DE29818982U1 - Wegwerfbares Behältnis - Google Patents
Wegwerfbares BehältnisInfo
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Description
Carsten Vesper
Adersstr. 44
40215 Düseidorf
Adersstr. 44
40215 Düseidorf
Anwaltsakte: Dn-2290 Düsseldorf, den
Die vorliegende Neuerung betrifft ein wegwerfbares Behältnis
zur Aufnahme von zum sofortigen Verzehr bestimmten Nahrungsmitteln, wie Pommes Frites, mit einem Aufnahmeabschnitt
zur direkten Aufnahme des Nahrungsmittels oder zur Aufnahme einer das Nahrungsmittel enthaltenden Verpackung.
Es ist bekannt, zum sofortigen Verzehr bestimmte Nahrungsmittel, wie sie beispielsweise an Imbißbuden verabreicht
werden, in Behältnissen anzuordnen. Der Kosument kann die
in diesen Behältnissen angeordneten Nahrungsmittel dann sofort an Ort und Stelle verzehren oder sie im Behältnis an
einen anderen Ort transportieren und dort verzehren. Bei solchen Nahrungsmitteln handelt es sich beispielsweise um
Pommes Frites, Currywurst udgl. Nahrungsmittel, die allgemein mit Fast Food bezeichnet werden.
Als Behältnis finden dabei beispielsweise einfache Schalen aus beschichtetem Papier Verwendung, die den Vorteil haben,
0 daß sie billig in der Herstellung und einfach zu entsorgen sind. Andere Behältnisse bestehen aus Kunststoff, beispielsweise
Styropor, wobei das Material in diesem Falle Warmhalteeigenschaften besitzt.
Derartige Nahrungsmittel werden in vielen Fällen im Stehen
verzehrt, da Tische oder andere Ablagemöglichkeiten nicht
zur Verfügung stehen. Hierbei kann der Konsument das Behältnis mit einer Hand ergreifen und halten und mit der anderen
Hand die Nahrungsmittel zum Munde führen. Dies wird jedoch problematisch, wenn er zusätzlich zum Essen, trinken
will und dabei ein Getränkbehältnis, d.h. eine Getränkeflasche oder Getränkedose, handhaben muß. Da eine Hand zum
Halten des Nahrungsmittelbehältnisses erforderlich ist, während er mit der anderen Hand ißt, stößt die Handhabung
eines Getränkebehältnisses zum Trinken auf Schwierigkeiten. Dieses Getränkebehältnis muß vielmehr an irgendeiner Stelle
abgestellt werden, um die im Behältnis befindlichen Nahrungsmittel verzehren zu können.
Der vorliegenden Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein wegwerfbares Behältnis der angegebenen Art zu schaffen, das
die Handhabung eines Getränkebehältnisses beim Verzehr der im Behältnis befindlichen Nahrungsmittel erleichtert.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß bei einem wegwerfbaren
Behältnis der angegebenen Art dadurch gelöst, daß das Behältnis einen Abstellabschnitt für ein Getränkebehältnis
aufweist, der einen das Getränkebehältnis formschlüssig halternden Wandabschnitt besitzt.
Die neuerungsgemäße Lösung besteht somit darin, einen Abstellabschnitt
für ein Getränkebehältnis in das Nahrungsmittelaufnahmebehältnis zu integrieren, so daß der Kosument
beim Verzehr der Nahrungsmittel das Getränkebehältnis bequem auf das Nahrungsmittelaufnahmebehältnis abstellen
kann. Der Abstellabschnitt besitzt einen das Getränkebehältnis formschlüssig halternden Wandabschnitt, so daß das
Getränkebehältnis am Nahrungsmittelaufnahmebehältnis fixiert wird und nicht ohne weiteres verrutschen kann. Das
abgestellte Getränkebehältnis wird daher relativ sicher auf
dem Nahrungsmittelaufnahmebehältnis gehaltert, so daß ein
Verzehr der Nahrungsmittel bei auf dem Nahrungsmittelaufnahmebehältnis
abgestelltem Getränkebehältnis ermöglicht wird. Will der Konsument trinken, so muß er lediglich das
Getränkebehältnis aus dem Abstellabschnitt herausnehmen und zu Munde führen.
Es ist von Vorteil, das Nahrungsmittelaufnahmebehältnis entsprechend stabil auszubilden, so daß der integrierte Abstellabschnitt
für das Getränkebehältnis bei Lagerung eines Getränkebehältnisses nicht abknickt. Das Nahrungsmittelaufnahmebehältnis
sollte daher aus relativ steifem Material bestehen, wobei die hierfür bekannten Materialien
(beschichtete Pappe/ Styropor) verwendet werden können.
Bei einer besonders einfachen Ausführungsform ist das wegwerfbare
Nahrungsmittelaufnahmebehältnis als Schale mit sich daran anschließendem Abstellabschnitt ausgebildet.
Hierbei ist der Abstellabschnitt vom Schalenabschnitt vorzugsweise über einen Schalenwandabschnitt getrennt, so daß
keine Verbindung zwischen dem Schalenabschnitt und dem Abstellabschnitt besteht.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist das wegwerfbare Behältnis
als Tütenhalter mit sich dciran anschließendem Abstellabschnitt
ausgebildet. Diese Ausführungsform dient zur
Aufnahme von mit Nahrungsmitteln, beispielsweise Pommes Frites, gefüllten Tüten, wobei der Tütenhalter vorzugsweise
eine kreisförmige Öffnung aufweist, in die die Tüte einsetzbar ist. Über einen vorzugsweise ebenen Verbindungsabschnitt
schließt sich der Abstellabschnitt für das Getränkebehältnis an.
Wie vorstehend erwähnt, hat der Abstellabschnitt für das Getränkebehältnis einen das Getränkebehältnis formschlüssig
halternden Wandabschnitt. Zusätzlich hierzu kann der Abstellabschnitt einen Abstellboden aufweisen, auf den das
Getränkebehältnis aufgesetzt wird. Eine andere Ausführungsform
zeichnet sich jedoch dadurch aus, daß der Abstellabschnitt nur einen das Getränkebehältnis halternden
Wandabschnitt besitzt, d.h. keinen Abstellboden. Hier wird das Getränkebehältnis ausschließlich vom Wandabschnitt gehalten.
Um bei dieser Ausführungsform beispielsweise ein zylindrisches Getränkebehältnis aufzunehmen, ist der
Wandabschnitt leicht konisch ausgebildet, so daß ein Durchrutschen des Getränkebehältnisses nicht auftreten kann.
In Weiterbildung der Neuerung ist der Abstellabschnitt als Griffabschnitt ausgebildet, wodurch die Handhabung des Nahrungsmxttelaufnahmebehältnxsse
erleichtert wird. Ferner umgreift der Wandabschnitt des Abstellabschnitts das Getränkebehältnis
vorzugsweise vollständig, wodurch ein besonders guter Halteeffekt erreicht wird.
0 Der neuerungsgemäß vorgesehene Abstellabschnitt für ein Getränkebehältnis
kann beispielsweise zum Abstellen von Flaschen, Dosen, Bechern, Gläsern etc. dienen. Der Abstellabschnitt
ist zweckmässigerweise so in das Nahrungsmittelaufnahmebehältnis
integriert, daß sich dessen Handling, dessen Stapelbarkeit etc. nicht verschlechtert.
Die Neuerung wird nachfolgend anhand von zwei Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigen:
30
30
Figur 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungs-
form eines mit einem Abstellabschnitt für ein Getränkebehältnis versehenen Nahrungsmittelaufnahmebehältnisses
; 35
Figur 2 einen Schnitt entlang Linie A-A in Figur 1,-
Figur 3 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform
eines mit einem Abstellabschnitt versehenen Nahrungsmittelaufnahmebehältnisses; und
Figur 4 einen Schnitt entlang Linie B-B in Figur 3.
Das in den Figuren 1 und 2 dargestellte wegwerfbare Behältnis
1 besteht aus beschichteter Pappe und dient zur Aufnahme von zum sofortigen Verzehr beistimmten Nahrungsmitteln,
wie Pommes Frites, die beispielsweise an Imbißbuden erhältlich sind. Das Behältnis 1 besitzt einen Aufnahmeabschnitt
2 zur direkten Aufnahme des Nahrungsmittels, der in der Form einer Schale ausgebildet ist. Dieser Aufnahmeabschnitt
besitzt einen Boden 7 und Seitenwände 3, die schräg nach oben weisen. Hierdurch wird ein schalenförmiges Behältnis
gebildet.
Wie man den Figuren 1 und 2 entnehmen kann, schließt sich an den Teil einer Seitenwand 3 des schalenförmigen Aufnahmeabschnittes
2 ein Abstellabschnitt 4 für ein Getränkebehältnis, beispielsweise eine Getränkedose, an. Dieser Abschnitt
4 besteht aus dem gleichen Material wie der Aufnahmeabschnitt 2 und ist an diesen angeformt. Er besitzt einen
Boden 5 sowie eine Seitenwand 6, die kreisförmig ausgebildet ist und eine gewisse Höhe besitzt, so daß sie das Getränkebehältnis
formschlüssig umgibt, wie in Figur 2 gezeigt ist. Hierdurch wird das Getränkebehältnis im Abstell-0
abschnitt 4 gehalten.
Die hier beschriebene Ausführungsform hat den Vorteil, daß
der Abstellabschnitt 4 im Leerzustand auch als Griff des wegwerfbaren Gesamtbehältnisses verwendet werden kann, wenn
beispielsweise kein Getränkebehältnis abgestellt werden
soll. Der zur Herstellung des Abstellabschnittes erforderliche Materialaufwand ist gering, da der Boden 5 eine Verlängerung
des Bodens 7 darstellt und gleiches im wesentlichen auf die Wand 6 in bezug auf die Wand 3 zutrifft.
5
Die Figuren 3 und 4 zeigen eine weitere Ausführungsform eines
wegwerfbaren Behältnisses, die mit der Bezugsziffer 10
versehen ist. Auch dieses Behältnis besitzt einen Aufnahmeabschnitt 11. Dieser ist jedoch zur Aufnahme einer das Nahrungsmittel
enthaltenden Verpackung bestimmt, beispielsweise einer mit Pommes Frites gefüllten Tüte. Hierzu weist
der Aufnahmeabschnitt 11 ein kreisförmiges Loch 13 auf, das
mit einer sich konisch nach oben erweiternden Seitenwand versehen ist. In dieses Loch wird die das Nahrungsmittel
aufnehmende Tüte eingesetzt, wie in Figur 4 gestrichelt dargestellt.
Der Aufnahmeabschnitt 11 ist über einen Steg 14 mit einem Abstellabschnitt 16 für ein Getränkebehältnis verbunden.
Dieser Abstellabschnitt besitzt eine kreisförmige Vertiefung mit einem Boden 15 und einer Seitenwand 17, die ein
entsprechendes Getränkebehältnis, beispielsweise eine Getränkedose, formschlüssig umgibt. Ein entsprechendes Behältnis
ist gestrichelt in Figur 4 dargestellt.
In beiden Fällen ist somit das wegwerfbare Nahrungsmittelaufnahmebehältnis
durch einen Abstellabschnitt für ein Getränkebehältnis erweitert, so daß die Einsatzmöglichkeit
von derartigen wegwerfbaren Nahrungsmittelaufnahmebehalt-0
nissen erweitert wird.
Claims (7)
1. Wegwerfbares Behältnis zur Aufnahme von zum sofortigen Verzehr bestimmten Nahrungsmitteln, wie Pommes Frites,
mit einem Aufnahmeabschnitt zur direkten Aufnahme des Nahrungsmittels oder zur Aufnahme einer das Nahrungsmittel
enthaltenden Verpackung, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (1, 10) einen Abstellabschnitt
(4,16) für ein Getränkebehältnis aufweist, der einen das Getränkebehältnis formschlüssig halternden Wandabschnitt
(6,17) besitzt.
2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es als Schale mit sich daran anschließendem Abstellabschnitt
(4) ausgebildet ist.
3. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es als Tütenhalter mit sich daran anschließendem Abstellabschnitt
(16) ausgebildet ist.
4. Behältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstellabschnitt (4, 16)
einen Abstellboden (5, 15) aufweist.
5. Behältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, da-
• ··&bgr;· ·
• &bgr;
durch gekennzeichnet, daß der Abstellabschnitt nur einen das Getrankebehältnxs halternden Wandabschnitt
besitzt.
6. Behältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstellabschnitt (4,16)
als Griffabschnitt ausgebildet ist.
7. Behältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Wandabschnitt (6, 17)
des Abstellabschnitts (4, 16) das Getränkebehältnis vollständig umgreift.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29818982U DE29818982U1 (de) | 1998-10-24 | 1998-10-24 | Wegwerfbares Behältnis |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29818982U DE29818982U1 (de) | 1998-10-24 | 1998-10-24 | Wegwerfbares Behältnis |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29818982U1 true DE29818982U1 (de) | 1999-02-25 |
Family
ID=8064339
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29818982U Expired - Lifetime DE29818982U1 (de) | 1998-10-24 | 1998-10-24 | Wegwerfbares Behältnis |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29818982U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP4059385A4 (de) * | 2019-11-12 | 2023-11-15 | Mestrans, S.L. | Stütze zum tragen von behältern mit einer einzigen hand |
-
1998
- 1998-10-24 DE DE29818982U patent/DE29818982U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP4059385A4 (de) * | 2019-11-12 | 2023-11-15 | Mestrans, S.L. | Stütze zum tragen von behältern mit einer einzigen hand |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990408 |
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Effective date: 20020702 |
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