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DE29803415U1 - Bodendüse für Staubsauger - Google Patents

Bodendüse für Staubsauger

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DE29803415U1
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Germany
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plough
floor nozzle
suction
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DE29803415U
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
    • A47L9/02Nozzles
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Description

Gerhard Kurz, IndustriestraSe, 75382 Althengstett Bodendüse für Staubsauger Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Bodendüse für Staubsauger nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer bekannten Bodendüse dieser Art (europäisches Patent Nr. 0 552 652), die auf den gleichen Anmelder zurückgeht, befindet sich zwischen zwei sich quer zur Schieberichtung erstreckenden Saugkanälen eine mittlere Zwischenleiste, die als, starr und - gegenüber den abgerundeten Gleitkanten vorderer und hinterer Reinigungskanten - gleichzeitig schmallippiger Pflugsteg ausgebildet ist. Dabei umrahmen die von der Bodenplatte des Bodendüsengehäuses gebildeten Gleitkanten die beiden Saugkanäle in der Bodenplatte von außen und springen gegenüber der mittleren Pflugleiste zurück, so daß diese ih einer Art Eingrabwirkung in ein zu reinigendes Florgewebe dieses Florgewebe je nach Bewegungsrichtung der Bodendüse in den vorderen oder
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hinteren Saugkanal öffnet, was eine besonders gute Tiefenreinigungswirkung eines Florteppichs bewirkt.
Ferner kann der nach unten auf das zu reinigende Florgewebe gerichtete mittlere Pflugsteg eine gezahnte oder kammartige Form aufweisen. Die von jeweils vorderer bzw. hinterer Reinigungskante und dem mittleren starren Pflugsteg gebildeten oder umrahmten Saugkanäle gehen dabei strömungstechnisch im mittleren Bereich der Bodendüse über jeweils zugeordnete Teilsauglöcher schließlich nach innen in ein gemeinsames Saugloch über.
Bei weiteren bekannten Bodendüsen (EP-A-O 125 994 bzw. EP-A-O 382 598 und EP-A-O 248 695), die sämtlich einer gemeinsamen Familie zuzuordnen sind, ist im Saugbereich der Bodendüse eine spezielle Schwenklagerung angeordnet, die einen separaten Gehäuseteil umfaßt, dessen Bodenfläche Eindrückungen zur Bildung schräg verlaufender Saugkanäle aufweist, wodurch eine vordere breitflächige Reinigungskante, eine hintere ebenfalls sehr breite Reinigungskante und eine mittlere Rippeerkennbar sind. Es öffnen sich daher nach unten auf dem zu bearbeitenden Boden- oder Teppichflor hin zwei quer zur Schieberichtung verlaufende Säugkanäle, die von vor der vorderen und hinter der hinteren Reinigungskante angeordnet quer verlaufenden Bürstenleisten ergänzt sind. Die nach unten deutlich abgerundete Zwischenrippe erfüllt lediglich eine Trennfunktion zwischen den beiden hierdurch gebildeten Teilsaugkanälen und springt weniger vor als die beiden die Teilsaugkanäle vorn und
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hinten begrenzenden Reinigungskanten des Düsengehäuses .
Ein selbständiges Einwirken der Zwischenrippe auf ein florhaltiges Fußbodengewebe ist nicht möglich, da sie dieses wegen ihrer zurückgezogenen Position nicht erreichen kann.
Beka.ant ist es ferner, im hinteren Bereich einer Bodendüse (EP-A-O 382 598) eine aus weichem nachgiebigem Material bestehende Gummilippe anzuordnen, die die Funktion eines Abstreifers übernimmt und je nach Bewegungsrichtung der Bodendüse weit nach hinten oder nach vorn abgebogen nachläuft. Diese Abstreifer-Gummilippe weist an ihrem unteren Rand eine Zahnung auf, die jedoch bei der starken Verschwenkwirkung, die die Gummilippe beim Bewegungsablauf einzunehmen imstande ist - dargestellte Zeichnungen zeigen die Lippen in ihrem Endbereich nahezu in die Horizontale abgebogen -, offensichtlich keinen größeren Bearbeitungseinfluß auf ein florhaltiges Bodengewebe mit ihrer Kammstruktur hat.
Bekannt ist es ferner, vor und hinter einem einzigen Saugkanal elastische und weiche Gummilippen von geringer Dicke anzuordnen, die ebenfalls eher eine Abstreiferfunktion ausüben und sich, dabei der Schiebebewegung folgend, flach an das zu reinigende Gewebe anschmiegen und der Bewegung nachlaufen. Hierdurch wird die aufzubringende Schiebekraft nicht unwesentlich erhöht.
Bei allen bisher bekannten Bodendüsen, mit Ausnahme der an erster Stelle genannten Bodendüse entsprechend
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EP 0 552 652, ergibt sich das Problem, daß diese über den zu reinigenden Flor lediglich hinweggleiten und nicht in der Lage sind, den Flor für einwirkende Luftströmungen wirksam zu öffnen und so eine echte Tiefenreinigung zu erzielen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, unter Beibehaltung des aus dem europäischen Patent 0 552 652 bekannten Pflugrippenprinzips diese bekannte Bodendüse grundlegend zu verbessern und bei besonders tiefem Lufteingriff eine hochwirksame Reinigungswirkung bei Florböden zu erzielen.
Vorteile der Erfindung
Die Erfindung erreicht dieses Ziel mit den Merkmalen des Anspruchs 1, vorteilhaft ergänzt durch Merkmale von Unteransprüchen, und hat den Vorteil, daß die Bodendüse den Florteppich wirksam zu öffnen vermag und nicht lediglich über diesen hinwegrutscht, wodurch sonst immer nur eine oberflächliche Reinigungswirkung durch Absaugen von auf dem Florgewebe aufliegenden oder angrenzend zur Oberfläche befindlichen Schmutzpartikeln möglich ist.
Das Öffnen des Florgewebes ist begleitet durch die Einleitung wirksamer Luftströmungen, die aus mehreren Richtungen kommend in der Lage sind, Verschmutzungen, Stäube, aber auch Milben und deren Ablagerungen auch aus tieferen Bereichen des Florgewebes zu lösen und abzutransportieren.
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Dabei ergibt sich ein wirksames synergetisches Zusammenwirken aller drei Pflugrippen in Verbindung mit den beiden durch die mittlere Pflugrippe getrennten Saugkanälen und ferner aufgrund des Umstandes, daß sich bei den beiden äußeren Pflugrippen Luftströmungen im wesentlichen parallel zur jeweiligen Schieberichtung und daher durch die vorzugsweise mit einer Kammstruktur oder.- einer Zahnung versehenden äußeren Pflugrippen ergeben, während im Bereich der mittleren Pflugrippe Luftströmungen in Querrichtung der Bodendüse vorherrschen, die durch offene Seitenöffnungen eintreten. Beide Luftströmungen üben gemeinsam eine wirksame Lösewirkung auf Schmutzpartikel im geöffneten Florgewebe aus, so daß sich, wie Vergleichsmessungen gezeigt haben, gegenüber konventionellen Saugdüsen eine wesentlich höhere, geradezu überraschend hohe Reinigungswirkung ergibt.
Da auf die grundlegenden Wirkungsmechanismen eines sogenannten Pflugstegs als erhaben ausgebildete Reinigungsrippe, so wie in dem europäischen Patent
0 552 652 beschrieben, in diesem schon ,ausführlich eingegangen ist, sind hierzu weitere Ausführungen entbehrlich, und es wird in diesem Zusammenhang auf das genannte europäische Patent verwiesen.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung bestehen darin, daß zur Erleichterung der aufzubringenden Schiebekraft die beiden äußeren Pflugstege um vorgegebene Winkelbeträge schwenkbar im Düsengehäuse gelagert sein können, so daß, der jeweiligen Schieberichtung folgend, ein Umklappen und dadurch eine
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erleichterte Bewegung der Düse insgesamt über auch tieffloriges zu reinigendes Material möglich ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß mindestens die beiden äußeren Pflugstege, die, wie auch der mittlere Pflugsteg, in sich starr, daher nicht biegbar ausgebildet sind, an der Kante, mit welcher sie mit dem Florgewebe eines zu, reinigenden Teppichs in Berührung kommt, eine Kammstruktur oder Zahnung aufweisen, was ein verbessertes Eindringen und Öffnen des Florgewebes ermöglicht bei gleichzeitiger Erleichterung des Durchströmens angesaugter Luftmassen von vorne und hinten durch die gleichen Florgewebebereiche, die im übrigen, nachdem sie durch die beiden äußeren Pflugstege je nach Bewegungsrichtung geöffnet sind, im noch geöffneten Zustand auch von den Querluftströmungen der beiden Saugkanäle durchströmt und hierdurch gereinigt werden.
Vorteilhaft ist weiterhin die niedrige Bauart der Bodendüse, wobei es auch möglich ist, vorzugsweise im gemeinsamen Saugkanalbereich oder im Bereich des Saugstutzens einen optischen Staubdetektor anzuordnen, der aus Lichtsender und Lichtempfänger besteht und so ausgebildet ist, daß er in Verbindung mit einer Auswerteschaltung den jeweils aktuellen Staubdurchsatz erfaßt und beispielsweise mittels entsprechenden, von außen durch den Benutzer des Staubsaugers wahrnehmbare Anzeigeleuchten auch anzeigt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und in diesen niedergelegt.
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Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Grundplatte der Bodendüse, also eine Ansicht auf eine Ausführungsform der Bodendüse von unten, bei entfernten vorderen und hinteren Pflugstegen, so daß lediglich deren Aufnahmekanäle erkennbar s ind ;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung der Bodendüse längs der Schnittlinie II-II der Fig. 1, mit guter Erkennbarkeit der Schwenkstruktur des mit der Bodendüse verbundenen Schwenkstutzens;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III der Fig. 1;
Fig. 4 eine Seitenansicht eines separat dargestellten Pflugstegs in einer bevorzugten Ausführungsform mit beidseitigen Schwenkzapfen;
Fig> 5 den Pflugsteg der Fig. 4 in Seitenansicht in vergrößerter Darstellung und
Fig. 6 eine bevorzugte Ausschnittdarstellung einer Zahn- oder Kämmstruktur am Pflugsteg, während die
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII der Fig. 1 zeigt, also in der ersten Hälfte eine Teildarstellung eines Pflugsteg-Aufnahmekanals und in der zweiten Hälfte eine Teildarstellung des durch die Mittelpflugrippe getrennten, abgelegenen Saugkanals.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Ein Grundgedanke der Erfindung besteht darin, in jeder Schieberichtung, also in vom Benutzer nach vorwärts oder rückwärts bewegter Bodendüse, durch mindestens einen vorlaufenden Pflugsteg zu reinigendes Florgewebe wirksam· zu öffnen, so daß die gesamte von ■beiden Saugkanälen ausgeübte schmutzreinigende Ansaugwirkung zum Tragen kommen kann.
Dabei kann man sich die besonders tiefgehende Reinigungswirkung, also den tiefen Lufteingriff so erklären, daß bei der Schiebebewegung von der jeweils vorlaufenden Pflugrippe noch geöffnetes, jedenfalls in Bewegung gebrachtes Florgewebe nach Passieren des ersten, angrenzenden Saugkanals einer weiteren Öffnung oder Halteeinwirkung durch den mittleren Pflugsteg unterworfen wird, worauf sich, wieder in Schieberichtung gesehen, der zweite dann nachlaufende Saugkanal anschließt. In beide Saugkanäle strömen in Quer- und Längsrichtung wirkungsvoll Luftströme ein, die hierbei auch den geöffneten Flor durchströmen und wirkungsvoll Schmutzteilchen abführen.
Die in den Figuren 1 und 2 von unten und seitlich dargestellte Bodendüse IC, die entweder an eine Schlauchverbindung zu einem Bodenstaubsauger angeschlossen werden kann oder auch ein Staubsauger-Mundstück an einem handgeführten Staubsauger sein kann, umfaßt im wesentlichen ein flaches rechteckförmiges Gehäuse 11 (s. Fig. 2), welches mittig in eine zentrale, einen inneren Saugkanal 12 bildende Aufwölbung
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13 übergeht, die nach hinten, d.h. zum Benutzer bzw. zum Saugschlauchanschluß gesehen eine Schwenklagerung
14 für einen Saugstutzen 15 bildet, der ein in geeigneter Weise im Durchmesser gehaltenes, bevorzugtes rundes Ansatzmundstück 16 ausformt, an welches üblicherweise das Schlauchende eines Bodenstaubsaugers angeschlossen werden kann, beispielsweise durch Einschnappen oder eine sonstige geeignete Befestigung. Der Schwenkstutzen ist an sich konventionell ausgebildet und weist bei 17 eine metallische Schwenkachse auf, die nach außen gleichzeitig der Lagerung von zwei Stütz- oder Laufrädern 18a, 18b dient. Der gemeinsame Saugkanal 12 öffnet sich in Richtung auf das Mundstück, also die Bodenplatte 19 der Bodendüse 10 in zwei kurze Teilsaugkanäle 20a, 20b, die in der Bodenplatte 19 jeweils in einen vorderen und einen hinteren Saugquerkanal 21a, 21b übergehen, die durch einen mittleren festen und in sich starren Pflugsteg 22 getrennt sind (Fig. 2).
Dabei bezieht sich hier und im folgenden die Bezeichnung "vorn" oder "vorderer" auf einen zum Saugstutzen oder zur Bedienungsperson abgewandten oder fern liegenden Bereich, während unter "hinten" bzw. "hinterer" Anordnungen und Elemente zu verstehen sind, die zum Saugstutzen angrenzen bzw. der Bedienungsperson näher liegen. Man kann diese Angaben auch auf eine nach vorn, also von der Bedienungsperson weg gerichtete Schiebebewegung beziehen, entsprechend der in Fig. 2 angegebenen Laufrichtung A der Bodendüse.
Geht man daher von der Darstellung der Fig. 2 aus, dann erkennt man, daß sie vor und hinter den beiden Saug-
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querkanälen 21a, 21b ferner jeweils einen weiteren Pflugsteg aufweist, nämlich einen vorderen Pflugsteg 23a und einen hinteren Pflugsteg 23b.
Die ganze Struktur im Mundstückbereich oder in der Bodenplatte 19 der Bodendüse ist daher so ausgebildet, daß die beiden Saugguerkanäle 21a, 21b an ihren längeren Querseiten .umrahmt sind von einem vorderen Pflugsteg 23a bzw. einem hinteren Pflugsteg 23b, während sie mittig getrennt sind durch den mittleren Pflugsteg 22. Ferner befinden sich dann noch vor und hinter den beiden außen liegenden Pflugstegen 23a, 23b Gleitquerkanten oder Gleitquerflächen, und zwar eine vordere Gleitquerkante 24 und eine hintere Gleitquerkante 25. Bei konventionellen Bodendüsen sind diese Gleitkanten gelegentlich auch als Reinigungskanten bezeichnet; eine solche Wirkung haben die Gleitquerkanten 24, 25 bei der beschriebenen Ausführungsform im wesentlichen verloren; sie bilden vordere und hintere Einfassungen für die Lagerung oder Halterung der Pflugstege 23a, 23b und springen gegenüber deren äußerem, nach unten gerichtetem Endbereich deutlich zurück, so daß es den Pflugstegen 23a, 23b, aber auch dem mittleren Pflugsteg 22 ermöglicht Wird, mit dem Florgewebe in eine Wirkverbindung zu treten, ohne daß sie durch eine sonst abstandserhaltende Gleit- und Abhebewirkung der vorderen und hinteren Gleitquerkanten hieran gehindert sind.
Falls gewünscht, kann der mittlere Pflugsteg 22 zentral noch ein Reinigungskissen oder einen Fadenaufnehmer 2 6 lagern, der in der üblichen Weise ausgebildet sein kann und von dem in den Figuren lediglich der wannenförmige,
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nach unten offene Aufnahmebereich für ein entsprechend wirksames Materialstück dargestellt ist.
Gegenüber der vorderen und hinteren Gleitquerkante springt auch der mittlere Pflugsteg 22 noch etwas vor, was aus der Darstellung der Fig. 2 nicht deutlich hervorgeht, da diese Schnittdarstellung den Fadenaufnehmerbereich mittig trennt. Es. ist aber auch möglich, wenn auch nicht bevorzugt, den mittleren Pflugsteg bündig mit der Höhe der vorderen und hinteren Gleitquerkante abschließen zu lassen.
Lediglich an den seitlichen Randbereichen, an denen die vordere und hintere Gleitquerkante 24, 25 in Längsrichtung verlaufende, aufeinander zu gerichtete seitliche Abschlußwandbereiche 24a, 24b, 25a, 25b bilden (Fig. 1) , nähern sich diese Abschlußwandbereiche 24a, 24b; 25a, 25b der Höhe der äußeren Pflugstege an, erreichen diese allerdings nicht ganz, was aber unerheblich ist, da diese Abschlußwandbereiche relativ schmal sind und eine Eingrabwirkung der Pflugstege in den Flor durch AbstandsWährung nicht behindern können. Gleichermaßen ist es natürlich möglich, diese Abschlußwandbereiche in einer gleichermaßen zurückspringenden Hohenposition zu halten, wobei die vorderen Abschlußwandbereiche 25a, 25b, die zwischen sich den vorderen Saugquerkanal 25 einschließen, in Ausschnitten noch vordere kleinere Gleit- oder Führungsrädchen 27a, 27b aufnehmen können.
Eine bevorzugte Ausgestaltung bei vorliegender Erfindung besteht darin, daß die vorderen und hinteren Pflugstege auch eine selbsttätige Anpassung an ein
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jeweiliges zu reinigendes Flormaterial dann realisieren können, wobei gleichzeitig auch eine merkliche Reduzierung der erforderlichen Schiebekraft erzielt werden kann, wenn sie - in Abhängigkeit zur Schieberichtung um vorgegebene Winkelbeträge nach vorn oder hinten verschwenkbar gelagert sind.
Bei dieser vorteilhaften Ausgestaltung (Fig. 2) bildet das Gehäuse der Bodendüse nach außen angrenzend zu den beiden inneren Saugquerkanälen 21a, 21b in Querrichtung zur Bodendüse verlaufende Lagerausnehmungen aus, nämlich eine vordere Lagerausnehmung 28 für den vorderen Pflugsteg 23a und eine hintere Lagerausnehmung 29 für die Aufnahme des hinteren Pflugstegs 23b.
Die Ausbildung der Pflugstege kann dann so getroffen sein, wie in Fig. 4 in Draufsicht gezeigt; jeder Pflugsteg 23a, 23b weist eine flache rechteckförmige Form auf mit vorgegebener, eine entsprechende Biegesteifigkeit gewährleistenden Dicke, wie die Querschnittdarstellung der Fig. 5 zeigt, wobei in Aufnahmerundungen 30, 31 (Fig. 2) einzusetzende bzw. einzuschnappende Lagerrundungen 32 in beliebiger Form am Pflugsteg gebildet sein können, einschließlich zweier endständiger Lagerzapfen, so daß die sichere Aufnahme und Verschwenkbarkeit jedes Lagerzapfens in seiner Lagerausnehmung 28, 29 gewährleistet ist.
Bevorzugt weisen die Pflugstege nach unten, also auf das zu reinigende Florgewebe gerichtet eine grundsätzlich beliebige Zahnung oder Kammstruktur 33 auf, wobei bevorzugt in der Draufsicht jeweils solche Zähne gebildet sind, wie sie in Fig. 6 dargestellt sind.
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Dabei springen die Zähne der Fig. 6 zunächst vom Ansatz gradlinig nach vorn und bilden dann eine sich verjüngende Spitze 34, wodurch zwischen den Zähnen hinreichend Raum verbleibt, durch welchen durch das gebildete Vakuum angesaugte Luftmengen strömen können. Gleichzeitig öffnen die Spitzen zuverlässig das Florgewebe.
In einer weiteren Ausgestaltung ist die Verschwenkbarkeit der Pflugstege 23a, 23b in ihren Lagerausnehmungen durch beidseitige Anschläge, die von den Lagerausnehmungen selbst gebildet sein können, so getroffen, daß sich die Pflugleisten, von einer mittleren Position ausgehend, nach vorn und hinten, je nach Schieberichtung um jeweils 15° verschwenken können. Es versteht sich natürlich, daß diese und nachfolgende Zahlenangaben nur als beispielhaft zu verstehen sind und die Erfindung nicht einschränken.
Da ferner die Zahnung im zulaufenden Spitzenbereich, wie am besten der Darstellung der Fig. 5 entnommen werden kann, ebenfalls um jeweils 15° auf jeder Seite sich verjüngt (s. Fig. 5), ergibt sich für das jeweils auflaufende Florgewebe beim Schieben der Bodendüse in der einen oder in der anderen Richtung insgesamt ein Schrägwinkel des einwirkenden Pflugstegbereichs von etwa 30° bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel, so daß gleichzeitig mit einer gewünschten und wirksamen Öffnungsarbeit eine leichte Verschiebbarkeit der Bodendüse jeweils in Schieberichtung gewährleistet ist. Dies rührt daher, weil in den jeweiligen Umkehrpunkten die dann in die sozusagen falsche Richtung abgeschwenkten Pflugleisten sich im Bodenflor verhaken, jedenfalls
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gegen die neue Bewegungsrichtung stemmen und durch diese nur im ersten Moment auftretende relative Bremswirkung schnell in ihre entgegengesetzte Schwenkposition umgekippt werden - dieser Vorgang wiederholt sich an jedem Umkehrpunkt.
Es ist weiter vorn schon erwähnt worden, daß auf das durch die Pflugleisten geöffnete Florgewebe Luftströmungen in Quer- und Längsrichtung einwirken; entsprechend Fig. 1 gelangen Längsluft ströme B, B' über und unter und durch die jweiligen Zahnungen der Pflugstege in den Ansaugbereich der Saugquerkanäle 21a, 21b, während gleichzeitig in diese Saugquerkanälen von beiden bevorzugt offen gelassenen Seiten weitere Luftmengen entsprechend den Pfeilen C und C einströmen, so daß sich im Bereich der Saugquerkanäle und beidseitig zur mittleren Pflugleiste 22 dort, wo durch die Öffnungs- und Eingrabbewegung der Pflugstege auf den Flor Fadenbewegungen in diesem stattfinden, von allen Seiten auch reinigende Luftströme einwirken, die, wie ohne weiteres einzusehen, eine tiefgreifende Reinigungswirkung auf das Florgewebe von allen Seiten, auch verwirbelnd, ausüben, so daß die überraschend hohe Reinigungswirkung erkennbar und verständlich wird.
Die Schnittdarstellung der Fig. 3 zeigt, daß die mittlere Pflugrippe 22 mit den endseitigen Abschlußwandbereichen in etwa bündig abschließt, was aber bedeutet, daß auch die mittlere Pflugrippe, wie die Darstellung der Fig. 2 deutlich macht, merklich über die wirksamen vorderen und hinteren Gleitquerkanten 24, 25 nach unten erhaben hinausragt und ebenfalls eine nicht zu vernachlässigende Pflug- und Eingrabwirkung
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auf das Florgewebe ausübt. Bevorzugt ist die mittlere starre Pflugrippe nicht schwenkbar ausgebildet, sondern kann als starrer vorspringender Steg einstückig vom Gehäuse gebildet sein. Es ist auch nicht erforderlich, wenn auch problemlos möglich, die mittlere Pflugrippe 22 mit einer unteren Zahn- oder Kammstruktur auszubilden.
Die Darstellung der Fig. 7, die in ihrer ersten in der Zeichenebene der Fig. 7 linken Hälfte die Lagerausnehmung 2 9 für den hinteren Pflugsteg 23b zeigt, macht nochmals deutlich, daß beide Saugkanäle - auf der in der Zeichenebene der Fig. 7 rechten Seite ist lediglich die rechte Hälfte des Saugkanals 21a dargestellt - von der zentralen Einmündungsöffnung beidseitig nach außen verjüngend verlaufen, wobei man noch erkennt, daß der mittlere Pflugsteg 22 aus der Wanne 26 für den Fadenaufnehmer geringfügig ansteigt und in seiner Höhe die untere Kante der Gleitquerkante 25 (bei der Bodendüse in Betriebsposition) nach unten jedenfalls geringfügig übersteigt.

Claims (12)

3182G/ot/wi 16 20.02.1998 Gerhard Kurz. Industriestrage. 75382 Althenqstett Schutzansprüche
1. Bodendüse für Staubsauger, mit einem Gehäuse (11) und einer Bodenplatte, in welcher mindestens zwei Saugkanäle (21a, 21b) quer zur Schieberichtung der Bodendüse (10) angeordnet sind, die durch eine mittlere als Pflugsteg (22) ausgebildete Reinigungskante getrennt sind und in ein gemeinsames Saugloch münden, dadurch gekennzeichnet, daß nach außen angrenzend zu beiden Saugkanälen (21a, 21b) jeweils ein weiterer Pflugsteg (23a, 23b) angeordnet ist, wobei mindestens diese beiden .zusätzlichen Pflugstege (23a, 23b) gegenüber beidseitig außen angrenzenden vorderen und hinteren Gleitquerkanten (24, 25) erhaben ausgebildet sind.
2. Bodendüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pflugstege in sich starr und schmallippig zur Ermöglichung einer Eingrabwirkung in das zu reinigende Florgewebe ausgebildet sind und im wesentlichen in gleicher Höhe liegen.
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3. Bodendüse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Pflugstege (22, 23a, 23b) eine auf das zu reinigende Florgewebe gerichtete Zahnung aufweist.
4. Bodendüse nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, daß vorderer und hinterer Pflugsteg (23a, 23b) gezahnt ausgebildet sind.
5. Bodendüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Pflugsteg (22) starr im Düsengehäuse gelagert und zahnungsfrei ausgebildet ist mit einer Höhe, die der im Falle von deren Zahnung gemittelten Hohe der beiden anderen Pflugstege entspricht.
6. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Pf lugsteg
(22) zentral einen Fadenaufnehmer lagert.
7. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden äußeren Pflugstege, nämlich vorderer Pflugsteg (23a) und hinterer Pflugsteg (23b) in Lagerausnehmungen (28, 29) schwenkbar und daher der jeweiligen Schieberichtung nachgebend gelagert sind. .
8. Bodenduse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschwenkbarkeit der Pflugstege (23a, 23b) ±30°, bevorzugt ±15° beträgt.
9. Bodendüse nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu der Verschwenkbarkeit
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der vorderen und hinteren Pflugstege (23a, 23b) die Zahnungsspitzen jeweils in Bewegungsrichtung nach vorn und hinten gesehen verjüngt mit Schrägungswinkeln von ±30°, bevorzugt ±15° ausgebildet sind.
10. Bodendüse nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß vordere und hintere Gleitkanten (25, 24) beidseitig seitlich in (erhabenere) Abschlußwandbereiche (24a, 24b; 25a, 25b) übergehen, wobei die vorderen Wandbereiche Stützröllchen (27a, 27b) lagern.
11. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das gemeinsame Saugloch, in welches die beiden Saugquerkanäle (21a, 21b) münden, in einen am Gehäuse schwenkbar befestigten Saugstutzen (15) übergeht, wobei die Schwenklagerung des Saugstutzens gleichzeitig hintere äußere Stützräder (18a, 18b) lagert.
12. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1. bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Saugkanals optische Stauberfassungsmittel zur insbesondere auch optischen Anzeige der Staubaufnahme angeordnet sind.
DE29803415U 1998-02-27 1998-02-27 Bodendüse für Staubsauger Expired - Lifetime DE29803415U1 (de)

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Cited By (13)

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