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DE29802791U1 - Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe - Google Patents

Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe

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Publication number
DE29802791U1
DE29802791U1 DE29802791U DE29802791U DE29802791U1 DE 29802791 U1 DE29802791 U1 DE 29802791U1 DE 29802791 U DE29802791 U DE 29802791U DE 29802791 U DE29802791 U DE 29802791U DE 29802791 U1 DE29802791 U1 DE 29802791U1
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DE
Germany
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carrier
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carrier body
disk
visual
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Expired - Lifetime
Application number
DE29802791U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Reiling Fa GmbH
Original Assignee
Reiling Fa GmbH
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Publication date
Application filed by Reiling Fa GmbH filed Critical Reiling Fa GmbH
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Publication of DE29802791U1 publication Critical patent/DE29802791U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D7/00Bonded abrasive wheels, or wheels with inserted abrasive blocks, designed for acting otherwise than only by their periphery, e.g. by the front face; Bushings or mountings therefor
    • B24D7/12Bonded abrasive wheels, or wheels with inserted abrasive blocks, designed for acting otherwise than only by their periphery, e.g. by the front face; Bushings or mountings therefor with apertures for inspecting the surface to be abraded

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)

Description

pOfta Patentanwälte
Dipl. Phys. Ulrich Twelmeier Dr. techn. Waldemar Leitner Dr. phil. nat. Rudolf Bauer-1990 Dipl. Ing. Helmut Hubbuch -1991 European Patent Attorneys
RL01 E005DEU/ee98s002/Dr. L/ee/17.02.1998
Firma Reiling GmbH, Remchinger Straße 4, D-75203 Königsbach-Stein
Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe, die einen durch zwei Scheibenflächen begrenzten Trägerkörper aufweist, wobei an mindestens einer der Scheibenflächen in einem Beschichtungsbereich eine Schleifmittelschicht aufbringbar ist, und bei der im Trägerkörper Durchblicksöffnungen angeordnet sind, sowie eine derartige Sichtschleifscheibe.
Eine derartige Trägerscheibe und eine derartige Sichtschleifscheibe sind aus der DE-OS 2 121 842 bekannt. Die im Trägerkörper vorgesehene Durchblicksöffnungen erlauben es zwar, daß der Benutzer der bekannten Sichtschleifscheibe die Schliffläche von der anderen Seite her durch die Durchblicksöffnungen
Zerrennerstraße 23-25 D-75172 Pforzheim Postbank Karlsruhe 16852-750 (BLZ66010075)
Telefon (0723 Ij 39840 Telefax(07231) 398444 Sparkasse Pforzheim 803812 (BLZ66650085j
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen VAT Registration No. DE 144 180005
Schliffläche von der anderen Seite her durch die Durchblicksöffnungen beobachten kann. Die ausgedehnte radiale Anordnung und die fensterartige Ausbildung der bei der bekannten Sichtschleifscheibe vorgesehenen Durchblicksöffnungen besitzt aber den Nachteil, daß hierbei die Gefahr auftritt, daß die Sichtschleifscheibe sich beim Schleifvorgang - insbesondere an aus der Schliffläche hervorstehenden Kanten oder Erhebungen - verhaken kann. Im günstigsten Fall kommt es zu einer Beschädigung der Sichtschleifscheibe. In ungünstigeren Fällen kann ein derartiges Einhaken der fensterartigen Durchblicksöffnungen dazu führen, daß die Schleifscheibe zerbricht. Die Bruchstücke der schnell rotierenden Schleifscheibe gefährden dann in hohem Maße den Benutzer, so daß die bekannte Sichtschleifscheibe mit ihren radialen, fensterartigen Durchblicksöffnungen im Hinblick auf ihre Arbeitssicherheit äußerst bedenklich ist.
Es ist nun die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Trägerkörper für eine Sichtschleifscheibe sowie eine Sichtschleifscheibe zu schaffen, die sich durch eine erhöhte Arbeitssicherheit auszeichnen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Durchblicksöffnungen als relativ kleine Durchbrechungen des Trägerkörpers der Trägerscheibe ausgebildet sind.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter Art und Weise ein Trägerkörper für eine Sichtschleifscheibe ausgebildet, der sich durch seine hohe Arbeitssicherheit auszeichnet: Die erfindungsgemäße Ausbildung und Dimensionierung der Durchblicksöffnungen der erfindungsgemäßen Trägerscheibe verhindert zuverlässig ein Einhaken der Sichtschleifscheibe beim Schleifvorgang.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahmen besteht darin, daß die derart ausgebildete Trägerscheibe mechanisch stabiler ist als die bekannte, radiale Fenster verwendende Trägerscheibe, so daß in vorteilhafter Art und Weise die teure Schleifmittelschicht selbst keinen hohen mechanischen
Beanspruchungen ausgesetzt ist, da die mechanischen Belastungen durch die Trägerscheibe aufgenommen werden.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die die Durchblicksöffnungen ausbildenden Durchbrechungen als im wesentlichen kreisförmige Bohrungen ausgebildet sind. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vorteil, daß die Durchblicksöffnungen in kostengünstiger Art und Weise in den Trägerkörper der Trägerscheibe eingebracht werden können.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die erfindungsgemäß dimensionierten Durchblicksöffnungen im Trägerkörper der erfindungsgemäßen Trägerscheibe in radial verlaufenden Gruppen oder in konzentrischen Ringbereichen zusammengefaßt angeordnet sind, wobei vorzugsweise die Durchbrechungen einer radialen Gruppe bzw. die Durchbrechungen eines konzentrischen Ringbereichs in radialer Richtung versetzt zu den Durchbrechungen der benachbarten radialen Gruppe bzw. des benachbarten Ringbereichs angeordnet sind. Die in radialer Richtung versetzte Anordnung von in Umfangsrichtung benachbart liegender Durchblicksöffnung besitzt den Vorteil, daß hierdurch das Entstehen von undurchsichtigen Ringbereichen der rotierenden Trägerscheibe verhindert und somit die Transparenz der erfindungsgemäßen Sichtschleifscheibe erhöht wird.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß am Umfangsrand der Trägerscheibe nach außen offene, vorzugsweise halbkreisförmige Durchblicksöffnungen angeordnet sind. Eine derartige erfindungsgemäße Maßnahme besitzt nicht nur den Vorteil, daß hierdurch das Entstehen eines störenden, undurchsichtigen Ringbereichs im Randbereich der Trägerscheibe verhindert wird. Vielmehr bewirken die nach außen offene Durchblicksöffnungen, daß diese als Zähne wirken, so daß sich die erfindungsgemäße Sichtschleif scheibe in vorteilhafter Art und Weise auch bei ungünstigen Arbeitsbedingungen freischafft. Außerdem besitzt eine derartige Ausgestaltung den Vorteil, daß hierdurch die
beschriebene Sichtschleifscheibe in vorteilhafter Weise auch als Trennscheibe einsetzbar ist.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind den Ausführungsbeispielen zu entnehmen, die im folgenden anhand der Figuren beschrieben werden. Es zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe,
Figur 2 einen Schnitt entlang der Linie H-Il der Figur 2,
Figur 3 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel einer Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe,
Figur 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV der Figur 3,
Figur 5 eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel einer Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe,
Figur 6 einen Schnitt entlang der Linie Vl-Vl der Figur 5,
Figur 7 eine Draufsicht auf ein viertes Ausführungsbeispiel einer Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe,
und
Figur8 einen Schnitt entlang der Linie VIII-VIII der Figur
In den Figuren 1 und 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer allgemein mit 1 bezeichneten Trägerscheibe dargestellt, die einen Trägerkörper 2 mit zwei den Trägerkörper 2 in axialer Richtung begrenzenden Schleifflächen 2a, 2b aufweist. Die Trägerscheibe 1 ist durch ein Beschichten mit einer an und für sich bekannten und daher in den Figuren nicht gezeigten und auch nicht näher beschriebenen Schleifmittelschicht an mindestens einer der Schleifflächen 2a, 2b des Trägerkörpers 2 der Trägerscheibe 1 zur Sichtschleifscheibe ausbildbar.
Der Trägerkörper 2 weist eine Vielzahl von Durchblicksöffnungen 10 auf, die nun nicht - wie bei der bekannten Sichtschleifscheibe - in Form von mehreren sich im wesentlichen über die gesamte radiale Ausdehnung der Sichtschleifscheibe erstreckenden Fenstern, sondern in Form von kleinen Durchbrechungen 11 des Trägerkörpers 2 ausgebildet sind, wobei diese Durchbrechungen 11 jeweils eine Größe aufweisen, die vorzugsweise kleiner als ungefähr 25 % der radialen Erstreckung D eines die Schleifmittelschicht tragenden Beschichtungsbereichs 3 des Trägerkörpers 2 der Sichtschleifscheibe sind. Die Durchbrechungen 11 im Trägerkörper 2 sind also in Abhängigkeit vom beabsichtigen Einsatzzweck der Sichtschleifscheibe derart ausgebildet, daß die Gefahr eines Einhakens einer oder mehrer Durchbrechungen 11 des Trägerkörpers der Trägerscheibe 1 in Vorsprüngen oder Erhebungen der zu schleifenden Fläche oder des zu bearbeitenden Bereichs eliminiert oder zumindest weitgehend reduziert wird. Die Durchbrechungen 11 sind - wie in Figur 1 gezeigt - vorzugsweise als kreisförmige Bohrungen ausgebildet, deren Durchmesser vorzugsweise im Bereich von 4-6 mm bei einem Durchmesser d des Trägerkörpers 2 von ungefähr 110 mm betragen. Es ist auch möglich, daß die die Durchblicksöffnungen 10 ausbildenden Durchbrechungen 11 des Trägerkörpers 2 eine ovale oder polygonale Form besitzen, wobei aber die im wesentlichen kreisrunde Form der Durchbrechungen 11 der Figuren und 2 aus herstellungstechnischen Gründen bevorzugt wird.
Wie am besten aus der Figur 1 ersichtlich ist, sind die Durchbrechungen 11 in zur Mittelachse A des Trägerkörpers 2 im wesentlichen konzentrischen
Kreisringen angeordnet, wobei bevorzugt wird, daß jeweils zwei benachbarte Durchbrechungen - z.B. die Durchbrechungen 11a und 11b des in Figur 1 innersten Kreisringen - in azimutaler Richtung derart zueinander beabstandet angeordnet sind, daß zwischen diesen beiden benachbarten Durchbrechungen 11a, 11b mindestens eine Durchbrechung 11c des in radialer Richtung anschließenden konzentrischen Kreisringes anordbar ist, daß also die Durchbrechungen 11 a, 11b eines konzentrischen Kreisringes "verzahnt" mit den Durchbrechungen 11c des darauffolgenden konzentrischen Kreisringes angeordnet sind. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vorteil, daß hierdurch die Transparenz des Trägerkörpers 2 erhöht wird.
Wie ebenfalls aus der Figur 1 ersichtlich ist, wird bevorzugt, daß dieses Prinzip der verzahnten Anordnung der die Durchblicksöffnungen ausbildenden Durchbrechungen im Trägerkörper auch bis in den Randbereich 2' des Trägerkörpers 2 fortgesetzt wird. Demzufolge sind die in radialer Richtung am weitesten außen liegenden Durchbrechungen 11d nicht mehr kreisförmig, sondern halbkreisförmig oder gekrümmt oder als Einkerbung ausgeführt. Durch diese Maßnahme wird in vorteilhafter Art und Weise erzielt, daß die beschriebene Sichtschleifscheibe auch im Randbereich 2' transparent ist, wodurch insbesondere beim Kantenschleifen Vorteile erzielbar sind. Außerdem besitzt eine derartige Ausgestaltung den Vorteil, daß hierdurch die beschriebene Sichtschleifscheibe in vorteilhafter Weise auch als Trennscheibe einsetzbar ist.
In den Figuren 3 und 4 ist nun eine zweite Ausführungsform eines Trägerkörpers
2 für eine Sichtschleifscheibe dargestellt, welche in ihrem Grundaufbau mit demjenigen des Trägerkörpers 2 des ersten Ausführungsbeispiel übereinstimmt, sodaß gleiche oder einander entsprechende Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen und nicht näher beschrieben werden. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Ausführungsforrnen liegt - wie ein Vergleich der Figuren 1 und
3 ohne weiteres zeigt - in der Anordnung der Durchbrechungen 11. Die Durchbrechungen 11 sind in radial verlaufenden Gruppen 12 angeordnet, die azimutaler
Richtung voneinander beabstandet sind. Hierbei ist wiederum vorzugsweise vorgesehen, daß die Durchbrechungen 11 benachbarter radialer Gruppen - z.B. die Durchbrechungen 11 e-11h und 11 i-11 k der benachbarten radialen Gruppen 12a und 12b in radialer Richtung zueinander versetzt angeordnet sind. Dies bewirkt wiederum eine erhöhte Transparenz der rotierenden Sichtschleifscheibe, da durch die radial versetzte Anordnung der einzelnen Durchbrechungen 11, 11 e-11 h, 11 i-11 k das Entstehen von störenden undurchsichtigen Ringbereichen der rotierenden Sichtschleifscheibe verhindert wird.
Obwohl es grundsätzlich möglich ist, daß die Durchbrechungen 11, 11 e-11h, 11 i-11 k in den einzelnen radialen Gruppen 12, 12a, 12b weitgehend willkürlich angeordnet sind, wird aber aus Gründen einer besseren Transparenz der beschriebenen Sichtschleifscheibe sowie aus herstellungstechnischen Gründen bevorzugt, daß auch hier wiederum die einzelnen Durchbrechungen 11, 11 e-11h, 11 i-11k in zur Achse A des Trägerkörpers 2 konzentrischen Kreisringen angeordnet sind.
In den Figuren 5 und 6 ist eine dritte Ausführungsform eines Trägerkörpers 2 für eine Sichtschleifscheibe dargestellt, die in ihrem prinzipiellen Aufbau im wesentlichen mit dem Aufbau des Trägerkörpers 2 des zweiten Ausführungsbeispiel übereinstimmt. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Ausführungsformen besteht darin, daß beim Trägerkörper 2 des dritten Ausführungsbeispiels im Randbereich 2' des Trägerkörpers 2 keine nach außen geöffneten Durchbrechungen 11d angeordnet sind.
In den Figuren 7 und 8 ist ein drittes Ausführungsbeispiel eines Trägerkörpers 2 für eine Sichtschleifscheibe dargestellt, der in seinem Grundaufbau wiederum den Trägerkörper 2 der vorangehenden Ausführungsbeispielen entspricht, so daß gleiche oder einander entsprechende Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen und nicht mehr beschrieben werden. Der wesentliche Unterschied zwischen den vorab beschriebenen Trägerkörpern 2 und dem Trägerkörper 2 des
vierten Ausführungsbeispiels besteht darin, daß die Durchbrechungen 11 zwar in vom Inneren zum Außenrand 2' des Trägerkörpers hin verlaufenden Gruppen zusammengefaßt sind, daß diese einzelnen Gruppen 13, 13a, 13b aber nicht radial, sondern gekrümmt nach außen verlaufen.
5

Claims (10)

Schutzansprüche
1. Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe, die einen durch zwei Scheibenflächen (2a, 2b) begrenzten Trägerkörper (2) aufweist, wobei an mindestens einer der Scheibenflächen (2a, 2b) in einem Beschichtungsbereich (3) eine Schleifmittelschicht aufbringbar ist, und bei der im Trägerkörper (2) Durchblicksöffnungen angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchblicksöffnungen (10) als relativ kleine Durchbrechungen (11, 11a-11 k) des Trägerkörpers (2) der Trägerscheibe (1) ausgebildet sind.
2. Trägerscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese Durchbrechungen (11) jeweils eine Größe aufweisen, die kleiner als ungefähr 25 % der radialen Erstreckung (D) des Beschichtungsbereichs (3) des Trägerkörpers (2) der Trägerscheibe (1) sind.
3. Trägerscheibe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Anzahl der Durchbrechungen (11, 11a, 11b, 11c) des Trägerkörpers (2) in einem zu einer Mittelachse (A) des Trägerkörpers (2) im wesentlichen konzentrischen Kreisring angeordnet sind.
4. Trägerscheibe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei benachbarte Durchbrechungen (11a, 11b) eines Kreisringes in azimutaler Richtung zueinander beabstandet angeordnet sind, daß zwischen diese beiden benachbarten Durchbrechungen (11a, 11b) des einen Kreisrings mindestens eine Durchbrechung (11c) eines sich in radialer Richtung anschließenden weiteren konzentrischen Kreisringes angeordnet ist.
-10-
5. Trägerscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Anzahl von Durchbrechungen (11,11 e-11 k) in radial verlaufenden Gruppen (12, 12a, 12b) zusammengefaßt im Trägerkörper (2) angeordnet sind.
6. Trägerscheibe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß radial benachbart liegenden Durchbrechungen (11d-11h) einer radialen Gruppe (12a) in radialer Richtung versetzt zu den Durchbrechungen (11j-11k) der in azimutaler Richtung benachbarten Gruppe (12b) angeordnet sind.
7. Trägerscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Anzahl der Durchbrechungen (11) des Trägerkörpers (2) in gekrümmt nach außen verlaufenden Gruppen (13, 13a, 13b) zusammengefaßt im Trägerkörper (2) angeordnet sind.
8. Trägerscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (2) in seinem Randbereich (21) nach außen offene Durchbrechungen (11 d) aufweist.
9. Trägerscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Durchbrechungen (11, 11 a-11 k) im wesentlichen kreisförmig, oval oder polygonal ausgebildet ist.
10. Sichtschleifscheibe, gekennzeichnet durch eine Trägerscheibe (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche.
DE29802791U 1998-02-18 1998-02-18 Trägerscheibe für eine Sichtschleifscheibe Expired - Lifetime DE29802791U1 (de)

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