DE29802717U1 - Teleskopisch ausfahrbarer Fuß für eine höhenverstellbare Platte - Google Patents
Teleskopisch ausfahrbarer Fuß für eine höhenverstellbare PlatteInfo
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Description
GHPL-INQ. R-C. SROKA DR. H. FEDER
Patentanwälte Dominfranerstr. 37,40545 D
Unsere Akte 98-20-10 16. Februar 1998
Protoned B.V.
Assumburg 73
NL-1081 Amsterdam (Niederlande)
Teleskopisch ausfahrbarer Fuss für eine höhenverstellbare Platte
Die vorliegende Erfindung betrifft einen teleskopisch ausfahrbaren
Fuss für eine höhenverstellbare Platte, insbesondere einen Tisch mit mehreren gleichen Füssen, die unterhalb
der Tischplatte angebracht sind. Der Fuss umfasst ein Aussenrohr, in dem ein Kern verschiebbar angeordnet ist.
Zum Führen des Kerns im Aussenrohr ist mindestens eine Führungshülse vorgesehen.
Aus der DE-A-42 27 844 ist eine Höhenverstellvorrichtung für Arbeitsplatten bekannt, wo unter einer Arbeitsplatte
zwei Hubsäulen positioniert sind, die auf einer gemeinsamen festen Konsole stehen. Zuunterst an jeder Hubsäule ist je
eine Zahnriemenscheibe vorhanden, die gemeinsam von einem umlaufenden Zahnriemen angetrieben werden. Mit den Zahnriemenscheiben
steht jeweils eine Spindel im Innern der betreffenden Hubsäule in Verbindung. Bei Drehung der Spindel
wird die Hubsäule entsprechend auf- oder abwärts bewegt. Diese einfache und funktionstüchtige Anordnung weist den
Nachteil auf, dass sie nicht einsetzbar ist, wenn die Tischfüsse zugleich als Standbeine und Hubsäulen fungieren
sollen.
In der CH-A-669 502 wird eine höhenverstellbare Pultplatte offenbart. Hier ist zum Ein- bzw. Ausfahren der Standbeine
eine umlaufende Kette vorgesehen, die an allen Kettenrädern
angreift, welche oben an den Beinen - unmittelbar unterhalb der Pultplatte - angebaut sind. Die Kettenräder stehen mit
Spindeln in Verbindung, welche die im Querschnitt quadratischen Füsse in einer Führung teleskopisch ein- oder ausfahren.
Durch die eckige Form der Füsse wird verhindert, dass sich die Füsse bei rotierenden Spindeln mitdrehen. Für im
Querschnitt runde Füsse, die nicht durch Querstreben miteinander verbunden sind, ist aber diese Konstruktion nicht
geeignet. Eine ähnliche Ausführung wird in der US-A-5 088 421 vorgeschlagen, wo die Tischfüsse ebenfalls einen
quadratischen Querschnitt haben und zudem noch jeweils zwei Füsse durch eine Seitenwand miteinander verbunden sind.
Aus dem DE-U-296 17 926 ist ein teleskopisch ausfahrbarer Fuss bekannt, der ein Aussenrohr umfasst, innerhalb dessen
ein Führungsring fest angeordnet ist. Ein Hubrohr mit eingesetzter Gewindebuchse gleitet drehgesichert durch den
Führungsring und wird durch eine sich im Fuss axial erstreckende Gewindespindel aus- und eingefahren. Die Gewindespindel
ist mit einem Zahnkranz oder einer Zahnriemenscheibe verbunden, die mit einem angetriebenen Übertragungsmittel
- in Form einer Kette oder eines Zahnriemens in Eingriff steht. Derartige ausfahrbare Füsse - wie auch
die zuvor beschriebenen - weisen den Nachteil auf, dass zur Höhenverstellung mittels einer Kette oder eines Zahnriemens
eine Spindel im Innern der Füsse gedreht werden muss.
In der US-A-3 145 669 ist ein teleskopisch ausfahrbarer Fuss mit einem Aussenrohr und einem Innenrohr beschrieben,
bei dem durch Drehen des Aussenrohrs ein mit einem Innengewinde versehener Konus auf einer Gewindespindel verstellt
wird. Die Gewindespindel und ein weiterer auf die Gewindespindel geschraubter Konus sind drehsicher mit dem Innenrohr
verbunden. Zwischen den beiden Konen ist ein Expansionsring angeordnet, der nach aussen gedrückt wird, wenn
die beiden Konen aufeinanderzubewegt werden. Dadurch wird
das Innenrohr, das ansonsten im Aussenrohr verschiebbar ist, arretiert. Der offenbarte Fuss benötigt zwar weder
Kette noch Zahnriemen für den Spindelantrieb, doch die eigentliche Höhenverstellung erfolgt von Hand und nicht
durch die Gewindespindel.
Die bis dato bekannten Konstruktionen von teleskopisch ausfahrbaren
Füssen der gattungsgemässen Art haben allesamt den Nachteil, dass sie nur über einen relativ komplizierten
Mechanismus mit Kette oder Zahnriemen oder dann von Hand höhenverstellbar sind. Der hiesigen Erfindung liegt daher
das Problem zugrunde, einen mittels einer Gewindespindel teleskopisch ausfahrbaren Fuss vorzuschlagen, der für die
Höhenverstellung weder Kette noch Zahnriemen benötigt.
Der erfindungsgemässe Fuss, welcher insbesondere als Tischfuss
dienen kann, weist ein Aussenrohr auf, in dem eine mit diesem drehfest verbundene Gewindebuchse angeordnet ist. Im
Aussenrohr ist im weiteren ein Kern mit einer Gewindespindel verschiebbar angeordnet, wobei, mindestens eine Führungshülse
zum Führen des Kerns im Aussenrohr vorgesehen ist. Die Gewindespindel greift in die Gewindebuchse ein, so
dass der Kern beim Drehen des Aussenrohrs je nach Drehrichtung aus- oder eingefahren wird. Der Kern ist so ausgebil-
det, dass er direkt oder indirekt drehfest mit einer Platte verbunden werden kann.
Dank der Erfindung steht nun ein teleskopisch ausfahrbarer Fuss zur Verfügung, der mechanisch einfach aufgebaut ist
und für die Höhenverstellung mittels einer Gewindespindel weder Kette noch Zahnriemen benötigt. Da während der Verwendung
als Fuss für eine höhenverstellbare Platte von aussen praktisch nur eine geschlossene Zylinderfläche zugänglieh
ist, ist er auch weniger defektanfällig als die bisher
bekannten teleskopisch ausfahrbaren Füsse. Ausserdem ist er einfacher an der Platte montierbar, da weder Kette noch
Zahnriemen noch eine separate Antriebsvorrichtung installiert werden müssen.
Anhand der beiliegenden Zeichnungen erfolgt nachstehend die detaillierte Beschreibung eines Ausführungsbeispiels des
erfindungsgemässen teleskopisch ausfahrbaren Fusses. Es
zeigen:
Figur 1: einen teleskopisch ausfahrbaren Fuss in maximaler
Höhe in Perspektivdarstellung;
Figur 2: den Fuss gemäss Figur 1 im Vertikalschnitt mit
punktiert angedeutetem Plattenträgerelement;
Figur 3: den Fuss in minimaler Höhe im Vertikalschnitt;
Figur 4: die verschiedenen Einzelteile des Fusses in
Perspektivdarstellung; und
• ♦ · ft · ·
Figuren 5A bis 5G: die Montagefolge des Fusses.
Der teleskopisch ausfahrbare Fuss umfasst ein Aussenrohr 20, in dem ein Kern 10 verschiebbar angeordnet ist. Das Aussenrohr
20 ist kreiszylinderförmig und weist an seinem unteren Ende zwei einander gegenüberliegende, nach innen ragende
Lappen 21 auf, die durch Stanzen und Biegen von Rohrwandteilen nach innen erzeugt werden. Ein Sockel 3 0 ist unten am
und teilweise im Aussenrohr 20 angebracht. Der Sockel 30 umfasst einen Trägerteil 32 und eine Gewindebuchse 31, die im
Aussenrohr 20 axial angeordnet ist. Das Aussenrohr 20 stützt sich auf einer Aufsetzflache des Trägerteils 32 ab und die
Lappen 21 greifen unter Vorsprünge 321 an einer inneren Wand 323 des Trägerteils 32. Das untere Ende des Aussenrohrs 20
ist so zwischen den Vorsprüngen 321, der Aufsetzfläche und
einer äusseren Wand 324 des Trägerteils 32 festgeklemmt. Die offenen Bereiche zwischen der inneren Wand 323 und der äusseren
Wand 324, die durch Stege 325 miteinander verbunden sind, ermöglichen ein Loslösen des Sockels 30 vom Aussenrohr
20 durch Drücken der Lappen 21 nach aussen. Der Trägerteil 32 umfasst im weiteren einen über Stege 326 mit der inneren
Wand 323 verbundenen Schaftteil 327, an dessen oberem Ende die Gewindebuchse 31 angeordnet ist. Der Sockel 30 liegt mit
einer glatten Bodenauflagefläche 322 auf dem Boden auf und
ist auch unter Belastung gegenüber diesem drehbar.
Der Kern 10 weist eine tragende Struktur aus mehreren Vertikalwänden
12 und dazu senkrecht stehenden Horizontalscheiben 13 auf. An der untersten Horizontalscheibe 13 ist
eine axial nach unten ragende Gewindespindel 11 angebracht,
die in die Gewindebuchse 31 des Sockels 30 eingreift. Auf die untere Stirnfläche der Gewindespindel 11 ist mittels
einer Schraube 4 eine Scheibe 5 geschraubt, die durch Anschlagen an der Gewindebuchse 31 das Ausfahren des Kerns
begrenzt. Zum Führen des Kerns 10 im Aussenrohr 20 sind eine untere Führungshülse 50 und eine obere Führungshülse
40 vorgesehen, die bezüglich des Aussenrohrs 20 verschiebbar sind. Die untere Führungshülse 50 wird durch zwei
gegenüberliegende Nasen 14 am Kern 10 drehfest gehalten.
Die obere Führungshülse 40 weist zwei nach innen ragende Vorsprünge 42 auf, mit denen sie auf einer Auflagefläche
des Kerns 10 aufliegt. Eine Skala 41 zur Anzeige der jeweiligen Fusshöhe ist an der oberen Führungshülse 40 so angeordnet,
dass der obere Rand des Aussenrohrs 20 die jeweilige Fusshöhe anzeigt.
Ein Lagerteller 1 zur Aufnahme eines an einer Platte befestigten Plattenträgerelements 2 ist mittels einer Schraube
3 auf den Kern 10 geschraubt, so dass die obere Führungshülse 40 durch diesen Lagerteller 1 und den Kern 10 festgeklemmt
wird.
Die Höhenverstellung des Fusses erfolgt durch Drehen am Aussenrohr 20, wobei der Sockel 3 0 mitgedreht wird und die
Gewindebuchse 31 den Kern 10 mit der Gewindespindel 11 je nach Drehrichtung aus- oder einfährt.
Bei der Montage des Fusses - ausgehend von den in Figur 4 dargestellten Einzelteilen - wird in einem ersten Schritt
das Aussenrohr 20 auf den Sockel 30 geklemmt (Figur 5A).
Dann werden die untere Führungshülse 50 (Figur 5B) und die
obere Führungshülse 40 (Figur 5C) auf den Kern 10 aufgesetzt. Der Kern 10 mit den Führungshülsen 40,50 wird in der
Folge in das Aussenrohr 20 eingeführt (Figur 5D) und die Gewindespindel 11 in die Gewindebuchse 31 eingeschraubt
(Figur 5E). Hierauf wird der Lagerteller 1 mittels der Schraube 3 auf den Kern 10 (Figur 5F) und die Scheibe 5
mittels der Schraube 4 auf die untere Stirnfläche der Gewindespindel 11 (Figur 5G) geschraubt. Bei der beschriebenen
Montagefolge können selbstverständlich einzelne Schritte untereinander ausgetauscht werden.
Zum vorbeschriebenen teleskopisch ausfahrbaren Fuss ist eine konstruktive Variation realisierbar, wonach anstelle
der drehfest am Kern 10 angebrachten unteren Führungshülse 50 auch eine drehfest mit dem Aussenrohr 2 0 verbundene Führungshülse
- beispielsweise etwa in der Mitte des Aussenrohrs 20 - angeordnet sein kann.
Claims (8)
1. Teleskopisch ausfahrbarer Fuss für eine höhenverstellbare Platte, insbesondere an einem Tisch, mit:
a) einem Aussenrohr (20),
b) einem darin verschiebbar angeordneten Kern (10), und
c) mindestens einer Führungshülse (40,50) zum Führen des Kerns (10) im Aussenrohr (20), dadurch gekennzeichnet,
dass
d) innerhalb des Aussenrohrs (20) eine mit diesem drehfest
verbundene Gewindebuchse (31) angeordnet ist,
e) der Kern (10) eine Gewindespindel (11) aufweist, die in die Gewindebuchse (31) eingreift, so dass er beim Drehen
des Aussenrohrs (20) je nach Drehrichtung ausgefahren oder eingefahren wird, und
f) der Kern (10) dazu bestimmt ist, direkt oder indirekt drehfest mit einer Platte verbunden zu werden.
2. Fuss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass,
a) der Kern (10) mit einer oberen Führungshülse (40) und einer unteren Führungshülse (50) drehfest verbunden ist
und
b) das Aussenrohr (20) bezüglich der beiden Führungshülsen
(40,50) drehbar ist.
3. Fuss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , dass
a) die Gewindebuchse (31) an einem Sockel (30) mit einem
Trägerteil (32) angeordnet ist, wobei der Trägerteil
(32) aufweist:
b) eine Aufsetzfläche, auf der sich das Aussenrohr (20) abstützt,
c) Mittel (321) zum Festhalten am Aussenrohr (20), und
d) eine als Gleitfläche ausgebildete Bodenauflagefläche
(322) .
4. Fuss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet. dass
a) am einen Ende der Gewindespindel (11) ein Anschlag angeordnet ist, der durch Anschlagen an der Gewindebuchse
(31) das Ausfahren des Kerns (10) begrenzt, wobei b) der Anschlag durch eine auf die entsprechende Stirnfläche
der Gewindespindel (11) aufgeschraubte Scheibe (5) gebildet sein kann.
5. Fuss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , dass
a) am oberen Ende des Kerns (10) ein Mittel zur Befestigung einer Platte angeordnet ist, wobei
b) dieses Mittel ein von oben auf den Kern (10) geschraubter Lagerteller (1) zur Aufnahme eines an der Platte
befestigten Plattentragerelements (2) umfassen kann.
6. Fuss nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet. dass die obere Führungshülse (40) mindestens
einen nach innen ragenden Vorsprung (42) aufweist, mit dem sie auf einer Auflagefläche des Kerns (10) aufliegt
.
7. Fuss nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet . dass die obere Führungshülse (40) durch das Mittel
zur Befestigung einer Platte und den Kern (10) fest-
- &iacgr;&ogr; -
geklemmt ist.
8. Fuss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet. dass
a) ein Mittel (41) zur Anzeige der jeweiligen Fusshöhe vorhanden ist, wobei
b) dieses Mittel an der oberen Führungshülse (40) so angeordnet sein kann, dass der obere Rand des Aussenrohrs
(20) die jeweilige Fusshöhe anzeigt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29802717U DE29802717U1 (de) | 1998-02-17 | 1998-02-17 | Teleskopisch ausfahrbarer Fuß für eine höhenverstellbare Platte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29802717U DE29802717U1 (de) | 1998-02-17 | 1998-02-17 | Teleskopisch ausfahrbarer Fuß für eine höhenverstellbare Platte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29802717U1 true DE29802717U1 (de) | 1998-04-09 |
Family
ID=8052789
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29802717U Expired - Lifetime DE29802717U1 (de) | 1998-02-17 | 1998-02-17 | Teleskopisch ausfahrbarer Fuß für eine höhenverstellbare Platte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29802717U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102024206642A1 (de) * | 2024-07-15 | 2026-01-15 | Stellantis Auto Sas | Druckstück und stromschienenverbindung |
-
1998
- 1998-02-17 DE DE29802717U patent/DE29802717U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
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|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: FEHLBAUM & CO., CH Free format text: FORMER OWNER: PROTONED B.V., AMSTERDAM, NL Effective date: 19990601 |
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Effective date: 20010627 |
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