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DE29817501U1 - Rechnergehäuse mit einer Einrichtung zur Wärmeabfuhr - Google Patents

Rechnergehäuse mit einer Einrichtung zur Wärmeabfuhr

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DE29817501U1
DE29817501U1 DE29817501U DE29817501U DE29817501U1 DE 29817501 U1 DE29817501 U1 DE 29817501U1 DE 29817501 U DE29817501 U DE 29817501U DE 29817501 U DE29817501 U DE 29817501U DE 29817501 U1 DE29817501 U1 DE 29817501U1
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cpu
housing
heat sink
clamp
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DE29817501U
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Asia Vital Components Co Ltd
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Asia Vital Components Co Ltd
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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
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Description

zeit.leb-&:dickel::..:
PATENTANWÄLTE ' EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS POSTFACH 26 02 51 TELEFON: 089/22 18 06 HERRNSTRASSE 15 D-80059 MÜNCHEN TELEFAX: 089/22 26 27 D-80539 MÜNCHEN
6965 Ill/Br.
ASIA VITAL COMPONENTS CO., LTD
7F-3, No. 24, Wu-Chuan 2nd Rd.,
Hsin-Chuang,
Taipei Hsien, TAIWAN, R.O.C.
Rechnerqehäuse mit einer Einrichtung zur Wärmeabfuhr
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Gehäuseaufbau eines Rechners, der auch als CPU (central processing unit) bezeichnet wird und im besonderen auf ein Rechnergehäuse mit einer Einrichtung zur Wärmeabfuhr.
Die Entwicklung elektronischer Technik führt dazu, daß die zentralen Rechner auf engstem Raum ausgebildet werden, was insbesondere für die mit hoher Geschwindigkeit arbeitenden Bauteile gilt. Mit dem raschen Anstieg der Arbeitsgeschwindigkeit der Zentralrechnereinheit eines Computers steigt auch die Wärmemenge, die während des Betriebes der Rechnereinheit erzeugt wird, in einem hohen Ausmaß an, ohne daß eine zusätzliche Einrichtung zur Wärmeabfuhr vorgesehen ist, die nachfolgend auch als "Kühlkörper" bezeichnet wird, wobei die zentrale Rechnereinheit leicht zu Fehlfunktionen führen kann aufgrund des Signifikaten Temperaturanstiegs, welcher durch die Wärme verursacht wird, die im Laufe des Betriebes erzeugt wird.
Eine der gegenwärtig am häufigsten zum Einsatz kommenden Rechnereinheiten oder CPU's ist der sog. "Pentium II", der von der Firma Intel Co. vertrieben wird und einen CPU-Chip umfaßt sowie einen externen Pufferspeicher, die beide auf
einer Schaltungsplatine montiert sind und von einem Gehäuse umschlossen werden, welches auch als PLGA (Plastic Land-Grid Array) bezeichnet wird. Die Herstellung eines PLGA-Gehäuses ist zeitaufwendig und kompliziert, so daß die Gehäuseherstellung signifikant zur Erhöhung der Gesamtkosten der CPU beiträgt. Die eingehauste CPU wird normalerweise beispielsweise auf einer Computerhauptplatine montiert, indem sie zwischen zwei im Abstand voneinander angeordneten Elementen auf der Computerhauptplatine eingesteckt und hiermit verbunden wird, so daß sie einen festen Platz auf der Computerhauptplatine besitzt.
&iacgr;&ogr; Um das Kostenproblem zu überwinden und die Wettbewerbsfähigkeit am Markt zu erhöhen, ist auch eine nicht eingehauste Version der CPU verfügbar, die ohne PLGA-Gehäuse auskommt, womit Herstellungszeit und -kosten gesenkt werden. Um jedoch wettbewerbsfähig zu sein mit den CPU-Halteelementen an der Computerhauptplatine, die ausgelegt sind, eine eingehauste CPU aufzunehmen, muß das Gehäuse eine äußere Ausgestaltung besitzen, die kompatibel ist mit den CPU-Halteelementen der Computerhauptplatine, um die nicht eingehauste CPU aufzunehmen und zu schützen.
Es ist bekannt, ein Gehäuse vorzusehen, um die nicht eingehauste CPU aufzunehmen. Das Gehäuse kann mindestens ein äußeres Verankerungselement aufweisen, um zu ermöglichen, daß ein Kühlkörper leicht hieran befestigt werden kann mit Hilfe mindestens einer Klemme, welche mit dem Verankerungselement zum Eingriff führbar ist, um die Wärme abzuleiten, die durch die nicht eingehauste CPU erzeugt wird. Die Klemme umfaßt einen Mittelabschnitt mit einer bewegbaren Verlängerung an einem ersten Ende und einer festen Verlängerung am zweiten Ende, die sich beide in einer Richtung im wesentlichen senkrecht zum Mittelabschnitt erstrecken. Die erste Verlängerung umfaßt eine angelenkte Lasche mit einer öffnung oder einem Schlitz hieran für den Eingriff mit dem Verankerungselement an dem Gehäuse. Die zweite Verlängerung trägt eine Klaue, welche sich durch Löcher hindurch erstreckt, die an dem Kühlkörper und dem CPU-Gehäuse ausgebildet sind zum Eingriff mit einer äußeren Fläche des CPU-Gehäuses, um den Kühlkörper an dem Gehäuse zu befestigen.
Die Klaue an der festen Verlängerung wird gebildet, indem man einfach das freie Ende der Verlängerung so biegt, daß es sich im wesentlichen rechtwinklig zur Überlappung erstreckt und somit durch die äußere Fläche des Gehäuses abgestützt wird. Dies führt jedoch zu einem Problem, daß der Eingriff zwischen der Klaue und dem Gehäuse nur durch die Überlappung der rechtwinkligen Abbiegung an der äußeren Oberfläche des Gehäuses erreicht wird, was nicht stabil genug ist, um die Klaue an dem Gehäuse zu befestigen. Es ist dementsprechend eine verbesserte Ausgestaltung erforderlich, um die Klemme stabiler an dem CPU-Gehäuse zu befestigen zur Montage des Kühlkörpers an dem Gehäuse.
Es liegt dementsprechend der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen CPU-Gehäuseaufbau zur Verfügung zu stellen, der besonders geeignet ist, zum Einschluß einer nicht eingehausten CPU, wobei ein CPU-Kühlkörper hieran mit mindestens einer Klemme gehalten ist, und wobei die Klemme eine senkrechte Verlängerung trägt mit einem geneigten Ende, welches derart gebogen ist, daß es von einer schrägen Öffnung an dem CPU-Gehäuse aufgenommen werden kann zur stabileren Befestigung des Kühlkörpers an dem CPU-Gehäuse.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im Kennzeichen des Hauptanspruches angegebenen Merkmale.
Gemäß der Erfindung ist ein CPU-Gehäuseaufbau vorgesehen mit einem Gehäusekörper, der eine Rückwand besitzt, an welcher eine Seitenwand montiert ist zur Definition einer offenen Vorderseite zur Aufnahme einer nicht eingehausten CPU.
Ein Kühlkörper, welcher eine Basis besitzt, die über und in physikalischem Kontakteingriff mit der CPU positionierbar ist für einen Wärmeübergang hierzwischen, ist lösbar an der vorderen öffnung des Gehäusekörpers mit Hilfe mindestens einer Klemme gehalten und somit die vordere öffnung im wesentlichen abzudecken, so daß die Schaltplatine und die CPU hierin eingeschlossen wird. Der Gehäusekörper besitzt mindestens ein Klemmenverankerungselement, welches an seiner oberen Kante ausgebildet ist. Die Klemme besitzt einen Mittelabschnitt, welcher selektiv positionierbar ist auf der Basis des Kühlkörpers sowie eine feste, jedoch elastische Endverlängerung, die sich durch Ausnehmungen erstreckt, die in dem Gehäusekörper, der Schaltungsplatine und dem Kühlkörper ausgebildet sind. Die
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Endverlängerung trägt eine Abbiegung an ihrem freien Ende, und die Abbiegung ist spitzwinklig ausgebildet zur Aufnahme innerhalb der schrägen öffnung, welche eine Neigung besitzt mit im wesentlichen dem gleichen Winkel an dem Gehäusekörper. Die Klemmen tragen außerdem eine bewegbare Verlängerung, welche definiert ist durch eine angelenkte Lasche, welche einen Schlitz besitzt zum Eingriff mit dem entsprechenden Verankerungselement, um die Klammern zu befestigen und somit den Kühlkörper an dem Gehäusekörper zu befestigen.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und erfindungswesentliche Merkmale ergeben sich &iacgr;&ogr; aus der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. Dabei zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des CPU-Gehäuses gemäß der
Erfindung,
Fig. 2 eine Explosionsdarstellung des CPU-Gehäuses gemäß der Erfin
dung mit einer hierin aufgenommenen unbehausten CPU,
Fig. 3 einen Querschnitt durch das erfindungsgemäße CPU-Gehäuse, in
welchem sich die unbehauste CPU befindet.
Es soll nun auf die Fig. 1-3 Bezug genommen werden, in welchen das erfindungsgemäße CPU-Gehäuse wiedergegeben ist. Das erfindungsgemäße CPU-Gehäuse umfaßt einen Gehäusekörper 20 mit einer Rückwandung, an welcher eine Seitenwand mit mindestens einem oberen Abschnitt und zwei seitlichen Abschnitten befestigt ist zur Definition eines Innenraumes des Gehäusekörpers 20 mit einer offenen Vorderseite für den Zugang und zur Aufnahme einer Schaltplatine 30 mit einer Zentralrechnereinheit, die nachfolgend als CPU 32 bezeichnet wird (siehe Fig. 3), innerhalb des Gehäusekörpers 20. Das CPU-Gehäuse gemäß der Erfindung umfaßt darüber hinaus einen Kühlkörper 50, der so bemessen ist, daß er die vordere öffnung des Gehäusekörpers 20 abschließt, um somit die Schaltplatine 30 sowie die CPU 32 innerhalb des CPU-Gehäuses gemäß der Erfindung
einzuschließen, wobei der Kühlkörper 50 in physikalischem Kontakt mit der CPU 32 steht zum Zwecke der Wärmeabfuhr (siehe Fig. 3).
Die Rückwand des Gehäusekörpers 20 ist mit Positionierstiften 22 versehen, welehe innerhalb von Positionieröffnungen 33 aufgenommen werden, welche in der Schaltplatine 30 ausgebildet sind, um die Schaltplatine 30 innerhalb des Gehäusekörpers 20 entsprechend zu positionieren.
Die Rückwand des Gehäusekörpers 20 ist außerdem mit mindestens einer Bohrung 221 versehen, die sich hierdurch erstreckt. Bei der dargestellten Ausführungsform besitzt der Gehäusekörper 20 zwei Bohrungen 221, welche ausgebildet sind zur Aufnahme von zwei Positionierstiften 22, wobei dies jedoch nicht zwingend erforderlich ist. Der Zweck der Bohrungen 221 soll noch weiter erläutert werden.
Vorzugsweise ist der Gehäusekörper 20 mit einem erhöhten Bereich 21 (siehe Fig. 3) an der Rückwand versehen, welcher zur Verstärkung des Gehäusekörpers 20 dient, um die mechanische Festigkeit zu erhöhen.
Vorzugsweise ist ein Stützstift 211 an der Rückwand des Gehäusekörpers 20 vorgesehen mit einem freien Ende, an welchem die Schaltplatine 30 positionierbar ist, so daß sie hierdurch abgestützt wird. Vorzugsweise befindet sich der Stützstift 211 nahe der CPU 32, um die CPU 32 in enger Kontaktanlage mit dem Kühlkörper 50 zu halten. Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Stützstift 211 an dem erhöhten Bereich 21 ausgebildet und erstreckt sich hiervon ausgehend auf der Rückwand des Gehäusekörpers 20.
Der Gehäusekörper 20 ist mit einem federnden Arm 24 auf jeder der einander gegenüberliegenden Seitenwände versehen. Jeder der federnden Arme 24 besitzt ein festes Ende, mit welchem er an der Seitenwand befestigt ist und läuft im wesentlichen parallel, jedoch im Abstand, an den Seitenwänden entlang, so daß ein freies Ende des federnden Armes 24 relativ zur Seitenwand durch seine elastische Deformation bewegbar ist. Eine manuelle Betätigungslasche 242 ist an dem freien Ende eines jeden der Arme 24 ausgebildet, so daß der Benutzer unter Kraftauf-
Wendung den Arm 24 deformieren kann, um das freie Ende relativ zur Seitenwand zu bewegen. Ein Armhalteelement in der Form einer vorspringenden Rippe 243 befindet sich auf der Unterseite eines Biegeabschnittes der manuellen Betätigungslasche 242 und läßt sich zum Eingriff bringen mit einem entsprechenden erhöhten Bereich 25 an der Seitenwandung des Gehäusekörpers 20, indem er durch Kraftaufwendung hierüber geschoben wird.
Der Gehäusekörper 20 ist bemessen entsprechend dem Abstand zwischen den zwei Stützelementen an der (nicht dargestellten) Computerhauptplatine, mit weleher die CPU 32 verbunden wird, so daß sie innerhalb des Raumes zwischen den Stützelementen aufgenommen werden kann. Jeder der federnden Arme 24 ist mit einem Widerhaken 241 versehen, welcher in Eingriff führbar ist mit einer öffnung an dem zugeordneten Stützelement, um somit den Gehäusekörper 20 an der Computerhauptplatine zu befestigen.
Die Anordnung und der Eingriff zwischen den vorspringenden Rippen 243 der federnden Arme 24 und den erhöhten Bereichen 25 an der Seitenwand des Gehäusekörpers 20 gestatten es, daß die federnden Arme 24 temporär dicht an der Seitenwand gehalten werden, so daß das Einbringen des Gehäusekörpers 20 in den Abstand zwischen den Stützelementen der Computerhauptplatine erleichtert wird. Durch die Freigabe der federnden Arme 24 von der Seitenwand kommen die Widerhaken 241 der schwenkbaren Arme 24 zum Eingriff mit den öffnungen der Stützelemente, so daß der Gehäusekörper 20 an der Computerhauptplatine befestigt ist.
Der CPU-Gehäuseaufbau gemäß der Erfindung umfaßt auch eine Befestigungseinrichtung für den Kühlkörper mit mindestens einer Klammer 10 (vorzugsweise zwei entsprechend der Darstellung in den Zeichnungen), welche den Kühlkörper 50 an dem Gehäusekörper 20 hält und in Kontakt mit der CPU 32 steht. Eine Klemmenbefestigungseinrichtung ist vorgesehen, um die Klemme 10 an dem Gehäusekörper 20 zu halten mit einem Verankerungsblock 23 an jeder Klemmen 10 und den Bohrungen 221 des Gehäusekörpers 20 gegenüberliegend angeordnet. Bei der dargestellten Ausführungsform sind Verankerungsblöcke 23 an dem oberen Abschnitt der Seitenwand oder der Oberkante der Rückwand vorgesehen,
während Bohrungen 221 sich in der Nähe der Unterkante der Rückwand des Gehäusekörpers 20 befinden. Bei der wiedergegebenen Ausführungsform sind zwei solcher Verankerungsblöcke 23 entsprechend den beiden Klemmen 10 vorgesehen, und die Verankerungsblöcke 23 sind in einem Abstand entlang dem oberen Abschnitt der Seitenwand des Gehäusekörpers 20 montiert. Vorzugsweise trägt jeder Verankerungsblöcke 23 eine hierin ausgebildete Nut 231 (siehe Fig. 2).
Jede der Klemmen 10, die elastisch ausgebildet sind, besitzt einen Mittelabschnitt 11 mit einem Ende, an welchem eine feste, jedoch vorzugsweise elastische Verlängerung 112 ausgebildet ist, die sich hiervon ausgehend in einer im wesentlichen hierzu senkrechten Richtung erstreckt. Die feste Verlängerung 112 besitzt ein freies Ende, an welchem eine Abbiegung 113 ausgebildet ist. Die Abbiegung 113 ist in einer solchen Weise ausgebildet, daß ein spitzer Winkel gebildet wird mit der festen Verlängerung 112, wie sich insbesondere aus Fig. 3 ergibt.
Das andere Ende des mittleren Abschnittes 11 der Klemme 10 trägt eine verschiebbare Verlängerung, die ebenfalls im wesentlichen senkrecht zu dem Mittelabschnitt 11 steht mit einer Platte oder Lasche 12, die an das Ende des Mittelabschnittes 11 der Klemme 10 angelenkt ist. Die verschiebbare Platte 12 ist mit einer manuellen Betätigungslasche 121 versehen, über welche der Benutzer die bewegbare Platte 12 in bezug auf den Mittelabschnitt 11 der Klemme 10 um die Gelenkverbindung 122 zu drehen vermag.
Die bewegbare Platte 12 der Klemme 10 ist mit einer öffnung oder einem Schlitz 123 versehen, welcher zum Eingriff führbar ist mit der Nut 231 des jeweiligen Verankerungsblockes 23, um das Ende der Klemme 10 an dem Verankerungsblock 23 zu befestigen.
Vorzugsweise ist der Mittelabschnitt 11 der Klemme 10 mit einer Ausbiegung 111 versehen, welche an der flachen Basis des Kühlkörpers 20 anliegt, um die Elastizität der Klemme 10 zu erhöhen.
Jede der Bohrungen 221 ist mit einer schrägen Ausnehmung oder einem Schlitz 222 versehen, wie sich deutlich aus Fig. 3 ergibt, mit einer Schrägfläche entspre-
chend dem Winkel der Abbiegung 113 der festen Verlängerung 112 der Klemme 10 zur Aufnahme und zur Bereitstellung eines festeren Eingriffes zwischen der festen Verlängerung 112 der Klemme 10 und dem Gehäusekörper 20 (siehe Fig. 2 und 3), wobei sich zunächst die feste Verlängerung 112 durch die entsprechende Bohrung 221 erstreckt.
Für die Montage des Kühlkörpers 50 am Gehäusekörper 20, welcher in Kontakt mit der CPU 32 steht, welche innerhalb des Gehäusekörpers 20 aufgenommen wird, ist gemäß der Erfindung der Kühlkörper 50 mit unbearbeiteten Abschnitten
&iacgr;&ogr; 51 zwischen den Stiften 53 versehen zur Aufnahme der Mittelabschnitte 11 der Klemmen 10 hierin. Die feste Verlängerung 112 einer jeden der Klemmen 10 wird aufeinanderfolgend durch eine öffnung 52, die an dem Kühlkörper 50 ausgebildet ist, sowie die öffnung 33 an der Schaltungsplatine 30 und auch die Bohrung 221 am Gehäusekörper 20 hindurchgesteckt, wobei die spitzwinklige Abbiegung 113 mit der schrägen Ausnehmung 222, welche an dem Gehäusekörper 20 ausgebildet ist, zum Eingriff kommt, wobei in diesem Moment die Ausbiegung 111 des Mittelabschnittes 11 sich auf dem Kühlkörper 50 abstützt und an diesem anliegt.
Durch die Elastizität der Klemme 10 läßt sich die verschiebbare Platte 12 unter Krafteinwirkung manuell in Richtung auf den jeweiligen Verankerungsblock 23 an den Gehäusekörper 20 drücken. Indem man unter Krafteinwirkung die bewegbare Platte 12 in Richtung auf den jeweiligen Verankerungsblock 23 drückt und die bewegbare Platte 12 in bezug auf den Mittelabschnitt 11 der Klemme 10 dreht, läßt sich der Schlitz 123 der bewegbaren Platte über den Verankerungsblock 23 schieben. In dieser Situation wird durch Drehen der bewegbaren Platte 12 zurück in die Ausgangsposition der Schlitz 123 in Eingriff gebracht mit der Nut 231 des Verankerungsblockes 23, so daß damit die Klemme 10 an dem Gehäusekörper 20 fixiert wird, wodurch der Kühlkörper 50 an dem Gehäusekörper 20 gehalten wird, wobei sich die Schaltungsplatine 3 zwischen dem Kühlkörper 50 und dem Stützstift 211 des Gehäusekörpers 20 befindet und der Kühlkörper 50 in physikalischer Anlage an der CPU 32 auf der Schaltungsplatine 30 steht.
Die Anordnung der Ausbiegung 111 des Mittelabschnittes 11 der Klemme 10 verstärkt die Elastizität und elastische Verformbarkeit der Klemme 10, so daß eine
bessere Wirkung der Befestigung des Kühlkörpers 50 und der Schaltungsplatine 30 an dem Gehäusekörper 20 gegeben ist.
Es ist herauszustellen, daß, wie zuvor erwähnt, die Bohrungen 221 gegenüberliegend zu den Verankerungsblöcken 23 vorgesehen sind, so daß eine feste Halterung des Kühlkörpers 50 an dem Gehäusekörper 20 erzielt werden kann, wobei die beiden Enden der Klemme 10 fest an dem Verankerungsblock 23 und der schrägen Ausnehmung 222 des Gehäusekörpers 20 befestigt sind. Die Neigung der schrägen Ausnehmung 222 und der spitze Winkel der Abbiegung 113 der festen Verlängerung 112 der Klemme 10 bieten einen festeren Eingriff hierzwischen, so daß sich mit größerer Sicherheit vermeiden läßt, daß die feste Verlängerung 112 der Klemme 10 sich von dem Gehäusekörper 20 löst.
Dadurch, daß sich die Schaltungsplatine 30 zwischen dem Gehäusekörper 20 und dem Kühlkörper 50 befindet, wird die Schaltungsplatine 30 sicher gehalten. Um jedoch noch eine festere Halterung der Schaltungsplatine 30 zu erzielen, wird bevorzugt ein Schaltungsplatinenfixierrahmen 40 vorgesehen mit einer Ausgestaltung, die im wesentlichen die Form der Schaltungsplatine 30 besitzt und eine Stärke aufweist, welche derjenigen der CPU 32 entspricht, so daß durch Einbringen des Rahmens 40 zwischen dem Kühlkörper 50 und der Schaltungsplatine 30, wenn der Kühlkörper 50 an dem Gehäusekörper 20 mit Hilfe der Klemmen 10 befestigt wird, die Schaltungsplatine 30 noch fester durch den Kühlkörper 50 über dem Schaltungsplatinenfixierrahmen 40 gehalten wird.
Ganz offensichtlich kann die bewegbare Verlängerung der Klemme 10 ersetzt werden durch eine feste Verlängerung, die eine größere Elastizität besitzt, um es somit zu ermöglichen, daß die Verlängerung in bezug auf den Mittelabschnitt der Klemme bewegt werden kann, wobei die Verbindung zwischen der Verlängerung und dem Mittelabschnitt als "Scharnier" dient.
Zusammenfassend besitzt der CPU-Gehäuseaufbau einen Gehäusekörper mit einer Rückwand, an welcher eine Seitenwand montiert ist, zur Definition einer offenen Vorderseite für die Aufnahme einer nicht eingehausten CPU. Ein Kühlkörper mit einer Basis, die in physikalischem Kontakt mit der CPU führbar ist, um eine
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Wärmeabfuhr hierzwischen zu ermöglichen, wird lösbar an der vorderen öffnung des Gehäusekörpers über mindestens eine Klemme gehalten, so daß die vordere öffnung im wesentlichen abgedeckt wird, womit die Schaltungsplatine und die CPU hierin aufgenommen sind. Der Gehäusekörper besitzt mindestens ein Klemmenverankerungselement, welches an der Oberseite des Gehäusekörpers ausgebildet ist. Die Klemme trägt einen Mittelabschnitt, der selektiv an der Basis des Kühlkörpers positionierbar ist sowie eine feste, jedoch elastische Verlängerung, welche sich durch öffnungen hindurch erstreckt, welche an dem Gehäusekörper, der Schaltungsplatine sowie dem Kühlkörper ausgebildet sind. Die Endverlängerung besitzt eine Abbiegung an ihrem freien Ende, wobei die Abbiegung spitzwinklig ausgeführt ist zur Aufnahme innerhalb einer schrägen Ausnehmung, deren Neigung im wesentlichen den gleichen besitzt und die an dem Gehäusekörper ausgebildet ist. Die Klemmen besitzen ebenfalls eine bewegbare Verlängerung, die definiert ist durch eine angelenkte Lasche, die einen Schlitz besitzt, welcher zum Eingriff führbar ist mit dem jeweiligen Verankerungselement, um die Klemmen zu halten und somit den Kühlkörper an dem Gehäusekörper zu befestigen.
Es soll an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich angegeben werden, daß es sich bei der vorangehenden Beschreibung lediglich um eine solche beispielhaften Charakters handelt und daß verschiedene Abänderungen und Modifikationen möglich sind, ohne dabei den Rahmen der Erfindung zu verlassen.

Claims (2)

Ill/Br. Schutzansprüche:
1. Rechnergehäuseaufbau mit einem Gehäusekörper, welcher einen Innenraum und eine vordere öffnung aufweist zur Aufnahme einer Schaltungsplatine, die eine Zentralrechnereinheit (CPU) innerhalb des Gehäusekörpers aufnimmt, sowie einen Kühlkörper, welcher eine flache Basis besitzt, welche in physikalischem Kontakt mit der CPU zur Wärmeableitung steht,
gekennzeichnet durch
eine Halteeinrichtung (10) zur lösbaren Befestigung des Kühlkörpers (50) an der vorderen Öffnung des Gehäusekörpers (20), wobei die Befestigungseinrichtung mindestens eine Klemme (10) umfaßt mit einem Mittelabschnitt (11), der an einem ersten Ende eine erste feste Verlängerung (112) trägt, sowie eine zweite Verlängerung am zweiten Ende und wobei der Mittelabschnitt (11) derart an dem Kühlkörper (50) positionierbar ist, daß die beiden Verlängerungen mit dem Gehäusekörper (20) zum Eingriff führbar sind, unter Befestigung des Kühlkörpers (50) an dem Gehäusekörper (20), während mindestens eine der Verlängerungen (112) der Klemme (10) eine spitzwinklige Abbiegung (113) trägt und an dem Gehäusekörper (20) eine schräge Ausnehmung (222) ausgebildet ist, die derart positioniert und bemessen ist, daß die Abbiegung (113) hierin aufnehmbar ist, und die Ausnehmung (222) eine Neigung besitzt, welche dem Winkel der Abbiegung
(113) entspricht.
2. Rechnergehäuseaufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der CPU-Gehäuseaufbau zwei Klemmen (10) umfaßt zur Befestigung des Kühlkörpers (50) an dem Gehäusekörper (20).
DE29817501U 1998-06-01 1998-09-30 Rechnergehäuse mit einer Einrichtung zur Wärmeabfuhr Expired - Lifetime DE29817501U1 (de)

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