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DE29813519U1 - Zusammensteckbare Vitrine - Google Patents

Zusammensteckbare Vitrine

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DE29813519U1
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Germany
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DE29813519U
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Octanorm Vertriebs GmbH fuer Bauelemente
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Octanorm Vertriebs GmbH fuer Bauelemente
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F3/00Show cases or show cabinets
    • A47F3/004Show cases or show cabinets adjustable, foldable or easily dismountable

Landscapes

  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)

Description

WIL H.E-VM :'&"D A-U.S.T E R
PATENTANWÄLTE*-* feÜÄOHEAN PXTEIST'ÄSTORNEYS
D-70174 STUTTGART HOSPITALSTRASSE 8 TELEFON (071*1) 228*110 TELEFAX (0711) 2281122
Anmelder: 28.07.1998
G 12620
Octanorm-Vertriebs-GmbH Dr.W/mö
für Bauelemente
Raiffeisenstr. 39
70794 Filderstadt
Zusammensteckbare Vitrine
Die Erfindung betrifft eine zusammensteckbare Vitrine, insbesondere für den Einsatz als Schaukasten für Messe- und Ausstellungsstände oder im Ladenbau.
Es ist bekannt, Vitrinen oder andere Ausstattungseinrichtungen für Messe oder Ausstellungsstände oder für den Ladenbau aus speziell geformten Profilen (Prospekt: newline Octanorm der Octanorm-Vertriebs-GmbH für Bauelemente in 70794 Filderstadt; Druckvermerk 4204-10/96) herzustellen, die untereinander durch Eckknoten verbunden werden und mit Holz-, Kunststoff-oder Glasplatten ausgestattet zu nahezu beliebigen Formen von Einrichtungsmöbeln gestaltet werden können. Für den Aufbau solcher Vitrinen oder Einrichtung wird es aber immer notwendig, verschiedene Profile zusammenzusetzen und mit Einsatzteilen zu versehen, um den gewünschten Aufbau zu erreichen. Dies ist für manche Einsatzzwecke noch zu aufwendig, insbesondere dann, wenn beispielsweise nur kurzfristig Schaukästen für eine bestimmte Ausstellung zur Verfügung gestellt werden sollen, die anschließend aber wieder abgebaut werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine zusammensteckbare Vitrine der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sie in äußerst einfacher und schneller Weise
aufgebaut und dann aber ebenso leicht wieder abgebaut und für eine eventuelle Neuverwendung gelagert werden können.
Die Erfindung besteht zur Lösung dieser Aufgabe darin, daß die zusammensteckbare Vitrine gekennzeichnet ist durch mindestens ein Bodenteil in den Querschnittsabmessungen der Vitrine, das so mit nach oben ragenden Steckzapfen zum Aufstecken von Hohlkammern von mit Glas- oder Holzplatten bestückten Einfassungsprofilen versehen ist, daß jeweils zwei Einfassungsprofile mit der ihre Hohlkammer umgebenden Wand aneinanderliegen, und daß im Abstand zum Bodenteil ein die Einfassungsprofile aneinanderhaltendes Verbindungsteil vorgesehen ist.
Durch diese Ausgestaltung stehen für eine Vitrine mit rechteckigem Querschnitt vier Wandteile, ein Bodenteil und vier weitere Verbindungsteile für die vier Wände zur Verfügung, so daß durch einfaches Aufstecken der Einfassungsprofile mit den eingesetzten Wandteilen auf die Bodenplatte und durch Ansetzen der zusätzlichen Verbindungsteile schon der Korpus für die Vitrine steht, in den dann Fachboden in an sich bekannter Weise eingesetzt werden können.
In Weiterbildung der Erfindung kann als Verbindungsteil, das die Einfassungsprofile aneinanderhält, ein formschlüssig an beide Einfassungsprofile ansetzbarer Eckverstärker vorgesehen sein, der mit zwei senkrecht zueinander stehenden Wänden und mit von diesen abstehenden Schraubenköpfen versehen sein kann, die in schlüssellochartig ausgebildete Öffnungen in den Einfassungsprofilen einhängbar sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht ein sehr einfaches Einsetzen der Eckverstärker. Es ist natürlich auch möglich, als Verbindungsteil für die Einfassungsprofile ein spiegelsymmetrisch zum Bodenteil ausgebildetes Deckelteil vorzusenen, daß dann anstelle der Eckverstärker oder zusätzlich zu diesen oben auf die Einfassungsprofile als oberer Abschluß der Vitrine aufgesetzt wird. Wenn als oberer Abschluß einer beispielsweise nur Tischhöhe auf-
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- ·3 &pgr;··
weisenden Vitrine allerdings eine Glasplatte vorgesehen sein soll, dann müssen die Eckverstärker vorgesehen werden, weil auf ein Deckelteil mit abstehenden Steckzapfen verzichtet wird.
In Weiterbildung der Erfindung können die Einfassungsprofile mit seitlichen Öffnungen zum Einstecken von Fachbodenhaltestiften versehen sein. Die Steckzapfen am Boden und Deckelteil können jeweils an den Ecken und dort jeweils paarweise nebeneinander im Abstand der doppelten Wandstärke der Hohlkammern der Einfassungsprofile angeordnet sein, so daß beim Aufstecken der Einfassungsprofile auf diese Steckzapfen schon ein enges Aneinanderliegen dieser Profile erreicht wird, was zu einer ästhetisch schönen Ausgestaltung der tragenden Ecksäulen der Vitrinen führt, die sich dem Betrachter nur als eine durchgehende Säule darstellen.
Die Steckzapfen selbst können im Durchmesser geringfügig kleiner als der Durchmesser der Höhlkammern sein, damit sie sich leicht einstecken lassen. Sie sind jedoch mit mindestens einer Ringnut versehen, in die ein elastischer Klemmring mit etwas größerem Durchmesser als der Durchmesser der Hohlkammern eingesetzt ist. Dieser Klemmring wird beim Aufsetzen der Einfassungsprofile verquetscht und sichert einen ausreichenden Reibschluß zwischen den senkrecht aufragenden Einfassungsprofilen und der horizontal stehenden Bodenplatte, die natürlich in bekannter Weise auch noch mit verstellbaren Standfüßen versehen sein kann.
Um ein besonders leichtes Einfügen der Steckzapfen in die Hohlkammern zu ermöglichen, können die Steckzapfen im Bereich ihrer Ringnut zylindrisch, zum freien Ende hin jedoch in eine konische Spitze auslaufen. Die Steckzapfen können schließlich in das Boden- oder Deckelteil fest eingeschraubt sein, und die so augestatteten Boden- oder Deckelteile, die in jeweils zwei Einfassungsprofilen eingefaßten Wandteile, die aus Holz oder aus Glas oder aus beidem bestehen können, können an-
schließend einschließlich der einzulegenden Fachboden und der Eckverbinder jeweils in einfacher Weise aufeinandergestapelt und verpackt oder unverpackt z.B. auf einem Rollwagen gelagert werden, der dann auf geringem Raum die vollständige Steckvitrine enthält.
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer zusammensteckbaren Vitrine nach der Erfindung im zusammengebauten Zustand,
Fig. 2 die Darstellung eines Containers zur Aufnahme der Teile der Vitrine nach Fig. 1 im demontierten Zustand,
Fig. 3 eine Explosionsdarstellung der für den Zusammenbau der Vitrine nach Fig. 1 verwendeten Teile,
Fig. 4 die vergrößerte Darstellung des Details IV aus Fig. 3,
Fig. 4a das Detail gemäß Fig. 4 jedoch beim Aufstecken der Wandteile,
Fig. 5 die vergrößerte Darstellung eines der nach den Fig. 4 und 4a verwendeten Steckzapfens,
Fig. 6 die schematische Draufsicht auf zwei jeweils durch das Aufstecken der Einfassungsprofile gebildeten Ecksäulen der Vitrine nach Fig. 1,
Fig. 7 zwei eine Ecksäule bildende Einfassungsprofile nach Fig. 6 mit einem als Eckverstärker ausgebildeten Verbindungsteil,
Fig. 8 die vergrößerte Darstellung einer Draufsicht auf eine mit einem Eckverstärker versehene Ecksäule,
Fig. 9 eine perspektivische Darteilung des Eckverstärkers, und
Fig. 10 schließlich die perspektivische Darstellung einer anderen erfindungsgemäß aufgebauten Vitrine, die gegenüber der Vitrine nach Fig. 1 eine geringere Höhe und eine Glasplatte als Abdeckung aufweist.
Aus den Fig. 1 und 3 ist zu erkennen, daß die neue zusammensteckbare Vitrine aus Wandteilen 1 und 2, aus einem Bodenteil 3 und einem Abdeckteil 4 besteht, die zu einem stehenden Korpus mit quadratischem Querschnitt zusammengesetzt sind. Bei der gezeigten Ausführungsform ist das Bodenteil 3 und das Deckelteil 4 identisch ausgebildet, nur daß am Bodenteil 3 noch in der Höhe verstellbare aber nicht näher gezeigte Standfüße 5 angeordnet sind. Drei identische Wandteile 2 sind vorgesehen, die jeweils aus einem Einfassungsprofil 6 mit je einer eingesetzten Holzplatte 7 und einer Glasplatte 8 sowie einem am oberen Rand der Glasplatte eingesetzten Abschlußstreifen 9 bestehen. Die Glasplatten 8 und die Holzplatten 7 sowie der Abschlußstreifen 9 sind dabei jeweils in den Schlitz 11 einer nach außen offene Hohlkammer 10 eingeschoben und dort in bekannter Weise gehalten, die parallel zu einer Hohlkammer 12 mit achteckigem Querschnitt verläuft, die als Hülsenteil zum Aufstecken auf Steckzapfen 13 dient, die in eine Gewindehülse 14 im Bodenteil 3 - analog im Deckelteil 4 - mit Hilfe eines Gewindeansatzes 15 eingeschraubt sind. Wie die Fig. 4 und insbesondere 5 verdeutlichen, sind die Steckzapfen 13 in ihrem an den Gewindestift 5 angrenzenden Bereich zylindrisch ausgebildet und besitzen einen Durchmesser, der geringfügig kleiner als ein in das achteckige Querschnittsprofil der Hohlkammer 12 einbeschriebener Innenkreis ist, wie er mit dem
Bezugszeichen 16 in Fig. 8 angedeutet ist. In diesem zylindrischen Bereich weisen die Steckzapfen 13 zwei Ringnuten 17 auf, in denen jeweils ein aus elastischem Material bestehender Klemmring 18 gehalten ist. Diese Klemmringe 18 weisen ihrerseits einen Durchmesser auf, der wiederum etwas größer als der Durchmesser des Kreises 16 ist. Wenn die Hohlkammern 12 daher auf die Steckzapfen 13 aufgeschoben sind, dann sorgen diese Klemmringe 18 für einen Reibungsschluß der Einfassungsprofile 6 mit dem Bodenteil 3 bzw. mit dem Deckelteil 4.
Um das Aufstecken der Einfassungsprofile mit ihren Hohlkammern 9 zu erleichtern, sind die Steckzapfen 13 an ihrem freien Ende mit einer konisch auslaufenden Spitze 13a versehen.
Die Fig. 4 und 4a machen deutlich, daß an den Ecken des Bodenteiles 3 - analog am Deckelteil 4 - jeweils zwei Steckzapfen 13 so nebeneinander angeordnet sind, daß die Einfassungsprofile 6, wie aus den Fig. 6 bis 8 auch ersichtlich ist, jeweils mit ihren von den Kammern 10 abgewandten Teil eng aneinander anliegen. Dies wird dadurch erreicht, daß der Abstand zwischen benachbarten Steckzapfen 13 in etwa der doppelten Wandstärke der Einfassungsprofile 6 im Bereich der Hohlkammern 12 entspricht. Es wird deutlich, daß die beiden jeweils an einer Ecke vorgesehenen, auf die Steckzapfen 13 aufgeschobenen Einfassungsprofile 6 jeweils eine nach oben ragende Standsäule 19 bilden (siehe Fig. 1), die dem Betrachter als eine durchgehende Säule erscheinen muß, obwohl sie aus zwei Einfassungsprofilen 6 aufgebaut ist. Dies gibt der Vitrine ein besonderes ästhetisches Aussehen.
Die beiden jeweils eine Standsäule 19 bildenden Einfassungsprofile 6 können, wenn Bodenteil 3 und Deckelteil vorgesehen sind, ausschließlich durch die beiden mit Hilfe der Steckzapfen 13 fest an den Einfassungsprofilen 6 gehaltenen oberen und unteren Abschlüssen in ihrer Lage gehalten werden. Aus Stabilitätsgründen, oder dann, wenn ein oberer Abschluß in Form eines Deckelteils 4 fehlt, wie beispielsweise bei der
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Vitrine nach Fig. 10, wird ein Eckverstärker 20 vorgesehen, der gemäß Fig. 7 zum festen Zusammenhalten der beiden Einfassungsprofile, die eine Standsäule 19 bilden, dient. Wie den Fig. 7 bis 9 entnommen werden kann, besteht der Eckverstärker beim Ausführungsbeispiel aus einem aus Blech gebogenen Eckteil, das zwei unter 90° zueinander verlaufende Seitenwände 21 und eine Deckplatte 22 aufweist, auf deren Sinn noch eingegangen werden wird. Von den beiden Seitenwänden 21, die jeweils mit Bohrungen 23 versehen sind, stehen die Köpfe von Schrauben 24 seitlich ab, die mit Muttern an den Wänden 21 gesichert sind. Die Köpfe dieser Schrauben 24 werden nun, wie die Fig. 7 und 8 zeigen, in schlüssellochförmige Öffnungen 25 der Einfassungsprofile 6 eingehängt, in den schmaleren Teil nach unten gedrückt und dann verschraubt, so daß dadurch der enge Zusammenhalt der Einfassungsprofile 6 im Bereich dieses Eckverstärkers 20 gesichert ist. Die Deckplatte 22 kann dann als Auflagefläche für einen Fachboden, beispielsweise für den Fachboden 26 der Fig. 1 oder für die Abschlußplatte 27 der Vitrine der Fig. 10 dienen, während weitere Fachböden 28 in die Vitrine nach Fig. 1 dadurch eingesetzt weden können, daß in bekannter Weise Fachbodenstifte 29 in zu diesem Zweck an den Einfassungsprofilen 6 vorgesehene Öffnungen 3 0 gesteckt werden.
Zu Fig. 1 und 3 ist noch zu ergänzen, daß das Wandteil 1 aus den beiden Einfassungsprofilen 6, aus dem oberen Abschlußsteg 9 sowie aus zwei weiteren Querstegen 31 besteht, weil hier eine schwenkbare Tür 32 aus Glas und eine schwenkbare Tür 33 aus Holz vorgesehen ist, um das Innere der Vitrine zugängig zu machen. Das Wandteil 1 unterscheidet sich insofern von den Wandteilen 2. Es wird jedoch in der gleichen Weise aufgesteckt wie die Wandteile 2.
Die Fig. 10 schließlich zeigt eine Abwandlung einer Vitrine nach der Erfindung. Der Aufbau erfolgt aber auch durch Verwendung eines Bodenteiles 3' mit Steckzapfen, auf die dann die Einfassungsprofile 6' in der vorher beschriebenen Weise
aufgesteckt werden. Unterhalb des Fachbodens 27, der ebenso wie die unteren Wandbereiche 7' z.B. aus Holz bestehen kann, werden die Eckverbinder 20 vorgesehen, die den Zusammenhalt der Einfassungsprofile 6' jeweils zu Standsäulen 19 gewährleisten. Auf die im oberen Bereich vorgesehenen Glasplatten 8' wird hier nun in nicht näher erläuterter Weise eine Glasplatte 35 als Abdeckung aufgesetzt, die aber nicht zum Zusammenhalt der Vitrine dient, sondern lediglich selbst in ihrer Lage gesichert werden muß. Der Vitrine können Beleuchtungseinrichtungen 36 mit entsprechenden Kabelanschlüssen 37 zugeordnet sein, was auch für die Ausführungsform nach Fig. 1 gilt.
Die Fig. 2 zeigt nun, daß ein Behälter 34 in der Form eines Rollwagens vorgesehen werden kann, in den die seitlichen Wandteile 2' der Vitrine nach Fig. 10 und die Türenteile 38 sowie alle Fachböden eingeordnet werden können, so daß beispielsweise mehrere Vitrinen nach Fig. 10 - oder auch nach Fig. 1 - jeweils in einem Behälter 34 raumsparend untergebracht transportiert und gelagert werden können. Bei Bedarf stehen die Vitrinen aber jederzeit schnell wieder zur Verfügung. Sie lassen sich, wie vorher erläutert, sehr schnell zu ihrer Endform zusammenstecken.

Claims (9)

Schutzansorüche
1. Zusammensteckbare Vitrine, insbesondere für den Einsatz als Schaukasten für Messe- und Ausstellungsstände oder im Ladenbau, gekennzeichnet durch mindestens ein Bodenteil (3, 3') in den Querschnittsabmessungen der Vitrine, das so mit nach oben ragenden Steckzapfen (13) zum Aufstecken der Hohlkammern (12) von mit Glas- oder Holzplatten (7 bzw. 8) bestückten Einfassungsprofilen (6) versehen ist, daß jeweils zwei Einfassungsprofile (6) mit der ihre Hohlkammern (12) umgebenden Wand aneinanderliegen, und daß im Abstand zum Bodenteil (3, 3') ein die Einfassungsprofile (6, 6') aneinanderhaltendes Verbindungsteil (20, 4) vorgesehen ist.
2. Vitrine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil ein formschlüssig an beide Einfassungsprofile (6, 6') ansetzbarer Eckverstärker (20) ist.
3. Vitrine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Eckverstärker (20) mit zwei senkrecht zueinanderstehenden Wänden (21) und mit von diesen abstehenden Köpfen von Schrauben (24) versehen ist, die jeweils in eine schlüssellochartig ausgebildete Öffnung (25) in den Einfassungsprofilen (6, 6') einhängbar sind.
4. Vitrine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfassungsprofile (6, 6') mit seitlichen Öffnungen (30) zum Einstecken von Fachbodenhaltestiften (29) versehen sind.
5. Vitrine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil ein spiegelsymmetrisch zum Bodenteil (3) ausgebildeter Deckelteil (4) ist.
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6. Vitrine nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (13) an Boden- und Deckelteil (3, 4) jeweils an den Ecken und dort jeweils paarweise nebeneinander im Abstand der doppelten Wandstärke der Hohlkammern (12) der Einfassungsprofile (6, 6') angeordnet sind.
7. Vitrine nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (13) einen zylindrischen Bereich aufweisen, dessen Durchmesser geringfügig kleiner als der Durchmesser der Hohlkammern (12) ist und mit mindestens einer Ringnut (17) versehen ist, in die ein elastischer Klemmring (18) mit etwas größerem Durchmesser als der Durchmesser (16) der Hohlkammern (12) eingesetzt ist.
8. Vitrine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (13) im Bereich der Ringnut (17) zylindrisch, zum freien Ende (13a) hin jedoch als konische Spitze ausgebildet sind.
9. Vitrine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (13) in das Boden- oder Deckelteil (3 bzw. 4) eingeschraubt sind.
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