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DE29817161U1 - Gassackabdeckung mit Einrichtung zu ihrer lösbaren Befestigung - Google Patents

Gassackabdeckung mit Einrichtung zu ihrer lösbaren Befestigung

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DE29817161U1
DE29817161U1 DE29817161U DE29817161U DE29817161U1 DE 29817161 U1 DE29817161 U1 DE 29817161U1 DE 29817161 U DE29817161 U DE 29817161U DE 29817161 U DE29817161 U DE 29817161U DE 29817161 U1 DE29817161 U1 DE 29817161U1
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gas bag
tear
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bag cover
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
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    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
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    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
    • B60R21/215Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components characterised by the covers for the inflatable member

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Air Bags (AREA)

Description

PRINZ & PARTNERObR- ·■ ""·"■
PATENTANWÄLTE Manzingerweg 7
EUROPEANPATENTATTORNEYS D-81241 München
EUROPEANTRADEMARKATTORNEYS Tel. +49 89 89 69 80
24. September 1998
TRW Occupant Restraint Systems
GmbH & Co. KG
Industriestraße 20
D-73551 Alfdorf
Unser Zeichen: T 8739 DE
KI/sc
Gassackabdeckung mit Einrichtung zu ihrer lösbaren Befestigung
Die Erfindung betrifft eine Gassackabdeckung und eine Einrichtung zum lösbaren Befestigen wenigstens eines Teiles der Gassackabdeckung an einem Fahrzeug, wobei die Einrichtung wenigstens einen Halteabschnitt aufweist und die Gassackabdeckung einen Teil hat, welcher eine Gassackentfaltungsöffnung verdeckt und einen Rand aufweist, an welchem der Halteabschnitt angreift, wobei die Einrichtung so nachgiebig ist, daß sich die Gassackabdeckung beim Freilegen der Gassackentfaltungsöffnung aus ihrer durch den Halteabschnitt gebildeten Lagerung herausbewegen kann.
Eine gattungsgemäße Gassackabdeckung samt einer Einrichtung zu ihrer lösbaren Befestigung ist aus der DE 296 03 316.2 bekannt. Die Gassackabdeckung stellt dabei die Verkleidung des Fahrzeugdaches dar.
Im Bereich des Dachrahmens ist ein profilierter Keder am Dachrahmen selbst befestigt. Dieser Keder hat einen im Profil hakenförmigen Arm, der den Außenrand der Verkleidung erfaßt. Beim Entfalten eines Kopf-Seitengassacks, der zwischen der Gassackabdeckung und dem Dachrahmen befestigt ist, klappt ein äußerer Teil der Gassackabdeckung nach unten. Hierzu springt der äußere Rand der Abdeckung aus dem hakenförmigen Arm des Keders. Auf das Aufklappen der Gassackabdeckung hin
wird die Gassackentfaltungsöffnung freigelegt, so daß sich der Gassack durch sie hindurch und entlang des Fensters des Fahrzeugs erstrecken kann. Einerseits muß die Einrichtung zur Befestigung die Verkleidung für den normalen Fahrbetrieb sicher am Fahrzeug fixieren, andererseits darf sie zum Freilegen der Gassackentfaltungsöffnung dem Öffnen der Abdeckung keinen zu großen Widerstand entgegensetzen. Dies würde den Entfaltungsvorgang nämlich behindern. Gerade bei tiefen Temperaturen wird die üblicherweise aus Kunststoff bestehende Einrichtung aber für einen solchen hohen Widerstand sorgen.
Die Erfindung schafft eine Gassackabdeckung samt einer Einrichtung zum lösbaren Befestigen, die ein leichteres Öffnen der Gassackabdeckung, welche insbesondere durch Verkleidungsteile gebildet ist, auch bei niedrigen Temperaturen ermöglicht. Dies wird bei einer Gassackabdeckung samt einer Einrichtung der obengenannten Art dadurch erreicht, daß die Einrichtung einen Aufreiß- und einen Lagerungsabschnitt aufweist, wobei der Aufreißabschnitt beim Freilegen der Gassackentfaltungsöffnung und beim Verschieben des Halteabschnitts zerstört wird und dadurch die Nachgiebigkeit der Einrichtung erhöht wird, und wobei der Halteabschnitt nach der Zerstörung des Aufreißabschnitts durch den Lagerungsabschnitt an der Einrichtung befestigt bleibt.
Bei der erfindungsgemäßen Abdeckung samt Befestigungseinrichtung erhöht der Aufreißabschnitt im nicht zerstörten Zustand die Haltekraft der Einrichtung. Wird jedoch eine Grenzkraft auf den Halteabschnitt bei dem Freilegen der Gassackentfaltungsöffnung überschritten, wird der Aufreißabschnitt zerstört, so daß dem vollständigen Verschieben oder Verschwenken des Teiles der Gassackabdeckung, der die Gassackentfaltungsöffnung normalerweise verschließt, nur ein geringer Widerstand seitens der Einrichtung entgegengesetzt wird. Damit keine fliegenden Teile vorhanden sind, ist der Lagerungsabschnitt vorgesehen, der den Halteabschnitt noch an der Einrichtung hält, selbst wenn der Aufreißabschnitt verstellt ist. Der Aufreißabschnitt liegt vorzugsweise im für den Fahrzeuginsassen nicht sichtbaren, d.h.
verdeckten Raum hinter der Gassackabdeckung, und nur das den Rand erfassende Ende des Halteabschnitts ist für den Insassen sichtbar.
Der Aufreißabschnitt hat vorzugsweise eine Aufreißlinie, die durch Materialschwächung gebildet ist.
Der Halteabschnitt wiederum ist gemäß einer Ausgestaltung eine längs des zu haltenden Randes verlaufende Lippe, ähnlich einer Dichtlippe. Die Einrichtung weist ferner vorzugsweise eine kederartige Gestalt mit einem Hohlprofil auf.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform ist die Einrichtung aus einem Endlosprofil hergestellt, das im Querschnitt U-förmig ausgestaltet ist und zwei gegenüberliegende Schenkel hat, welche wenigstens durch zwei Stege verbunden sind, von denen ein Steg den Aufreißabschnitt definiert und der andere Steg den Lagerungsabschnitt. Der Halteabschnitt ist ein im Querschnitt hakenförmiger Endabschnitt eines überlangen Schenkels.
Die Erfindung betrifft insbesondere eine Gassackabdeckung in Form einer Dach- oder Säulenverkleidung des Fahrzeugs, hinter der sich ein Seitengassack befindet.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und aus den nachfolgenden Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird. In den Zeichnungen zeigen:
- Figur 1 eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Gassackabdeckung in Form einer Dachverkleidung samt einer an der Türdichtung befestigten Einrichtung zum lösbaren Befestigen der Gassackabdeckung, in Querschnittsansicht;
- Figur 2 eine vergrößerte Ansicht der in Figur 1 gezeigten Gassackabdeckung samt Befestigungseinrichtung;
- Figur 3 eine Figur 2 entsprechende Querschnittsansicht durch eine erfindungsgemäße Gassackabdeckung samt, im Vergleich zu Figur 2, geringfügig modifizierter Befestigungseinrichtung; und
- Figur 4 die Gassackabdeckung samt Befestigungseinrichtung nach Figur 3 beim Freilegen der Gassackentfaltungsöffnung.
In Figur 1 ist stilisiert ein Schnitt durch ein Fahrzeug im Bereich eines Dachrahmens dargestellt. Der Dachrahmen selbst ist sehr vereinfacht dargestellt und mit dem Bezugszeichen 3 versehen. Ein Fortsatz 5 des Dachrahmens dient unter anderem der Befestigung der aus einem Endlosprofil gebildeten Dichtung 7 für die nicht dargestellte Fahrzeugtür. Die Dichtung 7 hat hierzu einen U-förmigen Aufnahmeabschnitt 9, der mit nach innen ragenden, hakenförmigen Stegen versehen ist, die zur lagesicheren Halterung der Dichtung 7 am Fortsatz 5 dienen. Mit 11 ist eine Gassackabdeckung in Form eines Abschnitts einer Dachverkleidung, auch Himmel genannt, dargestellt. Zwischen Dachrahmen 3 und Gassackabdeckung 11 ist ein Kopf-Seitengassackmodul 13 (ebenfalls stark stilisiert dargestellt) angeordnet, das einen Gasführungskanal 15 und einen Kopf-Seitengassack 17 aufweist. Die Gassackabdeckung 11 wird durch einen klappenartigen seitlichen Abschnitt der Dachverkleidung gebildet, der wiederum durch eine Art Filmscharnier 19 begrenzt ist, wobei das Filmscharnier durch eine Einbuchtung 21 in der Dachverkleidung gebildet wird. Die Gassackabdeckung 11 hat einen unteren Rand 23, der durch eine Einrichtung 25 zum lösbaren Befestigen der Gassackabdeckung 11 im Bereich dieses Randes an den Dachrahmen 3 gedrückt wird. Die Einrichtung 25, welche in Figur 2 näher dargestellt ist, ist ebenfalls aus einem Endlosprofil aus Gummi oder Kunststoff gefertigt und auf die Dichtung 7 aufgeklebt oder extrudiert.
Die Einrichtung 25 zum lösbaren Befestigen der Gassackabdeckung 11 hat ein im Querschnitt U-förmiges Profil mit zwei einander gegenüberliegenden Schenkeln 27, 29, wobei nur der Schenkel 27 von außen sichtbar ist. Die beiden Schenkel 27 und 29 werden durch zwei Stege miteinander verbunden, nämlich einen der Gassackabdeckung 11 nahen, als Aufreißabschnitt 31 bezeichneten Steg sowie einen sich mit Abstand dazu befindlichen als Lagerungsabschnitt 33 bezeichneten Steg. Zwischen den Stegen ist ein Hohlraum 35 ausgebildet. Der Schenkel 29 weist einen Befestigungsabschnitt 37 auf, in dessen Bereich die Einrichtung 25 auf die Dichtung 7 aufgeklebt oder extrudiert ist. Der Schenkel 27 ist deutlich langer als der Schenkel 29 ausgebildet und hat einen hakenförmigen Endabschnitt, der als Halteabschnitt 39 bezeichnet wird. Dieser Halteabschnitt 39 ist so geformt, daß er und damit die
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Einrichtung 25 den Rand 23 umgreift, dadurch erfaßt und an den Dachrahmen 3 oder die Dichtung 7 drückt.
Die in Figur 3 dargestellte Ausführungsform der Gassackabdeckung entspricht der in Figur 2 gezeigten weitgehend. Als einziger Unterschied ist der Aufreißabschnitt 31 mit einer Materialschwächung versehen, die eine Aufreißlinie 41 definiert.
Es muß jedoch nicht nur ein Aufreißabschnitt vorgesehen sein, sondern die beiden Schenkel 27 oder 29 können auch durch weitere Stege miteinander verbunden sein, beispielsweise durch einen Steg, der von dem freien, äußeren Rand des Schenkels 29 ausgeht. Darüber hinaus muß die Aufreißlinie 41 nicht über die gesamte Länge der kederartigen Befestigungseinrichtung 25 verlaufen, sondern kann sich auch nur abschnittsweise in Längsrichtung erstrecken.
Die Einrichtung 25 hält den unteren Rand 23 der Gassackabdeckung 11 im normalen Fahrbetrieb lagesicher. Sobald jedoch der Gassack 17 entfaltet werden muß und sich zwischen die Gassackabdeckung 11 und den Dachrahmen 3 nach unten drückt, ist die Gassackabdeckung 11 bestrebt, im Uhrzeigersinn nach außen um das Filmscharnier 19 herum auf zuschwenken. Dadurch wird eine Gassackentfaltungsöffnung 51 freigelegt, die in Figur 4 zu sehen ist.
In Figur 4 ist der Prozeß des Öffnens oder Freilegens der Gassackentfaltungsöffnung dargestellt. Durch die seitlich in Figur 4 nach links wirkende Kraft des sich entfaltenden Gassacks 17 wird der Halteabschnitt 39 nach außen und, aufgrund seiner Schräge, auch nach unten gedrückt, denn die Abdeckung 11 ist bestrebt, sich aus ihrer Lagerung zu lösen. Dadurch wird über den Halteabschnitt 39 und den Schenkel 27 eine Zugkraft auf den Aufreißabschnitt 31 ausgeübt, die zur Zerstörung dieses als Aufreißabschnitt 31 bezeichneten Steges führt. Dies ist in Figur 4 dargestellt. Nur noch der Lagerungsabschnitt 33 verbindet dann die beiden Schenkel 27 und 29 miteinander. Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 wird, auch ohne Aufreißlinie 41, ebenfalls der Aufreißabschnitt 31 beim Nachuntenschwenken des Schenkels 27 zerstört.
Der Lagerungsabschnitt 33 hat mehrere Funktionen. Zum einen dient er als Schwenklager beim weiteren Öffnen der Gassackabdeckung 11, nach dem Zerstören des Aufreißabschnitts 31. Darüber hinaus verhindert er, daß der Halteabschnitt 39 mit dem gesamten Schenkel 27 beim Öffnen als loses Teil in den Fahrzeuginnenraum fliegen kann. Dadurch, daß der Aufreißabschnitt 31 zu Beginn des Öffnungsvorganges zerstört wird, setzt die Einrichtung 25 dem weiteren Verschwenken des Schenkels 27 samt des Halteabschnitts 39 nach unten in Pfeilrichtung einen sehr geringen Widerstand entgegen. Der Widerstand wird hauptsächlich nur noch durch den Biegewiderstand im Bereich des Lagerungsabschnitts 33 definiert. Einzelne Stellungen der Gassackabdeckung 11 während des Schwenkens sind in Figur 4 mit unterbrochenen Linien dargestellt, ebenso wie die Bewegungsrichtungen von Gassackabdeckung 11 und Halteabschnitt 39, die durch Pfeile dargestellt sind. Nach dem Aufschwenken der Gassackabdeckung 11 tritt der Kopf-Seitengassack 17 durch die Gassackentfaltungsöffnung 51 hindurch und erstreckt sich vor ein Fahrzeugfenster.
Die gezeigte Gassackabdeckung samt ihrer Einrichtung zum lösbaren Befestigen ist insbesondere für sogenannte ABC-Gassäcke hervorragend geeignet, die die Seitenscheiben des Fahrzeugs bei einem Seitenaufprall vorhangähnlich abdecken.
Die gezeigte Einrichtung ist aber nicht nur für die Befestigung der Verkleidung des Fahrzeugdaches geeignet, sondern zum Beispiel auch für andere Innenraumverkleidungen, zum Beispiel die einer Fahrzeugsäule.

Claims (12)

  1. PRINZ & PARTNERgJ':": "'"' ::"":
    PATENTANWÄLTE Manzingerweg 7
    EUROPEANPATENTATTORNEYS D-81241 München
    EUROPEANTRADEMARKATTORNEYS Tel. +49 89 89 69 80
    24. September 1998
    TRW Occupant Restraint Systems
    GmbH & Co. KG
    Industriestraße 20
    D-73551 Alfdorf
    Unser Zeichen: T 8739 DE
    KI/ms/sc
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    Schutzansprüche
    1. Gassackabdeckung und Einrichtung zum lösbaren Befestigen wenigstens eines Teiles der Gassackabdeckung an einem Fahrzeug, wobei die Einrichtung (25) wenigstens einen Halteabschnitt (39) und die Gassackabdeckung (11) einen Teil hat, welcher eine Gassackentfaltungsöffung (51) verdeckt und einen Rand (23) aufweist, an welchem der Halteabschnitt (39) angreift, wobei die Einrichtung (25) so nachgiebig ist, daß sich die Gassackabdeckung (11) beim Freilegen der Gassackentfaltungsöffnung (51) aus ihrer durch den Halteabschnitt (39) gebildeten Lagerung herausbewegen kann,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (25) einen Aufreiß- und einen Lagerungsabschnitt (31, 33) aufweist,
    wobei der Aufreißabschnitt (31) beim Freilegen der Gassackentfaltungsöffnung (51) und beim Verschieben des Halteabschnitts (39) zerstört wird und dadurch die Nachgiebigkeit der Einrichtung (25) erhöht wird, und
    wobei der Halteabschnitt (39) nach dem Zerstören des Aufreißabschnitts (31) durch den Lagerungsabschnitt (33) an der Einrichtung
    (25) befestigt bleibt.
  2. 2. Gassackabdeckung und Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißabschnitt (31) eine durch Material-Schwächung gebildete Aufreißlinie (41) hat.
    -2-
  3. 3. Gassackabdeckung und Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteabschnitt (39) eine längs des zu haltenden Randes (23) verlaufende Lippe ist.
  4. 4. Gassackabdeckung und Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (25) eine kederartige Gestalt und ein Hohlprofil aufweist.
  5. 5. Gassackabdeckung und Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (25) einen Befestigungsabschnitt (37) aufweist, an dem sie fahrzeugfest montiert wird.
  6. 6. Gassackabdeckung und Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißabschnitt (31) als Verbindungssteg zwischen dem Befestigungsabschnitt (37) und dem Halteabschnitt (39) ausgebildet ist.
  7. 7. Gassackabdeckung und Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerungsabschnitt (33) nach dem Zerstören des Aufreißabschnitts (31) elastisch so verformt wird, um ein Verschwenken des Halteabschnitts (39) zu erlauben.
  8. 8. Gassackabdeckung und Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (25) an einer Dichtung (7) einer Tür oder eines Fensters des Fahrzeugs befestigt ist.
  9. 9. Gassackabdeckung und Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung der Einrichtung (25) an der Dichtung (7) durch Kleben oder Extrudieren erfolgt.
  10. 10. Gassackabdeckung und Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (25) im Querschnitt ein U-Profil hat und der Halteabschnitt (39) ein hakenförmiger Endabschnitt eines überlangen Schenkels (27) des Profils ist und der Aufreißabschnitt (31) ein die Schenkel (27, 29) verbindender Steg ist.
    -3-
  11. 11. Gassackabdeckung und Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerungsabschnitt (33) ein die Schenkel (27, 29) verbindender Steg ist.
  12. 12. Gassackabdeckung und Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gassackabdeckung eine Dachoder Säulenverkleidung des Fahrzeugs ist, hinter der sich ein Seitengassack befindet.
DE29817161U 1998-09-24 1998-09-24 Gassackabdeckung mit Einrichtung zu ihrer lösbaren Befestigung Expired - Lifetime DE29817161U1 (de)

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DE19945404A DE19945404A1 (de) 1998-09-24 1999-09-22 Gassackabdeckung mit Einrichtung zu ihrer lösbaren Befestigung
US09/404,069 US6183004B1 (en) 1998-09-24 1999-09-23 Gas bag covering system

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