DE29803004U1 - Faltkarte - Google Patents
FaltkarteInfo
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Description
A 54 345 b Arun. : KUP Kurtz & Puchner GmbH & Co.
10. Februar 1998 Siemensstraße 16
b-241 73760 Ostfildern
Faltkarte
Die Erfindung betrifft eine Faltkarte mit einer Grundkarte, welche ein durch mindestens eine erste, der Faltung der
Grundkarte dienende Schwächungslinie definiertes Kartenfrontfeld
bildet, wobei es sich bei der Schwächungslinie insbesondere um eine eingeprägte Rille oder Nut handelt.
Derartige Faltkarten aus verhältnismäßig steifem Papier oder einem dünnen Karton sind bekannt; sie besitzen üblicherweise
ein rechteckiges Kartenfrontfeld und ein gleichfalls rechteckiges Rückseitenfeld, welches genau so groß ist wie das
Kartenfrontfeld, wobei die Schwächungslinie zwischen diesen beiden Feldern verläuft. Auf die Vorderseite des Kartenfrontfeldes
ist häufig ein Bild und/oder Text aufgedruckt, es sind aber auch derartige Faltkarten bekannt, bei denen auf die
Vorderseite des Kartenfrontfeldes ein Bild, wie beispielsweise eine Fotografie, aufgeklebt ist.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine Faltkarte der eingangs erwähnten Art zu schaffen, welche es dem Verwender
gestattet, die Faltkarte in besonders einfacher Weise mit einem beliebigen Motiv, Fotografie oder dergleichen zu versehen
.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
die Faltkarte so zu gestalten, daß die Grundkarte im Bereich des Kartenfrontfeldes ein durch mindestens eine zweite
Schwächungslinie definiertes Fensterfeld aufweist, welches zur Bildung eines Fensters im Kartenfrontfeld aus der Grundkarte
herauslösbar ist, und daß die Rückseite des Karten-
frontfeldes um das Fensterfeld herum mindestens bereichsweise
mit einer durch eine ablösbare Schutzschicht abgedeckten Klebeschicht versehen ist.
Vor allem dann, wenn das Fensterfeld in seiner Größe an eines der üblichen Formate für fotografische Abzüge bzw. Vergrößerungen
angepaßt wird, gestattet es die erfindungsgemäße Faltkarte dem Verwender, nach Herauslösen des Fensterfeldes eine
Fotografie ohne jegliches Hilfsmittel in die offene Faltkarte so einzukleben, daß die Fotografie durch das Fenster im
Kartenfrontfeld hindurch sichtbar und mit einem "Rahmen" versehen
ist. Je nach dem, ob die Klebeschicht über den Rand der Fotografie hinausragt oder von letzterer vollständig abgedeckt
wird, sowie in Abhängigkeit davon, ob die die Klebeschicht abdeckende Schutzschicht so ausgebildet ist, daß sie
zwangsläufig vollständig entfernt werden muß oder auch nur zum Teil entfernt werden kann, ergibt sich dann eine immer
noch aufklappbare Glückwunschkarte oder dergleichen oder eine Fotografie in einem geschlossenen Passpartout, letzteres nämlich
dann, wenn aufgrund der von der Fotografie nicht vollständig abgedeckten Klebeschicht ein mit dem Kartenfrontfeld
größengleiches Rückseitenfeld der Grundkarte mit der Rückseite des Kartenfrontfeldes verklebt werden kann.
An die Stelle einer Fotografie kann natürlich jeder andere Informations- oder Abbildungsträger treten.
Grundsätzlich könnte man daran denken, das Fensterfeld schon
beim Faltkartenhersteller, d. h. vor Verkauf der Faltkarte an deren Verwender, aus dem Kartenfrontfeld herauszulösen, vor
allem dann, wenn die die Klebeschicht abdeckende Schutzschicht sich über das dann im Kartenfrontfeld entstehende
Fenster erstreckt; bevorzugt wird die Faltkarte jedoch samt
Fensterfeld ausgeliefert, was vor allem den Vorteil mit sich
bringt, daß das bei einer Glückwunschkarte oder dergleichen gegebenenfalls noch zu beschreibende Rückseitenfeld vor Verschmutzungen
oder anderen Beschädigungen zuverlässig geschützt bleibt.
Bei der das Fensterfeld definierenden Schwächungslinie könnte
es sich um eine Perforation oder beispielsweise um eine tiefe, eingeprägte Rille handeln; damit der Rand des durch
Herauslösen des Fensterfeldes entstehenden Fensters im Kartenfrontfeld völlig geradlinig und glatt ist und so das
Aussehen der Faltkarte nicht beeinträchtigen kann, empfehlen sich jedoch Ausführungsformen, welche sich durch eine um das
Fensterfeld umlaufende Stanzlinie auszeichnen, d. h. dadurch, daß das Fensterfeld nicht mehr mit den es umgebenden Bereichen
des Kartenfrontfelds der Grundkarte zusammenhängt. Um dann ein Herausfallen des Fensterfeldes aus dem Kartenfrontfeld
zu verhindern, wird auch die Rückseite des Fensterfeldes mindestens bereichsweise mit einer durch eine Schutzschicht
abgedeckten Klebeschicht versehen, wobei es sich bei dieser Schutzschicht um dieselbe handeln kann, mit der auch die
Klebeschicht um das Fensterfeld herum abgedeckt wird. Hieraus
wird ersichtlich, daß es empfehlenswert sein kann, eine blatt- bzw. folienförmige Schutzschicht mit mindestens einer
Schwächungs- bzw. Perforationslinie zu versehen, so daß sich auch lediglich ein Teil der Schutzschicht von der Grundkarte
ablösen läßt.
Bei einer ersten Version besteht die erfindungsgemäße Faltkarte
lediglich aus dem Kartenfrontfeld und einem mit letzterem vorzugsweise größengleichen Rückseitenfeld, zwischen
denen eine Schwächungslinie der Grundkarte verläuft. Bei anderen Versionen der erfindungsgemäßen Faltkarte hat die
Grundkarte zusätzlich zum Kartenfrontfeld und dem Rückseitenfeld
ein durch mindestens eine weitere, der Faltung der Grundkarte dienende Schwächungslinie definiertes Funktionsfeld
zur Erzeugung eines Aufstellmechanismus. Dieses Funktionsfeld kann ebenso groß wie das Kartenfrontfeld bzw. das
Rückseitenfeld sein, es kann aber auch von einem verhältnismäßig schmalen Streifen der Grundkarte gebildet werden. Das
Funktionsfeld kann sich z. B. an den unteren Rand des Kartenfrontfelds oder des Rückseitenfelds anschließen, bei bevorzugten
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Faltkarte liegen
jedoch Kartenfrontfeld, Rückseitenfeld und Funktionsfeld in Reihe nebeneinander, wobei das Funktionsfeld ein Außenfeld
dieser Reihe bildet. Wenn lediglich ein geschlossenes Passpartout erzeugt werden soll, kann das mittlere Feld der
besagten Reihe das Kartenfrontfeld bilden, vielfältiger verwendbar wird das erfindungsgemäße Produkt jedoch dann, wenn
auch das Kartenfrontfeld von einem Außenfeld der besagten Reihe gebildet wird.
Das Funktionsfeld kann eine Konturstanzung zur Bildung eines aus dem Funktionsfeld herausbiegbaren bzw. herausschwenkbaren
Aufstellers aufweisen, alternativ wird das Funktionsfeld mindestens bereichsweise mit einer durch eine ablösbare Schutzschicht
abgedeckten Klebeschicht versehen, welche dem Zweck dient, die Faltkarte bzw. das Passpartout z. B. auf einer
Tischplatte lösbar zu befestigen.
Die Klebeschicht bzw. die Klebeschichten werden vorzugsweise aus einem selbstklebenden Material hergestellt, grundsätzlich
wäre es aber natürlich auch denkbar, hierfür einen Kleber zu verwenden, welcher durch Anfeuchten aktiviert wird, wobei
dann die Schutzschicht bzw. Schutzschichten gegebenenfalls entfallen kann bzw. können.
Bei Verwendung eines Selbstklebers verwendet man für die Schutzschicht bzw. die Schutzschichten zweckmäßigerweise
silikonisiertes Papier oder eine Folie aus einem Material, welches mit dem Selbstkleber keine dauerhafte Verbindung
eingeht und sich infolgedessen von der Klebeschicht abziehen läßt.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Ansprüchen und/oder aus der
nachfolgenden Beschreibung sowie der beigefügten zeichnerischen Darstellung bevorzugter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Produkts; in der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht der Faltkarte vor dem
Zusammenfalten und
Fig. 2 eine Rückseitenansicht der Faltkarte vor dem
Zusammenfalten,
wobei gestrichelt eine Variante der mit ausgezogenen Linien gezeichneten Faltkarte angedeutet wurde.
Die dargestellte Faltkarte hat eine Grundkarte 10 mit einem Kartenfrontfeld 12, einem Rückseitenfeld 14 und einem Funktionsfeld
16, zwischen denen die Grundkarte mit eingeprägten Rillen 18 und 20 versehen ist, um die sich die Felder 12 und
16 bezüglich des Felds 14 umfalten lassen.
Im Kartenfrontfeld 12 der eigentlichen Grundkarte 10 definiert eine in sich geschlossene, rechteckige Stanzlinie 22
ein Fenster 24, dessen Format demjenigen eines der üblichen Formate fotografischer Abzüge, abzüglich eines umlaufenden
Randstreifens des betreffenden Formats, entsprechen sollt, d. h. die Größe des Fensters 24 ist gleich der Größe des
eigentlichen Bilds der Fotografie. Die Fig. 1 zeigt die Grundkarte 10 nach bereits erfolgtem Herauslösen eines
Fensterfeldes der Grundkarte, welches vor dem Herauslösen das Fenster 24 füllt; in diesem Zusammenhang sei aber betont, daß
die dargestellte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Faltkarte
an den Verwender in einem Zustand verkauft werden soll, in dem das Fensterfeld noch Bestandteil der Grundkarte 10
ist, auch wenn es aufgrund der Stanzlinie 22 nicht mehr mit den das Fensterfeld umgebenden Bereichen der eigentlichen
Grundkarte 10 in Verbindung steht.
Erfindungsgemäß bildet das Kartenfrontfeld 12 der eigentlichen
Grundkarte 10 um das Fenster 24 herum ein rahmenförmiges Passpartout 26.
Die Rückseite des in Fig. 1 nicht dargestellten Fensterfeldes sowie ein an die Stanzlinie 22 angrenzender rahmenförmiger
Bereich der Rückseite des Kartenfrontfelds 12 sind mit einer durchgehenden, rechteckförmigen Klebeschicht 28 versehen, so
wie dies in Fig. 2 dargestellt wurde, und diese Klebeschicht ist mit einer gleichfalls rechteckigen Schutzschicht 30 aus
insbesondere silikonisiertem Papier abgedeckt, wobei das Format der Schutzschicht 30 etwas größer ist als das Format der
Klebeschicht 28. Erfindungsgemäß wurde die Schutzschicht 30
mit einer Schwächungslinie 32 versehen, welche ein Rechteck definiert, das etwas größer als das Fenster 24 ist, so daß
sich die Schutzschicht 30 in zwei Teilen von der Faltkarte entfernen läßt.
Im oberen Bereich des Rückseitenfelds 14 ist die eigentliche Grundkarte 10 mit einer mittig angeordneten Öffnung 34 ver-
sehen, die insbesondere die Form eines runden Loches hat und dazu dienen soll, das erfindungsgemäße Produkt aufhängen zu
können.
Bei der in den Figuren 1 und 2 mit ausgezogenen Linien dargestellten
Ausführungsform ist die Rückseite der eigentlichen Grundkarte 10 im Bereich des Funktionsfeldes 16 mit einer
streifenförmigen Klebeschicht 40 versehen, welche durch eine
gleichfalls streifenförmige und etwas breiter bemessene Schutzschicht 42 abgedeckt ist.
Soll mit dem erfindungsgemäßen Produkt eine eine Fotografie
aufnehmende Glückwunschkarte oder dergleichen hergestellt werden, wird zunächst das ursprünglich das Fenster 24 ausfüllende
und in der Zeichnung nicht dargestellte Fensterfeld der eigentlichen Grundkarte 10 entfernt, und zwar samt dem von
diesem Fensterfeld getragenen Teil der Klebeschicht 28. Sodann wird die Schutzschicht 30 von der Grundkarte 10 gelöst,
und zwar entweder vollständig oder bis auf einen kleinen Eckoder Randstreifenbereich, jedenfalls so weit, daß sich eine
Fotografie oder dergleichen von der Rückseite der Grundkarte 10 her auf den an letzterer verbliebenen rahmenförmigen Bereich
der Klebeschicht 28 auflegen und so fest mit der Grundkarte 10 verbinden läßt, daß in der Vorderansicht des Kartenfrontfelds
12 die eigentliche Fotografie durch das Fenster hindurch sichtbar ist. Sodann kann die Schutzschicht 30 wieder
auf die Klebeschicht 28 aufgelegt und mit dieser verbunden werden; alternativ wird der von der Schwächungslinie 32
umfaßte zentrale Bereich der Schutzschicht 30 ganz entfernt und nur noch der verbleibende rahmenförmige Bereich der
Schutzschicht 30 auf dem verbliebenen rahmenförmigen und von der Fotografie nicht abgedeckten Bereich der Klebeschicht
festgelegt. Sodann, oder zu Beginn des Vorgangs, kann das
Funktionsfeld 16 von der Grundkarte 10 abgetrennt werden,
entweder mittels einer Schere oder dergleichen oder, falls die Rille 20 eine hinreichende Schwächungslinie bildet, einfach
durch Abreißen vom Rückseitenfeld 14.
Soll mit dem erfindungsgemäßen Produkt keine auffaltbare
Glückwunschkarte oder dergleichen gebildet werden, sondern vielmehr ein geschlossenes Passpartout für eine Fotografie
oder dergleichen, wird wie vorstehend beschrieben vorgegangen, wobei jedoch die Schutzschicht 30 vollständig entfernt
und dann das Kartenfrontfeld 12 auf das Rückseitenfeld 14 gefaltet und gegen letzteres angepreßt wird, so daß der an
der Grundkarte 10 verbliebene rahmenförmige und von der Fotografie
nicht abgedeckte Bereich der Klebeschicht 28 für eine dauerhafte Verbindung des Kartenfrontfelds 12 mit dem Rückseitenfeld
14 sorgt, wobei die Fotografie zwischen dem vom Kartenfrontfeld 12 gebildeten Passpartout 26 und dem Rückseitenfeld
14 eingeschlossen wird.
Wird das Funktionsfeld 16 nicht von der Grundkarte 10 abgetrennt, kann die von dem geschlossenen Passpartout eingefaßte
Fotografie z. B. auf einer Tischplatte aufgestellt werden, indem das Funktionsfeld 16 gemäß Fig. 2 nach hinten umgefaltet,
die Schutzschicht 42 abgezogen und dann das geschlossene Passpartout mit Hilfe der Klebeschicht 40 auf der Tischplatte
lösbar befestigt wird.
Wird das Funktionsfeld 16 nicht benötigt, will man es aber auch nicht von der Grundkarte 10 abtrennen, kann das Funktionsfeld
nach Abziehen der Schutzschicht 42 auf das Rückseitenfeld 14 zurückgefaltet, gegen dieses angepreßt und so
fest mit diesem verbunden werden, worauf dann gegebenenfalls
die Rückseite des Kartenfrontfelds 12 mit dem Rückseitenfeld 14 und dem Funktionsfeld 16 verklebt wird.
Mit gestrichelten Linien ist in den Figuren 1 und 2 eine Variante dargestellt, in der ein Feld 16' gleichen Formats
wie das Rückseitenfeld 14 und das Kartenfrontfeld 12 an die Stelle des schmalen Funktionsfeldes 16 tritt. Vor allem in
diesem Fall kann das Fenster 24 auch im Feld 14 erzeugt werden, außerdem kann das Feld 16' mit einer nicht dargestellten
Konturstanzung versehen sein, die es erlaubt, aus dem Feld 16' einen zungenartigen Aufsteller herauszuklappen. Zweckmäßigerweise
wird man das Feld 16' ebenso mit einer abgedeckten Klebeschicht versehen, wie dies beim Funktionsfeld 16 der
Fall ist.
Ein solcher Aufsteller könnte grundsätzlich aber auch im Bereich des Rückseitenfelds 14 vorgesehen werden, wenn dieses
mit einer entsprechenden, in sich nicht geschlossenen Konturstanzung versehen wird.
Claims (17)
1. Faltkarte mit einer Grundkarte, welche ein durch mindestens eine erste, der Faltung der Grundkarte dienende
Schwächungslinie definiertes Kartenfrontfeld bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundkarte (10) im
Bereich des Kartenfrontfelds (12) ein durch mindestens
eine zweite Schwächungslinie (22) definiertes Fensterfeld
aufweist, welches zur Bildung eines Fensters (24) im Kartenfrontfeld (12) aus der Grundkarte (10) herauslösbar
ist, und daß die Rückseite des Kartenfrontfeldes (12) um das Fensterfeld herum mindestens bereichsweise
mit einer durch eine ablösbare Schutzschicht (30) abgedeckten Klebeschicht (28) versehen ist.
2. Faltkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Rückseite des Fensterfeldes mindestens bereichsweise
mit einer durch die Schutzschicht (30) abgedeckten Klebeschicht (28) versehen ist.
3. Faltkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundkarte (10) ein Rückseitenfeld
(14) aufweist, welches von ungefähr gleicher Größe wie das Kartenfrontfeld (12) und aufgrund der ersten
Schwächungslinie (18) auf die Rückseite des Kartenfrontfeldes
(12) zurückfaltbar sowie mit deren Klebeschicht (28) verklebbar ist.
- Ii -
4. Faltkarte nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite des Kartenfrontfeldes (12) um das Fensterfeld herum mit
einer rahmenartigen Klebeschicht (28) versehen ist, welche samt Fensterfeld von einer durchgehenden Schutzschicht
(30) abgedeckt ist.
5. Faltkarte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (30) blatt- bzw. folienförmig ist und
mindestens eine Schwächungs- bzw. Perforationslinie (32) aufweist, so daß auch lediglich ein Teil der Schutzschicht
(30) von der Grundkarte (10) ablösbar ist.
6. Faltkarte nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 5, gekennzeichnet durch eine um das Fensterfeld umlaufende
Stanzlinie (22).
7. Faltkarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundkarte (10) zusätzlich zu dem Kartenfrontfeld (12) und dem Rückseitenfeld
(14) ein durch mindestens eine dritte, der Faltung der Grundkarte dienende Schwächungslinie (20)
definiertes Funktionsfeld (16; 16') zur Erzeugung eines Aufstellmechanismus aufweist.
8. Faltkarte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartenfrontfeld (12), das Rückseitenfeld (14) und
das Funktionsfeld (16; 16') in Reihe nebeneinander liegen und das Funktionsfeld (16; 16') ein Außenfeld dieser
Reihe bildet.
9. Faltkarte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Funktionsfeld eine Konturstanzung zur Bildung eines aus dem Funktionsfeld herausbiegbaren Aufstellers aufweist.
daß das Funktionsfeld eine Konturstanzung zur Bildung eines aus dem Funktionsfeld herausbiegbaren Aufstellers aufweist.
10. Faltkarte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Funktionsfeld (16) mindestens bereichsweise
mit einer durch eine ablösbare Schutzschicht (42) abgedeckten Klebeschicht (40) versehen ist.
daß das Funktionsfeld (16) mindestens bereichsweise
mit einer durch eine ablösbare Schutzschicht (42) abgedeckten Klebeschicht (40) versehen ist.
11. Faltkarte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Klebeschicht (40) des Funktionsfeldes (16) auf
der Rückseite der Grundkarte (10) befindet.
12. Faltkarte nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klebeschicht (40) des Funktionsfeldes (16) einen parallel zur dritten Schwächungslinie (20)
verlaufenden Klebestreifen bildet.
daß die Klebeschicht (40) des Funktionsfeldes (16) einen parallel zur dritten Schwächungslinie (20)
verlaufenden Klebestreifen bildet.
13. Faltkarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht
bzw. die Klebeschichten (28, 40) aus einem Selbstkleber besteht bzw. bestehen.
bzw. die Klebeschichten (28, 40) aus einem Selbstkleber besteht bzw. bestehen.
14. Faltkarte nach eine oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht
bzw. die Schutzschichten (30, 42) von einem bzw. einer
silikonisierten Papier bzw. Folie gebildet wird bzw.
werden.
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht
bzw. die Schutzschichten (30, 42) von einem bzw. einer
silikonisierten Papier bzw. Folie gebildet wird bzw.
werden.
15. Faltkarte nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundkarte (10) mit einem Aufhängemittel (34) versehen ist.
- 13 -
16. Faltkarte nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufhängemittel (34) eine Lochung ist.
17. Faltkarte nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufhängemittel (34) am Rückseitenfeld
(14) vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29803004U DE29803004U1 (de) | 1998-02-20 | 1998-02-20 | Faltkarte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29803004U DE29803004U1 (de) | 1998-02-20 | 1998-02-20 | Faltkarte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29803004U1 true DE29803004U1 (de) | 1998-04-09 |
Family
ID=8052997
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29803004U Expired - Lifetime DE29803004U1 (de) | 1998-02-20 | 1998-02-20 | Faltkarte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29803004U1 (de) |
-
1998
- 1998-02-20 DE DE29803004U patent/DE29803004U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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Effective date: 19980520 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20011201 |