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DE29818684U1 - Trinkgefäß, insbesondere zur Verwendung in Transportmitteln - Google Patents

Trinkgefäß, insbesondere zur Verwendung in Transportmitteln

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DE29818684U1
DE29818684U1 DE29818684U DE29818684U DE29818684U1 DE 29818684 U1 DE29818684 U1 DE 29818684U1 DE 29818684 U DE29818684 U DE 29818684U DE 29818684 U DE29818684 U DE 29818684U DE 29818684 U1 DE29818684 U1 DE 29818684U1
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47G19/2261Drinking glasses or vessels with integral means to prevent the glass from slipping or tipping-over
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N3/00Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for
    • B60N3/10Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of receptacles for food or beverages, e.g. refrigerated
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  • Physics & Mathematics (AREA)
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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)

Description

PFISTER & PFISTER PATENTANWÄLTE* 'bipl.-lng'. Helmut Pfister
European Patent Attorney Dipl.-Phys. Stefan Pfister
D-87700 Memmingen/Bayern 2 0/4 Büroi: Herrenstraße 11
Telefon 0 83 31/2412 Telefax 083 31/24 07 Büro 2: Buxacher Straße 9
Telefon 08331/65183 Telefax 08331/65185 Postgiroamt München 1343 39-805 (BLZ 700100 80) Bayer. Vereinsbank Memmingen 2 303 396 (BLZ 731 200 75) USt-Id. Nr. · Vat Reg. No. · N° CEE DE 129066032
20. OKT. 1998
Herrn Rolf Gschwind Untere Gewendhalde 17, 8843 0 Rot a. d. Rot
'Trinkgefäß, insbesondere zur Verwendung in Transportmitteln"
Die Erfindung betrifft ein Trinkgefäß, insbesondere zur Verwendung in Transportmitteln auf dem Land, in der Luft oder auf dem Wasser, bestehend aus einem Körper, der im unteren Bereich das Getränk aufnimmt, wobei der Körper eine Mantelfläche besitzt, an der im oberen Bereich des Trinkgefäßes eine Trinköffnung angeordnet ist.
Es ist bereits bekannt, kalte Getränke in Dosen anzubieten, die eine verhältnismäßig kleine Trinköffnung aufweisen, damit der inhalt bei Erschütterung nicht oder nicht so leicht herausschwappt. Jedoch nicht jeder liebt das Trinken aus Dosen. Auch sind sie nicht unbedingt für alle Getränke geeignet. Bei heißen
• ·
Getränken verbrennt man sich leicht die Finger, und Wein aus Dosen läßt jeden Weinliebhaber schaudern. Die schwappsichere Verwendung von Bechern und Tassen ist nur in Verbindung mit einem Deckel, durch den eventuell auch ein Trinkröhrchen eingesteckt werden kann, möglich. Aus dem Gebrauchsmuster G 93 19 738.1 ist ein Trinkgefäß bekannt, das aus einem das Getränk aufnehmenden voluminösen Teil und einer daran angeformten Trinköffnung mit hohem Rand besteht, wobei jedoch der das Getränk aufnehmende Teil eine sehr große Bodenstandfläche aufweist und sich nach oben hin verjüngt. Dies hat den Vorteil, daß der Schwerpunkt des Gefäßes inklusive Inhalt sehr tief liegt und somit ein Umkippen erschwert ist. Die Kontur des das Getränk aufnehmenden Innenraums dieses Gefäßes ist derart geformt, daß eine Wellenbildung des Getränkes bei Schwankungen des Gefäßes unterbunden wird.
Das durch dieses Gebrauchsmuster bekannte Trinkgefäß ist sehr unförmig. Auch ist es notwendig, durch die bauchige Form, um die letzte Neige auszutrinken, den Kopf weit nach hinten zu lehnen. Es ist deshalb für den Fahrer eines Transportmittels, gleich welche Art, nicht geeignet, ohne die Fahrsicherheit zu gefährden.
Es ist Aufgabe der Erfindung ein Trinkgefäß zu schaffen, das überall und auch in handelsüblichen Becherhaltern sicher abgestellt werden kann, ohne daß der Inhalt herausschwappt. Das Gefäß soll leicht zu halten sein und beim daraus Trinken immer noch bequem zu benutzen sein, so daß keine Beeinträchtigung beim Führen eines Fahrzeuges entsteht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Gefäß Verwendung findet mit einer im wesentlichen vertikal verlaufenden Mantelfläche, in deren Bereich, zwischen Getränkeaufnahme und Trinköffnung, ein Schwapprand in Form eines nach innenragenden Wulstes vorgesehen ist. Die Kontur dieses Wulstes
ist derart ausgestaltet, daß die durch Erschütterung des Gefäßes entstehenden Wellen des flüssigen Inhaltes gedämpft werden bzw. davon abgehalten werden hoch über den Rand hinauszuschwappen.
Auch soll die nach dem Trinken im oberen Bereich verbleibende Flüssigkeit, nachdem das Gefäß abgestellt ist, wieder nach unten ablaufen können. Die Kontur ist deshalb zur Horizontalen hin spitz zulaufend, vorteilhafterweise ist sie dahin zusätzlich noch konkav abgerundet.
Die Höhe des oberen Bereichs des Gefäßes, das die Trinköffnung bildet, ist so gewählt, daß Tröpfchen, die trotz des wellendämpfenden Wulstes entstehen, nicht über den Gefäßrand hinausspritzen können. Die Außenform des erfindungsgemäßen Trinkgefäßes ist im wesentlichen zylindrisch gestaltet. Der Durchmesser entspricht in etwa dem handelsüblicher Getränkedosen, so daß es ohne weiteres in die in den Fahrzeugen vorgesehenen Getränkebecherhalter hineinpaßt. In seinem Querschnitt kann das Gefäß rund sein, damit es ergonomisch gut in der Hand liegt, oder auch vieleckig, was den Vorteil hat, daß greifende Finger nicht so leicht abrutschen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform verjüngt sich die Außenform des Gefäßes leicht konisch nach unten. Somit wird vermieden, daß es beim Einsetzen und Herausnehmen aus einer Becherhalterung verkantet. Umgekehrt kann sich die Außenform auch nach oben hin verjüngen, um eine stabilere Standfähigkeit zu bieten. In jedem Fall ist der Neigungswinkel der Mantelfläche zur Vertikalen hin im oberen und unteren Bereich des Gefäßes jeweils gleich. Auskerbungen an der Außenseite der Mantelfläche erhöhen die Griffsicherheit des Gefäßes. Insbesondere im Bereich zwischen Getränkaufnahme und Trinköffnung ist eine umlaufende Nut vorteilhaft, die ein sicheres Halten des Gefäßes bietet. Auch ein Henkel erleichtert das Greifen des Gefäßes,
jedoch muß dieser oberhalb des Ringes einer Becherhalterung angeformt sein.
Es ist jedoch nicht vorgesehen, das erfindungsgemäße Trinkgefäß nur in Becherhalterungen zu verwenden. Es soll überall sicher abgestellt werden können. Zu diesem Zweck weist es an oder in seinem Boden beziehungsweise in diesem Bereich einen Magneten auf. Dieser Magnet kann auf der Unterseite des Bodens angebracht oder ebenso im Gefäßboden eingeformt sein. Als Materialien für das Gefäß eignen sich Kunststoffe, Plexiglas, Metall und sogar Holz oder auch Glas sind möglich. Schon allein durch das Gewicht des Magneten ist eine bessere Standfestigkeit des Gefäßes gegeben. Es kann aber auch mit einer Abstellfläche, welche selbst metallisch und so magnetisierbar ist oder einem solche Eigenschaften aufweisenden Teil, welches auf der Abstellfläche angebracht ist, zusammenwirken. Somit ist das Gefäß unabhängig von einem festen Standort. Es steht sogar sicher auf dem Wagendach eines Autos. Damit man es auch an anderen, nichtmagnetischen Orten sicher abstellen kann, ist dem Gefäß eine magnetisierbare Platte mitgegeben, die man an allen gewünschten Stellen aufkleben oder sonstwie befestigen kann. Als Beispiel wird vorgeschlagen, diese Platte auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeuges oder auf einem Kunststofftablett, wie sie zum Beispiel in Flugzeugen oder auf Partys ausgegeben werden, zu befestigen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Unterseite des Bodens eine Ausnehmung auf, die eine auf der Abstellfläche bzw. auf der mit dem Magneten zusammenwirkenden Platte, angeformten Nase aufnimmt. Somit ist gewährleistet, daß das Gefäß auch ohne hinzuschauen auf dem vorgesehenen Platz sicher abgestellt wird.
Als weitere Maßnahme für den sicheren Stand des Gefäßes eignet sich ein rutschfester Belag zwischen Abstellfläche und Gefäß.
Dieser kann aus Gummi bestehen, vorteilhaft jedoch ist ein 0-Ring aus Silikon, welcher nicht nur eine rutschfeste Eigenschaft hat, sondern zusätzlich auch eine schwingungsdämpfende Funktion ausübt.
Eine genaue Beschreibung des erfindungsgemäßen Trinkgefäßes wird im folgenden in den Figuren näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 die Seitenansicht einer Ausführ
ung sform des erfindungsgemäßen Trinkgefäßes,
Fig. 2 die Seitenansicht eines weiteren
erfindungsgemäßen Trinkgefäßes, geschnitten,
Fig. 3 den unteren Bereich des erfind
ungsgemäßen Trinkgefäßes im Schnitt.
Das in Fig. 1 dargestellte Trinkgefäß 1 zur Verwendung insbesondere in Fahrzeugen oder überall dort, wo verhindert werden soll, daß durch unruhige Bewegungen der Inhalt herausschwappt, besteht aus einer im wesentlichen zylindrischen Außenform, die jedoch leicht konisch sich nach untern verjüngend verläuft. Im oberen Bereich 13 ist ein Henkel 11 angeformt, der so weit oben angeordnet ist, daß der Haltering 21, einer in Fahrzeugen vorgesehenen Becherhalterung 2 nicht mit diesem kollidiert.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführung des erfindungsgemäßen Trinkgefäßes 1 im Schnitt. Es ist zu sehen, daß es aus einem unteren, das Getränk aufnehmenden Bereich 12 und aus einem oberen Bereich 13, der als Trinköffnung insbesondere als
Becherrand dient, besteht. Die Trinköffnung ist mit einem umlaufenden Rand 17 versehen, der das Trinken erleichtert und auch Tropfenbildung vermeidet. Beide Bereiche 12, 13 werden von einem, nach innen ragenden Wulst 14 unterteilt. Der Wulst 14 hat die Funktion die durch Erschütterung des Gefäßes 1 entstehenden Schwappbewegungen des Getränkes zu dämpfen, bzw. zu verhindern, daß die Flüssigkeit allzuleicht nach oben spritzt. Auch soll die nach dem Trinken im oberen Bereich 13 verbleibende Flüssigkeit in den unteren Bereich 12 hin ablaufen können. Er ist deshalb zur Horizontalen 3 hin spitz zulaufend und mit einer zur Horizontalen 3 hin abgerundeten konvexen Form gebildet. Die Mantelfläche des Gefäßes l weist in diesem Bereich zwischen Trinköffnung 13 und Getränkaufnahme 12 eine umlaufende Nut 15 auf, die in etwa der Form des Wulstes 14 entspricht, aufgrund von Meterialeinsparung und auch, um das Gefäß sicher greifen zu können.
Der Schnitt im unteren Bereich 12 des Trinkgefäßes 1 zeigt einen im Gefäßboden eingeformten Magneten 4, der mit der magnetisierbaren metallischen Platte 5 zusammenwirkt. Diese Platte 5 ist im Falle, daß die Abstellfläche 7 selbst nicht magnetisch ist, auf dieser befestigt, sei es durch Kleben oder eine andere Befestigungsart. in der Ausführung nach Fig. 2 weist die Metallplatte 5 eine mittels Tiefziehverfahren hergestellte Erhebung bzw. Nase 16 auf, die von einer auf der Gefäßbodenunterseite vorgesehenen Ausnehmung 15 aufgenommen wird. Dadurch wird das Trinkgefäß l beim Absetzen auf der Abstellfläche 7 gleich richtig zentriert. Die Ausnehmung 15 kann auch derart gestaltet sein, daß die gesamte Platte 5 aufgenommen wird, so daß sie bei der Verwendung des Gefäßes 1 an einem anderen Ort nicht stört.
Fig. 3 zeigt den unteren Bereich 12 in einer weiteren Ausführung des erfindungsgemäßen Gefäßes 1 im Schnitt. Hier ist zusätzlich zum Magneten 4 und der Metallplatte 5 ein Silikon-O-
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Ring 6 vorgesehen, der ein Verrutschen des Gefäßes verhindern soll und zusätzlich eine schwingungsdämpfende Eigenschaft hat. Das Gefäß schwingt so auch bei unruhiger Umgebung nicht so stark auf.
Es ist auch möglich einen schwingungsdämpfenden Belag zwischen Abstellfläche 7 und Magneten 4 anzuordnen. Dann sollte die Ausnehmung 15 jedoch tiefer sein, so daß sie die Metallplatte 5 und den Belag fast vollständig aufnimmt.
In Fig. 1 und Fig. 2 ist gezeigt, daß die Mantelfläche des Gefäßes im wesentlichen vertikal verlaufend (wenn das Gefäß abgestellt ist) ist. Zum vollständigen Leeren des Gefäßes muß der Benutzer den Kopf nicht allzu weit nach hinten lehnen, weshalb zum Beispiel das Führen eines Fahrzeuges nicht beeinträchtigt ist. Unterstützt wird dieser Effekt noch durch eine konische Ausgestaltung des Gefäßes.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart würden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.

Claims (26)

1. Trinkgefäß, insbesondere zur Verwendung in Transportmitteln auf dem Land, in der Luft oder auf dem Wasser, bestehend aus einem Körper, der im unteren Bereich das Getränk aufnimmt, wobei der Körper eine Mantelfläche besitzt, an der im oberen Bereich des Trinkgefäßes eine Trinköffnung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der Mantelfläche ein nach innen ragender Wulst (14) vorgesehen ist.
2. Trinkgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (14) den unteren Bereich (12) vom oberen Bereich (13) trennt.
3. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur des Wulstes (14) abgerundet ist.
4. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur des Wulstes (14) zur Horizontalen (3) hin konvex abgerundet ist.
5. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenform im wesentlichen zylindrisch gestaltet ist.
6. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der im wesentlichen zylindrischen Außenform etwa dem Durchmesser einer handelsüblichen Getränkedose entspricht.
7. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen zylindrische Außenform leicht konisch sich nach unten verjüngend geformt ist.
8. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen zylindrische Außenform leicht konisch sich nach oben verjüngend geformt ist.
9. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt des Trinkgefäßes dem eines Vielecks entspricht.
10. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelaußenfläche zwischen oberem (13) und unterem Bereich (12) eine umlaufende Nut (10) aufweist.
11. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelaußenfläche des im wesentlichen zylindrischen Gefäßes zur Nut (10) hin abgerundet ist.
12. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Bereich (13) ein Henkel (11) angeformt ist.
13. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sein Boden mit einem Magneten (4) ausgestattet ist.
14. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an seinem Boden ein Magnet (4) befestigt ist.
15. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Boden ein Magnet (4) eingeformt ist.
16. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Magnet (4) mit einer metallischen und/oder magnetisierbaren Abstellfläche zusammenwirkt.
17. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Magnet (4) mit einem metallischen und/oder magnetisierbaren Teil (5) zusammenwirkt, das auf oder in einer Abstellfläche (7) befestigbar oder vorgesehen ist.
18. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil (5) selbst ein Magnet (4) ist.
19. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Unterseite des Bodens eine Ausnehmung (15) vorgesehen ist.
20. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Boden vorgesehene Ausnehmung (15) mit einer an der Abstellfläche angeformten Nase (16) zusammenwirkt.
21. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (15) das auf der Abstellfläche aufgebrachte metallische Teil (5) vollständig aufnimmt.
22. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Unterseite des Bodens ein rutschfester Belag (6) vorgesehen ist.
23. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gefäß (1) und Abstellfläche ein schwingungsdämpfendes Element (6) vorgesehen ist.
24. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der rutschfeste Belag (6) gleichzeitig die schwingungsdämpfende Funktion übernimmt.
25. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der an der Unterseite des Bodens vorgesehene rutschfeste Belag (6) ein O- Ring ist.
26. Trinkgefäß nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen Unterseite des Bodens und Abstellfläche angeordnete Belag (6) aus Silikon besteht.
DE29818684U 1998-10-20 1998-10-20 Trinkgefäß, insbesondere zur Verwendung in Transportmitteln Expired - Lifetime DE29818684U1 (de)

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