DE29814386U1 - Hörhilfe - Google Patents
HörhilfeInfo
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Description
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Patentanwalt^ Qubricbt. &«P.ü^
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Am Weinberg 15 D-35096 Weimar-Niederweimar Telefon: 06421 78627 Telefax: 06421 7153
G 858 - Ot/bo 10. August 1998
Markus Friedrich, D-35315 Homberg/Ohm-Appenrod
Hörhilfe
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hörhilfe in Form einer in den Außenohr-Gehörgang
einführbaren Kapsel.
Ist die Funktion des Innenohrs noch erhalten, kann man Hörgeschädigten häufig
mit Mittelohrprothesen zumindest gewisse Besserung verschaffen. Vorrichtungen, wie sie in US-A-4 606 329, US-A-4 957 478 und EP-B-O 281 047
beschrieben sind, können implantiert werden, was freilich hohen operativen Aufwand bedingt.
Zur Behebung geringerer Hörschwierigkeiten gibt es Geräte, die hinter dem Ohr
(HdO) oder im Ohr getragen werden und elektrische Verstärker enthalten, welche einen Horverlust ausgleichen sollen, vielfach aber hohe Anforderungen
an eine Um- bzw. Neugewöhnung des Schwerhörigen stellen. Sogar hochentwickelte elektronische Geräte lassen noch Wünsche offen. So werden bisweilen
gewisse Frequenzen entweder nicht bzw. zu schwach oder umgekehrt viel zu sehr verstärkt, wodurch der Höreindruck stark verfälscht werden kann. Nachteilig
ist ferner der Bedarf an Batterien, zumal nicht immer Ersatz rasch genug beschaff- und einsetzbar ist, was außerdem beachtliche Kosten auslöst. Das
gilt auch für Hörbrillen und für sog. MultiFocus-Geräte, die einen Kompressor sowie Mikro-Lautsprecher aufweisen. Die Einstellung ist nicht immer bequem.
Selbst bloß scheckkartengroße Fernbedienungen müssen doch überall mitgeführt und unter Umständen auffällig verwendet werden.
Leitungs-Verbindungen, Gewicht und Bedienbarkeit spielen ebenfalls eine
Rolle. Hörgeräteakustiker empfehlen generell die Anschaffung von Hörgeräten mit Audioeingang, damit gängige Kommunikationsmittel wie Telefon-Hörverstärker,
Cassettenrecorder, Rundfunk- und Fernseh-Geräte usw. direkt angeschlossen werden können. Eine Leitungs-Gebundenheit schränkt jedoch die
Benutzerfreiheit stets ein.
Es ist ein wichtiges Ziel der Erfindung, hier insbesondere für weniger stark
Fehlhörige Erleichterung zu schaffen und eine einfache Hörhilfe zu entwickeln, die bei geringem Aufwand deutlichen Hörgewinn ermöglicht und die ohne örtliche
Beschränkungen, namentlich ohne Leitungsanbindung benutzt werden kann.
Wichtige Merkmale der Erfindung ergeben sich aus Anspruch 1. Weiterbildungen
sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 14.
Eine erfindungsgemäße Hörhilfe ist laut Anspruch 1 als in den Außenohr-Gehörgang
einführbare Kapsel ausgebildet, die aus einem verjüngt geformten Hohlkörper besteht, der zumindest am Außenumfang elastisch-nachgiebig und
an jedem Ende mit einer Membran abgeschlossen ist. Es handelt sich also um eine rein mechanische Vorrichtung, die universell verwendbar ist und durch ihre
Geometrie für eine gleichmäßige Schalldruck-Verstärkung sorgt. Stör- und Nebengeräusche, wie sie von elektronischen Geräten erzeugt oder unangenehm
verstärkt werden können, kommen bei der neuartigen Hörhilfe nicht vor. Mit den Membran-Abschlüssen geht die Erfindung auch über eine Prothese
gemäß US-A-4 608 051 hinaus, wo zwar ein Trichterrohr von elliptischem Querschnitt vorgeschlagen wird, aber nicht als Hörhilfe, sondern lediglich
als zu implantierendes Ersatzteil für einen inneren Abschnitt des Gehörgangs, wenn dessen Verfall dies erfordert.
Nach Anspruch 2 ist der Hohlkörper ein allgemein trichterähnlich gestaltetes
Kunststoff-Rohr, wobei die Abschlußmembranen jeweils in Klemmringen eingespannt und diese auf das zugeordnete Hohlkörper-Ende aufgeklebt sind.
Infolge dieses relativ robusten Aufbaues kann der Benutzer die Hörhilfe nach Bedarf selbst einsetzen.
In der Ausgestaltung von Anspruch 3 zeichnet sich die Hörhilfe dadurch aus,
daß die Abschlußmembranen durch eine Übertrager-Mechanik miteinander verbunden sind. Diese kann laut Anspruch 4 ein den Hohlkörper längs durch-
setzendes Koppelglied aufweisen oder bilden, das mit jeder Membran verbunden
ist und die empfangenen Schallsignale weiter verstärkt. Die Konstruktion kann einer Übertragungsmechanik ähneln, die in US-A-4 624 672 beschrieben
ist, dort allerdings zur Verbindung von Trommelfell und ovalem Fenster dient, d.h. als Ersatz zerstörter Mittelohrelemente.
Günstig ist die Maßnahme von Anspruch 5, wonach Masse und Volumen der
Übertrager-Mechanik wesentlich kleiner sind als Masse und Volumen des Hohlkörpers, nämlich um einen Faktor der Größenordnung 3 bis 30. Die Resonator-Eigenschaften
des Hohlkörpers werden daher von der inneren Feinmechanik nur minimal beeinflußt.
Laut Anspruch 6 weist die Übertrager-Mechanik (30) ein die Membranen in
einem Basis-Abstand (s) haltendes Hebel- und/oder Federsystem auf, das mit mäßigem Aufwand herstell- und montierbar ist. So kann das Koppelglied nach
Anspruch 7 eine Biegefeder oder nach Anspruch 8 ein zweiarmiger Hebel sein, wobei die Enden jeweils in den Membranen verankert sind. Dazu sieht Anspruch
9 zweckmäßig vor, daß die Enden des Koppelgliedes mit den Membranen stoffschlüssig verbunden sind, vorzugsweise durch Silikonklebepunkte,
die dank ihrer Nachgiebigkeit gewisse Winkel-Auslenkungen der Hebel- bzw. Federteile zulassen.
Im Einklang mit Anspruch 10 wird der Hohlkörper von einem Stab oder Bolzen
quer durchsetzt, auf dem der Hebel schwenkbar gelagert ist, z.B. gemäß Anspruch 11 mittels einer Biegung, Lageröse o.dgl., die an einer Engstelle des
Stabes bzw. Bolzens axial gefesselt ist.
Vorteilhaft ist es, wenn das Hebellager nach Anspruch 12 außermittig sitzt, so
daß die Arme des Hebels ungleich lang sind, wobei der kürzere Arm an der größeren Membran und der längere Arm an der kleineren Membran angreift.
Dadurch wird auf rein mechanische Weise eine zusätzliche Schall-Verstärkung erzielt.
Zur sicheren Handhabung trägt es ferner bei, daß der Stab bzw. Bolzen laut
Anspruch 13 in dem Hohlkörper zwischen einander gegenüberliegenden Wand-Ausnehmungen eingespannt werden kann, wodurch eine stabile Lagerung
mit einfachsten Mitteln gewährleistet ist.
Für den Gebrauch ist es besonders günstig, wenn der Hohlkörper nach Anspruch
14 an seiner Außenwandung eine körperverträgliche, elastisch-nachgiebige Beschichtung 20 aufweist. Diese kann sich der individuellen Form des
Gehörgangs anpassen und dient sowohl festem Sitz der Kapsel als auch akustischer
Isolation bzw. Abdichtung.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
dem Wortlaut der Ansprüche sowie aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung. Darin zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittdarstellung eines Ohrs mit in den Gehörgang
eingesetzter Hörhilfe,
Fig. 2 eine vergrößerte Seitenansicht einer Hörhilfe-Kapsel,
Fig. 3 eine schematisierte Schrägansicht der Funktionsteile einer Hörhilfe,
Fig. 4 eine schematisierte Seitenansicht einer Übertrager-Mechanik,
Fig. 5a je eine Draufsicht bzw. Schnittansicht einer äußeren Membran,
und 5b
und 5b
Fig. 6a eine Schrägansicht eines Lagerbolzens und
Fig. 6b eine auseinandergezogene Schrägansicht einer anderen Bolzen-Ausführungsform.
Aus Fig. 1 entnimmt man den allgemeinen Aufbau eines menschlichen Ohrs mit
Außenohr A, in dessen Gehörgang eine Kapsel 10 eingesetzt ist. An diese schließt ein Zwischenraum B an, der vom Trommelfell T zum Mittelohr M hin
begrenzt ist, das dem Innenohr I vorgeordnet ist. Man erkennt, daß die Kapsel 10 als Hohlkörper 12 gestaltet ist, dessen äußeres Ende 14 größer als das innere
Ende 18 ist.
Eine Seitenansicht des Hohlkörpers 12 ist aus Fig. 2 ersichtlich. Darin ist schematisch
eine Übertrager-Mechanik 30 mit einem Koppelglied 32 angedeutet, das als Hebel- oder Federsystem gestaltet und an einem Lager 44 schwenkbar
gelagert sein kann. An beiden Enden 14, 18 ist die Kapsel 10 durch eine
Membran 24 bzw. 28 abgeschlossen, die in einem Klemmring 26 gefaßt und auf das zugeordnete Ende 14 bzw. 18 des Hohlkörpers 12 aufgeklebt ist (Fig. 5a
und 5b).
Der Innenaufbau geht aus Fig. 3 deutlicher hervor. Man erkennt, daß das Hebel-
bzw. Federsystem 32 der Übertrager-Mechanik 30 auf einem Stab oder Lagerbolzen 46 gelagert sein kann, wobei der Hebel 42 in dieser Ausführungsform
einen kürzeren Hebelarm 43 und einen längeren Hebelarm 45 hat. Dazwischen befindet sich eine Lageröse 44, die auf einer Engstelle 48 des Lagerbolzens
46 (Fig. 6a) axial unverschieblich, jedoch leicht drehbar gelagert ist. Die Hebel-Enden sind mittels Silikonklebepunkten 36 an den Membranen 24
bzw. 28 angeheftet (vergl. Fig. 4).
Der Lagerbolzen 46 kann einteilig sein, wenn die Lageröse 44 elastisch ausgebildet
ist, so daß sie an der Engstelle 48 - z.B. einem Einstich - einrasten kann. Die Engstelle 48 kann dem Querschnitt bzw. der Außenform des Lagerbolzens
46 angepaßt sein, wie aus Fig. 6a für den Fall eines Einstichs 48 hervorgeht, dessen Konkavwölbung der Rundung des Bolzens 46 entspricht.
Dadurch wird ein Bewegunsspiel des Hebels 45 in Querrichtung auf einfache Weise unterbunden und die Lagerung noch stabiler.
Fig. 6b zeigt eine andere Ausführungsform, wonach der Lagerbolzen einen
Steckteil 46a sowie einen Buchsenteil 46b mit einer Bohrung 47 aufweist, in die ein Stift 49 einführbar ist. Dieser kann mit dem Steckteil 46a einstückig sein.
Denkbar ist aber auch, daß der Stift 49 eine Achse bildet, die in eine (nicht dargestellte) Bohrung des Steckteils 46a einfügbar ist. Eine in Axialrichtung
elastische Ausbildung des Lagerbolzens 46 ist zweckmäßig, um bei Querverformungen
des Hohlkörpers 12 eine sicher gehaltene Lagerung der Übertrager-Mechanik 30 zu gewährleisten.
Der Hohlkörper 12 ist vorteilhaft ein Spritzguß-Formteil aus Kunststoff. Sowohl
thermoplastische Kunststoffe als auch Duroplaste und vernetzte Polymere sind geeignet. Die Wandstärke des Hohlkörpers 12 beträgt beispielsweise 1 mm bis
2 mm. Die Übertrager-Mechanik 30 kann ebenfalls aus Kunststoff oder aus Keramik hergestellt werden. Geeignet sind auch spezielle Metalle, z.B. Titan.
Dasselbe gilt für das Hebel- bzw. Federsystem 32, welches die Membranen 24, 28 als Koppelglied verbindet, und auch für den Lagerbolzen 46, der in (nicht
dargestellten) Wand-Einbuchtungen des Hohlkörpers 12 eingespannt sein kann. Die Klemmringe 26 bestehen zweckmäßig ebenfalls aus Kunststoff und
haltern die Membranen 24 bzw. 28, welche wiederum aus Kunststoff oder aus körperverträglichem Metall in Form dünner Folien hergestellt werden. Es ist
möglich, jede Membran 24 bzw. 28 zwischen zwei Kunststoffringen 26 einzuspannen
und mit dem betreffenden Ende des Hohlkörpers 12 zu verkleben. Zur
Verbindung der Feder-Enden 34 bzw. 38 mit der zugeordneten Membran 24 bzw. 28 dienen angespritzte Silikonpunkte 36, die dank ihrer Flexibilität und geringen
Masse besonders geeignete Verbindungen bilden.
An der Außenwand des Hohlkörpers 12 ist zweckmäßig eine Beschichtung 20
aus hautverträglichem, hochflexiblem Kunststoff angebracht, um die Hörhilfe 10 bestmöglich an den Gehörgang anzupassen. Die Verwendung eines Materials
mit größerem thermischem Ausdehnungskoeffizienten trägt dazu bei, daß die eingesetzte Kapsel 10 einen festen Sitz im Gehörgang behält.
Die Funktion der Hörhilfe erklärt sich daraus, daß zunächst vom Außenohr A an
der äußeren Membran 24 ankommender Schall durch den sich verjüngenden Hohlkörper 12 an die kleinere, innere Membran 28 gelangt, was eine Schalldruck-Übersetzung
im gegebenen Flächenverhältnis der Membranen bewirkt. Dieser Effekt wird noch durch die Übertragungs-Mechanik 30 verstärkt, deren
Koppelglied 32 die Schwingungen der äußeren Membran 24 unmittelbar auf die innere Membran 28 überträgt. Dadurch wird zusätzlich verstärkter Schall an das
Trommelfell T geleitet.
Die Erfindung ist nicht auf die erläuterten Gestaltungen beschränkt; vielmehr
sind zahlreiche Abwandlungen möglich. Man erkennt aber, daß eine bevorzugte Ausführungsform eine als Kapsel in den Außenohr-Gehörgang einführbare
Hörhilfe vorsieht. Sie hat einen trichterähnlichen Hohlkörper 12, z.B. ein wenigstens
außen elastisch-nachgiebiges, sich verjüngendes und an beiden Enden 14, 18 abgeschlossenes Kunststoff-Rohr. Mit Klemmringen 26 sind jeweils auf
das zugeordnete Rohr-Ende 14 bzw. 18 Membranen 24, 28 aufgeklebt, die eine Übertrager-Mechanik 30 miteinander verbindet, welche in Masse und Volumen
wesentlich kleiner als der Hohlkörper 12 ist. Ihn durchsetzt ein Koppelglied
32, 42, speziell ein die Membranen 24, 28 auf Basis-Abstand s haltendes Hebel- und/oder Federsystem. Die Enden 34, 38 einer Biegefeder 32
oder eines Hebels 42 sind jeweils durch Silikonklebepunkte 36 in den Membranen 24, 28 verankert. Eine Lageröse 44 des Hebels 42 kann an einer Engstelle
48 eines im Hohlkörper 12 quer eingespannten Stabes 46 axial gefesselt sein, wobei ein kürzerer Hebel-Arm 43 an der größeren Membran 24, ein längerer
Arm 45 an der kleineren Membran 28 angreift.
Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung hervorgehenden
Merkmale und Vorteile, einschließlich konstruktiver Einzelheiten, räumlicher Anordnungen und Verfahrensschritten, können sowohl für sich als
auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein.
| A | Kapsel | Außenohr | I | 38 | Feder-Ende | |
| B | Hohlkörper | 42 | Hebel | |||
| I | äußeres Ende | Zwischenraum | 43 | kürzerer Hebelarm | ||
| M | inneres Ende | Innenrohr | 44 | Lageröse | ||
| S | Beschichtung | Mittelohr | 45 | längerer Hebelarm | ||
| T | größere Membran | 46 | Stab/Bolzen | |||
| 10 | Klemmringe | 46a | Steckteil | |||
| 12 | kleinere Membran | Basis-Abstand | 46b | Buchsenteil | ||
| 14 | Trommelfei | 47 | Bohrung | |||
| 18 | 48 | Engstelle | ||||
| 20 | 49 | Stift | ||||
| 24 | ||||||
| 26 | ||||||
| 28 | ||||||
| 30 | ||||||
| 32 | ||||||
| 34 | Übertrager-Mechanik | |||||
| 36 | Koppelglied | |||||
| Hebel-/Federsystem | ||||||
| Feder-Ende | ||||||
| Silikonklebepunkte | ||||||
Claims (14)
1. Hörhilfe in Form einer in den Außenohr-Gehörgang einführbaren Kapsel
(10), bestehend aus einem verjüngt geformten Hohlkörper (12), der zumindest am Außenumfang elastisch-nachgiebig ausgebildet und an
jedem Ende (14, 18) mit einer Membran (24, 28) abgeschlossen ist.
2. Hörhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hohlkörper (12) ein allgemein trichterahnlich gestaltetes Kunststoff-Rohr
ist und daß die Abschlußmembranen (24, 28) jeweils in Klemmringen (26) eingespannt und diese auf das zugeordnete Hohlkörper-Ende (14
bzw. 18) aufgeklebt sind.
3. Hörhilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abschlußmembranen (24, 28) durch eine Übertrager-Mechanik (30)
miteinander verbunden sind.
4. Hörhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Übertrager-Mechanik (30) ein den Hohlkörper (12) längs durchsetzendes Koppelglied (32, 42) aufweist oder bildet, das
mit jeder Membran (24, 28) verbunden ist.
5. Hörhilfe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Masse
und Volumen der Übertrager-Mechanik (30) wesentlich kleiner sind als Masse und Volumen des Hohlkörpers (12).
6. Hörhilfe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Übertrager-Mechanik (30) ein die Membranen (24, 28) in einem Basis-Abstand (s) haltendes Hebel- und/oder Federsystem (32)
aufweist.
7. Hörhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Koppelglied eine Biegefeder (32) ist, deren Enden in den Membranen (24, 28) verankert sind.
8. Hörhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Koppelglied ein zweiarmiger Hebel (42) ist, dessen Enden in den Membranen (24, 28) verankert sind.
9. Hörhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden (34, 38) des Koppelgliedes (32, 42) mit den Membranen (24 bzw. 28) stoff schlüssig verbunden sind, vorzugsweise
durch Silikonklebepunkte (36).
10. Hörhilfe nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß
den Hohlkörper (12) ein Stab oder Bolzen (46) quer durchsetzt, auf dem
der Hebel (42) schwenkbar gelagert ist.
11. Hörhilfe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hebel (42) eine Biegung, Lageröse (44) o.dgl.aufweist, die an einer Engstelle (48) des Stabes bzw. Bolzens (46) axial gefesselt ist.
12. Hörhilfe nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Hebellager (44) außermittig sitzt, so daß die Arme (43, 45) des Hebels (42) ungleich lang sind, wobei der kürzere Arm (43) an der
größeren Membran (24) und der längere Arm (45) an der kleineren Membran (28) angreift.
13. Hörhilfe nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stab bzw. Bolzen (46) in dem Hohlkörper (12) zwischen einander gegenüberliegenden Wand-Ausnehmungen (50)
eingespannt ist.
14. Hörhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hohlkörper (12) an seiner Außenwandung eine körperverträgliche, elastisch-nachgiebige Beschichtung (20) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29814386U DE29814386U1 (de) | 1998-08-11 | 1998-08-11 | Hörhilfe |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE29814386U DE29814386U1 (de) | 1998-08-11 | 1998-08-11 | Hörhilfe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE29814386U1 true DE29814386U1 (de) | 1998-12-10 |
Family
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|---|---|---|---|
| DE29814386U Expired - Lifetime DE29814386U1 (de) | 1998-08-11 | 1998-08-11 | Hörhilfe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29814386U1 (de) |
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1998
- 1998-08-11 DE DE29814386U patent/DE29814386U1/de not_active Expired - Lifetime
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| R207 | Utility model specification |
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