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DE29818151U1 - Behälter als flexibler IBC - Google Patents

Behälter als flexibler IBC

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DE29818151U1
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Boxon De GmbH
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EWP INDUSTRIEEMBALLAGEN GmbH
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D88/00Large containers
    • B65D88/16Large containers flexible
    • B65D88/1612Flexible intermediate bulk containers [FIBC]
    • B65D88/1643Flexible intermediate bulk containers [FIBC] with multiple compartments
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D88/00Large containers
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
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Description

Beschreibung:
EWP Industrieemballaqen GmbH, Wilhelm-Hörmes-Str. 52. D-47877 Willich
Behälter als flexibler IBC
Die Erfindung betrifft einen Behälter als flexibler IBC mit einem Außenseitenwandungen aufweisenden Außenbehälter und mit einem eine Innenauskleidung bildenden Innenbehältnis.
Flexible IBCs sind nach DIN 55 461 Großpackmittel, die aus einem Körper sowie den entsprechenden Bedienungsausrüstungen, Sicherheits-, Schutz- und Handhabungsvorrichtungen bestehen. Der Körper bildet das eigentliche Behältnis und ist aus Folie, Gewebe, Papier oder aus einem anderen flexiblen Werkstoff oder aus Kombinationen daraus hergestellt. Vornehmlich werden IBCs aus schweren Polypropylen-Bändchengeweben mit oder ohne Beschichtung gefertigt. In der Regel wird eine kubische Form auf quadratischer oder rechteckiger Basis gewählt, damit eine Verladung auf Paletten in Lkws, Hochregallagern, Überseecontainern oder Bahnwaggons platzsparend möglich ist.
Allerdings setzt dies voraus, daß die flexiblen Seitenwandungen durch das eingefüllte Schüttgut nicht zu stark ausgebeult werden. Um solche Ausbeulungen weitgehend zu
vermeiden, werden in den Behältern Verstrebungselemente vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Verstrebungsstreifen oder -wände aus dem gleichen Material, aus dem der Behälter besteht, die die Eckbereiche diagonal überspannen oder die gegenüberliegenden Seitenwandungen verbinden. Im letzteren Fall können sich die Verstrebungswände auch kreuzen. Mit Hilfe solcher Verstrebungselemente werden die Auswölbungen in den Seitenwandungen in eine entsprechenden Anzahl von Auswölbungen aufgeteilt, so daß eine Nivellierung und Begradigung der Seitenwandungen erzielt wird.
Sofern mit dem Behälter staubförmiges Schüttgut oder ein Schüttgut transportiert werden soll, das gegen Feuchtigkeit, Staub oder anderen Einflüssen von außen geschützt werden muß, wird in ein Außenbehältnis ein an dessen Innenmaße angepaßtes und damit eine Innenauskleidung bildendes Innenbehältnis eingesetzt. Das Innenbehältnis ist in der Regel aus einer Folie hergestellt. Aus Festigkeitsgründen wird hierzu vornehmlich ein 180 &mgr; starkes Material verwendet. Da bei solchen Behältern die Anordnung von Verstrebungselementen, die die Außenseitenwandungen des Außenbehältnisses stabilisieren, nicht möglich ist, werden Verstrebungselemente im Inneren des Innenbehältnisses vorgesehen, und zwar in Form von die Eckbereiche des Innenbehältnisses überbrückenden Verstrebungsstreifen. Deren Befestigung geschieht durch Verschweißung.
Nachteilig bei solchen Behältern ist, daß für das Innenbehältnis eine relativ dicke Folie verwendet werden muß, da die formstabilisierenden Kräfte von dem Innenbehältnis aufgenommen werden müssen und die Schweißnähte das Folienmaterial schwächen. Dieser Umstand sowie der Aufwand für die Anbringung der Verstrebungselemente macht das Innenbehältnis teuer. Dies ist umso nachteiliger, als das Innenbehältnis nach seinem Einsatz entsorgt und nur das Außenbehältnis rekonditioniert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter der eingangs genannten Gattung so zu gestalten, daß die Herstellungs- und Betriebskosten eines solchen Behälters wesentlich herabgesetzt werden, ohne daß hierdurch die Formstabilität des Behälters leidet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in das Außenbehältnis nebeneinander mehrere Innenbehältnisse angeordnet werden. Grundgedanke der Erfindung ist es folglich, in das Außenbehältnis wenigstens zwei Innenbehältnisse nebeneinander einzusetzen. Da durch diese Aufteilung die Neigung zum Ausbeulen schon wesentlich herabgesetzt wird, ist es nicht notwendig, in den Innenbehältnissen zusätzlich Verstrebungselemente vorzusehen. Die Innenbehältnisse können deshalb aus einem einfachen Folienschlauch kostengünstig hergestellt werden. Die Gesamtkosten für Innenbehältnisse sind erheblich geringer als die Kosten für ein einziges Innenbehältnis mit Verstrebungselementen .
Die Erfindung eröffnet zudem die Möglichkeit, verschiedene Schüttgüter in einem Behälter zu transportieren, indem sie auf die Innenbehältnisse verteilt werden. Hierdurch ergeben sich neue Verwendungsmöglichkeiten für den Behälter. Außerdem können die Innenbehältnisse auf einfache Weise keimfrei gehalten werden, da im Innern der Innenbehältnisse keine Manipulationen mehr notwendig sind.
In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß sich zwischen den Innenbehältnissen wenigstens ein zwei Außenseitenwandungen verbindendes Verstrebungselement erstreckt, wobei das Verstrebungselement beispielsweise als Verstrebungswand, -streifen und/oder -draht ausgebildet sein kann. Solche Verstrebungselemente wirken zusätzlich einem Ausbeulen des Behälters entgegen, indem sie den Abstand der Außenseitenwandungen begrenzen. In diesem Fall wird die formstabilisierende Wirkung auf das Außenbehältnis verlagert. Die Kosten der Anbringung fallen nicht wesentlich ins Gewicht, da das Außenbehältnis mehrfach rekonditioniert werden kann.
Die Innenbehältnisse können voneinander getrennt ausgebildet sein, so daß sie unabhängig voneinander handhabbar sind. Alternativ dazu kann vorgesehen sein, daß die bzw. jeweils zwei Innenbehältnisse aus einem U-förmig gebogenen Schlauch gebildet sind. Dies hat Vorteile für die Kosten der Herstellung. Der Schlauch kann im ü-Bogen eine mit beiden Innenbehältnissen verbundene Auslaßöffnung aufweisen, sofern in beiden Innenbehältnissen das gleiche
Schüttgut transportiert werden soll. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen sein, daß der Schlauch im U-Bogen geschlossen ausgebildet, beispielsweise verschweißt ist, und daß jedes Innenbehältnis eine eigene Auslaßöffnung aufweist.
Der Grundgedanke der Erfindung kann jedoch auch dadurch konkretisiert werden, daß jeweils zwei benachbarte Innenbehältnisse an ihren aneinanderliegenden Seitenwänden miteinander verbunden sind. Sofern mehr als zwei Innenbehältnisse vorgesehen sind, können Gruppen von Innenbehältnissen oder sogar alle Innenbehältnisse auf diese Weise miteinander verbunden werden. Die aneinander geschweißten Seitenwände bilden eine doppelwandige Stabilisierung gegen Ausbeulen des Außenbehältnisses in diesem Bereich. Dies eröffnet die Möglichkeit, für die Innenbehältnisse ein wesentlich dünneres, vorzugsweise nur halb so starkes Folienmaterial zu verwenden. Die Verbindung der Seitenwände kann vollflächig sein. Es reicht jedoch aus, wenn die Verbindung bzw. Verschweißung lediglich an den Rändern der Seitenwände durchgeführt wird, und zwar möglichst über die gesamte Höhe der Seitenwände.
Die Innenbehältnisse können jeweils eigene Auslaßöffnungen mit zugehörigen Auslaßstutzen aufweisen, damit unterschiedliche Schüttgutmaterialien transportiert werden können. Sofern der Behälter nur für ein einziges Schüttgutmaterial bestimmt ist, sollten die Auslaßöffnungen in einem Sammelauslaßstutzen münden, der vorzugsweise an dem Außenbehältnis angebracht ist.
Die Innenbehältnisse sollten zweckmäßigerweise gleiche Grundfläche und -form haben. Dies schließt nicht aus, im Bedarfsfall unterschiedliche Größen für die Innenbehältnisse zu verwenden, sofern sie sich durch ihre Nebeneinanderanordnung im Außenbehältnis so ergänzen, daß sie den Innenraum des Außenbehältnisses ausfüllen.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand von zwei Ausführungsbeispielen näher veranschaulicht. Es zeigen:
Figur 1 eine Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Behälters in schematischer Darstellung und
Figur 2 eine Draufsicht auf einen zweiten Behälter.
Der in Figur 1 dargestellte Behälter 1 weist ein kubusförmiges Außenbehältnis 2 mit rechteckiger Bodenwandung 3 und vier ebenfalls rechteckigen Außenseitenwandungen 4, 5, 6, 7 auf. Die jeweils gegenüberliegenden Außenseitenwandungen 4, 6 bzw. 5, 7 haben identische Maße, wobei die Außenseitenwandungen 4, 6 eine größere horizontale Erstreckung haben als die Außenseitenwandungen 5, 7.
An den vier oberen Ecken des Außenbehältnisses 2 sind Schlaufen 8, 9, 10, 11 befestigt. Über diese Schlaufen 8, 9, 10, 11 ist der Behälter 1 handhabbar, d.h. er kann mit einem entsprechenden Geschirr mittels eines Krans angehoben und verfahren werden. Sowohl das Außenbehältnis 2
·■·
· 7
selbst als auch die Schlaufen 8, 9, 10, 11 bestehen aus einem Polypropylen-Bändchengewebe, sind also flexibel.
In der Mitte zwischen den längeren Außenseitenwandungen 4, 6 erstreckt sich eine Verstrebungswand 12 aus demselben Material, aus dem auch das Außenbehältnis 2 besteht. Die Verstrebungswand 12 geht bis zu den Oberkanten der längeren Außenseitenwandungen 4, 6 und ist über ihre gesamte Höhe mit den Außenseitenwandungen 4, 6 verbunden, beispielsweise vernäht und/oder verschweißt. Die Verstrebungswand 12 teilt den Innenraum des Außenbehältnisses 2 in zwei gleich große Behältniskammern 13, 14 auf, endet jedoch etwas oberhalb der Bodenwandung 3.
In die rechte Behältniskammer 14 ist ein Innenbehältnis 15 eingesetzt, das die Behältniskammer 14 praktisch vollständig ausfüllt und nach oben über das Außenbehältnis 2 hochsteht. Das Innenbehältnis 15 somit eine an die Behältniskammer 14 angepaßte Formgebung, ist also kubusförmig ausgebildet. Das Innenbehältnis hat einen Boden 16 mit einer Auslaßöffnung 17, an den sich ein Auslaßstutzen 18 anschließt. Der Auslaßstutzen 18 durchfaßt eine zentrale Öffnung 19 in der Bodenwandung 3 und mündet in einem sich an die Öffnung 19 anschließenden Auslaßstutzen 20. Der Auslaßstutzen 18 an dem Innenbehältnis 15 kann je nach Bedarf geöffnet und geschlossen werden. Befüllt wird das Innenbehältnis 15 über eine hier nicht näher dargestellte Öffnung an dessen Oberseite.
In die linke Behältniskammer 13 wird - was hier nicht näher dargestellt ist - ebenfalls ein mit dem Innenbehältnis 15 identisches Innenbehältnis eingesetzt, allerdings in spiegelbildlicher Anordnung, so daß dessen Auslaßstutzen ebenfalls in den Auslaßstutzen 20 an der Bodenwandung 3 hineinragt.
Die durch die Befüllung der Innenbehältnisse 15 bewirkte Neigung zum Ausbeulen der Seitenwände wird bei dem gezeigten Behälter 1 durch die formstabilisierende Wirkung der Verstrebungswand 12 in Grenzen gehalten. Unterstützt wird die Verstrebungswand 12 auch durch die Aufteilung auf zwei Innenbehältnisse 15. Insgesamt bilden sich nur geringfügige Ausbeulungen aus, so daß der Behälter 1 raumsparend plaziert werden kann.
In Figur 2 ist ein ebenfalls kubischer Behälter 21 dargestellt, der - wie der Behälter 1 - ein Außenbehältnis 22 mit einer in diesem Fall quadratischen Bodenwandung 23 und vier Außenseitenwandungen 24, 25, 26, 27 hat, welche senkrecht von der Bodenwandung 23 hochstehen. Das Außenbehältnis 22 ist hier nicht - wie bei dem Behälter 1 gemäß Figur 1 - durch eine Verstrebungswand in Behältniskammern aufgeteilt.
In das Außenbehältnis 22 eingesetzt sind nebeneinander zwei Innenbehältnisse 28, 29, die den von dem Außenbehältnis 22 eingeschlossenen Innenraum nahezu vollständig einnehmen. Sie weisen zwei benachbarte Seitenwände 30, 31 auf, welche an ihren senkrechten Rändern - also senkrecht
zur Zeichnungsebene - mit jeweils einer über die gesamte Höhe der Innenbehältnisse 28, 29 gehenden Schweißnaht 32, 33 verbunden sind. Auf diese Weise unterstützen sich die Seitenwände 30, 31 gegenseitig, wenn sie durch das in die Innenbehältnisse 28, 29 eingefüllte Schüttgut auf Zug belastet werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, für die Innenbehältnisse 28, 29 eine Folie von nur 90 &mgr; Dicke - üblich sind 180 &mgr; - zu verwenden. Außerdem wirken die Seitenwände 30, 31 formstabilisierend in der Weise, daß Ausbeulungen der Außenseitenwandungen 24, 26 im mittleren Bereich vollständig vermieden werden und in den angrenzenden Bereichen nur in geringem Umfang auftreten.

Claims (14)

Ansprüche: EWP Industrieemballaqen GmbH. Wilhelm-Hörmes-Str. 52. D-47877 Willich Behälter als flexibler IBC
1. Behälter (1, 21) als flexibler IBC mit einem Außenseitenwandungen (4, 5, 6, 7; 24, 25, 26, 27) aufweisenden Außenbehältnis (2, 22) und mit einem eine Innenauskleidung bildenden Innenbehältnis (15, 28, 29), dadurch gekennzeichnet, daß in dem Außenbehältnis (2, 22) nebeneinander mehrere Innenbehältnisse (15, 28, 29) angeordnet sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen den Innenbehältnissen wenigstens ein zwei Außenseitenwandungen (4, 6) verbindendes Verstrebungselement (12) erstreckt.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verstrebungselement als Verstrebungswand (12), -streifen und/oder -draht ausgebildet ist.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenbehältnisse (15) voneinander getrennt sind.
.L-J &igr;* : ;..&iacgr;&KHgr;
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Innenbehältnisse aus einem U-förmig gebogenen Schlauch gebildet sind.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch im U-Bogen eine mit beiden Innenbehältnissen verbundene Auslaßöffnung aufweist.
7. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch im U-Bogen geschlossen ist und jedes Innenbehältnis eine eigene Auslaßöffnung aufweist.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei benachbarte Innenbehältnisse (28, 29) an ihren aneinander liegenden Seitenwänden (30, 31) miteinander verbunden sind.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenbehältnisse (28, 29) an den Rändern ihrer Seitenwände (30, 31) verbunden sind.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4 oder 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenbehältnisse (15, 28, 29) jeweils eine eigen Auslaßöffnung (17) haben.
11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen (17) in separate Auslaßstutzen (18) münden.
12. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßöffnungen in einen Sammelauslaßstutzen münden.
13. Behälter nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslaßstutzen (18) in einen gemeinsamen Auslaßstutzen (20) am Außenbehältnis (2) münden.
14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenbehältnisse (15, 28, 29) gleich Grundfläche und -form haben.
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