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DE29819480U1 - Ladeneinrichtung - Google Patents

Ladeneinrichtung

Info

Publication number
DE29819480U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
worktop
shelf
shelves
walls
hood
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29819480U
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English (en)
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Individual
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Publication date
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Publication of DE29819480U1 publication Critical patent/DE29819480U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/10Adjustable or foldable or dismountable display stands
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F3/00Show cases or show cabinets
    • A47F3/005Show cases or show cabinets with glass panels

Landscapes

  • Organic Low-Molecular-Weight Compounds And Preparation Thereof (AREA)
  • Acyclic And Carbocyclic Compounds In Medicinal Compositions (AREA)

Description

Kassel, den 29. Oktober 1998 rw/ne Anwaltsakte 18468
Anmelder:
Werner Hellwig Akazienweg 7 34593 Knüllwald-Remsfeld, DE
Vertreter: Patentanwälte Walther · Walther & Hinz Heimradstr. 2 34130 Kassel, DE
Ladeneinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Ladeneinrichtung umfassend einen Tresen, wobei der Tresen eine Arbeitsplatte aufweist, die auf einem Untergestell ruht.
Derartige Tresen sind beispielsweise aus dem Gebrauchsmuster G 86 511.6 bekannt. Hierbei handelt es sich um einen Tresen, der zum dauerhaften Einbau in einem Ladenlokal gedacht ist. Nun ist es allerdings
so, dass auch mobile Verkaufsstände, beispielsweise vom Bäckerhandwerk gefordert werden, wenn nämlich auf Messen, Märkten oder bei sonstigen Gelegenheiten entsprechende Waren zum Kauf angeboten werden sollen. Bislang ist es so, dass in diesem Fall Tische aufgestellt werden, auf denen die Waren zum Kauf angeboten werden. Dies ist insofern von Nachteil, als dann die Möglichkeit für Kunden besteht, die Waren anzufassen. Dies ist insbesondere unangenehm beim Verkauf von Lebensmitteln.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die einfach transportabel und aufzustellen ist und darüber hinaus ein hygienisch einwandfreies Anbieten der Ware ermöglicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Untergestell eine Vorderwand und zwei Seitenteile, insbesondere Seitenwände aufweist, die jeweils klappbar an der Arbeitsplatte angelenkt sind. Das heißt, dass zum Transport des Tresens das Untergestell vollständig abgeklappt werden kann, wobei vorteilhaft die Wände beziehungsweise die Seitenteile auf die Unterseite der Arbeitsplatte zu verschwenkbar sind.
Nach einem vorteilhaften Merkmal weist die Arbeitsplatte eine haubenförmige, durchsichtige Abdeckung auf, wobei die haubenförmige Abdeckung eine Frontscheibe und zwei Seitenscheiben umfasst. Hierbei ist vorteilhaft vorgesehen, dass die Arbeitsplatte Nuten zur steckbaren und damit lösbaren Aufnahme der haubenförmigen Abdeckung aufweist. Eine besondere Ausgestaltung der Abdeckung zeichnet sich dadurch aus, dass die Frontscheibe und die beiden Seitenscheiben als Einzelteile ausgebildet sind, die gesondert durch die Nuten der Arbeitsplatte aufnehmbar sind. In Verbindung mit einer speziellen Ausgestaltung der Arbeitsplatte mit einem Einschub ist somit in dem Einschub ein leichter und platzsparender Transport der Einzelteile der haubenförmigen Abdeckung möglich.
Vorteilhaft ist über der Frontscheibe und den beiden Seitenscheiben eine Abdeckscheibe vorgesehen, die den Abschluss der Haube nach oben vervollständigt. Diese Abdeckscheibe kann der Auflage von Geld und Ware dienen, wie dies in einem üblichen Bäckereifachgeschäft ebenfalls der Fall ist. Zur Befestigung der Abdeckscheibe auf der Frontscheibe beziehungsweise den Seitenscheiben ist vorgesehen, dass die Abdeckscheibe Nuten zur steckbaren Verbindung mit zumindest den Seitenscheiben aufweist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Ladeneinrichtung ein Regal mit Fachböden umfasst, wobei das Regal zu beiden Seiten jeweils abklappbare Stützwände aufweist. Derartige Stützwände dienen dazu, die Standfläche des Regals zu vergrößern. Hieraus wird unmittelbar deutlich, dass im eingeklappten Zustand der Stützwände an das Regal, das Regal insgesamt leicht und platzsparend transportierbar ist. Im Einzelnen zeigt das Regal eine Regalrückwand und zwei Seitenwände, wobei die beiden Stützwände, insbesondere an den jeweiligen Seitenwänden angeordnet sind. Dem leichten und damit platzsparenden Transport dient ebenfalls die Maßnahme, dass die Fachböden verschwenkbar mit der Rückwand verbindbar sind. Wobei sich die Fachböden an den Seitenwänden beziehungsweise an den Stützwänden abstützen, das heißt, dass zum Transport die Fachböden in Richtung auf die Rückwand verschwenkt werden und hiermit, wie bereits oben erläutert, ein platzsparender Transport des Regals ermöglicht wird.
Anhand der Zeichnungen wird Erfindung nachstehend beispielhaft näher erläutert.
Figur 1 zeigt den Tresen in einer Seitenansicht im Schnitt;
Figur 2 zeigt eine Ansicht gemäß der Linie Il - Il aus Figur 1;
Figur 3 zeigt einen Schnitt durch den Tresen in einer Seitenansicht
im Schnitt, wobei der Unterbau abgeklappt ist;
Figur 4 zeigt eine Ansicht gemäß der Linie IV - IV aus Figur 3;
Figur 5 zeigt eine Ansicht gemäß Figur 3, wobei die Art der
Abklappung der Seitenwände gestrichelt dargestellt ist;
Figur 6 zeigt das Regal in einer Seitenansicht im Schnitt-
Figur 7 zeigt eine Ansicht gemäß Figur 6, wobei die Fachböden
ausgeschwenkt sind;
Figur 8 zeigt Ansicht gemäß der Linie VIII - VIII aus Figur 7.
Die Ausbildung des transportablen, insgesamt mit 1 bezeichneten Tresens ergibt sich aus den Figuren 1 bis 5. Der Tresen 1 zeigt eine insgesamt mit 10 bezeichnete Arbeitsplatte, die einen Einschub 11 aufweist. Auf der Arbeitsplatte 10 sind zwei quer zur Längsrichtung verlaufende Nuten und eine parallel zur Längsrichtung verlaufende Nut 13 vorgesehen, die jeweils der Aufnahme der Seitenscheiben 20 beziehungseise der Frontscheibe 21 dienen. Diese beiden Seitenscheiben 20 sowie die Frontscheibe 21 bilden zusammen mit der Abdeckscheibe 22 die insgesamt mit 25 bezeichnete haubenförmige Abdeckung.
Der Einschub 11 unter der Arbeitsplatte 10 wird im Einzelnen durch ein Gehäuse gebildet, das einen Boden 11a zeigt, der mit Seitenwänden 11b mit der Unterseite der Arbeitsplatte 10 verbunden ist.
Dieser Einschub 11 ist mit seitlichen Führungen 15 (Fig. 2, Fig. 5)
versehen, wobei die Führungen der Aufnahme der Seitenscheiben 20, der Frontscheibe 21 und der Abdeckscheibe 22 dienen. Hierdurch ist somit ein platzsparender und sicherer Tranport der gesamten haubenförmigen Abdeckung möglich, ohne dass die Gefahr des Verkratzens besteht. Darüber hinaus kann der Einschub 11 im aufgebauten Zustand des Tresens natürlich auch der Aufnahme weiterer Utensilien, zum Beispiel Verpackungsmaterial, dienen.
Unter der mit 10 bezeichneten Arbeitsplatte befindet sich das insgesamt mit 30 bezeichnete Untergestell. Das Untergestell setzt sich im Einzelnen zusammen aus der Vorderwand 31 und den beiden Seitenwänden 32. Sowohl die Vorderwand 31 als auch die beiden Seitenwände 32 sind durch Scharniere 31a beziehungsweise 32a mit der Unterseite der Arbeitsplatte 10 bzw. dem Boden 11a des Einschubes 11 verbunden.
Die Ausbildung des Regals ergibt sich aus den Figuren 6 bis 8; hierbei zeigt das insgesamt mit 50 bezeichnete Regal eine Regalrückwand 51 und eine Regalseitenwand 52. An der Regalseitenwand 52, die zu beiden Seiten der Regalrückwand vorgesehen ist, ist zu jeder Seite eine seitliche Stützwand 60 vorgesehen. Die Stützwand 60 ist jeweils durch Scharniere 61 mit der jeweiligen Seitenwand 52 verschwenkbar verbunden.
An der Regalrückwand sind drei obere Fachböden 70 und zwei untere Fachböden 80 vorgesehen. Diese Fachböden 70, 80 sind ebenfalls jeweils durch Scharniere 71 beziehungsweise 81 an der Rückwand 51 des Regales 50 angelenkt. Die Fachböden 70 werden durch in den Seitenwänden 52 angeordnete Halterungen 54 gestützt. Entsprechende Stützen 64 befinden sich an den Stützwänden 60 zur Aufnahme der Fachböden 80.

Claims (15)

Ansprüche:
1. Ladeneinrichtung umfassend einen Tresen (1), wobei der Tresen (1) eine Arbeitsplatte (10) aufweist, die auf einem Untergestell (30) ruht, dadurch gekennzeichnet, dass das Untergestell (30) eine Vorderwand (31) und zwei Seitenteile (32) aufweist, die jeweils klappbar an der Arbeitsplatte (10) angelenkt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenteile als Seitenwände (32) ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (31, 32) auf die Unterseite der Arbeitsplatte (10) zu verschwenkbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte (10) einen Einschub (11) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte (10) eine haubenförmige, durchsichtige Abdeckung (25) aufweist.
■ · ·
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die haubenförmige Abdeckung (23) eine Frontscheibe (21) und zwei Seitenscheiben (20) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte (10) Nuten (12, 13) zur steckbaren und damit zur lösbaren Aufnahme der haubenförmigen Abdeckung (25) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontscheibe (21) und die beiden Seitenscheiben (20) als Einzelteile ausgebildet sind, die gesondert durch die Nuten (12, 13) in der Arbeitsplatte (10) aufnehmbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass über der Frontscheibe (21) und den beiden Seitenscheiben (20) eine Abdeckscheibe (22) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckscheibe (22) Nuten zur steckbaren Verbindung mit zumindest den Seitenscheiben (20) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladeneinrichtung ein Regal (50) mit Fachböden (70, 80) aufweist, wobei das Regal (50) zu beiden Seiten jeweils eine abklappbare Stützwand (60) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Regal (50) eine Regalrückwand (51) und zwei Seitenwände
(52) aufweist, wobei die beiden Stützwände (60) an der jeweiligen Seitenwand (52) angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
/
dass die Fachböden (20, 80) verschwenkbar mit der Rückwand (51)
verbindbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass die Fachböden (70) an den Seitenwänden (52) abstützbar gelagert sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass die Fachböden (80) an den Stützwänden (60) abstützbar gelagert sind.
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