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DE29817614U1 - Haltevorrichtung für ein mobiles Funktelefon - Google Patents

Haltevorrichtung für ein mobiles Funktelefon

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DE29817614U1
DE29817614U1 DE29817614U DE29817614U DE29817614U1 DE 29817614 U1 DE29817614 U1 DE 29817614U1 DE 29817614 U DE29817614 U DE 29817614U DE 29817614 U DE29817614 U DE 29817614U DE 29817614 U1 DE29817614 U1 DE 29817614U1
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Description

Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für ein mobiles Funktelefon, wie ein Handtelefon, zur Aufbewahrung desselben in einem Kraftfahrzeug oder dergleichen. 5
Das Telefonieren beim Steuern eines Kraftfahrzeuges ist stets mit Gefahren verbunden, da das Verkehrsgeschehen "■'· und das Führen und Lenken des Kraftfahrzeugs die ganze Aufmerksamkeit des Fahrers erfordern. Ist der Fahrer allein schon durch das Telefonieren vom Steuern des Fahrzeugs abgelenkt, so wird dies insbesondere dann problematisch, wenn das mobile Funktelefon abgehoben und wieder aufgelegt wird. Hierzu sind manuelle Handhabungen durchzuführen, die den Fahrer zusätzlich in beträchtIichem Umfang vom Steuern des Fahrzeugs und vom Verkehrsgeschehen ablenken. Im allgemeinen wird daher während des Fahrens die Benutzung einer Freisprecheinrichtung empfohlen, da hierbei die Hände freibleiben. Wegen der Umfeldbedingungen in einem Kraftfahrzeug, wie den Fahrgeräu-
&idigr; ·
sehen, ist ein zufriedenstellendes Telefonieren über eine , Freisprechanlage nicht immer gewährleistet. Aus diesem Grunde sowie aus Kostengründen kann auf das Benutzen eines mobilen Funktelefons, wie eines Handtelefons oder Handys, nicht gänzlich verzichtet werden. Um derartige mobile Funktelefone im Fahrzeug festzulegen, sind Haltevorrichtungen unterschiedlichster Ausführung bekannt. Derartige Haltevorrichtungen sollen ein leichtes Abnehmen des mobilen Funktelefons ermöglichen, um für eine Gesprächsführung den Apparat in die Hand nehmen zu können. Gleichzeitig soll das Telefon auch wieder einfach in die Haltevorrichtung eingeführt und dort fixiert werden können.
Aus der DE 94 09 902 ist eine Vorrichtung zum Halten eines mobilen Funktelefons bekannt, die im wesentlichen aus einer ersten Halterung zur Aufnahme des Telefons und einer als Konsole bezeichneten zweiten Halterung zur Aufnahme des durch die erste Halterung und das Handfunktelefon gebildeten Handapparates besteht. Die Konsole bzw. zweite Halterung weist eine Grundplatte auf, unter deren oberen Ende ein Klammerelement mit zwei seitlich nach vorne vorspringenden Klemmlaschen angeordnet ist, die an ihren nach innen weisenden Seiten mit je einer Nut versehen sind. Am unteren Ende ist die Grundplatte mit zwei nach oben offenen Haken versehen. Haken und Klemmlaschen dienen dabei zur Aufnahme und Führung des Handapparates. Hierzu ist die erste Halterung am oberen Ende zunächst mit nach vorn vorspringenden Haltebacken verse-0 hen, die an ihrer Außenseite je einen vorspringenden Steg aufweisen. An der Unterseite weist die erste Halterung Hakenaufnahmeöffnungen auf, mit denen sie auf die Haken an der Konsole aufsetzbar ist. Zum Festlegen des aus erster Halterung und mobilem Funktelefon gebildeten
Handapparates wird dann zunächst der Handapparat mittels der zwei Hakenaufnahmeöffnungen auf die Haken an der Konsole aufgesetzt. Anschließend wird der Handapparat mit seiner Rückwand gegen die Konsole gedrückt, wobei die vorspringenden Stege an den Haltebacken in die Nuten der auch als Führungselemente dienenden Klemmlaschen einrasten. Hierdurch ist dann der Handapparat an der Konsole arretiert. Es ist also zum Aufhängen und Festlegen des Handapparates eine genaue Kipp- und Schwenkbewegung notwendig. Soll der Handapparat aus der Konsole entnommen werden, so ist aufgrund der Nuten und Stege ein erhöhter Kraftaufwand beim Herausziehen bzw. Herausschwenken des Handapparates notwendig. Hierdurch wird dann die Aufmerksamkeit des Fahrers beim Aufnehmen und Ablegen des Handapparates sehr stark vom Steuern des Fahrzeugs und vom Verkehrsgeschehen abgelenkt. Nachteilig ist insbesondere, daß das Funktelefon mit seiner Bedienoberfläche stets offenliegt, damit insbesondere auch für Dritte stets sichtbar sowie der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, die das Material der Bedienoberfläche des Funktelefons vorzeitig altern läßt, insbesondere Farbgebungen einzelner Bedienelemente ausbleicht und darüber hinaus die Anzeige beeinträchtigen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Haltevorrichtung für ein mobiles Funktelefon der eingangs genannten Art vorzuschlagen, der das Telefon auf einfache Weise entnehmbar und zuführbar ist, so daß der Benutzer so wenig wie möglich vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird, und die eine geschlossene Aufbewahrung des Funktelefons ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird die genannte Aufgabe durch eine Haltevorrichtung der eingangs genannten Art mit einem
das Funktelefon von der Rückseite weitgehend umfassenden , Gehäuse mit einer Abdeckung zumindest der Vorderseite des Funktelefons in Ruhestellung, die zur Bedienung desselben dessen Vorderseite freigibt, gelost. Die Abdeckung kann hierbei beispielsweise als Aufnahme für eine Schublade, die das mobile Funktelefon aufnimmt, ausgebildet sein, oder die Abdeckung ist als an einem Gehäuseunterteil zur Aufnahme des Funktelefons klappbar angeordneter Deckel ausgebildet. In jedem Fall kann das mobile Funktelefon in der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung geschlossen aufbewahrt werden und ist somit sowohl vor direkter Sonneneinstrahlung als auch vor Verschmutzung geschützt. Weiterhin ist es von außen nicht sichtbar und stellt somit, insbesondere wenn die Haltevorrichtung abschließbar ist, einen wirksamen Schutz vor Diebstahl dar.
Vorzugsweise ist das mobile Funktelefon an dessen dem Sprechteil zugewandten unteren Stirnseite in einem Aufnahmeteil fixierbar, wobei das Aufnahmeteil klappbar am Gehäuse angeordnet ist und ein Rückstellmittel, insbesondere eine Feder, einen Motor o.dgl. aufweist, die das Aufnahmeteil in eine Entnahme- und/oder Bedienstellung des im Aufnahmeteil fixierten mobilen Funktelefons drängt.
Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung muß das Telefon nach Gebrauch lediglich in das durch die Rückstellkraft der Feder in Entnahmestellung befindliche Aufnahmeteil eingesetzt werden und ist aus diesem mit einem einfachen Handgriff wieder entnehmbar. Das Aufnahmeteil ist insbesondere an die geometrischen Abmessungen eines jeweiligen mobilen Funktelefons angepaßt und aus diesem Grund vorzugsweise auswechselbar am Gehäuse befestigt, so daß durch Auswechseln des Aufnahmeteils die Haltevorrich-
tung für mobile Funktelefone unterschiedlicher Bauart „ verwendet werden kann. In bevorzugter Ausführung ist
vorgesehen, daß das Aufnahmeteil ein in dieses einge- * setztes Telefon nicht nur mittels Formschluß fixiert, sondern daß das Telefon an einer an seiner unteren Stirn-■* seite angeordneten Ladebuchse des Akkus mittels eines im Aufnahmeteil angeordneten Steckteils fixierbar ist, wobei das innenseitig des Aufnahmeteils angeordnete Steckteil eine dem Stecker zum Aufladen des jeweiligen Telefons entsprechende Formung hat, welche beim Einsetzen des Telefons in das Aufnahmeteil in dessen Ladebuchse eingreift .
Das Gehäuse der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung ist vorzugsweise mittels einer lösbaren Arretiereinrichtung verschließbar, die insbesondere durch einen einfachen Handgriff, z. B. durch Drücken eines Knopfes, lös- bzw. entriegelbar ist. Wie bereits erwähnt, kann die Haltevorrichtung zusätzlich abschließbar sein, indem z. B. die 0 Arretiereinrichtung blockierbar ist oder die Haltevorrichtung mit einem separaten Schloß ausgestattet ist. In bevorzugter Ausführung weist das Gehäuse Befestigungselemente zum Befestigen der Haltevorrichtung in einem Kraftfahrzeug oder dergleichen auf.
25
Ist das Gehäuse der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung beispielsweise als Schublade ausgebildet, an der das Aufnahmeteil angeordnet und die in der Aufnahme geführt ist, so weist die Aufnahme in bevorzugter Ausführung eine 0 Blende auf, wobei die Aufnahme und/oder die Blende in einem Kraftfahrzeug oder dergleichen befestigbar ist. Hierbei ist die Schublade in eingeschobener Position vorzugsweise mittels der lösbaren Arretiereinrichtung in der Aufnahme rastbar, wobei die Aufnahme oder die Schub-
&Igr; &Ggr;:
lade insbesondere ein Stellmittel, wie eine Feder, einen Motor o.dgl. aufweist, die die Schublade in die ausgeschobene Position drängt. Derart wird die Schublade beim . Entriegeln der Arretiereinrichtung durch Federkraft oder motorisch selbsttätig aus der Aufnahme ausgeschoben und das Telefon - sobald die Schublade gänzlich ausgeschoben ist - mittels des Rückstellmittels des Aufnahmeteils in die Entnahmestellung bewegt, z. B. im wesentlichen senkrecht aufgerichtet. In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, daß die Aufnahme des Gehäuses derart in einen Einbauschacht, wie ein Ablage- oder ein Radiofach eines Kraftfahrzeugs, einbaubar ist, daß die Blende mit den Abmessungen des Einbauschachts annähernd fluchtet. Zu diesem Zweck kann die Blende beispielsweise an die Abmessungen eines Autoradios angepaßt sein, so daß die erfindungsgemäße Haltevorrichtung in einen als Ablage dienenden oder zum Einbau eines Radios vorgesehenen Schacht im Armaturenbrett oder in der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs integrierbar ist. Ist die Blende beispielsweise auswechselbar an der Aufnahme befestigt, so kann die erfindungsgemäße Haltevorrichtung lediglich durch Austausch der Blende in Fahrzeugtypen unterschiedlicher Bauart eingebaut werden.
Besteht das Gehäuse der Haltevorrichtung beispielsweise aus dem Gehäuseunterteil mit dem Aufnahmeteil und dem nach oben klappbaren Deckel, so ist das Gehäuseunterteil vorzugsweise mittels einer an diesen angeordneten Halterung in einem Kraftfahrzeug oder dergleichen, z. B. auf 0 der Mittelkonsole, befestigbar. In diesem Fall ist der Gehäusedeckel in geschlossener Position vorzugsweise mittels der lösbaren Arretiereinrichtung an dem das mobile Funktelefon aufnehmenden Gehäuseunterteil rastbar, wobei das Gehäuseunterteil oder der Deckel insbesondere
• Φ
ein Stellmittel, wie eine Feder, einen Motor o.dgl. aufweist, die den Deckel in die geöffnete Position drängt. Derart wird der Deckel beim Entriegeln der Arretiereinrichtung durch die Feder, einen Motor o.dgl.
. 5 selbsttätig angehoben und das Telefon - sobald der Deckel einen hinreichend großen Neigungswinkel erreicht hat mittels des Rückstellmittels des Aufnahmeteils in die Entnahmestellung bewegt, z. B. im wesentlichen senkrecht aufgerichtet. Das Stellmittel für die Aufnahme des Funktelefons kann also grundsätzlich passiv oder, wie eine Feder oder aktiv, wie ein motorischer Antrieb sein.
Nachstehend ist die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungen und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im einzelnen erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung mit einer in eine Aufnahme 0 einschiebbaren Schublade;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform gemäß der Fig. 1 mit einem mobilen Funktelefon in Entnahmeposition; 25
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform mit nach oben klappbaren Deckel und
Fig. 4 eine Seitenansicht einer Ausführungsform
gemäß der Fig. 3.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung 5 für ein mobiles Funktele-
fön 1, wie ein Handy, besteht aus einem Gehäuse 7 mit j einem Aufnahmeraum 8 für das Telefon 1 und einem Aufnahmeteil 6. Das mobile Funktelefon 1 ist an seiner dem - Sprechteil 3 zugewandten unteren Stirnseite 2 im Aufnah-
-5 meteil 6 fixiert, z. B. über die stirnseitige Ladebuchse
* in ein dem Stecker zum Aufladen des Akkus des Telefons 1 entsprechenden, innenseitig des Aufnahmeteils 6 angeordnetes Steckteil eingesteckt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse 5 als in eine Aufnahme 19 einschiebbare Schublade 17 ausgebildet, wobei die Schublade 17 bei vollständigen Einschieben vorzugsweise mittels einer lösbaren Arretiereinrichtung 10 in der Aufnahme 19 verrastet. Die Arretiereinrichtung 10 kann in bekannter Weise z. B. als durch einen Druckknopf entriegelbaren (nicht abgebildeten) Haken ausgebildet sein, der bei eingeschobener Schublade 17 an einer innenseitig der Aufnahme 19 ausgeformten Nase verrastet. Das Gehäuse 5 weist insbesondere ein Stellmittel, wie eine zwischen der der Aufnahme 19 zugewandten Stirnseite der Schublade 17 0 und der Rückwand 14 der Aufnahme 19 angeordnete Feder oder ein Motor so daß nach Entriegeln der Arretiereinrichtung 10 die Schublade 17 mittels der Stellkraft in Richtung Pfeil 21 aus der Aufnahme 19 bewegt wird. Die Aufnahme 19 weist weiterhin eine Blende 18 auf, die insbesondere den Einbau der Haltevorrichtung 5 in Einbauschächte, wie Ablagen, Radiofächer oder spezielle Aufnahmen im Armaturenbrett oder in der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs, ermöglicht. Die Blende 18 kann z. B. auswechselbar an der Aufnahme 19 befestigt sein, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung 5 lediglich durch Austausch der Blende 18 in verschiedene Fahrzeugtypen eingebaut werden kann. Zum Einbau in ein Kraftfahrzeug ist die Aufnahme 19 und/oder die Blende 18 ferner mit (nicht abgebildeten) Befestigungsmitteln, beispielsweise um den
Umfang der Blendenrückwand angeordneten Klemmen, ausgestattet, um ein einfaches Festlegen im Einbauschacht eines Kraftfahrzeugs zu ermöglichen.
_ B Das Aufnahmeteil 6 ist, wie insbesondere auch aus Fig. 2
«? ersichtlich, mit einem Rückstellmittel 9, wie beispielsweise einer Feder oder eines Motors an der Schublade 17 gelagert, wobei die Rückstellkraft des Rückstellmittels das Aufnahmeteil 6 in Richtung Pfeil 22 stets in eine Entnahme- bzw. Bedienstellung des Telefons 1 drängt, dieses z. B. senkrecht aufrichtet, so daß es bei Bedarf mit einem einfachen Handgriff entnommen (Pfeil 23) oder ohne das Telefon der Haltevorrichtung 5 zu entnehmen auf einfache Weise bedient werden kann.
Das Gehäuse 7 der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung 5 weist einen nach oben klappbaren Deckel 15 auf, der an einem den Aufnahmeraum 8 für das mobile Funktelefon 1 bildenden Gehäuseunterteil 20 gelagert ist. Der Deckel 15 verrastet in geschlossener Position vorzugsweise an dem Gehäuseunterteil 20 mittels einer lösbaren Arretiereinrichtung 10 und ist insbesondere mit eine Stellmittel 11, wie einer Feder oder Motor derart an dem Gehäuseunterteil 2 0 gelagert, daß er nach Entriegeln der Arretiereinrichtung IO durch die Stellkraft in Richtung Pfeil 24 in die Öffnungsposition bewegt wird. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, bewegt das mit einem Rückstellmittel 9 an dem Gehäuseunterteil 20 gelagerte Aufnahmeteil 6 nach dem Entriegeln der Arretiereinrichtung 10 das mobile Funktelefon 1 in Richtung Pfeil 25 in eine Entnahmestellung, aus der es bei Bedarf mit einem einfachen Handgriff entnommen werden kann (Pfeil 23). An dem Gehäuseunterteil 20 ist bodenseitig ein Befestigungselement 12 angeordnet, welches bei-
spielsweise als eine in einen auf die Mittelkonsole oder das Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs durch Kleben, Schrauben oder dergleichen befestigbaren Adapter 16a aufsetzbare Halterung 16 ausgebildet sein kann.

Claims (16)

  1. PATENTANWÄLTE
    DiPLiNG HEINER LICHTI
    DiPL-PHYS. dr. RER. Nat. JOST LEMPERT D-76207 KARLSRUHE (DURLACH)
    POSTFACH 410760 MG. HARTMUT LASCH TELEFON: (O72I) 94328I5 TELEFAX: (0721)9432850
    Rudolf Pyro 15761.9/98 Le/lz/kr
    öonaustraße 13 01. Oktober 1998
    76694 Forst
    Schutzansprüche
    1. Haltevorrichtung (5) für ein mobiles Funktelefon
    (1), wie ein Handtelefon, zur Aufbewahrung desselben in einem Kraftfahrzeug oder dergleichen, gekennzeichnet durch ein das Funktelefon (1) von der
    Rückseite weitgehend umfassendes Gehäuse (7) mit einer Abdeckung (15, 19) zumindest der Vorderseite des Funktelefons (1) in Ruhestellung, die zur Bedienung desselben dessen Vorderseite freigibt. 10
  2. 2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (19) als Aufnahme für eine Schublade (17) ausgebildet ist.
  3. 3. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (15) als an einem Gehäuseunterteil (20) klappbar angeordneter Deckel ausgebildet ist.
  4. 4. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, -» dadurch gekennzeichnet, daß das Funktelefon (1) an dessen dem Sprechteil (3) zugewandten unteren Stirnseite (2) in einem Aufnahmeteil (6) fixierbar ist, wobei das Aufnahmeteil (6) klappbar am Gehäuse (7) angeordnet ist und ein Rückstellmittel (9), wie eine Feder, eines Motors o.dgl. aufweist, die das Aufnahmeteil (6) in eine Entnahme- und/oder Bedienstellung des im Aufnahmeteil (6) fixierten Funktelefons (1) drängt.
  5. 5. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktelefon (1) an einer an seiner unteren Stirnseite (2) angeordneten ' Ladebuchse mittels eines im Aufnahmeteil (6) angeordneten Steckteils fixierbar ist.
  6. 6. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (7) mittels einer lösbaren Arretiereinrichtung (10) verschließbar ist.
  7. 7. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (7) Befestigungselemente (12) zum Befestigen der Haltevorrichtung (5) in einem Kraftfahrzeug oder dergleichen aufweist.
  8. 8. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2, 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil
    (6) an der in der Aufnahme (19) geführten Schublade (17) angeordnet ist.
  9. 9. Haltevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn-
    zeichnet, daß die Aufnahme (19) eine Blende (18) j aufweist, wobei die Aufnahme (19) und/oder die Blende (18) in einem Kraftfahrzeug oder dergleichen
    befestigbar ist.
    5
  10. 10. Haltevorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schublade (17) in eingeschobener Position mittels der lösbaren Arretiereinrichtung (10) in der Aufnahme (19) rastbar ist.
  11. 11. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (19) oder die Schublade (17) ein Stellmittel, insbesondere eine Feder, eines Motors o.dgl. aufweist, die die Schublade (17) in die ausgeschobene Position drängt.
  12. 12. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (19) des Gehäuses (7) derart in einen Einbauschacht, wie ein Ablage- oder ein Radiofach eines Kraftfahrzeugs, einbaubar ist, daß die Blende (18) mit den Abmessungen des Einbauschachts annähernd fluchtet.
  13. 13. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (6) an dem Gehäuseunterteil (20) mit dem nach oben klappbaren Deckel (15) angeordnet ist.
  14. 14. Haltevorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseunterteil (20) mittels einer Halterung (16) in einem Kraftfahrzeug oder dergleichen befestigbar ist.
  15. 15. Haltevorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
    -••a· _ ··*
    1 gekennzeichnet, daß der Deckel (15) in geschlossener ■y Position mittels der lösbaren Arretiereinrichtung (10) an dem Gehäuseunterteil (20) rastbar ist.
    5
  16. 16. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, * dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseunterteil (20) oder der Deckel (15) ein Stellmittel (11), insbesondere eine Feder, einen Motor o.dgl. aufweist, die den Deckel (15) in die geöffnete Position drängt.
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