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DE29819413U1 - Bedienvorrichtung, insbesondere von Haushaltgeräten - Google Patents

Bedienvorrichtung, insbesondere von Haushaltgeräten

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Publication number
DE29819413U1
DE29819413U1 DE29819413U DE29819413U DE29819413U1 DE 29819413 U1 DE29819413 U1 DE 29819413U1 DE 29819413 U DE29819413 U DE 29819413U DE 29819413 U DE29819413 U DE 29819413U DE 29819413 U1 DE29819413 U1 DE 29819413U1
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DE
Germany
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button
operating device
housing
circuit board
locking hooks
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29819413U
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English (en)
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AEG Hausgeraete GmbH
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
AEG Hausgeraete GmbH
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Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH, AEG Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Priority to IT1999PN000035 priority patent/IT248141Y1/it
Priority to FR9913208A priority patent/FR2785493B3/fr
Publication of DE29819413U1 publication Critical patent/DE29819413U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H13/00Switches having rectilinearly-movable operating part or parts adapted for pushing or pulling in one direction only, e.g. push-button switch
    • H01H13/70Switches having rectilinearly-movable operating part or parts adapted for pushing or pulling in one direction only, e.g. push-button switch having a plurality of operating members associated with different sets of contacts, e.g. keyboard
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    • H01H2221/026Guiding or lubricating nylon
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    • H01H2223/00Casings
    • H01H2223/054Mounting of key housings on same printed circuit

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  • Cookers (AREA)
  • Push-Button Switches (AREA)
  • Air Conditioning Control Device (AREA)
  • Selective Calling Equipment (AREA)

Description

BSH BOSCH UND SIEMENS HAUSGERÄTE
GMBH
30.10.98 Hochstraße 17
81669 München
ZTP 98P3204 Ws/ws
Bedienvorrichtung, insbesondere von Haushaltgeräten
Die Erfindung betrifft eine Bedienvorrichtung, insbesondere von Haushaltgeräten, mit einem Taster zur Aufnahme in einem Gehäuse und zum Beaufschlagen von in dem Gehäuse auf einer Leiterplatte angeordneten Schaltern.
Bei Haushaltgeräten wie Geschirrspülmaschinen, Kühlschränken usw. sind verschiedene Aufstellarten üblich. Derartige Haushaltgeräte werden bei Aufstellung als von mehreren Seiten zugängliche Einzelgeräte als Standgeräte, bei Aufstellung unter einer Arbeitsplatte z.B. einer Küchenzeile als Unterbaugeräte (siehe z.B. DE-GM 2 96 31 598), bei Einbau in einer Nische, z.B. einer Küchenzeile, mit sichtbarem Bedienfeld als Einbaugeräte (siehe z.B. DE-OS 31 04 894) und bei vollständig verdecktem Einbau in eine Küchenzeile, als vollintegrierbare Geräte bezeichnet (siehe z.B. DE-GM 93 09 816, DE-OS 44 26 611), bei denen die Vorrichtung innerhalb einer Tür angeordnet ist und die vordere Bedien- bzw. Anzeigeebene erst in Öffnungsstellung der Tür in der Schmalseite der oberen Tür zugänglich, ansonsten jedoch verdeckt und von außen nicht sichtbar bzw. betätigbar ist.
Bedienvorrichtungen der eingangs genannten Art sind in den Bedienfelder aller oben geschilderten Geräte angeordnet. Die Funktionsteile der Bedienvorrichtungen, unter anderem z.B. auch die Gerätesteuerung, sind üblicherweise auf Leiterplatten angeordnet, die in den eingangs genannten Gehäusen aufgenommen werden. Üblicherweise werden diese Leiterplatten mittels Rasthaken auf Stützen gehalten. Diese Rasthaken weisen Halteflächen auf, die in etwa parallel zur Leiterplatte verlaufen. Durch die Rasthaken werden die Leiterplatten auf den Stützen aufliegend für die Haken nahezu kraftfrei in Position gehalten. Dies ist von besonderer Bedeutung, da zu den vorgeschilderten Funktionsteilen auch Tipschalter (Mikroschalter) gehören, die über einen sehr kurzen Schaltweg von wenigen Zehntel von Millimetern verfügen. Diese Tipschalter werden über einen Schaltstößel eines Tasters z.B. bei der Programmwahl durch den Benutzer beaufschlagt. Nur durch
die genaue Auflageposition der Leiterplatte auf den Stützen kann die einwandfrei Schaltfunktion derartiger Tipschalter gewährleistet werden. Weiterhin entsteht bei einem zu starken Drücken der Schaltstößel eines Tasters die Gefahr des Verformens der Leiterplatte, was zu einer Undefinierten Lage der Leiterplatte gegenüber den fest geführten Schaltstößel eines Tasters führt, wodurch die Leiterplatte sogar aus ihrer Lagerung springen kann und die Schaltstößel eines Tasters die zugeordneten Schalter nicht mehr treffen können; was aber auch im schlimmsten Falle zum Brechen der wenig elastischen Leiterplatten und der darauf aufgelöteten drahtlosen Bauelemente (OMB) und der darauf angebrachten Leiterbahnen und damit zum Ausfall des Gerätes führen kann.
Um die vorgeschilderte Gefahr der Verformung oder des Bruches der Leiterplatte aufgrund der Bedienung eines Tasters zu vermeiden, wird üblicherweise eine Flexibilität entweder in die Lagerung des im Gehäuse eingelegten und geführten Tasters, z.B. durch Unterlegen mit einer elastischen Platte, z.B. aus Silikon, oder in die Auslösungsfunktion durch ein indirektes Schalten mittels eines zweigeteilten Schaltmechanismusses unter Zwischenschalten eines elastischen Elementes, z.B. einer Spiralfeder. Weiterhin werden zur Typunterscheidung die am Gerät sichtbaren Tastenkappen durch zusätzliche Kappen verkleidet, die sich in Farbe oder Material unterscheiden können. Diese aus mehreren Teilen zusammengesetzten Anordnungen erfordern einen erhöhten Montageaufwand und bewirken eine erhöhte Ausfallrate.
Der Erfindung liegt die daher Aufgabe zugrunde auf einfache Art und Weise eine Bedienvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der der Montageaufwand und die Ausfallrate verringert wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der einstückig hergestellte Taster aus wenigstens einem Schaltstößel, wenigstens einer Rückstellfeder und wenigstens einer Tasterkappe besteht, und daß die Leiterplatte in dem Gehäuse der Bedienvorrichtung schwimmend gelagert ist.
Durch die schwimmende Lagerung der Leiterplatte ist es möglich einen Taster einstückig herzustellen, da die Leiterplatte bei zu hoher Belastung durch den Taster ausweichen kann und somit durch die Verformung nicht aus ihrer Lagerung springt oder bricht. Durch
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die Zusammenfassung der Einzelteile eines Tasters ist nur ein Teil zu montieren und zu fertigen, was den Montageaufwand und die Ausfallrate verringert. Mit der Erfindung ist auf einfache Art und Weise eine Bedienvorrichtung der eingangs genannten Art geschaffen, bei der der Montageaufwand und die Ausfallrate verringert wird.
Zur Zentrierung und zur Sicherung gegen Verdrehen des erfindungsgemäßen Tasters weist nach einem bevorzugten Merkmal der Erfindung der Schaltstößel und eine Führung des Schaltstößels in einer Tasteraufnahme in dem Gehäuse einen sternförmigen Querschnitt auf, womit ein Verdrehen des erfindungsgemäßen Tasters verhindert wird, wobei nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung der Schaltstößel drei gleichmäßig über den Umfang verteilten Schenkeln aufweist.
In besonders vorteilhafter Weise weist das freie Ende des Schaltstößels die Form eines Kegelstumpfes alternativ auch die Form einer Kuppe auf. Aufgrund der zugespitzten Form trifft der Schaltstößel auch bei versetzter Lage des Schaltstößels oder des Schalters, z.B. aufgrund der notwendigen großen Toleranzen in der Führung des Schaltstößels im Gehäuse, den Schalter sicher.
Nach einem bevorzugten Merkmal der Erfindung ist an der Tasterkappe wenigstens ein Rasthaken mit nach außen ragender Haltenase angeordnet, der in Einbaulage durch wenigstens einen Durchbruch der Tasteraufnahme im Gehäuse ragt. Dadurch ist eine Vormontage der Taster in dem Gehäuse möglich, wodurch die Montage der Bedienvorrichtung erleichtert wird. Die nach außen ragende Haltenase begrenzt beim Anschlag an den Durchbruch der Tasteraufnahme die Höhe des Tasters in der Tasteraufnahme. Der äußere Abschluß der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung, d.h. die vom Benutzer einzusehende Oberfläche der Bedienvorrichtung, wird von einem sogenannten Blendeneinleger gebildet, der üblicherweise auf dem Gehäuse in unterschiedlicher Art und Weise und damit auch mit unterschiedlichster Auftraghöhe aufgeklebt ist. Durch die Höhenbegrenzung des Tasters mittels der anschlagenden Haltenase wird erreicht, daß unabhängig von unterschiedlichen Kleberdicken des aufgeklebten Blendeneinlegers die Tasterkappen aus dem Blendeneinleger immer gleich weit hervorstehen. Ohne den Anschlag der Haltenase wäre die Unterkante des Blendeneinlegers die Höhenbegrenzung des Tasters, was zu einer unterschiedlichen, sichtbaren Tasterhöhe führen würde. Ein weiterer Vorteil der Hö-
henbegrenzung des Tasters und der damit definierten oberen Hubbegrenzung ist, daß der Taster aufgrund der wenigstens einen Rückstellfeder ständig unter einer Vorspannung durch die Kraft der Rückstellfeder gehalten wird und damit ein Klappern der Taster während des Betriebes des Haushaltgerätes ausgeschlossen ist. Durch die Befestigung des Tasters mit Rasthaken, die federnd sind, ist weiterhin im Bedarfsfalle ein Lösen der Taster möglich.
Nach einem weiteren bevorzugten Merkmal der Erfindung weist ein den Rasthaken haltender Fortsatz oberhalb des Rasthakens einen Absatz auf, der in Einbaulage einen Anschlag an der Tasteraufnahme des Gehäuses bildet. Mit diesem Anschlag wird der maximale Betätigungsweg des Tasters definiert und damit eine übermäßige Belastung der Rückstellfeder und des Schalters bei Beaufschlagung durch den Taster vermieden.
Zweckmäßigerweise sind die Rasthaken am Außendurchmesser der Tasterkappe angeordnet, wodurch eine einfache Herstellung der üblicherweise im Spritzgußverfahren hergestellten Taster ermöglicht wird.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind drei Rasthaken gleichmäßig über den Außendurchmesser verteilt am Außendurchmesser der Tasterkappe angeordnet, wobei die Rasthaken auf den gleichen Achsen wie die Schenkel des sternförmigen Querschnitts des Schaltstößels angeordnet sind, wodurch die Spritzguß-Herstellung der erfindungsgemäßen Taster weiterhin erleichtert wird.
Eine weitere Erleichterung der Spritzguß-Herstellung des erfindungsgemäßen Tasters wird nach einem weiteren bevorzugten Merkmal der Erfindung dadurch erreicht, daß die Rückstellfeder am Außendurchmesser der Tasterkappe zwischen den Rasthaken angeordnet sind.
Vorteilhafterweise verjüngt sich die Rückstellfeder zu ihrem freien Ende hin, womit eine gute Federwirkung erzielt wird.
Nach einem bevorzugten Merkmal der Erfindung wird die Leiterplatte in dem Gehäuse der Bedienvorrichtung in Einbaulage mittels einer Anzahl von Rasthaken auf Stützen in Posi-
tion gehalten und weist wenigstens ein Rasthaken eine unter einem großen Winkel geneigte, der Leiterplatte gegenüberliegende Haltefläche auf. Durch die unter einem großen Winkel geneigte Haltefläche der sogenannten „weichen" Rasthaken ist es der Leiterplatte möglich, bei einer zu großen Belastung der Leiterplatte auszuweichen, wobei bei Beendigung der zu großen Belastung die Leiterplatte aufgrund der Neigung der Haltefläche wieder in die Ursprungslage zurückgedrückt wird. Damit ist auf einfache Art und Weise die erfindungsgemäße schwimmende Lagerung der Leiterplatte geschaffen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beträgt der Winkel der unter einem großen Winkel geneigten Haltefläche etwa 60° zur Waagrechten. In der Praxis hat sich gezeigt, daß mit der schiefen Ebene unter einem Winkel von 60° das Ausweichen ebenso wie das Rückführen der Leiterplatte optimiert ist.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist der weitere wenigstens eine Rasthaken eine im wesentlichen waagrechte Haltefläche auf. Durch die Kombination dieser sogenannten „scharfen" Rasthaken mit im wesentlichen waagrechter Halteflächen und den vorbeschriebenen sogenannten „weichen" Rasthaken mit einer unter einem großen Winkel geneigten Haltefläche wird die Rückführung der bei einer Überbelastung elastisch verbogenen Leiterplatte verbessert und die ortssichere Lagerung der Leiterplatte bei nicht übermäßiger Belastung gewährleistet. Der Einsatz der sogenannten „scharfen" Rasthaken wird vor allem notwendig, wenn auf der Leiterplatte Schalter angeordnet werden, die eine hohe Betätigungskraft benötigen, z.B. Netzschalter. Zur Vermeidung von Ein-Schnappschwierigkeiten der sogenannten „scharfen" Rasthaken aufgrund von Fertigungstoleranzen, sind diese mit einem größeren Abstand zu den zugeordneten Stützen angeordnet, als es die Dicke der Leiterplatte erfordert. Wenn nun aber auf der Leiterplatte auch die schon eingangs beschriebenen Tipschalter mit einem sehr kurzen Schaltweg von wenigen Zehntel von Millimetern angeordnet sind, kann durch dieses bei sogenannten „scharfen" Rasthaken benötigte Spiel die einwandfrei Schaltfunktion derartiger Tipschalter nicht mehr gewährleistet werden. Durch den Einsatz der vorgeschilderten sogenannten „weichen" Rasthaken ist eine lagegenaue, spielfreie Auflage der Leiterplatte auf den Stützen sichergestellt. Durch die Kombination der sogenannten „scharfen" Rasthaken mit im wesentlichen waagrechter Halteflächen und den vorbeschriebenen sogenannten „weichen" Rasthaken mit einer unter einem großen Winkel geneigten Haltefläche wird also weiterhin auf einfache Art und Weise der Einsatz von Schaltern jeder Art auf der Leiterplatte der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung möglich.
In besonders vorteilhafter Weise sind die Stützen als auf beiden Seiten der Rasthaken angeordnete Rippen ausgebildet, womit eine gute Auflage und damit eine sichere Befestigung der Leiterplatte erreicht wird.
Zweckmäßigerweise sind sowohl die Rasthaken als auch die Stützen mit dem Gehäuse einstückig gefertigt, womit eine einfachere Fertigung des Gehäuses erreicht wird.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Gehäuses einer erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Gehäuses der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung
im Schnitt mit eingelegtem Taster und eingebauter Leiterplatte,
Fig. 3 eine Rückansicht des Gehäuses der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung
ohne Leiterplatte in perspektivischer Darstellung,
Fig. 4 eine Unteransicht des erfindungsgemäßen Tasters und
Fig. 5 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Tasters.
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Haushaltgeräte, wie Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner usw. weisen Bedienfelder auf, die dem Benutzer zur Einstellung von ihm vorwählbarer Parameter, z.B. Programmauswahl, Temperaturauswahl etc., dienen. Hierzu weisen die Bedienfelder nicht näher beschriebene Bedienvorrichtungen auf.
Wie in dem gezeigten Ausführungsbeispiel auch, sind die nicht näher erläuterten Funktionsteile der Bedienvorrichtung, unter anderem z.B. auch die Gerätesteuerung, üblicherweise auf einer Leiterplatte 20 angeordnet, die in einem Gehäuse 1 aufgenommen wird (siehe Fig. 2). Zu den vorgeschilderten Funktionsteilen gehören auch nicht näher beschriebene Schalter, vorzugsweise Tip- oder Mikroschalter 21 die über erfindungsgemäße Taster 10, z.B. bei der Programmwahl, durch den Benutzer beaufschlagt werden. Der Taster 10 wird in einer weiter unten erläuterten Tastenaufnahme 8 in dem oben schon erwähnten Gehäuse 1 der Bedienvorrichtung aufgenommen.
Wie in Fig. 2 und 5 zu erkennen ist, ist der Taster 10 erfindungsgemäß einstückig hergestellt und besteht aus einem Schaltstößel 11, wenigstens einer Rückstellfeder 14, im gezeigten Ausführungsbeispiel aus drei Rückstellfedern 14 und einer Tasterkappe 15. Erfindungsgemäß ist die Leiterplatte 20 in dem Gehäuse 10 schwimmend gelagert, wie weiter unten erläutert wird. Durch die schwimmende Lagerung der Leiterplatte 20 ist es möglich einen Taster 10 einstückig herzustellen, da die Leiterplatte 20 bei zu hoher Belastung durch den Taster 10 ausweichen kann und somit durch die Verformung nicht aus ihrer Lagerung springt oder bricht. Durch die Zusammenfassung der Einzelteile eines Tasters
10 ist nur ein Teil zu montieren und zu fertigen, was den Montageaufwand und die Ausfallrate verringert.
Der Schaltstößel 11 und eine weiter unten beschriebene Führung 8 des Schaltstößels 11 in einer Tasteraufnahme 7 in dem Gehäuse 1 weist zur Zentrierung und zur Sicherung gegen Verdrehen des erfindungsgemäßen Tasters 10 einen sternförmigen Querschnitt, im gezeigten Ausführungsbeispiel mit drei gleichmäßig über den Umfang verteilten Schenkeln 12 auf, d.h. die Schenkel 12 sind in einem Winkel von 120° zueinander angeordnet (siehe Fig. 4). Wie aus Fig. 5 am besten zu entnehmen ist, weist das freie Ende 13 des Schaltstößels 11 die Form eines Kegelstumpfes auf. Alternativ könnte das freie Ende des Schaltstößels auch die Form einer Kuppe, einer Kugelkalotte, aufweisen. Aufgrund der zugespitzten Form trifft der Schaltstößel 11 auch bei versetzter Lage des Schaltstößels 11 oder des Schalters 21, z.B. aufgrund der notwendigen großen Toleranzen in der Führung 8 des Schaltstößels 11 im Gehäuse 1, den Schalter 21 sicher.
Am unteren Rand der Tasterkappe 15, an dessen Außendurchmesser ist wenigstens ein Rasthaken 16 angeordnet, im Ausführungsbeispiel sind drei Rasthaken 16 gleichmäßig über den Außendurchmesser verteilt, auf, d.h. die Rasthaken 16 sind in einem Winkel von 120° zueinander angeordnet. Die Rasthaken 16 sind auf der gleichen Achse wie die Schenkel 12 des sternförmigen Querschnitts des Schaltstößels 11 angeordnet (siehe Fig. 4). Die Rasthaken 16 weisen Haltenasen 17 auf. Die Rasthaken 16 ragen in Einbaulage wie weiter unten beschrieben durch jeweils einen Durchbruch 22 der Tasteraufnahme 7 im Gehäuse 1. Dadurch ist eine Vormontage der Taster 10 in dem Gehäuse 1 möglich, wodurch die Montage der Bedienvorrichtung erleichtert wird. Die nach außen ragende Haltenase 17 begrenzt beim Anschlag an den Durchbruch 22 der Tasteraufnahme 7 die Höhe des Tasters 10. Der äußere Abschluß der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung, d.h. die vom Benutzer einzusehende Oberfläche der Bedienvorrichtung, wird von einem sogenannten Blendeneinleger 23 gebildet, der üblicherweise auf dem Gehäuse 1 in unterschiedlicher Art und Weise und damit auch mit unterschiedlichster Auftraghöhe mit Kleber 24 aufgeklebt ist (siehe Fig. 2). Durch die Höhenbegrenzung des Tasters 10 mittels der anschlagenden Haltenase 17 wird erreicht, daß unabhängig von unterschiedlichen Kleberdicken des aufgeklebten Blendeneinlegers 23 die Tasterkappen 15 aus dem Blendeneinleger 23 immer gleich weit hervorstehen. Ohne den Anschlag der Haltenase
17 wäre die Unterkante des Blendeneinlegers 23 die Höhenbegrenzung des Tasters 10, was zu einer unterschiedlichen, sichtbaren Tasterhöhe führen würde. Ein weiterer Vorteil der Höhenbegrenzung des Tasters 10 und der damit definierten oberen Hubbegrenzung ist, daß der Taster 10 aufgrund der wenigstens einen Rückstellfeder 14 ständig unter einer Vorspannung durch die Kraft der Rückstellfeder 14 gehalten wird und damit ein Klappern der Taster 10 während des Betriebes des Haushaltgerätes ausgeschlossen ist. Durch die Befestigung des Tasters 10 mit Rasthaken 16, die federnd sind, ist weiterhin im Bedarfsfalle ein Lösen der Taster 10 möglich.
Oberhalb der Rasthaken 16 weist ein den Rasthaken 16 haltender Fortsatz 18 der Tasterkappe 15 einen Absatz 19 auf, der in Einbaulage einen Anschlag an der Tasteraufnahme 8 des Gehäuses 1 bildet. Mit diesem Anschlag wird der maximale Betätigungsweg des Tasters 10 definiert und damit eine übermäßige Belastung der Rückstellfeder 14 und des Schalters 21 bei Beaufschlagung durch den Taster 10 vermieden.
Am unteren Rand der Tasterkappe 15 sind drei Rückstellfedern 14 am Außendurchmesser der Tasterkappe 15 zwischen den Rasthaken 16 angeordnet. Die Rückstellfedern 14 verjüngen sich zu ihrem freien Ende hin (siehe Fig. 5). Die Form der Rückstellfedern 14 ist so berechnet, daß der Taster 10 in Ruhestellung, d.h. mit der anschlagenden Haltenase 17 ständig unter einer Vorspannung durch die Kraft der Rückstellfeder 14 gehalten wird und damit ein Klappern der Taster 10 während des Betriebes des Haushaltgerätes ausgeschlossen ist.
Das Gehäuse 1 der erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung weist eine Einrichtung zur schwimmenden Lagerung der Leiterplatte 20 auf. Hierzu wird die Leiterplatte 20 auf Stützen 2 des Gehäuses 1 mittels Rasthaken 3, 5 gehalten. Dabei wird die Leiterplatte 20 auf den Stützen 2 aufliegend durch die Rasthaken 3, 5 nahezu kraftfrei in Position gehalten. Die Rasthaken 5 weisen der Leiterplatte 20 gegenüberliegende Halteflächen 6 auf, die im wesentlichen waagrecht verlaufen. Die Leiterplatten werden durch die Rasthaken 6 auf den Stützen 5 aufliegend gehalten. In dem Gehäuse 1 ist wenigstens ein Rasthaken 3, beim gezeigten Gehäuse 1 drei Rasthaken 3, angeordnet, die eine unter einem großen Winkel geneigte, im Ausführungsbeispiel eine unter einem Winkel von etwa 60° zur Waagrechten geneigte, der Leiterplatte 20 gegenüberliegende Haltefläche 4 aufweisen
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(siehe Fig. 3). Die Stützen 2 sind als auf beiden Seiten der Rasthaken 3, 5 angeordnete Rippen ausgebildet. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind sowohl die Rasthaken 3, 5 als auch die Stützen 2 mit dem Gehäuse 1 einstückig gefertigt.
Wie schon erläutert, gehören zu den auf der Leiterplatte 20 angeordneten Funktionsteilen auch die Schalter 21, die über den Schaltstößel 11, z.B. bei der Programmwahl, durch den Benutzer beaufschlagt werden. Durch die unter einem großen Winkel geneigte Haltefläche 4 der sogenannten „weichen" Rasthaken 3 ist es der Leiterplatte 20 möglich, bei einer zu großen Belastung, z.B. durch den Schaltstößel 11, auszuweichen, wobei bei Beendigung der zu großen Belastung die Leiterplatte 20 aufgrund der Neigung der Haltefläche 4 wieder in die Ursprungslage zurückgedrückt wird. Damit ist auf einfache Art und Weise die erfindungsgemäß notwendige schwimmende Lagerung der Leiterplatte 20 geschaffen.
Das Gehäuse 1 weist für die Taster 10 jeweils eine Tasteraufnahme 7 auf. Diese Tasteraufnahme 7 ist im Gehäuse 1 als eine topfförmige Vertiefung mit einem trichterförmigen Ende und einem oberhalb des trichterförmigen Endes angeordneten Absatz 9 gestaltet (siehe Fig. 2). An ihren trichterförmigen Ende weist die Tasteraufnahme 7 einen Durchbruch 8 auf, der als Führung des Schaltstößels 11 wirkt und an diesen angeglichen einen sternförmigen Querschnitt aufweist. Der Absatz 9 bildet in Einbaulage des Tasters 10 mit dem Absatz 19 einen Anschlag an der Tasteraufnahme 7 des Gehäuses. Mit diesem Anschlag wird der maximale Betätigungsweg des Tasters 10 definiert und damit eine übermäßige Belastung des Schalters 21 bei Beaufschlagung durch den Taster 11 vermieden. Die Tasteraufnahme 7 weist weiterhin Durchbrüche 22 für die Rasthaken 16 auf, deren nach außen ragende Haltenasen 17 in Einbaulage auf der Innenseite des Absatzes 9 der Tasteraufnahme 7 den oberen Anschlag für das Anheben des Tasters durch die Rückstellfedern 14 bilden und ermöglicht so ein genaues Anpassen von oberhalb des Gehäuses 1 angeordneten Blenden. Die nach außen ragende Haltenase 17 begrenzt beim Anschlag an den Durchbruch 22 der Tasteraufnahme 7 die Höhe des Tasters 10 in der Tasteraufnahme 7.
Durch die schwimmende Lagerung der Leiterplatte 20 ist es möglich einen Taster 10 einstückig herzustellen, da die Leiterplatte 20 bei zu hoher Belastung durch den Taster 10
ausweichen kann und somit durch die Verformung nicht aus ihrer Lagerung springt oder bricht. Durch die Zusammenfassung der Einzelteile eines Tasters 10 ist nur ein Teil zu montieren und zu fertigen, was den Montageaufwand und die Ausfallrate verringert. Mit der Erfindung ist auf einfache Art und Weise eine Bedienvorrichtung der eingangs genannten Art geschaffen, bei der der Montageaufwand und die Ausfallrate verringert wird.

Claims (16)

1. Bedienvorrichtung, insbesondere von Haushaltgeräten, mit einem Taster zur Aufnahme in einem Gehäuse und zum Beaufschlagen von in dem Gehäuse auf einer Leiterplatte angeordneten Schaltern, dadurch gekennzeichnet, daß der einstückig hergestellte Taster (10) aus wenigstens einem Schaltstößel (11), wenigstens einer Rückstellfeder (14) und wenigstens einer Tasterkappe (15) besteht, und daß die Leiterplatte (20) in dem Gehäuse (1) schwimmend gelagert ist.
2. Bedienvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltstößel (11) und eine Führung (8) des Schaltstößels (11) in einer Tasteraufnahme (7) in dem Gehäuse (1) einen sternförmigen Querschnitt aufweist.
3. Bedienvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltstößel (11) einen sternförmigen Querschnitt mit drei gleichmäßig über den Umfang verteilten Schenkeln (12) aufweist.
4. Bedienvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (13) des Schaltstößels (11) die Form eines Kegelstumpfes aufweist.
5. Bedienvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Schaltstößels die Form einer Kuppe aufweist.
6. Bedienvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Tasterkappe (15) wenigstens ein Rasthaken (16) mit nach außen ragender Haltenase (17) angeordnet ist, der in Einbaulage durch wenigstens einen Durchbruch (22) der Tasteraufnahme (7) im Gehäuse (1) ragt.
7. Bedienvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein den Rasthaken (16) haltender Fortsatz (18) oberhalb des Rasthakens (16) einen Absatz (19) aufweist, der in Einbaulage einen Anschlag an der Tasteraufnahme (7) des Gehäuses (1) bildet.
8. Bedienvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine Rasthaken (16) am Außendurchmesser der Tasterkappe (15) angeordnet ist.
9. Bedienvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß drei Rasthaken (16) gleichmäßig über den Außendurchmesser verteilt am Außendurchmesser der Tasterkappe (15) angeordnet sind, wobei die Rasthaken (16) auf den gleichen Achsen wie die Schenkel (12) des sternförmigen Querschnitts des Schaltstößels (11) angeordnet sind.
10. Bedienvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstellfeder (14) am Außendurchmesser der Tasterkappe (15) zwischen den Rasthaken (16) angeordnet sind.
11. Bedienvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstellfeder (14) sich zu ihrem freien Ende hin verjüngt.
12. Bedienvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (20) in dem Gehäuse (1) der Bedienvorrichtung in Einbaulage mittels einer Anzahl von Rasthaken (3, 5) auf Stützen (2) in Position gehalten wird, und daß wenigstens ein Rasthaken (3) eine unter einem großen Winkel geneigte, der Leiterplatte (20) gegenüberliegende Haltefläche (4) aufweist.
13. Bedien- bzw. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel der unter einem großen Winkel geneigten Haltefläche (4) etwa 60° zur Waagrechten beträgt.
14. Bedien- bzw. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere wenigstens eine Rasthaken (5) eine im wesentlichen waagrechte Haltefläche (6) aufweist.
15. Bedien- bzw. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (2) als auf beiden Seiten der Rasthaken (3, 5) angeordnete Rippen ausgebildet sind.
16. Bedien- bzw. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Rasthaken (3, 5) als auch die Stützen (2) mit dem Gehäuse (1) einstückig gefertigt sind.
DE29819413U 1998-10-30 1998-10-30 Bedienvorrichtung, insbesondere von Haushaltgeräten Expired - Lifetime DE29819413U1 (de)

Priority Applications (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE29819413U DE29819413U1 (de) 1998-10-30 1998-10-30 Bedienvorrichtung, insbesondere von Haushaltgeräten
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