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DE29816828U1 - Behälter, insbesondere zur Aufbewahrung von Lebensmitteln - Google Patents

Behälter, insbesondere zur Aufbewahrung von Lebensmitteln

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DE29816828U1
DE29816828U1 DE29816828U DE29816828U DE29816828U1 DE 29816828 U1 DE29816828 U1 DE 29816828U1 DE 29816828 U DE29816828 U DE 29816828U DE 29816828 U DE29816828 U DE 29816828U DE 29816828 U1 DE29816828 U1 DE 29816828U1
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Germany
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Waeco Waehning and Co GmbH
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    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D11/00Self-contained movable devices, e.g. domestic refrigerators
    • F25D11/02Self-contained movable devices, e.g. domestic refrigerators with cooling compartments at different temperatures
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F25D2400/12Portable refrigerators

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

'!> PALGEN, SCHUMACHER & KLUIN.:!.\.: ' :..: ": * -·::··:
DÜSSELDORF ESSEN PATENTANWÄLTE
: 98 235 R/jc/bh E s s &egr; &ngr; , den 22. September 1998
WAECO-Wähning & Co. GmbH Sinninger Straße 36
D - 48282 Emsdetten Behälter, insbesondere zur Aufbewahrung von Lebensmitteln
Die Erfindung betrifft einen Behälter, insbesondere zur Aufbewahrung von Lebensmitteln mit einem Gehäuse, das wärmeisolierend ausgestaltete Außenwände aufweist und mit einem Kühloder Wärmeaggregat, das im Gehäuseinneren angeordnete Wärmeaustauschflachen mit Kälte- oder Wärme versorgt.
Derartige aus dem Stand der Technik bekannte Behälter finden insbesondere im Reise- und Campingbereich Anwendung. Mit Hilfe einer externen Batterie als Stromversorgungsquelle wird das Kühl- oder Wärmeaggregat betrieben, so daß unabhängig von feststehenden Stromversorgungsquellen in Gebäuden eine Kühlung oder auch Warmhaltung oder Erwärmung von Lebensmitteln möglich ist.
Da die genannten Behälter in der Regel als tragbare Behälter ausgebildet sind, ist es erstrebenswert, eine vorgegebene Größe des Behälters nicht zu überschreiten. Da zudem bei dem aus dem Stand der Technik bekannten Behältern das Kühl- oder Wärmeaggregat einen Teilbereich des Gehäuses entlang der ge-
D40239 DÜSSE^DCfF&i· MULVAi>iVStIÖVSSE 2'31EUjFON^/21U/«&M5 - \ T-ELÖFAX 49 / 211 / 96 145 - 20 D-45133 ESSE& .nSÜHLINgSIJt/^E^S k · TßLÖFCfri 4fc I 2&thgr;1./8423(&Igr; - O ■ JTELEfKx 49 /201/84 230 - 20 POSTBANK KÖLN (BLZ 370 i00 50*)*ll5*ill-504" *"
samten Höhe oder Länge des Gehäuses einnimmt, ergibt sich in nachteiliger Weise, daß der für die Aufbewahrung von Lebensmitteln oder anderen Gegenständen dienende Innenraum des Gehäuses erheblich eingeschränkt wird, so daß nur ein vergleichsweise geringes Volumen des Gehäuses tatsächlich zur Aufbewahrung von Lebensmitteln oder anderen Gegenständen genutzt werden kann.
Des weiteren besteht ein Nachteil bei den bekannten Behältern darin, daß mangels einer geeigneten Unterteilung des Innenraumes Lebensmittel oder Gegenstände mit unterschiedlichen Abmessungen nur ungenügend übereinander oder nebeneinander gestapelt werden und somit durcheinander geraten können. Dadurch entsteht nicht nur eine Unordnung, sondern zusätzlich können auch Beschädigungen an den Lebensmitteln bzw. deren Verpackungen oder an den Gegenständen auftreten.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, den Innenraum des Gehäuses optimal auszunutzen und dabei unterschiedliche Aufbewahrungsbereiche für das aufzubewahrende Gut zu erzeugen.
Das zuvor aufgezeigte technische Problem wird erfindungsgemäß durch einen Behälter mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, daß bei Verwendung eines Kühl- oder Wärmeaggregates, dessen Einbauhöhe nur einen Teil der Höhe des Gehäuses einnimmt, ein unteres und ein oberes Aufbewahrungsfach in dem Innenraum des Gehäuses ausgebildet sind. Dabei nimmt das untere Aufbewahrungsfach nur einen Teil der Grundfläche des oberen Aufbewahrungsfaches ein und das untere Auf bewahrungs fach und das obere Aufbewahrungsfach bilden miteinander den, insbesondere zusammenhängenden, Innenraum. Dabei ist das Kühl- oder Wärmeaggregat im unteren Teil des Gehäuses in einem vom unteren Aufbewahrungsfach freigelassenen Bereich angeordnet. Weiterhin ist eine Trennwand vorgesehen, die in einer im wesentli-
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chen vertikalen Anordnung das obere Aufbewahrungsfach zumindest teilweise unterteilt. Daraus ergibt sich eine Aufteilung des Innenraumes des Gehäuses, wobei durch die Trennwand der Bereich des oberhalb des Kühl- oder Wärmeaggregates gelegenen oberen Aufbewahrungsfaches abgetrennt ist, so daß darin kleinere Gegenstände bzw. Lebensmittel angeordnet werden können, die somit nicht in den anderen Teil des Innenraumes des Gehäuses verrutschen können. Somit kann eine beim Einsortieren der Lebensmittel bzw. Gegenstände in den Behälter gewählte Anordnung auch trotz einer Bewegung des Behälters während eines Transportes beibehalten werden.
In einer ersten bevorzugten Weise ist die Trennwand geschlossen ausgebildet und unterteilt das obere Aufbewahrungsfach nur bis zu einer Teilhöhe. Somit bleiben beide durch die Trennwand voneinander teilweise getrennten Bereiche des oberen Aufbewahrungsfaches fluidisch miteinander verbunden. Dagegen bilden das untere Aufbewahrungsfach und der andere Bereich des oberen Aufbewahrungsfaches im wesentliehen über der gesamten Grundfläche des unteren Aufbewahrungsfaches ein im wesentlichen über die ganze Höhe des Innenraumes sich erstreckendes Aufbewahrungsfach.
In weiter bevorzugter Weise bilden bei dieser ersten Ausführungsform die Wärmeaustauschflachen im wesentlichen die vertikalen Wände des unteren Aufbewahrungsfaches und teilweise die vertikalen Wände des oberen Aufbewahrungsfaches, wobei die dem unteren Aufbewahrungsfach zugewandte Fläche der Trennwand im wesentlichen durch einen Teil der Wärmeaustauschfläche gebildet ist. Somit wird insbesondere das untere Aufbewahrungsfach und nur teilweise das obere Aufbewahrungsfach direkt von Wärmeaustauschflächen gekühlt oder erwärmt, während der durch die Trennwand vom oberen Aufbewahrungsfach abgetrennte Bereich, der oberhalb des Kühl- oder Wärmeaggregates angeordnet ist, nur indirekt über die im Innenraum vorhandene Luft temperiert wird. Somit ergibt
sich in weiter vorteilhafter Weise, daß im Innenraum des Behälters Bereiche mit unterschiedlichen Temperaturen erzeugt werden.
In einer zweiten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist die Trennwand zwischen ihrer im wesentlichen vertikalen und einer im wesentlichen horizontalen, das untere Aufbewahrungsfach von dem oberen Aufbewahrungsfach zumindest teilweise trennenden Position verstellbar angeordnet. Somit kann wahlweise, wie zuvor beschrieben, das obere Aufbewahrungsfach in zwei Teilabschnitte aufgeteilt werden, wenn sich die Trennwand in ihrer vertikalen Position befindet. Ist dagegen die Trennwand in der im wesentlichen horizontalen Position angeordnet, so ergibt sich eine größere Grundfläche für das obere Aufbewahrungsfach, so daß eine Mehrzahl von Lebensmitteln bzw. Gegenständen im oberen Aufbewahrungsfach angeordnet werden können. Weiterhin wird durch die im wesentlichen horizontal angeordnete Trennwand das untere Aufbewahrungsfach zumindest teilweise überdeckt, so daß eine Anordnung von Lebensmitteln bzw. Gegenständen vertikal übereinander auf verschiedenen Auflageflächen ermöglicht wird. Dabei hängt es von den räumlichen Abmessungen des Innenrauraes des Gehäuses ab, ob beispielsweise dann, wenn die Trennwand in ihrer im wesentlichen vertikalen Position vollständig die Höhe des oberen Aufbewahrungsfaches einnimmt, gleichfalls das untere Aufbewahrungsfach von der Trennwand in ihrer im wesentlichen horizontalen Position vollständig überdeckt wird oder nicht.
In weiter bevorzugter Weise ist das Material der Trennwand gitterförmig ausgebildet, so daß die jeweils durch die Trennwand voneinander getrennten Teilräume des Innenraumes fluidisch für einen Wärmeaustausch miteinander verbunden sind.
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Die zuvor beschriebene Ausgestaltung des Innenraumes des erfindungsgemäßen Behälters kann auch als L-Form bezeichnet werden. Da diese L-Form an sich bereits in vorteilhafter Weise die Aufbewahrung von Lebensmitteln bzw. Gegenständen im erfindungsgemäßen Behälter verbessert, kommt der Ausgestaltung des Innenraumes in L-Form selbständig ein erfinderischer Gehalt ohne die Anordnung der zuvor beschriebenen Trennwand zu.
Die vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden Bauteile unterliegen in ihrer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeption keinen besonderen Ausnahmebedingungen, so daß die in dem Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung finden können. Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der - beispielhaft - bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Behälters dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behälters im Längsschnitt,
Fig. 2
den in Fig. 1 dargestellten Behälter im Querschnitt,
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behälters im Längsschnitt, bei dem die Trennwand in einer vertikalen Position angeordnet ist,
Fig. 4 den in Fig. 3 dargestellten Behälter, bei dem die Trennwand in der horizontalen Position angeordnet ist,
Fig. 5 den in den Fign. 3 und 4 dargestellten Behälter im Querschnitt,
Fig. 6 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behälter im Längsschnitt mit horizontal
liegender Trennwand und
Fig. 7 den in Fig. 6 dargestellten Behälter im Querschnitt bei vertikal stehender Trennwand.
In den Fign. 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behälters zur Aufbewahrung von Lebensmitteln oder anderen Gegenständen dargestellt. Der Behälter weist ein Gehäuse 2 auf, das wärmeisolierend ausgestaltete Außenwände 4 aufweist. Die Außenwände 4 bestehen in ihrem Inneren aus einem geschäumten Kunststoffmaterial 6, das bekanntermaßen sehr gute wärmeisolierende Eigenschaften aufweist, sowie aus einer stoßfesten äußeren Umhüllung. Weiterhin ist ein wärmeisolierender Deckel 10 vorgesehen, der mittels eines Scharniers 12 am oberen Ende einer der Außenwände 4 schwenkbar befestigt ist. Mit Hilfe des Deckels 10 kann der Innenraum des Gehäuses 2 im wesentlichen luftdicht und somit wärmeisolierend verschlossen werden.
Innerhalb des Gehäuses ist ein Kühlaggregat 14 vorgesehen, wie insbesondere in Fig. 1 dargestellt ist. Mit dem Kühlaggregat 14 ist ein Verdampfer (Wärmeaustauschflächen 16) verbunden, die durch das Kühlaggregat 14 im Wege der Verdampfungskühlung auf eine vorgegebene Temperatur abgekühlt werden. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Kühlaggregat um einen Kältemittel-Kompressortyp, der über Kühlmittelleitungen die Wärmeaustauschflächen 16 mit einem geeigneten Kältemittel im Kreislauf versorgt. Es ist jedoch auch die Verwendung von Peltier-Kühlelementen statt des Verdampfungskühlers möglich.
Wie in Fig. 1 zu erkennen ist, nimmt das Kühlaggregat 14 nur ein geringes Volumen innerhalb des Behälters ein, wobei die Höhe des vom Kühlaggregat 14 eingenommen Volumens im vorliegenden Ausführungsbeispiel im wesentlichen der Hälfte der Höhe des Innenraumes des Gehäuses 2 beträgt während es die volle Breite, aber nur einen Teil der Länge des Gehäuses 2 in Anspruch nimmt. Da das Kühlaggregat 14 im unteren Teil des Gehäuses 2 angeordnet ist, sind sowohl seitlich neben als auch oberhalb des Kühlaggregates 14 Teilvolumina des Innenraumes des Gehäuses 2 für die Aufbewahrung von Lebensmitteln verfügbar. Dabei bilden ein unterhalb der strichpunktierten Linie gelegenes unteres Aufbewahrungsfach 18 und ein oberhalb der strichpunktierten Linie gelegenes oberes Aufbewahrungsfach 20 den Innenraum des Gehäuses 2, wobei das untere Aufbewahrungsfach 18 nur einen Teil der Grundfläche des oberen Aufbewahrungsfaches 2 0 einnimmt und wobei das untere Aufbewahrungsfach 18 und das obere Aufbewahrungsfach 20 miteinander den zusammenhängenden, etwa L-förmigen Innenraum bilden.
Erfindungsgemäß ist eine starre, geschlossene Trennwand 22 vorgesehen, die vertikal angeordnet ist und das obere Aufbewahrungsfach 20 teilweise unterteilt. Die Trennwand 22 stellt eine Verlängerung der benachbart zum Kühlaggregat 14 angeordneten Innenwand 24 des unteren Aufbewahrungsfaches 18 dar. Im wesentlichen erstreckt sich die Trennwand 22 bis zur halben Höhe des oberen Aufbewahrungsf aches 20, so daß das obere Aufbewahrungsfach 20 in einen kleineren Bereich oberhalb des Kühlaggregates 14 und in einen größeren Bereich oberhalb des unteren Aufbewahrungsfaches 18 aufgeteilt ist.
Die innere Oberfläche des Innenraumes des Gehäuses 2, der im wesentlichen von dem unteren Aufbewahrungsfach 18 und dem oberen Aufbewahrungsfach 20 gebildet wird, besteht zunächst im unteren Bereich des unteren Aufbewahrungsfaches 18 aus einer Bodenschale 26, die aus einem harten Kunststoff be-
steht. Daran schließt sich nach oben eine sich über den gesamten Umfang des unteren Aufbewahrungsfaches 18 erstrekkende Wärmeaustauschfläche 16 eines im Grundriß O-förmigen Verdampfers an, die sich auch teilweise bis in das obere Aufbewahrungsfach 20 hinein erstreckt. Nach oben schließt sich daran eine weitere Innenschale 28 aus hartem Kunststoff an, die auch die innere Oberfläche des durch die Trennwand 22 abgetrennten, oberhalb des Kühlaggregates 14 angeordneten Bereiches des oberen Aufbewahrungsfaches 20 auskleidet.
Dabei wird die eine Seite der Trennwand 22 von der Innenschale 28 gebildet, während die andere Seite der Trennwand 22, die dem größeren Bereich des oberen Aufbewahrungsfaches 20 zugewandt ist, von einem Teil der Wärmeaustauschfläche 16 gebildet wird.
Da die Trennwand 22 nur ungefähr die Hälfte der Höhe des oberen Aufbewahrungsfaches 20 einnimmt, stehen beide Bereiche des oberen Aufbewahrungsfaches 20, die durch die Trennwand 22 gebildet werden, fluidisch miteinander in Kontakt, so daß die von den Wärmeaustauschflächen 16 erzeugte Kälte innerhalb des Innenraumes des Gehäuses 2 auch auf den Bereich des oberen Aufbewahrungsfaches 20 oberhalb des Kühlaggregates 14 übertragen wird. Da jedoch dieser Bereich nicht direkt mit den Wärmeaustauschflächen 16 in Verbindung steht, wird sich in diesem Bereich eine höhere Temperatur als im restlichen Innenraum des Gehäuses 2 einstellen.
Weiterhin ist ein Lichtelement 30 zur Beleuchtung des Innenraumes des Gehäuses 2 vorgesehen, das über eine Röhre 32 und nicht dargestellten elektrischen Leitungen mit einer Spannungsquelle verbunden ist. Weiterhin ist an der äußeren oberen Kante einer der Außenwände 4 des Gehäuses 2 ein Bedienungselement 34 vorgesehen, das über eine Röhre 36 und nicht dargestellten elektrischen Leitungen mit der elektrischen Spannungsversorgung sowie dem Kühlaggregat 14 verbunden ist. Über das Bedienungselement 34 können beispielsweise die an-
gestrebte Kühltemperatur sowie eine Kühldauer eingestellt werden.
Wie weiterhin in Fig. 1 dargestellt ist, kann zur Aufbewahrung einer Flasche 38 an bevorzugten Stellen innerhalb des Innenraumes des Gehäuses 2 eine maximale Höhe des Innenraumes dadurch erzeugt werden, daß sowohl im Bodenbereich des unteren Aufbewahrungsfaches 18 eine Vertiefung 40 als auch im Deckel 10 eine damit korrespondierende Vertiefung 42 vorgesehen ist. Daher kann auch bei einer kompakten Ausführungsform eine aufrechtstehende Aufbewahrung von z.B. 1,5 1 Flaschen 38 oder ähnlichen langgestreckten Gegenständen und zudem kippsicher - ermöglicht werden.
In den Fign. 3, 4 und 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behälters dargestellt. Der Aufbau dieses Behälters entspricht im wesentlichen dem Behälter des ersten Ausführungsbeispiels, so daß hier nur auf die unterschiedliche Ausgestaltung der Trennwand 44 eingegangen wird.
Die Trennwand 44 ist derart ausgebildet, daß sie zwischen einer im wesentlichen vertikalen und einer im wesentlichen horizontalen, das untere Aufbewahrungsfach 18 von dem oberen Aufbewahrungsfach 20 zumindest teilweise trennenden Position verstellbar ist (siehe Fign. 3 und 4). Durch diese variable Einstellung der Position der Trennwand 44 kann einerseits bei vertikaler Stellung - das obere Aufbewahrungsfach, vergleichbar wie beim ersten Ausführungsbeispiel, in zwei nebeneinander liegende Bereiche aufgeteilt werden (Fig. 3). Andererseits kann durch die horizontale Ausrichtung der Trennwand (Fig. 4) das obere Aufbewahrungsfach 20 vom unteren Aufbewahrungsfach zumindest teilweise getrennt werden, so daß übereinander angeordnete Auflageflächen für die in dem Behälter aufzubewahrenden Lebensmittel gebildet werden. Dazu sind die Abmessungen der Trennwand 44 derart gewählt, daß sich in der vertikalen Position die Trennwand 44 über im wesentlichen die gesamte Höhe des oberen Aufbewahrungsfaches
20 erstreckt, so daß eine möglichst breite Auflagefläche entsteht, wenn die Trennwand 44 sich in ihrer horizontalen Position befindet. Damit in der vertikalen Position bzw. in der horizontalen Position der Trennwand die beiden Bereiche des oberen Aufbewahrungsf aches 20 bzw. das obere und das untere Aufbewahrungsfach fluidisch miteinander verbunden sind, ist das Material der Trennwand 44 gitterförmig ausgebildet. Dieses ist insbesondere in Fig. 5 dargestellt.
Wie sich aus Fig. 4 ergibt, überdeckt die Trennwand 44 das untere Aufbewahrungsfach 18 nur teilweise, so daß weiterhin auch senkrecht stehende Flaschen im Innenraum des Gehäuses 2 aufbewahrt werden können, die sich im wesentlichen über die gesamte Höhe des Innenraumes erstrecken.
Für ein Fixieren der Trennwand 44 sowohl in der vertikalen als auch in der horizontalen Position sind an den längs ausgerichteten Innenwänden des oberen Aufbewahrungsfaches 20 Rastmittel 46 und Anschlagmittel 48 vorgesehen. Eine feststehende Trennwand oberhalb des Kühlaggregatbereiches ist hier nicht vorgesehen.
In den Fig. 6 und 7 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt, wobei erneut gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteile wie bei den ersten und zweiten Ausführungsbeispielen bezeichnen. Bei dem dritten Ausführungsbeispielen ist die Länge des unteren Aufbewahrungsfaches 18 kleiner als die Länge der Trennwand 44 in ihrer horizontalen Position. Dadurch überdeckt die Trennwand in der horizontalen Position im wesentlichen vollständig das untere Aufbewahrungsfach 18. In der vertikalen Position erstreckt sich die Trennwand 44 im wesentlichen über die gesamte Höhe des oberen Aufbewahrungsfaches 20, so daß die Trennwand 44 in der vertikalen Position das obere Aufbewahrungsfach nahezu vollständig in zwei Bereiche aufteilt. Daher ist das Material der Trennwand 44 auch bei diesem Ausführungsbei-
spiel gitterförmig ausgebildet, damit ein fluidischer Kontakt der beiden durch die Trennwand 44 getrennten Bereiche des Innenraumes des Gehäuses 2 gegeben ist.
Anstelle der Anschlagmittel für die horizontale Position der Trennwand 44 im zweiten Ausführungsbeispiel/ ist im Mündungsbereich der Bodenschale 26 an den sowohl das untere Aufbewahrungsfach 18 als auch das obere Aufbewahrungsfach 20 angrenzen, ein Absatz 52 ausgebildet, an dem die Trennwand 44 in der horizontalen Position anliegt.
Wie in Fig. 6 weiterhin dargestellt ist, sind bei dem dritten Ausführungsbeispiel die Wärmeaustauschflächen 16 ausschließlich im Bereich des oberen Aufbewahrungsfaches 20 angeordnet, wodurch eine ausreichende Kühlung des gesamten Innenraumes des Gehäuses 2 erreicht wird. Um das im oberen Bereich der Wärmeaustauschflächen 16 kondensierende Kältemittel zum Kühlaggregat 14 zurückzuführen, ist weiterhin eine Kühlmittelleitung 62 vorgesehen.
Da die Außenwände 4 des Gehäuses 2 im wesentlichen aus einem Schaummaterial bestehen und da nicht zuletzt wegen des Kühlaggregates und auch durch die im Innenraum des Gehäuses 2 angeordneten Lebensmittel ein nicht unerhebliches Gewicht auftreten kann, ist bei allen Ausführungsbeispielen aus Gründen der Stabilität eine aus Metall bestehende Bodenplatte 54 vorgesehen, die mit mindestens zwei in den senkrecht verlaufenden Außenwänden 4 des Gehäuses 2 verlaufende Metallschienen 56 verbunden ist. Am oberen Ende der Metallschienen 56 ist, ggf. mittels Scharnieren 58, ein Handgriff 60 verbunden, mit dem der Behälter getragen werden kann, ohne daß aufgrund der auftretenden mechanischen Belastungen das Gehäuse 2 des Behälters beim Tragen verformt wird.
Wie aus den Fign. 1, 3, 4 und 6 hervorgeht, wird durch die Ausgestaltung des Innenraumes des Gehäuses 2 mit einem unte-
• ·
ren Aufbewahrungsfach 18 und einem oberen Aufbewahrungsfach 20 eine L-Form erzeugt, die eine optimale Ausnutzung des Innenraumes des Gehäuses 2 zur Aufbewahrung einer möglichst großen Menge von Lebensmitteln oder auch anderen Gegenständen ermöglicht.
13 Bezugszeichenliste
2 Gehäuse
4 Außenwand
6 Kunststoffmaterial
8 Umhüllung
10 Deckel
.12 Scharnier
14 Kühlaggregat
16 Wärmeaustauschfläche
18 unteres Aufbewahrungsfach
20 oberes Aufbewahrungsfach
22 Trennwand
24 Innenwand
26 Bodenschale
28 Innenschale
30 Lichtelement
32 Röhre
34 Bedienungselement
36 Röhre
38 Flasche
40 Vertiefung
42 Vertiefung
44 Trennwand
46 Rastmittel
48 Anschlagmittel
52 Absatz
54 Bodenplatte
56 Metallschiene
58 Scharniere
60 Handgriff
62 Kühlmittelleitung

Claims (8)

1. Behälter, insbesondere zur Aufbewahrung von Lebensmitteln,
1. mit einem Gehäuse (2), das wärmeisolierend ausgestaltete Außenwände (4) aufweist,
2. mit einem Kühl- oder Wärmeaggregat (14), das im Gehäuseinneren angeordnete Wärmeaustauschflächen (16) mit Kälte oder Wärme versorgt,
3. bei dem der Innenraum des Gehäuses (2) ein unteres Aufbewahrungsfach (18) und ein oberes Aufbewahrungsfach (20) aufweist, wobei das untere Aufbewahrungsfach (18) nur einen Teil der Grundfläche des oberen Aufbewahrungsfaches (20) einnimmt, und wobei das untere Aufbewahrungsfach (18) und das obere Aufbewahrungsfach (20) miteinander den, insbesondere zusammenhängenden, Innenraum bilden,
4. bei dem das Kühl- oder Wärmeaggregat (14) im unteren Teil des Gehäuses (2) in einem vom unteren Aufbewahrungsfach (18) freigelassenen Bereich angeordnet ist, und
5. bei dem eine Trennwand (22, 44) vorgesehen ist, die in einer im wesentlichen vertikalen Anordnung das obere Aufbewahrungsfach (20) zumindest teilweise unterteilt.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (22) geschlossen ausgebildet ist und nur bis zu einer Teilhöhe das obere Aufbewahrungsfach (20) unterteilt.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmeaustauschflächen (16) im wesentlichen die vertikalen Wände des unteren Aufbewahrungsfaches (18) und teilweise die vertikalen Wände des oberen Aufbewahrungsfaches (20) bilden, wobei die dem unteren Aufbewahrungsfach (18) zugewandte Fläche der Trennwand (22) im wesentlichen durch eine der Wärmeaustauschflächen (16) gebildet ist.
4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (44) zwischen ihrer im wesentlichen vertikalen und einer im wesentlichen horizontalen, das untere Aufbewahrungsfach (18) von dem oberen Aufbewahrungsfach (20) zumindest teilweise trennenden Position verstellbar angeordnet ist.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Trennwand (44) gitterförmig ausgebildet ist.
6. Behälter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (44) an einer Seite schwenkbar gelagert mit dem Gehäuse (2) verbunden ist und die Trennwand (44) zwischen der im wesentlichen vertikalen Position und der in wesentlichen horizontalen Position verschwenkbar ist.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Rastmittel (46) und gegebenenfalls Anschlagmittel (48) vorgesehen sind, die einem Fixieren der Trennwand (44) in der im wesentlichen vertikalen und gegebenenfalls in der im wesentlichen horizontalen Position dienen.
8. Behälter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der Außenwand (50) des Gehäuses (2), an der sowohl das untere Aufbewahrungsfach (18) als auch das obere Aufbewahrungsfach (20) angrenzen, ein Absatz (52) ausgebildet ist, an dem die Trennwand (44) in der im wesentlichen horizontalen Position anliegt.
DE29816828U 1998-09-22 1998-09-22 Behälter, insbesondere zur Aufbewahrung von Lebensmitteln Expired - Lifetime DE29816828U1 (de)

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