DE29801472U1 - Präparat zum Zubereiten eines Getränks - Google Patents
Präparat zum Zubereiten eines GetränksInfo
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Description
GRUNECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHAUSSER
ANWALTSSOZI ETAT
ANWALTSSOZIETÄT MAXIMILIANSTRASSE 58 D-80538 MÜNCHEN GERMANY
Anmelder:
BAD HEILBRUNNER REFORM-DIAET-ARZNEI GMBH & CO.
POSTFACH 40
83667 BAD HEILBRUNN RECHTSANWÄLTE
DR. HERMANN SCHWANHAUSSER
DR. HELMUT EICHMANN
GERHARD BARTH
OR. ULRICH BLUMENRÖDER, LLM.
CHRISTA NIKIAS-FALTER
DR. HELMUT EICHMANN
GERHARD BARTH
OR. ULRICH BLUMENRÖDER, LLM.
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EUROPEAN PATENT ATTORNEYS.
AUGUST GRÜNECKER
DR. HERMANN KINKELOEY
DR. WILFRIED STOCKMAIR (-1996)
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PETER H. JAKOB
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DIETMAR KUHL
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Die Neuerung bezieht sich auf ein Präparat zum Zubereiten oder Intensivieren eines
Getränks.
Fertigpräparate zum Zubereiten von Getränken liegen in unterschiedlichsten Formen
vor. Präparate jedoch, die bereits das zum Süßen des Getränks notwendige Süßungsmittel
enthalten, sind gegenwärtig lediglich als Brausetablette zum Herstellen von Kaltgetränken oder als Instantpulver oder Instantgranulat, das vom Benutzer
selbst dosiert werden muß, zur Herstellung von kalten und warmen Getränken bekannt.
Andererseits werden insbesondere Kräutertees oft mit Filterbeuteln bereitet und durch
Zugabe von Süßungsmittel wie beispielsweise losem Zucker, Würfelzucker oder
Honig, gesüßt. Somit sind zum Zubereiten des gesüßten Getränks zwei Präparate
erforderlich.
Durch die Zugabe des Süßungsmittels erfolgt keine Intensivierung des Aromas.
Wünscht der Verbraucher ein intensiver schmeckendes Getränk, so muß er entweder eine größere Anzahl Präparate, wie Teebeutel, verwenden oder das Getränk länger
ziehen lassen, was möglicherweise das Aussehen und den Geschmack unerwünscht
verändert.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Getränkepräparat zu
schaffen.
Die Aufgabe wird durch das im Anspruch 1 angegebene Präparat gelöst.
Da beim neuerungsgemäßen Präparat der Zucker bzw. das Süßungsmittel dazu verwendet
wird, eine feste Hülle zu schaffen, ist das neuerungsgemäße Präparat gut
handhabbar. Gleichzeitig wird der Kern aus Geschmackskonzentrat optimal gegen Verflüchtigung bzw. Verfälschung seines Aromas geschützt. Das neuerungsgemäße
Präparat muß lediglich in einem wässrigen Grundstoff, beispielsweise heißem Wasser
oder Milch aufgelöst werden, damit es seine Wirkung entfaltet, d.h ein bereits gesüßtes
Getränk ergibt. Das Präparat kann aber auch dazu verwendet werden, das bereits dasselbe Geschmacksaroma enthaltende Getränk, z.B: einen aufgebrühten Kräutertee,
zu süßen und zugleich im Geschmack zu intensivieren. Durch die feste, geformte
Hülle kann das Geschmackskonzentrat weiterhin in einer mehr oder weniger flüssigen
Konsistenz vorliegen, wodurch einerseits die Vielfalt der zu verwendenden Ingredienzen
erhöht und andererseits die beispielsweise beim Trocknen der Geschmacksstoffe zur Herstellung von trockenen Pulvern oder Granulaten bzw. bei der Lagerung zu
befürchtende Aromaverflüchtigung nicht auftritt. Außerdem kann dadurch das Präparat
auch unmittelbar konsumiert werden.
Die Ansprüche 2 und 3 beschreiben besonders bevorzugte Grundstoffe zur Herstellung
der festen Hülle bzw. des Kerns.
Zweckmäßigerweise liegt das neuerungsgemäße Präparat gemäß Anspruch 4 in einer
Größe vor, die an die kleinstmögliche Portionsgröße, d.h. an eine Tassenportion,
angepaßt ist. Beim Zubereiten oder Intensivieren einer größeren Getränkemenge
muß dann eine entsprechende Anzahl der Präparatstücke verwendet werden. Die bissengroße Form erlaubt es weiterhin, daß die neuerungsgemäßen Präparate auch
wie herkömmliche Bonbons gelutscht werden können.
Anspruch 5 beschreibt eine besonders bevorzugte Verwendung des neuerungsgemäßen
Präparats in einem Verkaufsgebinde zusammen mit einem weiteren Getränkerohstoff,
insbesondere einem Teebeutel, passender Geschmacksrichtung.
Die Neuerung wird nachfolgend anhand der einzigen Zeichnung näher erläutert. Die
Zeichnung zeigt einen Querschnitt durch ein neuerungsgemäßes Präparat 1 mit einer
festen Hülle 2 und einem Kern 3.
Das Präparat 1 liegt bevorzugt als bissengroßes Stück, beispielsweise in Bonbonform
vor und enthält eine Hülle 2, die aus einer solchen Menge eines Süßungsmittel hergestellt
ist, die ausreicht, um eine normal große Tasse für den durchschnittlichen Geschmack
eines Verbrauchers zu süßen. Bevorzugt besteht die Hülle 2 aus einer übli-
chen Bonbonmasse aus einer Zucker-Glukose-Mischung. Die Hülle 2 kann jedoch
auch aus einem zuckerfreien Süßungsmittel oder unter Verwendung von Honig hergestellt
werden. Gegebenenfalls kann auch die Hülle bereits mit geeigneten Aromen,
beispielsweise einem Fruchtaroma, versetzt sein.
Der eigentliche Geschmacksträger ist jedoch das Geschackskonzentrat des Kerns 3.
Dieses Geschmackskonzentrat wird, nach herkömmlichen, speziell auf die Verwendung
als Getränkegrundstoff bzw. als Getränkeverbesserer abgestimmten Herstellungsverfahren
hergestellt. Bevorzugt besteht der Kern aus einem Geschmackskonzentrat mit Kräutergeschmack, und zwar aus denjenigen Kräutern, die auch normalerweise
für die Herstellung eines Kräutertees verwendet werden. Der Kern 3 kann jede Konsistenz von fest über zähflüssig bis flüssig haben, in der sich die speziell für
das Geschmackskonzentrat eingesetzten Aromen am besten entfalten, und in der sich die spezielle Zusammensetzung des Geschmackskonzentrats am besten in dem
wässrigen Grundstoff löst. Das Geschmackskonzentrat ist im Kern 3 wiederum in einer
Menge enthalten, die einer durchschnittlichen Tassenportion entspricht.
Das neuerungsgemäße Präparat kann bereits als alleiniger Getränkerohstoff zur Zubereitung
eines Getränks verwendet werden, indem man eine an den persönlichen Geschmack angepaßte Anzahl von Stücken des Präparats einfach in kaltem oder
heißem Wasser oder Milch oder dgl. löst.
Bevorzugt wird das neuerungsgemäße Präparat jedoch zur Intensivierung von auf
andere Weise hergestellten Getränken verwendet, deren Geschmacksrichtung mit
der Geschmacksrichtung des Präparats harmoniert. Zweckmäßigerweise werden dem Verbraueher geeignete Paarungen eines neuerungsgemäßen Präparats einer bestimmten
Geschmacksrichtung mit einem Getränkerohstoff einer dazu passenden
Geschmacksrichtung in Form eines Verkaufsgebindes vorgegeben. Ein besonders bevorzugtes Verkaufsgebinde kann beispielsweise Filterbeutel mit einer Teefüllung
einer bestimmten Geschmacksrichtung und ein Präparat in Bonbonform mit einem Kern aus einem Geschmackskonzentrat einer dazu passenden Geschmacksrichtung
enthalten. Beispielsweise kann der Filterbeutel einen Kräutertee einer vorbestimmten
Kräuterzusammensetzung und das Präparat einen Kern aus einem Kräutertee-Konzentrat
aus eben diesen Kräutern enthalten.
Das Geschmackskonzentrat des Kerns des neuerungsgemäßen Präparates muß jedoch
nicht identisch sein mit der Geschmacksrichtung des Getränks, sondern kann beispielsweise zusätzlich oder alternativ eine fruchtige, säuerliche oder eine andere
(beispielsweise in Richtung Colagetränk) geeignete Geschmacksnote einbringen.
Es ist weiterhin möglich, durch das neuerungsgemäße Präparat einen üblichen
Schwarztee in einen der beliebten Schwarztees mit Fruchtaroma zu verwandeln, indem man den Kern des Präparats aus dem entsprechenden Geschmackskonzentrat fertigt.
Schwarztee in einen der beliebten Schwarztees mit Fruchtaroma zu verwandeln, indem man den Kern des Präparats aus dem entsprechenden Geschmackskonzentrat fertigt.
Claims (5)
1. Präparat (1) zum Zubereiten oder Intensivieren eines Getränks mit einer sich in einem
wässrigen Grundstoff auflösenden, aus einem Süßungsmittel hergestellten, festen,
geformten Hülle (2) und einem Kern (3) aus einem Geschmackskonzentrat.
2. Präparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (2) aus einer
Zucker-Glukose-Masse besteht.
3. Präparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (3) aus
einem Kräuterkonzentrat, insbesondere ein Kräuterteekonzentrat, besteht.
4. Präparat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine etwa bissengroße
äußere Form und einen an eine Tassenportion angepaßten Gehalt an Süßungsmittel und Geschmackskonzentrat.
5. Verkaufsgebinde zum Zubereiten eines Getränks, mit wenigstens einem Getränkerohstoff
einer vorbestimmten Geschmacksrichtung, insbesondere einem Filterbeutel mit einer Teefüllung, und wenigstens einem Präparat nach einem der Ansprüche 1 bis
4, mit einem Kern (3) aus einem Geschmackskonzentrat, das der vorbestimmten Geschmacksrichtung
des Getränkerohstoffes, insbesondere der Teefüllung, angepaßt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29801472U DE29801472U1 (de) | 1998-01-29 | 1998-01-29 | Präparat zum Zubereiten eines Getränks |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29801472U DE29801472U1 (de) | 1998-01-29 | 1998-01-29 | Präparat zum Zubereiten eines Getränks |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29801472U1 true DE29801472U1 (de) | 1998-03-19 |
Family
ID=8051904
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29801472U Expired - Lifetime DE29801472U1 (de) | 1998-01-29 | 1998-01-29 | Präparat zum Zubereiten eines Getränks |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29801472U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1267645B2 (de) † | 2000-03-29 | 2011-10-26 | Societe Des Produits Nestle S.A. | Kochhilfsmittel |
-
1998
- 1998-01-29 DE DE29801472U patent/DE29801472U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1267645B2 (de) † | 2000-03-29 | 2011-10-26 | Societe Des Produits Nestle S.A. | Kochhilfsmittel |
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|---|---|---|---|
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