischklotz einsetzbare Dosierpatrone ist, wobei bei eingesetzter Dosierpatrone wenigstens eine
Öffnung dieser auf die offene Seite des Wischklotzes hin ausgerichtet ist, und wenigstens ein an der offenen Seite des Wischklotzes angeordnetes
Kissen mit einer mittigen Öffnung, wobei zwischen einem Rand vorbestimmter Breite um die mittige Öffnung des Kissens herum und dem
Wischklotz um die wenigstens eine offene Seite des Wischklotzes herum eine Ausnehmung vorgesehen ist.
Dies hat den Vorteil, daß beim Einstecken der Dosierpatrone in den
Wischklotz ein Randbereich des Kissens um die mittige Öffnung in diese Ausnehmung einpreßbar ist, so daß die Dosierpatrone einfach und ohne
großvolumiges Zusammenpressen des Kissens in den Wischklotz einsteckbar ist. Dadurch kann ferner in vorteilhafter Weise das Kissen aus
einem Material gefertigt sein, welches zwar eine gewisse Elastizität aufweist, jedoch eine höheren Verformungswiderstand und einen großen
Kompressionswiderstand gegen eine Volumenverdichtung aufweisen darf. Dieser Verformungs- und Kompressionswiderstand ist dann dazu nutzbar,
ein wieder Herausfallen der Dosierpatrone aus dem Wischklotz durch die mittige Öffnung des Kissens zu verhindern, bei gleichzeitig niedrigem
erforderlichen Kraftaufwand für das Einstecken der Dosierpatrone in den Wischklotz.
Für einen optimalen Pulverausstoß unabhängig vom Füllstand der Dosierpatrone
weist die Dosierpatrone ferner in vorteilhafter Weise eine Pulverausgabedüse aus. Diese weist bevorzugt eine die Öffnung der Dosierpatrone
verschließenden Teller auf, durch den sich eine Röhre hindurch erstreckt, welche in einen Innenraum der Dosierpatrone hinein verläuft.
Die Röhre ist dabei vorzugsweise einstückig mit dem Teller ausgebildet und verjüngt sich vom Teller weg in Richtung Dosierpatroneninnenraum
konisch, wobei sie in besonders vorteilhafter Weise an ihrem dem Teller abgewandten Ende geschlossen ist.
Für einen optimalen Pulverausstoß weist die Röhre an ihren Seitenwandungen
wenigstens eine Pulverauslaßöffnung auf, die bevorzugt am tellerseitigen Ende im Innenraum der Dosierpatrone und/oder an einem
vom Teller abgewandten Ende der Röhre ausgebildet sind.
Um ein unbeabsichtigtes, die Umgebung verschmutzendes herausfallen
von Pulver während des Nichtgebrauchs oder der Lagerung der Vor-
richtung zu verhindern, ist eine das Kissen umfänglich umgreifende, lösbar
aufsteckbare Abdeckung vorgesehen.
Für eine optimale Raumausnutzung des Wischklotzes und ein größtmögliches
Speichervolumen für Pulver ist der Durchmesser der Dosierpatrone gleich oder etwas größer als der Innendurchmesser des Wischklotzes.
Dabei verhindern Reibungskräfte zwischen einer Innenwandung des Wischklotzes und einer Außenwandung der Dosierpatrone zusätzlich
ein Herausfallen der eingesteckten Dosierpatrone.
Durch die Fertigung des Wischklotzes aus halb hartem Schaumstoff und
des Kissens aus elastischem Schaumstoff, insbesondere aus Polyurethan-Weichschaum wird ein kostengünstiger Herstellungsprozeß
und eine einfache Handhabung des Wischklotzes erreicht.
Eine runde und/oder stempeiförmige Ausbildung des Wischklotzes ergibt
in vorteilhafterweise eine einfache Handhabung mit nur einer Hand,
wobei der Wischklotz angenehm und leicht ausrichtbar in der Hand des Bedieners liegt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Dosierpatrone mit
einer Austrittsöffnung für das Farbpulver versehen, die mittels einer flexiblen, federnd-elastischen Folie verschlossen ist, die mittig mit einem
Ventil versehen ist, das in Form eines Kreuzschlitzes mit schlitzförmigen Durchbrechungen ausgebildet ist und zwar derart, daß im druckunbelastetem
Zustand die den Kreuzschlitz bzw. dessen schlitzförmige Durchbrechungen begrenzenden Folienabschnitte verschlossen sind, wobei im
innendruckbelastetem Zustand die schlitzförmigen Durchbrechungen sich öffnen, wobei die Größe der Öffnungen der schlitzförmigen Durchbrechungen
druckabhängig ist. Diese Ventilausgestaltung bei dem Wischklotz mit einem Druck-Spende-Verschluß an der Austrittsöffnung an der
Dosierpatrone bzw. Vorratsbehälter für das Farbpulver bietet eine hohes
Maß an Sicherheit, nämlich insofern, als in keiner Weise vorzeitig, ungewollt und unkontrolliert Farbpulver austreten kann; dadurch wird der
Wischklotz umweltfreundlich mit dem eingesetzten Druck-Spende-Verschluß kann der Wischklotz in jeder Lage sehr stark geschüttelt werden
-also sowohl senkrecht wie auch seitlich- und wenn kein zu großer Druck ausgeübt oder Gewalt angewendet wird, dann tritt kein Farbpulver aus.
Die Kreuzschlitzdüse, wie diese nunmehr zum Einsatz gelangt, wölbt sich bei Betätigung nach außen, dadurch ist eine Verstopfung beim Ausblasen
des Farbpulvers nicht mehr möglich. Durch die Auswölbung des Ventils bei Druckeinwirkung wird das Farbpulver vor dem Verschluß druckmäßig
entlastet, so daß durch den Überdruck im Innenraum des Behälters oder
der Patrone bei gleichzeitigem Öffnen des Kreuzschlitzes ein sehr gut dosiertes Ausblaseverhalten erreicht wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Wischklotzes sind
in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Schnittansicht einer Ausführungsform eines Wischklotzes
zum Auftragen von Farbpulver auf zu schleifende Oberflächen in einem ersten Montagezustand,
Fig. 2 in einem zweiten Montagezustand,
Fig. 3 in einem dritten Montagezustand,
Fig. 4 bis 8 Schritte zur Handhabung des Wischklotzes,
Fig. 9 einen senkrechten Schnitt durch einen Teil des Wischklotzes
im Bereich der Farbpulverausgabeöffnung mit einem Kreuzschlitzventil
im geschlossenen Ventilzustand und
Fig. 10 das Kreuzschlitzventil im geöffneten Zustand,
Fig. 11 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform des
Wischklotzes zum Auftragen von Farbpulver auf zu schleifende Oberflächen mit einer das Farbpulver aufnehmenden
Patrone mit einem Farbpulveraustrittsventil, das als Druck-Spende-Verschluß mit einer Kreuzschlitzdüse versehen
ist, vor dem Einschieben der Patrone in den Innenraum des Wischklotzes,
Fig. 12 in einem vergrößerten senkrechten Schnitt die das Farbpulver
aufnehmende Patrone mit der Kreuzschlitzdüse und
Fig. 13 eine Ansicht auf die Kreuzschlitzdüse der Patrone gemäß Fig.
12.
Die in Fig. 1 dargestellte bevorzugte Ausführungsform eines Wischklotzes
10 zum Auftragen von Farbpulver 42 umfaßt einen Wischklotz mit einer
offenen Seite 12.
An einem unteren Ende des Wischklotzes 10 ist ein Kissen 14 um die
offene Seite 12 herum und diese teilweise überdeckend angeordnet. Eine
mittige Öffnung 18 ist im Kissen 14 im Bereich der offenen Seite 12 ausgebildet.
Ein Randbereich um die mittige Öffnung 18 herum ist mit 19 bezeichnet.
Eine separate Dosier- und Farbpatrone 16 in Form eines Behälters 28 ist von unten in Pfeilrichtung 20 durch die mittige Öffnung 18
und die offene Seite 12 in einen Innenraum 22 des Wisch klotzes 10 einschiebbar.
Ein Außendurchmesser der Dosierpatrone 16 ist breiter als ein Innendurchmesser
der mittigen Öffnung 18, so daß bei Einschieben der Dosierpatrone 16 in den Wischklotz 10 ein vorbestimmter Rand um die mittige
Öffnung 18 herum abgeknickt wird. Die ist in Fig. 1 mit Pfeilen 21 angedeutet und in Fig. 2 im Detail dargestellt. Um nun eine wesentliche
Kompression des Kissens 14 beim Einschieben zu vermeiden ist erfindungsgemäß eine Ausnehmung 24 vorgesehen, welche zwischen
Kissen 14 und dem Wischklotz 10 um die offene Seite 12 des Wischklotzes
10 herum ausgebildet ist. Diese Ausnehmung 24 ist beispielsweise eine um die offene Seite 12 umlaufende nutförmige Ausnehmung 24 im
Material des Wischklotzes 10 an dessen Unterseite. In diese Ausnehmung
wird ein vorbestimmter umlaufender Randbereich 19 um die mittige Öffnung 18 des Kissens 14 herum hineingedrückt, ohne wesentliche
Kompression bzw. Volumenverminderung des Materials des Kissens 14. Dadurch verringert sich der zum Eindrücken der Dosierpatrone 16 in den
Wischklotz 10 erforderliche Kraftaufwand erheblich.
Bei weiterem Einschieben der Dosierpatrone 16 in Pfeilrichtung 20 gelangt
schließlich, wie in Fig. 3 dargestellt, der gesamte Behälter 28 der Dosierpatrone
16 in den Innenraum 22 des Wischklotzes 10. Der Randbereich
19 um die Mittelöffnung 18 des Kissens 14 herum federt unter einer
elastischen Rückstellkraft des Materials des Kissens 14 zurück in seine Ausgangsposition und fixiert so die eingeschobene Dosierpatrone 16. Das
Kissen 14 dient somit gleichzeitig als Halterung für die Dosierpatrone 16 im Innenraum 22 des Wischklotzes 10 und ist auf diese Weise gegen ein
Herausfallen gesichert.
Durch eine gegebenenfalls an einer Oberseite 26 des Wischklotzes, gegenüber der offenen Seite 12 ausgebildete weitere Öffnung kann die
Dosierpatrone 16 ggf. wieder aus dem Wischklotz 10 herausgedrückt werden.
Wie ferner aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich besteht bei einer Ausführungsform
die Dosierpatrone 16 aus einem Behälter 28 und einem diesen verschließenden Schraubverschluß 30, der eine Düse 32 mit einer Öffnung
aufweist. Diese sollte bevorzugt bei eingeschobener Dosierpatrone 16 nicht über das Kissen 14 hinausragen. Die Länge der Düse 32 ist dabei so
bemessen, daß bei einem Gebrauch des Wischklotzes 10, d.h. beim Verwischen auf einem Untergrund die Düsenspitze keinen Kontakt mit
dem Untergrund erhält, um Kratzer oder Beschädigungen der Oberfläche des Untergrundes zu vermeiden. Bei der Wahl der Länge der Düse 32 ist
ferner zu berücksichtigen, daß bei einem Wischen über Rundungen von Karosserieteilen das Material, z.B. Schaumstoff, des Kissens 14 stärker
zusammengedrückt wird, wobei es dadurch zu einer Reduzierung des Kissenmaterials aus % seiner normalen Stärke kommen kann. Auch in
diesem Fall darf die Spitze der Düse 32 nicht den Untergrund berühren. Dies ist beispielsweise in Fig. 3 der Fall, wo dies jedoch lediglich aus
Darstellungsgründen auftritt. Die Dosierpatrone wäre hier ggf. weiter in den Wischklotz 10 hineinzudrücken oder die Düse 32 entsprechend
abzuschneiden. Die schraubverschlußseitige Öffnung des Behälters 28 wird von einer Pulverausgabedüse 33 mit einem Teller 34 mit einer durch
diesen durchgehenden Röhre 36 verschlossen. Die Röhre ist innen hohl und dieser Hohlraum kommuniziert mit der Düsenöffnung 32 am
Schraubverschluß 30. Die Röhre 36 ist ferner an ihrem dem Teller 34 abgewandten Ende 37 geschlossen. Aus dem Behälter 28 kann Pulver
über Pulverauslaßöffnungen 38 in einer Seitenwandung der Röhre 36 durch diese hindurch zur Düsenöffnung 32 des Schraubverschlusses 30
und nach außen strömen. Dadurch wird eine ggf. unterhalb des Kissens
14 befindliche Oberfläche mit Farbpulver 42 entsprechend benetzt.
Fig. 4 bis 8 zeigen beispielhaft die Handhabung des Wischklotzes 10 zum
Auftragen von Farbpulver 42. Zunächst wird die Dosierpatrone 16 mit dem
darin befindlichen Farbpulver 42 in den Wischklotz 10 eingepreßt (Fig. 4). Besonders vorteilhaft ist dabei die Verwendung von orangefarbenen Farbpulver,
das insbesondere beim Naßschliff eingesetzt wird.
Danach wird eine Spitze der Düsenöffnung 32 abgeschnitten bzw. abgekniffen
(Fig. 5). Zunächst ist es von Vorteil, die im wesentlichen konische Düsenöffnung 32 derart abzuschneiden, daß nur ein kleines Loch entsteht,
d.h. nur wenig abzuschneiden, da ansonsten beim des Wischklotzes eventuell zu viel Pulver 42 herausfällt.
Anschließend bewegt man den Wischklotz mit der Öffnung 12 nach oben,
also entgegen der Schwerkraftwirkung, zum Arbeitsobjekt (Fig. 6).
Durch gewöhnliches Drehen, vorzugsweise ohne zu pressen fällt, wie in
Fig. 7 dargestellt, automatisch eine bestimmte Menge Pulver 42 heraus. Bei seitlicher Anwendung ist ggf. vorsichtig geringfügig zu drücken, um
eine gewünschte Farbintensität beim Wischen zu erzielen. Das Pressen darf jedoch nur dann erfolgen, wenn der Wischklotz 10 auf einem zu behandelnden
Objekt aufliegt. Ein Pusten des Pulvers 42 in die Luft sollte unbedingt vermieden werden. Statt dessen erfolgt die Anwendung des
Wischklotzes 10 bevorzugt stets mit fest auf dem Objekt aufliegenden
Schaumkissen 14.
Zur Lagerung oder zum Transport des Wischklotzes 10 mit eingesetzter
Dosierpatrone 16 wird, wie in Figur 8 dargestellt, verfahren. Das Kissen des Wischklotzes 10 wird mit einer Klarsichthaube 40 verschlossen, so
daß kein Pulver 42 unbeabsichtigt verschüttet wird. Die Haube 40 ist dabei
bevorzugt derart ausgebildet, daß sie das Kissen 14 und ggf. einen Teil des Unterteiles des Wischklotzes 10 umfänglich passend umgreift und
durch entsprechende Reibungskräfte zwischen Haube 40 und Kissen 14 am Wischklotz 10 fixiert ist. Durch abziehen der Haube 40 gegen diese
Reibungskraft ist dann der Wischklotz 10 sofort wieder einsatzbereit.
Zur besseren Halterung der Dosierpatrone 16 im Innenraum 22 des
Wischklotzes 10 ist an der den Innenraum 22 begrenzenden Wandfläche
10a des Wischklotzes 10 bevorzugt im Übergangsbereich zur umlaufenden
Ausnehmung 24 mindestens ein federndelastischer Noppen, Nase, Rippe oder eine umlaufende Ringwulst 15 angeformt (Fig. 2), die
beim Einschieben der Dosierpatrone 16 in Pfeilrichtung 20 in den Innenraum
22 des Wischklotzes 10 aufgrund ihrer Elastizität in Pfeilrichtung X
ein- oder weggedrückt werden, so daß die Dosierpatrone 16 eingeschoben werden kann und wenn diese in ihre Endstellung bewegt ist,
stellen sich die Nasen, Noppen oder die Randwulste 15 wieder zurück und bilden die haltende Auflage für die Dosierpatrone 16. Beim Rausziehen
der Dosierpatrone 16 aus dem Wischklotz 10 werden die Nasen, Noppen oder die Randwulste 15 seitlich weggedrückt, so daß die Dosierpatrone
mühelos dem Wischklotz 10 entnommen werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit in Abständen übereinander Noppen, Nasen und Randwulste
15 vorzusehen, so daß jeweils in Anpassung an die Länge der eingesetzten
Dosierpatronen diese gehalten werden können.
Die Noppen, Rippen oder Nasen 15 sind jeweils so an der Innenwandfläche
10a angeordnet, daß Halte- und Auflageebenen für die Dosierpatrone
16 geschaffen werden, wobei neben einer einzigen, unteren Halte- und Auflageebene auch mehrere übereinander und in Abständen
liegend vorgesehen sein können. Neben einer einzigen Noppe, Rippe
oder Nase 15 können auch mehrere Noppen, Rippen oder Nasen 15
ringförmig an der Innenwand 10a angeformt sein.
Die Dosierpatrone 16 weist in Bezug auf ihren Patronenkörper eine Länge
auf, die in etwa der Länge bzw. Höhe des Innenraumes 22 des Handklotzes
10 entspricht, so daß die Noppen, Rippen, Nasen oder die Randwulste
15 den Patronenkörper im eingeschobenen Zustand der Dosierpatrone 16 hintergreifen, wie dies in Fig. 3 bei A angedeutet ist. Dadurch
wird die Dosierpatrone 16 sicher in dem Wischklotz 10 gehalten.
Die Röhre 36 zur Zuführung des Farbpulvers zur Pulverausgabedüse 33
der Dosierpatrone 16 weist eine Länge auf, die so bemessen ist, daß bei
in den Wischklotz 10 eingeschobene Dosierpatrone 16 diese Röhre 36 mit ihrer endseitig ausgebildeten Pulverausgabedüse 33 nicht aus der Ebene
herausragt, die von der Auflagefläche 14a des Kissens 14 gebildet wird. Die Länge der Röhre 36 mit der Pulverausgabedüse 33 ist nach einer
weiteren Ausführungsform so bemessen, daß das freie Ende der Pulverausgabedüse 33 etwa in der halben Höhe des Kissens 14 zu liegen
kommt; d.h. auch bei zusammengedrücktem Kissen ragt die Pulverdüsenspitze nicht aus der dann von der Außenwand des Kissen gebildeten
Ebene heraus.
Um einen gleichmäßigen und gut dosierbaren Farbpulveraustrag zu gewährleisten,
ist die von dem Wischklotz 10 aufzunehmende Dosierpatrone 16 nicht mit einer Farbpulverausgabedüse 33 versehen, sondern lediglich
mit einer Austrittsöffnung 12' versehen, die mittels einer flexiblen,
ferdernd-elastischen Folie 90 verschlossen ist, die mittig mit einem Ventil 89 versehen ist (Fig. 9). Dieses Ventil 89 ist in Form eines Kreuzschlitzes
91 mit schlitzförmigen Durchbrechungen ausgebildet und zwar derart, daß in druckunbelastetem Zustand die den Kreuzschlitz 91 bzw. dessen
schlitzförmigen Durchbrechungen begrenzenden Folienabschnitte verschlossen
sind, so daß kein Farbpulver austreten kann. Jedoch bei Druckbelastung in Pfeilrichtung X öffnen sich die schlitzförmigen Druchbrechungen
des Ventils 89, so daß Farbpulver austreten kann. Die Größe der von den schlitzförmigen Durchbrechungen gebildeten Öffnungen
hängt jeweils von der Größe des Druckes ab, der vom Innenraum der Dosierpatrone 16 auf das Ventil 89 einwirkt.
Wird der Wischklotz 10 ohne Dosierpatrone 16 verwendet, so kann auch
dann ein gleichmäßiger und dosierbarer Farbpulveraustrag gewähr-leistet werden. Der Wischklotz 10 besteht dann nach einer weiteren Ausführungsform
aus einem elastischen bzw. federnd-elastischen Material mit der Eigenschaft, daß bei einem Zusammendrücken des Materials sich
dieses von selbst in seine Ausgangsstellung zurückstellt. Dieser Wischklotz 10 ist einseitig offen bei 12 ausgebildet und weist eine das Farbpulver
42 aufnehmende Kammer 22 zur Aufnahme des Farbpulvers auf (Fig. 1 und 9). Im Bereich der offenen Seite 12 ist der Wischklotz 10 mit
einem Kissen 14 zum Auftragen des Farbpulvers auf ein Karosserieteil versehen, das mit einer mittigen Öffnung 18 versehen ist.
Die mittige Öffnung 12 des Wischklotzes 10 ist mittels eines Ventils 89
verschlossen, über das eine dosierte Abgabe bzw. Ausgabe des Farbpulvers möglich ist. Dieses Ventil 89 wird gebildet von einer an dem
Wischklotz 10 im Bereich seiner Öffnung 12 befestigten flexiblen, federndelastischen
Folie 90, z.B. aus einem Silikonkautschuk, die die Öffnung 12 verschließt und die mittig mit einem Kreuzschlitz 91 mit kreuzförmig ausgebildeten
schlitzförmigen Durchbrechungen versehen ist. Im druckunbelasteten
Zustand sind die den Kreuzschlitz 91 bzw. dessen schlitzförmigen Durchbrechungen begrenzenden Folienabschnitte derart angeordnet bzw.
nehmen eine Stellung ein, auf Grund der die schlitzförmigen Durch-
brechungen des Kreuzschlitzes 91 geschlossen sind, so daß dann Farbpulver
aus dem Wischklotz entweichen oder ausströmen kann. Wird dagegen auf den Wischklotz 10 ein Druck ausgeübt, so daß ein Innendruck
entsteht, der in Fig. 10 durch den Pfeil X angedeutet ist, wodurch das
Ventil 89 von innen her druckbeaufschlagt ist, dann öffnet sich das Kreuzschlitzventil,
in dem die schlitzförmigen Durchbrechungen sich öffnen, wobei die Größe der jeweiligen Öffnungen von der Stärke des Druckes auf
das Ventil abhängt. Die Farbpulveraustragsöffnung, die bei Einwirkung eines Druckes auf das Ventil entsteht ist in Fig. 10 bei 95 angedeutet. Je
nach Positionierung des Wischklotzeses z.B. in Über-Kopf-Haltung, in
waage-rechter oder senkrechter Stellungen wird ein Gemisch aus Luft und Farb-pulver oder nur rieselfähiges Farbpulver oder nur Luft ausgegeben.
Bei Druckentlastung schließt sich das Ventil augenblicklich, wobei der Verschlußvorgang
durch das Rückstellvermögen der Folie im Bereich des Kreuzschlitzes bewirkt wird.
Bei dem in Fig. 11 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die das Farbpulver
aufnehmende Patrone bzw. Behälter 16 entsprechend dem Innenraum 22
des Wischklotzes 10 ausgebildet, so daß im eingeschobenem Zustand die Patrone 16 dem Innenraum des Wischklotzes 10 ausfüllt. Da die Patrone
16 aus einem federnd-elastischen Material besteht, z.B. einem Kunststoff, ist die Patronenwand zusammendrückbar, wenn auf den Wischklotz 10
von außen ein Druck ausgeübt wird, so daß dann das Tragpulver aus dem Kreuzschlitz-Ventil 89 austreten kann (Fig. 13). Das in dem Innenraum der
Patrone 16 angeordnete und in die Austrittsöffnung 99 einendig mündende Steigrohr 96 mit in seiner Wand ausgebildeten Durchbrechungen
97 zum Einströmen des Farbpulvers in Pfeilrichtung X1 verhindert bei einer senkrechten Betätigung des Wischklotzes, daß zu große
Mengen an Farbpulver auf einmal heraustreten können (Fig. 12). Auch bei
IQ
lO
einer waagerechten Betätigung des Wischklotzes ist die Dosierung des
Farbpulvers gegenüber der senkrechten Betätigung Mengenausgabe an Farbpulver gleichmäßig viel.
Um eine einwandfreie Betätigung der Patrone 16 für das Farbpulver zu
gewährleisten, ist die obere Wandfläche 10b des Wischklotzes 10 mit
einer, bevorzugter Weise mittigen Durchbrechung 40 versehen (Fig. 11).
Claims (20)
1. Wischklotz zum Auftragen eines Farbpulvers (42), insbesondere
Kontrollpulvers, insbesondere auf zu schleifende Karosserieteile eines Kraftfahrzeuges, aus einem elastischem Werkstoff mit
wenigstens einer offenen Seite (12), einer das Farbpulver (42) enthaltende Farbpulverkammer, die eine separate, lösbar in den
Wischklotz (10) einsetzbare Dosierpatrone (16) ist, derart, daß bei eingesetzter Dosierpatrone (16) wenigstens eine Öffnung (32)
dieser auf die offene Seite (12) des Wischklotzes (10) hin ausgerichtet ist, und mit wenigstens einem an der offenen Seite
(12) des Wischklotzes (10) angeordneten Kissen (14) mit einer mittigen Öffnung (18;
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wischklotz (10) bzw. dessen Dosierpatrone (16) als Kontrollpulver ein aus einer Mischung aus einer dunklen bzw.
schwarzen Farbkomponente und aus einer orangefarbene Farbkomponente bestehendes Farbpulver (42) enthält, das bei
einem Oberflächennaßschliff einen deutlich sichtbaren Kontrast zu einem dunklen Untergrund bei Erzeugung eines schwarz/braun
metallisch glänzenden Farbeffektes und zu einem hellen Untergrund bei Erzeugung eines schwarz/rötlich-bräunlichen
Farbeffektes ergibt.
2. Wischklotz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die schwarze Farbkomponente aus 15 % Ruß und 85 % Bariumsulfat bzw. Schwerspat und die orangefarbene
Farbkomponente des Mischung aus 65 % eines schwarzen Pulvers,
17 % Paliotol-Orange-Pulver und 18 % Glasmikroballons
(Glashohlkugeln) zur Fließverbesserung besteht.
3. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dosierpatrone (16) eine Pulverausgabedüse (33) aufweist, die eine die Öffnung (32) der Dosierpatrone (16) verschließenden
Teller (34) aufweist, durch den sich eine Röhre (36) hindurch erstreckt, welche in einen Innenraum der Dosierpatrone (16) hinein
verläuft.
4. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Röhre (36) einstückig mit dem Teller (34) ausgebildet ist.
5. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Röhre (36) vom Teller (34) weg in Richtung Dosierpatroneninnenraum konisch verjüngt.
6. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Röhre (36) an ihrem dem Teller (34) abgewandten Ende (37) geschlossen ist.
7. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Röhre (36) an ihren Seitenwandungen wenigstens eine Pulverauslaßöffnung (38) aufweist.
8. Wischklotz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Pulverauslaßöffnung (38) am tellerseitigen Ende im
Innenraum der Dosierpatrone (16) und/oder an einem vom Teller (34) abgewandten Enden der Röhre (36) ausgebildet sind.
9. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß eine das Kissen (34) umfänglich umgreifende, lösbar aufsteckbare Abdeckung (40) vorgesehen ist.
10. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser der Dosierpatrone (16) gleich oder etwas größer als der Innendurchmesser des Wischklotzes (10) ist, wobei
die Form der Dosierpatrone (16) der Form des Innenraumes (22) des Wischklotzes (10) entspricht.
11. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wischklotz (10) aus elastischem Schaumstoff,
insbesondere aus Polyurethan-Weichschaum gefertigt ist und daß die Dosierpatrone (16) aus einem federn-elastischen Kunststoff
besteht.
12. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kissen (14) ein Schaumpolsterkissen aus Schaumstoff, insbesondere aus Polyurethan-Weichschaum ist.
13. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Farbpulver (42) pulverförmige Farbpigmente enthält.
14. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wischklotz (10) rund und stempeiförmig ausgebildet ist und einen handhabenförmigen Griffabschnitt aufweist.
15. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß an der den Innenraum (229 begrenzende Wandfläche (10a)
des Wischklotzes (10) im unteren Bereich benachbart zu den Ausnehmungen (24) mindestens eine Nase, Noppe, Rippe oder
eine umlaufende Randwulste (15) aus fedem-elastischen und ein
Rückstellvermögen aufweisenden Kunststoff oder Schaumstoff zur Verriegelung der in den Wischklotz (10) eingeschobenen
Dosierpatrone (16) angeformt sind, ist.
16. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Innenwandfläche (10a) des Wischklotzes (10) in
Abständen voneinander und übereinander mehrere Noppen, Nasen, Rippen oder Randwulste (15) zur Ausbildung von mehreren
Halteebenen für die Halterung von Dosierpatronen (16) unterschiedlicher Länge vorgesehen sind.
17. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierpatrone (16) in Bezug auf ihren Patronenkörper eine
Länge aufweist, die in etwa der Länge bzw. der Höhe des
Innenraumes (22) des Wischklotzes (10) entspricht, so daß die
Noppen, Rippen, Nasen oder Randwulste (15) den Patronenkörper in eingeschobenen Zustand der Dosierpatrone (16) hintergreifen.
18. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Röhre (36) der Dosierpatrone (16) eine Länge aufweist, die
so bemessen ist, daß bei in den Wischklotz (10) eingeschobener Dosierpatrone (16) diese Röhre (36) mit ihrer endseitig
ausgebildeten Pulverausgabedüse (33) auch bei zusammengedrücktem Kissen (14) nicht aus der Ebene herausragt,
die von der Auflagefläche (14a) des Kissens (14) des Wischklotzes (10) gebildet wird.
19. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dosierpatrone (16) mit einer Farbpulveraustrittsöffnung (12'; 99) versehen ist, die mittels einer flexiblen, federn-elastischen
Folie (90) verschlossen ist, die mittig mit einem Ventil (89) versehen ist, das in Form eines Kreuzschlitzes (91) mit schlitzförmigen
Durchbrechungen ausgebildet ist und zwar derart, daß in druckunbelastetem Zustand die den Kreuzschlitz (91) bzw. dessen
schlitzförmigen Durchbrechungen begrenzenden Folienabschnitte verschlossen sind und daß in innendruckbelastetem Zustand die
schlitzförmigen Durchbrechungen sich öffnen, wobei die Größe der Öffnungen der schlitzförmigen Durchbrechungen druckabhängig ist.
20. Wischklotz nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wischklotz (10) zum Austragen von Farbpulver (42), insbesondere Kontrollpulver, insbesondere auf zu schleifende
Karosserieteile eines Kraftfahrzeuges, aus einem elastischen Werkstoff mit wenigstens einer offenen Seite (12), mit einer das
Farbpulver (42) enthaltenden Farbpulverkammer (22) zur Aufnahme des Farbpulvers oder einer einsetzbaren Farbpulverpatrone (16) mit
einer Farbpulveraustrittsöffnung im Bereich der offenen Seite (12)
des Wischklotzes (10) und aus wenigstens einem an der offenen
Seite (12) angeordneten Kissen (14) mit einer mittigen Öffnung (18) besteht, die mittels einer flexiblen, federn-elastischen Folie (90)
verschlossen ist, die mittig mit einem Ventil (89) versehen ist, das in Form eines Kreuzschlitz (91) mit schlitzförmigen Durchbrechungen
ausgebildet ist und zwar derart, daß in druckunbelastetem Zustand die den Kreuzschlitz (91) bzw. dessen schlitzförmigen
Durchbrechungen begrenzenden Folienabschnitte verschlossen sind und daß im innendruckbelastetem Zustand die schlitzförmigen
Durchbrechungen sich öffnen, wobei die Größe der Öffnungen der schlitzförmigen Durchbrechungen druckabhängig ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29819873U DE29819873U1 (de) | 1997-12-31 | 1998-11-06 | Wischklotz zum Auftragen eines Farbpulvers, insbesondere Kontrollpulvers, auf zu schleifende Oberflächen von Karosserieteilen |
Applications Claiming Priority (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29723015U DE29723015U1 (de) | 1997-08-22 | 1997-12-31 | Wischklotz |
| DE29803529U DE29803529U1 (de) | 1997-08-22 | 1998-02-28 | Wischklotz |
| DE19810266A DE19810266A1 (de) | 1997-08-22 | 1998-03-10 | Verfahren und Vorrichtung zum Auftragen von Farbpulver, insbesondere Kontrollpulver, auf zu schleifende Oberflächen |
| EP19980115569 EP0897758B1 (de) | 1997-08-22 | 1998-08-19 | Verfahren zum Auftragen von Farbpulver, insbesondere Kontrollpulver, auf zu schleifende Oberflächen von Karosserieteilen |
| DE29819873U DE29819873U1 (de) | 1997-12-31 | 1998-11-06 | Wischklotz zum Auftragen eines Farbpulvers, insbesondere Kontrollpulvers, auf zu schleifende Oberflächen von Karosserieteilen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29819873U1 true DE29819873U1 (de) | 1999-04-01 |
Family
ID=27438771
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29819873U Expired - Lifetime DE29819873U1 (de) | 1997-12-31 | 1998-11-06 | Wischklotz zum Auftragen eines Farbpulvers, insbesondere Kontrollpulvers, auf zu schleifende Oberflächen von Karosserieteilen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29819873U1 (de) |
-
1998
- 1998-11-06 DE DE29819873U patent/DE29819873U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990512 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20011025 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20050215 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20070601 |