DE29800045U1 - Transportvorrichtung, wie z.B. für Personen- oder Kombinationskraftwagen, mit einem insbesondere verkleinerbaren, zusammenlegbaren, z.B. sackartigen Behälter - Google Patents
Transportvorrichtung, wie z.B. für Personen- oder Kombinationskraftwagen, mit einem insbesondere verkleinerbaren, zusammenlegbaren, z.B. sackartigen BehälterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung ent-25 sprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine solche Transportvorrichtung
ist in der DE 195 19 507 C2 beschrieben.
Beim praktischen Einsatz der ansonsten bewährten bekannten Transportvorrichtung ist aufgefallen, daß die Bewegungs-30
bahn des entweder nach oben oder nach unten schwenkbaren Deckels, der dem Verschluß des Durchladekanals dient, durch
im Laderaum, z.B. im Kofferraum, befindliche Gepäckstücke beeinträchtigt werden kann.
35 Ausgehend von der Transportvorrichtung gemäß der DE 195 19 507 C2, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
die bekannte Transportvorrichtung so weiterzuentwickeln, daß sich der für den Verschluß des Durchladekanals bestimmte
Deckel weitestgehend ungehindert betätigen läßt.
| Postbank | Credit- und Volksbank eG | Commerzbank AG | USt-IdNr. |
| Essen | Wuppertal-Barmen | Wuppertal-Barmen | VAT-No. |
| (BLZ 360 100 43)445 04-431 | (BLZ 330 600 98) 301 891 024 | (BLZ 330 400 01) 4 034 823 | DE 121068676 |
Entsprechend der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß dem Rahmengehäuse mindestens eine Führungsbahn
zugeordnet ist, welche sich zumindest entlang der gesamten Öffnung des Durchladekanals erstreckt, und welche den Deckel
zwischen seiner Öffnungslage und seiner Schließlage verschieblich führt.
Entsprechend der Erfindung ist dem Rahmengehäuse mindestens
eine Führungsbahn zugeordnet, welche den Deckel verschieblich führt, so daß dieser keinen weiträumigen Schwenkraum
mehr benötigt, den Gepäckstücke bewegungshindernd blokkieren könnten. Wichtig dabei ist, daß sich die Führungsbahn
entlang der gesamten Öffnung des Durchladekanals erstreckt, so daß der Deckel mit einer einfachen Verschiebebewegung aus
seiner kopletten Öffnungslage in seine Schließlage (und umgekehrt) versetzbar ist.
Von der DE 195 19 507 C2 ist es dagegen nur bekannt, den 0 geschlossenen Deckel über einen kurzen Entriegelungshub entgegen
Federkraft translatorisch zu verschieben, um auf diese Weise deckelseitige Riegelzapfen aus ihrer Verriegelungsstellung
herauszubewegen und um anschließend den entriegelten
Deckel in seine Öffnungslage schwenken zu können.
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Eine gute Raumausnutzung ergibt sich erfindungsgemäß
dann, wenn sich die Führungsbahn entlang der gesamten Öffnung des Durchladekanals parallel zu dessen Querschnittsebene erstreckt.
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Eine wesentliche erfindungsgemäße Ausführungsform, die
den Deckel auch in seiner Öffnungslage für eine nachfolgende
Schließbewegung bereithält, besteht darin, daß die Führungsbahn eine sich außerhalb der Öffnung des Durchladekanals erstreckende
Anschluß-Führungsbahn enthält, deren Bahnlänge mindestens so groß ist, daß diese den Deckel in seiner Öffnungslage
gänzlich aufnehmen kann.
Eine diesbezügliche Erfindungsvariante besteht darin,
daß sich die Führungsbahn auf ihrer gesamten Bahnlänge geradlinig erstreckt. Eine geradlinige Erstreckung auf der gesamten
Bahnlänge der Führungsbahn wird insbesondere dann bevorzugt, wenn der Deckel z.B. bei einem Kombinationskraftwagen
parallel der den Kofferraum begrenzenden Rückseite eines Fondsitzes, also quer zur Fahrtrichtung, entlang der Haupterstreckungsebene
des Deckels verschoben werden soll.
Eine alternative erfindungsgemäße Ausführungsform, bei
welcher die Anschluß-Führungsbahn insgesamt oder auf Teilen ihrer Bahnlänge gekrümmt ist, wird dann bevorzugt, wenn der
Deckel aus seiner Schließlage, in welcher sich der Deckel in einer aufrechten Lage befindet, nach oben hin in eine Öffnungslage
überführt werden soll. Zweckmäßig ist dabei die Anschluß-Führungsbahn zunächst schräg nach hinten und oben, sodann
entlang eines gekrümmten Übergangsbereichs und schließlich entlang der Unterseite der Kofferraumdecke (z.B. unterseitig
der Hutablage) bis an den Ausschnitt für den Kofferraumdeckel nach hinten geführt.
Zweckmäßig ist der Deckel plattenartig ausgebildet. Dabei weist der Deckel mindestens ein Plattenelement auf, welches
beispielsweise formsteif bzw.starr ausgebildet sein kann.
Für besondere Anwendungsfälle kann es auch zweckmäßig
sein, ein Plattenelement oder mehrere in Verschieberichtung unmittelbar aufeinanderfolgende Plattenelemente biegsam auszubilden.
Auf diese Weise ist es möglich, daß sich der plattenartig ausgebildete biegsame Deckel entlang der Verschieberichtung
auch an eine gekrümmte Führungsbahn anpassen kann.
Für den Fall, daß der Deckel, wie bereits erwähnt, mehrere Plattenelemente aufweist, kann die Anordnung erfindungsgemäß
so getroffen sein, daß z.B. zwei Plattenelemente in ihrer Öffnungs- und Schließbewegung jeweils gegenläufig angeordnet
sind, was bei einer horizontalen Verschieberichtung besonders günstig anzuwenden ist.
Eine andere ErfindungsVariante, welche sich beispielsweise
mehr dazu eignet, den Deckel in bereits erwähnter Weise aus seiner aufrechten Schließlage nach oben und sodann über
eine Krümmung unterseitig z.B. der Hutablage zu führen, besteht darin, daß der Deckel eine Anzahl relativ schmaler Iameilenartiger
Plattenelemente aufweist, deren Längsachsen sich quer zur Verschieberichtung erstrecken. Diese lamellenartigen
Plattenelemente können in vorteilhafter Weise etwa nach Art einer Jalousie an ihren Längsseiten beweglich aneinandergekuppelt
und im übrigen miteinander bewegungsgekuppelt sein.
Die Führung des Deckels in der Führungsbahn kann unterschiedlich ausgestaltet sein. So ist es möglich, jedes Plattenelement
entlang seines sich in Verschieberichtung erstrekkenden Randbereichs unmittelbar oder mittelbar in der Führungsbahn,
dereren Querschnitt beispielsweise C- oder T-förmig sein kann, zu führen.
Eine unmittelbare Führung kann in einfacher Weise darin bestehen, daß die glatten randlichen Endbereiche eines Platteneleitients
unmittelbar in die kanalartige Führungsbahn eingesteckt sind.
Eine mittelbare Führung kann in vorteilhafter Weise darin bestehen, daß jedes Plattenelement an seinem sich in
Verschieberichtung erstreckenen Randbereich Führungselemente, wie Gleiter, Rollen od.dgl., aufweist.
Eine andere häufig anzuwendende erfindungsgemäße Ausführungsform
kann darin bestehen, daß zwei im Parallelabstand voneinander angeordnete Führungsbahnen den plattenartigen
Deckel an zwei aneinander parallelen Randbereichen mindestens mittelbar führen.
Jede Führungsbahn ist dem Rahmengehäuse zweckmäßig raumfest zugeordnet, und zwar in besonderer Ausgestaltung derart,
daß jede Führungsbahn mit dem Rahmengehäuse fest verbunden ist.
Eine montagefreundliche Transportvorrichtung ergibt sich
dadurch, daß jede Führungsbahn mit dem Rahmengehäuse einstükkig verbunden, wie z.B. dem Rahmengehäuse stoffschlüssig angeformt
ist, so daß sich auch bei dieser Bauform eine zusammenhängende einheitliche Baugruppe ergibt.
Eine andere Ausführungsform besteht darin, daß mindestens
ein aufrechter oder ein horizontaler Rahmenschenkel des Rahmengehäuses, den plattenartigen Deckel gewissermaßen in
einem geschützten Raum in dessen Öffnungslage aufnehmend, verbreitert ist.
Für den Fall, daß z.B. nur ein aufrechter Rahmenschenkel des Rahmengehäuses verbreitert ist, wird der einteilige oder
mehrteilige plattenartige Deckel jeweils in einer einheitlichen Öffnungs- oder Schließbewegung verschoben.
Für den Fall, daß z.B. jeder aufrechte Rahmenschenkel des Rahmengehäuses zur Aufnahme je eines Plattenelements verbreitert
ist, kann z.B. ein zweiteiliger Deckel Verwendung finden, bei welchem die beiden Plattenelemente jeweils mit
einer gegenläufigen bzw. gegensinnigen Verschiebung geschlossen oder geöffnet werden.
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Bei einer gleichläufigen bzw. gleichsinnigen Öffnungsoder
Schließbewegung eines aus mehreren Plattenelementen bestehenden Deckels hat sich eine erfindungsgemäße Ausführungsform
als zweckmäßig erwiesen, bei welcher mindestens zwei formsteife oder starre Plattenelemente in Verschieberichtung
miteinander schleppverbunden sind.
Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung bietet weiterhin
die Möglichkeit, daß der Deckel eine mindestens eine Betätigungshandhabe aufweisende Betätigungsvorrichtung besitzt.
Eine zweckmäßige Ausführungsform weist einen kofferraumseitig
angeordneten Deckel auf, dessen Betätigungsvorrichtung vom Fahrgastraum aus bedienbar ist.
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Insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - in Kombination mit dieser letztgenannten Ausführungsform hat sich eine
andere erfindungsgemäße Ausführungsform als vorteilhaft erwiesen,
bei welcher der Deckel mittels eines Schlosses, wie z.B. mittels eines schlüsselbetätigten Zylinderschlosses, in
seiner Schließlage abschließbar ist. Vornehmlich für den Fall, daß der Deckel nur vom Fahrgastraum aus zu bedienen
ist, verhindert ein im Fahrgastraum angeordnetes Schloß einen unerwünschten Zugang zum Kofferraum.
Eine baulich einfache Anbringung einer Schließvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß diese auf die Betätigungsvorrichtung
einwirkt.
Weiterhin bietet die erfindungsgemäße Transportvorrichtung
die vorteilhafte Möglichkeit einer Fernbetätigung. Diese kann darin bestehen, daß der Deckel mittels mechanischer Getriebelemente,
wie z.B. mittels Gestänge, Seilzüge oder Druckfluidmittel, fernbetätigbar ist.
Eine andere Erfindungsvariante besteht darin, daß dem 0 Rahmengehäuse ein den Deckel betätigender, insbesondere fernbetätigbarer,
elektromechanischer Antrieb zugeordnet ist. In diesem Zusammenhang können beispielsweise elektromechanische
Antriebe Verwendung finden, die ähnlich aufgebaut sind wie elektrische Fensterheber-Antriebe.
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In den Zeichnungen sind bevorzugte Ausführungsbeispiele entsprechend der Erfindung dargestellt, es zeigt,
Fig. 1 eine räumliche schematische Darstellung eines Teils eines Kofferraums eines Kombinationskraftwagens mit der
rückwärtigen Ansicht einer Transportvorrichtung,
Fig. 2 einen vertikalen Teilschnitt durch eine Transportvorrichtung
einer von Fig. 1 abweichenden Ausführungsform,
Fig. 3 einen Horizontalschnitt etwa in Anlehnung an die in Fig. 2 mit III-III bezeichnete Schnittlinie in der Öffnungslage
eines einen Durchladekanal verschließenden Deckels,
Fig. 4 in Anlehnung an den Horizontalschnitt gemäß Fig. 3 den Deckel in seiner Öffnungslage und
Fig. 5 eine vergrößerte Detaildarstellung etwa entsprechend der in Fig. 2 mit V bezeichneten Einkreisung.
Unabhängig von Besonderheiten der jeweiligen Ausführungsform ist in den Zeichnungen eine jede Transportvorrichtung
insgesamt mit der Bezugsziffer 10 versehen. Gleiche oder analoge Bauteile tragen dieselben Bezugsziffern.
0 Gemäß Fig. 1 ist die Transportvorrichtung 10, die ein Rahmengehäuse 11 aufweist, an der entgegen der Fahrtrichtung
&khgr; nach hinten weisenden rückwärtigen Fläche R einer durchgehenden Sitzlehne S einer Fondsitzreihe F eines Kombinationskraftwagens
angeordnet. Der Lade- bzw. Kofferraum sind mit K, der Boden des letzteren mit L und der Fahrgastraum mit G bezeichnet.
Das Rahmengehäuse 11 der Transportvorrichtung 10 weist zwei entgegen der Fahrtrichtung &khgr; geneigte aufrechte Rahmenschenkel
12, 13 sowie zwei horizontale Rahmenschenkel 14 (oberer horizontaler Rahmenschenkel) und 15 (unterer horizontaler
Rahmenschenkel) auf.
Das Rahmengehäuse 11 umgrenzt die Öffnung 16 eines
Durchladekanals 17, in welchen bei Öffnungslage eines Deckels 18 langgestrecktes Ladegut, wie z.B. Ski, eingeschoben werden
kann.
Der Deckel 18 ist zweiteilig ausgebildet und weist zwei formsteife bzw. starre Plattenelemente 19, 20 auf, welche
entlang der dick strichpunktiert angedeuteten, im Parallelabstand voneinander angeordneten Führungsbahnen BO (obere Führungsbahn)
und BU (untere Führungsbahn) in der Haupterstrekkungsebene des jeweiligen Plattenelements 19, 20 translatorisch
verschieblich angeordnet sind. Hierbei sind die Bewegungs- bzw. Verschieberichtungen entsprechend den in Fig. 1
eingetragenen Pfeilen mit a und mit b angegeben. Die Führungsbahnen BO, BU enthalten jeweils sich außerhalb der Öffnung
16 des Durchladekanals 17 erstreckende Anschluß-Führungsbahnen BA, die den gesamten Deckel 18 bzw. die jeweiligen
Plattenelemente 19, 20 in seiner bzw. in ihrer Öffnungslage aufnehmen können.
Die Bewegungsrichtungen zu ihrer Schließlage und zu ihrer Öffnungslage der beiden Plattenelemente 19, 20 sind gegenläufig
bzw. gegensinnig.
In Fig. 1 ist der Deckel 18 in seiner Schließlage dargestellt. Wenn der Deckel 18 geöffnet werden soll, muß das
Plattenelement 19 nach links in Richtung a verschoben werden, während das Plattenelement 20 nach rechts in Richtung b verschoben
werden muß. Die Handhabung der beiden Plattenelemente 19, 2 0 geschieht beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 mit-
tels zweier Griffleisten 21 (für das Plattenelement 19) und
22 (für das Plattenelement 20).
Das Rahmengehäuse 11, also auch dessen aufrechte Rahmenschenkel
12, 13, bilden im Bereich der Anschluß-Führungsbahnen BA jeweils einen Hohlraum H, der so bemessen ist, daß er
die Plattenelemente 19, 20 in Öffnungslage des Deckels 18, vor Einflüssen aus dem Kofferraum K geschützt, aufnehmen
kann.
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Im Unterschied zu der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform weist die Ausführungsform entsprechend den Fig. 2-5
nur einen verbreiterten aufrechten Rahmenschenkel 12 auf, dessen Hohlraum H so bemessen ist, daß er die Plattenelemente
19, 20 des Deckels 18, die in dessen Öffnungslage doppellagig angeordnet sind, aufnehmen kann (s. Fig. 4).
Aus zeichnerischen Gründen sind in Fig. 2 die
Haupterstreckungsebenen der Plattenelemente 19, 20 nicht geneigt (vgl. aber Fig. 1 und 5) sondern senkrecht dargestellt.
Funktion und Aufbau der Transportvorrichtung 10 sollen nun anhand der Fig. 2-5 wie folgt beschrieben werden:
Das Rahmengehäuse 11 der Transportvorrichtung 10 ist in nicht näher gezeigter Weise innerhalb eines Ausschnitts z.B.
der rückwärtigen Fläche R einer Sitzlehne S (vgl. Fig. 1) befestigt. Das Rahmengehäuse 11 weist einen etwa zargenförmigen
Ansatz 23 auf, an dessen etwa schachtartiger Innenfläche 24 sich ein einfaltbarer textiler Behältersack 20 (jeweils nur
teilweise dargestellt) abstützt.
Der hintere Rand 2 6 des Behältersacks 25 ist mit einem umlaufenden Klemmrahmen 27 verbunden, welcher in einer ebenfalls
umlaufenden Klemmnut 2 8 aufgenommen ist. Der vom zargenförmigen Ansatz 23 umschlossene Aufnahmeraum 29 bildet
einen Stauraum für den eingefalteten (nicht dargestellt) Behältersack 25.
Obere und untere Führungsbahn BO und BU bestehen jeweils aus am oberen horizontalen Rahmenschenkel 14 und am unteren
horizontalen Rahmenschenkel 15 befestigten stählernen Walzprofil-Paaren
W, welche horizontale Rillen D für Kugeln 30 von jeweils in Stegen 31 der Plattenelemente 19, 2 0 befestigten
Kugelführungen 32 bilden. Die Rillen D sind so angeordnet, daß die beiden Plattenelemente in zwei bezüglich der
Fahrtrichtung &khgr; zueinander versetzten Ebenen bewegt werden können.
Das gesamte Rahmengehäuse 11 stellt ein einstückig-
stoffschlüssig zusammenhängendes Kunststoff-Spritzgußteil dar
(s. Fig. 4). Gemäß Fig. 4 bildet der aufrechte Rahmenschenkel 12 eine Befestigungsaufnahme 33 für eine in der Sitzlehne S
zu befestigende Schraube 34.
Gemäß Fig. 3 kann indessen entsprechend einer alternativen Ausführungsform der aufrechte Rahmenschenkel 12 ein gesondertes
Bauteil bilden, welches mittels der Befestigungsschraube 34 mit dem übrigen Rahmengehäuse 11 verbunden ist.
Sowohl gemäß Fig. 3 als auch gemäß Fig. 4 ist der Hohlraum
H von einer Rückwand 46, einer schmalen Seitenwand 47 und von einer Vorderwand 48 begrenzt.
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Zweckmäßig kann der Hohlraum H auch durch eine untere
Schmalwand 49 und durch eine obere Schmalwand 50 abgeschlossen
sein, so daß der Hohlraum H praktisch nur an seiner Zugangsöffnung 51 einseitig offen ist.
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Eine Betätigungsvorrichtung 35 weist als Betätigungshandhabe einen vom Fahrgastraum G bedienbaren Hebel 36 aus
federndem Werkstoff auf, welcher innerhalb eines Horizontalschlitzes 37 des oberen horizontalen Schenkels 14 in den
Richtungen a und b beweglich angeordnet ist und dazu mittels eines etwa gabelförmigen Gleitansatzes 38 an einer Gleitrippe
39 (Teil der oberen Schmalwand 50) des oberen horizontalen Rahmenschenkels 14 geführt ist.
Über einen Kupplungsansatz 40 ist der Gleitansatz 38 mit dem Steg 31 des Plattenelements 20 bezüglich der Verschieberichtungen
a, b bewegungsgekuppelt.
Wenn der Deckel 18 gemäß Fig. 2 aus der dort dargestellten Schließlage (vgl. ebenfalls Fig. 3) in seine Öffnungslage
gemäß Fig. 4 versetzt werden soll, wird der Schwenkhebel 3 6 in Richtung &ngr; angehoben und dabei außer Eingriff mit einer
Rastausnehmung 41 versetzt, die im zargenförmigen Ansatz 23 vorgesehen ist. Sodann wird der Schwenkhebel 36 in Richtung a
so weit verschoben, bis der innere Mitnehmeransatz 42 des Plattenelements 2 0 außen gegen den Mitnehmeransatz 43 des
Plattenelements 19 stößt und dieses in Richtung a so weit mitnimmt, bis die Öffnungslage gemäß Fig. 4 erreicht ist.
Die Öffnungsbewegung in Richtung a geschieht entgegen
der Rückstellkraft einer am gabelförmigen Gleitansatz 38 angreifenden Zugfeder 44. Zur Bedienungserleichterung kann eine
der Rastausnehmung 41 analoge, bezüglich letzterer in Richtung
a guerversetzte nicht gezeigte Rastausnehmung vorgesehen sein, welche den Schwenkhebel 36 in der Öffnungslage des
Deckels 18 sichert.
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Wenn umgekehrt der Deckel 18 geschlossen werden soll, wird der Schwenkhebel 36 erneut ausgerastet. Die Zugfeder 44
verschiebt sodann den gabelförmigen Gleitansatz 38, und damit auch das Plattenelement 20, so weit in Richtung b, bis der
äußere Mitnehmeransatz 45 des Plattenelements 20 von innen her gegen den Mitnehmeransatz 43 des Plattenelements 19
schlägt und letzteres in die Schließlage gemäß Fig. 3 (vgl. Fig. 2) mitnimmt.
Die Mitnehmeransätze 42, 45 des Plattenelements 20 sowie der Mitnehmeransatz 43 des Plattenelements 19 bilden somit
zwischen beiden Plattenelementen 19, 20 eine in beiden translatorischen Verschieberichtungen a, b wirksame Schleppverbindung.
Die Funktion der Betätigungsvorrichtung 35 kann in nicht näher dargestellter Weise durch ein Zylinderschloß 52
unterbunden werden.
Claims (30)
1. Transportvorrichtung (10), wie z.B. für Personen- oder Kombinationskraftwagen, mit einem insbesondere verkleinerbaren,
zusammenlegbaren, z.B. sackartigen, Behälter (25) und mit einem letzteren haltenden Rahmengehäuse (11), welches
einen Durchladekanal (17) umschließt, der mittels mindestens eines relativ zum Rahmengehäuse (11) beweglichen Deckels (18)
verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet f daß dem Rahmengehäuse
(11) mindestens eine Führungsbahn (BO, BU) zugeordnet ist, welche sich zumindest entlang der gesamten Öffnung (16)
des Duchladekanals (17) erstreckt und welche den Deckel (18) zwischen seiner Öffnungslage und seiner Schließlage verschieblich
(bei a und b) führt.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet
, daß sich die Führungsbahn (BO, BU) entlang der gesamten Öffnung (16) des Durchladekanals (17) parallel zu dessen
Querschnittsebene erstreckt.
3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 oder nach Anspruch
2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn (BO, BU) eine sich außerhalb der Öffnung (16) des Durchladekanals
(17) erstreckende Anschluß-Führungsbahn (BA) enthält, welche zumindest den gesamten Deckel (18) in seiner Öffnungslage
aufnimmt.
4. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Führungsbahn (BO, BU) auf ihrer gesamten Bahnlänge geradlinig erstreckt.
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5. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschluß-Führungsbahn (BA) insgesamt oder auf Teilen ihrer Länge gekrümmt ist.
6. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet f daß der Deckel (18) plattenartig
ausgebildet ist.
7. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet r daß der Deckel (18) mindestens ein
Plattenelement (19, 20) aufweist.
8. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis I1 dadurch gekennzeichnet, daß jedes Plattenelement (19, 20)
formsteif oder starr ausgebildet ist.
9. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet f daß jedes Plattenelement entlang
der Verschieberichtung (a, b) biegsam ausgebildet ist.
10. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet f daß der Deckel (18) mehrere Plattenelemente
(19, 20) aufweist.
11. Transportvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet
, daß der Deckel eine Anzahl relativ schmaler lamellenartiger Plattenelemente aufweist, deren Längsachsen
sich guer zur Verschieberichtung (a, b) erstrecken.
12. Transportvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet
, daß die lamellenartigen Plattenelemente an ih-
• ·
ren sich quer zur Verschieberichtung (a, b) erstreckenden Längsseiten beweglich aneinandergekuppelt sind.
13. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Plattenelement (19, 20)
entlang seines sich in Verschieberichtung (a, b) erstreckenden Randbereichs (bei 31) in der Führungsbahn (BO, BU, bei D)
geführt ist.
14. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Plattenelement (19, 20)
an seinem sich in Verschieberichtung (a, b) erstreckenden Randbereich (bei 31) Führungselemente (32), wie Gleiter, Rollen
od.dgl., aufweist.
15. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
14, gekennzeichnet durch zwei im Parallelabstand voneinander
angeordnete Führungsbahnen (BO, BU), welche den plattenartigen Deckel (18) an zwei einander parallelen Randbereichen
0 (31) mindestens mittelbar führen.
16. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß jede Führungsbahn sich zumindest
mit einer Teilbahn aufrecht neben der Öffnung (16) des Durchladekanals (17) erstreckt.
17. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß jede Führungsbahn (BO, BU)
sich zumindest mit einer Teilbahn etwa horizontal neben der Öffnung (16) des Durchladekanals (17) erstreckt.
18. Transportvorrichtung nach einem der Anprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß jede Führungsbahn (BO, BU)
dem Rahmengehäuse (11) raumfest zugeordnet ist.
19. Transportvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet
, daß jede Führungsbahn (BO, BU) mit dem Rahmengehäuse (11) fest verbunden ist.
20. Transportvorrichtung nach Anspruch 18 oder nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet f daß jede Führungsbahn (BO,
BU) mit dem Rahmengehäuse (11) einstückig verbunden ist.
21. Transportvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet
f daß jede Führungsbahn (BO, BU) dem Rahmengehause
(11) stoffschlüssig angeformt ist.
22. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet,, daß mindestens ein aufrechter
(12, 13) oder ein horizontaler (14, 15) Rahmenschenkel des Rahmengehäuses (11), den plattenartigen Deckel (18) in dessen
Öffnungslage aufnehmend, verbreitert ist.
23. Transportvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet
f daß jeder aufrechte Rahmenschenkel (12, 13) des
Rahmengehäuses (11) zur Aufnahme je mindenstens eines Plattenelements (19, 20) verbreitert ist.
24. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, gekennzeichnet durch mindestens zwei in Verschieberichtung
(a, b) miteinander schleppverbundene formsteife oder starre Plattenelemente (19, 20).
25. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1, bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (18) eine mindestens
eine Betätigungshandhabe (36) aufweisende Betätigungsvorrichtung (35) besitzt.
26. Transportvorrichtung nach Anspruch 25, gekennzeichnet
durch einen kofferraumseitig (bei K) angeordneten Deckel
(18), dessen Betätigungsvorrichtung (35) vom Fahrgastraum (G) aus bedienbar ist.
27. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
26, dadurch gekennzeichnet r daß der Deckel (18) mittels eines
Schlosses, wie z.B. mittels eines schlüsselbetätigten Zylinderschlosses (52), in seiner Schließlage abschließbar ist.
28. Transportvorrichtung nach Anspruch 2 6 oder nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloß (52) auf
die Betätigungsvorrichtung (35) einwirkt.
29. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (18) mittels mechanischer
Getriebeelemente, wie z.B. mittels Gestänge, Seilzüge oder Druckfluidmittel, fernbetätigbar ist.
30. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rahmengehäuse (11) ein
den Deckel (18) betätigender, insbesondere fernbetätigbarer elektromechanischer Antrieb zugeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800045U DE29800045U1 (de) | 1998-01-05 | 1998-01-05 | Transportvorrichtung, wie z.B. für Personen- oder Kombinationskraftwagen, mit einem insbesondere verkleinerbaren, zusammenlegbaren, z.B. sackartigen Behälter |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800045U DE29800045U1 (de) | 1998-01-05 | 1998-01-05 | Transportvorrichtung, wie z.B. für Personen- oder Kombinationskraftwagen, mit einem insbesondere verkleinerbaren, zusammenlegbaren, z.B. sackartigen Behälter |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29800045U1 true DE29800045U1 (de) | 1998-10-22 |
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ID=8050903
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29800045U Expired - Lifetime DE29800045U1 (de) | 1998-01-05 | 1998-01-05 | Transportvorrichtung, wie z.B. für Personen- oder Kombinationskraftwagen, mit einem insbesondere verkleinerbaren, zusammenlegbaren, z.B. sackartigen Behälter |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29800045U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10011216A1 (de) * | 2000-03-08 | 2001-09-13 | Volkswagen Ag | Schutzauskleidung für Kraftfahrzeug-Laderäume, insbesondere für einen Kofferraum |
| FR2836877A1 (fr) * | 2002-03-08 | 2003-09-12 | Peugeot Citroen Automobiles Sa | Cloison modulable pour espace interieur, notamment de vehicule automobile |
-
1998
- 1998-01-05 DE DE29800045U patent/DE29800045U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10011216A1 (de) * | 2000-03-08 | 2001-09-13 | Volkswagen Ag | Schutzauskleidung für Kraftfahrzeug-Laderäume, insbesondere für einen Kofferraum |
| DE10011216B4 (de) * | 2000-03-08 | 2010-07-08 | Volkswagen Ag | Schutzauskleidung für einen Fahrzeug-Kofferraum |
| FR2836877A1 (fr) * | 2002-03-08 | 2003-09-12 | Peugeot Citroen Automobiles Sa | Cloison modulable pour espace interieur, notamment de vehicule automobile |
| EP1350672A1 (de) * | 2002-03-08 | 2003-10-08 | Peugeot Citroen Automobiles SA | Modulare Trennwand für den Innenraum, insbesondere eines Kraftfahrzeuges |
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