DE29805465U1 - Bauteil zur Befestigung eines Stockrahmens eines Gebäudefensters oder einer Gebäudetür in einer Gebäudeöffnung sowie Gebäudefenster oder Gebäudetür - Google Patents
Bauteil zur Befestigung eines Stockrahmens eines Gebäudefensters oder einer Gebäudetür in einer Gebäudeöffnung sowie Gebäudefenster oder GebäudetürInfo
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Description
Dipl.-lng. A. Wasmeier Dipl.-lng. H. Graf
Zugelassen beim Europäischen Patentamt + Markenamt · Professional Representatives before the European Patent Office + Trade Mark Office
Patentanwälte Postfach 10 08 26 93008 Regensburg
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B/g 18.210
Datum
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25. März 1998 gr-kar
Anmelder:
Bruckbauer Rolladen GmbH Further Str. 18
93413 Cham
93413 Cham
Pott Fensterbau GmbH Heideweg 49196 Bad Laer
Titel:
Bauteil zur Befestigung eines Stockrahmens eines Gebäudefensters oder einer Gebäudetür in einer Gebäudeöffnung sowie
Gebäudefenster oder Gebäudetür
Konten: Bayerische Vereinsbank (BLZ 750 200 73) 5 839 Postgiroamt München (BLZ 700 100 80) 893 69-801
Gerichtsstand Regensburg A18210.DOC
25.03.98 14:39
25.03.98 14:39
• Aft· t · &ogr; · ·*·
Bauteil zur Befestigung eines Stockrahmens eines Gebäudefensters oder einer Gebäudetür
in einer Gebäudeöffnung sowie Gebäudefenster oder Gebäudetür
Die Neuerung bezieht sich auf ein Bauteil zur Befestigung eines Stockrahmens eines
Gebäudefensters oder einer Gebäudetür in einer Gebäudeöffnung sowie auf ein Gebäudefenster oder eine Gebäudetür.
Gebäudefenster, Gebäudefenstertüren oder Gebäudetüren sind in unterschiedlichsten
Ausführungen bekannt und bestehen in der Regel aus einem Stockrahmen, in dem dann
Fenster- oder Türflügel schwenk- und/oder kippbar sowie auch Festfelder vorgesehen
sind.
Die Befestigung des Stockrahmens erfolgt in der Regel mit entsprechenden
Befestigungsmitteln oder Ankern direkt an dem Mauerwerk bzw. an den die Gebäudeöffnung umschließenden Flächen. Wegen der beim Rohbau unvermeidlichen
Toleranzen ist es in der Regel üblich, die Gebäudefenster oder -türen erst dann zu
fertigen, wenn die Fertigungsmaße am Rohbau abgenommen werden können. Dies bedeutet eine erhebliche Verlängerung der Bauzeit, beispielsweise bis zu zehn Wochen
und länger.
Aufgabe der Neuerung ist es, diesen Nachteil zu vermeiden. Zur Lösung dieser Aufgabe
wird neuerungsgemäß ein Bauteil entsprechend dem Schutzanspruch 1 vorgeschlagen.
Ein Gebäudefenster oder eine Gebäudetür sind entsprechend dem Schutzanspruch 12
ausgebildet.
Mit der neuerungsgemäßen Zarge ist es u.a. möglich, daß der Fensterhersteller bereits
aufgrund der in der Planung bestimmten Rohbaumaße die Fensterbau maße festlegt und
mit der Produktion der Fenster bzw. Türen beginnt, und zwar sogar noch vor Beginn des
Rohbaus. Toleranzen in den tatsächlichen Rohbaumaßen können dann durch entsprechendes Zuschneiden der Zarge, insbesondere auch an den vertikalen
Zargenabschnitten und an dem unteren, horizontalen Zargenabschnitt ausgeglichen oder
überbrückt werden. Weiterhin ist es mit der Neuerung u.a. auch möglich, unter
Verwendung der Zarge den Einbau eines Gebäudefensters oder einer Gebäudefenstertür
usw. bereits im Rohbauzustand des Gebäudes beispielsweise vor dem Errichten einer
äußeren Schale oder einer äußeren Fassade vorzunehmen.
Durch die Herstellung der Zarge aus dem dämmenden Material ergibt sich eine hohe
Wärme - und Schalldämmung. Weiterbildungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Neuerung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Teildarstellung die obere, linke Ecke eines Gebäudefensters gemäß
der Neuerung, und zwar von der Gebäudeaußenseite her gesehen bei fehlender äußerer
Verblendung;
Fig. 2 einen Horizontalschnitt durch eine vertikale Seite des Fensters sowie der
angrenzenden Gebäudemauer;
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch das Fenster der Figur 1; Fig. 4 in vergrößerter Darstellung einen Vertikalschnitt durch den unteren Teil des
Fensters der Figur 1;
Fig. 5 und 6 Darstellungen ähnlich den Figuren 3 und 4 bei einer weiteren, möglichen
Ausführungsform der Neuerung;
Fig. 7 und 8 Darstellungen ähnlich den Figuren 3 und 4 bei einer weiteren, möglichen
Ausführungsform der Neuerung;
Fig. 9 und 10 Darstellungen ähnlich den Figuren 3 und 4 bei einer weiteren, möglichen
Ausführungsform der Neuerung und bei an der Außenseite verputzten Gebäude; Fig. 11 -13 in vergrößerter Teildarstellung verschiedene Ausführungen für das Zargen-Profil;
Fig. 14 und 15 in vergrößerter Teildarstellung verschiedene Querschnitte für den
Rolladenkasten zur Verwendung bei der Neuerung, und zwar bei Gebäuden mit äußerer
Vorsatzschale (Fig. 14) bzw. bei an der Außenseite verputzten Gebäuden.
In den Figuren sind 1 eine außenliegende Gebäudewand, die beispielsweise durch
Mauern aus Mauersteinen 2, beispielsweise Kalksandsteinen hergestellt ist und 3 eine
Gebäudedecke in Form einer Betondecke. In der Gebäudewand 1, die bei der in den
Figuren 1 - 8 wiedergegebenen Ausführungsformen an der Außenseite mit einer Vorsatzschale bzw. Verblendung 4 aus Klinker versehen ist, sind Fensteröffnungen 5 für
Fenster 6 vorgesehen. Wie die Figur 2 zeigt, ist zwischen der Gebäudewand 2 und der
Vorsatzschale 6 ein Spalt 7 gebildet, in welchem eine Wärmedämmung 8 aus einem geeigneten Material untergebracht ist.
Das Fenster 6 umfaßt den üblichen Stockrahmen 9 und den beispielsweise kipp- und/oder
schwenkbar befestigten Flügelrahmen 10, der die eigentliche Verglasung 11 aufweist. An
der Außenseite des Fensters sind weiterhin vertikale Rolladenführungen 12 vorgesehen.
Die Besonderheit des Fensters 6 besteht darin, daß der Stockrahmen 9 auf einer die
Fensteröffnung 5 umschließenden Zarge 13 befestigt ist, die aus einem wärme- und
schalIisolierenden Material mit ausreichender mechanischer Festigkeit hergestellt ist, und
zwar beispielsweise aus einem Material, welches einen Füllstoff in Form von porigen
oder geschäumten Partikeln, beispielsweise in Form von porigen Partikeln aus Blähton
und/oder Blähbeton und/oder Schaumglas oder dergl. porigem Material auf mineralischer
Basis, sowie ein geeignetes Bindemittel, beispielsweise aus Kunstharz enthält.
Die Zarge 13 besteht bei der in den Figuren 1 - 4 dargestellten Ausführungsform aus
mehreren, rechtwinklig aneinander anschließenden Abschnitten, und zwar einen oberen,
horizontalen Abschnitt in Form des Rolladenkastens 14, aus zwei vertikalen Abschnitten
15 und aus einem unteren, horizontalen Zargenabschnitt 16.
Die Zargenabschnitte 15 und 16 sind jeweils von Längen des in der Figur 11 im Detail
wiedergegebenen Zargenprofils 17 gebildet. Dieses Profil, welches aus dem vorstehend
erwähnten wärme- und schalldämmenden, mechanisch ausreichend festen und dennoch bearbeitbaren Material hergestellt ist, setzt sich im wesentlichen aus einem
rechteckförmigen Profilabschnitt 17' und einem Profilabschnitt 17" zusammen, welch
• * m ■*
letzterer als ein rechteckförmiger leistenartiger Vorsprung über eine Längsseite 17'" des
Profilabschnittes 17' im Bereich einer Ecke dieses Profilabschnittes 17' vorsteht. Der
Rolladenkasten 14 ist ebenfalls aus dem vorgenannten wärme- und schalldämmenden
Material gefertigt.
Wie insbesondere die Figuren 2 und 3 zeigen, sind die Zarge 13 bzw. der Rolladenkasten
14 und die Zargenabschnitte 15 und 16 in geeigneter Weise derart an der die Öffnung 5
umschließenden Fläche bzw. Laibung der Gebäudewand 1 befestigt, beispielsweise mittels Dübel 18 und/oder unter Verwendung von Klebern oder anderen verbindenden
Materialien, daß die Zarge 13 mit ihrer der Vorsatzschale 4 zugewandten Seite bis an die
der Gebäudewand 1 zugewandte Innenseite dieser Vorsatzschale 4 reicht und die Zarge
13 außerdem den Spalt 7 an der Fensteröffnung abschließt. An den beiden vertikalen
Zargenabschnitten 15 ist das Zargenprofil 17 so montiert, daß es mit der dem Vorsprung
oder Profilabschnitt 17" benachbarten Schmalseite 17"" der Innenfläche der
Vorsatzschale 4 benachbart liegt, von dieser Innenfläche aber geringfügig beabstandet ist
und der vorsprungartige Profilabschnitt 17" in die Fensteröffnung weist. An diesem
Abschnitt 1 7" ist dann die Rolladenführung 12 befestigt. Der Stockrahmen 9 ist im
Bereich der von dem Vorsprung 17" und der Längsseite 1T" gebildeten Ecke derart
befestigt, daß die Außenfläche des Stockrahmens 9 gegen den leistenartigen Profilabschnitt 17" anliegt und damit eine genaue Positionierung des Stockrahmens 9 in
bezug auf die Zarge 13 gegeben ist.
Wie die Figuren 2 und 3 auch zeigen, ist die außenliegende Fläche der Zarge 13 durch
die Vorsatzschale 4 abgedeckt. Der Spalt zwischen der Zarge 13 und der Innenfläche der
Vorsatzschale 4 ist dauerelastisch, beispielsweise durch Verwendung eines Dichtungsbandes und/oder einer dauerelastischen Versiegelung verschlossen, wie dies
mit 19 im Bereich der Rolladenführung 12 in der Figur 2, aber auch an anderen
Bereichen angegeben ist.
In der Figur 3 sind mit 20 ein inneres Fensterbrett an der Gebäudeinnenseite und mit 21
ein an den unteren, horizontalen Abschnitt des Stockrahmens 9 angeschlossenes äußeres
Fensterblech bezeichnet.
Der untere, horizontale Zargenabschnitt 16 ist ebenfalls von dem Zargenprofil 17
gebildet, wobei das Zargenprofil 17 dort allerdings gewendet derart eingebaut ist, daß der
Profilabschnitt 17" in den Spalt 7 hineinragt, so daß die Zarge 13 im unteren,
horizontalen Zargenabschnitt 16 an der in die Fensteröffnung weisenden Oberseite eben
ausgebildet ist. Durch diesen Einbau des Zargenprofils 17 am Zargenabschnitt 16 ist es
insbesondere möglich, das äußere Fensterblech 21 zu montieren, und zwar ohne Veränderung des Querschnitts des Zargenprofils 17.
Die Verwendung der Zarge 13 hat ganz erhebliche Vorteile. Diese bestehen insbesondere
darin, daß bereits in einer sehr frühen Planungsphase, d.h. dann, wenn die Größe der
Fenster festgelegt ist, deren Fertigung in Auftrag gegeben werden kann, es also nicht
notwendig ist, zunächst die Errichtung des Rohbaus abzuwarten, bevor die Fenster dann
ausgemessen und in Auftrag gegeben werden können. Die erfindungsgemäße Ausbildung
bedeutet somit eine wesentliche Einsparung oder Verkürzung der Bauzeiten bis zu zehn
Wochen und mehr. Nach dem Erstellen des Rohbaus können dann nicht vermeidbare Abweichungen bzw. Toleranzen in den Maßen der Fensteröffnungen 5 durch
entsprechendes Zuschneiden der Zarge 13 überbrückt werden. Weiterhin besteht
natürlich auch die Möglichkeit, die Fenster unter Verwendung der Zargen 13 bereits am
Rohbau zu montieren, bevor die Vorsatzschale 4 erstellt ist, d.h. das Erstellen dieser
Vorsatzschale kann nach dem Einbau der Fenster erfolgen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht auch darin, daß sich durch das Material, aus
dem die Elemente der Zarge 13 hergestellt sind, eine hohe Wärme- und Schalldämmung
auf großer Bautiefe ergibt, d.h. der gesamte Fensterbereich ist voll und optimal wärme-
und schallgedämmt. Weiterhin ist die Zarge 13 wasserfest, witterungsbeständig,
formstabil und daher langlebig.
Nach dem Einbau der Zarge 13 und des Stockrahmens 9 werden evtl. noch vorhandene
Spalte abgedichtet. Die freiliegenden Flächen, insbesondere die an der Gebäudeinnenseite freiliegenden Flächen der Zarge 13 werden in geeigneter Weise
verputzt (Putz 22). Das Zargenprofil 17 ist in den Zargenabschnitten 15 und 16 jeweils so
orientiert, daß die Längsseite 17'" des Zargenprofils jeweils senkrecht zu der
Fensterebene liegt.
Bei der dargestellten Ausführungsform stützt sich der Rolladenkasten 14 mit seinen
beiden Enden auf den beiden vertikalen Zargenabschnitten 15 ab. Grundsätzlich besteht
auch die Möglichkeit, den Rolladenkasten 14 als tragendes Element, beispielsweise als
Fensterstutz auszuführen, wobei in diesem Fall sich der Rolladenkasten mit seinen beiden
Enden auf der Gebäudewand 1 bzw. auf dem dortigen Mauerwerk abstützt.
Die Figuren 5 und 6 zeigen in Darstellungen ähnlich den Figuren 2 und 4 ein unter
Verwendung der erfindungsgemäßen Zarge 13a hergestelltes Gebäudefenster 6a, welches
sich von dem Gebäudefenster 6 lediglich dadurch unterscheidet, daß anstelle des äußeren
Fensterbleches 21 ein äußeres, vom Klinkersteinen gebildetes Fensterbrett 23 vorgesehen
ist, welches über eine Dichtung 24 an den unteren, horizontalen Abschnittes des Stockrahmens 9 anschließt. Zur Aufnahme der hochkant bzw. als RoIlage angeordneten,
das Fensterbrett 23 bildenden Klinkersteine ist der untere, horizontale Zargenabschnitt
16a von einem Zargenprofil 17a (Figur 12) gebildet, welches sich von dem Zargenprofil
17 dadurch unterscheidet, daß dem Profilabschnitt 17a" benachbart eine rechtwinklige
Aussparung 25 vorgesehen ist, die zu der Längsseite 17a'" und zu der Stirnseite 1 7a""
hin offen ist und in der die Eckbereiche der das äußere Fensterbrett 23 bildenden Klinker-Steine
Platz finden.
Die Figuren 7 und 8 zeigen in Darstellungen ähnlich den Figuren 3 und 4 eine
Gebäudefenstertür 6b, die wiederum unter Verwendung einer der Zarge 13b
entsprechenden Zarge 13 hergestellt ist, wobei für den unteren horizontalen Zargenabschnitt 16b das in der Figur 13 wiedergegebene Zargenprofil 17b verwendet ist,
welches sich von dem Zargenprofil 17 der Figur 11 im wesentlichen nur dadurch
unterscheidet, daß das Profil 17b eine geringere Höhe besitzt bzw. die Schmalseite
17b"" bei dem Profil 17b schmäler ist als die Schmalseite 17"" bei dem Profil 17 und
der den leistenartigen Vorsprung bildende Profilabschnitt 1 7b" breiter und höher
ausgebildet ist als der Profilabschnitt 17". Das Profil 17b ist so montiert, daß es mit dem
Abschnitt 17b" der Türöffnung benachbart ist und auf diesem Abschnitt 17b" der untere,
horizontale Abschnitt des Stockrahmens der Fenstertür 6b montiert ist. Mit 26 ist in den
Figuren 7 und 8 ein Bodenbelag und mit 27 ein darunterliegender Verlege-Untergrund,
beispielsweise Estrich bezeichnet. Der Abschnitt 17b" liegt mit seiner freien Seite etwas
tiefer als die Oberseite des Bodenbelages 26.
Die Figuren 9 und 10 zeigen in einer Darstellung ähnlich den Figuren 3 und 4 als weitere
mögliche Ausführungsform ein Gebäudefenster 6c, welches unter Verwendung der der
Zarge 13 entsprechenden Zarge 13c hergestellt ist. Das Fenster 6c ist in einer
Gebäudeöffnung eines an der Außenseite verputzten Gebäudes vorgesehen. Die beiden
vertikalen Zargenabschnitte 15 sowie der untere horizontale Zargen abschnitt 16 sind
wiederum in der für das Fenster 6 beschriebenen Weise aus dem Zargenprofil 17
gefertigt. Der obere Zargenabschnitt wird von einem Rolladenkasten 14c gebildet, der
sich von dem Rolladenkasten 14 im wesentlichen dadurch unterscheidet, daß der Rolladenkasten 14c im Querschnitt einem U-Profil entspricht, und zwar mit zwei
vollständig ausgebildeten, d.h. bis an die Unterseite des Rolladenkastens reichenden
Schenkel 28c und 29c, während bei dem Rolladenkasten 14 nur der innere Schenkel 29
vollständig ausgebildet ist, d.h. bis an die Unterseite des Rolladenkastens reicht und der
außen liegende Schenkel 28 verkürzt ist.
Die Neuerung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht
sich, daß zahlreiche weitere Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß
dadurch der Neuerung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
• · 4
| 13b, 13c | Bezugszeichenliste | |
| 1 | Gebäudewand | |
| 2 | Mauerstein | |
| 3 | 16b | Gebäudedecke |
| 4 | 17b | Vorsatzschale |
| 5 | , 17b' | Fensteröffnung |
| 6 | ", 17b" | Fenster |
| 7 | Spalt | |
| 8 | Wärmedämmung | |
| 9 | Stockrahmen | |
| 10 | Flügelrahmen | |
| 11 | Verglasung | |
| 12 | Rolladenführung | |
| 13, 13a, | Zarge | |
| 14, 14c | RoI laden kasten | |
| 15 | Zargenabschnitt | |
| 16, 16a, | Zargenabschnitt | |
| 17,17a, | Zargenprofil | |
| 17', 17a' | Profilabschnitt | |
| 17", 17a | Profilabschnitt | |
| 17"' | Längsseite | |
| 17"" | Schmalseite | |
| 18 | Dübel | |
| 19 | Dichtung | |
| 20 | Inneres Fensterbrett | |
| 21 | Äußeres Fensterblech | |
| 22, 22' | Putz | |
| 23 | Äußere Fensterbank | |
| 24 | Dichtung | |
A18210.DOC
| 25 | Aussparung |
| 26 | Bodenbelag |
| 27 | Estrich |
| 28, 28c | Schenkel |
| 29, 29c | Schenkel |
Claims (22)
1. Bauteil zur Befestigung des Stockrahmens eines Gebäudefensters oder einer
Gebäudetür in einer Gebäudeöffnung (5), gekennzeichnet durch die Ausbildung des
Bauteils als eine den Stockrahmen (9) zumindest an einem oberen und/oder unteren,
horizontalen Abschnitt und an zwei vertikalen Seiten umschließende Zarge (13, 13a,
13b, 13c), die aus einem wärmeisolierenden und belastbaren Material für den Einbau
in der Gebäudeöffnung (5) hergestellt ist und an der der Stockrahmen (9) des Gebäudefensters oder der Gebäudetür (6, 6a, 6b, 6c) befestigbar ist.
2. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge (13, 13a, 13b,
13c) oder deren Abschnitte aus einem Material hergestellt ist, welches wenigstens
einen Zuschlag aus einem porösen Material, beispielsweise aus Blähton und/oder Blähbeton, sowie ein Bindemittel, beispielsweise ein Bindemittel auf Kunststoffbasis
enthält.
3. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zarge (13) den Stockrahmen (9) des Gebäudefensters oder der Gebäudetür an vier
Seiten umschließt.
4. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zarge (13, 13a, 13b, 13c) wenigstens vier Zargenabschnitte aufweist, und zwar
wenigstens zwei vertikale Zargenabschnitte (15), wenigstens einen unteren,
horizontalen Zargenabschnitt (16, 16a, 16b) sowie einen oberen horizontalen
Zargenabschnitt (14, 14c).
5. Bauteil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Zargenabschnitt von
einem Rolladenkasten (14, 14c) gebildet ist.
6. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest die vertikalen Zargenabschnitte (15) und/oder der untere horizontale
Zargenabschnitt (16, 16a, 16b) von einem Zargenprofil gebildet sind, welches sich aus
einem ersten, im wesentlichen rechteckförmigen Profilabschnitt (17', 17a', 17b') und
aus einem zweiten Profilabschnitt (17", 17a", 17b") zusammensetzt, der als
leistenartiger Vorsprung über eine Längsseite (17'") des ersten Profilabschnittes
vorsteht.
7. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zargenprofil (17a) für den unteren, horizontalen Zargenabschnitt in dem ersten
Profilabschnitt (17a') dem zweiten Profilabschnitt gegenüberliegend eine Ausnehmung
(25) aufweist.
8. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei
Gebäudewänden mit vorgesetzter Vorsatzschale oder Fassade (4) die Zarge (13, 13a,
13b) bis an eine der Gebäudeinnenseite zugewandte Innenfläche dieser Vorsatzschale
bzw. Fassade (4) reicht und an der Gebäudeaußenseite durch die Vorsatzschale bzw.
Fassade (4) abgedeckt ist.
9. Bauteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge (13, 13a, 13b) einen
zwischen der Gebäudewand (1) und der Vorsatzschale bzw. Fassade (4) gebildeten Spalt (7) im Bereich des Fensters und/oder der Gebäudetür (6, 6a, 6b, 6c) abschließt.
10.Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei
an der Außenseite verputztem Gebäude die Zarge (13c) bis an den Außenputz (22')
reicht.
11.Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zarge (13, 13a, 13b, 13c) an ihren zu verputzenden Flächen mit einem Putzträger
und/oder mit Putzkanten oder -leisten versehen ist.
12.Gebäudefenster oder Gebäudetür mit einem in einer Gebäudeöffnung (5) befestigten
Stockrahmen (9), gekennzeichnet durch eine den Stockrahmen (9) zumindest an einem
oberen und/oder unteren, horizontalen Abschnitt und an zwei vertikalen Seiten umschließende Zarge (13, 13a, 13b, 13c), die aus einem wärmeisolierenden und
belastbaren Material für den Einbau in der Gebäudeöffnung (5) hergestellt ist und an
der der Stockrahmen (9) des Gebäudefensters oder der Gebäudetür (6, 6a, 6b, 6c) befestigbar ist.
13.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zarge (13, 13a, 13b, 13c) oder deren Abschnitte aus einem Material hergestellt ist,
welches wenigstens einen Zuschlag aus einem porösen Material, beispielsweise aus
Blähton und/oder Blähbeton, sowie ein Bindemittel, beispielsweise ein Bindemittel auf
Kunststoffbasis enthält.
14.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge (13) den Stockrahmen (9) des Gebäudefensters
oder der Gebäudetür an vier Seiten umschließt.
15.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge (13, 13a, 13b, 13c) wenigstens vier
Zargenabschnitte aufweist, und zwar wenigstens zwei vertikale Zargenabschnitte (15),
wenigstens einen unteren, horizontalen Zargenabschnitt (16, 16a, 16b) sowie einen
oberen horizontalen Zargenabschnitt (14, 14c).
16.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der obere Zargenabschnitt von einem Rolladenkasten (14, 14c) gebildet ist.
17.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die vertikalen Zargenabschnitte (15) und/oder
der untere horizontale Zargenabschnitt (16, 16a, 16b) von einem Zargenprofil gebildet
sind, welches sich aus einem ersten, im wesentlichen rechteckförmigen Profilabschnitt
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(17', 17a', 17b') und aus einem zweiten Profilabschnitt (17", 17a", 17b")
zusammensetzt, der als leistenartiger Vorsprung über eine Längsseite (17'") des ersten
Profilabschnittes vorsteht.
18.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Zargenprofil (17a) für den unteren, horizontalen
Zargenabschnitt in dem ersten Profilabschnitt (17a') dem zweiten Profilabschnitt
gegenüberliegend eine Ausnehmung (25) aufweist.
19.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei Gebäudewänden mit vorgesetzter Vorsatzschale oder
Fassade (4) die Zarge (13, 13a, 13b) bis an eine der Gebäudeinnenseite zugewandte
Innenfläche dieser Vorsatzschale bzw. Fassade (4) reicht und an der Gebäudeaußenseite durch die Vorsatzschale bzw. Fassade (4) abgedeckt ist.
20.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zarge (13, 13a, 13b) einen zwischen der Gebäudewand (1) und der Vorsatzschale
bzw. Fassade (4) gebildeten Spalt (7) im Bereich des Fensters und/oder der Gebäudetür
(6, 6a, 6b, 6c) abschließt.
.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei an der Außenseite verputztem Gebäude die Zarge (13c) bis an den Außenputz (22') reicht.
22.Gebäudefenster oder Gebäudetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge (13, 13a, 13b, 13c) an ihren zu verputzenden
Flächen mit einem Putzträger und/oder mit Putzkanten oder-leisten versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29805465U DE29805465U1 (de) | 1998-03-25 | 1998-03-25 | Bauteil zur Befestigung eines Stockrahmens eines Gebäudefensters oder einer Gebäudetür in einer Gebäudeöffnung sowie Gebäudefenster oder Gebäudetür |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29805465U DE29805465U1 (de) | 1998-03-25 | 1998-03-25 | Bauteil zur Befestigung eines Stockrahmens eines Gebäudefensters oder einer Gebäudetür in einer Gebäudeöffnung sowie Gebäudefenster oder Gebäudetür |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29805465U1 true DE29805465U1 (de) | 1998-12-03 |
Family
ID=8054787
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29805465U Expired - Lifetime DE29805465U1 (de) | 1998-03-25 | 1998-03-25 | Bauteil zur Befestigung eines Stockrahmens eines Gebäudefensters oder einer Gebäudetür in einer Gebäudeöffnung sowie Gebäudefenster oder Gebäudetür |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29805465U1 (de) |
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- 1998-03-25 DE DE29805465U patent/DE29805465U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|
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