DE29811053U1 - Vorrichtung zum Aufwickeln von bahnförmigem Gut - Google Patents
Vorrichtung zum Aufwickeln von bahnförmigem GutInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufwickeln von bahnförmigem
Gut, insbesondere einer Papierbahn nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Solche Vorrichtungen sind aus der Papierproduktion bekannt. Im einfachsten
Fall bestehen sie aus einem in einer Antriebsvorrichtung lösbar gehaltenen Tambour, auf den eine Papierbahn aufgewickelt
wird. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Qualität des Papieres und die erhöhten Produktionsgeschwindigkeiten von Papierbahnen
steigen auch die Ansprüche an die Aufwickelvorrichtungen. Überstrapazierungen, wie Überdehnungen des Papiers sollen vermieden
werden. Weiterhin ist es wichtig, die Papierbahnen ohne Lageverschiebungen und Lufteinschlüsse ("musige Stellen") aufrollen zu
können. Um dies zu erreichen, sollte die Wickelhärte über den gesamten Wickelvorgang frei wählbar und beeinflußbar sein.
Diese Anforderungen werden von einer Vorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 erfüllt.
Grundgedanke der Erfindung ist es, den Zug in der Papierbahn vom
Anpreßdruck, mit welchem die Papierbahn aufgewickelt wird, ganz oder teilweise zu entkoppeln.
Der Anpreßdruck der einlaufenden Bahn an den Wickel wird von einer
Tastwalze erzeugt, deren Anpreßdruck frei wählbar ist. Die Tastwalze greift dazu an einem Punkt an, der nach dem Anlaufpunkt der Bahn
liegt. Somit kann beispielsweise der Tambour mit sehr großer Härte
gewickelt werden, obwohl die Zugspannung in der Papierbahn relativ gering ist.
Um unabhängig von der Dicke des Wickels, d.h. zu jeder Zeit des Aufwickelvorgangs,
möglichst identische Bedingungen zu haben und somit eine gleichbleibende Qualität zu erreichen, ist eine Ausführung nach
den Ansprüchen 2,3 und 6 besonders vorteilhaft. Insbesondere wird dadurch erreicht, daß der Winkel, unter welchem die Papierbahn auf den
Wickel aufläuft, konstant bleibt. Gemäß Anspruch 9 läßt sich dieses
Prinzip besonders präzise verwirklichen.
Bei vielen Papiersorten ist es wünschenswert, die Wickelhärte über
den Radius des Wickels zu verändern. Dies kann mit einer Vorrichtung gemäß Anspruch 11 erreicht werden.
Es ist wünschenswert, das erfindungsgemäße Prinzip auch dann anwenden
zu können, wenn die Dicke der Papierbahn nicht über die ganze Breite der Papierbahn konstant ist. Mit einer Vorrichtung gemäß Anspruch
12 ist das erfindungsgemäße Prinzip auch in diesen Fällen anwendbar.
Die vollkommene Entkopplung von Wickelhärte und Bahnzug ist dann besonders
wichtig, wenn bei laufender Papiermaschine der Tambour gewechselt werden muß. Dies ist bei der Papierherstellung der Normalfall,
da es sich hier um einen kontinuierlichen Prozeß handelt. Für
die Zeit, in der der Tambour gewechselt wird, bleibt der Anpreßdruck der Tastwalze erhalten.
Um schneller in den Zentrumswicklerbetrieb zu kommen, ist es vorteilhaft,
die Vorrichtung gemäß Anspruch 13 auszubilden.
Die Anwicklung des neuen Tambours erfolgt in einer ersten Position,
bei der sich der Tambour auf der Tragtrommel befindet. Nachdem einige Lagen aufgewickelt wurden» wird der Tambour in die "normale"
Position überführt, d.h. er wird an den Wagen oder an den Schwenkarm übergeben.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, daß sie
sowohl im Kontaktwicklungsbetrieb als auch im Freiwickel betrieb arbeiten kann. Im Kontaktwicklungsbetrieb kann dabei die Tragtrommel
10 für konventionellen Poperollerbetrieb verwendet werden.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand von Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schnittdarstellung durch die Aufwickelvorrichtung,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Zuordnung von Tambour und Tastwalze.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich die erfindungsgemäße
Aufwickelvorrichtung am Ausgang einer Papiermaschine der in Fig. 1 mit A bezeichnet ist. Das bahnförmige Gut ist hier also eine
Papierbahn 110, die zunächst über eine Breitstreckwalze 100 geführt
ist und danach über eine Tragtrommel 10 auf einen Aufwickel kern, den
sogenannten Tambour 50 kontinuierlich aufgewickelt wird. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Tragtrommel 10 ortsfest gelagert
und verfügt über einen Zentrumsantrieb 12. Ein über der Tragtrommel 10 angeordneter weiterer Tambour 15 übt als Niederhaltewalze
einen vorgebbaren Liniendruck auf die zwischen Tambour 15 und Tragtrommel 10 geführte Papierbahn 110 aus. Der der Tragtrommel 10
nachgeordnete Tambour 50 ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel bereits mit einem Bandwickel vom Durchmesser D versehen. Zwischen
dem Mantel dieses Wickels mit dem Durchmesser D und dem Mantel der Tragtrommel 10 ist ein konstanter Abstand Y vorgesehen, den die
Papierbahn 110 vom Ablösepunkt 11 von der Tragtrommel bis zum Anlaufpunkt 30 auf dem Wickel frei überspannt.
Um den mit zunehmendem Aufwickel Vorgang wachsenden Durchmesser D des
Tambours 50 zu kompensieren, der zu einer Verringerung des Abstandes Y führen würde, ist der Tambour 50 bzw. der Wickel in einem Wagen 70
gelagert, der seinerseits auf einer linearen Führung 90 verschiebbar ist. Zur Verschiebung des Wagens 70 ist dieser mit einer Abstandssteuerung
80 verbunden. Ein Wegmeßsystem bestimmt die Position der Tambourachse 50a auf der Linearführung 90 und gibt diese Ortsinformation
als Signal an die Abstandssteuerung, die dann den Wagen 70 in einem dem zunehmenden Durchmesser entsprechenden Maß (in der Zeichnung
nach links) derart verschiebt, daß der Abstand Y konstant gehalten wird.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, daß in Wickelrichtung nach dem
Anlaufpunkt 30 der Papierbahn 110 auf den Tambour 50 ein Auflagepunkt 40 definiert ist, auf dem eine Tastwalze 20 aufliegt und mit
_ &Lgr;
vorgebbarer Kraft einen vorgebbaren Liniendruck auf die sich im Aufwickeln auf den Tambour gerade befindliche Papierbahn 110 ausübt.
Die Vorgabe des Liniendruckes im derart definierten Auflagepunkt 40 ist erfindungsgemäß entkoppelt von der Definition des Bahnzuges der
Tragtrommel 10. Zwischen dem Anlaufpunkt 30 und dem Auflagepunkt 40
ist somit ein Umfangswinkel V" definiert.
Da sich mit zunehmendem Durchmesser D des Wickels auch die Geometrie
der Zuordnung zwischen Anlaufpunkt 30 und Auflagepunkt 40 und somit auch die Kräfte- und Druckverhältnisse ändern, ist die Tastwalze 20
verschiebbar oder auch verschwenkbar gelagert. Zur Definition dieser Verschiebung/Verschwenkung bei einem aktuellen Durchmesser D wird
ebenfalls das Steuersignal des Wegmeßsystems benutzt, das in einer (nicht dargestellten) Steuervorrichtung zusammen mit anderen eingebbaren
Parametern ein weiteres Signal zur Steuerung einer (nicht dargestellten) Andruckeinrichtung oder einer Verschiebeeinrichtung
für die Tastwalze 20 erzeugt, derart, daß ein auf den aktuellen Durchmesser D im Hinblick auf die Qualität der eingesetzten Papierbahn
oder des sonstigen bahnförmigen Gutes optimierter Liniendruck während des gesamten Aufwickel Vorganges gewährleistet bleibt.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Tastwalze 20 schwimmend
gelagert d.h. ihre Achse 20a ist gegenüber der Achse 50a des Tambours 50 um einen Winkel Ä verschwenkbar (Fig. 2), so daß auch
eine Anpassung an Profil Schwankungen des sich auf dem Tambour 50 bildenden Wickels in Längsrichtung des Tambours 50 möglich ist. Im
Zusammenspiel mit den oben erwähnten Anpreßvorrichtungen, die die Nachführung der Tastwalze 20 über geeignete pneumatische, hydraulische
oder elektrische Mittel oder durch eine Kombination solcher Mittel gewährleistet, erreicht man durch diese schwimmende Lagerung
der Tastwalze 20 auch bei ungleichmäßigen Querprofilen der Papierbahn einen weitgehend gleichmäßigen Anpreßdruck bzw. eine weitgehend
konstante Linienkraft über die Breite der Papierbahn 110.
Die Tastwalze 20 ist somit insbesondere in Richtung des Doppelpfeils
Pl um einen Winkel *£ in der Zeichenebene der Fig. 1 als auch um
einen Winkel & in der Zeichenebene der Fig. 2 variabel gelagert und
geführt, um unter allen denkbaren praktischen Arbeitsbedingungen den
einmal als optimal ermittelten Anpreßdruck am Auflagepunkt 40 der Tastwalze 20 auf den Wickel gewährleisten zu können.
Der Bahnzug wird beim dargestellten Ausführungsbeispiel im wesentlichen
nicht mehr vom Zentrumsantrieb 12 der Tragtrommel 10 vorgegeben, sondern die Aufwickelung der Bahn 110 auf den Tambour 50 wird
von einem im Wagen 70 vorgesehenen Zentrumsantrieb 60 bewirkt (wie dargestellt). Jedoch können auch zwei beidseitig vorgesehene Zentrumsantriebe
Verwendung finden, die jeweils auf einer Seite vorgesehen sind und die derart alternierend eingesetzt werden, daß
jeweils einer dem in Arbeitsposition befindlichen Tambour zugeordnet
ist und diesen dreht, wogegen der andere bereitsteht, um beim Tambourwechsel dem nächsten Tambour (z.B. Tambour 15) zugeordnet zu
werden und somit die Übernahme des nächsten Tambours in einem kontinuierlichen Wickelbetrieb zu ermöglichen.
Die Arbeitsweise der dargestellten Aufwickelvorrichtung ist wie folgt:
Nach dem Einlegen eines Tambours 50 durch Übergabe eines angewickelten
Tambours 15 mittels Schwenkarm 120 (Primärarm) in den Wagen 70 wird der im Wagen 70 vorgesehene Zentrumsantrieb 60 eingerückt, die
Tastwalze 20 wird eingeschwenkt und die Liniendruck-Regelung aktiviert und der Tambour wird auf seine Freiwickelposition (Abstand Y
von der Tragtrommel 10) gefahren.
Mit zunehmendem Durchmesser D des sich auf dem Tambour 50 bildenden
Papierbahn-Wickels wird der Tambour 50 auf der Linearführung 90 mit
Hilfe der Abstandssteuerung 80 von der Tragtrommel 10 weg verfahren, so daß der Abstand Y konstant gehalten bleibt. Gleichzeitig wird die
Position und die Kraftbeaufschlagung der Abtastwalze 20 an die sich neu einstellende Geometrie angepaßt, insbesondere derart, daß der
Umfangswinkel j? zwischen Anlaufpunkt 30 und Auflagepunkt 40 etwa
konstant bleibt. Am Ende des Aufwickel Vorganges erfolgt der Tambourwechsel, der über den üblichen Anwickelbetrieb im Poperoller-Verfahren
mit Anpressen der Papierbahn an die Tragtrommel 10 durchgeführt
wird. Nach einer vorgegebenen Anwickeldicke erfolgt die Übergabe in
den Zentrums-Antrieb im Wagen 70.
Ein Tambourmagazin 130 ist über der Papierbahnzuführung zur Reduzierung
des Raumbedarfs und der Beschleunigung der Wechselabläufe vorgesehen.
Claims (22)
1. Vorrichtung zum Aufwickeln von bahnförmigem Gut, insbesondere einer Papierbahn, mit einem Tambour, auf den das bahnförmige Gut
kontinuierlich gewickelt wird und einer Tragtrommel, über die das bahnförmige Gut an den Tambour übergeben wird,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Tastwalze (20) mit vorgebbarem Anpreßdruck an die auf den Tambour aufgewickelte Bahn (110) derart
positioniert ist, daß während des Wickelvorgangs der Auflagepunkt (40) der Tastwalze (20) an die Bahn in Wickelrichtung um
einen vorgebbaren Winkel (y) nach dem Anlaufpunkt (30) der Bahn liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tambour
linear verschiebbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Tambour
(50) ein Zentrums-Antrieb (60) zugeordnet ist, der den Bahnzug zumindest teilweise aufbringt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Tambour mittels eines Schwenkarmes (120) verschwenkbar ist, der einen Zentrumsantrieb für den Tambour aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verschiebung
des Tambours ein Linearantrieb vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tambour
(50) in einem Wagen (70) wechselbar gelagert ist, der die Position der Tambourachse (50a) kontinuierlich an den wachsenden
Durchmesser (D) des Wickels derart anpaßt, daß der Ist-Abstand
(Y) zwischen der Tragtrommel (10) und dem Wickel einem vorgegebenen Soll-Abstand nachgeführt wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen
(70) eine Antriebseinheit für den Tambour aufweist.
· 0
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Kraftbeaufschlagung der Vorschubeinrichtungen des Tambours eine Hebel anordnung vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Wegmeßsystem vorgesehen ist, das die aktuelle Position der Tambourachse (50a) erfaßt und ein entsprechendes Steuersignal an
eine Abstandsteuerung (80) abgibt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tastwalze
(20) verschiebbar und/oder um einen Schwenkwinkel (oO verschwenkbar
gelagert ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Steuervorrichtung für den Anpreßdruck der Tastwalze (20) vorgesehen ist, die das Steuersignal des Wegmeßsystems und weitere
Produktionsparameter in ein Signal zur Steuerung einer Andruckeinrichtung und/oder einer Verschiebeeinrichtung für die
Tastwalze (20) umsetzt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (20a) der Tastwalze (20) gegenüber der Tambourachse (50a)
um einen vorgebbaren Winkel (i=>) derart verschwenkbar ist, daß
auch bei über die Tambourlänge variabler Tambourdicke ein über die Breite der Bahn (B) zumindest annähernd konstanter
Anpreßdruck erhalten wird.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegenüberliegende
Zentrumsantriebe vorgesehen sind, von denen alternierend jeweils einer dem in Arbeitsposition befindlichen
Tambour zugeordnet ist und der andere beim Tambourwechsel dem nächsten Tambour zugeordnet wird.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bahnzug von der mit einer Zentrums-Antriebsvorrichtung versehenen
Tragtrommel (10) zumindest teilweise aufgebracht wird.
15. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tragtrommel (10) ortsfest gelagert ist.
Tragtrommel (10) ortsfest gelagert ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
bahnförmige Gut auf der Tragtronmel (10) von einer Niederhaltewalze mit vorgebbarem Liniendruck beaufschlagbar ist.
bahnförmige Gut auf der Tragtronmel (10) von einer Niederhaltewalze mit vorgebbarem Liniendruck beaufschlagbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 11 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Niederhaltewalze (15) ein weiterer Tambour ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 6 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Niederhaltewalze (15)/Tambour in den Wagen (70) überführbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aufeinanderfolgend einsetzenden Tamboure in einem Tambourmagazin
(130) aufbewahrt sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Tastwalze (20) profiliert ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch I5 dadurch gekennzeichnet, daß die Tastwalze
(20) eine umfangsseitige elastische Beschichtung aufweist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tastwalze (20) eine konservierende oder schmutzabweisende
Beschichtung aufweist.
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| DE29811053U DE29811053U1 (de) | 1998-06-23 | 1998-06-23 | Vorrichtung zum Aufwickeln von bahnförmigem Gut |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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| DE29811053U1 true DE29811053U1 (de) | 1998-09-17 |
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ID=8058814
Family Applications (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19981029 |
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Effective date: 19980915 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20020403 |