DE2657759A1 - Medizinisches tischtuch - Google Patents
Medizinisches tischtuchInfo
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Description
7300 Esslingen (Neckar), Webergasse 3, Postfach 348
20. Dezember 1976 Tele(on
PA 96 rawa Stuttgart (0711)356539
359619 Telex 07 256610 smru
(L Q Ό I /59 Telegramme Patentschutz
THE KENDALL COMPANY, 95 West Street. Walpole, Mass./USA
Medizinisches Tischtuch
Die Erfindung betrifft ein aus mehreren Stücken zusammengesetztes,
zu einem Paket zusammengefaltetes medizinisches
Tischtuch zur sterilen Abdeckung eines chirurgischen Tisches, der über einen zu operierenden Patienten schiebbar
ist und ein Verfahren zum sterilen Abdecken eines chirurgischen Tisches sowie ein Verfahren zum Zusammenfalten
eines medizinischen Tischtuches. ,
In Operationssälen werden allgemein während einer
Operation Tische als Ablage für sterile Gegenstände, wie chirurgische Instrumente verwendet. Derartige
Tische weisen häufig eine metallische Tischplatte auf, welche von mehreren weit auseinanderliegenden Beinen
getragen ist, die zur Veränderung der Tischhöhe einstellbar sind, damit der Tisch derart über einen Patienten
gestellt werden kann, daß der Patient zwischen den Beinen des Tisches zu liegen kommt.
Da der Tisch nicht steril ist, muß er vor dem Ablegen der sterilen Gegenstände mit einem sterilen Tuch bedeckt
werden. Derartige Tische sind jedoch verhältnismäßig groß und wie allbekannt schwierig abzudecken,
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Λ-
insbesondere derart, daß die Sterilität des Tuches erhalten bleibt. Die bisher zu diesem Zweck verwendeten
Tücher waren schwer anzubringen und verursachen für das Personal Unannehmlichkeiten und übermMssigen Zeitaufwand.
Darüber hinaus kann das Tuch, auch wenn es vorher steril war, bei dem Verschieben des Tisches
über den Patienten unsteril verunreinigt werden, und während der Operation können die scharfen Ecken der
metallischen Tischplatte sowie die Instrumente das Tuch beschädigen und Löcher in dem Tuch und einen
Verlust der sterilen Barriere hervorrufen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein medizinisches Tischtuch
so zu verbessern, daß es ohne die Gefahr einer Kontaminierung schnell und einfach auf einen chirurgischen
Tisch ausgebreitet werden kann und verschleißfest ist, und ein Verfahren zum Abdecken eines chirurgischen
Tisches sowie ein Verfahren zum Falten des Tischtuches zu schaffen. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß
erfindungsgemäß zusammen mit dem sterilen Tischtuch ein eine Barriere bildendes Grundtuch aus für Bakterien
undurchdringlichem Material eingefaltet ist, das ein im aufgefalteten Zustand über eine Bezugskante " des
Tisches hinabhängendes Barrierenfeld aufweist und
das zusammengefaltete Tischtuch einen ersten über den der Bezugskante gegenüberliegenden Teil des Tisches ausfaltbaren
Abschnitt und einen zweiten über das Barrierenfeld ausfaltbaren Abschnitt aufweist.
Das Verfahren zum Abdecken eines chirurgischen Tisches ist gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß es
aus folgenden Schritten besteht:
a) Ablegen des in einem Paket zusammengefalteten medizinischen Tischtuches neben der Bezugskante des
Tisches,
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b) Auffalten der Seitenabschnitte des Grundtuches bis über die mit der Bezugskante verbundenen Seitenkanten
des Tisches,
c) Auffalten des Barrierenfeldes des Grundtuches über
die Bezugskante, so daß es sich bis weit unter die Bezugskante erstreckt und das Grundtuch die Bezugs»
kante und die benachbarten Ecken des Tisches bedeckt,
d) Auffalten der Seitenabschnitte des Tischtuches, so daß diese bis wesentlich unter die Seitenkanten des
Tisches reichen,
e) Auffalten eines Endes des Tischtuches, so daß es bis weit unter die der Bezugskante gegenüberliegende
Endkante des Tisches reicht,
f) Auffalten des anderen Endes des Tischtuches, so daß es das Barrierenfeld unterhalb der Bezugskante bedeckt.
Das Verfahren zum Falten des medizinischen Tischtuches ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß es sich
aus folgenden Schritten zusammensetzt:
a) Falten des Tischtuches entlang von Querfaltenlinien unter Bildung zweier Leporellofalzungen,
b) Falten des schon in Querrichtung gefalteten Tischtuches entlang von Längsfaltenlinien unter Bildung
zweier Leporellofalzungen,
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c) Ablegen des so gefalteten Tischtuches auf einen Mittelabschnitt des Grundtuches,
d) Einfalten eines Endes des Grundtuches über das gefaltete Tischtuch,
e) Einfalten der Seitenabschnitte des Grundtuches über die in Längsrichtung liegenden Leporellofalzungen
des Tischtuches.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 perspektivische Ansichten zur Erläuterung der aufeinanderfolgenden Schritte zum Auslegen eines
erfindungsgemäßen gefalteten Tischtuches auf einem Tisch,
Fig.18 das Tischtuch nach Fig. 17 in einem senkrechten
Schnitt entlang der Linie 18-18 der Fig. 17 in einem anderen Maßstab,
Fig.19 das Tischtuch nach Fig. 17 in einem Schnitt entlang der Linie 19-19 in Fig. 17 in vergrößertem
Maßstab,
Fig.20 das gefaltete Tischtuch nach Fig. 19 und 20 in
einer Teilansicht zur Darstellung der sich in Querrichtung erstreckenden Leporellofalzung,
Fig.21 das gefaltete Tischtuch mit der sich in Längsrichtung
erstreckenden Leporellofalzung in perspektivischer Darstellung,
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Fig.22 das entfaltete Tischtuch in einer Draufsicht,
Fig.23 einen Überzug für das zusammengelegte Tischtuch
in einer Draufsicht und
Fig.24 einen ein Grundtuch bildendes Teil des Tischtuches
in einer Draufsicht.
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In Fig. 1 liegt ein gefaltetes Tuchpaket 30 auf einem Tisch T für eine chirurgische Ausstattung. Ein derartiger
Tisch T wird in einen Operationssaal während eines chirurgischen Eingriffs zur Ablage der Instrumente oder
anderer steriler Gegenstände verwendet. Der Tisch T v/eist eine von mehreren weit voneinander entfernten
Beinen L getragene metallische Tischplatte S auf. Die Höhe der Tischplatte S ist durch geeignete nicht dargestellte
Vorrichtungen so einstellbar, daß der Tisch T über den Patienten gebracht werden kann, wobei sich der
Patient zwischen den Beinen L und die Instrumente und Gegenstände sich an einer während der Operation zweckdienlichen
Stelle befinden, pie metallische Tischplatte S hat verhältnismäßig scharfe Ecken. Sie weist zwei
gegenüberliegende Kanten RE und E auf, die im folgenden mit Endkanten bezeichnet sind, wobei für die Endkante
RE die Bezeichnung Bezugskante verwendet ist und die anderen gegenüberliegenden Kanten S1 und S„ als Seitenkanten
bezeichnet sind.
Wie in den Fig. 1 und 23 gezeigt ist, weist das gefaltete Tuchpaket 3O einen äußeren Überzug 32 auf, der aus einem
für Bakterien undurchdringlichen Material besteht, z.B. einem Faservlies aus Zellstoff. Wie in Fig. 6 und 24
dargestellt, enthält das gefaltete Tuchpaket 30 ein steriles Grundtuch 34, das ebenfalls aus einem für
Bakterien undurchdringlichen Material besteht, beispielsweise einem Faservlies aus Zellstoff. Wie man aus den
Fig. 10 und 22 erkennen kann, enthält das gefaltete Tuchpaket 30 weiterhin ein steriles Tischtuch 36.
Wie in Fig. 24 dargestellt, hat das Grundtuch 34 eine Außenfläche 38, die dem Tisch T zugewandt ist, wenn es
auf diesem liegt, und eine Außenfläche 40, die von dem
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Tisch T wegweist, weiterhin Seitenkanten 42a und 42b sowie Endkanten 44a und 44b. Das Grundtuch 34 weist
eine Querfaltenlinie 46 auf, die sich zwischen einem Sperr feld 4 8 und einem Barrieren feld 50 erstreckt.
Das Barrierenfeld 50 weist eine Querfaltenlinie 52 auf,
die ein sich quer erstreckendes Greif feld 54 begrenzt. Das Grundtuch 34 hat ebenfalls mehrere Längsfaltenlinien
56a, 56b, 56c und 56d, die eine Vielzahl von Längsabschnitten festlegen, wie einen Mittelabschnitt 58 im Sperrstück
48, einen Mittelabschnitt 60 im Barrierenfeld und eine Vielzahl von Abschnitten zwischen den Mittelabschnitten
58 und 60 und den Seitenkanten 42a und 42b des Grundtuches 34.
Wie in den Fig. 17 bis 19 und 22 dargestellt ist, besteht
das Tischtuch 36 aus einem Hauptstück 62, das aus einem für Bakterien undurchdringlichen Material besteht,
beispielsweise einem Faservlies aus Zellstoff, das vorzugsweise durch eine entsprechende Behandlung
wasserabstoßend gemacht worden ist. Das Hauptstück 62 hat eine beim Aufliegen auf dem Tisch T diesem zugewandte
Außenfläche 64, eine von dem Tisch T wegweisende Außenfläche 66, zwei Seitenkanten 68a und 68b und zwei Endkanten
70a und 70b.
Wie aus den Fig. 18, 18 und 22 erkennbar ist, weist das Tischtuch 36 auch ein schmaleres Tuchstück 72 aus einem
flüssigkeitsundurchlässigen Material auf, beispielsweise Polyäthylen, das sich zwischen den Endkanten 70a und 70b
des Hauptstückes 62 erstreckt. Wie in Fig. 19 und 22 gezeigt, hat das Tuchstück 72 Seitenkanten 74a und 74b, die
sich in einem Abstand von den Seitenkanten 68a und 68b des Hauptstückes 62 nach innen zurückgezogen befinden,
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wobei die Breite des Tuchstückes 72 dennoch größer als
die Breite des Tisches T ist, wenn das Tischtuch ordnungsgemäß auf dem Tisch T ausgebreitet ist. Das Tuchstück 72
ist an der Außenfläche 64 des Hauptstückes 62 befestigt und bildet eine Unterlage des Tischtuches 36, wenn das
entfaltete Tischtuch 36 auf dem Tisch T liegt.
Wie in den Fig. 17 bis 19 und 22 dargestellt ist, enthält
das Tischtuch 36 auch ein Schutzstück 76 aus einem abriebfesten und flüssigkeitsundurchlässigen Material,
beispielsweise Tyvek. Das Schutzstück 76 weist Seitenkanten 78a und 78b sowie Endkanten 80a und 80b auf. Die
Breite des Schutzstückes 76 ist größer als die Breite des Tisches T, wenn das aufgefaltete Tischtuch 36 auf
dem Tisch T liegt. Wie in den Fig. 18 und 22 dargestellt, weist das Schutzstück 76 eine Querfaltenlinie 82 auf,
die einen Überdeckungsabschnitt 84 und einen Endabschnitt voneinander trennt. Der Endabschnitt 86 ist unter den
Überdeckungsabschnitt 84 eingefaltet, um einen verdoppelten Endteil des Schutzstückes 76 zu bilden. Das Schutzstück
7 6 ist mit der Außenfläche 66 des Hauptstückes 62 mit Hilfe von Klebestreifen 88 fest verbunden, wobei
ein Klebestreifen 88' sich in einem geringen Abstand von der Querfaltenlinie- 82 befindet. Das gefaltete Schutzstück
7 6 bildet somit die nach oben weisende Außenfläche des Tischtuches 36, wenn dieses auf dem Tisch aufgefaltet
ist. Die Länge des Überdeckungsabschnittes 84 zwischen der Querfaltenlinie 82 und der Endkante 80b ist ausreichend
groß, so daß der Überdeckungsabschnitt 8 4 über die Endkanten E und RE des Tisches T hinausragt. Der Klebestreifen 88' begrenzt neben der Querfaltenlinie 82 ein freies
Klemmfeld 90 aus doppelt verstärktem Material, dessen Zweck weiter unten beschrieben ist.
* Handelsname der Firma E.I. du Pont de Nemours
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Wie in Fig. 20 dargestellt, weist das Tischtuch 36 eine Vielzahl von wechselweise auftretenden Querfaltenlinien
92a, 92b, 92c und 92d auf, die sich zwischen den Seitenkanten 68a, 68b des Hauptstückes 62 erstrecken, wobei
die Querfaltenlinien 92a und 92d ein sich quer erstrekkendes Mittelfeld 94 begrenzen. Die Querfaltenlinien 92a
und 92b begrenzen eine erste sich quer erstreckende Leporellofalzung 96 oder Zickzackfalzung und die Querfaltenlinien
92c und 92d begrenzen eine zweite sich quer erstreckende Leporellofalzung 98. Wie dargestellt,
sind die erste und zweite sich quer erstreckenden Leporellofalzungen
96, 98 jeweils über die Außenfläche 66 des Mittelfeldes 94 umgefaltet, wobei der Abstand zwischen
den Querfaltungen 92a und 92b in der ersten Leporellofalr zung 96 größer als der Abstand zwischen den Querfaltenlinien
92c und 92d in der zweiten Leporellofalzung 98 ist, um über zusätzliches Material in der ersten Leporellofalzung
96 für eine Zweck zu verfügen, der unten beschrieben ist. In der quergefalteten Anordnung kommen
die Querfaltenlinien 92b und 92c gegeneinander zur Anlage und die Leporellofalzungen 96 und 98 weisen an ihren
äußerenen Enden neben den Endkanten 70b und 70a sich längs erstreckende Stücke auf, die für ein Ergreifen
während des Ausbreitens des Tischtuches vorteilhaft sind.
Wie in Fig. 21 dargestellt, ist das quergefaltete Tischtuch 36 entlang einer Vielzahl von Längsfaltenlinien
100a, 100b, 100c und 10Od gefaltet, die ein Mittelfeld
102, eine erste in Längsrichtung liegende Leporellofalzung 104 und eine zweite in Längsrichtung liegende
Leporellofalzung 106 begrenzen. Die erste und die zweite Leporellofalzung 104, 106 sind jeweils über die äußeren
Enden der sich quer erstreckenden Leporellofalzungen
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96 und 98 des Mittelfeldes 102 eingefaltet. Bei dieser
Anordnung bilden die äußeren Enden der Leporellofalzungen 104 und 106 sich in Längsrichtung erstreckende Stücke,
die bei dem Ausbreiten des Tuches 3 6 als Griffstellen dienen.
Das in Längsrichtung gefaltete Tischtuch 36 wird auf den Mittelabschnitt 58 (Fig. 24) des Sperrfeldes 48
des Grundtuches 34 gelegt. Das Barrierenfeld. 50 wird
entlang der Querfaltenlinie 46 über das Tischtuch 36 gefaltet und das Greiffeld 54 wird entlang der Querfaltenlinie
52 zurückgefaltet. Schließlich werden die Seitenabschnitte des Grundtuches 34, v/elche durch die
Längsfaltenlinien 56a, 56b, 56c und 56d begrenzt sind, über den Mittelabschnitt 60 des Barrierenfeld 50 gefaltet,
um das gefaltete Tischtuch 36 mit dem gefalteten Grundtuch 34 zu bedecken.
Wie in Fig. 23 dargestellt, werden das gefaltete Tischtuch 3 6 und das Grundtuch 34 auf einen Mittelabschnitt
des Überzuges 32 gelegt, anschließend die Seitenabschnitte 110 und 110b des Überzuges 32 nach innen entlang
den Längsfaltenlinien 112a, 112b, 112c und 112d eingefaltet,
und schließlich werden die Endabschnitte 114a und 114b des Überzuges 32 längs den Querfaltenlinien 116a,
116b, 116c und 116d nach innen gefaltet. Das gefaltete
Grundtuch. 34 ist dann durch den Überzug 32 bedeckt.
Das gefaltete Tuchpaket 30 wird in einer nicht dargestellten Packung aus für Bakterien undurchdringlichem Material,
wie Polyäthylen, ausgeliefert. Das Tuchpaket 30 wird in der Packung sterilisiert. Wenn es gebrauchsfertig ist, wird
die Packung durch eine nichtsterile Krankenschwester oder eine andere Person in dem Operationssaal geöffnet, die
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das gefaltete Tuchpaket 30 aus der Packung entnimmt,
indem sie den Überzug 32 ergreift, der eine Handhabung des Tuchpaketes 30 mit nichtsterilen Händen ermöglicht,
ohne dadurch das bedeckte Grundtuch 34 und Tischtuch 36 zu kontaminieren oder unsteril zu verunreinigen. Die
Krankenschwester legt das gefaltete Tuchpaket 30 auf die Tischplatte S des Tisches T, wie in Fig. 1 dargestellt,
indem sie eine gekennzeichnete Kante des Tuchpaketes 30 mit der Bezugskante RE ausrichtet, wobei sich das Tuchpaket
30 im allgemeinen in der Mitte zwischen den Seitenkanten S1 und S2 des Tisches T befindet. Die richtige
Lage der Kante des Tuchpaketes 30 ist durch einen auf der Außenseite des Überzuges 32 aufgedruckten Pfeil,
wie dargestellt, gekennzeichnet. Wie weiter unten erläutert, befinden sich in dieser Ausgangslage des Tuchpaketes
30 die Querlinienfaltung 46 des Grundtuches 34 (Fig. 24) und die äußeren Kanten der zweiten, durch die
Querfaltenlinien 92d (Fig. 20) begrenzten Leporellofalzung 98 neben der Bezugskante RE des Tisches T.
Die Krankenschwester ergreift dann den Endabschnitt 114a
des Überzuges 32 und entfaltet ihn, wie in Fig. 2 dargestellt, in Richtung auf die entfernt liegende Endkante E
des Tisches T. Als nächstes ergreift die Krankenschwester, wie Fig. 2 und 3 erkennen läßt, den Seitenabschnitt 110a
des Überzuges 32 und faltet ihn in Richtung auf die Seitenkante S1 des Tisches T auf. Dann faßt die Krankenschwester,
wie in Fig. 3 und 4 angedeutet, den anderen Seitenabschnitt 11Od des Überzuges 32 und entfaltet ihn
in Richtung auf die Seitenkante S„ des Tisches T. Anschließend
nimmt die Krankenschwester den anderen Endabschnitt 114b des Überzuges 32, wie in Fig. 4 und 5 veranschaulicht
ist, und entfaltet ihn über die Bezugskante RE, über die er, wie in Fig. 6 dargestellt, nach unten hängt.
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Die Lage des entfalteten Überzuges 32 in Bezug auf den Tisch T ist aus Fig. 23 erkenntlich. Das zusammengefaltete
Grundtuch 34 liegt dementsprechend frei neben der Bezugskante RE des Tisches T, ohne daß es durch
die unsterilen Hände der Krankenschwester kontaminiert wurde.
Eine sterile Krankenschwester entfaltet danach das sterile Grundtuch 34 in der folgenden Weise: Sie ergreift zunächst
das Greiffeld 54 (Fig. 6 und 7) an einer Seite des Grundtuches 34 und entfaltet es in Richtung auf die Seitenkante
S1 des Tisches T, wonach sie das Greiffeld 54
auf der anderen Seite des Grundtuches 34 erfaßt und es in
Richtung auf die andere Seitenkante S_ des Tisches T aufgefaltet,
wie dies in den Fig. 7 und 8 dargestellt ist. In den Fig. 8 und 9 ist gezeigt, wie sie anschließend den
Mittelabschnitt des Greiffeldes 54 nimmt, um das Barrierenfeld
50 ein wesentliches Stück unter die Bezugskante RE des Tisches T nach unten zu entfalten, wie in Fig. 10 zu
erkennen ist. Die Lage des entfalteten Grundtuches 34 in Bezug auf den Tisch T ist in Fig. 24 dargestellt. · Wenn
das Grundtuch 3 4 in dieser Weise entfaltet ist, erstrekken
sich seine Seiten über die Seitenkanten S. und S„
des Tisches T hinaus, so daß das entfaltete Grundtuch die gesamte Bezugskante RE des Tisches T unter Einschluß
der Ecken des Tisches, an denen die Seitenkanten S1 und
S2 auf die Bezugskante RE stoßen, bedeckt. Das entfaltete
Grundtuch 3 4 legt das Tischtuch 36 ohne Kontaminierungsgefahr
frei, wobei das entfaltete Grundtuch 34 eine sterile Barriere entlang der Bezugskante RE des Tisches bildet,
um eine Kontaminierung der sterilen Krankenschwester durch den unsterilen Tisch T bei dem Auslegen des Tischtuches
zu verhindern. Das Gewicht des Tischtuches 3 6 hält dabei das Grundtuch 34 in dieser Lage fest.
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Das sterile Tischtuch 36 wird durch die sterile Krankenschwest in der folgenden Weise entfaltet: Zunächst entfaltet
sie, wie in den Fig. 10 und 11 dargestellt ist, die sich in Längsrichtung erstreckende Leporellofalzung
104, so daß eine Seite des Tischtuches 36 über die Seitenkante S. des Tisches nach unten hängt. Danach
entfaltet sie die in Längsrichtung liegende Leporellofalzung 106, so daß die andere Seite des Tischtuches
über die Seitenkante S- des Tisches hinausragt, wie in Fig. 12 und 13 zu sehen ist. Die Seiten des teilweise
entfalteten Tischtuches 36 ragen dann beträchtlich bis unter die jeweiligen Seitenkanten S1 und S2 des Tisches T.
Als nächstes, wie in Fig. 13 und 14 erkennbar, wird die
querliegende Leporellofalzung 96 des Tischtuches 36 in
Richtung auf die entfernt liegende Endkante E des Tisches T aufgefaltet, damit jenes Ende des Tischtuches 36 sich weit
bis unter die Endkante E erstreckt, wie am besten in Fig. 14 erkennbar ist. Das teilweise entfaltete Tischtuch
bildet dann eine sterile Barriere für den Tisch T, um seine Kanten S1, E und S„, während das Barrierenfeld
des Grundtuches 34 weiterhin eine sterile Barriere entlang der Bezugskante RE des Tisches bildet. Die andere
Leporellofalzung 98 des Tischtuches 36 bleibt, wie unten beschrieben ist, für eine spätere Verwendung in dem zusammengefalteten
Zustand.
Sterile Gegenstände, wie chirurgische Instrumente, werden danach auf den entfalteten Teil des Tischtuches 36, das
die Tischplatte S bedeckt, abgelegt und der mit einem Tuch D bedeckte Patient wird für die Operation vorbereitet.
Wie vorher bildet das Barrierenfeld 50 des Grundtuches 34 v/ährend der Ablage der Instrumente auf dem
Tischtuch 36 und, während der Tisch in eine Stellung über den präparierten Patienten bewegt wird, eine sterile
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Barriere für die Bezugskante RE des* Tisches T, zwischen
dessen Beinen L dann die Beine des Patienten, wie in Fig. 15 dargestellt, zu liegen kommen. Da das Barrierenfeld
50 des Grundtuches 34 über die Füße des Patienten hinwegstreicht, kann es durch den Patienten oder den
Tisch T bei dessen Verschieben über den Patienten kontaminiert werden. Wie in Fig. 16 dargestellt, wird jedoch
die querliegende Leporellofalzung 98 anschließend durch die sterile Krankenschwester über das Barrierenfeld 50
des Grundtuches 34 entfaltet, damit die aufgefaltete Leporellofalzung in Verbindung mit den vorher über den
Patienten gelegten sterilen Tuch D eine durchgehende sterile Barriere bildet, wie aus Fig. 17 erkennbar ist.
Der Tisch T ist nun in die Nähe des Operationsbereiches zur bequemen Benutzung der auf dem sterilen Tuch liegenden
chirurgischen Instrumente gerückt worden. Das aufgefaltete Tischtuch 36 bildet eine vollständig sterile
Barriere um alle Seiten des Tisches T unter Einschluß der Bezugskante RE, die neben dem Operationsgebiet liegt.
Der überzug 32 erlaubt somit eine Handhabung des gefalteten
Tuchpaketes 30 durch nichtsterile Hände während es neben die Bezugskante RE des Tisches T gebracht wird. Das
entfaltete Barrierenfeld 50 des sterilen Grundtuches 34 bildet für die Bezugskante RE eine sterile Barriere
während das Tischtuch 36 teilweise entfaltet ist, um einen wesentlichen Teil des Tisches .T zu bedecken, und während
die Instrumente auf den Tisch T gelegt werden. Nachdem die Instrumente auf dem Tisch T abgelegt sind, wird der Tisch T
über den Patienten in Stellung gebracht und der übrige Teil des Tischtuches 36 entfaltet, um eine sterile Barriere
an dem unteren Teil des; Grundtuches 34 zu erhalten. Das
Tuchpaket 30 gemäß der Erfindung ermöglicht somit in einfacher Weise ein aspetisches Abdecken des Tisches T.
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Die Lage des ausgebreiteten Tischtuches 36 in Bezug auf den Tisch T ist in Fig. 22 dargestellt. Wie zu sehen,
erstreckt sich das Schutzstück 76 bis über die Kanten S1, E, S- und RE des Tisches T. Das strapazierfähige
Material des Schutzstückes 76 verhindert, daß die scharfen Ecken des Tisches T das Tischtuch 36 durchstoßen
und bildet ein Kissen, um ein Durchlöchern des Tischtuches 36 durch die Instrumente zu verhindern, die
während der Operation auf den Tisch T fallengelassen werden. Der auf der Tischplatte S neben der Bezugkante RE
liegende Teil des entfalteten Tischtuches 36 wird während der Operation am meisten beansprucht, da die Bezugkante RE
des Tisches dem Operationsbereich am nächsten liegt und Instrumente somit andauernd auf diesen Teil des Tischtuches
3 6 fallen oder von ihm entnommen werden. Ebenso scheuert und drückt das Operationspersonal gegen diesen
Teil des Tischtuches 36. Der verdoppelte Teil des Schutzstückes 76 bietet einen zusätzlichen Widerstand gegen den
Verschleiß des Tischtuches 36 durch Instrumente und gegen durch auf die Ecken des Tisches T ausgeübten Druck, um
ein Durchtrennen des Tischtuches 36 zu verhindern, was zu einem Verlust der sterilen Barriere über dem Tisch T
führen würde.
Wie in den Fig. 17, 18 und 22 dargestellt, liegt bei ordnungsgemäß auf dem Tisch T ausgebreiteten Tischtuch 36
das Klemmfeld 90 des Schutzstückes 76 ein v/enig unterhalb der Bezugskante RE des Tisches T. Das Klemmfeld 90 ist
somit während der Operation günstig für eine Befestigung von Klammern C, wie Wäscheklammern, angeordnet und bildet
einen Verstärkungsteil des Tischtuches 36, an dem andere Gegenstände, wie z.B. Saugschläuche oder Ätzschnüre, befestigt
werden können. Da beide Außenflächen des Klemmfeldes 90 steril sind, wird bei ihrem Durchstechen durch
709836/0535
- 16 -
-W-
die Klammern die sterile Barriere über dem Tisch T
nicht zerstört.
nicht zerstört.
Weil das Schutzstück 76 dem Durchgang einer Flüssigkeit
einen Widerstand entgegensetzt, bilden das flüssigkeitsundurchlässige
Tuchstück 72 und das Schutzstück 76 eine Barriere, um einen Durchgang von Flüssigkeit durch das
Tischtuch 36 während einer Operation zu verhindern, was zu einem Verlust der sterilen Barriere führen könnte.
- 17 709836/0 59 5
Claims (15)
- Patentansprücheus mehreren Stücken zusammengesetztes, zu einem ~-J Paket zusammengefaltetes medizinisches Tischtuch zur sterilen Abdeckung eines chirurgischen Tisches, der über einen zu operierenden Patienten schiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zusammen mit dem sterilen Tischtuch (36) ein eine Barriere bildendes Grundtuch (34) aus für Bakterien undurchdringlichem Material eingefaltet ist, das ein im aufgefalteten Zustand über eine Bezugskante (RE) des Tisches (T) hinabhängendes Barrierenfeld (50) aufweist und das zusammengefaltete Tischtuch (36) einen ersten über den der Bezugskante (RE) gegenüberliegenden Teil des Tisches (T) ausfaltbaren Abschnitt (96) und einen zweiten über das Barrierenfeld (50) ausfaltbaren Abschnitt (98) aufweist.
- 2. Medizinisches Tischtuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es auf der im aufgefalteten Zustand zum Tisch (T) weisenden Seite ein Stück (72) aus flüssigkeitsundurchlässigem Material mit so großen Abmessungen aufweist, daß der Tisch (T) bedeckt ist.
- 3. Medizinisches Tischtuch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es auf der im gefalteten Zustand von dem Tisch (T) wegweisenden Außenfläche (66) ein Schutzstück (76) aus abriebfestem Material aufweist, das über die Bezugskante (RE) und die Ecken an der Bezugskante (RE) übersteht.- 18 -709836/0595
- 4. Medizinisches Tischtuch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzstück (76) einen bei entfaltetem Tischtuch (36) über die Bezugskante (RE) und die Ecken liegenden, verdoppelten Abschnitt (84,86) aufweist.
- 5. Medizinisches Tischtuch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der verdoppelte Abschnitt (84,86) bei entfaltetem Tischtuch (36) an seiner Kante ein freies, über die Bezugskante (RE) hinausragendes Stück aufweist, das ein Klemmfeld (90) bildet.
- 6. Medizinisches Tischtuch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Überzug (32) aus einem für Bakterien undurchdringlichem Material über das gefaltete Tischtuch (36) und das Grundtuch (34) gefaltet ist.
- 7. Medizinisches Tischtuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es Abschnitte aufweist, die im aufgefalteten Zustand die mit der Bezugskante (RE) verbundenen Seitenkanten (Sl, S2) des Tisches (T) bedecken.
- 8. Medizinisches Tischtuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichent, daß das entfaltete Tischtuch (36) so breit ist, daß es sich bis über die gegenüberliegenden Seitenkanten (Sl, S2) des Tisches (T) erstreckt, es sowohl für Flüssigkeiten als auch Bakterien undurchdringlich ist, daß es erste und zweite sich quer zum Tisch (T) erstreckende Leporellofalzungen (96, 98) aufweist und die Tischtuchlänge- 19 -709836/0595in der ersten Leporellofalzung. (96) so groß ist, daß das Tischtuch (36) über die der Bezugskante (RE) gegenüberliegende Endkante (E) hinaus entfaltbar ist, wenn die äußere Kante (92d) der zweiten Laporellofalzung (98) neben der Bezugskante (RE) liegt, und daß es erste und zweite, sich in Längsrichtung erstreckende Leporellofalzungen (104, 106) aufweist, die zeitlich nach den quer liegenden Leporellofalzungen (96,98) gebildet sind.
- 9. Medizinisches Tischtuch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundtuch (34) ein sich von dem Barrierenfeld (50) aus erstreckendes Sperrfeld (48) aufweist, das in Längsrichtung gefaltete Tischtuch (36) auf einem Mittelabschnitt (58) des Sperrfeldes (48) angeordnet ist, wobei die äußeren Teile der in Längsrichtung liegenden Leporellofalzungen (104, 106) von dem Sperrfeld (48) wegweisen, das Barrierenfeld (50) über die äußeren Enden der in Längsrichtung liegenden Leporellofalzungen (104, 106) gefaltet ist und die Seitenabschnitte des Grundtuches (34) über einen Mittelabschnitt (60) des gefalteten Barrierenfeldes (50) gefaltet sind.
- 10. Medizinisches Tischtuch nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den benachbarten Querfaltenlinien (92a, 92b) der ersten Leporellofalzung (96) größer ist als der Abstand zwischen den benachbarten Querfaltenlinien (92c,92d) der zweiten Leporellofalzung (98).
- 11. Medizinisches Tischtuch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Barrierenfeld (50) eine Querfaltenlinie (5 2) aufweist, die ein zurückgefaltetes Greiffeld (54) begrenzt.9836/0595- 20 -Ή.
- 12. Verfahren zum sterilen Abdecken eines chirurgischen Tisches mittels eines zusammengefalteten medizinischen Tischtuches nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es aus folgenden Schritten besteht:a) Ablegen des in einem Paket zusammengefalteten medizinischen Tischtuches neben der Bezugskante des Tisches,b) Auffalten der Seitenabschnitte des Grundtuches bis über die mit der Bezugskante verbundenen Seitenkanten des Tisches,c) Auffalten des Barrierenfeldes des Grundtuches über die Bezugskante, so daß es sich bis weit unter die Bezugskante erstreckt und das Grundtuch die Bezugskante und die benachbarten Ecken des Tisches bedeckt,d) Auffalten der Seitenabschnitte des Tischtuches, so daß diese bis wesentlich unter die Seitenkanten des Tisches reichen,e) Auffalten eines Endes des Tischtuches, so daß es bis weit unter die der Bezugskante gegenüberliegende Endkante des Tisches reicht,f) Auffalten des anderen Endes des Tischtuches, so daß es das Barrierenfeld unterhalb der Bezugskante bedeckt.
- 13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein Überzug des als Paket zusammengefalteten- 21 -709836/0595medizinischen Tischtuchs vor dem Enfalten des Grundtuches aufgefaltet wird.
- 14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Tisch mit seiner Bezugskante zwischen den Schritten des Verfahrens zum Auffalten der Enden des Tischtuches in die Nähe des Patienten gebracht wird.
- 15. Verfahren zum Zusammenfalten eines medizinischen Tischtuches nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich aus folgenden Schritten zusammensetzt:a) Falten des Tischtuches entlang von Querfaltenlinien unter Bildung zweier Leporellofalzungen,b) Falten des schon in Querrichtung gefalteten Tischtuches entlang von Längsfaltenlinien unter Bildung zweier Leporellofalzungen,c) Ablegen des so gefalteten Tischtuches auf einen Mittelabschnitt des Grundtuches,d) Einfalten eines Endes des Grundtuches über das gefaltete Tischtuch,e) Einfalten der Seitenabschnitte des Grundtuches über die in Längsrichtung liegenden Leporellofalzungen des Tischtuches.709836/0 59 5
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