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Die
Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für ein Mobiltelefon in einem
Innenraum eines Kraftwagens der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 angegebenen Art.
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Haltevorrichtungen
für ein
Mobiltelefon in einem Innenraum eines Kraftwagens, mit einer Aufnahmeeinheit
zur Aufnahme des Mobiltelefons und mit einer Schutzvorrichtung,
mittels welcher das Mobiltelefon zumindest bereichsweise zu schützen ist werden
in vielfacher Art und Weise angeboten. Eine Schutzvorrichtung für die Antenne
des Mobiltelefons zeigt die
DE 100 37 596 A1 . Eine Telefonhalterung für ein in
einem Fahrzeug befindliches Mobiltelefon besitzt hierbei eine Halterung,
an der das Mobiltelefon lösbar
zu befestigen ist. Zusätzlich
ist eine Beleuchtung für
die Halterung vorhanden.
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Die
DE 199 25 525 A1 beschreibt
eine Telefonhalterung für
ein in einem Fahrzeug befindliches Mobiltelefon, welches eine verstellbare
Schutzkappe besitzt, die in ihrer einen Stellung die an dem Mobiltelefon
befindliche Antenne zumindest teilweise umfaßt.
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Die
DE 299 22 963 U1 beschreibt
eine allgemeine Schutzummantelung für Mobiltelefone, wobei die
Schutzvorrichtung wenigstens teilweise die Außenseiten des Mobiltelefons
umgibt und vom Mobiltelefon abnehmbar ausgestaltet ist.
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Die
DE 200 04 630 U1 zeigt
eine Schutzummantelung für
Mobiltelefone, wobei die Schutzummantelung die Außenseiten
des Mobiltelefons umgibt und vom Mobiltelefon abnehmbar ausgestaltet
ist; hierbei weisen die Schutzummantelung an der vom Mobiltelefon
weg gewandten Außenseite
Aufragungen aus elastischem Material auf.
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Die
EP 0 842 821 A2 zeigt
eine Armlehne für Kraftfahrzeugsitze
mit einem Armlehnenkörper
mit einem Ablagefach und einem als Armauflage ausgebildeten und
am Armlehnenkörper
angelenkten Deckel, einer im Ablagefach angeordneten Aufnahmeinrichtung
für ein
Mobiltelefon und einem Mechanismus zur Betätigung der Aufnahmeeinrichtung,
wobei die Aufnahmeeinrichtung mit Lenkern im Bodenbereich des Ablagefaches
gehaltert und bei geöffnetem Deckel
vermittels der Lenker zwischen einer bodennahen Ablageposition und
einer Arbeitsposition oberhalb des Armlehnenkörpers schwenkbar ist und einen
Ausleger aufweist, mit dem das Mobiltelefon in eine vorbestimmte
Nutzungsposition bringbar ist.
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Die
DE 10 2005 020 762
B3 zeigt ein elektromechanisches Funktionsmodul mit einem
Aufnahmehalter und einem Gerätehalter
für ein
elektronisches Mobiltelefon, wobei an der für unterschiedliche Aufnahmehaltertypen
eines Sortiments ansonsten identischen, typenübergreifend standardisierten
Aufnahmekontur der Aufnahmehalter sowie an den Gerätehaltern
typenindividuelle Vorsprünge
und/oder Vertiefungen derart vorgesehen sind, dass wenn ein für einen
ersten Aufnahmehaltertyp vorgesehener Gerätehalter nicht mehr geeignet
ist, von einem zweiten Aufnahmehaltertyp desselben Sortiments aufgenommen werden
kann.
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Eine
weitere derartige Haltevorrichtung zur Halterung eines Mobiltelefons
in einem Innenraum eines Kraftwagens ist beispielsweise aus der
WO 97/25223 A1 bekannt.
Dort ist beschrieben, dass ein Einsteckteil ein Handfunkgerät, bzw.
ein Mobilfunkgerät
aufnimmt. Dabei haben das Einsteckteil und das Handfunkgerät zueinander
passende Kupplungsteile für
die Signalübertragung.
Diese Kupplungsteile weisen Schutzeinrichtungen auf.
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Nachteilig
bei einer derartigen Haltevorrichtung für ein Mobiltelefon in einem
Innenraum eines Kraftwagens ist, dass weitere empfindliche Bereiche des
Mobiltelefons nicht geschützt
sind. Außerdem sind
die beschriebenen Schutzeinrichtungen nur für bestimmte Handfunkgeräte oder
Aufnahmeschalen geeignet, was nicht sehr benutzerfreundlich ist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Haltevorrichtung für ein Mobiltelefon
in einem Innenraum eines Kraftwagens der eingangs genannten Art
bereitzustellen, mit welcher sich ein flexibler Schutz von Bereichen
des Mobiltelefons auf einfache Art und Weise bewerkstelligen lässt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Haltevorrichtung für
ein Mobiltelefon mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen
mit zweckmäßigen und
nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
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Um
eine Haltevorrichtung für
ein Mobiltelefon im Innenraum eines Kraftwagens zu schaffen, bei welcher
ein flexibler und einfacher Schutz von Bereichen des Mobiltelefons
realisiert ist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Schutzvorrichtung
eine Verbindungseinrichtung aufweist, mittels welcher die Aufnahmeeinheit
einer Schutzvorrichtung lösbar
befestigbar ist. Dies hat den Vorteil, dass nun empfindliche Bereiche
wie beispielsweise die Tastatur des Mobiltelefons bedarfsweise geschützt werden
können.
Wenn der Nutzer des Mobiltelefons das Mobiltelefon entnehmen möchte, kann
die Schutzvorrichtung über
die Verbindungseinrichtung von der Aufnahmeeinheit des Mobiltelefons
abgelöst
werden. Befinden sich das Mobiltelefon und die Aufnahmeeinheit allerdings
in einer Lagerposition, so kann die Schutzvorrichtung über die
Verbindungseinrichtung an der Aufnahmeeinheit und damit am Mobiltelefon zum
Schutz bestimmter Bereiche befestigt werden.
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In
weiterer Ausgestaltung ist es dabei vorteilhaft, dass die Schutzvorrichtung
einen Deckel aufweist, welcher zum Erreichen des Mobiltelefons verstellbar,
insbesondere schwenkbar, an einem Grundkörper gelagert ist. Hierdurch
ist ermöglicht,
dass großflächig empfindliche
Bereiche des Mobiltelefons in Abhängigkeit vom jeweiligen Bedarf
geschützt werden
können.
Die Verstellbarkeit, insbesondere Verschwenkbarkeit des Deckels
ermöglicht
trotz des großflächigen Schutzes
eine gute und schnelle Erreichbarkeit der zu schützenden Bereiche seitens des
Benutzers.
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Es
ist außerdem
von Vorteil, wenn der Deckel stufenweise verstellbar, insbesondere
verschwenkbar an dem Grundkörper
der Schutzvorrichtung feststellbar ist. Hierdurch ist gewährleistet,
dass das Mobiltelefon in der Aufnahmeschale in der Verbindungseinrichtung
der Schutzvorrichtung vom Nutzer betrieben werden kann, ohne dass
der Deckel beispielsweise ständig
in einer den Gebrauch des Mobiltelefons ermöglichenden Position gehalten
werden muss. Je nach Bedarf des Nutzers kann der Deckel verschwenkt
festgestellt werden, um eine entsprechend größere Gebrauchsfreiheit mit
geringerem Schutz oder einen größeren Schutz
mit geringerer Gebrauchsfreiheit festzulegen.
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In
weiterer Ausgestaltung ist dabei der Deckel in einer Schutzstellung
verriegelbar. Somit kann das Mobiltelefon beispielsweise bei Abwesenheit
des Fahrzeugsnutzers im Kraftwagen in seiner Aufnahmevorrichtung
verbleiben, da nun eine zusätzliche Maßnahme gegen
Diebstahl getroffen wurde. Außerdem
ist so gewährleistet,
dass der Nutzer des Mobiltelefons beispielsweise während der
Fahrt verhindern kann, dass Beifahrer unerwünschterweise die Schutzvorrichtung
entfernen bzw. verschwenkt anheben, so dass die Tastatur des Mobiltelefons
beschädigt
werden könnte.
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Wenn
der Grundkörper
der Schutzvorrichtung eine als Rahmen ausgebildete Basis aufweist, kann
Baumaterial bei der Herstellung der Schutzvorrichtung gespart werden.
Außerdem
vergrößert eine als
Rahmen ausgebildete Basis das Anwendungsspektrum der Schutzvorrichtung,
da flexiblere Verbindungen mit beispielsweise verschiedenen Aufnahmeeinheiten
oder besonders geformten Mobiltelefonen möglich ist.
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In
weiterer Ausgestaltung ist es dabei vorteilhaft, dass die Aufnahmeeinheit
mittels einer Rastverbindung an der Schutzvorrichtung lösbar befestigbar ist.
Dies erlaubt ein schnelles und einfaches Befestigen bzw. Lösen von
Aufnahmeeinheiten an bzw. von der Schutzvorrichtung. Es ist gewährleistet,
dass die Befestigung gleichzeitig stabil und ohne großen Aufwand
erfolgt.
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Die
Aufnahmeeinheit kann über
die Schutzvorrichtung an einem kraftwagenseitigen Sockelteil befestigbar
sein. Somit braucht die Aufnahmeeinheit keine eigene Vorrichtung
zur kraftwagenseitigen Befestigung. Dies geschieht über die
Schutzvorrichtung.
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Dabei
ist es von Vorteil, wenn an einem Stirnteil des Rahmens ein Rahmenteil
mit einer Erhebung vorgesehen ist, über welche der Grundkörper der Schutzvorrichtung
an dem Sockelteil lösbar
befestigbar, insbesondere aufschiebbar ist. Auf diese Art und Weise
ist eine einfache Befestigung der Schutzvorrichtung am Kraftwagen
zur Verfügung
gestellt. Der stirnseitige Rahmen des Grundkörpers kann nun einfach auf
den entsprechenden kraftwagenseitigen Sockelteil aufgeschoben werden.
Dies erlaubt eine stabile, einfache und kostengünstige Befestigung der Aufnahmeeinheit über die
Schutzeinrichtung am Kraftwagen.
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In
weiterer Ausgestaltung ist es dabei vorteilhaft, wenn der Grundkörper ein
stirnseitig von der Basis abstehendes Stirnteil aufweist, an welchem
der Deckel gehalten, insbesondere gelagert ist. Diese Ausführung gewährt eine
größere Stabilität der gesamten
Haltevorrichtung. Die Aufnahmeeinheit ist nun auch stirnseitig geschützt und
der Deckel kann stabiler und einfacher in seiner Schutzstellung
gelagert werden.
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Wenn
die Aufnahmeeinheit als auf das jeweilige Mobiltelefon abgestimmte
Aufnahmeschale ausgebildet ist, ist für eine geräteschonende Aufnahme des Mobiltelefons
gesorgt.
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Von
Vorteil ist auch, dass an der Schutzvorrichtung eine Mehrzahl von
unterschiedlichen Aufnahmeeinheiten befestigbar ist. Somit beschränkt sich
die Nutzung der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung
nicht wie im Stand der Technik üblich
auf eine oder wenige spezifische Aufnahmeeinheiten, sondern kann
mit einem großen
Spektrum von Aufnahmeeinheiten und damit auch verschiedensten Mobiltelefonen
und in verschiedenen Fahrzeugtypen angewendet werden.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
perspektivische Explosionsdarstellung auf eine Haltevorrichtung
für ein
Mobiltelefon in einem Innenraum eines Kraftwagens, mit einer Aufnahmeeinheit
zur Aufnahme des Mobiltelefons, und mit einer Schutzvorrichtung,
mittels welcher das Mobiltelefon zumindest bereichsweise zu schützen ist,
wobei die Schutzvorrichtung eine Verbindungseinrichtung aufweist,
mittels welcher die Aufnahmeeinheit an der Schutzvorrichtung lösbar befestigbar ist,
wobei die Aufnahmeeinheit in von der Schutzvorrichtung gelöster Form
dargestellt ist;
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2 eine
Perspektivansicht auf eine Haltevorrichtung für ein Mobiltelefon in einem
Innenraum eines Kraftwagens analog zu 1, mit einer
Aufnahmeeinheit zur Aufnahme des Mobiltelefons, und mit einer Schutzvorrichtung,
mittels welcher das Mobiltelefon zumindest bereichsweise zu schützen ist, wobei
die Schutzvorrichtung eine Verbindungseinrichtung aufweist, mittels
welcher die Aufnahmeeinheit an der Schutzvorrichtung lösbar befestigbar
ist, wobei die Aufnahmeeinheit in mit der Schutzvorrichtung befestigter
Form dargestellt ist;
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3 eine
perspektivische Explosionsdarstellung auf eine Haltevorrichtung
für ein
Mobiltelefon in einem Innenraum eines Kraftwagens, mit einer Aufnahmeeinheit
zur Aufnahme des Mobiltelefons, und mit einer Schutzvorrichtung,
wobei einzelne Bestandteile der Schutzvorrichtung in voneinander
gelöster
Form gezeigt sind;
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4 eine
Seitenansicht auf die Haltevorrichtung für ein Mobiltelefon in einem
Innenraum eines Kraftwagens, mit einer Aufnahmeeinheit zur Aufnahme
des Mobiltelefons, und mit einer Schutzvorrichtung analog 3,
wobei die einzelnen Bestandteile aneinander angeordnet dargestellt
sind und die Verstellbarkeit, insbesondere die Verschwenkbarkeit, eines
Deckels der Schutzvorrichtung an einem Grundkörper gezeigt ist;
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5 eine
ausschnittsweise und vergrößerte Perspektivansicht
eines Bereichs eines Grundkörpers
der Schutzvorrichtung gemäß den 1 bis 4,
an dem ein Deckel verstellbar, insbesondere verschwenkbar gelagert
ist;
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6 eine
ausschnittsweise und vergrößerte Perspektivansicht
eines Bereichs eines Deckels der Schutzvorrichtung aus einer der 1 bis 4,
an dem der Deckel an einem Grundkörper verstellbar, insbesondere
verschwenkbar gelagert ist.
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In 1 ist
eine Seitenansicht auf eine Haltevorrichtung 10 für ein Mobiltelefon 11 in
einem Innenraum eines Kraftwagens dargestellt. Man erkennt eine
Aufnahmeeinheit 12, in der in der vorliegenden Darstellung
ein Mobiltelefon 11 aufgenommen ist. Des Weiteren erkennt
man eine Schutzvorrichtung 14, mittels welcher Bereiche
des Mobiltelefons 11 geschützt werden können und
ein Sockelteil 16, welches im Innenraum des Kraftwagens
angeordnet ist. 1 zeigt dabei die Aufnahmeeinheit 12,
die Schutzvorrichtung 14 und das Sockelteil 16 in
loser, nicht befestigter Anordnung. In 2 ist gezeigt,
wie die Aufnahmeeinheit 12, die Schutzvorrichtung 14 und
das Sockelteil 16 in einer Verstaustellung des Mobiltelefons 11 bzw.
der Aufnahmeeinheit 12 formschlüssig und stabil aneinander
angeordnet sind.
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Aus
den 1 und 2 wird deutlich, dass die Schutzvorrichtung 14 eine
Verbindungseinrichtung 18 aufweist. Mittels dieser Verbindungseinrichtung 18 kann
die Aufnahmeeinheit 12 lösbar an der Schutzvorrichtung 14 befestigt
werden. Man erkennt, dass die Schutzvorrichtung 14 einen
Grundkörper 20 und
einen Deckel 22 aufweist. Der Grundkörper 20 weist wiederum
eine Basis 24 auf. Diese Basis 24 ist im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
als Rahmen ausgebildet. Dabei ist die Basis 24 im Wesentlichen rechteckig
ausgebildet. Sie weist zwei Stirnteile 26, 28 auf,
welche durch zwei Längsrahmenteile 30, 32 miteinander
verbunden sind. An den beiden Längsrahmenteilen 30 bzw. 32 sind
jeweils zwei Rastnasen 34 zu erkennen, welche die Verbindungseinrichtung 18 bilden.
Man kann sich allerdings auch vorstellen, dass die Längsrahmenteile 30, 32 eine
andere Anzahl von Rastnasen 34 aufweisen.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
sind die Rastnasen 34 an den jeweiligen Längsrahmenteilen 32, 30 symmetrisch
angeordnet. Um das Mobiltelefon 11 in der Aufnahmeeinheit 12 im
Innenraum eines Kraftwagens in einer Verstaustellung zu lagern, kann
nun die Aufnahmeeinheit 12 unterseitig in die Rastnasen 34 der
Längsrahmenteile 30, 32 eingeklipst
werden, wie in 1 dargestellt. Hierzu weist die
Aufnahmeeinheit 12 entsprechende Aufnahmehöhlungen 35 auf,
welche mit der jeweiligen Rastnase 34 korrespondieren.
Man erkennt, dass die Aufnahmeeinheit 12 formschlüssig mit
der Basis 24 des Grundkörpers 20 der
Schutzvorrichtung 14 abschließt und somit eine stabile Einheit
ausbildet. Das Stirnteil 28 der als Rahmen ausgebildeten
Basis 24 ist von der Basis abstehend ausgebildet. In der
Verstaustellung (2) der Aufnahmeeinheit 12 bzw. des
Mobiltelefons 11 dient diesem abstehenden Stirnteil 28 als
Unterboden 36. Er schützt
dabei eine untere Querwandung 38 der Aufnahmeeinheit 12 und damit
auch das Mobiltelefon 11, welches in der Aufnahmeeinheit 12 aufgenommen
ist.
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Wie
die Längsrahmenteile 32, 30 und
die Rastnasen 34 ist auch der abstehende Stirnteil 28 im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
aus Kunststoff ausgebildet, man kann sich jedoch auch vorstellen, dass
andere Materialien verwendet werden, die eventuell auch in der Herstellung
teurer sein können. Wichtig
ist nur, dass der Stirnteil 28 als Unterboden 36 stabil
ausgebildet ist, um die untere Querwandung 38 der Aufnahmeeinheit 12 in
der Verstaustellung schützen
zu können.
Theoretisch ist dabei auch ein flexibles Material denkbar.
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2 zeigt,
dass der Stirnteil 28 formschlüssig die untere Querwandung 38 der
Aufnahmeeinheit 12 umgreift. Der abstehende Stirnteil 28 dient
außerdem
der Halterung eines Deckels 22. Man erkennt, dass der Deckel 22 der
Schutzeinrichtung 14 zum Überdecken des Mobiltelefons 11 verstellbar,
insbesondere schwenkbar, an dem Grundkörper 20, insbesondere
dem Stirnteil 28 der Basis 24 angeordnet ist.
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1 zeigt
den Deckel 22 in geöffneter
Position, wobei die Aufnahmeeinheit 12 nicht vom Deckel 22 bedeckt
bzw. geschützt
ist. In der Verstaustellung (2) der Aufnahmeeinheit 12 bzw.
des Mobiltelefons 11 kann der Deckel 22 nun geschlossen
werden. Dies dient dem Schutz empfindlicher Oberflächen wie
beispielsweise einer Tastatur 40 des Mobiltelefons 11 in
der Aufnahmeeinheit 12, die in der von 2 dargestellten
Position nicht mehr so leicht geschädigt werden können. In
der Verstaustellung ist der Deckel 22 im Wesentlichen parallel
zur Basis 24 des Grundkörpers 20 der
Schutzvorrichtung 14 angeordnet. Man erkennt, dass nach
Einklipsen der Aufnahmeeinheit 12 in die Rastnasen 34 der
Basis 24 der Schutzvorrichtung 14 und nach Verschwenken des
Deckels 22 in seiner Schutzposition bzw. in seiner Verstauposition
ein Abstand 42 zwischen dem Deckel 22 und der
Aufnahmeeinheit 12 vorhanden ist. Ein solcher Abstand 42 vermindert
beispielsweise die Gefahr eines möglichen Verkratzens der Oberfläche des
in der Aufnahmeeinheit 12 gelagerten Mobiltelefons 11 durch
den Deckel 22. Außerdem
erlaubt der Abstand 42 eine Lagerung bzw. das Einklipsen dickerer
Aufnahmeeinheiten 12 in der Schutzvorrichtung 14.
Somit ist eine größere Variabilität von durch die
Schutzvorrichtung 14 schätzbarer Aufnahmeeinheiten 12 gewährleistet.
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Der
zweite Stirnteil 26 der Basis 24 ist als Rahmenteil 44 ausgebildet.
In diesem Rahmenteil 44 ist eine Erhebung 46 vorgesehen. Über diese
Erhebung 46 ist der Grundkörper 20 der Schutzvorrichtung 14 an
einem Sockelteil 16, welches kraftfahrzeugseitig angeordnet
ist, befestigbar. Hierzu besitzt das Sockelteil 16 eine
Kontaktplatte 48. Diese Kontaktplatte 48 weist
eine Hakenform 50 auf, in die das Rahmenteil 44 des
Grundkörpers 20 eingeschoben werden
kann. Dadurch bilden in der Verstaustellung des Mobiltelefons 11 die
Aufnahmeeinheit 12, die Schutzvorrichtung 14,
das Mobiltelefon 11 und der Sockelteil 16 eine
stabile, wenig Platz verbrauchende Haltevorrichtung 10.
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In 3 ist
in einer seitlichen Ansicht genauer dargestellt, wie der Deckel 22 der
Schutzvorrichtung 14 an dem Stirnteil 28 befestigt
ist. Hierzu ist am Querende 54 des Deckels 22 eine
Hohlwelle 56 angeordnet. Diese Hohlwelle 56 setzt
sich aus zwei durch einen Abstand 58 unterbrochene Hohlwellenhälften 60, 62 zusammen.
Zur Anordnung an dem Stirnteil 28 sind drei Auskerbungen 64 vorhanden, welche
jeweils randseitig an den Hohlwellenhälften 60, 62 bzw.
im Abstand 58 angeordnet werden können. Zur verschwenkbaren Befestigung
des Deckels 22 wird nun die Achse 52 durch die
Löcher 66 der
drei Auskerbungen 64 bzw. den Hohlraum 68 der
Hohlwelle 56 geführt.
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Wie
in 4 verdeutlicht, kann nun der Deckel 22 relativ
zur Grundform 20 verschwenkt werden. In der beschriebenen
Ausführungsform
ist zudem gewährleistet,
dass die Verschwenkung des Deckels 22 im 20°-Winkel bezogen
auf eine Grundstellung 70 des Deckels 22, bei
der die Aufnahmeeinheit 12 komplett geschützt ist,
feststellbar ist.
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Hierfür ist, wie
in 5 in vergrößerter Form dargestellt
ist, an dem Stirnteil 28 eine Rastmulde 74 angeordnet.
In dieser Rastmulde 74 können Rastwölbungen 72 einrasten,
welche an der Hohlwelle 56 angeordnet sind, wie es in vergrößerter Form 6 zeigt.
Das Einrasten der verschiedenen Rastwölbungen 72 in der
an dem Stirnteil 28 angeordneten Rastmulde 74 führt zu entsprechend
verschiedenen Winkelstellungen des Deckels 22 bezüglich des
Grundkörpers 20.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel entsprechen
die Einrastungswinkel 20°-Winkeln.
Es können
jedoch andere Einrastwinkel ausgewählt sein. Zusätzlich kann
durch eine hier nicht dargestellte Verriegelungseinrichtung gewährleistet
werden, dass der Deckel 22 in einer Schutzstellung bzw. Grundstellung 70 verriegelt
werden kann. Zusätzlich zu
einer solchen Verriegelung kann der Deckel 22 als Halbschale
ausgebildet sein. Dies verhindert auch die Entnahme des Mobiltelefons 11 von
der Seite, wenn der Deckel 22 in der Verstaustellung verriegelt ist.
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Die
dargestellte Ausführungsform
der Haltevorrichtung 10 sieht vor, dass beispielsweise
eine Aufnahmeschale vom Typ CK4 in die Verbindungseinrichtung 18 eingeklipst
werden, es ist allerdings vorstellbar, dass alle möglichen
Aufnahmeschalen in der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 14,
welche eine Verbindungseinrichtung 18 aufweist, lösbar befestigt
werden. Somit ist für
eine sehr benutzerfreundliche, flexible und vielseitig verwendbare
Haltevorrichtung 10 gesorgt.