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DE29801202U1 - Post-pylorische Nahrungszufuhrschläuche - Google Patents

Post-pylorische Nahrungszufuhrschläuche

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DE29801202U1
DE29801202U1 DE29801202U DE29801202U DE29801202U1 DE 29801202 U1 DE29801202 U1 DE 29801202U1 DE 29801202 U DE29801202 U DE 29801202U DE 29801202 U DE29801202 U DE 29801202U DE 29801202 U1 DE29801202 U1 DE 29801202U1
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DE
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balloon
stylet
feeding
stomach
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DE29801202U
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Novartis Nutrition AG
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Publication date
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Description

POST-PYLORISCHE NAHRUNGSZUFUHRSCHLÄUCHE
Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein enterale Nahrungszufuhrschläuche, die zum gastrointestinalen Zuführen von Nahrung für Patienten verwendet werden, die nicht in der Lage sind, in normaler Weise durch den Mund, den Rachen und den Magen Nahrungsmittel zu schlucken und zu verdauen. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung Verbesserungen der chirurgischen Plazierung und Intubation von jejunalen Nahrungszufuhrschläuchen.
Die Verwendung von enteralen Nahrungszufuhrschläuchen, die einem Patienten seinen Nahrungsbedarf direkt in den Magen oder zu einer anderen Stelle im Verdauungstrakt zuführen, ist häufig erforderlich, wenn der Patient aus dem einen oder anderen Grund nicht schlucken kann, wenn er nicht in der Lage ist, sein oder ihre Nahrungsmittel zu kauen, oder wenn er oder sie nicht in der Lage ist, ausreichend Nahrungsmittel zu sich zu nehmen, um den Kalorienbedarf des Körpers zu befriedigen. Patienten mit Verbrennungen, solche, die chronisch krank sind, solche, die durch die Alzheimer-Krankheit beeinträchtigt sind, und Krebspatienten sind primäre Beispiele dieses Personenkreises. Beim enteralen Zuführen von Nahrungsmitteln wird üblicherweise ein nasogastrischer Schlauch verwendet, um die flüssigen Nahrungsmittelprodukte durch den Nasenhohlraum und die Pharayrx direkt in den Magen zu überführen.
Gastrostomieschläuche können entweder durch chirurgische Erzeugung einer Ostomie plaziert werden, während der Patient sich unter Vollnarkose befindet, oder mittels perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG), welche eine nicht-invasive Erzeugung einer Öffnung oder eines Stomas im Magen durch die Abdominalwand vorsieht. Das Endoskop wird den Rachen hinuntergeschoben, bis sein vorderes Ende bzw. Terminus das Innere des Magens kontaktiert. Eine Nadel mit einem Stilett wird in die Magenwand eingeführt, bis sie durch sie hindurchtritt. Das Stilett der Nadel wird zurückgezogen und ein Führungsdraht wird durch die Kanüle der Nadel eingeführt.
Unter Verwendung eines Endoskops wird das Ende des Führungsdrahts ergriffen und durch den Rachen nach oben gezogen. Ein permanenter oder primärer Gastrostomieschlauch wird daraufhin mit seinem Terminus innerhalb des Magens derart plaziert, daß eine direkte enterale Nahrungszufuhrleitung zum gastrischen System des Patienten gebildet wird. Es liegen jedoch häufig Umstände vor, unter welchen es bevorzugt ist, den Nahrungsbedarf des Patienten in Form einer flüssigen Formel dem jejunalen Abschnitt des Dünndarms anstelle dem Magen zuzuleiten. Einige Patienten haben jedoch das Problem, wenn sie direkt in den Magen mit Nahrung versorgt werden, daß ein Problem auftritt, das als Rückfluß bekannt ist. Beim Rückfluß werden dann verdaute gastrische Reste aus dem Magen heraus nach oben und in die Speiseröhre hineingebrochen bzw. ausgestoßen. Chronisch Kranke oder bettlägerige Patienten, die nicht in der Lage sind, normal zu schlucken, können den gastrischen Rückfluß unbeabsichtigt in die Lungen inhalieren, was zu einer Asphyxiation oder Pneumonia bzw. Lungenentzündung führt. Außerdem kann der
Schlauch selbst aus dem Magen gedrängt werden. Diese Situationen erfordern insbesondere eine jejunale Zufuhr der Nahrungsmittelformel .
Unter diesen Umständen wurde ermittelt, daß eine wirkungsvollere Nahrungsmittelzufuhr erzielt werden kann, wenn der Zufuhrschlauch durch den pylorischen Bereich geleitet und die Formel direkt in den Dünndarm des Patienten anstatt in seinen Magen geleitet wird. Außerdem wurde festgestellt, daß dann, wenn der Zufuhrschlauch derart installiert wird, daß das distale Ende hinter bzw. stromab vom pylorischen Ventil des Patienten zu liegen kommt, die Neigung, daß der Schlauch die Speiseröhre hinauf rückgestoßen wird, signifikant reduziert ist.
Der jejunale Nahrungszufuhrschlauch (im folgenden der Kürze halber auch Zufuhrschlauch genannt) wird entweder durch eine chirurgisch erzeugte Ostomie oder durch die Nasopharynxal-Passage eingeleitet und durchsetzt den Magen, den Pylorus und tritt daraufhin in den Dünndarm, das Duodenum und das Jejunum ein. Wenn der Patient in Vollnarkose liegt, führt der Chirurg üblicherweise das distale Ende des Schlauchs durch eine Ostomie zum Jejunum. Die schmierige und schlüpfrige Umgebung des unteren Abdomen führt jedoch dazu, daß das Ergreifen und Manipulieren des im übrigen glatten und flexiblen Schlauchs beträchtlich erschwert wird.
Das US-Patent Nr. 5 098 378, erteilt für Piontek et al., offenbart und beansprucht einen Gastrostomie-Austauschschlauch zum jejunalen Nahrungszufuhren, bei welchem eine ausdehnbare Komponente des Schlauchs an seinem distalen Ende lokalisiert ist.
Durch einen Fluid-Durchfluftkanal geleitetes Fluid tritt in die erweiterbare Komponente ein und bläst sie ähnlich wie einen Ballon auf. Auf diese Weise werden der Ballon und eine benachbarte Haltevorrichtung gegen die Wand des Magens gepreßt, wodurch der Zufuhrschlauch im Stoma festgelegt wird.
Das US-Patent Nr. 5 152 756, erteilt für Quinn et al., offenbart einen verbesserten enteralen Zufuhrschlauch, bei welchem ein birnenförmiges Erweiterungselement am distalen Ende des Zufuhrschlauchs angebracht ist. Die Erweiterung besteht aus einem Schaftabschnitt, der über das Ende des Schlauchs parallel zu seiner Achse vorsteht und an seinem Ende eine große sphärische Spitze bildet. Auf diese Weise kann die Schafterweiterung bzw. -Verlängerung problemloser durch Pinzetten für eine chirurgische Plazierung ergriffen werden.
Das US-Patent Nr. 5 100 384, erteilt für McBrian et al., offenbart eine Vorrichtung zur perkutanen Intubation, bei welcher der Zufuhrschlauch ein aufblasbares Lumen umfaßt, das sich erweitert, wenn ein in Wasser anschwellendes Schaummaterial, das darin enthalten ist, Wasser von dem gastrointestinalen Hohlraum nach der Intubation absorbiert. Ein Draht oder eine Fadenschlinge bzw. eine Nahtmaterialschlinge ist am Abschlußende des Zufuhrschlauchlumens zur Befestigung an einem Draht angeordnet, der zum Ziehen des Schlauchs durch die Speiseröhre und Magen während der Intubationsprozedur verwendet wird.
Das US-Patent Nr. 5 037 387, erteilt für Quinn et al., offenbart ein Verfahren zum Positionieren eines enteralen Nahrungszufuhrschlauchs innerhalb des Körpers eines Patienten und einen
Schlauch zur Verwendung mit diesem, aufweisend einen flexiblen Polyurethanschlauch und einen starren Schaftabschnitt am distalen Ende von diesem, der einen Auslaß bildet, aus welchem Nahrungsmittelf luid herausströmt. Der Schaft selbst endet in einer kugelförmigen Spitze oder einem Ring, die bzw. der die Möglichkeit eines Durchstoßens des Gastrointestinaltrakts verhindert, wenn der enterale Nahrungszufuhrschlauch gezogen wird.
Keiner dieser Gastrostomieschläuche gemäß dem Stand der Technik bildet ein einfaches und wirksames Mittel, um den Chirurgen in die Lage zu versetzen, das Ende des Schlauchs innerhalb des Jejunums rasch und sicher zu plazieren. Darüber hinaus erlaubt keines der Verfahren oder Vorrichtung gemäß dem Stand der Technik dem Chirurgen, das distale Ende des Nahrungszufuhrschlauchs sicher zu lokalisieren und zu ergreifen,· ohne für die Organwände und die Faszia eine Verletzungsgefahr darzustellen. Durch nichts wird ein Mittel vorgeschlagen, durch welches ungeachtet der schlüpfrigen und schmierigen Umgebung des Gastrointestinaltrakts der Schlauch fest ergriffen und in das Jejunum geleitet werden kann, ohne die Gefahr, innerhalb des pylorischen Ventils oder des Duodenums hängenzubleiben.
Die vorliegende Erfindung betrifft einen verbesserten jejunalen Nahrungszufuhrschlauch, bei welchem das distale Ende ein Stilett mit einem aufblasbaren Ballon aufweist, der an ihm befestigt ist und während der Intubation erweitert werden kann. Der Ballon setzt den Chirurgen durch eine Laparotomie in die Lage, den Schlauch abzutasten bzw. zu betasten, wenn er innerhalb des Magens oder des Dünndarms plaziert wird, und zwar durch das Gewebe dieser Organe, und er setzt den Chirurgen in die Lage,
das distale Ende innerhalb des Dünndarms problemlos zu positionieren. Sobald er plaziert ist, wird der Ballon entleert, so daß eine geringe Gefahr besteht, daß der Dünndarm verstopft wird oder eine andere Verletzung verursacht wird.
Die vorliegende Erfindung stellt demnach eine Vorrichtung zum Plazieren eines intestinalen Schlauchs bereit, aufweisend:
a. einen Schlauch mit einem einzigen Lumen mit einem proximalen und einem distalen offenen Ende, und
b. ein an seinem proximalen Ende angeordnetes Absperrventil und einen aufblasbaren Ballon, der an seinem distalen Ende angeordnet ist und in offener Verbindung mit dem Schlauch mit einem einzigen Lumen steht.
Bereitgestellt wird außerdem ein Verfahren zum Plazieren einer Spitze eines intestinalen Mahrungszufuhrschlauchs mit einem oder mehreren Lumina innerhalb des Dünndarms eines menschlichen Patienten, aufweisend:
a. Einführen einer intestinalen Plazierungsvorrichtung, die einen Schlauch mit einem einzigen Lumen mit einem proximalen und einem distalen Ende aufweist, wobei ein Absperrventil an seinem proximalen Ende angeordnet ist, und wobei ein aufblasbarer Ballon an dem distalen Ende des Schlauchs mit einem einzigen Lumen und in offener Verbindung mit diesem angeordnet ist, wobei der Schlauch innerhalb eines Lumens des Zufuhrschlauchs derart plaziert wird, daß das distale Ende der intestinalen Plazierungsvorrichtung aus dem distalen Ende des Nahungszufuhrschlauchs vorsteht,
b. Aufblasen des Ballons,
c. manuelles Ergreifen des Dünndarms des Patienten proximal zu dem aufgeblasenen Schlauch, während der intestinale Nahrungszufuhrschlauch innerhalb des Dünndarms des Patienten bewegt wird,
d. manuelles Plazieren des Ballons und des intestinalen Nahrungszufuhrschlauch an einer geeigneten Stelle innerhalb des Dünndarms,
e. Entleeren des aufgeblasenen Ballons, und
f. Entfernen der intestinalen Plazierungsvorrichtung aus dem intestinalen Nahrungszufuhrschlauch.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen beispielhaft näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Plazieren eines jejunalen Nahrungszufuhrschlauchs,
Fig. 2 eine Ansicht der Vorrichtung innerhalb eines jejunalen Nahrungszufuhrschlauchs bei nicht aufgeblasenem Stilett, und
Fig. 3 eine Ansicht der Vorrichtung innerhalb eines jejunalen Nahrungszufuhrschlauchs bei aufgeblasenem Stilett.
Die vorliegende Erfindung betrifft einen verbesserten postpylorischen Nahrungszufuhrschlauch (im folgenden auch der Einfachheit halber als Zufuhrschlauch bezeichnet), der aus einer Vorrichtung besteht bzw. eine derartige umfaßt, die vorliegend als Stilett bezeichnet wird und dazu dient, die chirurgische transgastrische Laparotomie-Plazierung des Zufuhrschlauchs derart zu fördern, daß die Zufuhrspitze des Schlauchs in dem Dünndarm positioniert wird. Dieser Beitrag zur Positionierung wird bereitgestellt, indem ein aufgeblasener Ballon an der Spitze des Zufuhrschlauchs derart vorübergehend aufgeblasen bzw.
erweitert wird, daß der Chirurg die Spitze manuell ertasten kann und sie postpylorisch mit einem Ausmaß manipulieren kann, das durch die Länge des Schlauchs bereitgestellt wird. Einige Vorrichtungen, die aktuell auf dem Markt zur Verfugung stehen, weisen dauerhaft angebrachte Ballons auf, die in ähnlicher Weise verwendet werden. Diese Ballons verbleiben jedoch für Haltezwecke derart aufgeblasen, daß der Schlauch an der Wand des Magens oder einer anderen gastrointestinalen Oberfläche fixiert bleibt.
Die Vorrichtung besteht aus einem Schlauch mit einem einzigen Lumen mit einem aufblasbaren Ballon innerhalb eines Stiletts an einem Ende und einem Absperrventil am anderen Ende. Das Schlauchmaterial selbst ist ausreichend steif, um die Plazierung des Stiletts das Lumen eines Zufuhrschlauchs hinunter zu ermöglichen, indem es ausgehend vom Anschlußende des Nahrungszufuhrschlauchs vorgeschoben wird. Wenn die Spitze des Stiletts über das Ende des Zufuhrschlauchs hinaus vorgeschoben worden ist, kann der Ballon unter Verwendung einer Spritze oder einer Luft/Wasserpumpenvorrichtung durch das Absperrventil aufgeblasen werden, das daraufhin geschlossen wird, um den Ballon aufgeblasen zu halten. Ein sanfter Zug kann auf das Stilett ausgeübt werden, um den Ballon an der Spitze des Zufuhrschlauchs zu positionieren. Das Ende des Zufuhrschlauchs kann dadurch durch Ertasten des Ballons lokalisiert werden.
Die Verwendung einer entfernbaren Vorrichtung für das Positionieren des Zufuhrschlauchs gestattet es, daß der Zufuhrschlauch einen größeren Innendurchmesser für den Fluiddurchsatz aufweisen kann, da die Notwendigkeit für ein zweites Volumen
(Aufblaskanal) zum Aufblasen des Ballons entfällt. Dies ist von Vorteil, weil der Zufuhrschlauch in geringerem Ausmaß einer Verstopfungsgefahr unterliegt und keine Notwendigkeit besteht, einen Ballonaufblaskanal bereitzustellen bzw. beizubehalten.
Im Gebrauch wird der Patient anästhesiert und eine chirurgische Laparotomie wird durchgeführt, wie auf diesem Gebiet der Technik bzw.- Chirurgie bekannt. Das Ballon-Stilett und der jejunale Zufuhrschlauch gemäß der vorliegenden Erfindung werden mit einem pharmazeutisch verträglichen wasserlöslichen Schmiermittel geschmiert, und das Stilett wird in den Magen über die Gastrostomie eingeführt. Sobald der Schlauch sich im Magen befindet, werden die distale Spitze und das Stilett durch den Chirurgen ergriffen und manuell durch den Magen über den Pylorus hinaus und in das Duodenum geleitet. Der Stilett-Ballon wird daraufhin mit ungefähr 4,0 cm Wasser aufgeblasen, das von einer Spritze eingeblasen wird, die in das Absperrventil am oberen Ende des Zufuhrschlauchs eingesetzt wird.
Der Chirurg vermag daraufhin, das Stilett zu manipulieren, indem er den aufgeblasenen Schlauch ergreift und die Zufuhrschlauchspitze bewegt und sie im distalen Duodenum oder im proximalen Jejunum des Dünndarms positioniert. Sobald die Spitze derart positioniert ist, kann der Ballon entleert werden und das Stilett kann entfernt werden.
Wie in Fig.l gezeigt, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 zum Plazieren eines jejunalen Nahrungszufuhrschlauchs einen halbflexiblen Schlauch 4 mit einem Lumen auf, der aus einem halbstarren PVC-Kunststoff oder einem anderen derartigen Mate-
rial besteht, einen aufblasbaren Ballon 6, dessen Lumen sich an dasjenige des Schlauchs 4 anschließt und am distalen Ende 8 des Schlauchs angebracht ist, am proximalen oder am gegenüberliegenden Ende des Schlauchs 9 ein Absperrventil 12 aus klarem starren Kunststoff mit einer zentralen Bohrung 14, innerhalb welcher der flexible Schlauch 4 eingesetzt ist, wobei das Lumen der Bohrung 14 des Absperrventils 12 daraufhin in dasjenige des Schlauchs 4 und des Ballons 6 übergeht, wodurch zu diesem Zugriff geschaffen ist.
In Fig. 2 ist die Vorrichtung 2 zum Plazieren des intestinalen Schlauchs im Querschnitt innerhalb eines interstitiellen Zufuhrschlauchs 16 bei nicht-aufgeblasener Plazierungsstilettspitze 6 gezeigt. Der flexible Schlauchabschnitt 4 der Plazierungsvorrichtung 2 wird durch das Lumen des Zufuhrschlauchs 16 zugeführt, da der Durchmesser des Stiletts 6 und des halbflexiblen Schlauchs 4 geringer ist als derjenige des Zufuhrschlauchs. Das Stilett 6 wird anfänglich in einer der Öffnungen 2 0 des Doppel- oder Mehranschlußverteilers 2 2 eingeführt und über die Länge des Schlauchs 16 geschoben oder geschraubt, nachdem der Schlauch chirurgisch im Patienten plaziert wurde. Die Vorrichtung wird dort hindurchgeschoben, bis die aufblasbare Spitze 6 des Stiletts aus dem distalen Ende 24 des jejunalen Zufuhrschlauchs 16 vorsteht. Der Schlauch und das Stilett werden daraufhin innerhalb des Magens des .Patienten unter Verwendung einer Standardgastrostomie-Prozedur plaziert .
Fig. 3 zeigt die Vorrichtung 2 zum Plazieren des jejunalen Schlauchs gemäß der vorliegenden Erfindung im Querschnitt bei aufgeblasener aufblasbarer Stilettspitze 6. Eine Standard-
spritze 2 6 ist am Teil der Bohrung 14 des Luernaben-Absperrventils 12 angeschraubt oder angebracht, das sich am proximalen Ende des halbflexiblen Schlauchs 10 gemäß der vorliegenden Erfindung befindet. Ungefähr 4 cm3 Wasser (Luft oder ein anderes neutrales Gas oder eine Flüssigkeit erfüllen denselben Zweck) wird durch die Spritze durch das Absperrventil 12 durch das Lumen des Schlauchs 4 eingespritzt, bis es das Lumen des aufblasbaren Ballons 6 erreicht und ausfüllt. Durch das derartige Befüllen wird der Ballon 6 aufgeblasen bzw. erweitert und kann durch den Chirurgen innerhalb des Magens oder innerhalb des Dünndarms plaziert werden. Unter Verwendung des erweiterten Stiletts als Führung wird der intestinale Zufuhrschlauch innerhalb des Dünndarms geeignet plaziert. Sobald dies erfolgt ist, wird das Absperrventil 12 geöffnet, und der Kolbenabschnitt 30 der Spritze 26 wird zurückgezogen, wodurch das Wasser oder das Fluid aus dem aufgeblasenen Stilett 28 und durch den halbstarren Schlauch 4 abgezogen wird. Das Stilett ist nunmehr auf einen Durchmesser kleiner als derjenige des Lumens des jejunalen Zufuhrschlauchs 16 entleert, wodurch das vollständige Entfernen der Plazierungsvorrichtung aus diesem möglich ist.
Es wird bemerkt, daß in bezug auf die funktioneile Konstruktion des erfindungsgemäßen Plazierungsschlauchs Abwandlungen und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne die Funktion dieser Vorrichtung zu verändern, weshalb diese Abwandlungen und dergleichen in den Umfang der vorliegenden Erfindung fallen, die in den nachfolgenden Ansprüchen festgelegt ist.

Claims (4)

ANSPRUCHE
1. Vorrichtung zum Plazieren eines intestinalen Schlauchs, aufweisend:
a. einen Schlauch mit einem einzigen Lumen mit einem proximalen und einem distalen offenen Ende, und
b. ein Absperrventil, das am proximalen Ende davon angeordnet ist, und einen aufblasbaren Ballon, der am distalen Ende davon angeordnet ist und in offener Verbindung mit dem Schlauch mit dem einzigen Lumen steht.
2. Plazierungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Absperrventil vom Luernaben-Typ ist.
3. Plazierungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Plazierungsvorrichtung durch ein Lumen eines intestinalen Nahrungszuf uhrschlauchs vor oder nach dem Plazieren des Schlauchs innerhalb des Patienten in schraubender Weise eingeführt wird.
4. Plazierungsvorrichtung nach Anspruch 3, wobei der Ballon durch eine Spritze aufblasbar ist, die an einem Absperrventil am proximalen Ende des Schlauchs mit einzigem Lumen angebracht ist.
DE29801202U 1997-01-27 1998-01-26 Post-pylorische Nahrungszufuhrschläuche Expired - Lifetime DE29801202U1 (de)

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JP (1) JPH10211258A (de)
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