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DE29807105U1 - Kettenausschleuser - Google Patents

Kettenausschleuser

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Publication number
DE29807105U1
DE29807105U1 DE29807105U DE29807105U DE29807105U1 DE 29807105 U1 DE29807105 U1 DE 29807105U1 DE 29807105 U DE29807105 U DE 29807105U DE 29807105 U DE29807105 U DE 29807105U DE 29807105 U1 DE29807105 U1 DE 29807105U1
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DE
Germany
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chain
shaft
friction
support rollers
friction body
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29807105U
Other languages
English (en)
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HARO ANLAGENTECHNIK GmbH
Original Assignee
HARO ANLAGENTECHNIK GmbH
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Publication date
Application filed by HARO ANLAGENTECHNIK GmbH filed Critical HARO ANLAGENTECHNIK GmbH
Priority to DE29807105U priority Critical patent/DE29807105U1/de
Publication of DE29807105U1 publication Critical patent/DE29807105U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G47/00Article or material-handling devices associated with conveyors; Methods employing such devices
    • B65G47/52Devices for transferring articles or materials between conveyors i.e. discharging or feeding devices
    • B65G47/53Devices for transferring articles or materials between conveyors i.e. discharging or feeding devices between conveyors which cross one another
    • B65G47/54Devices for transferring articles or materials between conveyors i.e. discharging or feeding devices between conveyors which cross one another at least one of which is a roller-way

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)
  • Polysaccharides And Polysaccharide Derivatives (AREA)
  • Saccharide Compounds (AREA)

Description

8800/VIII
HaRo Anlagentechnik GmbH
Industriestr. 30, 59602 Ruthen
Kettenausschleuser
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kettenausschleuser für eine mittels Tragrollen in einer Förderrichtung angetriebene Rollenbahn, wobei die Tragrollen jeweils von einer Welle durchgriffen werden, und wobei zur seitlichen Ausschleusung von Fördergut mindestens zwei, schräg zur Förderrichtung in jeweils einem durchmesserreduzierten Bereich zwischen mindestens zwei Segmenten der Tragrollen verlaufende Kettenstränge vorgesehen sind, an denen über das obere Niveau der Tragrollen hinausstehende Förderelemente befestigt sind.
Kettenausschleuser dieser Art dienen dazu, bei laufender Rollenbahn das Fördergut seitlich aus der Förderrichtung auszuschleusen, wobei hohe Fördergeschwindigkeiten und kurze Abstände zwischen den Fördergutstücken realisierbar sind. Bekannte derartige Kettenausschleuser besitzen eine fest eingespannte Welle, und daher müssen in aufwendiger Weise Übertriebsriemen und Riemenscheiben für einen seriellen Antrieb von einer Rolle zur anderen vorgesehen werden, damit einerseits alle Segmente der Tragrollen angetrieben werden und andererseits Fördergüter, die nicht zur Seite ausgeschleust werden, auch mühelos die Ausschleuspassage der Rollenbahn überfahren können. Insbesondere die mitt-
leren, zwischen den beiden Kettensträngen befindlichen Segmente sitzen dabei frei rotierbar auf der Welle, wodurch ihre Mitnahmefunktion beeinträchtigt ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lösung für einen einfacheren und mit verringertem Aufwand herstell- und montierbaren Kettenausschleuser der eingangs beschriebenen Art anzubieten, der sich durch eine hohe Funktionssicherheit und Förderleistung auszeichnet.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß jedes einzelne Segment über die seine Tragrolle durchgreifende Welle angetrieben ist.
Die Vorteile der Erfindung werden dabei insbesondere durch den Antrieb der mittleren, zwischen den beiden Kettensträngen befindlichen Segmente wirksam, indem diese Rollensegmente, ohne daß dazu ein nennenswert vergrößerter baulicher Aufwand für den Kettenausschleuser notwendig wäre, eine Mitnehmerkraft auf das Fördergut ausüben. Bei einem bei hoher Geschwindigkeit und engem Stückgutabstand erfolgenden Ausschleusen ist so eine Störungsgefahr gegenüber den bekannten über ein Wälzlager frei rotierbar auf der Welle sitzenden Segmenten stark vermindert bzw. nahezu völlig ausgeschlossen.
Zusätzlich können dabei auch einzelne Segmente über eine Rutschkupplung mit der Welle verbunden sein, so daß die Rollenbahn des erfindungsgemäßen Kettenausschleusers aus einer Kombination von festangetriebenen Rollen und von Stautragrollen oder -rollensegmenten bestehen kann. Durch die hauptsächlich einzusetzenden Festantriebsrollen, die eine hohe Vortriebskraft erzeugen, wird dabei insbesondere
den beträchtlichen durch die Kettenstränge erzeugten Querkräften Rechnung getragen.
Vorteilhafterweise kann dabei auch vorgesehen sein, daß die Tragrollen aus mindestens einem Mantelteil mit an dessen Stirnenden angeordneten mit zentrischer Bohrung versehenen Bodenteilen bestehen, wobei die durchmesserreduzierten Bereiche mantellos sind und die Segmente jeweils Mantelteile aufweisen. Es ergibt sich auf diese Weise vorteilhafterweise eine geringe Masse der Tragrollen.
Falls eine solche vorgesehen ist, kann die Rutschupplung in diesem Fall aus mindestens einem, insbesondere verdrehfest auf der Welle sitzenden Reibkörper und aus einem Bodenteil bestehen, wobei der Reibkörper die Welle mit dem Bodenteil kraftschlüssig verbindet. Entsprechend dem Gewicht des Fördergutes stellt sich dann die von den Segmenten auf das Fördergut ausgeübte Mitnehmerkraft selbst ein. Jedes Teil des Fördergutes wird in einem weiten Gewichtsbereich auf die gleiche Art befördert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll im folgenden die Erfindung näher erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Kettenausschleuser,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer dreifach
segmentierten Tragrolle des in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen Kettenausschleusers,
Fig. 3 einen axialen Teilschnitt durch ein Segment einer Tragrolle des erfindungsgemäßen Kettenausschleusers gemäß Fig. 1 und 2,
Fig. 4a und Fig. 4b
axiale Teilschnitte durch die freien Enden einer Tragrolle des erfindungsgemäßen Kettenausschleusers gemäß Fig. 1 und 2,
Fig. 5 eine perspektivische Explosions-Ansicht eines Rollenbahnabschnittes für einen erfindungsgemäßen Kettenausschleuser, mit der Darstellung weiterer Einzelteile.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind dieselben Teile stets auch mit denselben Bezugszeichen versehen, so daß sie in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben werden.
Wie sich aus den Zeichnungsfiguren 1, 2 und 3 ergibt, ist ein erfindungsgemäßer Kettenausschleuser Bestandteil einer mittels Tragrollen 1, 2, 3 in einer Förderrichtung (Pfeil X) angetriebenen Rollenbahn 4, wobei die Tragrollen 1, 2, 3, wie die geschnittene Darstellung in Fig. 3 zeigt, aus mindestens einem Mantelteil 5 mit an dessen Stirnenden angeordneten mit zentrischer Bohrung versehenen Bodenteilen 6 bestehen, die von einer Welle 7 durchgriffen werden. Zur seitlichen Ausschleusung von Fördergut 8 sind mindestens zwei schräg zur Förderrichtung X in jeweils einem mantellosen, durchmesserreduzierten Bereich der Tragrollen 2, 3
verlaufende Kettenstränge 9 vorgesehen, an denen über das obere Niveau der Mantelteile 5 der Tragrollen 1, 2, 3 hinausstehende Förderelemente 10 befestigt sind. Die Kettenstränge 9 sind in raumsparender, d.h. baulich günstiger, Weise derart geführt, daß die Wellen 7 mit geringem Abstand in den mantellosen Bereichen der Tragrollen 2, 3 jeweils zwischen dem oberen und unteren Kettentrum durchläuft. Durch die Kettenstränge 9 mit den Förderelementen 10 wird das Fördergut 8 in einer seitlichen Richtung (Pfeil Y) bewegt, d.h. aus dem Strom der Hauptförderrichtung X ausgeschleust. Die Breite der Tragrollen 1, 2, 3 kann dabei derart groß bemessen sein, daß seitlich ausgeschleustes Gut 8 auf der Rollenbahn 4 noch Platz findet.
Der erfindungsgemäße Kettenausschleuser umfaßt somit nicht segmentierte Tragrollen 1 und Tragrollen 2, 3, die durch die mantellosen Bereiche in zwei Segmente 11a und 11b (Tragrollen 2) oder in drei Segmente 11a, 11b und lic (Tragrollen 3) unterteilt sind. Jedes einzelne dieser Segmente 11a, 11b, lic einer Tragrolle 2, 3 ist über die seine Bodenteile 6 durchgreifende Welle 7 angetrieben.
Zur Erzeugung hoher Vortriebskräfte können dabei die Tragrollen 1, 2, 3 bzw. deren Segmente 11a, 11b, lic insbesondere als festangetriebene Rollen ausgebildet sein, wobei eine drehfeste Verbindung zur Welle 7 vorteilhafterweise durch Formschluß (in der gleichen Weise, wie nachfolgend für Reibkörper 12 beschrieben) erreicht werden kann.
Bei einzelnen Segmenten 11a, 11b, lic kann dabei auch eine Verbindung zur Welle 7 über eine Rutschkupplung realisiert werden. Wie die in Fig. 3 dargestellte Stautragrolle zeigt, kann die Rutschkupplung dabei bevorzugt aus mindestens
einem insbesondere verdrehfest auf der Welle 7 sitzenden Reibkörper 12 und aus einem Bodenteil 6 bestehen, wobei der Reibkörper 12 die Welle 7 mit dem Bodenteil 6 kraftschlüssig verbindet. Mit zunehmendem Gewicht des Transportgutes 8 wird die Anpreßkraft der Bodenteile 6 auf die Reibkörper 12 und gleichsinnig hierzu die auftretende Reibungskraft zwischen den Bodenteilen 6 und den Reibkörpern 12 größer. Damit besteht nicht die Notwendigkeit zeit- und kostenaufwendig eine dem Gewicht des Fördergutes 8 entsprechende Einstellung eines bestimmten Solldrehmomentes vorzunehmen. Beim Aufstauen von Fördergut 8 bleibt vorteilhafterweise so auch das jeweilige Tragrollensegment 11a, 11b, lic stehen, während die Welle 7 ohne Antrieb der Tragrollensegmente 11a, 11b, lic, solange weiterläuft, bis das Fördergut 8 wieder frei auf der Rollenbahn 4 beweglich ist. Durch den verdrehfesten Sitz des Reibkörpers 12 auf der Welle 7 ist dessen schlupffreie Mitnahme gegeben und das Antriebs drehmoment wird nur durch die Flächenreibung zwischen Reibungskörper 12 und Bodenteil 6 bestimmt.
Das Bodenteil 6 kann dabei mit Vorteil aus einem tiefgezogenen Blechstanzteil mit einem Lagersitz 13 für einen Reibkörper 12 gebildet sein.
Der Reibkörper 12 kann dabei insbesondere eine ringförmige und der Lagersitz 13 eine topfförmige Ausbildung mit einer im Topfboden 14 befindlichen zentrischen Durchgangsbohrung für die Welle 7 besitzen, wobei vorzugsweise die offene Seite des Topfes ins Tragrolleninnere weist. Durch diese Gestaltung erhalten die Bodenteile 6 einerseits eine ausreichende Versteifung, so daß relativ dünnes Ausgangsmaterial zum Einsatz gelangen kann, andererseits wird eine relativ große Reibungsfläche zwischen Reibkörper 12 und
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Bodenteil 6 erzielt.
In der in Fig. 3 dargestellten Ausführung greift der Reibkörper 12 in die kreisringförmige Öffnung zwischen der Topfwandung des Lagersitzes 13 und der Welle 7 ein.
In einer nicht dargestellten alternativen Ausführung könnte der Reibkörper 12 auch eine erweiterte Stufenbohrung aufweisen, an der Topfwandung des Lagersitzes 13 nicht im Inneren des Segmentes 11a, 11b, lic anliegen, sondern - umgekehrt zu gezeigten Darstellung - die Topfwandung an deren Außenseite außerhalb des Segmentes 11a, 11b, lic umgreifen. In beiden Fällen sind genügend große Berührungs- und Reibungsflächen zwischen den Reibkörpern 12 und den topfförmigen Lagersitzen 13 gewährleistet sowie eine exakte Zentrierung des Mantelteils 5 auf der Welle 7 gegeben.
Die drehfeste Verbindung von Reibkörper 12 und Welle 7 wird in der gezeigten Ausführung durch Formschluß erreicht insbesondere dadurch, daß die Welle 7 zumindest im Aufnahmebereich der Reibkörper 12 ein vorzugsweise sechskantförmiges Querschnittsprofil und die Reibkörper 12 eine diesem Profil entsprechende Durchgangsöffnung besitzen.
Eine axiale Fixierung der Reibkörper 12 auf der Welle 7 kann dadurch vorgesehen sein, daß die Reibkörper 12, wie in Fig. 3 gezeigt, auf einer Seite von auf der Welle 7 angeordneten Halteringen 15 und auf der anderen Seite von den Böden 14 der topfförmigen Lagersitze 13 der Bodenteile 6 abgestützt werden, wobei letztere durch endseitige Eindrückungen des Mantel teils 5 mit diesem kraft- und formschlüssig verbunden sind. Durch diese einfache Maßnahme ist auch eine axiale Festlegung der Mantelteile 5 relativ zur
Welle 7 gegeben.
Die Reibkörper 12 sollten mit Vorteil für eine optimale Übertragung des Drehmomentes einen Reibungszahl von 0,35 bis 0,8 gegenüber dem Material des Bodenteiles 6 - vorteilhafterweise Stahl - besitzen. Es wird hierdurch eine Reibungskraft erzeugt, die einerseits groß genug ist, um das Fördergut 8 zu transportieren und andererseits nicht so groß ist, daß sich die Tragrollen 1, 2, 3 bei einem eventuellen Stau von Fördergut 8 weiterdrehen.
Die Reibkörper 12 können zumindest teilweise, aus einem hochfesten Kunststoff, wie Polyoxymethylen (POM), bestehen. Polyoxymethylen - oder auch Polyacetal und chemisch ähnlich aufgebaute Kunststoffe - zeichnen sich insbesondere durch eine sehr hohe Verschleißfestigkeit aus, wodurch die Lebensdauer der Tragrollen 1, 2, 3 wesentlich erhöht wird. An ihrem Umfang können die Reibkörper 12 dabei vorzugsweise einen Reibbelag aufweisen oder alternativ ganz aus einem bekannten Bremsbelagmaterial bestehen.
Des weiteren kann zweckmäßigerweise eine Ausgestaltung der Rutschkupplung vorgesehen sein, bei der zwischen den einander benachbarten Flächen der Reibkörper 12 und den Lagersitzen 13 der Bodenteile 6 ein Spiel von 0,1 bis 0,4, vorzugsweise von- 0,2 mm besteht. Durch ein solches Spiel wird zum einen die Herstellung der Tragrollen 1, 2, 3 vereinfacht, weil keine engen Toleranzen eingehalten werden müssen, und zum anderen wird trotz dessen eine ausreichende Berührungsfläche zwischen den Lagersitzen 13 und den Reibkörpern 12 sichergestellt. Dabei ist die Berührungsfläche von der Differenz zwischen den Durchmessern der tragenden Flächen des ringförmigen Reibungskörpers 12 und des Lager-
sitzes 13 abhängig.
Wie die Fig. 4a und 4b zeigen, kann jede Welle 7 zu ihrer Befestigung an einer Seitenwange 16 des erfindungsgemäßen Kettenausschleusers an ihren freien Endbereichen Lagergehäuse 17 mit Wälzlagern 18 tragen. Die Lagergehäuse 17 und Wälzlager 18 sitzen auf abgedrehten Zapfen 19 an den Enden der Welle 7. Die Lagergehäuse 17 weisen einen angeforraten Flansch 20 zur vorzugsweise schraubgemäßen (oder auch schweißgemäßen) Befestigung an den Seitenwangen 16 (Längsholmen eines Tragrollenrahmens) auf, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel ein C-Profil besitzen. Die Darstellungen der Fig. 4a und 4b (ebenso die Fig. 1, 2 und 5) beziehen sich dabei sowohl auf Tragrollen 1, 2, 3 bzw. -segmente 11a, 11b, lic mit Festantrieb als auch auf Stautragrollen.
Jeweils zwischen einem Lagergehäuse 17 und einem Bodenteil 6 sitzt einendig ein Kettenrad 21 auf der Welle 7, wobei das Kettenrad 21 ebenfalls eine sechskantförmige, dem Querschnittsprofil der Welle entsprechende Durchgangsöffnung besitzt. Das Kettenrad 21 steht mit einer Kette 22 in Eingriff, die durch einen in Fig. 5 dargestellten Motor 23 angetrieben wird und in der Seitenwange 16, beispielsweise auf einer Kunststoffleiste 24, geführt ist. Durch die Führung der Kette 22 auf einer Kunststoffleiste 24 läuft die Rollenbahn 4 sehr ruhig und praktisch ohne Verschleiß an Kettenrad 21 und Kette 22. Auch das Kettenrad 21 kann aus einem hochfesten Kunststoffmaterial bestehen.
Der einendige Antrieb der Wellen 7 ist vorteilhafterweise bereits ausreichend, um alle Segmente 11a, 11b, lic der Tragrollen 2, 3 in Rotation zu versetzen, wobei die jeweilige Rotationsgeschwindigkeit der auf einer Tragrolle 2, 3
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befindlichen Segmente 11a, lib, lic gleich ist oder auch je nach Gewichtsbelastung voneinander abweichen kann. Auch ein beidendiger Antrieb der Wellen 7 kann vorgesehen sein.
Die außen mit der Seitenwange 16 verschraubbaren, mit den Flanschen 20 versehenen Lagergehäuse 17 ermöglichen den leichten Ein- und Ausbau der Tragrollen 1. Durch die umlaufende Kette 22 wird dabei der Antrieb an dieser Stelle nicht unterbrochen, so daß die Rollenbahn 4 weiter voll funktionsfähig bleibt.
Die Station des Motors 23 ist in Kompaktbauweise ausgeführt, wodurch eine geringe Höhe bei Anbringung unter der Rollenbahn 4 erreicht wird. Gleiches trifft auch auf einen weiteren (nicht dargestellten) Motor zu, der die Kettenstränge 9 mit den Förderelementen 10 zur Ausschleusung des Fördergutes 8 über (ebenfalls nicht dargestellte) Kettenräder antreibt. Dadurch ist der Einbau eines erfindungsgemäßen Kettenausschleusers auch in Durchlaufregalen, auf Verschiebewagen und Drehstationen usw. möglich. Zusätzlich wird in der Station des Motors 23 die Kette 22 gespannt.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Des weiteren kann der Fachmann ergänzend vorteilhafte Maßnahmen vorsehen, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen wird. Wie Fig. 1 und insbesondere Fig. 5 zeigen, kann ein erfindungsgemäßer Kettenausschleuser in Elementbauweise ausgeführt werden und gibt so die Möglichkeit zu vielfältiger und variabler Schaltung mit anderen Elementen einer Rollenbahn 4 - zum Anstauen, Vereinzeln, Ausschleusen und Abziehen von Fördergut 8. Beispielsweise kann dabei die Rollenbahn 4 auf
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Brückenstützfüßen 25 mit höhenverstellbaren Seitenschiebern (Fig. 5), montiert werden, um Bodenunebenheiten auszugleichen. Zwischen die Seitenwangen 16 können Tragrollen mit verschiedenem Durchmesser eingebaut werden, so daß je nach Wunsch die Tragrollen 1, 2, 3 entweder über die Oberkanten der Seitenwangen 16 überstehen und so seitlich leicht von der Rollenbahn 4 entfernt werden können, oder aber daß das Profil der Seitenwangen 16 für das Fördergut eine seitliche Führungsleiste bildet.
Ferner ist die Erfindung nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
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Bezugszeichen
1, 2, 3 Tragrollen
4 Rollenbahn
5 Mantelteil von
6 Bodenteil von
7 Welle von
8 Fördergut
9 Kettenstränge
10 Förderelemente 11a, 11b, lic Segmente von
12 Reibkörper auf
13 Lagersitz an
14 Topfboden von
15 Haltering
16 Seitenwange von
17 Lagergehäuse
18 Wälzlager
19 Zapfen an
20 Flansch an
21 Kettenrad
22 Kette
23 Motor (Motorstation)
24 Kunststoffleiste zur Führung von
25 Brückenstützfuß
X Hauptförderrichtung von
Y Ausschleusrichtung von

Claims (12)

8800/VIII HaRo Anlagentechnik GmbH Industriestr. 30, 59602 Ruthen Ansprüche
1. Kettenausschleuser für eine mittels Tragrollen (1, 2, 3) in einer Förderrichtung (X) angetriebene Rollenbahn (4), wobei die Tragrollen (1, 2, 3) jeweils von einer Welle (7) durchgriffen werden, und wobei zur seitlichen Ausschleusung von Fördergut (8) mindestens zwei, schräg zur Förderrichtung (X) in jeweils einem durchmesserreduzierten Bereich zwischen mindestens zwei Segmenten (11a, 11b, lic) der Tragrollen (2, 3) verlaufende Kettenstränge (9) vorgesehen sind, an denen über das obere Niveau der Tragrollen (1, 2, 3) hinausstehende Förderelemente (10) befestigt sind,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes einzelne Segment (11a, 11b, lic) über die seine Tragrolle (2, 3) durchgreifende Welle (7) angetrieben ist.
2. Kettenausschleuser nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß einzelne Segmente (11a, 11b, lic) über eine Rutschkupplung mit der Welle (7) verbunden sind.
3. Kettenausschleuser nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Tragrollen (1, 2, 3) aus mindestens einem Mantelteil
(5) mit an dessen Stirnenden angeordneten mit zentri-
scher Bohrung versehenen Bodenteilen (6) bestehen, wobei die durchmesserreduzierten Bereiche mantellos sind und die Segmente (11a, 11b, lic) jeweils Mantelteile (5) aufweisen.
4. Kettenausschleuser nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rutschupplung aus mindestens einem, insbesondere verdrehfest auf der Welle (7) sitzenden Reibkörper
(12) und aus einem Bodenteil (6) besteht, wobei der Reibkörper (12) die Welle (7) mit dem Bodenteil (6) kraftschlüssig verbindet.
5. Kettenausschleuser nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Welle (7) zur Befestigung an einer Seitenwange (16) an ihren freien Endbereichen Lagergehäuse (17) mit Wälzlagern (18) trägt.
6. Kettenausschleuser nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß mit jeder Welle (7) mindestens an einem ihrer freien Endbereiche ein mittels einer Antriebskette (20) antreibbares Kettenrad (21) , vorzugsweise zwischen einem Lagergehäuse (17) und einem Bodenteil (6) sitzend, drehfest verbunden ist.
7. Kettenausschleuser nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (6) aus einem tiefgezogenen Blechstanzteil
mit einem Lagersitz (13) für einen Reibkörper (12) gebildet ist.
8. Kettenausschleuser nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibkörper (12) eine ringförmige und der Lagersitz
(13) eine topfförmige Ausbildung mit einer im Topfboden (14) befindlichen zentrischen Durchgangsbohrung für die Welle (7) besitzt.
9. Kettenausschleuser nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibkörper (12) in eine zwischen der Topfwandung des Lagersitzes (13) und der Welle (7) gebildete kreisringförmige Öffnung eingreift.
10. Kettenausschleuser nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibkörper (12) mit einer erweiterten Stufenbohrung die Topf wandung des Lagersitz.es (13) umgreift.
11. Kettenausschleuser nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (7) zumindest im Aufnahmebereich der Reibkörper
(12) ein vorzugsweise sechskantförmiges Querschnittsprofil und die Reibkörper (12) eine diesem Profil entsprechende Durchgangsöffnung besitzen.
12. Kettenausschleuser nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Reibkörper (12) eine Reibungszahl von 0,3 5 bis 0,8
gegenüber dem Material des Bodenteiles (6) besitzen, zumindest teilweise, aus einem hochfesten Kunststoff, wie Polyoxymethylen (POM), bestehen und vorzugsweise einen Reibbelag aufweisen.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2005097638A1 (de) * 2004-04-09 2005-10-20 TGW Transportgeräte GmbH Übergabevorrichtung zum seitlichen ausschleusen von fördergut sowie eine fördereinrichtung

Cited By (3)

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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19981022

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20010802

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20040810

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20060719

R071 Expiry of right