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Die Erfindung betrifft einen Hörerschlauch zur Anbindung eines Hörers eines Hörhilfeapparates.
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Hörhilfeapparate weisen im Allgemeinen ein Gehäuse auf, in dem ein Mikrofon, ein Verstärker sowie ein Hörer (sog. Receiver) angeordnet sind. Zudem ist eine Energieversorgung erforderlich, normalerweise in Form einer Batterie, die wiederaufladbar sein kann. Der Hörer ist mit einem akustischen Ausgang des Gehäuses verbunden, um akustische Ausgangssignale des Hörers nach außen zum Ohr eines Hörhilfe-Benutzers leiten zu können. Bei einem In-dem-Ohr-Hörhilfeapparat (IDO) gelangen die akustischen Ausgangssignale vom Ausgang unmittelbar zu dem Ohr, in dem das IDO-Gerät eingesetzt ist. Bei einem Hinter-dem-Ohr-Gerät (HDO) ist das Gehäuse üblicherweise mit einem Traghaken verbunden, durch den es an die Ohrmuschel gehängt werden kann. Der Traghaken weist einen akustischen Kanal auf, der die Ausgangssignale des Hörers zum Ohr des Hörhilfe-Trägers leitet. Der Hörer ist zu diesem Zweck mit dem akustischen Kanal verbunden.
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Im Betrieb einer Hörhilfe kann störendes Feedback (oder Rückkopplung) auftreten, wenn akustische Ausgangssignale vom Hörer zum Mikrofon gelangen. Denn die im Mikrofon aufgenommenen akustischen Signale werden anschließend verstärkt und erneut durch den Hörer wiedergegeben. Um die Feedback-Neigung zu verringern, ist es bekannt, den Hörer möglichst schalldicht mit dem Ausgang des Gehäuses bzw. mit dem akustischen Kanal des Traghakens zu verbinden. Durch die schalldichte Verbindung wird verhindert, dass akustische Ausgangssignale innerhalb des Gehäuses auf direktem Weg zum Mikrofon gelangen können. Zum Beispiel kann der Hörer mit einem zum Ausgang oder Traghaken führenden Hörerschlauch verklebt werden. Klebe-Verbindungen weisen jedoch den Nachteil auf, dass sie nur bedingt lösbar und wieder herstellbar sind, was zum Beispiel beim Austausch des Hörers erforderlich wird. Zudem sind Klebe-Verbindungen häufig nicht ausreichend stoß- bzw. schlagfest und nehmen beim versehentlichen Herunterfallen der Hörhilfe Schaden. Nicht zuletzt ist das Herstellen einer Klebe-Verbindung ein verhältnismäßig aufwändiger und zeitintensiver Herstellungs-Prozess-Schritt, da der Kleber in geeigneter Menge dosiert, sorgsam verteilt und nach Zusammenfügen der Verbindungs-Partner hinreichend lange ausgehärtet werden muss.
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Aus der Druckschrift
US 2008/000 2848 A1 ist eine Hörhilfe bekannt, die als HDO-Gerät ausgeführt ist. Zur Verbindung des Hörers mit dem akustischen Kanal im Traghaken ist ein Hörerschlauch vorgesehen. Um eine schalldichte Verbindung zwischen dem Hörerschlauch und dem Hörer zu gewährleisten, ist eine mit umlaufenden Nuten oder Graten versehene Steckverbindung vorgesehen. Die umlaufenden Nuten oder Grate können entweder nur auf einer Seite der Steckverbindung vorgesehen sein, also entweder auf dem Stecker oder in der Dose, so dass sich eine kraftschlüssige Verbindung ergibt. Oder sie können auf beiden Seiten vorgesehen sein, so dass eine mindestens teilweise formschlüssige Verbindung bewerkstelligt wird.
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Aus der Druckschrift
WO 2009/016 671 A1 ist eine Hörhilfe vorbekannt, bei der zwischen dem Gehäuse und dem Mikrofon ein Schlauch vorgesehen ist, der jeweils mit einer reversiblen Schnappverbindung verbunden ist.
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Aus der
US 6,522,764 B1 ist eine Hörhilfe bekannt, die als HDO-Gerät ausgeführt ist. Das Gerät ist insoweit modular aufgebaut, als sämtliche Einzelkomponenten mit Schnapp-Verbindungen zusammengesetzt werden.
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Aus der
US 4,418,787 ist eine Hörhilfe vorbekannt, die als HDO-Gerät ausgeführt ist. Gehäuse und Traghaken sind durch eine Schlauchverbindung mit gewindeförmiger Außenwand verbunden, die eine möglichst sichere Verbindung gewährleisten soll.
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Aus der Druckschrift
DE 94 08 054.2 U1 ist ein Hörgerät bekannt, in dessen Gehäuse ein Hörer in einer elastischen Aufnahme aufgenommen ist. Die elastische Aufnahme kann taschen-förmig ausgeführt sein und umschließt den Hörer von allen Seiten.
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Aus der Druckschrift
CH 664 057 A5 ist ein Hörgerät bekannt, in dessen Gehäuse ein Hörer in einem Aufnahmeteil aufgenommen ist. Das Aufnahmeteil umschließt den Hörer von allen Seiten mit Ausnahme einer Öffnung. Die Öffnung ist durch eine Platte abgeschlossen. Der Hörer ist durch eine weiche Lagerung innerhalb des Aufnahmeteils fixiert.
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Aus der Druckschrift
US 2005/0232453 A1 ist ein Hörgerät mit einem an einen flexiblen Hörerschlauch angebundenen Hörer bekannt. Der Hörerschlauch weist einen Flansch auf, an den der Hörer angebunden wird. Ein Bügel dient der Arretierung des Hörers in dem Flansch.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anbindung eines Hörers an einen Hörerschlauch zu schaffen, die eine gute akustische Stabilität sowie geringe Feedback-Neigung gewährleistet, dabei unaufwändig herstellbar ist, und eine hohe Stoß- bzw. Schlag-Festigkeit aufweist. Unter dem Begriff Hörerschlauch soll dabei ein Verbindungsstück zwischen dem akustischen Ausgang des Hörers sowie einer akustischen Ausgangsöffnung des Gehäuses einer Hörhilfe verstanden werden. Dabei kann es sich um einen unmittelbar zu einer Gehäuseöffnung führenden Schlauch handeln, oder um einen zum akustischen Kanal eines Traghakens führenden Schlauch oder um einen den akustischen Kanal bildenden Schlauch. Der Schlauch kann rund sein oder beliebige Querschnitte aufweisen, zudem kann er länglich oder ausgesprochen kurz sein.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe durch einen Hörerschlauch mit den Merkmalen des unabhängigen Änspruchs 1.
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Ein Grundgedanke der Erfindung besteht in einem Hörerschlauch für einen Hörhilfeapparat zur Anbindung eines Hörers umfassend einen Hörer-Anschluss, der zum Anschließen des Hörers ausgebildet ist, wobei der Hörer-Anschluss als Becher ausgeführt ist, der an einen Hörer, wenn dieser an den Hörer-Anschluss angeschlossen ist, wenigstens teilweise aufnimmt, wobei der Hörer-Anschluss eine Arretierung umfasst, durch die ein Hörer, wenn dieser an den Hörer-Anschluss angeschlossen ist, formschlüssig arretiert wird, und wobei der Hörer-Anschluss ein flexibles der Arretierung des Hörers dienendes Element umfasst. Das flexible der Arretierung dienende Element ist als separate Manschette ausgebildet, die wenigstens teilweise über den angeschlossenen Hörer oder den Hörer-Anschluss geschoben ist.
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Durch die formschlüssige Verbindung zwischen Hörer- und Hörer-Anschluss wird eine Vereinfachung der Installation des Hörers beim Herstellungsprozess oder beim Austauschen erreicht, da weder eine Kraft, wie beispielsweise beim Vorspannen oder Aufweiten einer kraftschlüssigen Verbindung, aufgebracht werden muss, noch eine Klebe-Verbindung hergestellt werden muss. Die Verwendung eines flexiblen der Arretierung dienenden Elements kann dabei in der Weise ausgeführt sein, dass die Arretierung durch ihre Flexibilität geöffnet und geschlossen werden kann. Die Arretierung erfolgt dahingehend, dass der Hörer in der durch Formschluss hergestellten Verbindung arretiert wird. Denkbar ist dabei auch eine Verstärkung der formschlüssigen Verbindung durch eine elastische Kraft des flexiblen Elements. Dadurch kann die Verbindung zwischen Hörer und Hörer-Anschluss sicherer gemacht werden, indem durch die flexible Arretierung eine Stoß- oder Schlag-Belastung bei unbeabsichtigtem Herunterfallen aufgrund der flexiblen Nachgiebigkeit der Arretierung bewirkt werden. Die becher-förmige Ausführung des Hörer-Anschlusses trägt zum einen zur Erhöhung der Festigkeit und Zuverlässigkeit der formschlüssigen Verbindung zum Hörer bei. Zum anderen stellt der Becher, zumindest soweit er den Hörer in sich aufnimmt, eine akustische Abschirmung dar, die akustische Ausgangssignale des Hörers in ungewünschte Richtungen abschirmen kann. Dies trägt zur Unterdrückung der Feedback-Neigung aufgrund von innerhalb eines Hörhilfe-Gehäuses unerwünscht zum Mikrofon gelangenden akustischen Signalen bei.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung des Grundgedankens ist die Arretierung als Bügel ausgebildet, der den angeschlossenen Hörer umgreift. Das flexible der Arretierung dienende Element kann in den Bügel integriert sein, z. B. kann der gesamte Bügel flexibel ausgeführt sein. Damit ergibt sich eine stabile, konstruktiv einfache und beim Installieren des Hörers besonders einfach handhabbare Ausführung der Arretierung und des flexiblen der Arretierung dienenden Elements.
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In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist der Hörer-Anschluss einstückig mit dem Hörerschlauch ausgeführt. Die einstückige Ausführung hilft Verbindungs- bzw. Naht-Stellen zu vermeiden und erhöht damit die Schalldichtigkeit und vermindert somit die Feedback-Neigung. Zudem reduziert die einstückige Ausführung die Anzahl der Fertigungsschritte bei Montage des Hörer-Schlauchs und -Anschlusses. Weiter wird durch die Reduzierung der Anzahl der Einzelteile der logistische Fertigungsaufwand reduziert. Der einstückig ausgeführte Hörerschlauch mit Hörer-Anschluss kann dabei vom Hörer direkt zum akustischen Ausgang eines Hörhilfe-Gehäuses führen, und er kann in dieser Ausführung außerordentlich kurz gestaltet sein. Bei solcher Art geringer Länge gleicht der Hörerschlauch einer Aufnahme zur Montage des Hörers.
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Weitere vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche sowie der Figurenbeschreibung. Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Figuren erläutert. Es zeigen:
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1 Hdo-Hörhilfe gemäß Stand der Technik,
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2, 3 Höreranschluss in verschiedenen Perspektiven,
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4, 5 Höreranschluss mit Hörer und Manschette, und
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6 Hdo-Traghaken mit Höreranschluss und Hörer
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In 1 ist ein Abschnitt einer Hdo-Hörhilfe schematisch mit geöffnetem Gehäuse dargestellt. Die Hdo-Hörhilfe 2 umfasst einen Traghaken 6, mit dem sie hinter der Ohrmuschel eines Hörhilfe-Trägers eingehängt werden kann. Die Hörhilfe 2 umfasst ein Gehäuse 4, das mit dem Traghaken 6 verbunden ist. Die Verbindung kann dauerhaft oder lösbar ausgeführt sein. Der Traghaken 6 weist einen durch Linien angedeuteten Schallkanal auf, durch den akustische Signale vom Innern des Gehäuses 4 zum Ende des Traghakens 6 geleitet werden. Bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Hörhilfe 2 ist am aufgewölbten, von dem Gehäuse 4 abgewandten Ende des Traghakens ein nicht dargestellter Hörschlauch (ein sog. Tube) angeschlossen, das die akustischen Signale weiter zum Gehörgang des Hörhilfe-Trägers leitet.
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In dem Gehäuse 4 ist eine Mikrofoneinrichtung 5 angeordnet, die der Aufnahme akustischer Umgebungssignale dient. Die Mikrofoneinrichtung 5 kann unidirektional, das heißt im Wesentlichen richtungsunabhängig arbeiten, oder sie kann im Wesentlichen richtungsabhängig arbeiten, z. B. bidirektional oder nach Art eines Richtmikrofons. Insbesondere für bidirektional bzw. gerichtet arbeitende Mikrofoneinrichtungen sind häufig statt eines einzigen mehrere Mikrofone vorgesehen.
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Die Mikrofoneinrichtung 5 ist über eine lediglich angedeutete Signalverarbeitungseinrichtung mit einer Verstärkereinrichtung 3 verbunden. In der Signalverarbeitungseinrichtung werden die aufgenommenen akustischen Signale entsprechend einem Hörprogramm verarbeitet. Das Hörprogramm kann der Verbesserung des Signal-Rausch-Abstands dienen, der Analyse gerichteter akustischer Information, der Störsignal-Unterdrückung oder Reduzierung, oder der einem spezifischen, individuellen Hörverlust angepassten Veränderung der aufgenommenen akustischen Signale. Die Signalverarbeitungseinrichtung kann weitere Verarbeitungsprozesse ermöglichen sowie auf Eingaben oder Parameter-Einstellungen durch den Hörgeräte-Träger reagieren. Für manuelle Eingaben ist mindestens ein Schalter 7 vorgesehen, der beispielsweise als Tast-, Wipp- oder Kipp-Schalter ausgeführt sein kann. Mittels des Schalters 7 kann beispielsweise eine Parameterwahl getroffen oder die Hörhilfe ein- und ausgeschaltet werden.
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Mit der Signalverarbeitungseinrichtung verbunden ist ein Hörer (sog. Receiver 8), der durch die Ausgangssignale der Signalverarbeitungseinrichtung bzw. der damit verbundenen Verstärkereinrichtung 3 angesteuert wird. Der Hörer 8 erzeugt durch die Verstärkereinrichtung 3 verstärkte akustische Signale, beispielsweise von der Mikrofoneinrichtung 5 aufgenommene Umgebungssignale. Die verstärkten Signale werden an den Hörerschlauch 10 abgegeben, der mit dem Hörer dauerhaft oder lösbar verbunden ist. Die Verbindung kann z. B. durch ein Klebemittel gesichert werden oder als kraftschlüssige Steckverbindung ausgeführt sein. Der Hörerschlauch 10 leitet die akustischen Ausgangssignale des Hörers 8 zum Anschlussstück 12, das wiederum mit dem Schallkanal des Traghakens 6 in Verbindung steht.
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Die dargestellte Verbindung zwischen Hörer 8 und Hörerschlauch 10 entspricht dem Stand der Technik.
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In 2 ist ein Hörerschlauch 20 dargestellt, der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung bildet. Er umfasst ein T-Stück 31, das im Wesentlichen durch zwei T-förmig angeordnete Ausformungen am Schlauchende gebildet wird. Das T-Stück 31 dient der zuverlässigen und festen Verbindung des Hörerschlauchs 20 mit einem Verbindungsgegenstück. Zum Beispiel kann der Hörerschlauch 20 wie vorangehend beschrieben mit einem Anschluss-Stück oder direkt mit dem Traghaken einer Hörhilfe verbunden werden. Kommt der Hörerschlauch 20 in anderen Hörhilfe-Bauformen zur Anwendung, kann er über das T-Stück 31 auch direkt mit dem Hörhilfe-Gehäuse verbunden werden, oder mit dem Gehäuse eines im Gehörgang anzuordnenden Hörers (sog. RIC-Bauform, Receiver-in-Canal).
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An dem T-Stück 31 gegenüberliegenden Ende des Hörerschlauchs 20 ist ein Becher 40 einstückig angeformt. Der Becher 40 dient der Aufnahme eines Hörers, der nicht dargestellt ist. Der Hörer kann in den Becher 40 eingesetzt werden, weswegen sich die Form, d. h. der Querschnitt sowie die Länge des Bechers 40 hauptsächlich nach der Form des einzusetzenden Hörers richtet. Der Schallkanal dient dazu, akustische Signale durch den Hörerschlauch zu leiten. Der Becher weist eine Öffnung zum Schallkanal hin auf, so dass das Innere des Bechers 40 unmittelbar in den Schallkanal mündet.
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Der Hörer kann in den Becher 40 so eingesetzt werden, dass der Signalausgang des Hörers direkt mit dem Schallkanal in Verbindung steht. Dadurch können akustische Ausgangssignale des Hörers in den Schallkanal abgegeben und durch diesen geleitet werden.
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Um eine möglichst schalldichte Verbindung von Hörer und Schallkanal zu gewährleisten, umfasst der Becher 40 einen Hörer, sobald dieser in den Becher 40 eingesetzt ist, möglichst dicht. Die Innenwand des Bechers 40 bzw. die Außenwand eines einzusetzenden Hörers kann zu diesem Zweck aus flexiblem, schalldichtendem Material bestehen. Ein möglichst spielfreier, dichter Sitz des Hörers im Becher 40 wird durch möglichst gut übereinstimmende Querschnitte und geringe Toleranzen erreicht.
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Ein in den Becher 40 eingesetzter Hörer wird durch den Bügel 41 fixiert. Der Bügel 41 sorgt dafür, dass ein eingesetzter Hörer nicht aus dem Becher 40 herausrutschen kann. Daher umfasst er einen eingesetzten Hörer möglichst eng und spielfrei. Um eine lösbare Verbindung zu erhalten, die beispielsweise zum Austausch des Hörers von Vorteil ist, ist der Bügel 41 solcherart flexibel, dass er zum Einsetzen oder Entnehmen eines Hörers elastisch zur Seite gebogen oder in Richtung vom Becher weg gedehnt werden kann. Der gesamte Bügel 41 oder Teile davon, beispielsweise die Seitenstreben, sind zu diesem Zweck aus einem geeigneten, elastischen Material gefertigt. Der Bügel 41 presst so einen in den Becher 40 eingesetzten Hörer in Richtung des Becherbodens, so dass der akustische Ausgang des Hörers mit dem Schallkanal im Hörerschlauch 20 möglichst fest und dicht, gleichzeitig jedoch reversibel verbunden ist. Diese Verbindung erfordert keinerlei zusätzliche Sicherung durch Klebemittel und ist zum einen kraftschlüssig, da der Bügel 41 den Hörer in den Becher 40 presst, zum anderen jedoch formschlüssig, indem der Bügel 41 sowie der Becher 40 in der jeweiligen Form so an den einzusetzenden Hörer angeglichen sind, dass dieser möglichst spielfrei und exakt umfasst wird. Je nach Ausführung kann dabei auch auf den Kraftschluss verzichtet werden und eine Verbindung allein formschlüssig hergestellt werden.
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In 3 ist der vorangehend beschriebene Hörerschlauch 20 in anderer Perspektive dargestellt. Er weist die vorangehend beschriebenen Bestandteile auf, für die dieselben Bezugszeichen verwendet sind. Im Gegensatz zur vorangehenden Darstellung ist das offene Ende des innerhalb angeordneten Schallkanals an dem mit dem T-Stück 31 versehenen Ende des Hörerschlauchs 20 zu erkennen.
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In 4 ist wiederum der vorangehend beschriebene Hörerschlauch 20 unter Verwendung derselben Bezugszeichen für dieselben Komponenten in veränderter Perspektive dargestellt. Im Gegensatz zur vorangehenden Darstellung ist der Hörerschlauch 20 an dem mit dem T-Stück 31 versehenen Ende mit einem Anschluss-Stück 22 verbunden. Das Anschluss-Stück 22 umfasst eine Befestigungsöse 30, mit der es zum Beispiel am Gehäuse einer Hörhilfe oder an einem tragenden Rahmen befestigt werden kann. Ein Verbindungsgegenstück zum Befestigen des Hörerschlauchs 20 mittels des T-Stücks 31 ist nicht dargestellt.
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In den Becher 40 des Hörerschlauchs 20 ist ein Hörer 8 eingesetzt, der lediglich teilweise sichtbar dargestellt ist. Der Hörer 8 wird wie vorangehend beschrieben vom Becher 40 und dem Bügel 41 formschlüssig und dicht umfasst. Zur zusätzlichen Sicherung der Verbindung ist eine Manschette 44 aufgeschoben. Die Manschette 44 fixiert den Hörer 8 zusätzlich zum Bügel 41 im Becher 40. Die Manschette 44 kann elastisch ausgeführt sein, so dass sie eine Spannkraft ausübt, die den Hörer zusätzlich fixiert.
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Durch die möglichst enge und spielfreie Verbindung zwischen Becher 40 und Hörer 8 wird wie oben erläutert, die Schalldichtigkeit der Verbindung erhöht. Es liegt auf der Hand, dass mit zunehmender Länge des Bechers 40 die Dichtfläche wächst und somit die Verbindung an Schalldichtigkeit zunimmt. Die Manschette 44 kann so ausgeführt sein, dass sie, anders als dargestellt, bis auf den Becherrand aufgeschoben wird, um die Schalldichtigkeit zusätzlich zu erhöhen.
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In 5 sind die vorangehenden Bestandteile der Erläuterung halber separiert unter Verwendung derselben Bezugszeichen dargestellt. Der Hörer 8 weist an seinem akustischen Ausgang einen Kragen 19 auf, mit dem er in den Schallkanal im Hörerschlauch 20 eingeführt werden kann. Dadurch ergibt sich eine zusätzliche Erhöhung der Stabilität der gegenseitigen Verbindung sowie eine Verbesserung des Sitzes und der Schalldichtigkeit.
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In 6 ist der Traghaken 16 einer Hdo-Hörhilfe separat dargestellt. Die Hörhilfe ist nicht dargestellt, lediglich die vorangehend beschriebenen Komponenten zum Anschließen des Hörers 8 an den Traghaken 16 bzw. den darin angeordneten Schallkanal. Mit dem Traghaken 16 wird zunächst das Anschluss-Stück 22 unmittelbar verbunden. Zu diesem Zweck weist es einen Anschluss-Stutzen 17 auf, der an den Traghaken 16 angesetzt oder, mindestens teilweise, darin eingeführt werden kann. Durch den Anschluss-Stutzen 17 wird ein im Anschluss-Stück 22 angeordneter und nicht dargestellter Schallkanal mit dem Schallkanal des Traghakens 16 unmittelbar verbunden. Das Anschluss-Stück 22 weist zudem die vorangehend erläuterte Befestigungsöse 30 auf, mit der es beispielsweise in einem tragenden Rahmen einer Hörhilfe befestigt werden kann. Ein weiterer Anschluss-Stutzen 18 dient der Verbindung mit dem Hörerschlauch 20 und weist einen mit flexiblen umlaufenden Profilen versehenen Umfang auf. Die umlaufenden Profile dienen der Erhöhung der Schalldichtigkeit sowie der Flexibilität der Verbindung zum Hörerschlauch 20.
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Wie vorangehend erläutert und unter Verwendung derselben Bezugszeichen wird der Hörerschlauch 20 mit dem Anschluss-Stück 22 verbunden. In den Becher des Hörerschlauchs 40 ist ein Hörer 8 eingesetzt, dessen Kragen 19 ebenfalls mit umlaufenden flexiblen Profilen versehen ist. Wie vorangehend erläutert, ist der Hörer lösbar in den Hörerschlauch 20 eingesetzt, wozu der Bügel 41 flexibel ausgeführt ist. Die vorangehend erläuterte Manschette ist nicht dargestellt, kann jedoch zusätzlich ebenfalls vorgesehen werden.
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Ein Grundgedanke der Erfindung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Erfindung betrifft einen Hörerschlauch zur Anbindung eines Hörers eines Hörhilfeapparates sowie einen Hörhilfeapparat mit einem solchen Hörerschlauch. Die Anbindung soll eine gute akustische Stabilität sowie geringe Feedback-Neigung gewährleisten, dabei unaufwändig herstellbar sein, und eine hohe Stoß- bzw. Schlag-Festigkeit aufweisen. Die Erfindung löst diese Aufgabe durch einen Hörerschlauch (20) zur Anbindung eines Hörers (8) umfassend einen Hörer-Anschluss, der zum Anschließen des Hörers (8) ausgebildet ist, wobei der Hörer-Anschluss als Becher (40) ausgeführt ist, der einen Hörer (8), wenn dieser an den Hörer-Anschluss angeschlossen ist, wenigstens teilweise aufnimmt, der Hörer-Anschluss eine Arretierung umfasst, durch die ein Hörer (8), wenn dieser an den Hörer-Anschluss angeschlossen ist, formschlüssig arretiert wird, und der Hörer-Anschluss ein flexibles der Arretierung des Hörers dienendes Element umfasst. Durch die formschlüssige Verbindung zwischen Hörer- und Hörer-Anschluss wird eine Vereinfachung der Installation des Hörers beim Herstellungsprozess oder beim Austauschen erreicht, da weder eine Kraft, wie beispielsweise beim Vorspannen oder Aufweiten einer kraftschlüssigen Verbindung, aufgebracht werden muss, noch eine Klebe-Verbindung hergestellt werden muss. Durch das flexible Element kann die Arretierung geöffnet und geschlossen werden. Die becherförmige Ausführung des Hörer-Anschlusses trägt zum einen zur Erhöhung der Festigkeit und Zuverlässigkeit der formschlüssigen Verbindung zum Hörer bei. Zum anderen stellt der Becher eine akustische Abschirmung dar.