DE29813024U1 - Vorrichtung zum Aufhängen einzelner Eßbesteckteile - Google Patents
Vorrichtung zum Aufhängen einzelner EßbesteckteileInfo
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Description
Gebrauchsmusteranmeldung
Vorrichtung zum Aufhängen einzelner Eßbesteckteile
FISKARS Deutschland GmbH Dellenfeld 35
D-42653 Solingen (DE)
VGN 258 024 22 972 DE Dr.G./S./We. 23.7.1998
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen einzelner Eßbesteckteile, wie Messer, Gabeln, Löffel etc., mit einem eine Aufhängeöffnung aufweisenden Träger aus Pappe, Kunstsoff oder dergleichen zur Halterung des Eßbesteckteiles.
Dem Gegenstand der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung von gebrauchsvorteilhaftem Aufbau anzugeben.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen bei einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, daß der Schwerpunkt des Eßbesteckteiles unterhalb der Befestigungsstelle liegt.
Zufolge derartiger Ausgestaltung ist eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art angeben, mittels welcher Eßbesteckteile trotz Halterung durch die Vorrichtung verkaufsfördernd anbietbar sind. Stets ist die Zuordnung des Eßbesteckteiles so, daß dessen Längserstrekkung in der Vertikalen liegt aufgrund der Tatsache des unterhalb der Befestigungsstelle angeordneten Schwerpunktes des Eßbesteckteiles. Auch gibt die Vorrichtung visuelle Auskunft über die Beschaffenheit des Besteckteiles selbst, so daß sich beim Kauf von Eßbesteckteilen keine Verwechselung hinsichtlich unterschiedlicher Eßbesteckteile ergibt. Eine Ausführungsform der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsstelle von einem Klebepolster ausgebildet ist. Es kann sich dabei um ein handelsübliches Klebepolster handeln, welches punktuell zwischen Träger und Eßbesteckteil vorgesehen wird. Insbesondere eignet sich beidseitig
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beschichtetes Klebepolster. Um auch im Bereich eines gekrümmten Verlaufes des Eßbesteckteiles eine gute Verbindung zwischen Träger und Eßbesteckteil herstellen zu können, besteht das Klebepolster aus Schaumstoff, birgt also eine gewisse Verformbarkeit in sich. Von Vorteil ist es dabei, daß das Klebepolster auf dem der Aufhängeöffnung gegenüberliegenden Endabschnitt des Trägers sitzt. Der der Aufhängeöffnung naheliegende Bereich kann somit als Beschriftungsfläche dienen, um beispielsweise dort genaue Bezeichnungen des Eßbesteckteiles sowie ein Preisetikett vorzusehen. Eine ausreichende Befestigung des Eßbesteckteiles am Träger erhält man bereits dadurch, daß die Grundrißfläche des Klebepolsters etwa quadratisch und ca. 1 cm2 groß ist. Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal ist darin zu sehen, daß das Funktionsteil unter Zwischenlage des Klebepolsters mit dem Träger verbunden ist. Bezüglich des Funktionsteils kann es sich beispielsweise um die Messerklinge eines Besteckmessers handeln. Ebenso ist die Löffelmulde eines Löffels in der gleichen Weise festlegbar wie auch der sich an die Gabelzinken anschließende Bereich, der seinerseits in den Griffabschnitt übergeht. Darüber hinaus besteht eine Weiterbildung darin, eine unterhalb des Klebepolsters angeordnete Durchstecköffnung für einen zwischen Funktionsteil und Griffabschnitt liegenden Hals vorzusehen, so daß das Besteckteil zusätzlich eine Sicherung unterhalb der Befestigungsstelle erfährt . Insbesondere eignet sich eine solche Festlegung für Löffel und Gabeln. Um den Griffabschnitt bequem durch die Durchstecköffnung hindurchführen zu können, ist die Durchstecköffnung von einer Kreuzschlitzung gebildet. Wird auf ein Klebepolster verzichtet, kann die Festlegung des Eßbesteckteiles an dem Träger auch in der Weise erfolgen, daß der Träger zwei jeweils die Form eines Längsschlitzes aufweisende, untereinander
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unter der Aufnahmeöffnung angeordnete Öffnungen besitzt zum Einfädeln des Besteckteiles, wobei der obere Längsschlitz mit seiner Unterkante eine Stützschulter für den gegenüber dem Griffabschnitt breiteren Funktionsabschnitt ausbildet. Somit stellt die Stützschulter die Befestigungsstelle dar derart, daß wiederum der Schwerpunkt des Eßbesteckteiles unterhalb der Befestigungsstelle liegt. Im Detail ist eine solche Anordnung getroffen, daß die Breite des unteren Längsschlitzes einer Schmalzone des Griffabschnittes entspricht und der sich unterhalb der Schmalzone anschließende Griffbereich den Längsschlitz überdeckt verbunden mit einem optisch günstigen Aussehen. Ferner ist die Stützschulter einer T-förmigen Schlitzverbreiterung zugeordnet, was das Verbinden von Eßbesteckteil und Träger erleichtert . Eine weitere vorteilhafte Version besteht darin, daß das Eßbesteckteil mit seinem gegenüber dem Griffabschnitt breiteren Funktionsteil nach oben weisend in eine transparente, nach oben hin offene, den Träger ausbildenden Tasche eingesteckt ist, wobei die Breite der Tasche in etwa der Breite des Funktionsabschnittes entspricht und sich die Taschenwandung der Krümmung des Funktionsabschnittes anpaßt derart, daß die elastische Rückstellkraft der Tasche den gekrümmten Abschnitt hält. Also stellt die gegen den gekrümmten Funktionsabschnitt tretende Taschenwandung in Verbindung mit dem Funktionsabschnitt die Befestigungsstelle dar, und zwar in der Weise, daß der Schwerpunkt des Eßbesteckteiles unterhalb dieser Befestigungsstelle angeordnet ist. Die als Träger ausgebildete Tasche kann dabei aus transparentem Kunststoff bestehen derart, daß die Taschenränder durch Schweißen miteinander verbunden sind. Die Tasche kann zusätzlich noch einen rückwärtig des Besteckteils liegenden Versteifungsstreifen aufnehmen. Dieser kann aus Pappe gestaltet und bedruckt sein.
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Zusätzlich zur Befestigungsstelle kann das untere Ende des Griffabschnittes an der Taschenwandung durch Klebung fixiert sein, so daß das Entnehmen des Besteckteils stets eine willensbetonte Handhabung voraussetzt. Sodann ist es bei einer weiteren Version möglich, das Besteckteil durch eine Formschlußhalterung am Träger festzulegen. Diese sieht so aus, daß der Träger eine Einhängeschlaufe ausbildet, welche den Hals umfaßt. Somit stellt die Einhängeschlaufe die Befestigungsstelle dar. In einfacher Weise ist die Schlaufe von einem umgefalteten, durch Quereinschnitt freigeschnittenen Abschnitt ausgebildet, welcher durch Klebung, Klammerung oder dergleichen geschlossen ist. Wird für den Träger Pappe gewählt, kann das Entnehmen des Besteckteils durch Zerstören der Schlaufe geschehen. Die Formschlußhalterung kann auch dadurch realisiert sein, daß sie von einer den Griff enganliegend formschlüssig umfassenden, insbesondere den Träger ausbildenden Hülse gebildet ist. Es bietet sich dabei an, die Hülse transparent zu gestalten. Die Zuordnung der Hülse zum Griffabschnitt erreicht man in einfacher Weise dadurch, daß die Hülse aufgeschrumpft ist. Es bietet sich ferner an, daß die Hülse mehrere aufeinanderliegende Griffabschnitte umfaßt, um beispielsweise gleichartige oder zusammengehörige Eßbesteckteile miteinander zu einer Einheit zu verbinden. Erfindungsgemäß kann dabei vorgesehen sein, daß die Hülse einen bedruckten Versteifungsstreifen mit umfaßt. Eine weitere Möglichkeit der Festlegung des Eßbesteckteiles am Träger ist darin zu sehen, daß die Hülse am Träger durch Kleben, insbesondere mittels eines Klebestreifens festgelegt ist. Bei Bedarf können zwei solcher Klebestreifen in Übereinanderlage mit Abstand vorgesehen sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, daß der Träger nach unten hin verjüngend ausgebildet ist und ein sich anschließender Schmalab-
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schnitt der Breite des Griffabschnittes entspricht. Es ergeben sich beim Herumlegen des Klebestreifens keine Einschnürungen am Schmalabschnitt des Trägers. Das Eßbesteckteil durch Schlaufenbildung am Träger eßbesteckteiles, läßt sich sodann dadurch realisieren, daß die Schlaufe als eine durch Öffnungen des Trägers gefädelte Schlinge ausgebildet ist. Letztere stellt somit die Befestigungsstelle mit darunterliegendem Schwerpunkt des Eßbesteckteiles dar. Der Träger bildet dabei eine nach unten hin offene, transparente Tasche, welche das Funktionsteil aufnimmt und deren Taschenöffnung durch die Schlinge verschlossen ist. Ein Herausfallen des Eßbesteckteiles aus der Tasche ist somit sicher verhindert. Schließlich besteht eine Variante noch darin, daß die Schlaufe von einem um eine horizontal verlaufende Biegelinie gefalteten, eine Durchstecköffnung aufweisenden Transparentstreifen gebildet ist. Durch den unterhalb der Durchstecköffnung liegenden Schwerpunkt des Eßbesteckteiles ist dieses daher in vorschriftsmäßiger vertikaler Ausrichtung dem Träger zugeordnet. Die Schlaufenbildung ist in einfacher Weise dadurch erzeugt, daß die beiden Endabschnitte des Transparentstreifens unter Zwischenlage einer bedruckten, bis zur Biegelinie sich erstreckenden Verstärkungskarte miteinander durch Klebung, Klammerung oder Formschluß miteinander verbunden sind.
Nachstehend werden zehn Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform, darstellend ein mittels eines Klebepolsters an einem Träger befestigtes Besteckmesser,
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Fig. 2 eine klappfigürliche Darstellung der Fig. 1,
Fig. 3 in vergrößerter Darstellung den Ausschnitt gemäß Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 eine Darstellung wie Fig. 1, bei welcher das Eßbesteckteil als Gabel ausgebildet ist,
Fig. 5 die klappfigürliche Darstellung der Fig. 4,
Fig. 6 in Vergrößerung den Ausschnitt nach der Linie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 eine ebenfalls der Fig. 1 vergleichbare Darstellung, wobei ein Kaffeelöffel das Besteckteil bildet,
Fig. 8 die klappfigürliche Ansicht der Fig. 7,
Fig. 9 den Ausschnitt nach der Linie IX-IX in Vergrößerung,
Fig. 10 die zweite Ausführungsform der Vorrichtung in Ansicht, bei welcher unterhalb des Klebepolsters eine Durchstecköffnung für ein als Gabel ausgebildetes Eßbesteckteil vorgesehen ist,
Fig. 11 den Längsschnitt durch Fig. 11,
Fig. 12 in stark vergrößerter Darstellung den Ausschnitt nach der Linie XII-XII in Fig. 11,
Fig. 13 die dritte Ausführungsform der Vorrichtung in Ansicht zur Halterung einer Gabel, wobei der
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Träger zur Halterung der Gabel zwei untereinander angeordnete Längsschlitze besitzt,
Fig. 14 den Langsraittelschnitt durch die die Gabel aufnehmende Vorrichtung,
Fig. 15 in Einzeldarstellung eine Ansicht des Trägers,
Fig. 16 eine Zwischenstellung der Gabel beim Einfädeln in die Längsschlitze,
Fig. 17 die vierte Aus führungs form der Vorrichtung in Ansicht,
Fig. 18 einen Längsschnitt durch die eine Gabel aufnehmende Vorrichtung,
Fig. 19 den Schnitt nach der Linie XIX-XIX in Fig. 18,
Fig. 20 die fünfte Ausführungsform der Vorrichtung, bei welcher das als Gabel gestaltete Besteckteil mittels einer Einhängeschlaufe des Trägers gefesselt ist,
Fig. 21 einen Längsschnitt durch den die Gabel fesselnden Träger,
Fig. 22 den Schnitt nach der Linie XXII-XXII in Fig. 20,
Fig. 23 eine Ansicht der einen Eßlöffel halternden Vorrichtung betreffend die sechste Ausführungsform mit Blick auf die Rückseite des Löffels,
Fig. 24 eine klappfigürliche Darstellung der Fig. 23, VGW 258 024 22 972 DE Dr.G./S./We. 23.7.1998
Fig. 25 eine Ausschnittsvergroßerung der Fig. 23,
Fig. 26 den Schnitt nach der Linie XXVI-XXVI in Fig. 25,
Fig. 27 den Schnitt nach der Linie XXVII-XXVII in Fig. 25,
Fig. 28 die siebente Ausführungsform der Vorrichtung in Ansicht, bei welcher die Hülse die Griffabschnitte einer Gabel und eines Messers umfaßt,
Fig. 29 einen Längsschnitt durch Fig. 28,
Fig. 30 den Schnitt nach der Linie XXX-XXX in Fig. 29,
Fig. 31 die achte Ausführungsform der Vorrichtung in Ansicht, wobei die einen Griffabschnitt eines Besteckmessers umgebende Hülse mittels Klebestreifen am Träger festgelegt ist,
Fig. 32 eine klappfigürliche Darstellung der Fig. 31,
Fig. 33 in vergrößerter Darstellung den Schnitt nach der Linie XXXIII-XXXIII in Fig. 32,
Fig. 34 eine Ansicht der eine Gabel aufnehmenden Vorrichtung, betreffend die neunte Ausführungsform,
Fig. 35 einen Langsmittelschnitt durch die Vorrichtung gemäß Fig. 34,
Fig. 36 eine Ansicht gemäß der Vorrichtung entsprechend der zehnen Ausführungsform, bei welcher
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der eine Schlaufe ausbildende Träger zur Halterung eines Eßlöffels herangezogen ist,
Fig. 37 die klappfigürliche Darstellung der Fig. 36 und
Fig. 38 in vergrößerter Darstellung den Schnitt nach der Linie XXXVIII-XXXVIII in Fig. 36.
Die in den Zeichnungen veranschaulichten, unterschiedlich gestalteten Vorrichtungen dienen zum Aufhängen einzelner Eßbesteckteile. Beim Ausführungsbeispiel sind dies Messer 1, Gabeln 2, Eßlöffel 3 und Kaffeelöffel 4. Das Messer 1 setzt sich aus einem Griffabschnitt 1' und einem Funktionsteil 1' zusammen, welch letzteres die Messerklinge darstellt. Ebenfalls weist die Gabel 2 einen Griffabschnitt 2' sowie ein sich diesem anschließendes Funktionsteil 2'' auf. Der Griffabschnitt des Eßlöffels 3 ist mit 3 ■ bezeichnet, welchem sich das Funktionsteil 3'' anschließt. Der Kaffeelöffel enthält ebenfalls einen Griffabschnitt 41 mit Funktionsteil
Die in den Figuren 1 bis 9 veranschaulichte Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform besitzt einen langgestreckten, im Grundriß rechteckförmigen, aus Pappe gefertigten Träger 5 mit im oberen Bereich vorgesehener Aufhängeöffnung 6, um die Vorrichtung beispielsweise einem Aufhängehaken zuordnen zu können. Gemäß Figur 1 bis 3 ist dem Träger 5 ein Besteckmesser 1 zugeordnet, dessen Funktionsteil 1'' unter Zwischenlage eines Klebepolsters 7 mit dem Träger 5 verbunden ist. Somit bildet das Klebepolster die Befestigungsstelle B, welche auf dem der Aufhängeöffnung 6 gegenüberliegenden Endabschnitt 8 des Trägers 5 sitzt. Der Schwerpunkt des Besteckmessers erstreckt sich dabei unterhalb der Befe-
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stigungsstelle B, was stets eine vertikale Ausrichtung des Besteckmessers in Verbindung mit dem Träger 5 zur Folge hat. Die Grundrißfläche des Klebepolsters 7 ist etwa quadratisch und ca. 1 cm2 groß. Beim Ausführungsbeispiel besteht das Klebepolster 7 aus Schaumstoff und ist beidseitig klebestoffbeschichtet unter Erzielung einer innigen Verbindung zwischen Träger 5 und Funktionsteil 1".
Gemäß Fig. 4 bis 6 dient der Träger 5 zur Halterung einer Gabel 2. Deren die Gabelzinken ausbildendes Funktionsteil 2'· ist unter Zwischenlage des Klebepolsters 7 mit dem Träger verbunden, so daß auch im Krümmungsbereich des Funktionsteiles 211, vgl. insbesondere Fig. und 6, eine relativ große Haftfläche realisiert ist.
Entsprechend Fig. 7 bis 9 ist der Träger 5 zur Halterung eines Kaffeelöffels 4 herangezogen. Das Funktionsteil 4'' des Kaffeelöffels 4 ist dabei ebenfalls mittels des Klebepolsters 7 am Träger 5 festgelegt. Fig. zeigt insbesondere, daß das Klebepolster 7 eine große flächenmäßige Verbindung zwischen Funktionsteil 4'' und Klebepolster 7 ermöglicht.
Gemäß der zweiten Ausführungsform der Vorrichtung, dargestellt in den Figuren 10 bis 12, weist die Vorrichtung einen rechteckigen, längsgestrecken Träger 9 mit Aufhängeöffnung 6 auf. Ferner ist im unteren Bereich des Trägers 9 ein Klebepolster 7 vorgesehen, welches die Befestigungsstelle B bildet. Unterhalb des Klebepolsters 7 befindet sich eine Durchstecköffnung 10. Gemäß Fig. 10 bis 12 handelt es sich bezüglich des Besteckteils um eine Gabel 2, deren Funktionsteil 2'' mittels des Klebepolsters mit dem Träger 9 verbunden ist. Durch die Durchstecköffnung 10 ist der Griffabschnitt 2'
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hindurchgeführt derart, daß der zwischen Funktionsteil 2'· und Griffabschnitt 2' liegende Hals 2''' von der Durchstecköffnung 10 umfaßt ist. Die horizontalen Kreuzschlitz -Abschnitte 10' der Durchstecköffnung 10 stellen dabei Stützabschnitte für den Funktionsbereich 2'' dar.
Bei der in den Figuren 13 bis 16 veranschaulichten dritten Ausführungsform der Vorrichtung ist ein im Grundriß rechteckförmiger Träger 11 vorgesehen, dessen Länge größer ist als diejenige des Eßbesteckteils. Dieses ist gemäß der dritten Ausführungsform als Gabel 2 gestaltet. Oberhalb des Funktionsteils 2'' bildet der Träger 11 eine Aufhängeöffnung 6 aus. Unterhalb derselben besitzt der Träger 11 zwei jeweils die Form eines Längsschlitzes 12, 13 aufweisende, in einer Flucht angeordnete Öffnungen zum Einfädeln der Gabel 2. Der obere Längsschlitz 12 bildet mit seiner Unterkante 12' eine Stützschulter für den gegenüber dem Griffabschnitt 2' breiteren Funktionsabschnitt 2''. Die Breite des unteren Längsschlitzes 13 entspricht dabei einer Schmalzone des Griffabschnittes 2' derart, daß sich der unterhalb der Scnmalzone anschließende Griffbereich den Längsschlitz 13 überdeckt, vgl. insbesondere Fig. 13. Verlängert wird die vorgenannte Stützschulter, also die Unterkante 12', durch eine T-förmige Schlitzverbreiterung. Das Funktionsteil 21' kann daher bis zu einer Anschlagbegrenzung eingesteckt werden und wird sodann durch die Stützschulter gegen weiteres Einstecken gesperrt. Das Einfädeln der Gabel 2 ergibt sich aus der Darstellung gemäß Fig. 16, in welcher die Gabel 2 in einer um 90° gedrehten Stellung in die Schlitze eingeführt wird, um danach nach Drehung um 90° die Position gemäß Fig. 13 und 14 einzunehmen. Die Stützschulter, nämlich die Unterkante 12' stellt somit die Befestigungsstelle B dar derart, daß der Schwerpunkt des Eßbe-
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Steckteiles, nämlich die die Gabel 2, unterhalb der Befestigungsstelle B liegt.
Die Vorrichtung entsprechend der vierten Ausführungsform weist eine transparente, nach oben hin offene, einen Träger 15 ausbildende Tasche auf. Im einzelnen setzt sich die Tasche aus einer Taschenrückwand 16 und einer Taschenvorderwand 17 zusammen derart, daß die Taschenrückwand 16 die Taschenvorderwand 17 überragt. Der Grundriß des Trägers 15 ist rechteckig längsgestreckt und langer als das als Gabel 2 gestaltete Besteckteil . Im die Taschenvorderwand 17 überragenden Bereich ist die Taschenrückwand 16 mit der Aufhängeöffnung 6 ausgestattet. Für die Taschenwände ist transparenter Kunststoff verwendet, wobei die Taschenrandkanten durch Schweißung miteinander verbunden sind. Die Breite der Tasche 15 ist etwas größer als diejenige des Funktionsabschnittes 2'' der Gabel 2. In eingestecktem Zustand der Gabel 2 überragen dessen nach oben weisende Gabelzinken geringfügig die Oberkante 17' der Taschenvorderwand 17. Dabei paßt sich die im Bereich des Funktionsabschnittes 2'' sich erstreckende Taschenwandung 17' der Taschenvorderwand 17 der Krümmung des Funktionsabschnittes 2'' an, so daß aufgrund der elastischen Rückstellkraft der Tasche der gekrümmte Abschnitt des Funktionsabschnittes 211 gehalten ist, vgl. insbesondere Fig. 18.
Der taschenförmige Träger 15 nimmt ferner einen rückwärtig des Besteckteils 2 liegenden Versteifungsstreifen 18 aus Pappe auf, welcher sich vom unteren Ende der Tasche bis zu Aufhängeöffnung 6 erstreckt.
Ferner ist der Griffabschnitt 2' der Gabel 2 an seinem unteren Ende mittels einer Klebestelle 19 fixiert.
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Gebildet ist die Befestigungsstelle B gemäß dieser Ausführungsform durch die Taschenwandung 17■, so daß auch wiederum realisiert ist, daß der Schwerpunkt des Eßbesteckteiles - Gabel 2 - unterhalb der Befestigungsstelle B liegt.
Bei der in den Figuren 20 bis 22 veranschaulichten fünften Ausführungsfortn liegt ein im wesentlichen rechteckiger, längsgestreckter Träger 20 mit im oberen Bereich desselben angeordneter Aufhängeöffnung 6 vor. Das eine Gabel 2 darstellende Besteckteil ist nun durch eine Formschlußhalterung am Träger 20 festgelegt. Hierzu bildet der Träger 20 seinem unteren Ende eine Einhängeschlaufe 21 aus, welche den Hals 2''' zwischen Funktionsteil 2■' und Griffabschnitt 2' umfaßt. Gebildet ist die Einhängeschlaufe 21 von einem umgefalteten, durch Querschnitt 22 freigeschnittenen Abschnitt, welcher nach Bildung der Schlaufe durch eine Klammer 23 geschlossen ist. Anstelle einer Klammer 23 wäre auch eine Klebung möglich. Aufgrund dieser Halterung bildet die Schlaufe 21 die Befestigungsstelle B derart, daß der Schwerpunkt der Gabel 2 unterhalb dieser Befestigungsstelle B liegt.
Die sechste Ausführungsform der Vorrichtung nach den Figuren 24 bis 27 besitzt einen Träger 24, der im Wege der Formschlußhalterung mit dem Griffabschnitt 3' eines Eßlöffels 3 verbunden ist. Hierzu umfaßt den Griffabschnitt 3' im letzten Drittel seiner Länge eine den Träger 24 ausbildende Hülse, welche auf das Ende des Griffabschnittes 3' aufgeschrumpft ist. Für die Hülse ist transparentes, schrumpffähiges Kunststoffmaterial gewählt. Jenseits des Griffabschnittes verläuft der hülsenförmige Träger 20 weitgehend rechtwinklig. Dort ist auch die Aufhängeöffnung 6 vorgesehen. Die rücksei-
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tige Wandung 25 des hülsenförmigen Trägers 24 weist zwei in Längsrichtung verlaufende Perforationslinien auf. Daher ist es möglich, wie in Fig. 23 teilweise dargestellt ist, den zwischen den Perforationslinien befindlichen Bereich abzutrennen unter Öffnung der Hülse bzw. des hülsenförmigen Trägers 24 unter Freigabe des Löffels 3.
Die in den Figuren 28 bis 30 veranschaulichte siebente Ausfuhrungsform entspricht weitgehend der vorbeschriebenen. Der hülsenförmige, aufgeschrumpfte Träger 27 umfaßt die aufeinanderllegenden Griffabschnitte 1', 2' eines Messers 1 und einer Gabel 2. Dadurch sind diese zu einer Einheit verbunden. Jenseits der Griffabschnitte 1', 2'' bildet der hülsenförmige Träger 27 die Aufhängeöffnung 6 aus. Die Hülse umfaßt ferner einen bedruckten Versteifungsstreifen 28 aus Pappe, welcher Versteifungsstreifen zwischen der Rückseite des Griffabschnittes 2'' und der zugekehrten Taschenwandung 29 vorgesehen ist. Der bis zum oberen Ende des Trägers reichende Versteifungsstreifen 28 trägt zur Bildung der Aufhängeöffnung 6 bei. Der Schwerpunkt der zusammengefaßten Eßbesteckteile liegt ebenfalls unterhalb der Befestigungsstelle B.
Gemäß der achten Ausfuhrungsform nach den Figuren bis 33 ist der Griffabschnitt 1' auf einem Teil seiner Länge von einer aufgeschrumpften, transparenten Hülse 30 umfaßt. Letztere ist an einem Träger 31 mittels zweier übereinander angeordneter Klebestreifen 32, festgelegt. Hierzu verjüngt sich der Träger 31 nach unten hin unter Ausbildung eines Schmalabschnittes 34, welcher in seiner Breite derjenigen des Griffabschnittes 1' eines Messers 1 entspricht. Dieser Schmalabschnitt 34 ist mittels der in Art einer Umwicklung
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aufgebrachten Klebestreifen 32, 33 an der den Griffabschnitt 1' umfassenden Hülse 30 festgelegt.
Entsprechend der neunten Ausführungsform, dargestellt in den Figuren 34 und 35 bildet der Träger 35 eine nach unten hin offene transparente Tasche aus, welche beim dargestellten Ausführungsbeispiel das Funktionsteil 2'' einer Gabel 2 aufnimmt. Als Material für den taschenförmigen Träger ist Kunststoff gewählt, wobei die Taschenvorderwand 36 mit der Taschenrückwand 37 randseitig durch Schweißen verbunden ist. Benachbart zur Taschenrückwand 37 befindet sich ein Versteifungsstreifen 28 aus Pappe, auf welchem Versteifungsstreifen 28 das Funktionsteil 2' mit seiner Krümmung aufliegt. Die Taschenvorderwand 36 folgt dem Innenverlauf des in Längsrichtung gekrümmten Funktionsteiles 21', vgl. Fig. 35. Gegen Herausziehen aus der Tasche ist die Gabel 2 durch eine Schlaufe 39 gesichert. Dieselbe ist als durch Öffnungen 40 im unteren Bereich des Trägers 35 gefädelte Schlinge ausgebildet derart, daß die Schlingenbreite in Querrichtung gemäß Fig. 34 gesehen, kleiner ist als die Breite des Funktionsteiles 2'' der Gabel 2. Am oberen Ende bildet der Träger 35 eine in Form eines Querschlitzes gestaltete Aufhängeöffnung 6' aus. die Schlaufe 39 stellt bei dieser Version die Befestigungsstelle B dar verbunden damit, daß der Schwerpunkt der Gabel 2 unterhalb der Befestigungsstelle B angeordnet ist.
Die in den Figuren 36 bis 38 aufgezeigte zehnte Ausführungsform besitzt einen schlaufenförmigen Träger 41. Gebildet ist dieser von einem um eine horizontal verlaufende Biegelinie 46 gefalteten, eine Durchstecköffnung 42 aufweisenden Transparentstreifen 43, dessen aufeinanderliegende obere Enden durch zwei übereinander angeord-
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nete Klammern 44, 45 geschlossen sind. Anstelle einer Klammerung wäre auch eine Klebung oder ein sonstiger Formschluß möglich. Die Verbindung könnte auch durch Verschweißung der Endabschnitte des TransparentStreifens 43 geschehen. Die Verbindung der beiden Endabschnitte des Transparentstreifens 43 erfolgt dabei unter einer Zwischenlage einer bedruckten, bis zur Biegelinie 46 reichenden Verstärkungskarte 47, welche sich bis zum oberen Ende des Trägers 41 erstreckt. An dieser Verstärkungskarte 47 liegt die Außenkrümmung des Funktionsteiles 3'' des Eßlöffels 3 an, während der gegenüber dem Funktionsteil 2'' abgesetzte Griffabschnitt 3' die Durchstecköffnung 42 durchgreift. Die seitlich der Durchstecköffnung 42 verbleibenden Bereiche des schlaufenförmigen Trägers 41 bilden dabei Stützschultern, welche die Befestigungsstelle B darstellen, so daß auch hier wiederum der Schwerpunkt des löffelartigen Eßbesteckteiles unterhalb der Befestigungsstelle B angeordnet ist. Das Einstecken des Löffels 3 geschieht von der Schlaufenseite her mit dem Griffabschnitt 3' voran, welcher die Durchstecköffnung 42 durchwandert. Der aus Kunststoff bestehende Träger 41 besitzt ebenfalls im Grundriß eine Rechteckform mit im oberen Bereich befindlicher Aufhängeöffnung 6, welche sich nahe unterhalb der Klammer 44 erstreckt.
Zwecks Stabilisierung der Schlaufe im Bereich ihrer unteren horizontalen Biegekante 46 sind dort die aufeinander liegenden Randabschnitte durch Verschweißung miteinander verbunden.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritatsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt-
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lieh mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
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Claims (29)
1. Vorrichtung zum Aufhängen einzelner Eßbesteckteile, wie Messer (1), Gabeln (2), Löffel (3), etc., mit einem eine Aufhängeöffnung (6) aufweisenden Träger aus Pappe, Kunststoff oder dergleichen zur Halterung des Eßbesteckteiles, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwerpunkt des Eßbesteckteiles unterhalb der Befestigungsstelle (B) liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsstelle (B) von einem Klebepolster (7) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Klebepolster (7) beidseitig klebstoffbeschichtet ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Klebepolster (7) aus Schaumstoff besteht.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Klebepolster (7) auf dem der Aufhängeöffnung (6) gegenüberliegenden Endabschnitt (8) des Trägers (5) sitzt.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundrißfläche des Klebepolsters (7) etwa quadratisch und etwa 1 cm2 groß ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekenn- Zeichnet, daß das Funktionsteil (1", 2", 4") unter Zwischenlage des Klebepolsters (7) mit dem Träger (5) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine unterhalb des Klebepolsters (7) angeordnete Durchstecköffnung (10) für einen zwischen Funktionsteil (2") und Griffabschnitt (2') liegenden Hals (2''').
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchstecköffnung (10) von einer Kreuzschlitzung gebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (11) zwei jeweils die Form eines Längsschlitzes (12, 13) aufweisende, untereinander unter der Aufhängeöffnung (6) angeordnete Öffnungen besitzt zum Einfädeln des Besteckteils, wobei der obere Längsschlitz (12) mit seiner Unterkante (12') eine Stützschulter für den gegenüber dem Griffabschnitt (2') breiteren Funktionsabschnitt (2") ausbildet.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des unteren Längsschlitzes (13) einer Schmalzone des Griffabschnittes (2') entspricht und der sich unterhalb der Schmalzone anschließende Griffbereich den Längsschlitz (13) überdeckt.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützschulter (12') einer T-förmigen Schlitzverbreiterung zugeordnet ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Besteckteil (2) mit seinem gegenüber dem Griffabschnitt (2') breiteren Funktionsteil (2") nach oben weisend in eine transparente, nach oben hin offene, den Träger (15) ausbildende Tasche eingesteckt ist, wobei die Breite der Tasche etwa der Breite des Funktionsabschnittes (2") entspricht und sich die Taschenwandung (17') der Krümmung des Funktionsabschnittes (2") anpaßt derart, daß die elastische Rückstellkraft der Tasche den gekrümmten Abschnitt hält.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen rückwärtig des Besteckteils (2) liegenden Versteifungsstreifen (18).
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Ende des Griffabschnittes (2') an der Taschenwandung (17) durch Klebung fixiert ist.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Besteckteil (2) durch eine Formschlußhalteurng am Träger (20) festgelegt ist.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (20) eine Einhängeschlaufe (21) ausbildet, welche den Hals (2 " ') umfaßt.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe (21) von einem umgefalteten, durch Querschnitt (22) freigeschnittenen Abschnitt ausgebildet ist, welcher durch Klebung, Klammerung oder dergleichen geschlossen ist.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Formschlußhalterung von einer den Griffabschnitt (3') enganliegend formschlüssig umfassenden, insbesondere den Träger (24) ausbildenden Hülse gebildet ist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse transparent ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse aufgeschrumpft ist.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse mehrere aufeinanderliegende Griffabschnitte (1', 2') umfaßt.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse einen bedruckten Versteifungsstreifen (28) mit umfaßt.
24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (30) am Träger (31) durch Kleben, insbesondere mittels Klebestreifen (32, 33) festgelegt ist.
25. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (31) nach unten hin verjüngend ausgebildet ist und ein sich anschließender Schmalabschnitt (34) der Breite des Griffabschnittes (1') entspricht.
26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe (39) als eine durch Öffnungen (40) des Trägers (35) gefädelte Schlinge ausgebildet ist.
27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (35) eine nach unten hin offene, transparente Tasche ausbildet, welche das Funktionsteil (2") aufnimmt und deren Taschenöffnung durch die Schlinge (39) verschlossen ist.
28. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufe von einem um eine horizontal verlaufende Biegelinie (46) gefalteten, eine Durchstecköffnung (42) aufweisenden Transparentstreifen (43) gebildet ist.
29. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Endabschnitte des Transparentstreifens (43) unter Zwischenlage einer bedruckten, bis zur Biegelinie (46) sich erstreckenden Verstärkungskarte (47) durch Klebung, Klammerung oder Formschluß miteinander verbunden sind.
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